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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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2.3<br />

V. Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />

<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren und Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses<br />

Eine vom SWB zu vermittelnde Kur ist auf dem jeweils gültigen Vordruck zu beantragen. Der<br />

Antrag wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson nach Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft an die zuständige<br />

Geschäftsstelle (s. Nr. 3) weitergeleitet.<br />

Vor <strong>der</strong> Bewilligung eines Zuschusses ist zu prüfen, welche Leistungen <strong>der</strong><br />

Sozialversicherung in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>der</strong> dafür zuständigen Stelle<br />

beantragt die Geschäftsstelle einen Zuschuss zu den Kosten <strong>der</strong> Kur- o<strong>der</strong><br />

Erholungsmaßnahme.<br />

Für die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses gelten die Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (s. Nr. 5.1).<br />

Die Hauptgeschäftsstelle wird von <strong>der</strong> Entscheidung unterrichtet.<br />

Der vom Hauptvorstand festgelegte Höchstbetrag kann in begründeten Einzelfällen mit<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle überschritten werden.<br />

2. Kurleistungen<br />

Zu den Kurleistungen zählen neben den Aufenthaltskosten die Kosten für die ärztliche<br />

Betreuung, Kuranwendungen sowie Kurtaxe. Fahrtkosten zählen nicht dazu.<br />

3. Antragsverfahren<br />

Der Zuschuss <strong>des</strong> SWB wird auf Antrag gewährt. Dieser ist auf dem jeweils gültigen<br />

Vordruck unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen an die zuständige Geschäftsstelle zu<br />

senden.<br />

Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />

Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />

Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge<br />

an die Geschäftsstelle Berlin jeweils über die Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong><br />

Mitgliedschaft zu richten:<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

im Bun<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Gotlin<strong>des</strong>traße 91<br />

10365 Berlin

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