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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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4.1<br />

Stand: 0<strong>1.</strong> Juni 2006<br />

Auszug aus <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die<br />

ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

III. Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />

<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze auf die Bezirke<br />

Die zur Verfügung stehenden Plätze sind entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Bezirke zu<br />

verteilen, wobei im Bedarfsfall zusätzliche Plätze einzuplanen sind.<br />

2. Informationen und durchführende Stellen<br />

Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Hierbei<br />

sind die Anmeldetermine und alle sonstigen von den Mitglie<strong>der</strong>n und den Mitarbeitern <strong>des</strong> SWB<br />

zu beachtenden Regelungen bekannt zu geben.<br />

Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen sind grundsätzlich die Geschäftsstellen Berlin und Bonn.<br />

Die Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen haben u.a. folgende Aufgaben:<br />

– Entgegennahme und Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen,<br />

– Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer,<br />

– Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> An- und Abreisen,<br />

– Überwachung <strong>der</strong> Freizeiten,<br />

– Abrechnung <strong>der</strong> Fahrt- und Begleitkosten mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle,<br />

– Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden an die Hauptgeschäftsstelle,<br />

– Unterrichtung <strong>der</strong> Freizeiteinrichtungen durch Übersendung <strong>der</strong> Teilnehmerlisten.<br />

Soweit erfor<strong>der</strong>lich, trifft die Hauptgeschäftsstelle gemeinsam mit <strong>der</strong> betroffenen Geschäftsstelle<br />

eine hiervon abweichende Regelung.<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />

zu richten. Diese gibt die Anmeldung, nach Prüfung <strong>der</strong> Mitgliedschaft, an die zuständige<br />

Entsen<strong>des</strong>telle weiter.

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