1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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4.1<br />
Stand: 0<strong>1.</strong> Juni 2006<br />
Auszug aus <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />
III. Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />
<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze auf die Bezirke<br />
Die zur Verfügung stehenden Plätze sind entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Bezirke zu<br />
verteilen, wobei im Bedarfsfall zusätzliche Plätze einzuplanen sind.<br />
2. Informationen und durchführende Stellen<br />
Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Hierbei<br />
sind die Anmeldetermine und alle sonstigen von den Mitglie<strong>der</strong>n und den Mitarbeitern <strong>des</strong> SWB<br />
zu beachtenden Regelungen bekannt zu geben.<br />
Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen sind grundsätzlich die Geschäftsstellen Berlin und Bonn.<br />
Die Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen haben u.a. folgende Aufgaben:<br />
– Entgegennahme und Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen,<br />
– Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer,<br />
– Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> An- und Abreisen,<br />
– Überwachung <strong>der</strong> Freizeiten,<br />
– Abrechnung <strong>der</strong> Fahrt- und Begleitkosten mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle,<br />
– Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden an die Hauptgeschäftsstelle,<br />
– Unterrichtung <strong>der</strong> Freizeiteinrichtungen durch Übersendung <strong>der</strong> Teilnehmerlisten.<br />
Soweit erfor<strong>der</strong>lich, trifft die Hauptgeschäftsstelle gemeinsam mit <strong>der</strong> betroffenen Geschäftsstelle<br />
eine hiervon abweichende Regelung.<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />
zu richten. Diese gibt die Anmeldung, nach Prüfung <strong>der</strong> Mitgliedschaft, an die zuständige<br />
Entsen<strong>des</strong>telle weiter.