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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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2.8<br />

- Kosten <strong>der</strong> Gepäckversendung (ab 15 kg Handgepäck), -aufbewahrung und -<br />

versicherung,<br />

- Eintrittsgeld für dienstlich notwendige Teilnahme an Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen,<br />

Messen, Tagungen, Versammlungen),<br />

- dienstlich veranlasste Telekommunikationskosten,<br />

- Kosten bei Kreditkarteneinsatz im Ausland für erstattungsfähige Reisekosten unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Kreditkartenumrechnungskurses,<br />

- Garagenmiete, Parkgebühren, Kosten für Fähren und Mauten bei Benutzung von<br />

Dienst- o<strong>der</strong> Mietfahrzeugen,<br />

- Parkgebühren in sonstigen Fällen bis zu 5 € täglich,<br />

- Kosten für eine nicht im öffentlichen Dienst stehende Begleitperson einer/eines<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>ten werden entsprechend den Vorschriften <strong>des</strong> BRKG erstattet, wenn<br />

<strong>der</strong>/die schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte das Dienstgeschäft nur mit frem<strong>der</strong> Hilfe ausführen<br />

kann.<br />

Nicht erstattet werden u. a.:<br />

- Reiseausstattung (z.B. Koffer, Taschen),<br />

- Tageszeitungen, Trinkgel<strong>der</strong>, Geschenke,<br />

- Unterkunftsverzeichnisse, Stadtpläne, Landkarten,<br />

- Reiseversicherungen (z. B. Reiseunfallversicherung, Flugunfallversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung,<br />

Reisehaftpflichtversicherung und Auslandskrankenversicherung),<br />

- Ersatzbeschaffungen aller Art,<br />

- Reparatur o<strong>der</strong> Reinigung mitgeführter Kleidungs- und Reiseausstattungsstücke,<br />

- Auslagen für Kreditkarten (Jahresgebühr),<br />

- Arzt- und Arzneimittelkosten,<br />

- Trinkgel<strong>der</strong>.<br />

Betreuungs- und Pflegekosten, die während einer Dienstreise für Familienangehörige anfallen,<br />

sind keine zur Erledigung <strong>des</strong> Dienstgeschäfts notwendigen Ausgaben und können daher ebenfalls<br />

nicht erstattet werden.<br />

4.2 Kosten für die Mitnahme von weiteren Dienstreisenden und von Gepäck<br />

Mit <strong>der</strong> Gewährung von Wegstreckenentschädigung nach Nr. 2.1 sind auch die Kosten für die<br />

Mitnahme weiterer Dienstreisen<strong>der</strong> sowie die Mitnahme von dienstlichem und persönlichem<br />

Gepäck abgegolten.<br />

4.3 Stornogebühren und - kosten<br />

Wird eine Dienstreise aus dienstlichen o<strong>der</strong> zwingenden privaten Gründen, die <strong>der</strong>/die Dienstrei<br />

sende nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, hat er/sie unverzüglich nach Kenntnis <strong>der</strong> Hinde<br />

rungsgründe alle Möglichkeiten zu ergreifen, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu<br />

halten.Bereits eingegangene Verpflichtungen sind so weit wie möglich rückgängig zu machen.<br />

Zu den erstattungsfähigen Auslagen gehören u. a.<br />

- Kosten für die Stornierung von Flug- und Fahrscheinen,<br />

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