1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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3.3<br />
Stand: 12.September 2002<br />
Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />
<strong>des</strong> SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />
Richtlinie für die För<strong>der</strong>ung von Familien mit Kin<strong>der</strong>n<br />
Präambel<br />
Eltern, insbeson<strong>der</strong>e alleinerziehende Mütter o<strong>der</strong> Väter, stehen immer mehr vor <strong>der</strong> Situation, Familie<br />
und Beruf miteinan<strong>der</strong> vereinbaren zu müssen. Nachbarn, Freunde o<strong>der</strong> Großeltern stehen heute auch<br />
für nur gelegentliche Kin<strong>der</strong>betreuung kaum noch zur Verfügung. Die Betreuung, insbeson<strong>der</strong>e<br />
während <strong>der</strong> Ferien o<strong>der</strong> im Krankheitsfall, ist dann nur durch Nutzung kostenpflichtiger<br />
Dienstleistungen möglich, <strong>der</strong>en Inanspruchnahme aber viel Geld kostet. Angebote staatlicher Träger<br />
sind kurzfristig nicht o<strong>der</strong> nur mit hohem organisatorischen Aufwand verfügbar.<br />
Ziel<br />
Das SWB will Eltern o<strong>der</strong> Alleinerziehenden bei <strong>der</strong> Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> durch einen einmaligen<br />
finanziellen Zuschuss bis zu € 500,- helfen, die Anfor<strong>der</strong>ungen von Familie und Beruf besser zu<br />
vereinbaren.<br />
Voraussetzungen<br />
Die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses ist möglich, wenn:<br />
<strong>1.</strong> das Kind o<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong> nicht älter als 10 Jahre ist/sind; nur bei einem beson<strong>der</strong>s nachgewiesenen<br />
Betreuungsbedarf ist dies auch bei einem höheren Alter möglich,<br />
2. eine kostenpflichtige Betreuung von mehr als 7 Tagen besteht,<br />
3. das Familieneinkommen sich im Rahmen <strong>der</strong> Regelsätze gem. § 22 Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz<br />
(BSHG) in Verbindung mit § 53 Abgabenordnung (AO) hält,<br />
4. und das Mitglied zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragsstellung min<strong>des</strong>tens seit einem Jahr Mitglied im SWB<br />
ist.<br />
Verfahren<br />
Über den Antrag entscheidet <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit <strong>der</strong>/dem Beauftragten<br />
<strong>des</strong> Hauptvorstands. Der Hauptvorstand ist über die Bewilligung zu unterrichten.<br />
Die Vertrauenspersonen informieren und beraten die von ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong> in geeigneter<br />
Form über die Möglichkeit einer För<strong>der</strong>ung.<br />
Die Richtlinie tritt am 1<strong>1.</strong>09.2002 in Kraft.<br />
Dr. Rainer Frank<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>