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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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3.3<br />

Stand: 12.September 2002<br />

Auszug aus <strong>der</strong> Richtlinie für die Aufgabengebiete<br />

<strong>des</strong> SWB gemäß § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung<br />

Richtlinie für die För<strong>der</strong>ung von Familien mit Kin<strong>der</strong>n<br />

Präambel<br />

Eltern, insbeson<strong>der</strong>e alleinerziehende Mütter o<strong>der</strong> Väter, stehen immer mehr vor <strong>der</strong> Situation, Familie<br />

und Beruf miteinan<strong>der</strong> vereinbaren zu müssen. Nachbarn, Freunde o<strong>der</strong> Großeltern stehen heute auch<br />

für nur gelegentliche Kin<strong>der</strong>betreuung kaum noch zur Verfügung. Die Betreuung, insbeson<strong>der</strong>e<br />

während <strong>der</strong> Ferien o<strong>der</strong> im Krankheitsfall, ist dann nur durch Nutzung kostenpflichtiger<br />

Dienstleistungen möglich, <strong>der</strong>en Inanspruchnahme aber viel Geld kostet. Angebote staatlicher Träger<br />

sind kurzfristig nicht o<strong>der</strong> nur mit hohem organisatorischen Aufwand verfügbar.<br />

Ziel<br />

Das SWB will Eltern o<strong>der</strong> Alleinerziehenden bei <strong>der</strong> Betreuung ihrer Kin<strong>der</strong> durch einen einmaligen<br />

finanziellen Zuschuss bis zu € 500,- helfen, die Anfor<strong>der</strong>ungen von Familie und Beruf besser zu<br />

vereinbaren.<br />

Voraussetzungen<br />

Die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses ist möglich, wenn:<br />

<strong>1.</strong> das Kind o<strong>der</strong> die Kin<strong>der</strong> nicht älter als 10 Jahre ist/sind; nur bei einem beson<strong>der</strong>s nachgewiesenen<br />

Betreuungsbedarf ist dies auch bei einem höheren Alter möglich,<br />

2. eine kostenpflichtige Betreuung von mehr als 7 Tagen besteht,<br />

3. das Familieneinkommen sich im Rahmen <strong>der</strong> Regelsätze gem. § 22 Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz<br />

(BSHG) in Verbindung mit § 53 Abgabenordnung (AO) hält,<br />

4. und das Mitglied zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Antragsstellung min<strong>des</strong>tens seit einem Jahr Mitglied im SWB<br />

ist.<br />

Verfahren<br />

Über den Antrag entscheidet <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer im Einvernehmen mit <strong>der</strong>/dem Beauftragten<br />

<strong>des</strong> Hauptvorstands. Der Hauptvorstand ist über die Bewilligung zu unterrichten.<br />

Die Vertrauenspersonen informieren und beraten die von ihnen betreuten Mitglie<strong>der</strong> in geeigneter<br />

Form über die Möglichkeit einer För<strong>der</strong>ung.<br />

Die Richtlinie tritt am 1<strong>1.</strong>09.2002 in Kraft.<br />

Dr. Rainer Frank<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>

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