1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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5.1<br />
Stand: Mai 2008<br />
Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
V. Mutter-/Vater-Kind-Kuren<br />
<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren und Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses<br />
Eine vom SWB zu vermittelnde Kur ist auf dem jeweils gültigen Vordruck zu beantragen. Der<br />
Antrag wird von <strong>der</strong> Vertrauensperson nach Bestätigung <strong>der</strong> Mitgliedschaft an die zuständige<br />
Geschäftsstelle (s. Nr. 3) weitergeleitet.<br />
Vor <strong>der</strong> Bewilligung eines Zuschusses ist zu prüfen, welche Leistungen <strong>der</strong><br />
Sozialversicherung in Anspruch genommen werden können. Bei <strong>der</strong> dafür zuständigen Stelle<br />
beantragt die Geschäftsstelle einen Zuschuss zu den Kosten <strong>der</strong> Kur- o<strong>der</strong><br />
Erholungsmaßnahme.<br />
Für die Bewilligung <strong>des</strong> Zuschusses gelten die Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> (s. Nr. 5.1)<br />
Die Hauptgeschäftsstelle wird von <strong>der</strong> Entscheidung unterrichtet. Der vom Hauptvorstand<br />
festgelegte Höchstbetrag kann in begründeten Einzelfällen mit Zustimmung <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsstelle überschritten werden.<br />
2. Kurleistungen<br />
Zu den Kurleistungen zählen neben den Aufenthaltskosten die Kosten für die ärztliche<br />
Betreuung, Kuranwendungen sowie Kurtaxe. Fahrtkosten zählen nicht dazu.<br />
3. Antragsverfahren<br />
Der Zuschuss <strong>des</strong> SWB wird auf Antrag gewährt. Dieser ist auf dem jeweils gültigen<br />
Vordruck unter Beifügung aller notwendigen Unterlagen an die zuständige Geschäftsstelle zu<br />
senden.<br />
Die Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> Geschäftsstellen Berlin und Bonn sind wie folgt festgelegt:<br />
Für die Bun<strong>des</strong>län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Mecklenburg-<br />
Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Anträge<br />
an die Geschäftsstelle Berlin jeweils über die Vertrauensperson mit Bestätigung <strong>der</strong><br />
Mitgliedschaft zu richten:<br />
<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong> <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.