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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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7.3<br />

Stand 06.05.2002<br />

Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen<br />

Veranstaltungen<br />

Das SWB för<strong>der</strong>t nach Maßgabe <strong>der</strong> im Haushalt hierfür bereitgestellten Mittel die oben genannten<br />

Gruppen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist dabei, dass grundsätzlich 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Mitglie<strong>der</strong> in einem <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung sind, Ehepartner als regelmäßige Teilnehmer<br />

<strong>der</strong> Seniorengruppe zählen dabei als Mitglied mit.<br />

Der Zuschuss kann gewährt werden für:<br />

a) Kulturelle Veranstaltungen wie z. B.<br />

• Theaterbesuche<br />

• Konzerte<br />

• Museumsbesuche<br />

• Reisen<br />

• Weihnachts-, Karnevalsveranstaltungen u.s.w.<br />

b) <strong>Verwaltung</strong>saufwendungen für die <strong>Organisation</strong> <strong>der</strong> Gruppe wie<br />

• Post- und Telefongebühren<br />

• örtl. regelmäßige Fahrtkosten<br />

• Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />

c) kleine Aufmerksamkeiten zu<br />

• beson<strong>der</strong>en Geburtstagen, o<strong>der</strong> Familienjubiläen (z.B. 65. Geburtstag o<strong>der</strong> Goldene Hochzeit)<br />

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />

a) Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />

b) Gesamtkosten mit Erläuterung, Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei Gesamtkosten<br />

über € 150,-<br />

c) Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen<br />

Veranstaltung.<br />

d) Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />

e) Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird,<br />

wenn <strong>der</strong> Zuschussbetrag € 150,- übersteigt.<br />

Antragsverfahren<br />

Der Antrag muss von <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle, dem Bezirksvorstand o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>/dem<br />

Leiter/in <strong>der</strong> Gruppe gestellt werden. Im letzteren Fall ist er von <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem<br />

Bezirksvorstand zu befürworten. Der Antrag ist an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. Als<br />

Verwendungsnachweis ist eine detaillierte Gesamtrechnung bzw. eine Gesamtaufstellung über die<br />

entstandenen Kosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als Buchungsbeleg bei <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsstelle.<br />

Falls ein Zuschuss von dritter Seite z.B. Bezirk gewährt werden soll o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist<br />

dies bei <strong>der</strong> Antragstellung zu vermerken.

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