1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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7.3<br />
Stand 06.05.2002<br />
Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen<br />
Veranstaltungen<br />
Das SWB för<strong>der</strong>t nach Maßgabe <strong>der</strong> im Haushalt hierfür bereitgestellten Mittel die oben genannten<br />
Gruppen und Veranstaltungen. Voraussetzung ist dabei, dass grundsätzlich 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
Mitglie<strong>der</strong> in einem <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung sind, Ehepartner als regelmäßige Teilnehmer<br />
<strong>der</strong> Seniorengruppe zählen dabei als Mitglied mit.<br />
Der Zuschuss kann gewährt werden für:<br />
a) Kulturelle Veranstaltungen wie z. B.<br />
• Theaterbesuche<br />
• Konzerte<br />
• Museumsbesuche<br />
• Reisen<br />
• Weihnachts-, Karnevalsveranstaltungen u.s.w.<br />
b) <strong>Verwaltung</strong>saufwendungen für die <strong>Organisation</strong> <strong>der</strong> Gruppe wie<br />
• Post- und Telefongebühren<br />
• örtl. regelmäßige Fahrtkosten<br />
• Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen<br />
c) kleine Aufmerksamkeiten zu<br />
• beson<strong>der</strong>en Geburtstagen, o<strong>der</strong> Familienjubiläen (z.B. 65. Geburtstag o<strong>der</strong> Goldene Hochzeit)<br />
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />
a) Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />
b) Gesamtkosten mit Erläuterung, Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei Gesamtkosten<br />
über € 150,-<br />
c) Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen<br />
Veranstaltung.<br />
d) Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung<br />
e) Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird,<br />
wenn <strong>der</strong> Zuschussbetrag € 150,- übersteigt.<br />
Antragsverfahren<br />
Der Antrag muss von <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle, dem Bezirksvorstand o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>/dem<br />
Leiter/in <strong>der</strong> Gruppe gestellt werden. Im letzteren Fall ist er von <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem<br />
Bezirksvorstand zu befürworten. Der Antrag ist an die Hauptgeschäftsstelle zu richten. Als<br />
Verwendungsnachweis ist eine detaillierte Gesamtrechnung bzw. eine Gesamtaufstellung über die<br />
entstandenen Kosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als Buchungsbeleg bei <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsstelle.<br />
Falls ein Zuschuss von dritter Seite z.B. Bezirk gewährt werden soll o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist<br />
dies bei <strong>der</strong> Antragstellung zu vermerken.