1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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7.2<br />
Stand 06.05.2002<br />
Richtlinie zur För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen<br />
Das SWB för<strong>der</strong>t nach Maßgabe <strong>der</strong> im Haushalt hierfür bereitgestellten Mittel und den in <strong>der</strong><br />
Erläuterung zum Finanzplan enthaltenen Richtlinien die oben genannten Gruppen und<br />
Veranstaltungen. Voraussetzung ist dabei, dass grundsätzlich 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer Mitglie<strong>der</strong> in<br />
einem <strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung sind, Ehepartner und Kin<strong>der</strong> als regelmäßige Teilnehmer <strong>der</strong><br />
Betriebssportgruppe zählen dabei als Mitglied mit.<br />
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />
• Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen<br />
Veranstaltung.<br />
• Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-.<br />
• Wird ein Pokal bezuschusst, muss ein Hinweis auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und Unterstützung an<br />
den Kosten durch das SWB erfolgen.<br />
• Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe bzw. bei den Teilnehmern <strong>der</strong><br />
kulturellen Veranstaltung.<br />
• Eigenleistung <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe bzw. bei den Teilnehmern an <strong>der</strong><br />
kulturellen Veranstaltung.<br />
• Erwarteter Zuschussbetrag und Zuschüsse an<strong>der</strong>er Stellen.<br />
• Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr für das <strong>der</strong> Antrag gestellt wird,<br />
wenn <strong>der</strong> Zuschussbetrag € 150,- übersteigt.<br />
Das Antragsverfahren<br />
Der Antrag muss von <strong>der</strong> Vertrauensperson <strong>der</strong> Ortsstelle o<strong>der</strong> von <strong>der</strong>/dem Leiter/in <strong>der</strong> Gruppe<br />
gestellt werden. Im letzteren Fall ist er von <strong>der</strong> Vertrauensperson zu befürworten. Der Antrag ist an die<br />
Hauptgeschäftsstelle zu richten. Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine<br />
detaillierte Gesamtrechnung bzw. eine Gesamtaufstellung über die entstandenen Kosten vorzulegen.<br />
Die Originale verbleiben als Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />
Falls ein Zuschuss von dritter Seite (z.B. Bezirk) gewährt werden soll o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird,<br />
ist dies bei <strong>der</strong> Antragstellung zu vermerken.<br />
Höhe <strong>des</strong> Zuschusses<br />
Grundsätzlich kann ein Zuschuss von 50 % <strong>der</strong> Gesamtkosten jedoch höchstens € 500,- je Antrag<br />
gewährt werden, wobei sich <strong>der</strong> prozentuale Anteil in <strong>der</strong> Regel an <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> in einem<br />
<strong>Sozialwerk</strong> bemisst.