1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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- Kosten für die Stornierung einer Unterkunftsreservierung.<br />
2.8<br />
4.4 Gewährung eines Reisekostenvorschusses<br />
Dienstreisende können schriftlich (siehe Formular 2.8.2) einen Abschlag in Höhe von 80% auf<br />
die zu erwartende Reisekostenvergütung beantragen, sofern diese voraussichtlich 150 € übersteigt.<br />
Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong>/die Dienstreisende eine im Rahmen einer dienstlichen Vereinbarung<br />
erworbene persönliche Kreditkarte besitzt und die voraussichtlichen Auslagen durch den<br />
Kreditrahmen gedeckt sind.<br />
5. Abrechnung und Erstattung<br />
5.1 Antragsformulare<br />
Für die Beantragung und Abrechnung <strong>der</strong> Reisekosten sind nur folgende Antragsformulare zulässig:<br />
- Antrag auf Reisekostenvergütung (Formular 2.8.1),<br />
- Antrag auf Reisekostenvorschuss (Formular 2.8.2),<br />
- Antrag auf Kfz-Vollkaskoversicherung (Formular 2.8.3),<br />
- Antrag auf Erstattung einer BahnCard (Formular 2.8.4).<br />
5.2 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Dienstreisen<br />
Das SWB erstattet auf Antrag und unter Zugrundelegung dieser Richtlinie die Reisekosten an<br />
den/die Antragsteller/in zu 100%.<br />
5.3 Höhe <strong>der</strong> Erstattung von Fahrtkosten bei Seminarteilnahme<br />
Teilnehmer/innen, die an einem <strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Seminare teilgenommen haben,<br />
erhalten einen Zuschuss von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten:<br />
- Seminar für Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte,<br />
- Seminar für Familien und Alleinerziehende mit Kin<strong>der</strong>n,<br />
- Seminar für Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong>.<br />
Weitergehende Ansprüche, auch für Zusatzübernachtungen wegen vorzeitiger Anreise o<strong>der</strong> späterer<br />
Abreise sowie für die Erstattung anteiliger Seminargebühren wegen vorzeitiger Abreise,<br />
sind ausgeschlossen. Siehe auch Punkt 5.6.<br />
5.4 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Vorstellungsreisen<br />
Bewerber/innen, die zur Vorstellung aufgefor<strong>der</strong>t worden sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe<br />
von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten.<br />
5.5 Einspruch / Wi<strong>der</strong>spruch gegen <strong>der</strong> Abrechnungsbescheid<br />
Der/die Dienstreisende kann gegen den Abrechnungsbescheid Wi<strong>der</strong>spruch einlegen. Dieser<br />
muss innerhalb von 14 Tagen ab Abrechnungsdatum (es gilt das Datum <strong>des</strong> Bescheids) schriftlich<br />
begründet und unter Angabe <strong>der</strong> Nummer <strong>des</strong> Abrechnungsbescheids (siehe unter „Ge-<br />
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