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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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- Kosten für die Stornierung einer Unterkunftsreservierung.<br />

2.8<br />

4.4 Gewährung eines Reisekostenvorschusses<br />

Dienstreisende können schriftlich (siehe Formular 2.8.2) einen Abschlag in Höhe von 80% auf<br />

die zu erwartende Reisekostenvergütung beantragen, sofern diese voraussichtlich 150 € übersteigt.<br />

Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong>/die Dienstreisende eine im Rahmen einer dienstlichen Vereinbarung<br />

erworbene persönliche Kreditkarte besitzt und die voraussichtlichen Auslagen durch den<br />

Kreditrahmen gedeckt sind.<br />

5. Abrechnung und Erstattung<br />

5.1 Antragsformulare<br />

Für die Beantragung und Abrechnung <strong>der</strong> Reisekosten sind nur folgende Antragsformulare zulässig:<br />

- Antrag auf Reisekostenvergütung (Formular 2.8.1),<br />

- Antrag auf Reisekostenvorschuss (Formular 2.8.2),<br />

- Antrag auf Kfz-Vollkaskoversicherung (Formular 2.8.3),<br />

- Antrag auf Erstattung einer BahnCard (Formular 2.8.4).<br />

5.2 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Dienstreisen<br />

Das SWB erstattet auf Antrag und unter Zugrundelegung dieser Richtlinie die Reisekosten an<br />

den/die Antragsteller/in zu 100%.<br />

5.3 Höhe <strong>der</strong> Erstattung von Fahrtkosten bei Seminarteilnahme<br />

Teilnehmer/innen, die an einem <strong>der</strong> nachfolgend aufgeführten Seminare teilgenommen haben,<br />

erhalten einen Zuschuss von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten:<br />

- Seminar für Schwerbehin<strong>der</strong>te Beschäftigte,<br />

- Seminar für Familien und Alleinerziehende mit Kin<strong>der</strong>n,<br />

- Seminar für Eltern behin<strong>der</strong>ter Kin<strong>der</strong>.<br />

Weitergehende Ansprüche, auch für Zusatzübernachtungen wegen vorzeitiger Anreise o<strong>der</strong> späterer<br />

Abreise sowie für die Erstattung anteiliger Seminargebühren wegen vorzeitiger Abreise,<br />

sind ausgeschlossen. Siehe auch Punkt 5.6.<br />

5.4 Höhe <strong>der</strong> Erstattung bei Vorstellungsreisen<br />

Bewerber/innen, die zur Vorstellung aufgefor<strong>der</strong>t worden sind, erhalten einen Zuschuss in Höhe<br />

von 50% <strong>der</strong> nachgewiesenen Fahrtkosten.<br />

5.5 Einspruch / Wi<strong>der</strong>spruch gegen <strong>der</strong> Abrechnungsbescheid<br />

Der/die Dienstreisende kann gegen den Abrechnungsbescheid Wi<strong>der</strong>spruch einlegen. Dieser<br />

muss innerhalb von 14 Tagen ab Abrechnungsdatum (es gilt das Datum <strong>des</strong> Bescheids) schriftlich<br />

begründet und unter Angabe <strong>der</strong> Nummer <strong>des</strong> Abrechnungsbescheids (siehe unter „Ge-<br />

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