1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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9.1<br />
Ergibt sich im Rahmen <strong>der</strong> Feststellung, dass die Zahlungsunterbrechung mehr als drei Monate dauert, ist<br />
das betreffende Mitglied von Ihnen unter seiner Privatadresse anzuschreiben und ihm <strong>der</strong> entsprechende<br />
Vordruck zum Einzug <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge durch Lastschriftverfahren zu übersenden. Im Einzelnen handelt<br />
es sich dabei um:<br />
- Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong> in Rente und Ruhestand<br />
- Erklärung über die Beitragszahlung für Mitglie<strong>der</strong>, die aus dem Betreuungsbereich ausscheiden, aber<br />
weiterhin nach § 6 (1) <strong>der</strong> Satzung Mitglied <strong>des</strong> SWB bleiben möchten<br />
- Erklärung für Mitglie<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Beitragszahlung durch die Dienststelle unterbrochen ist<br />
Wir hoffen, dass wir Ihnen damit die wichtigsten Informationen bezüglich <strong>der</strong> Aufgaben und Tätigkeiten als<br />
Vertrauensperson in Ihrem Bezirk o<strong>der</strong> Ihrer Ortsstelle gegeben haben.<br />
Auf unsere Internet-/Intranetseite für Vertrauenspersonen (http://www.sozialwerk.bund.de/intern/index.htm<br />
und http://sozialwerk.ivbb.bund.de/intern/index.htm) finden Sie alle Vorlagen, Muster, Infobriefe und<br />
Richtlinien in Datei-Format. Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Dateien.<br />
Für weitere Fragen steht Ihnen die Mitglie<strong>der</strong>verwaltung wie folgt zu Verfügung:<br />
Ansprechpartner Telefonnr.:<br />
Frau Fuchs 0611/75-2266<br />
EMail<br />
Mitglie<strong>der</strong>verwaltung@<strong>des</strong>tatis.de<br />
Herr Soccio 0611/75-4409