18.07.2014 Aufrufe

1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

9.9<br />

<strong>Sozialwerk</strong> <strong>der</strong> <strong>Inneren</strong> <strong>Verwaltung</strong><br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> e.V.<br />

für die För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s<br />

Name und Anschrift <strong>des</strong> Zuwendenden<br />

Mitglied im Deutschen Paritätischen<br />

Wohlfahrtsverband<br />

Bestätigung<br />

über Zuwendungen im Sinne <strong>des</strong> § 10 b <strong>des</strong> EStG an eine <strong>der</strong><br />

in § 5 Abs. 1 Nr. 9 <strong>des</strong> KStG bezeichneten Körperschaften,<br />

Personenvereinigungen o<strong>der</strong> Vermögensmassen<br />

Art <strong>der</strong> Zuwendungen:<br />

Mitgliedsbeitrag/Geldzuwendungen<br />

im Jahr 2007 in Höhe von insgesamt.<br />

Euro<br />

Es handelt sich (nicht) um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift<br />

<strong>des</strong> Zuwendungsempfängers<br />

Das SWB, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, ist wegen För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zwecke <strong>der</strong> amtlich anerkannten<br />

Verbände <strong>der</strong> freien Wohlfahrtspflege nach dem letzten Bescheid vom Finanzamt Wiesbaden I vom 3<strong>1.</strong><br />

August 2005 für die Jahre 2002 bis 2004 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 <strong>des</strong> KStG von <strong>der</strong> Körperschaftsteuer befreit.<br />

Es wird bestätigt, dass <strong>der</strong> uns zugewendete vorstehende Betrag nur zu folgenden satzungsgemäßen Zwecken<br />

verwendet wird: För<strong>der</strong>ung und Durchführung von Maßnahmen auf den Gebieten Familien- und Erwachsenenerholung,<br />

Kin<strong>der</strong>kuren, Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Betreuung alter,<br />

kranker o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>ter Menschen, Jugendbegegnungen im In- und Ausland.<br />

Hinweis: Wer vorsätzlich o<strong>der</strong> grobfahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt o<strong>der</strong> veranlasst dass<br />

Zuwendungen nicht zu den in <strong>der</strong> Zuwendungsbestätigung angegebenen Zwecken verwendet werden, haftet für<br />

die Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug <strong>der</strong> Zuwendungen <strong>beim</strong> Zuwendenden entgeht (§ 10 b<br />

Abs. 4 EStG, § 9 Nr. 5 GewStG).<br />

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung <strong>der</strong> Zuwendung anerkannt, wenn<br />

das Datum <strong>des</strong> Freistellungsbeschei<strong>des</strong> länger als 5 Jahre bzw. das Datum <strong>der</strong> vorläufigen Bescheinigung länger<br />

als 3 Jahre seit Ausstellung dieser Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl. I S. 884).<br />

SWB, Wiesbaden – Hauptgeschäftsstelle

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!