1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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3.1<br />
Stand: 26. März 1998<br />
Auszug aus <strong>der</strong> <strong>Verwaltung</strong>srichtlinie für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
II. Familien- und Erwachsenenerholung<br />
<strong>1.</strong> Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldungen für Ferienaufenthalte sind an die Vertrauensperson o<strong>der</strong> die<br />
Hauptgeschäftsstelle zu richten. Anmeldungen für die Ferieneinrichtungen an<strong>der</strong>er Verbände <strong>der</strong><br />
Freien Wohlfahrtspflege sowie <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung werden über die<br />
Vertrauensperson an die jeweilige Geschäftsstelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Träger geleitet.<br />
Für die Anmeldung ist <strong>der</strong> jeweils gültige Vordruck "Anmeldung eines Erholungsaufenthaltes"<br />
zu verwenden.<br />
Es gelten folgende Anmel<strong>des</strong>tichtage:<br />
Sommerferien:<br />
Weihnachtsferien:<br />
Osterferien<br />
15. Januar<br />
0<strong>1.</strong> September<br />
0<strong>1.</strong> November<br />
Gehen nach diesen Stichtagen für die vorgenannten Zeiträume Anmeldungen ein, werden diese<br />
nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Plätze und <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs bearbeitet. Für die übrige<br />
Zeit gibt es keinen Anmel<strong>des</strong>tichtag.<br />
2. Vergabeverfahren<br />
Freie Plätze in den Ferieneinrichtungen <strong>des</strong> SWB werden durch die Hauptgeschäftsstelle<br />
vergeben.<br />
Gehen für die Zeit <strong>der</strong> Sommer-, Weihnachts- o<strong>der</strong> Osterferien mehr Anmeldungen ein als freie<br />
Plätze zur Verfügung stehen, vergibt die Hauptgeschäftsstelle die freien Plätze unter<br />
Berücksichtigung <strong>des</strong> vom Hauptvorstand beschlossenen Punktsystems. Anmeldungen von<br />
bedürftigen Personen i.S. <strong>der</strong> Abgabeordnung sollen stets den Vorrang vor nichtbedürftigen<br />
Personen haben. Um dieses sicher zu stellen, kann die Hauptgeschäftsstelle im Einzelfall von<br />
dem Punktsystem abweichen.