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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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4.1<br />

4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />

Über die Anträge entscheidet die Entsen<strong>des</strong>telle.<br />

Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />

– Erholungsbedürftige Kin<strong>der</strong> im Zusammenhang mit einer dringend notwendigen Entlastung<br />

<strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten,<br />

– Erholungsbedürftigkeit (ärztliche Bescheinigung),<br />

– Familieneinkommen <strong>der</strong> Eltern (Kin<strong>der</strong> aus Familien mit geringem Einkommen),<br />

– Anzahl <strong>der</strong> bisherigen Teilnahme an vom SWB angebotenen Freizeiten.<br />

5. Vorbereitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />

Die Entsen<strong>des</strong>tellen teilen den Eltern die Entscheidung über den Antrag mit. Den Eltern sind im<br />

Falle einer Zusage folgende Unterlagen zu übersenden:<br />

– Kurbogen<br />

– Formular für die ärztliche Bescheinigung über die Reisefähigkeit<br />

– Sicherungsschein.<br />

6. Elternkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />

Für die Zahlung <strong>des</strong> Elternkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />

Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest.<br />

Die Hauptgeschäftsstelle überwacht den Zahlungseingang.<br />

Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen durch die Eltern kann ein(e) Teilnehmer(in)<br />

ausgeschlossen werden.<br />

In Härtefällen kann mit den Eltern eine Teilzahlung vereinbart o<strong>der</strong> auf einen Teil <strong>des</strong><br />

Elternkostenanteils verzichtet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Entsen<strong>des</strong>telle im<br />

Einvernehmen mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />

Die Kosten für die Kin<strong>der</strong>freizeit sind mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle abzurechnen.<br />

7. Versicherungen<br />

Das SWB schließt für alle zu betreuenden Kin<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine Gruppenunfallund<br />

Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />

8. An- und Abreise zum Aufenthaltsort<br />

Die Reiseroute und das Verkehrsmittel sind von den Entsen<strong>des</strong>tellen so festzulegen, dass sie die<br />

größtmögliche Sicherheit und Bequemlichkeit für die Teilnehmer gewährleisten. Die Reisen<br />

werden in <strong>der</strong> Regel mit dem Bus durchgeführt.

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