1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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4.1<br />
4. Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer<br />
Über die Anträge entscheidet die Entsen<strong>des</strong>telle.<br />
Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:<br />
– Erholungsbedürftige Kin<strong>der</strong> im Zusammenhang mit einer dringend notwendigen Entlastung<br />
<strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/<strong>des</strong> Erziehungsberechtigten,<br />
– Erholungsbedürftigkeit (ärztliche Bescheinigung),<br />
– Familieneinkommen <strong>der</strong> Eltern (Kin<strong>der</strong> aus Familien mit geringem Einkommen),<br />
– Anzahl <strong>der</strong> bisherigen Teilnahme an vom SWB angebotenen Freizeiten.<br />
5. Vorbereitung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />
Die Entsen<strong>des</strong>tellen teilen den Eltern die Entscheidung über den Antrag mit. Den Eltern sind im<br />
Falle einer Zusage folgende Unterlagen zu übersenden:<br />
– Kurbogen<br />
– Formular für die ärztliche Bescheinigung über die Reisefähigkeit<br />
– Sicherungsschein.<br />
6. Elternkostenanteil und Teilnahmebedingungen<br />
Für die Zahlung <strong>des</strong> Elternkostenanteils und die sonstigen Regelungen legt die<br />
Hauptgeschäftsstelle als Vertragsgrundlage die Teilnahmebedingungen fest.<br />
Die Hauptgeschäftsstelle überwacht den Zahlungseingang.<br />
Bei Nichteinhaltung <strong>der</strong> Zahlungsbedingungen durch die Eltern kann ein(e) Teilnehmer(in)<br />
ausgeschlossen werden.<br />
In Härtefällen kann mit den Eltern eine Teilzahlung vereinbart o<strong>der</strong> auf einen Teil <strong>des</strong><br />
Elternkostenanteils verzichtet werden. Die Entscheidung darüber trifft die Entsen<strong>des</strong>telle im<br />
Einvernehmen mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />
Die Kosten für die Kin<strong>der</strong>freizeit sind mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle abzurechnen.<br />
7. Versicherungen<br />
Das SWB schließt für alle zu betreuenden Kin<strong>der</strong> und <strong>der</strong>en Betreuer/innen eine Gruppenunfallund<br />
Gruppenhaftpflichtversicherung ab.<br />
8. An- und Abreise zum Aufenthaltsort<br />
Die Reiseroute und das Verkehrsmittel sind von den Entsen<strong>des</strong>tellen so festzulegen, dass sie die<br />
größtmögliche Sicherheit und Bequemlichkeit für die Teilnehmer gewährleisten. Die Reisen<br />
werden in <strong>der</strong> Regel mit dem Bus durchgeführt.