1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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3.2<br />
SWB Wiesbaden den, 14.09.2006<br />
Geschäftsführung<br />
Punktsystem<br />
für die Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen<br />
für die Ferien- und Vertragshäuser <strong>des</strong> SWB<br />
Punkt(e)<br />
<strong>1.</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die die Voraussetzungen <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit erfüllen. 50<br />
2. Für je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>der</strong> Mitgliedschaft im SWB o<strong>der</strong> für<br />
je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr seit dem letzten Aufenthalt in einem<br />
Ferien- o<strong>der</strong> Vertragshaus während <strong>der</strong> Sommerferien je 1<br />
Neumitglie<strong>der</strong> erhalten für die Erstanmeldung 5 Punkte, bis diese<br />
auch nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Zugehörigkeit zum SWB 5 Punkte<br />
bekommen würden. 5<br />
Nach 5 Mitgliedsjahren, wenn im Vorjahr kein Aufenthalt<br />
stattgefunden hat, 3<br />
Dabei darf die Gesamtzahl höchstens 12 Punkte betragen, außer das<br />
Mitglied meldet sich erstmalig für einen Ferienaufenthalt <strong>beim</strong><br />
SWB an.<br />
3 Nicht schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>,<br />
seines Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt<br />
teilnehmen je Kind<br />
4 Schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>, seines<br />
Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt teilnehmen<br />
je Kind<br />
1<br />
3<br />
5. Schwerbehin<strong>der</strong>te Mitglie<strong>der</strong>, Ehepartner o<strong>der</strong> Lebensgefährte und<br />
Kin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglieds mit einer Behin<strong>der</strong>ung von min<strong>des</strong>tens 50 %,<br />
die am Ferienaufenthalt teilnehmen, je Person 2<br />
6. Schwere Erkrankung in den letzten 12 Monaten bzw. dringende<br />
Erholungsbedürftigkeit im Zusammenhang mit einer bestehenden<br />
Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, je Person. 2<br />
7. Tod <strong>des</strong> Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners in den letzten 12 Monaten. 2<br />
Ist für ein Mitglied aufgrund einer beson<strong>der</strong>s begründbaren Notsituation ein Ferienaufenthalte<br />
dringend erfor<strong>der</strong>lich, so kann eine Zusage auch ohne Anwendung <strong>des</strong> Punktsystems erfolgen.<br />
Wird dem Mitglied vom SWB ein an<strong>der</strong>es Ziel angeboten, als ein von ihm gewünschtes, findet das<br />
Punktsystem keine Anwendung.