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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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3.2<br />

SWB Wiesbaden den, 14.09.2006<br />

Geschäftsführung<br />

Punktsystem<br />

für die Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen<br />

für die Ferien- und Vertragshäuser <strong>des</strong> SWB<br />

Punkt(e)<br />

<strong>1.</strong> Mitglie<strong>der</strong>, die die Voraussetzungen <strong>der</strong> Gemeinnützigkeit erfüllen. 50<br />

2. Für je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr <strong>der</strong> Mitgliedschaft im SWB o<strong>der</strong> für<br />

je<strong>des</strong> volle Kalen<strong>der</strong>jahr seit dem letzten Aufenthalt in einem<br />

Ferien- o<strong>der</strong> Vertragshaus während <strong>der</strong> Sommerferien je 1<br />

Neumitglie<strong>der</strong> erhalten für die Erstanmeldung 5 Punkte, bis diese<br />

auch nach <strong>der</strong> Dauer <strong>der</strong> Zugehörigkeit zum SWB 5 Punkte<br />

bekommen würden. 5<br />

Nach 5 Mitgliedsjahren, wenn im Vorjahr kein Aufenthalt<br />

stattgefunden hat, 3<br />

Dabei darf die Gesamtzahl höchstens 12 Punkte betragen, außer das<br />

Mitglied meldet sich erstmalig für einen Ferienaufenthalt <strong>beim</strong><br />

SWB an.<br />

3 Nicht schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>,<br />

seines Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt<br />

teilnehmen je Kind<br />

4 Schulpflichtige Kin<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Enkelkin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong>, seines<br />

Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners, wenn sie am Ferienaufenthalt teilnehmen<br />

je Kind<br />

1<br />

3<br />

5. Schwerbehin<strong>der</strong>te Mitglie<strong>der</strong>, Ehepartner o<strong>der</strong> Lebensgefährte und<br />

Kin<strong>der</strong> <strong>des</strong> Mitglieds mit einer Behin<strong>der</strong>ung von min<strong>des</strong>tens 50 %,<br />

die am Ferienaufenthalt teilnehmen, je Person 2<br />

6. Schwere Erkrankung in den letzten 12 Monaten bzw. dringende<br />

Erholungsbedürftigkeit im Zusammenhang mit einer bestehenden<br />

Erkrankung bei Vorlage eines ärztlichen Attestes, je Person. 2<br />

7. Tod <strong>des</strong> Ehe- o<strong>der</strong> Lebenspartners in den letzten 12 Monaten. 2<br />

Ist für ein Mitglied aufgrund einer beson<strong>der</strong>s begründbaren Notsituation ein Ferienaufenthalte<br />

dringend erfor<strong>der</strong>lich, so kann eine Zusage auch ohne Anwendung <strong>des</strong> Punktsystems erfolgen.<br />

Wird dem Mitglied vom SWB ein an<strong>der</strong>es Ziel angeboten, als ein von ihm gewünschtes, findet das<br />

Punktsystem keine Anwendung.

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