1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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2.3<br />
bedürftigen Personen i. S. <strong>der</strong> Abgabeordnung sollen stets den Vorrang vor nichtbedürftigen<br />
Personen haben. Um dieses sicher zu stellen, kann die Hauptgeschäftsstelle im Einzelfall von<br />
dem Punktsystem abweichen.<br />
3. Zuschüsse zu Erholungsmaßnahmen<br />
In einem unverschuldeten Notfall kann die Hauptgeschäftsstelle einen Zuschuss aus Mitteln<br />
für Notfallunterstützungen gewähren. Hierbei sind die Abschnitte VI dieser Richtlinie und <strong>der</strong><br />
Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung zu beachten. Der Zuschuss ist mit dem<br />
Übernachtungsgeld zu verrechnen.<br />
Ein Erlass <strong>des</strong> Übernachtungsgel<strong>des</strong> für mitreisende Kin<strong>der</strong> (siehe Abschnitt II. Nr. 5 <strong>der</strong><br />
Richtlinie nach § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung) ist mit <strong>der</strong> Anmeldung eines Ferienaufenthaltes auf<br />
dementsprechenden Vordruck zu beantragen. Über den Antrag entscheidet die<br />
Hauptgeschäftsstelle.<br />
III. Kin<strong>der</strong>freizeiten<br />
<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze auf die Bezirke<br />
Die zur Verfügung stehenden Plätze sind entsprechend <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> Bezirke zu<br />
verteilen, wobei im Bedarfsfall zusätzliche Plätze einzuplanen sind.<br />
2. Informationen und durchführende Stellen<br />
Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht. Hierbei<br />
sind die Anmeldetermine und alle sonstigen von den Mitglie<strong>der</strong>n und den Mitarbeitern <strong>des</strong><br />
SWB zu beachtenden Regelungen bekannt zu geben.<br />
Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen sind grundsätzlich die Geschäftsstellen Berlin und Bonn.<br />
Die Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>tellen haben u. a. folgende Aufgaben:<br />
Entgegennahme und Bearbeitung <strong>der</strong> Anmeldungen,<br />
Entscheidung über die Auswahl <strong>der</strong> Teilnehmer,<br />
Vorbereitung und Durchführung <strong>der</strong> An- und Abreisen,<br />
Überwachung <strong>der</strong> Freizeiten,<br />
Abrechnung <strong>der</strong> Fahrt- und Begleitkosten mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle,<br />
Entgegennahme und Weiterleitung von Beschwerden an die Hauptgeschäftsstelle,<br />
Unterrichtung <strong>der</strong> Freizeiteinrichtungen durch Übersendung <strong>der</strong> Teilnehmerlisten.<br />
Soweit erfor<strong>der</strong>lich, trifft die Hauptgeschäftsstelle gemeinsam mit <strong>der</strong> betroffenen<br />
Geschäftsstelle eine hiervon abweichende Regelung.