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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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4.1<br />

Die Reisen werden als Gruppenreisen mit Begleitperson durchgeführt. Die Gruppenreise beginnt<br />

und endet an einem von <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle festzulegenden Treffpunkt. Die Möglichkeiten<br />

gemeinsamer An- und Abreisen von Kin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Entsen<strong>des</strong>telle sind zu prüfen.<br />

Für die An- und Abreise sind geeignete Begleitpersonen auszuwählen und in ihre<br />

Aufgaben einzuweisen. Die Begleitpersonen müssen volljährig sein; min<strong>des</strong>tens eine muss in<br />

Erster Hilfe ausgebildet sein.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Begleitpersonen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und dem Alter <strong>der</strong> zu begleitenden<br />

Kin<strong>der</strong>.<br />

Die Begleitpersonen sind hinsichtlich <strong>der</strong> Reisekosten nach den Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />

zu entschädigen.<br />

Die An- und Abreise <strong>der</strong> Reisegruppen ist von einer beauftragten Person <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle zu<br />

überwachen. Zusammen mit den Begleitpersonen sind die Vollzähligkeit <strong>der</strong> Gruppe und die<br />

Vollständigkeit <strong>der</strong> Reiseunterlagen zu prüfen. Die ordnungsgemäße Übernahme <strong>der</strong> Betreuung<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> von den Eltern durch die Begleitpersonen ist festzustellen. Bei Rückkehr ist auf die<br />

ordnungsgemäße Übernahme durch die Eltern zu achten.<br />

9. Betreuung<br />

Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Freizeit sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />

Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />

vorbereitet werden.<br />

10. Schlussabrechnung<br />

Die Entsen<strong>des</strong>tellen rechnen nach Beendigung <strong>der</strong> Freizeit(n) unter Beifügung aller für die<br />

Abrechnung notwendigen Unterlagen/Belege unverzüglich mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />

ab. Letzter Termin für die Abrechnung ist <strong>der</strong> <strong>1.</strong> November <strong>des</strong> Jahres, in dem die Kin<strong>der</strong>freizeit<br />

durchgeführt wurde.<br />

IV. Jugendreisen<br />

<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze<br />

Die Plätze werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke <strong>der</strong> Bezirke verteilt.<br />

2. Information und durchführende Stelle<br />

Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht.<br />

Für die Durchführung ist die Hauptgeschäftsstelle verantwortlich; sie übernimmt damit<br />

die Aufgaben <strong>der</strong> zentralen Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>telle <strong>des</strong> SWB in diesem Bereich.<br />

3. Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />

zu richten.

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