1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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4.1<br />
Die Reisen werden als Gruppenreisen mit Begleitperson durchgeführt. Die Gruppenreise beginnt<br />
und endet an einem von <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle festzulegenden Treffpunkt. Die Möglichkeiten<br />
gemeinsamer An- und Abreisen von Kin<strong>der</strong>n <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Entsen<strong>des</strong>telle sind zu prüfen.<br />
Für die An- und Abreise sind geeignete Begleitpersonen auszuwählen und in ihre<br />
Aufgaben einzuweisen. Die Begleitpersonen müssen volljährig sein; min<strong>des</strong>tens eine muss in<br />
Erster Hilfe ausgebildet sein.<br />
Die Anzahl <strong>der</strong> Begleitpersonen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und dem Alter <strong>der</strong> zu begleitenden<br />
Kin<strong>der</strong>.<br />
Die Begleitpersonen sind hinsichtlich <strong>der</strong> Reisekosten nach den Richtlinien <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong><br />
zu entschädigen.<br />
Die An- und Abreise <strong>der</strong> Reisegruppen ist von einer beauftragten Person <strong>der</strong> Entsen<strong>des</strong>telle zu<br />
überwachen. Zusammen mit den Begleitpersonen sind die Vollzähligkeit <strong>der</strong> Gruppe und die<br />
Vollständigkeit <strong>der</strong> Reiseunterlagen zu prüfen. Die ordnungsgemäße Übernahme <strong>der</strong> Betreuung<br />
<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> von den Eltern durch die Begleitpersonen ist festzustellen. Bei Rückkehr ist auf die<br />
ordnungsgemäße Übernahme durch die Eltern zu achten.<br />
9. Betreuung<br />
Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Freizeit sind geeignete Betreuer/innen einzusetzen, die nach<br />
Möglichkeit von <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle durch Vorbereitungstreffen auf ihre Aufgaben<br />
vorbereitet werden.<br />
10. Schlussabrechnung<br />
Die Entsen<strong>des</strong>tellen rechnen nach Beendigung <strong>der</strong> Freizeit(n) unter Beifügung aller für die<br />
Abrechnung notwendigen Unterlagen/Belege unverzüglich mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle<br />
ab. Letzter Termin für die Abrechnung ist <strong>der</strong> <strong>1.</strong> November <strong>des</strong> Jahres, in dem die Kin<strong>der</strong>freizeit<br />
durchgeführt wurde.<br />
IV. Jugendreisen<br />
<strong>1.</strong> Verteilung <strong>der</strong> Plätze<br />
Die Plätze werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>stärke <strong>der</strong> Bezirke verteilt.<br />
2. Information und durchführende Stelle<br />
Das Programm wird im SWB-Journal sowie im Intranet und im Internet veröffentlicht.<br />
Für die Durchführung ist die Hauptgeschäftsstelle verantwortlich; sie übernimmt damit<br />
die Aufgaben <strong>der</strong> zentralen Betreuungs- und Entsen<strong>des</strong>telle <strong>des</strong> SWB in diesem Bereich.<br />
3. Anmeldeverfahren<br />
Die Anmeldung ist unter Verwendung <strong>des</strong> jeweils gültigen Formulars an die Hauptgeschäftsstelle<br />
zu richten.