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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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2.3<br />

Sportgruppenför<strong>der</strong>ung<br />

– Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe,<br />

– Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />

Gesamtkosten über € 150,-,<br />

– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/-Neigungsgruppe,<br />

– Höhe <strong>des</strong> beantragten Zuschusses und etwaige Zuschüsse Dritter,<br />

– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />

beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />

– Bei <strong>der</strong> Stiftung eines Pokals muss bei <strong>der</strong> Übergabe auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und<br />

Unterstützung durch das SWB hingewiesen werden.<br />

För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />

– Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung,<br />

– Gesamtkosten (mit Erläuterung), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />

Gesamtkosten über € 150,-,<br />

– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen<br />

Veranstaltungen,<br />

– Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen Veranstaltungen,<br />

– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />

beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />

Falls ein Zuschuss von dritter Seite gewährt o<strong>der</strong> in Aussicht gestellt wird, ist dieses bei <strong>der</strong><br />

Antragstellung zu vermerken.<br />

Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn er vor <strong>der</strong> Durchführung einer Veranstaltung o<strong>der</strong><br />

dem Kauf von Ausrüstungs- o<strong>der</strong> Ausstattungsgegenständen gestellt worden ist.<br />

Als Verwendungsnachweis ist <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle eine detaillierte Gesamtrechnung bzw.<br />

eine Aufstellung über die entstandenen Gesamtkosten vorzulegen. Die Originale verbleiben als<br />

Buchungsbeleg bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle.<br />

Die Richtlinie tritt am 26.03.1998 in Kraft. Die Richtlinie vom 25.04.1995 verliert damit ihre<br />

Gültigkeit.<br />

Heinz Schwenk<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>

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