1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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2.5<br />
Richtlinie für die Verleihung eines Ehrenbriefes<br />
aufgrund langjähriger Mitgliedschaft im SWB<br />
Stand: 1<strong>1.</strong> April 2003<br />
I. Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB erhalten bei einer Mitgliedschaft von 10, 25, 40 und 50 Jahren einen Ehrenbrief<br />
als Dank und Anerkennung für die dem SWB bewiesene Treue und die damit verbundene<br />
För<strong>der</strong>ung.<br />
II.<br />
Die Hauptgeschäftsstelle übersendet ein Mal jährlich den Ortsstellen eine Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>,<br />
die im Laufe <strong>des</strong> folgenden Jahreszeitraumes eine Mitgliedschaft nach Ziffer I dieser<br />
Richtlinie erreichen.<br />
III.<br />
Mit <strong>der</strong> Übersicht nach Ziffer II dieser Richtlinie übersendet die Hauptgeschäftsstelle den<br />
Ortsstellen die bereits fertig ausgestellten und vom Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> unterzeichneten<br />
Ehrenbriefe zur Unterschrift durch die zuständige Vertrauensperson, die im folgenden<br />
Jahreszeitraum durch diese an das Mitglied ausgehändigt werden sollen.<br />
IV.<br />
Die Vertrauensperson soll die Ehrung in würdigem Rahmen vornehmen. Nach Möglichkeit<br />
soll <strong>der</strong> Ehrenbrief in einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung überreicht werden.<br />
Nimmt <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> bzw. <strong>des</strong>sen Vertreter<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teil, so wird <strong>der</strong> Ehrenbrief von<br />
ihnen ausgehändigt.<br />
Mitglie<strong>der</strong>, die nicht am Ort erreichbar sind, erhalten den Ehrenbrief mit einem Begleitschreiben<br />
<strong>der</strong> Vertrauensperson übersandt.<br />
V. 40- und 50-jährige Mitgliedschaften werden im SWB-Journal veröffentlicht.<br />
VI.<br />
Diese Richtlinie tritt am 27.06.2003 in Kraft. Die Richtlinie vom 28.03.1998 verliert damit<br />
ihre Gültigkeit.<br />
Dr. Rainer Frank<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>