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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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2.5<br />

Richtlinie für die Verleihung eines Ehrenbriefes<br />

aufgrund langjähriger Mitgliedschaft im SWB<br />

Stand: 1<strong>1.</strong> April 2003<br />

I. Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SWB erhalten bei einer Mitgliedschaft von 10, 25, 40 und 50 Jahren einen Ehrenbrief<br />

als Dank und Anerkennung für die dem SWB bewiesene Treue und die damit verbundene<br />

För<strong>der</strong>ung.<br />

II.<br />

Die Hauptgeschäftsstelle übersendet ein Mal jährlich den Ortsstellen eine Übersicht <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>,<br />

die im Laufe <strong>des</strong> folgenden Jahreszeitraumes eine Mitgliedschaft nach Ziffer I dieser<br />

Richtlinie erreichen.<br />

III.<br />

Mit <strong>der</strong> Übersicht nach Ziffer II dieser Richtlinie übersendet die Hauptgeschäftsstelle den<br />

Ortsstellen die bereits fertig ausgestellten und vom Vorsitzenden <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong> unterzeichneten<br />

Ehrenbriefe zur Unterschrift durch die zuständige Vertrauensperson, die im folgenden<br />

Jahreszeitraum durch diese an das Mitglied ausgehändigt werden sollen.<br />

IV.<br />

Die Vertrauensperson soll die Ehrung in würdigem Rahmen vornehmen. Nach Möglichkeit<br />

soll <strong>der</strong> Ehrenbrief in einer Mitglie<strong>der</strong>versammlung überreicht werden.<br />

Nimmt <strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, <strong>des</strong> Bezirksvorstan<strong>des</strong> bzw. <strong>des</strong>sen Vertreter<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer an <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung teil, so wird <strong>der</strong> Ehrenbrief von<br />

ihnen ausgehändigt.<br />

Mitglie<strong>der</strong>, die nicht am Ort erreichbar sind, erhalten den Ehrenbrief mit einem Begleitschreiben<br />

<strong>der</strong> Vertrauensperson übersandt.<br />

V. 40- und 50-jährige Mitgliedschaften werden im SWB-Journal veröffentlicht.<br />

VI.<br />

Diese Richtlinie tritt am 27.06.2003 in Kraft. Die Richtlinie vom 28.03.1998 verliert damit<br />

ihre Gültigkeit.<br />

Dr. Rainer Frank<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>

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