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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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2.9<br />

6. Die Betreuung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB wird von den Bezirken<br />

bzw. Ortsstellen wahrgenommen, denen sie bis zu ihrem Ausscheiden angehört haben. Diese Mitglie<strong>der</strong><br />

sind von den Bezirksvorständen bzw. Ortsstellen darüber zu informieren, dass sie organisatorische<br />

weiterhin zu ihrem bisherigen Bezirk bzw. Ortsstelle gehören und betreut werden.<br />

7. In <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>statistik werden die Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong> Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB<br />

statistisch weiterhin von den nach Nr. 4 dieser Richtlinie zuständigen Bezirken bzw. Ortsstellen<br />

erfasst.<br />

8. Bei <strong>der</strong> Vergabe von Leistungen ist darauf zu achten, dass für die Mitglie<strong>der</strong> außerhalb <strong>des</strong><br />

Betreuungsbereiches <strong>des</strong> SWB <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>zuschuss nicht eingesetzt wird. Das gilt auch für die<br />

Fälle, in denen die Mitgliedschaft <strong>beim</strong> SWB beibehalten, zugleich aber die Mitgliedschaft bei<br />

dem für den Betreuungsbereich <strong>des</strong> Mitglie<strong>des</strong> zuständigen <strong>Sozialwerk</strong> erworben wird.<br />

Schwenk<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>

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