1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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2.7<br />
Stand: 3<strong>1.</strong> August 1997<br />
Aufbewahrungsfristen für Unterlagen <strong>des</strong> SWB<br />
<strong>1.</strong> Aufbewahrungsfrist 10 Jahre<br />
Unterlagen <strong>der</strong> Finanzverwaltung <strong>des</strong> Hauptvorstan<strong>des</strong>, <strong>der</strong> Konten und soweit vorhandene<br />
Kassen <strong>der</strong> Bezirke und ggf. auch Ortsstellen, Kassenbücher, Kontokarten,<br />
Bilanzen und Jahresabschlüsse, Buchungsbelege und die zur Bearbeitung dieser Unterlagen<br />
notwendigen Arbeitsanweisungen und sonstigen <strong>Organisation</strong>sunterlagen.<br />
Unterlagen <strong>der</strong> Lohn- und Gehaltsbuchhaltung nach <strong>der</strong> Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.<br />
2. Aufbewahrungsfrist 6 Jahre<br />
Alle Kassenbelege, Bestands- und Verän<strong>der</strong>ungslisten <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>besoldungsstelle,<br />
allgemeiner Schriftwechsel, Bewilligungsbescheide, Mitgliedsunterlagen ausgeschiedener<br />
Mitglie<strong>der</strong>, Steuerbescheide und sonstiger Schriftwechsel mit dem<br />
Finanzamt, Freistellungsbescheide <strong>des</strong> Finanzamtes.<br />
Mitgliedsunterlagen nach dem Ausscheiden <strong>des</strong> Mitglieds. Insbeson<strong>der</strong>e die Beitrittserklärungen,<br />
die Durchschrift <strong>der</strong> Anordnung <strong>der</strong> Einbehaltung <strong>der</strong> Beiträge und<br />
sonstige Erklärungen <strong>des</strong> Mitglieds zur Mitgliedschaft, zur Höhe <strong>des</strong> monatlichen<br />
Beitrages u. a., sind aufzubewahren.<br />
Sonstige Unterlagen (z. B. Kurbögen für Kin<strong>der</strong>erholungsmaßnahmen, Kurunterlagen<br />
von Mutter-/Vater-Kind-Kuren), soweit sie für die Besteuerung <strong>des</strong> SWB von<br />
Bedeutung sind.