1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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7.1<br />
Stand: 26. März 1998<br />
Auszug aus den <strong>Verwaltung</strong>srichtlinien für die Geschäftsstellen und die<br />
ehrenamtlichen Mitarbeiter <strong>des</strong> SWB<br />
VII. För<strong>der</strong>ung von Sportgruppen, Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />
Ein För<strong>der</strong>antrag kann von <strong>der</strong> Gruppenleitung, <strong>der</strong> Vertrauensperson o<strong>der</strong> dem Bezirksvorstand<br />
gestellt werden.<br />
Die Anträge <strong>der</strong> Gruppenleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vertrauensperson sind mit einer Stellungnahme <strong>des</strong><br />
Bezirksvorstan<strong>des</strong> an die Hauptgeschäftsstelle weiterzuleiten.<br />
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten:<br />
Sportgruppenför<strong>der</strong>ung<br />
– Größe <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/Neigungsgruppe,<br />
– Gesamtkosten (mit Erläuterungen), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-<br />
– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> eines <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Betriebssportgruppe/-Neigungsgruppe,<br />
– Höhe <strong>des</strong> beantragten Zuschusses und etwaige Zuschüsse Dritter,<br />
– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />
beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.<br />
Bei <strong>der</strong> Stiftung eines Pokals muss bei <strong>der</strong> Übergabe auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung und<br />
Unterstützung durch das SWB hingewiesen werden.<br />
För<strong>der</strong>ung von Seniorengruppen und kulturellen Veranstaltungen<br />
– Größe <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. Zahl <strong>der</strong> Teilnehmer an <strong>der</strong> kulturellen Veranstaltung,<br />
– Gesamtkosten (mit Erläuterung), Kostenvoranschläge o<strong>der</strong> Vergleichsangebote bei<br />
Gesamtkosten über € 150,-<br />
– Zahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>s in <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an<br />
kulturellen Veranstaltungen,<br />
– Eigenleistung <strong>der</strong> Seniorengruppe bzw. <strong>der</strong> Teilnehmer an kulturellen Veranstaltungen,<br />
– Aufstellung <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr, für das <strong>der</strong> Zuschuss<br />
beantragt wird, sofern er € 150,- übersteigt.