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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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2.8<br />

schäftszeichen“) bei <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB eingelegt werden. Nach dieser Frist gilt<br />

<strong>der</strong> Bescheid als bestandskräftig.<br />

5.6 Ausschlussfrist<br />

Der Antrag auf Reisekostenvergütung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten bei<br />

<strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle <strong>des</strong> SWB in Wiesbaden einzureichen. Bei Seminaren gemäß Nr. 5.3<br />

beträgt die Ausschlussfrist einen Monat.<br />

Die Ausschlussfrist beginnt mit dem Tage nach Beendigung <strong>der</strong> Dienstreise bzw. mit dem Tag<br />

nach Seminarende. Eine Fristverlängerung kann nur im schriftlich begründeten Einzelfall gewährt<br />

werden.<br />

Ein gewährter Abschlag ist zurückzuzahlen, wenn ein Antrag auf Reisekostenvergütung nicht<br />

innerhalb <strong>der</strong> Ausschlussfrist gestellt worden ist.<br />

5.7 Abrechnung und Erstattung<br />

In <strong>der</strong> Regel wird <strong>der</strong> Abrechnungsbescheid dem/<strong>der</strong> Antragsteller /in per E-Mail zugesandt.<br />

Der Postweg wird nur gewählt, wenn <strong>der</strong>/die Antragsteller/in nicht über eine E-Mailadresse verfügt<br />

o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong>/die Dienstreisende dies ausdrücklich wünscht.<br />

6. Sonstiges<br />

6.1 Vorlage von Abrechnungsbelegen<br />

Belege als Nachweis für dienstreisebedingte Ausgaben, <strong>der</strong>en Erstattung <strong>der</strong>/die Dienstreisende<br />

beantragt, sind im Original von dieser / diesem für die Dauer von 24 Monaten aufzubewahren<br />

und auf Bitten <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle vorzulegen. Fehlende o<strong>der</strong> verloren gegangene Kostenbelege<br />

sind von einer Erstattung durch das SWB ausgenommen.<br />

Die Belege und Quittungen sind dem Antragsformular geheftet und nicht aufgeklebt beizufügen.<br />

6.2 Teilnahme an Bonusprogrammen<br />

Vergünstigungen aus Bonusprogrammen (z.B. Miles & More, Bahn.Bonus) sowie sonstige Rabatte<br />

und Boni, die aus einer Dienstreise entstanden sind und die auf dienstlicher Inanspruchnahme<br />

regelmäßig verkehren<strong>der</strong> Beför<strong>der</strong>ungsmittel beruhen, sind ausschließlich für dienstliche<br />

Zwecke zu verwenden bzw. für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Sie dürfen auch<br />

dann nicht privat genutzt werden, wenn sie zu verfallen drohen.<br />

6.3 Vollkasko-Versicherung bei privater PKW-Nutzung<br />

Dienstreisende sind vor Antritt <strong>der</strong> Dienstreise darauf hinzuweisen, dass bei Benutzung eines<br />

privaten Kraftfahrzeugs o<strong>der</strong> eines an<strong>der</strong>en motorbetriebenen Fahrzeugs ein Sachschadensersatz<br />

nur durch eine vorher schriftlich beantragte Vollkaskoversicherung gewährleistet ist.<br />

Dieser Antrag (siehe hierzu Formular 2.8.3) muss spätestens drei Werktage vor Dienstreisebeginn<br />

schriftlich bei <strong>der</strong> SWB-Hauptgeschäftsstelle vorliegen. Über diesen Stichtag hinaus kann<br />

ein Sachschadensersatz nicht sichergestellt werden.<br />

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