1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...
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2.8<br />
<strong>1.</strong> Allgemeines<br />
<strong>1.</strong>1 Einleitung<br />
Zum 0<strong>1.</strong>09.2005 ist die Neufassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>reisekostengesetzes (BRKG) in Kraft getreten.<br />
Aus diesem Grund wurde auch die Reisekostenrichtlinie <strong>des</strong> SWB, die sich eng an das BRKG<br />
anlehnt, reformiert.<br />
Die Richtlinie ist die Grundlage für die Abrechnung <strong>der</strong> Reise- und Fahrtkosten im SWB. Evtl.<br />
Abweichungen von den Regelungen <strong>des</strong> BRKG, die <strong>der</strong> Hauptvorstand mit Rücksicht auf die<br />
Beson<strong>der</strong>heiten im SWB in seiner 4. Sitzung am 0<strong>1.</strong>09.2005 beschlossen hat, haben in <strong>der</strong> neuen<br />
Richtlinie ihren Nie<strong>der</strong>schlag gefunden.<br />
Ferner wurde das Formular „Antrag auf Reisekostenvergütung“ überarbeitet, vor allem vereinfacht.<br />
Für Dienstreisen ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 ist grundsätzlich nur noch dieses Formular zu verwenden.<br />
Die entsprechenden Antragsformulare liegen im Internet zum Abruf für Vertrauensleute als<br />
PDF-Datei zum Download bereit. Sie können aber auch per E-Mail bzw. per Post bei <strong>der</strong><br />
Hauptgeschäftsstelle angefor<strong>der</strong>t werden.<br />
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Maus von <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung, Telefon 01888 – 644 2870,<br />
gerne zur Verfügung.<br />
<strong>1.</strong>2 Rechtliche Grundlagen<br />
Für die Abrechnung und Erstattung <strong>der</strong> Fahrt- und Reisekostenauslagen sowie die Erstattung <strong>des</strong><br />
Inlands- und Auslandstagegel<strong>des</strong> legt das SWB dieser Reisekostenrichtlinie folgende Gesetzesund<br />
<strong>Verwaltung</strong>svorschriften zu Grunde:<br />
- Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKG) vom 26.05.2005<br />
- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift zum Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKGVwV) vom<br />
0<strong>1.</strong>06.2005<br />
- Auslandsreisekostenverordnung (ARV) vom 14.03.1997<br />
- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift über die Neufestsetzung <strong>der</strong> Auslandstage- und<br />
Auslandsübernachtungsgel<strong>der</strong> (ARVVwV) vom 29.10.2004<br />
- Einkommenssteuergesetz (EStG) in <strong>der</strong> jeweils neuesten Fassung<br />
Ferner wird für die Ermittlung <strong>der</strong> Entfernungskilometer und zur Berechnung <strong>der</strong> Fahrtkostenerstattung<br />
<strong>der</strong> Falk-Routenplaner (www.falk.de) zu Grunde gelegt.<br />
2. Erstattung von Fahrtkosten<br />
2.1 Erstattung von Fahrtkosten bei privater PKW-Nutzung<br />
Für die Berechnung <strong>der</strong> Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung<br />
maßgeblich (schnellste Route von A nach B). Längere Strecken werden berücksichtigt, wenn<br />
diese insbeson<strong>der</strong>e auf Grund <strong>der</strong> Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) o<strong>der</strong> aus Gründen <strong>der</strong> Zeitersparnis<br />
benutzt wurden. Wegstreckenentschädigung wird auch für dienstliche Fahrten am Ge<br />
schäftsort, einschließlich <strong>der</strong> Fahrten zu und von <strong>der</strong> Unterkunft, gewährt. Bei einer einfachen<br />
Fahrtstrecke von bis zu 50 Km genügt die Erklärung <strong>des</strong> Dienstreisenden, dass die wirtschaftlichste<br />
Route gewählt wurde.<br />
Benutzen Dienstreisende für Fahrten zum und vom Bahnhof/Flughafen ein privates Kraftfahr-<br />
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