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1. Organisation - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des ...

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2.8<br />

<strong>1.</strong> Allgemeines<br />

<strong>1.</strong>1 Einleitung<br />

Zum 0<strong>1.</strong>09.2005 ist die Neufassung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>reisekostengesetzes (BRKG) in Kraft getreten.<br />

Aus diesem Grund wurde auch die Reisekostenrichtlinie <strong>des</strong> SWB, die sich eng an das BRKG<br />

anlehnt, reformiert.<br />

Die Richtlinie ist die Grundlage für die Abrechnung <strong>der</strong> Reise- und Fahrtkosten im SWB. Evtl.<br />

Abweichungen von den Regelungen <strong>des</strong> BRKG, die <strong>der</strong> Hauptvorstand mit Rücksicht auf die<br />

Beson<strong>der</strong>heiten im SWB in seiner 4. Sitzung am 0<strong>1.</strong>09.2005 beschlossen hat, haben in <strong>der</strong> neuen<br />

Richtlinie ihren Nie<strong>der</strong>schlag gefunden.<br />

Ferner wurde das Formular „Antrag auf Reisekostenvergütung“ überarbeitet, vor allem vereinfacht.<br />

Für Dienstreisen ab dem 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2006 ist grundsätzlich nur noch dieses Formular zu verwenden.<br />

Die entsprechenden Antragsformulare liegen im Internet zum Abruf für Vertrauensleute als<br />

PDF-Datei zum Download bereit. Sie können aber auch per E-Mail bzw. per Post bei <strong>der</strong><br />

Hauptgeschäftsstelle angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Maus von <strong>der</strong> Finanzbuchhaltung, Telefon 01888 – 644 2870,<br />

gerne zur Verfügung.<br />

<strong>1.</strong>2 Rechtliche Grundlagen<br />

Für die Abrechnung und Erstattung <strong>der</strong> Fahrt- und Reisekostenauslagen sowie die Erstattung <strong>des</strong><br />

Inlands- und Auslandstagegel<strong>des</strong> legt das SWB dieser Reisekostenrichtlinie folgende Gesetzesund<br />

<strong>Verwaltung</strong>svorschriften zu Grunde:<br />

- Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKG) vom 26.05.2005<br />

- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift zum Bun<strong>des</strong>reisekostengesetz (BRKGVwV) vom<br />

0<strong>1.</strong>06.2005<br />

- Auslandsreisekostenverordnung (ARV) vom 14.03.1997<br />

- Allgemeine <strong>Verwaltung</strong>svorschrift über die Neufestsetzung <strong>der</strong> Auslandstage- und<br />

Auslandsübernachtungsgel<strong>der</strong> (ARVVwV) vom 29.10.2004<br />

- Einkommenssteuergesetz (EStG) in <strong>der</strong> jeweils neuesten Fassung<br />

Ferner wird für die Ermittlung <strong>der</strong> Entfernungskilometer und zur Berechnung <strong>der</strong> Fahrtkostenerstattung<br />

<strong>der</strong> Falk-Routenplaner (www.falk.de) zu Grunde gelegt.<br />

2. Erstattung von Fahrtkosten<br />

2.1 Erstattung von Fahrtkosten bei privater PKW-Nutzung<br />

Für die Berechnung <strong>der</strong> Wegstreckenentschädigung ist die verkehrsübliche Straßenverbindung<br />

maßgeblich (schnellste Route von A nach B). Längere Strecken werden berücksichtigt, wenn<br />

diese insbeson<strong>der</strong>e auf Grund <strong>der</strong> Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) o<strong>der</strong> aus Gründen <strong>der</strong> Zeitersparnis<br />

benutzt wurden. Wegstreckenentschädigung wird auch für dienstliche Fahrten am Ge<br />

schäftsort, einschließlich <strong>der</strong> Fahrten zu und von <strong>der</strong> Unterkunft, gewährt. Bei einer einfachen<br />

Fahrtstrecke von bis zu 50 Km genügt die Erklärung <strong>des</strong> Dienstreisenden, dass die wirtschaftlichste<br />

Route gewählt wurde.<br />

Benutzen Dienstreisende für Fahrten zum und vom Bahnhof/Flughafen ein privates Kraftfahr-<br />

- 2 -

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