19.07.2014 Aufrufe

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Bitte füllen Sie den Antrag in GROSSEN DRUCKBUCHSTABEN mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber aus.<br />

ABCDEFGH I J KLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ 1 2345678 9 0<br />

Sie ermöglichen damit eine teilautomatische Erfassung, deren Vorteil <strong>für</strong> Sie in einer kurzen Bearbeitungszeit ohne weitere Rückfragen besteht!<br />

<strong>Freistellungsauftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Kapitalerträge</strong><br />

(Gilt nicht <strong>für</strong> Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)<br />

Eingangsstempel/DID-Nr.<br />

An<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />

14463 Potsdam<br />

LBS-Grundnummer (achtstellig)<br />

Gläubiger der <strong>Kapitalerträge</strong><br />

Name des Bausparers<br />

Abweichender Geburtsname<br />

Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

Geburtsdatum<br />

PLZ<br />

. .<br />

Wohnort<br />

Ehegatte<br />

Name<br />

Abweichender Geburtsname<br />

– Ausfertigung <strong>für</strong> LBS –<br />

Vorname<br />

Erstmaliger Auftrag<br />

Änderungsauftrag (früherer Auftrag wird damit ungültig)<br />

Geburtsdatum<br />

. .<br />

Hiermit erteile ich/erteilen wir 1 Ihnen den Auftrag, meine/unsere 1 bei Ihrem Institut anfallenden <strong>Kapitalerträge</strong> vom<br />

Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen <strong>Kapitalerträge</strong>n die Erstattung von Kapitalertrag -<br />

steuer beim Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar<br />

LBS 110103//2010.01<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />

Postanschrift: 14463 Potsdam<br />

Hausadresse: Am Luftschiffhafen 1<br />

14471 Potsdam<br />

bis zu einem Betrag von<br />

. .<br />

so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns 1 erhalten.<br />

bis zum<br />

3 1 . 1 2 .<br />

Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens<br />

oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder<br />

eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern<br />

übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berück sichtigenden Einkommens oder<br />

Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).<br />

Ich versichere/Wir versichern 1 , dass mein/unser 1 <strong>Freistellungsauftrag</strong> zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere<br />

Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Höchstbetrag von ins gesamt 801 E/1.602 E 1<br />

nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern 1 außerdem, dass ich/wir 1 mit allen <strong>für</strong> das Kalenderjahr erteilten Frei -<br />

stellungsaufträgen <strong>für</strong> keine höheren <strong>Kapitalerträge</strong> als insgesamt 801 E/1.602 E 1 im Kalenderjahr die Freistellung oder<br />

Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n) 1 .<br />

Die mit dem <strong>Freistellungsauftrag</strong> angeforderten Daten werden aufgrund von § 44 a Abs. 2, § 44 b Abs. 1 und § 45 d<br />

Abs. 1 EStG erhoben.<br />

Datum/Unterschrift<br />

ggf. Unterschrift Ehegatte/gesetzliche(r) Vertreter<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen.<br />

1 Nichtzutreffendes bitte streichen.<br />

E (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere<br />

Kreditinstitute).<br />

bis zur Höhe des <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 E/1.602 E 1 .<br />

Dieser Auftrag gilt ab dem<br />

,00<br />

Der Höchstbetrag von 1.602 E gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer<br />

Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungs -<br />

auftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.<br />

Telefon: 0180 5 969123*<br />

Fax: 0331 969-2780<br />

Internet: http://www.lbsost.de<br />

E-Mail: info@lbs-ost.de<br />

*Bis zum 28.02.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten<br />

*Ab dem 01.03.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 V/Min. aus Mobilfunknetzen<br />

Kontonummer: = Vertragsnummer<br />

Bankleitzahl: 160 505 00<br />

Kreditinstitut: LBS Ostdeutsche<br />

Landesbausparkasse AG


Bitte füllen Sie den Antrag in GROSSEN DRUCKBUCHSTABEN mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber aus.<br />

ABCDEFGH I J KLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ 1 2345678 9 0<br />

Sie ermöglichen damit eine teilautomatische Erfassung, deren Vorteil <strong>für</strong> Sie in einer kurzen Bearbeitungszeit ohne weitere Rückfragen besteht!<br />

<strong>Freistellungsauftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Kapitalerträge</strong><br />

(Gilt nicht <strong>für</strong> Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)<br />

Eingangsstempel/DID-Nr.<br />

An<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />

14463 Potsdam<br />

LBS-Grundnummer (achtstellig)<br />

Gläubiger der <strong>Kapitalerträge</strong><br />

Name des Bausparers<br />

Abweichender Geburtsname<br />

Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

Geburtsdatum<br />

PLZ<br />

. .<br />

Wohnort<br />

– Ausfertigung <strong>für</strong> Antragsteller –<br />

Ehegatte<br />

Name<br />

Vorname<br />

Erstmaliger Auftrag<br />

Änderungsauftrag (früherer Auftrag wird damit ungültig)<br />

Abweichender Geburtsname<br />

Geburtsdatum<br />

. .<br />

Hiermit erteile ich/erteilen wir 1 Ihnen den Auftrag, meine/unsere 1 bei Ihrem Institut anfallenden <strong>Kapitalerträge</strong> vom<br />

Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen <strong>Kapitalerträge</strong>n die Erstattung von Kapitalertrag -<br />

steuer beim Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar<br />

LBS 110103//2010.01<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />

Postanschrift: 14463 Potsdam<br />

Hausadresse: Am Luftschiffhafen 1<br />

14471 Potsdam<br />

bis zu einem Betrag von<br />

. .<br />

so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns 1 erhalten.<br />

bis zum<br />

3 1 . 1 2 .<br />

Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens<br />

oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder<br />

eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern<br />

übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berück sichtigenden Einkommens oder<br />

Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).<br />

Ich versichere/Wir versichern 1 , dass mein/unser 1 <strong>Freistellungsauftrag</strong> zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere<br />

Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Höchstbetrag von ins gesamt 801 E/1.602 E 1<br />

nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern 1 außerdem, dass ich/wir 1 mit allen <strong>für</strong> das Kalenderjahr erteilten Frei -<br />

stellungsaufträgen <strong>für</strong> keine höheren <strong>Kapitalerträge</strong> als insgesamt 801 E/1.602 E 1 im Kalenderjahr die Freistellung oder<br />

Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n) 1 .<br />

Die mit dem <strong>Freistellungsauftrag</strong> angeforderten Daten werden aufgrund von § 44 a Abs. 2, § 44 b Abs. 1 und § 45 d<br />

Abs. 1 EStG erhoben.<br />

Datum/Unterschrift<br />

ggf. Unterschrift Ehegatte/gesetzliche(r) Vertreter<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen.<br />

1 Nichtzutreffendes bitte streichen.<br />

E (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere<br />

Kreditinstitute).<br />

bis zur Höhe des <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 E/1.602 E 1 .<br />

Dieser Auftrag gilt ab dem<br />

,00<br />

Der Höchstbetrag von 1.602 E gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer<br />

Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungs -<br />

auftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.<br />

Telefon: 0180 5 969123*<br />

Fax: 0331 969-2780<br />

Internet: http://www.lbsost.de<br />

E-Mail: info@lbs-ost.de<br />

*Bis zum 28.02.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten<br />

*Ab dem 01.03.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 V/Min. aus Mobilfunknetzen<br />

Kontonummer: = Vertragsnummer<br />

Bankleitzahl: 160 505 00<br />

Kreditinstitut: LBS Ostdeutsche<br />

Landesbausparkasse AG


Hinweise zum<br />

<strong>Freistellungsauftrag</strong><br />

im<br />

Zusammenhang<br />

mit der<br />

Abgeltungsteuer<br />

ab<br />

01.01.2009<br />

Tipps zum<br />

Ausfüllen des<br />

<strong>Freistellungsauftrag</strong>es<br />

Was ist bei<br />

Familienstandsänderungen<br />

zu<br />

beachten?<br />

1. Mit der Erteilung eines <strong>Freistellungsauftrag</strong>es an die<br />

LBS werden die Guthabenzinsen und Bonuserträge bis<br />

zur Höhe des <strong>Freistellungsauftrag</strong>es von der Kapitalertragsteuer<br />

(Abgeltungsteuer) befreit. Die Summe aller<br />

Freistellungsaufträge, die beliebig auf mehrere Kreditinstitute<br />

aufgeteilt werden kann, darf bei Ledigen die<br />

Grenze von 801 E bzw. bei Eheleuten, bei denen die<br />

Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im<br />

Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen, die Grenze<br />

von 1.602 E nicht überschreiten.<br />

2. Liegt der LBS kein <strong>Freistellungsauftrag</strong> oder keine<br />

Nichtveranlagungsbescheinigung vor, so wird bei jeder<br />

Zins- bzw. Bonusgutschrift 25 % als Abgeltungsteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer<br />

(hierzu müssen Sie einen Antrag auf Einbehalt<br />

der Kirchensteuer an die LBS stellen) an das Finanzamt<br />

abgeführt.<br />

1. Die Höhe des einzelnen <strong>Freistellungsauftrag</strong>es sollte<br />

so hoch sein, dass auch Zinsen des künftig wachsenden<br />

Guthabens freigestellt sind.<br />

Als Faustregel empfehlen wir Ihnen, <strong>für</strong> die Tarife Classic,<br />

Classic 99, Classic 99 Maxi, Classic 99 Lang, Classic 99<br />

Kurz, Classic06 C3, Classic06 C4, Classic06 C5, Classic06<br />

C9, Vario 1, Vario 99 1, Vario 1 (2003) und Vario 1<br />

(2005) einen Betrag in Höhe von 1% der Bausparsumme<br />

und <strong>für</strong> die Tarife Vario 2, Vario 99 2, Vario 3, Vario 99<br />

3, Vario 2 (2003), Vario 3 (2003), Vario 2 (2005) und<br />

Vario 3 (2005) einen Betrag in Höhe von 2% der<br />

Bausparsumme vom Steuerabzug freistellen zu lassen.<br />

Beispiel:<br />

Bauspar- empfohlener Freistellungsbetrag<br />

summe 1 % 2 %<br />

10.000 EUR 100 EUR 1200 EUR<br />

20.000 EUR 200 EUR 1400 EUR<br />

30.000 EUR 300 EUR 1600 EUR<br />

50.000 EUR 500 EUR 1000 EUR<br />

2. Wenn Sie mehr als einen Bausparvertrag bei der LBS<br />

haben, genügt dennoch die Erteilung eines <strong>Freistellungsauftrag</strong>es.<br />

Sie berechnen in diesem Fall den insgesamt <strong>für</strong> Ihre<br />

Bausparverträge erforderlichen Freistellungsbetrag<br />

wie folgt: Sie ermitteln zunächst den erforderlichen<br />

Freistellungsbetrag je Bausparvertrag gemäß Pkt. 1.<br />

1. Hat der Bausparer geheiratet, wird mit dem Tag der<br />

Eheschließung sein bisheriger <strong>Freistellungsauftrag</strong><br />

unwirksam. Es ist erforderlich, dass die Ehegatten ab<br />

diesem Zeitpunkt einen neuen gemeinsamen <strong>Freistellungsauftrag</strong><br />

erteilen, damit eine Freistellung weiter<br />

erfolgen kann.<br />

2. Der gemeinsam erteilte <strong>Freistellungsauftrag</strong> eines Ehepaares<br />

hat beim Ableben eines Ehegatten nur noch<br />

<strong>für</strong> die Bausparverträge des überlebenden Ehegatten<br />

bis zum Ende des Todesjahres Gültigkeit. Ab dem auf<br />

das Todesjahr folgenden Kalenderjahr muss der über -<br />

lebende Ehegatte einen Einzel-<strong>Freistellungsauftrag</strong><br />

erteilen, um den Steuerabzug zu vermeiden. Mit dem<br />

Tod des Ehegatten entfällt die Wirkung des gemeinsam<br />

erteilten <strong>Freistellungsauftrag</strong>es <strong>für</strong> Gemeinschafts -<br />

verträge der Ehegatten und Einzelverträge des verstorbenen<br />

Ehegatten.<br />

3. Ehegatten, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />

sind und nicht dauernd getrennt gelebt haben,<br />

besitzen im Jahr der Trennung noch ein gemeinsames<br />

Freistellungsvolumen.<br />

Bitte beachten Sie:<br />

Wenn uns weder Ihr <strong>Freistellungsauftrag</strong> noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung<br />

vorliegt, müssen wir pauschal<br />

25 %, also ein Viertel Ihrer <strong>Kapitalerträge</strong> zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer, an das Finanzamt<br />

abführen. Erteilen Sie der LBS deshalb frühzeitig –<br />

spätestens 15 Tage vor der Gutschrift der <strong>Kapitalerträge</strong><br />

(im Regelfall erfolgt die Gutschrift am Ende des Kalenderjahres)<br />

einen <strong>Freistellungsauftrag</strong>.<br />

Falls Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer abgeführt werden muss, kommen Sie unter<br />

Umständen erst später zu Ihrem günstigen Bauspardar -<br />

lehen.<br />

LBS Wohnriester-Bausparverträge unterliegen der Abgeltungsteuer<br />

nicht, so dass <strong>für</strong> LBS Wohnriester-Bausparverträge<br />

kein <strong>Freistellungsauftrag</strong> erteilt werden muss.<br />

Im Anschluss addieren Sie die so ermittelten Freistellungsbeträge,<br />

um den insgesamt erforderlichen Freistellungsbetrag<br />

<strong>für</strong> Ihre Bausparverträge zu erhalten.<br />

3. Das Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern will die exakte Höhe<br />

der an einen Steuerpflichtigen freigestellt gezahlten<br />

Zinsen/Bonusgutschriften überwachen. Deshalb sind<br />

im <strong>Freistellungsauftrag</strong> auch zusätzliche Angaben zu<br />

machen, ohne die eine Verarbeitung in der Finanzverwaltung<br />

nicht möglich ist. Füllen Sie deshalb Ihren Auftrag<br />

vollständig und besonders sorgfältig aus.<br />

4. Die Felder Name, Vorname und Geburtsname des<br />

Ehegatten sind von Verheirateten generell auszufüllen;<br />

der Auftrag ist auch von beiden Ehegatten zu unterschreiben.<br />

Das gilt auch dann, wenn der Ehegatte<br />

selbst nicht Bausparer ist. Dies ist eine Vorgabe der<br />

Finanzverwaltung.<br />

5. Für Bausparverträge von minderjährigen Kindern ist<br />

ebenfalls ein <strong>Freistellungsauftrag</strong> erforderlich.<br />

6. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis, wenn Sie Ihren<br />

<strong>Freistellungsauftrag</strong> mit Wirkung in 2008 erteilten:<br />

Die „Tipps zum Ausfüllen des <strong>Freistellungsauftrag</strong>es“<br />

berücksichtigen bereits die neue Rechtslage zur<br />

Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009.<br />

In 2008 unterfallen Ihre <strong>Kapitalerträge</strong> aber letztmalig<br />

den Regelungen zum Zinsabschlag. Bitte fragen Sie in<br />

diesem Fall Ihren Berater, der Sie bei der Ermittlung<br />

des <strong>für</strong> Sie optimalen Freistellungsbetrages <strong>für</strong> 2008<br />

berät.<br />

7. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.<br />

Sie dürfen daher <strong>für</strong> das Kalenderjahr der Trennung,<br />

auch <strong>für</strong> die Zeit nach der Trennung, nur gemeinsame<br />

Freistellungsaufträge erteilen. Dies gilt sowohl <strong>für</strong><br />

Gemeinschaftsverträge als auch <strong>für</strong> Verträge, die nur<br />

auf den Namen eines Ehegatten geführt werden. Für<br />

Kalenderjahre, die dem Jahre der Trennung folgen,<br />

müssen jeweils auf den Ehegatten bezogene Einzel-<br />

Freistellungsaufträge erteilt werden. Für einen Gemeinschaftsvertrag<br />

ist die weitere Freistellung dann nicht<br />

mehr möglich. Bitte widerrufen Sie Ihren gemeinsam<br />

erteilten <strong>Freistellungsauftrag</strong> nach Ablauf des Jahres, in<br />

dem die Trennung erfolgte und erteilen Sie der LBS –<br />

soweit möglich – Einzel-Freistellungsaufträge.<br />

4. Bitte widerrufen Sie Ihren gemeinsamen <strong>Freistellungsauftrag</strong><br />

auch nach einer Scheidung, sofern Sie ihn<br />

nicht bereits im Zusammenhang mit der Trennung<br />

widerrufen haben (vgl. Pkt. 3). Lautet der Bausparvertrag<br />

auf einen einzelnen Vertragsinhaber, kann dieser<br />

einen neuen Einzel-<strong>Freistellungsauftrag</strong> erteilen. Bei<br />

einem Gemeinschaftsvertrag ist eine weitere Freistellung<br />

nicht möglich.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!