Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
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Bitte füllen Sie den Antrag in GROSSEN DRUCKBUCHSTABEN mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber aus.<br />
ABCDEFGH I J KLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ 1 2345678 9 0<br />
Sie ermöglichen damit eine teilautomatische Erfassung, deren Vorteil <strong>für</strong> Sie in einer kurzen Bearbeitungszeit ohne weitere Rückfragen besteht!<br />
<strong>Freistellungsauftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Kapitalerträge</strong><br />
(Gilt nicht <strong>für</strong> Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)<br />
Eingangsstempel/DID-Nr.<br />
An<br />
LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />
14463 Potsdam<br />
LBS-Grundnummer (achtstellig)<br />
Gläubiger der <strong>Kapitalerträge</strong><br />
Name des Bausparers<br />
Abweichender Geburtsname<br />
Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
Geburtsdatum<br />
PLZ<br />
. .<br />
Wohnort<br />
Ehegatte<br />
Name<br />
Abweichender Geburtsname<br />
– Ausfertigung <strong>für</strong> LBS –<br />
Vorname<br />
Erstmaliger Auftrag<br />
Änderungsauftrag (früherer Auftrag wird damit ungültig)<br />
Geburtsdatum<br />
. .<br />
Hiermit erteile ich/erteilen wir 1 Ihnen den Auftrag, meine/unsere 1 bei Ihrem Institut anfallenden <strong>Kapitalerträge</strong> vom<br />
Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen <strong>Kapitalerträge</strong>n die Erstattung von Kapitalertrag -<br />
steuer beim Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar<br />
LBS 110103//2010.01<br />
LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />
Postanschrift: 14463 Potsdam<br />
Hausadresse: Am Luftschiffhafen 1<br />
14471 Potsdam<br />
bis zu einem Betrag von<br />
. .<br />
so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns 1 erhalten.<br />
bis zum<br />
3 1 . 1 2 .<br />
Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens<br />
oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder<br />
eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern<br />
übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berück sichtigenden Einkommens oder<br />
Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).<br />
Ich versichere/Wir versichern 1 , dass mein/unser 1 <strong>Freistellungsauftrag</strong> zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere<br />
Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Höchstbetrag von ins gesamt 801 E/1.602 E 1<br />
nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern 1 außerdem, dass ich/wir 1 mit allen <strong>für</strong> das Kalenderjahr erteilten Frei -<br />
stellungsaufträgen <strong>für</strong> keine höheren <strong>Kapitalerträge</strong> als insgesamt 801 E/1.602 E 1 im Kalenderjahr die Freistellung oder<br />
Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n) 1 .<br />
Die mit dem <strong>Freistellungsauftrag</strong> angeforderten Daten werden aufgrund von § 44 a Abs. 2, § 44 b Abs. 1 und § 45 d<br />
Abs. 1 EStG erhoben.<br />
Datum/Unterschrift<br />
ggf. Unterschrift Ehegatte/gesetzliche(r) Vertreter<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen.<br />
1 Nichtzutreffendes bitte streichen.<br />
E (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere<br />
Kreditinstitute).<br />
bis zur Höhe des <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 E/1.602 E 1 .<br />
Dieser Auftrag gilt ab dem<br />
,00<br />
Der Höchstbetrag von 1.602 E gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer<br />
Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungs -<br />
auftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.<br />
Telefon: 0180 5 969123*<br />
Fax: 0331 969-2780<br />
Internet: http://www.lbsost.de<br />
E-Mail: info@lbs-ost.de<br />
*Bis zum 28.02.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten<br />
*Ab dem 01.03.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 V/Min. aus Mobilfunknetzen<br />
Kontonummer: = Vertragsnummer<br />
Bankleitzahl: 160 505 00<br />
Kreditinstitut: LBS Ostdeutsche<br />
Landesbausparkasse AG
Bitte füllen Sie den Antrag in GROSSEN DRUCKBUCHSTABEN mit blauem oder schwarzem Kugelschreiber aus.<br />
ABCDEFGH I J KLMNOPQRSTUVWXYZÄÖÜ 1 2345678 9 0<br />
Sie ermöglichen damit eine teilautomatische Erfassung, deren Vorteil <strong>für</strong> Sie in einer kurzen Bearbeitungszeit ohne weitere Rückfragen besteht!<br />
<strong>Freistellungsauftrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Kapitalerträge</strong><br />
(Gilt nicht <strong>für</strong> Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)<br />
Eingangsstempel/DID-Nr.<br />
An<br />
LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />
14463 Potsdam<br />
LBS-Grundnummer (achtstellig)<br />
Gläubiger der <strong>Kapitalerträge</strong><br />
Name des Bausparers<br />
Abweichender Geburtsname<br />
Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
Geburtsdatum<br />
PLZ<br />
. .<br />
Wohnort<br />
– Ausfertigung <strong>für</strong> Antragsteller –<br />
Ehegatte<br />
Name<br />
Vorname<br />
Erstmaliger Auftrag<br />
Änderungsauftrag (früherer Auftrag wird damit ungültig)<br />
Abweichender Geburtsname<br />
Geburtsdatum<br />
. .<br />
Hiermit erteile ich/erteilen wir 1 Ihnen den Auftrag, meine/unsere 1 bei Ihrem Institut anfallenden <strong>Kapitalerträge</strong> vom<br />
Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen <strong>Kapitalerträge</strong>n die Erstattung von Kapitalertrag -<br />
steuer beim Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern (BZSt) zu beantragen, und zwar<br />
LBS 110103//2010.01<br />
LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />
Postanschrift: 14463 Potsdam<br />
Hausadresse: Am Luftschiffhafen 1<br />
14471 Potsdam<br />
bis zu einem Betrag von<br />
. .<br />
so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir/uns 1 erhalten.<br />
bis zum<br />
3 1 . 1 2 .<br />
Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens<br />
oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder<br />
eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern<br />
übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berück sichtigenden Einkommens oder<br />
Vermögens erforderlich ist (§ 45 d EStG).<br />
Ich versichere/Wir versichern 1 , dass mein/unser 1 <strong>Freistellungsauftrag</strong> zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere<br />
Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Höchstbetrag von ins gesamt 801 E/1.602 E 1<br />
nicht übersteigt. Ich versichere/Wir versichern 1 außerdem, dass ich/wir 1 mit allen <strong>für</strong> das Kalenderjahr erteilten Frei -<br />
stellungsaufträgen <strong>für</strong> keine höheren <strong>Kapitalerträge</strong> als insgesamt 801 E/1.602 E 1 im Kalenderjahr die Freistellung oder<br />
Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nehme(n) 1 .<br />
Die mit dem <strong>Freistellungsauftrag</strong> angeforderten Daten werden aufgrund von § 44 a Abs. 2, § 44 b Abs. 1 und § 45 d<br />
Abs. 1 EStG erhoben.<br />
Datum/Unterschrift<br />
ggf. Unterschrift Ehegatte/gesetzliche(r) Vertreter<br />
Zutreffendes bitte ankreuzen.<br />
1 Nichtzutreffendes bitte streichen.<br />
E (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere<br />
Kreditinstitute).<br />
bis zur Höhe des <strong>für</strong> mich/uns 1 geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 E/1.602 E 1 .<br />
Dieser Auftrag gilt ab dem<br />
,00<br />
Der Höchstbetrag von 1.602 E gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer<br />
Zusammenveranlagung im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungs -<br />
auftrag ist z. B. nach Auflösung der Ehe oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern.<br />
Telefon: 0180 5 969123*<br />
Fax: 0331 969-2780<br />
Internet: http://www.lbsost.de<br />
E-Mail: info@lbs-ost.de<br />
*Bis zum 28.02.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, bei Anrufen aus Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten<br />
*Ab dem 01.03.2010 gilt: 0,14 V/Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 0,42 V/Min. aus Mobilfunknetzen<br />
Kontonummer: = Vertragsnummer<br />
Bankleitzahl: 160 505 00<br />
Kreditinstitut: LBS Ostdeutsche<br />
Landesbausparkasse AG
Hinweise zum<br />
<strong>Freistellungsauftrag</strong><br />
im<br />
Zusammenhang<br />
mit der<br />
Abgeltungsteuer<br />
ab<br />
01.01.2009<br />
Tipps zum<br />
Ausfüllen des<br />
<strong>Freistellungsauftrag</strong>es<br />
Was ist bei<br />
Familienstandsänderungen<br />
zu<br />
beachten?<br />
1. Mit der Erteilung eines <strong>Freistellungsauftrag</strong>es an die<br />
LBS werden die Guthabenzinsen und Bonuserträge bis<br />
zur Höhe des <strong>Freistellungsauftrag</strong>es von der Kapitalertragsteuer<br />
(Abgeltungsteuer) befreit. Die Summe aller<br />
Freistellungsaufträge, die beliebig auf mehrere Kreditinstitute<br />
aufgeteilt werden kann, darf bei Ledigen die<br />
Grenze von 801 E bzw. bei Eheleuten, bei denen die<br />
Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im<br />
Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen, die Grenze<br />
von 1.602 E nicht überschreiten.<br />
2. Liegt der LBS kein <strong>Freistellungsauftrag</strong> oder keine<br />
Nichtveranlagungsbescheinigung vor, so wird bei jeder<br />
Zins- bzw. Bonusgutschrift 25 % als Abgeltungsteuer<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer<br />
(hierzu müssen Sie einen Antrag auf Einbehalt<br />
der Kirchensteuer an die LBS stellen) an das Finanzamt<br />
abgeführt.<br />
1. Die Höhe des einzelnen <strong>Freistellungsauftrag</strong>es sollte<br />
so hoch sein, dass auch Zinsen des künftig wachsenden<br />
Guthabens freigestellt sind.<br />
Als Faustregel empfehlen wir Ihnen, <strong>für</strong> die Tarife Classic,<br />
Classic 99, Classic 99 Maxi, Classic 99 Lang, Classic 99<br />
Kurz, Classic06 C3, Classic06 C4, Classic06 C5, Classic06<br />
C9, Vario 1, Vario 99 1, Vario 1 (2003) und Vario 1<br />
(2005) einen Betrag in Höhe von 1% der Bausparsumme<br />
und <strong>für</strong> die Tarife Vario 2, Vario 99 2, Vario 3, Vario 99<br />
3, Vario 2 (2003), Vario 3 (2003), Vario 2 (2005) und<br />
Vario 3 (2005) einen Betrag in Höhe von 2% der<br />
Bausparsumme vom Steuerabzug freistellen zu lassen.<br />
Beispiel:<br />
Bauspar- empfohlener Freistellungsbetrag<br />
summe 1 % 2 %<br />
10.000 EUR 100 EUR 1200 EUR<br />
20.000 EUR 200 EUR 1400 EUR<br />
30.000 EUR 300 EUR 1600 EUR<br />
50.000 EUR 500 EUR 1000 EUR<br />
2. Wenn Sie mehr als einen Bausparvertrag bei der LBS<br />
haben, genügt dennoch die Erteilung eines <strong>Freistellungsauftrag</strong>es.<br />
Sie berechnen in diesem Fall den insgesamt <strong>für</strong> Ihre<br />
Bausparverträge erforderlichen Freistellungsbetrag<br />
wie folgt: Sie ermitteln zunächst den erforderlichen<br />
Freistellungsbetrag je Bausparvertrag gemäß Pkt. 1.<br />
1. Hat der Bausparer geheiratet, wird mit dem Tag der<br />
Eheschließung sein bisheriger <strong>Freistellungsauftrag</strong><br />
unwirksam. Es ist erforderlich, dass die Ehegatten ab<br />
diesem Zeitpunkt einen neuen gemeinsamen <strong>Freistellungsauftrag</strong><br />
erteilen, damit eine Freistellung weiter<br />
erfolgen kann.<br />
2. Der gemeinsam erteilte <strong>Freistellungsauftrag</strong> eines Ehepaares<br />
hat beim Ableben eines Ehegatten nur noch<br />
<strong>für</strong> die Bausparverträge des überlebenden Ehegatten<br />
bis zum Ende des Todesjahres Gültigkeit. Ab dem auf<br />
das Todesjahr folgenden Kalenderjahr muss der über -<br />
lebende Ehegatte einen Einzel-<strong>Freistellungsauftrag</strong><br />
erteilen, um den Steuerabzug zu vermeiden. Mit dem<br />
Tod des Ehegatten entfällt die Wirkung des gemeinsam<br />
erteilten <strong>Freistellungsauftrag</strong>es <strong>für</strong> Gemeinschafts -<br />
verträge der Ehegatten und Einzelverträge des verstorbenen<br />
Ehegatten.<br />
3. Ehegatten, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig<br />
sind und nicht dauernd getrennt gelebt haben,<br />
besitzen im Jahr der Trennung noch ein gemeinsames<br />
Freistellungsvolumen.<br />
Bitte beachten Sie:<br />
Wenn uns weder Ihr <strong>Freistellungsauftrag</strong> noch eine Nichtveranlagungsbescheinigung<br />
vorliegt, müssen wir pauschal<br />
25 %, also ein Viertel Ihrer <strong>Kapitalerträge</strong> zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer, an das Finanzamt<br />
abführen. Erteilen Sie der LBS deshalb frühzeitig –<br />
spätestens 15 Tage vor der Gutschrift der <strong>Kapitalerträge</strong><br />
(im Regelfall erfolgt die Gutschrift am Ende des Kalenderjahres)<br />
einen <strong>Freistellungsauftrag</strong>.<br />
Falls Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer abgeführt werden muss, kommen Sie unter<br />
Umständen erst später zu Ihrem günstigen Bauspardar -<br />
lehen.<br />
LBS Wohnriester-Bausparverträge unterliegen der Abgeltungsteuer<br />
nicht, so dass <strong>für</strong> LBS Wohnriester-Bausparverträge<br />
kein <strong>Freistellungsauftrag</strong> erteilt werden muss.<br />
Im Anschluss addieren Sie die so ermittelten Freistellungsbeträge,<br />
um den insgesamt erforderlichen Freistellungsbetrag<br />
<strong>für</strong> Ihre Bausparverträge zu erhalten.<br />
3. Das Bundeszentralamt <strong>für</strong> Steuern will die exakte Höhe<br />
der an einen Steuerpflichtigen freigestellt gezahlten<br />
Zinsen/Bonusgutschriften überwachen. Deshalb sind<br />
im <strong>Freistellungsauftrag</strong> auch zusätzliche Angaben zu<br />
machen, ohne die eine Verarbeitung in der Finanzverwaltung<br />
nicht möglich ist. Füllen Sie deshalb Ihren Auftrag<br />
vollständig und besonders sorgfältig aus.<br />
4. Die Felder Name, Vorname und Geburtsname des<br />
Ehegatten sind von Verheirateten generell auszufüllen;<br />
der Auftrag ist auch von beiden Ehegatten zu unterschreiben.<br />
Das gilt auch dann, wenn der Ehegatte<br />
selbst nicht Bausparer ist. Dies ist eine Vorgabe der<br />
Finanzverwaltung.<br />
5. Für Bausparverträge von minderjährigen Kindern ist<br />
ebenfalls ein <strong>Freistellungsauftrag</strong> erforderlich.<br />
6. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis, wenn Sie Ihren<br />
<strong>Freistellungsauftrag</strong> mit Wirkung in 2008 erteilten:<br />
Die „Tipps zum Ausfüllen des <strong>Freistellungsauftrag</strong>es“<br />
berücksichtigen bereits die neue Rechtslage zur<br />
Abgeltungsteuer ab dem 01.01.2009.<br />
In 2008 unterfallen Ihre <strong>Kapitalerträge</strong> aber letztmalig<br />
den Regelungen zum Zinsabschlag. Bitte fragen Sie in<br />
diesem Fall Ihren Berater, der Sie bei der Ermittlung<br />
des <strong>für</strong> Sie optimalen Freistellungsbetrages <strong>für</strong> 2008<br />
berät.<br />
7. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.<br />
Sie dürfen daher <strong>für</strong> das Kalenderjahr der Trennung,<br />
auch <strong>für</strong> die Zeit nach der Trennung, nur gemeinsame<br />
Freistellungsaufträge erteilen. Dies gilt sowohl <strong>für</strong><br />
Gemeinschaftsverträge als auch <strong>für</strong> Verträge, die nur<br />
auf den Namen eines Ehegatten geführt werden. Für<br />
Kalenderjahre, die dem Jahre der Trennung folgen,<br />
müssen jeweils auf den Ehegatten bezogene Einzel-<br />
Freistellungsaufträge erteilt werden. Für einen Gemeinschaftsvertrag<br />
ist die weitere Freistellung dann nicht<br />
mehr möglich. Bitte widerrufen Sie Ihren gemeinsam<br />
erteilten <strong>Freistellungsauftrag</strong> nach Ablauf des Jahres, in<br />
dem die Trennung erfolgte und erteilen Sie der LBS –<br />
soweit möglich – Einzel-Freistellungsaufträge.<br />
4. Bitte widerrufen Sie Ihren gemeinsamen <strong>Freistellungsauftrag</strong><br />
auch nach einer Scheidung, sofern Sie ihn<br />
nicht bereits im Zusammenhang mit der Trennung<br />
widerrufen haben (vgl. Pkt. 3). Lautet der Bausparvertrag<br />
auf einen einzelnen Vertragsinhaber, kann dieser<br />
einen neuen Einzel-<strong>Freistellungsauftrag</strong> erteilen. Bei<br />
einem Gemeinschaftsvertrag ist eine weitere Freistellung<br />
nicht möglich.