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In wenigen Schritten zum Abschluss! - Sparkasse Mittelthüringen

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<strong>In</strong> <strong>wenigen</strong> <strong>Schritten</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abschluss</strong>!<br />

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Anrede<br />

Vorname(n)<br />

Nachname<br />

Straße<br />

Postleitzahl<br />

Ort<br />

IBAN oder Kontonummer<br />

BIC oder Bankleitzahl<br />

Referenz-Bank<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsort<br />

Familienstand<br />

Nationalität<br />

Beruf<br />

Laufzeit in Monaten<br />

Anlage-Betrag<br />

Zinssatz<br />

Zur Nutzung des Online-Bankings mit PIN und TAN bestelle ich<br />

TAN-Generator(en) <strong>zum</strong> Preis von je 9,90 Euro.<br />

Die Abbuchung des Rechungsbetrages soll von meinem Referenz-Konto erfolgen<br />

Antragsformular ausdrucken.<br />

Drucken Sie das Antragsformular vollständig aus.<br />

Unterzeichnung der Vertragsunterlagen in der Geschäftsstelle.<br />

Kommen Sie mit dem Antragsformular und Ihrem Personalausweis in eine unserer Geschäftsstellen.<br />

Ein Mitarbeiter wird Sie bitten, das Antragsformular zu unterschreiben.<br />

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität zweifelsfrei festzustellen.<br />

Bestätigungsschreiben per Post.<br />

<strong>In</strong> <strong>wenigen</strong> Tagen erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben zur Kontoeröffnung per Post.<br />

Unser Tipp.<br />

Sie möchten Ihre Zinsen steuerfrei erhalten? Dann erteilen Sie uns einfach einen Freistellungsauftrag.<br />

www.sparkasse-mittelthueringen.de/onlineprodukte


Kaufauftrag <strong>Sparkasse</strong>nbrief<br />

Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift)<br />

<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />

Anger 25/26<br />

99084 Erfurt<br />

Ust-IDNr.DE 150/124/010<br />

Personennummer Bankleitzahl Kontonummer<br />

820 510 00<br />

Geburtsdatum/Geburtsort<br />

Beruf/Branche/berufliche Stellung<br />

nicht selbstständig<br />

nicht selbstständig<br />

Staatsangehörigkeit<br />

selbstständig<br />

selbstständig<br />

Aufenthaltsland bei Gebietsfremden<br />

Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift)<br />

Käufer (falls abweichend vom Gläubiger)<br />

Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1<br />

1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer.<br />

1 Vertragsdaten<br />

168 690.000 D1 (Fassung März 2013) - v1.23<br />

© Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Zu Lasten Konto-Nr.<br />

Gegen bar<br />

kaufe ich/kaufen wir einen <strong>Sparkasse</strong>nbrief zu folgenden Bedingungen:<br />

Laufzeit Monate Fälligkeit Zinssatz % p.a.<br />

Zinstermin<br />

Nennbetrag EUR<br />

Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen – ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer –<br />

dem Zinsgutschriftskonto des Gläubigers<br />

Nr. bei der BLZ<br />

gutgeschrieben werden.<br />

Die Zinsen sollen auf den Kaufpreis angerechnet werden (Abzinsung). Bei Fälligkeit des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes erfolgt die Auszahlung<br />

des Nennbetrages ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer.<br />

Abzinsungsbetrag EUR<br />

Somit sind zu belasten/zu zahlen Wert Betrag EUR<br />

2 Ausfertigung der <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde<br />

Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der<br />

Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes verlangen.<br />

Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes dem Gutschriftskonto des Gläubigers<br />

Nr. bei der BLZ<br />

gutzuschreiben.<br />

Ich bitte um Ausfertigung einer <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde.<br />

Brief-Nr.<br />

Den <strong>Sparkasse</strong>nbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung.<br />

Hinterlegungs-Nr.<br />

Den <strong>Sparkasse</strong>nbrief händigen Sie mir/uns bitte aus.<br />

Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen.<br />

3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort<br />

Die Schuldverschreibung ist beiderseits unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der<br />

<strong>Sparkasse</strong>.<br />

Seite 1 von 3


Kontonummer<br />

4 Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto<br />

Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger<br />

Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den <strong>Sparkasse</strong>nbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann die<br />

Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der <strong>Sparkasse</strong> gegenüber – aus Beweisgründen<br />

möglichst schriftlich – widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die <strong>Sparkasse</strong> wird die<br />

anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als<br />

Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich<br />

erteilt werden.<br />

Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger<br />

5 Werbewiderspruch<br />

Der Kontoinhaber kann/Die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.<br />

6 Gesetzliche Mitwirkungspflicht<br />

Der Kontoinhaber ist/Die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der<br />

gegenüber der <strong>Sparkasse</strong> gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 GwG).<br />

7 Angaben <strong>zum</strong> wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG)<br />

Der Kontoinhaber handelt/Die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen <strong>In</strong>teresse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere<br />

eines Treugebers):<br />

Ja.<br />

Nein.<br />

Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/Die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen <strong>In</strong>teresse und auf Veranlassung<br />

der nachfolgend aufgeführten Person(en):<br />

(Name, Vorname, Anschrift)<br />

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Sparkasse</strong> Vertragsbestandteil<br />

sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden<br />

auf Wunsch zur Verfügung gestellt.<br />

Unterschrift(en) Kontoinhaber<br />

Ort, Datum<br />

Erfurt,<br />

Zustimmung der gesetzl. Vertreter bei Konten Minderjähriger bitte mit gesondertem<br />

Vordruck 182 320.000.<br />

168 690.000 D1 (Fassung März 2013) - v1.23<br />

© Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Seite 2 von 3


Kontonummer<br />

Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG:<br />

Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von)<br />

oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung:<br />

Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften:<br />

am:<br />

Hinweis nach § 23a KWG<br />

ausgehändigt<br />

Beratung und werbliche <strong>In</strong>formation einverstanden per<br />

Telefon /<br />

E-Mail<br />

Freistellungsauftrag erteilt geändert entfällt Daten freigegeben:<br />

168 690.000 D1 (Fassung März 2013) - v1.23<br />

© Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Seite 3 von 3


s<br />

<strong>In</strong>formationen für den Verbraucher<br />

– S-OnlineSparbrief –<br />

Diese <strong>In</strong>formationen gelten bis auf weiteres und stehen<br />

nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

A. Allgemeine <strong>In</strong>formationen<br />

Name und Anschrift der <strong>Sparkasse</strong><br />

Stand:<br />

Februar 2011<br />

Zentrale<br />

<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />

Anger 25/26<br />

99084 Erfurt<br />

Zuständige Filiale (soweit bereits bekannt)<br />

Telefon: 0361 - 545 0<br />

Telefax: 0361 - 545 43199<br />

E-Mail: info@sparkasse-mittelthueringen.de<br />

Telefon:<br />

Telefax:<br />

E-Mail:<br />

Name und Anschrift des für die <strong>Sparkasse</strong> handelnden Vermittlers/Dienstleisters (soweit vorhanden)<br />

Gesetzlich Vertretungsberechtigte der <strong>Sparkasse</strong><br />

Vorstand: Dieter Bauhaus, Vorsitzender des Vorstandes<br />

Hans-Georg Dorst, Ralf Dammeyer, Michael Haun (stv.)<br />

Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Sparkasse</strong><br />

Die <strong>Sparkasse</strong> betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft,<br />

Zahlungsverkehr u. ä.), soweit das <strong>Sparkasse</strong>ngesetz, die <strong>Sparkasse</strong>nsatzung oder andere gesetzliche Regelungen keine Einschränkungen<br />

vorsehen.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde<br />

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (<strong>In</strong>ternet: www.bafin.de)<br />

Eintragung im Handelsregister<br />

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />

HRA 102.182 (Jena) Ust-IDNr. DE 150/124/010<br />

Vertragssprache<br />

Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.<br />

Rechtsordnung/Gerichtsstand<br />

Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes <strong>zum</strong> Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />

1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />

2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder<br />

3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 – 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der<br />

Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die<br />

Adresse lautet:<br />

Deutsche Bundesbank<br />

Schlichtungsstelle<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt<br />

102 160.000 (Fassung Juli 2008) - (V1)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong> besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />

SGVHT anzurufen. Die Verfahrensordnung ist unter der folgenden Adresse erhältlich:<br />

<strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverband<br />

Hessen – Thüringen<br />

- Schlichtungsstelle -<br />

Bonifaciusstraße 15<br />

99084 Erfurt.<br />

Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248<br />

des Einführungsgesetzes <strong>zum</strong> Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

eingelegt werden.<br />

Hinweise <strong>zum</strong> Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist dem Sicherungssystem der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe angeschlossen.


B. <strong>In</strong>formationen <strong>zum</strong> <strong>Sparkasse</strong>nbrief S-OnlineSparbrief (normalverzinslich)<br />

Wesentliche Leistungsmerkmale<br />

Der S-OnlineSparbrief ist eine Anlage mit festem Zins und fester Laufzeit. Gegen Zahlung eines Einmalbetrages erwirbt der Kunde einen<br />

<strong>Sparkasse</strong>nbrief <strong>zum</strong> im Kaufauftrag angegebenen Nennwert. Bis zur Fälligkeit kann der Kunde jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung<br />

einer <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde verlangen.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt dem Kunden die vereinbarten Zinsen, die sie zu den vereinbarten Zinsterminen dem vom Kunden angegebenen Konto<br />

gutschreibt. Bei Fälligkeit schreibt die <strong>Sparkasse</strong> dem Kunden den Gegenwert des <strong>Sparkasse</strong>nbriefs dem vom Kunden angegebenen Konto<br />

gut. Hat der Kunde die Ausfertigung und Aushändigung einer <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde verlangt, erfolgt die Rückzahlung des Gegenwertes<br />

nur gegen Rückgabe dieser Urkunde.<br />

Zuzahlungen und Verfügungen während der Laufzeit sind nicht möglich. Der S-OnlineSparbrief ist beiderseits unkündbar.<br />

Preise<br />

Die Anlage des S-OnlineSparbriefs erfolgt unentgeltlich.<br />

Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />

Zinserträge sind als Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen<br />

Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist.<br />

Kosten, die dem Kunden von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, <strong>In</strong>ternet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen.<br />

Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />

Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der <strong>Sparkasse</strong> nicht in Rechnung gestellt.<br />

Leistungsvorbehalt<br />

Keiner.<br />

Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Zahlung der Einlage durch den Kunden<br />

Der Kunde hat beim Kauf des S-OnlineSparbriefes den vereinbarten Anlagebetrag zu leisten.<br />

Erfüllung<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem S-OnlineSparbrief durch Entgegennahme des Anlagebetrages, Zahlung der vereinbarten<br />

Zinsen auf das Gutschriftskonto und Rückzahlung des Anlagebetrages bei Fälligkeit.<br />

Vertragliche Kündigungsregeln<br />

Der S-Online-Sparbrief ist während der Vertragslaufzeit beiderseits unkündbar.<br />

Ergänzend gelten die in Nr. 26 der AGB <strong>Sparkasse</strong>n für den Kunden und die <strong>Sparkasse</strong> festgelegten Kündigungsregeln.<br />

Mindestlaufzeit des Vertrages<br />

Die Vertragslaufzeit ist zugleich die Mindestlaufzeit des Vertrages.<br />

Sonstige Rechte und Pflichten der <strong>Sparkasse</strong> und des Kunden<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Sparkasse</strong> und Kunde sind in den beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

<strong>Sparkasse</strong>n" beschrieben. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

Gültigkeit der <strong>In</strong>formationen<br />

Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.<br />

102 160.000 (Fassung Juli 2008) - (V2)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt


C. <strong>In</strong>formationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />

<strong>In</strong>formation <strong>zum</strong> Zustandekommen des Vertrages über den S-OnlineSparbrief (normalverzinslich) im Fernabsatz<br />

Nach vollständigem Ausfüllen des Online-Formulars gibt der Kunde eine gültige TAN und die Angebotskennnummer ein. Mit dem<br />

Anklicken des Buttons "<strong>Abschluss</strong>" gibt der Kunde ein auf den Vertragsschluss gerichtetes rechtsverbindliches Angebot ab. Mit Erhalt der<br />

Zugangsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen 1<br />

ohne Angabe von Gründen in Textform<br />

(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch<br />

nicht vor Erfüllung der <strong>In</strong>formationspflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-<strong>In</strong>foV, bei<br />

Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in<br />

Verbindung mit § 3 BGB-<strong>In</strong>foV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

(Name, Firma und ladungsfähige Anschrift der <strong>Sparkasse</strong>, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung<br />

seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine <strong>In</strong>ternet-Adresse).<br />

<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />

Anger 25/26<br />

99084 Erfurt<br />

Fax: 0361 - 545 43199<br />

EMail: info@sparkasse-mittelthueringen.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der <strong>Sparkasse</strong> die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, muss er der <strong>Sparkasse</strong> insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen<br />

Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis <strong>zum</strong> Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die <strong>Sparkasse</strong> mit<br />

deren Empfang.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig<br />

erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

1 Frist ist im Einzelfall durch die <strong>Sparkasse</strong> zu prüfen.<br />

Ihre<br />

<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />

102 160.000 (Fassung Juli 2008) - (V3)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt


s<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

Rahmenvereinbarung über die Teilnahme<br />

am Online-Banking/Telefon-Banking und<br />

am Elektronischen Postfach<br />

Teilnehmer:<br />

Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, weitere Telekommunikationsdaten (Telefon, Telefax, E-Mail)<br />

Vertragsreferenzen:<br />

Vertragsnummer: Benutzerkennung: Personen-Nummer:<br />

1. Vertragszweck<br />

Aufgrund dieser Rahmenvereinbarung hat der Teilnehmer im Rahmen seiner Verfügungsbefugnis gemäß Nummer 5 die Möglichkeit, unter Verwendung<br />

der jeweiligen Authentifizierungsinstrumente (s. Nummer 7) die per Online-Banking/Telefon-Banking für ihn freigeschalteten Bankgeschäfte<br />

(Kauf/Verkauf von Wertpapieren sowie Zahlungsdienste wie z. B. Überweisungen, Lastschriftrückgaben und konto-/depotbezogene <strong>In</strong>formationen)<br />

über die Konten/Depots (s. Nummer 4) abzuwickeln. Weiter kann er sich auf Wunsch für Geschäftsvorfälle der <strong>Sparkasse</strong> und der<br />

Verbundpartner ggfs. mittels der Authentifizierungsinstrumente freischalten lassen.<br />

Welche Bankgeschäfte jeweils über die vereinbarten Zugänge angeboten werden, kann der Teilnehmer auch in der Online-Bedienungsanleitung<br />

unter der Adresse:<br />

oder bei seinem Kundenberater erfahren.<br />

2. Änderung der Rahmenvereinbarung<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> kann diese Rahmenvereinbarung insgesamt oder einzelne Leistungen (z. B. den Einsatz einzelner Authentifizierungsinstrumente,<br />

Geschäftsvorfälle der Verbundpartner) mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Änderungen der Rahmenvereinbarung insgesamt<br />

oder einzelner Leistungen sowie die Einführung und Änderungen von Entgelten werden dem Konto-/Depotinhaber spätestens zwei Monate vor<br />

dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Konto-/Depotinhabers <strong>zum</strong> Angebot der<br />

<strong>Sparkasse</strong> gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Im Übrigen<br />

gilt Nr. 2 AGB-<strong>Sparkasse</strong>n und für Entgelte Nr. 17 AGB-<strong>Sparkasse</strong>n entsprechend.<br />

3. Teilnehmer<br />

Der Teilnehmer ist der Konto-/Depotinhaber und verfügt mit den in Nummer 7 dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Authentifizierungsinstrumenten<br />

mit Einzelverfügungsberechtigung<br />

nur mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung:<br />

Der Teilnehmer ist/wird der Verfügungsberechtigte des Konto-/Depotinhabers:<br />

4. Einbezogene Konten und Depots<br />

Diese Rahmenvereinbarung bezieht sich auf alle bestehenden und zukünftigen Konten/Depots des Konto-/Depotinhabers. Der<br />

Konto-/Depotinhaber kann der Freischaltung einzelner Konten/Depots widersprechen.<br />

182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (V1)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

Diese Rahmenvereinbarung bezieht sich auf die nachfolgend genannten Konten/Depots:<br />

Für diesen Teilnehmer früher vereinbarte Konto-/Depotlisten erlöschen hiermit.


Diese Rahmenvereinbarung bezieht sich ebenfalls auf<br />

alle von der DekaBank für den Teilnehmer geführten und für den elektronischen Zugriff freigeschaltete<br />

DekaBank-Depots, ergänzend gelten die Bedingungen für die DEKA<br />

5. Verfügungslimite<br />

Die Verfügungsmöglichkeit über die von Nummer 4 erfassten Konten, soweit vertraglich vorgesehen, kann nachfolgend betragsmäßig unabhängig<br />

von der Höhe des Kontostandes kontenübergreifend durch ein einheitliches Zahlungsverkehr-Tageslimit (ZV-Tageslimit) begrenzt werden.<br />

Das ZV-Tageslimit hat folgende Wirkung: Bei der <strong>Sparkasse</strong> eingehende Zahlungsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nur<br />

entgegengenommen, wenn dadurch das Limit des Einreichungstages nicht überschritten wird. Auf das Limit des Ausführungstages, etwa bei<br />

einer Terminüberweisung, kommt es dabei nicht an. Über Limitüberschreitungen wird die <strong>Sparkasse</strong> den Teilnehmer unverzüglich informieren.<br />

ZV-Tageslimit<br />

Online-Banking - 3.000,00 EUR<br />

Die Deckungsprüfung für Brokerage-Verfügungen wird am jeweiligen Verrechnungskonto vorgenommen.<br />

Für das Telefon-Banking können eigenständige Verfügungslimite festgelegt werden.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Verfügungslimits liegende Vorgänge auszuführen, wenn das betreffende Konto oder Depot<br />

keine ausreichende Deckung oder keinen ausreichenden Kreditrahmen aufweist.<br />

Etwaige früher vereinbarte Verfügungslimite erlöschen hiermit.<br />

6. Produkt- und Anlageberatung<br />

Für die gemäß der Rahmenvereinbarung in Anspruch genommenen Leistungen findet weder eine Produktberatung noch eine Anlageberatung,<br />

insbesondere zu Wertpapierdienstleistungen, statt.<br />

7. Vereinbarte Authentifizierungsinstrumente<br />

Die nachfolgend angekreuzten Authentifizierungsinstrumente einschließlich der PIN sollen für den Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden:<br />

Telefon-Banking: Der Teilnehmer erhält ein Exemplar der Bedingungen für das Telefon-Banking. Dem Teilnehmer werden außerhalb des<br />

Telefon-Banking eine persönliche Identifikationsnummer (Telefon-Banking-PIN) sowie Hinweise zur Nutzung von Telefon-Banking bekannt<br />

gegeben.<br />

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Telefongespräche im Rahmen des Telefon-Banking aufgezeichnet werden. Mit der<br />

Aufzeichnung soll sichergestellt werden, dass in Reklamationsfällen Zweifelsfragen über den <strong>In</strong>halt eines Auftrages sowie die Person des<br />

Auftraggebers ausgeräumt werden können.<br />

Für das Telefon-Banking im Sinne dieser Vereinbarung sind ausschließlich die von der <strong>Sparkasse</strong> mitgeteilten Servicetelefonnummern zu<br />

verwenden. Diese Rahmenvereinbarung findet keine Anwendung bei Telefongesprächen, die der Teilnehmer über andere als in Nummer 8<br />

genannte Telefonnummern mit der <strong>Sparkasse</strong> führt.<br />

Online-Banking: Der Teilnehmer erhält ein Exemplar der Bedingungen für das Online-Banking. Der Teilnehmer erhält außerhalb des<br />

Online-Banking als persönliches Sicherheitsmerkmal die persönliche Identifikationsnummer (PIN). Folgende Authentifizierungsinstrumente<br />

werden vereinbart:<br />

eine Liste mit einmal verwendbaren Transaktionsnummern (iTAN-Verfahren); die Liste wird per Post an die vereinbarte Postanschrift<br />

des Teilnehmers oder des Kontoinhabers oder des vereinbarten Vertretungsberechtigten zugestellt;<br />

eine Chipkarte mit TAN-Generator (chipTAN-Verfahren); ausgeliefert wird eine<br />

<strong>Sparkasse</strong>nCard<br />

kontoungebundene Geldkarte<br />

keine Karte, genutzt wird die vorhandene Karte mit der Nummer<br />

das smsTAN-Verfahren (außer Mobile-Banking); <strong>zum</strong> Empfang von TAN per SMS wird folgende Mobilfunknummer für den Teilnehmer<br />

freigeschaltet:<br />

182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (R1)<br />

eine Chipkarte mit Signaturfunktion (Signaturverfahren). Der Erwerb der Signaturkarte ist nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung.<br />

Die Signatur befindet sich auf einer<br />

<strong>Sparkasse</strong>nCard mit Signatur<br />

eine HBCI-Chipkarte (HBCI-Signaturverfahren); ausgeliefert wird eine<br />

HBCI-Chipkarte oder<br />

keine Karte, genutzt wird die vorhandene Karte mit der Nummer<br />

Zu den personalisierten Sicherheitsmerkmalen bei den verschiedenen TAN-Verfahren gehört die einmal verwendbare einzelne TAN, die entweder<br />

vom Online-Banking-System abgefragt (iTAN-Verfahren) oder für einen einzelnen Vorgang per TAN-Generator oder per SMS zur<br />

Verfü-gung gestellt wird.<br />

Für eine Chipkarte benötigt der Nutzer zusätzlich ein geeignetes Kartenlesegerät. Der Erwerb des Kartenlesegerätes ist nicht Gegenstand dieser<br />

Rahmenvereinbarung. Entgelte für den Versand der smsTAN werden kontenübergreifend dem nachfolgend angegebenen Konto belastet:


8. Kommunikationszugänge<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist derzeit ausschließlich über folgende Kommunikationszugänge erreichbar:<br />

Telefonnummer für Telefon-Banking:<br />

Online-Banking:<br />

www.sparkasse-mittelthueringen.de<br />

Mobile-Banking:<br />

Online-Bezahldienst Giropay:<br />

Über Änderungen der Adressen und Telefonnummern wird die <strong>Sparkasse</strong> per Kontoauszug oder auf andere Weise informieren.<br />

9. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers und Schutz des Teilnehmersystems<br />

Der Teilnehmer hat die in den Bedingungen für das Online-Banking vorgeschriebenen Sorgfalts- und Anzeigepflichten einzuhalten und<br />

insbe-sondere die Authentifizierungsinstrumente und die personalisierten Sicherheitsmerkmale gemäß Nummer 7, insbesondere PIN und ggfs.<br />

TAN, sicher vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu verwahren. Das für das Online-Banking vom Teilnehmer genutzte System ist durch<br />

technische Maßnahmen gegen das Ausspähen der Sicherheitsmerkmale zu sichern. Es ist ein Betriebssystem einzusetzen, das dessen<br />

Hersteller für den Zugang <strong>zum</strong> <strong>In</strong>ternet vorgesehen hat und für das er bei Bedarf Programmänderungen (z. B. Sicherheitspatches) zur<br />

Verfügung stellt, die er- kannte Sicherheitsrisiken beheben. Die Systemeinstellungen sind entsprechend den Herstellerempfehlungen<br />

vorzunehmen. Bietet der Herstel- ler mehrere Sicherheitsstufen an, ist eine hohe Sicherheitsstufe einzustellen. Zusätzlich ist – soweit technisch<br />

verfügbar – das System durch ein Antivirenprogramm zu schützen sowie der Datenverkehr durch ein Firewallprogramm zu kontrollieren.<br />

Betriebssystem, Programme, die den Zugang <strong>zum</strong> <strong>In</strong>ternet vermitteln (z. B. Browser) sowie die installierten Schutzprogramme sind nach den<br />

Empfehlungen des jeweiligen Herstel-lers aktuell sicher zu halten. Weiterführende Hinweise <strong>zum</strong> Schutz des Teilnehmersystems können den<br />

Sicherheitshinweisen der <strong>Sparkasse</strong> entnommen werden, die auf den <strong>In</strong>ternetseiten für das Online-Banking veröffentlicht und aktualisiert<br />

werden. Bei Nutzung der Chipkarte als Authentifizierungsinstrument hat der Teilnehmer nur den von der <strong>Sparkasse</strong> gesondert mitgeteilten<br />

Lesegerät-Typ zu verwenden.<br />

10. Anzeigepflicht bei unbefugter Nutzung, Sperrmöglichkeiten Authentifizierungsinstrumente<br />

Eine Sperranzeige gemäß Nummer 8.1 der Bedingungen für das Online-Banking ist der <strong>Sparkasse</strong> per Online-Banking oder telefonisch unter<br />

folgender Telefonnummer mitzuteilen.<br />

Telefonnummer derzeit:<br />

0361 / 545 0<br />

ausserhalb Geschäftszeiten: +49 116 116<br />

Besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der Authentifizierungsinstrumente (Nummer 7), kann der Teilnehmer die weitere Nutzung<br />

des Authentifizierungsinstruments durch die dreimalige Falscheingabe der PIN selbst sperren.<br />

Das Recht der <strong>Sparkasse</strong> zur Sperrung sowie die Aufhebung der Sperre richtet sich nach den für das jeweilige Authentifizierungsinstrument gemäß<br />

Nummer 7 vereinbarten Bedingungen. Auf die nach diesen Bedingungen vorgesehene Sperrung des Zugangs durch die <strong>Sparkasse</strong> bei<br />

Fehleingaben von PIN und/oder TAN wird hingewiesen.<br />

11. Brokerage<br />

Sofern in diese Rahmenvereinbarung ein Depotkonto aufgenommen wird, können Wertpapierorder derzeit mit Ausnahme des Mobile-Banking-<br />

Zugangs zu den nachfolgenden Bedingungen erteilt werden:<br />

a) Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, die nicht den bisherigen Wertpapierproduktgruppen des<br />

Teilneh-mers entsprechen.<br />

b) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eindeutige und vollständige Aufträge zu erteilen. Bei Kauf- oder Verkaufsaufträgen ist in Zweifelsfällen die<br />

ISIN-(<strong>In</strong>ternational Securities Identification Number) bzw. Wertpapierkenn-Nummer entscheidend. Bei unvollständigen und nicht eindeutigen<br />

Aufträgen ist die <strong>Sparkasse</strong> nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen.<br />

c) Die Buchung der Gegenwerte von Kauf oder Verkauf von Wertpapieren erfolgt ausschließlich auf dem bei dem Depotkonto hinterlegten Erträgnis-<br />

bzw. Verrechnungskonto.<br />

d) Auf Anfrage werden dem Teilnehmer Verkaufsunterlagen über <strong>In</strong>vestmentfonds von Kapitalanlagegesellschaften vor Ordererteilung zugesandt<br />

bzw. mitgeteilt, wo und auf welche Weise diese Unterlagen kostenlos erhältlich sind.<br />

Hinweis: Brokerage kann erst nach einer Aufklärung nach dem Wertpapierhandelsgesetz genutzt werden.<br />

12. Datenschutzrechtlicher Hinweis<br />

Alle auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung anfallenden personenbezogenen Daten werden <strong>zum</strong> Zwecke der Vertragsausführung von<br />

der <strong>Sparkasse</strong> erhoben, genutzt und verarbeitet.<br />

182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (V2)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

13. Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge und Abrechnungen<br />

Der Kontoinhaber verzichtet auf die papierhafte Bereitstellung der kontobezogenen <strong>In</strong>formationen für die von Nummer 4 jeweils erfassten<br />

Konten, d. h. insbesondere die Rechnungslegung erfolgt bei rechtzeitigem Abruf ausschließlich in Form des elektronischen<br />

Kontoauszu-ges. Entsprechendes gilt für rechtsverbindliche Erklärungen der <strong>Sparkasse</strong> zur laufenden Geschäftsbeziehung sowie für<br />

Mitteilungen der <strong>Sparkasse</strong> gemäß Nummern 2 und 8, soweit dies gesetzlich in Textform zulässig ist.<br />

Kreditkartenabrechnungen für von der <strong>Sparkasse</strong> dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte Kreditkarten sollen auf die elektronische<br />

Ab-rechnung unter Verzicht auf die papierhafte Bereitstellung von kontobezogenen <strong>In</strong>formationen umgestellt werden.<br />

Vertragsbestätigungen, Wertpapierabrechnungen und sonstige Erklärungen <strong>zum</strong> Depot sowie Fälligkeitsanzeigen sollen nicht mehr papierhaft<br />

zur Verfügung gestellt werden, soweit die Unterrichtung über das Elektronische Postfach gesetzlich in Textform zulässig ist und keine<br />

abweichende Regelung getroffen wurde.<br />

Die Erklärungen der <strong>Sparkasse</strong> werden dem Teilnehmer über das Elektronische Postfach zur Verfügung gestellt, das über das Online-Banking<br />

der <strong>Sparkasse</strong> gemäß Nummer 8 erreicht werden kann. Die Wartezeit bis zur erstmaligen Abrufmöglichkeit über das Elektronische Postfach,<br />

die Speicherdauer sowie die Funktionsweise kann der Online-Bedienungsanleitung <strong>zum</strong> Elektronischen Postfach entnommen werden.<br />

Ergän-zend gelten die beigefügten Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs. Der Teilnehmer kann über das<br />

Online-Banking selbst einzelne Konten von der elektronischen Abrechnung durch Kündigung ausschließen.


14. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Für die Rechtsbeziehung des Teilnehmers sowie des Konto-/Depotinhabers zur <strong>Sparkasse</strong> gelten die unter Nummer 7 und 13 angekreuzten<br />

Bedingungen, von denen der Teilnehmer und der Konto-/Depotinhaber je ein Exemplar erhalten haben. Ergänzend gelten die beigefügten<br />

All-gemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Sparkasse</strong> (AGB).<br />

15. Werbewiderspruch<br />

Der Teilnehmer kann jederzeit der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen.<br />

16. Empfangsbestätigung Eröffnungs-PIN<br />

Hiermit bestätigt der Teilnehmer, als Anlage zu dieser Rahmenvereinbarung für die Nutzung von Online-Banking mit PIN und TAN die<br />

Eröff-nungs-PIN erhalten zu haben.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Teilnehmers<br />

Der jeweilige Konto-/Depotinhaber ist mit der Nutzung durch den Teilnehmer zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung einverstanden,<br />

auch wenn er dieses Angebot der <strong>Sparkasse</strong> nicht selbst nutzt.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift des Teilnehmers<br />

Für die <strong>Sparkasse</strong>:<br />

Unterschrift(en) des Konto-/Depotinhabers – falls nicht zugleich Teilnehmer<br />

<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />

Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung:<br />

Person Ausweis-Art Ausweis-Nummer ausgestellt von<br />

Hinweis nach § 23a KWG<br />

ausgehändigt:<br />

Teilnehmer mit Beratung u. werbl. <strong>In</strong>fo per Telefon/ E-Mail<br />

einverstanden.<br />

Antrag angenommen und<br />

Legitimation geprüft<br />

Daten freigegeben<br />

182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (R2)


Bedingungen für das Online-Banking<br />

s<br />

Fassung Oktober 2009<br />

182 410.000 (Fassung Okt. 2009) - 0510 104.94 (V1)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt<br />

1 Leistungsangebot<br />

(1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online-Banking<br />

in dem von der <strong>Sparkasse</strong> angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er<br />

<strong>In</strong>formationen der <strong>Sparkasse</strong> mittels Online-Banking abrufen.<br />

(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich<br />

als "Teilnehmer" bezeichnet. Konto und Depot werden im<br />

Folgen-den einheitlich als "Konto" bezeichnet.<br />

(3) Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der <strong>Sparkasse</strong><br />

geson-dert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite<br />

kann der Konto-/Depotinhaber mit seiner <strong>Sparkasse</strong> gesondert<br />

vereinbaren. Bevoll-mächtigte können nur eine Herabsetzung vereinbaren.<br />

2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking<br />

Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels<br />

On-line-Banking die mit der <strong>Sparkasse</strong> vereinbarten Personalisierten<br />

Sicher-heitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich<br />

gegenüber der <strong>Sparkasse</strong> als berechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe<br />

Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4).<br />

2.1 Personalisierte Sicherheitsmerkmale<br />

Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind:<br />

– die persönliche Identifikationsnummer (PIN),<br />

– einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN),<br />

– der Nutzungscode für die elektronische Signatur.<br />

2.2 Authentifizierungsinstrumente<br />

Die TAN beziehungsweise die elektronische Signatur können dem Teilnehmer<br />

auf folgenden Authentifizierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt<br />

werden:<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN,<br />

mittels eines TAN-Generators, der Bestandteil einer Chipkarte oder eines<br />

anderen elektronischen Geräts zur Erzeugung von TAN ist (chipTAN),<br />

mittels eines mobilen Endgerätes (z. B. Mobiltelefon) <strong>zum</strong> Empfang von<br />

TAN per SMS (smsTAN),<br />

auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder<br />

auf einem sonstigen Authentifizierungsinstrument, auf dem sich<br />

Signa-turschlüssel befinden.<br />

Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein geeignetes Kartenlesegerät.<br />

3 Zugang <strong>zum</strong> Online-Banking<br />

Der Teilnehmer erhält Zugang <strong>zum</strong> Online-Banking, wenn<br />

– derTeilnehmer die Kontonummer oder seine individuelle Kundenkennung<br />

und seine PIN oder elektronische Signatur übermittelt hat,<br />

– die Prüfung dieser Daten bei der <strong>Sparkasse</strong> eine Zugangsberechtigung<br />

des Teilnehmers ergeben hat und<br />

– keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9) vorliegt.<br />

Nach Gewährung des Zugangs <strong>zum</strong> Online-Banking kann der Teilnehmer<br />

<strong>In</strong>formationen abrufen oder Aufträge erteilen.<br />

4 Online-Banking-Aufträge<br />

4.1 Auftragserteilung und Autorisierung<br />

Der Teilnehmer muss Online-Banking-Aufträge (z. B. Überweisungen) zu<br />

deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten Personalisierten<br />

Sicherheits-merkmal (TAN oder elektronische Signatur) autorisieren und<br />

der <strong>Sparkasse</strong> mittels Online-Banking übermitteln. Die <strong>Sparkasse</strong> bestätigt<br />

mittels On-line-Banking den Eingang des Auftrags.<br />

4.2 Widerruf von Aufträgen<br />

Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den<br />

für die jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen<br />

für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur<br />

au-ßerhalb des Online-Banking erfolgen, es sei denn, die <strong>Sparkasse</strong> sieht<br />

eine Widerrufmöglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.<br />

5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die <strong>Sparkasse</strong><br />

(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung<br />

der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-<br />

Banking-Seite der <strong>Sparkasse</strong> oder im "Preis- und Leistungsverzeichnis"<br />

be-kannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />

Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der<br />

<strong>Sparkasse</strong> angegebenen oder im "Preis- und Leistungsverzeichnis" bestimmten<br />

Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des<br />

Ein-gangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß "Preis- und<br />

Leistungsverzeich-nis" der <strong>Sparkasse</strong>, so gilt der Auftrag als am<br />

darauffolgenden Geschäfts-tag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst<br />

an diesem Tag.<br />

(2) Die <strong>Sparkasse</strong> wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen<br />

vorliegen:<br />

– Der Teilnehmer hat sich mit seinem Personalisierten Sicherheitsmerkmal<br />

autorisiert.<br />

– Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B.<br />

Wertpapierorder) liegt vor.<br />

– Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten.<br />

– Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht<br />

überschritten.<br />

– Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart<br />

maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß<br />

den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.<br />

Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die <strong>Sparkasse</strong><br />

die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die<br />

jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen für den<br />

Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.<br />

(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor,<br />

wird die <strong>Sparkasse</strong> den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen und dem<br />

Teilnehmer eine <strong>In</strong>formation über die Nichtausführung und – soweit<br />

mög-lich – über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die<br />

zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels<br />

Online-Ban-king zur Verfügung stellen.<br />

6 <strong>In</strong>formation des Kontoinhabers über Online-Banking-Verfügungen<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal<br />

monat-lich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf<br />

dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg.<br />

7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers<br />

7.1 Technische Verbindung <strong>zum</strong> Online-Banking<br />

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung <strong>zum</strong><br />

Online-Banking nur über die von der <strong>Sparkasse</strong> gesondert mitgeteilten<br />

Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. <strong>In</strong>ternetadresse) herzustellen.<br />

7.2 Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und<br />

sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente<br />

(1) Der Teilnehmer hat<br />

– seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim<br />

zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der<br />

<strong>Sparkasse</strong> gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle an<br />

diese zu übermitteln sowie<br />

– sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff<br />

anderer Personen sicher zu verwahren.<br />

Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments<br />

ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmal<br />

das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen.<br />

(2) <strong>In</strong>sbesondere ist Folgendes <strong>zum</strong> Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals<br />

sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten:<br />

a) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektronisch gespeichert<br />

werden (z. B. im Kundensystem).<br />

b) Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen,<br />

dass andere Personen dieses nicht ausspähen können.<br />

c) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb der gesondert<br />

vereinbarten <strong>In</strong>ternetseiten eingegeben werden (z. B. nicht auf<br />

On-line-Händlerseiten).<br />

d) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb des<br />

Online-Banking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise<br />

nicht per E-Mail.<br />

e) Die PIN und der Nutzungscode für die elektronische Signatur dürfen<br />

nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden.<br />

f) Der Teilnehmer darf zur Autorisierung z. B. eines Auftrags, der<br />

Aufhe-bung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste<br />

nicht mehr als eine TAN verwenden.<br />

g) Beim smsTAN-Verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen<br />

werden (z. B. Mobiltelefon), nicht für das Online-Banking genutzt werden.<br />

7.3 Sicherheit des Kundensystems<br />

Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise der <strong>Sparkasse</strong> <strong>zum</strong> Online-<br />

Banking, insbesondere die Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der eingesetzten Hardund<br />

Software (Kundensystem), beachten.<br />

7.4 Kontrolle der Auftragsdaten mit von der <strong>Sparkasse</strong> angezeigten<br />

Daten<br />

Soweit die <strong>Sparkasse</strong> dem Teilnehmer Daten aus seinem Online-Banking-<br />

Auftrag (z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer)<br />

im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilneh-


Bedingungen für das Online-Banking 2<br />

182 410.000 (Fassung Okt. 2009) - 0510 104.94 (R1)<br />

mers (z. B. Mobiltelefon, Chipkartenlesegerät mit Display) zur Bestätigung<br />

anzeigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die<br />

Überein-stimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion<br />

vorgesehe-nen Daten zu prüfen.<br />

8 Anzeige- und Unterrichtungspflichten<br />

8.1 Sperranzeige<br />

(1) Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments,<br />

die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige<br />

nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder<br />

sei-nes Persönlichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der Teilnehmer die<br />

Spar-kasse hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der<br />

Teilnehmer kann der <strong>Sparkasse</strong> eine Sperranzeige jederzeit auch über eine<br />

gesondert mitgeteilte Telefonnummer aufgeben.<br />

(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei<br />

der Polizei zur Anzeige zu bringen.<br />

(3) Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt<br />

– den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis<br />

seines Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder<br />

– das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte<br />

Sicherheits-merkmal verwendet,<br />

muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.<br />

8.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte<br />

Aufträge<br />

Der Kontoinhaber hat die <strong>Sparkasse</strong> unverzüglich nach Feststellung eines<br />

nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu<br />

un-terrichten.<br />

9 Nutzungssperre<br />

9.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im<br />

Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1,<br />

– den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder<br />

– sein Authentifizierungsinstrument.<br />

9.2 Sperre auf Veranlassung der <strong>Sparkasse</strong><br />

(1) Die <strong>Sparkasse</strong> darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer<br />

sperren, wenn<br />

– sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu<br />

kündigen,<br />

– sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des<br />

Authentifi-zierungsinstruments oder des Personalisierten<br />

Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen oder<br />

– der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen<br />

Ver-wendung des Authentifizierungsinstruments besteht.<br />

(2) Die <strong>Sparkasse</strong> wird den Konto-/Depotinhaber unter Angabe der hierfür<br />

maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach<br />

der Sperre unterrichten.<br />

9.3 Aufhebung der Sperre<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal<br />

beziehungsweise das Authentifizierungsinstrument austauschen,<br />

wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber<br />

unterrichtet sie den Konto-/Depotinhaber.<br />

9.4 Automatische Sperre eines chip-basierten Authentifizierungsinstruments<br />

(1) Die Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst, wenn der Nutzungscode<br />

für die elektronische Signatur dreimal in Folge falsch<br />

eingege-ben wird.<br />

(2) Ein TAN-Generator, der die Eingabe eines eigenen Nutzungscodes<br />

erfor-dert, sperrt sich selbst, wenn dieser dreimal in Folge falsch<br />

eingegeben wird.<br />

(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Authentifizierungsinstrumente<br />

können dann nicht mehr für das Online-Banking genutzt werden. Der Teilnehmer<br />

kann sich mit der <strong>Sparkasse</strong> in Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten<br />

des Online-Banking wiederherzustellen.<br />

10 Haftung<br />

10.1 Haftung der <strong>Sparkasse</strong> bei einer nicht autorisierten Online-<br />

Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten<br />

Online-Banking-Verfügung<br />

Die Haftung der <strong>Sparkasse</strong> bei einer nicht autorisierten<br />

Online-Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten<br />

Online-Banking-Verfügung richtet sich nach den für die jeweilige<br />

Auftragsart vereinbarten Bedingungen (z. B. Bedingungen für den<br />

Überweisungsverkehr, Bedingun-gen für das Wertpapiergeschäft).<br />

10.2 Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seines<br />

Authentifizierungsinstruments<br />

10.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge<br />

vor der Sperranzeige<br />

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf<br />

der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden<br />

gekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber<br />

für den der <strong>Sparkasse</strong> hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem<br />

Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an<br />

dem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des<br />

Authentifi-zierungsinstruments ein Verschulden trifft.<br />

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen<br />

aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments,<br />

ohne dass dieses verloren gegangen, gestohlen oder<br />

sonst abhanden gekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der<br />

<strong>Sparkasse</strong> hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150<br />

Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der<br />

Personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.<br />

(3) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund<br />

von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von<br />

150 Euro nach Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder<br />

vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen<br />

Be-dingungen gehandelt hat.<br />

(4) Der Kontoinhaber ist nicht <strong>zum</strong> Ersatz des Schadens nach den<br />

Ab-sätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige<br />

nach Nummer 8.1 nicht abgeben konnte, weil die <strong>Sparkasse</strong> nicht die<br />

Möglich-keit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte<br />

und der Schaden dadurch eingetreten ist.<br />

(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen<br />

und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen<br />

Bedin-gungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in<br />

betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch<br />

entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des<br />

Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er<br />

a) den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die<br />

missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder des Personalisierten<br />

Sicherheitsmerkmals der <strong>Sparkasse</strong> nicht unverzüglich anzeigt,<br />

nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nummer 8.1 Absatz 1),<br />

b) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal im Kundensystem gespeichert<br />

hat (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 a),<br />

c) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Person<br />

mitge-teilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe<br />

Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1),<br />

d) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalb der gesondert<br />

vereinbarten <strong>In</strong>ternetseiten eingegeben hat (siehe Nummer 7.2<br />

Ab-satz 2 c),<br />

e) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Online-Banking-<br />

Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (siehe Nummer<br />

7.2 Absatz 2 d),<br />

f) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrument<br />

vermerkt oder zusammen mit diesem verwahrt hat (siehe<br />

Num-mer 7.2 Absatz 2 e),<br />

g) mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet (siehe<br />

Nummer 7.2 Absatz 2 f),<br />

h) beim smsTAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden<br />

(z. B. Mobiltelefon), auch für das Online-Banking nutzt (siehe Nummer 7.2<br />

Absatz 2 g).<br />

(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der<br />

Ver-fügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf<br />

den vereinbarten Verfügungsrahmen.<br />

10.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor der<br />

Sperranzeige<br />

Beruhen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige<br />

auf der Nutzung eines verloren gegangenen oder gestohlenen<br />

Authentifi-zierungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen<br />

Nutzung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder des<br />

Authentifizierungs-instruments und ist der <strong>Sparkasse</strong> hierdurch ein<br />

Schaden entstanden, haf-ten der Kontoinhaber und die <strong>Sparkasse</strong> nach<br />

den gesetzlichen Grundsät-zen des Mitverschuldens.<br />

10.2.3 Haftung der <strong>Sparkasse</strong> ab der Sperranzeige<br />

Sobald die <strong>Sparkasse</strong> eine Sperranzeige des Teilnehmers erhalten hat,<br />

übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte<br />

Online-Banking-Verfü-gungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht,<br />

wenn der Teilnehmer in be-trügerischer Absicht gehandelt hat.<br />

10.2.4 Haftungsausschluss<br />

Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden<br />

Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren<br />

Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft,<br />

keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der<br />

gebote-nen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.<br />

11 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />

Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Sparkasse</strong> kann sich der<br />

Kon-to-/Depotinhaber an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher<br />

be-zeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden.


S <strong>Sparkasse</strong><br />

Mittelthüringen<br />

Bestellung chipTan Generator<br />

Name:<br />

Straße:<br />

PLZ:<br />

Ort:<br />

Bitte buchen Sie den Gesamtbetrag von folgendem Konto ab:<br />

Belastungskonto:<br />

Anzahl:<br />

Stck.<br />

Betrag pro Generator: 9,90 €<br />

Gesamtbetrag:<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen 1<br />

ohne Angabe von Gründen in Textform<br />

(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch<br />

nicht vor Erfüllung der <strong>In</strong>formationspflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-<strong>In</strong>foV, bei<br />

Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in<br />

Verbindung mit § 3 BGB-<strong>In</strong>foV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an:<br />

(Name, Firma und ladungsfähige Anschrift der <strong>Sparkasse</strong>, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung<br />

seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine <strong>In</strong>ternet-Adresse).<br />

<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />

Anger 25/26<br />

99084 Erfurt Fax: 0361 - 545 43199<br />

EMail: info@sparkasse-mittelthueringen.de<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der <strong>Sparkasse</strong> die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, muss er der <strong>Sparkasse</strong> insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen<br />

Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis <strong>zum</strong> Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die <strong>Sparkasse</strong> mit<br />

deren Empfang.<br />

Besonderer Hinweis<br />

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig<br />

erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />

Ende der Widerrufsbelehrung<br />

1 Frist ist im Einzelfall durch die <strong>Sparkasse</strong> zu prüfen.<br />

Erfurt,<br />

Ort, Datum


Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und <strong>Sparkasse</strong><br />

Fassung Mai 2012<br />

<strong>In</strong>haltsverzeichnis<br />

Allgemeines<br />

Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung<br />

Nr. 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen<br />

Nr. 3 Bankauskünfte<br />

Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse<br />

Nr. 5 Legitimationsurkunden<br />

Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort<br />

Kontokorrentkonten und andere Geschäfte<br />

Nr. 7<br />

Nr. 8<br />

Nr. 9<br />

Nr. 10<br />

Nr. 11<br />

Nr. 12<br />

Nr. 13<br />

Nr. 14<br />

Nr. 15<br />

Nr. 16<br />

Kontokorrent, Rechnungsabschluss<br />

Korrektur fehlerhafter Gutschriften<br />

Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren<br />

Auftragsbestätigung vor Ausführung<br />

Aufrechnung und Verrechnung<br />

Konten in ausländischer Währung<br />

Leistungsbefreiung bei Geschäften<br />

in ausländischer Währung<br />

Geldeingang in ausländischer Währung<br />

Wechselkurs<br />

Einlagengeschäft<br />

Entgelte und Auslagen<br />

Nr. 17 Zinsen und Entgelte<br />

Nr. 18 Auslagen<br />

Pflichten und Haftung von <strong>Sparkasse</strong> und Kunde<br />

Nr. 19 Haftung der <strong>Sparkasse</strong><br />

Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden<br />

AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe<br />

Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung<br />

Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe<br />

Einzugspapiere<br />

Nr. 23 <strong>In</strong>kasso im Einzugsgeschäft<br />

Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel<br />

Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft<br />

Auflösung der Geschäftsbeziehung<br />

Nr. 26 Kündigungsrecht<br />

Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

Nr. 28 Schutz der Einlagen durch <strong>In</strong>stitutssicherung<br />

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Urheberrechtlich geschützt<br />

Allgemeines<br />

Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung<br />

(1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis<br />

Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der <strong>Sparkasse</strong> ist<br />

durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes<br />

Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass<br />

die <strong>Sparkasse</strong> seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.<br />

(2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen<br />

Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen<br />

Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für<br />

einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere<br />

Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des<br />

Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim<br />

Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von<br />

Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.<br />

Nr. 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen<br />

(1) Angebot der <strong>Sparkasse</strong><br />

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen<br />

Bedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem<br />

Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres<br />

Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.<br />

(2) Zustimmung zu Änderungen<br />

Die Zustimmung des Kunden <strong>zum</strong> Angebot der <strong>Sparkasse</strong> gilt als erteilt,<br />

wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese<br />

Genehmigungswirkung wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> in ihrem Angebot besonders<br />

hinweisen. Die <strong>Sparkasse</strong> wird dann die geänderte Fassung der<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen<br />

Bedingungen bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren<br />

Geschäftsbeziehung zugrunde legen.<br />

(3) Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von Bedingungen zu<br />

Zahlungsdiensten<br />

Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten<br />

(z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von den<br />

Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem<br />

vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch<br />

fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die<br />

<strong>Sparkasse</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />

(4) Abweichende Vereinbarungen<br />

Das Änderungsverfahren gemäß Absatz 1 und Absatz 2 findet keine<br />

Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Satz 1 gilt<br />

nicht für Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten.<br />

Nr. 3 Bankauskünfte<br />

(1) <strong>In</strong>halt von Bankauskünften<br />

Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen<br />

über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kreditwürdigkeit<br />

und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände,<br />

Sparguthaben, Depot- oder sonstige der <strong>Sparkasse</strong> anvertraute<br />

Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.<br />

(2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> darf Bankauskünfte über juristische Personen und im<br />

Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage<br />

auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der <strong>Sparkasse</strong> keine anders<br />

lautende Weisung des Kunden vorliegt. <strong>In</strong> allen anderen Fällen darf die<br />

<strong>Sparkasse</strong> Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein<br />

oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur<br />

eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und<br />

die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der Anfragende ein<br />

berechtigtes <strong>In</strong>teresse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.<br />

(3) Schriftliche Bestätigung<br />

Bei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit<br />

behält sich die <strong>Sparkasse</strong> eine unverzügliche schriftliche Bestätigung vor,<br />

deren <strong>In</strong>halt von diesem Zeitpunkt an maßgeblich ist.<br />

Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse<br />

(1) Bekanntgabe<br />

Der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse<br />

gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung<br />

schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der<br />

elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking),<br />

auf diesem Wege zugeht, es sei denn, diese Umstände sind der <strong>Sparkasse</strong><br />

bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch, wenn die<br />

Befugnisse in einem öffentlichen Register eingetragen sind und eine<br />

Änderung veröffentlicht ist.<br />

(2) Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Vertreters<br />

Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte, dass die<br />

<strong>Sparkasse</strong> von einem eintretenden Mangel in der Geschäftsfähigkeit seines<br />

Vertreters unverschuldet keine Kenntnis erlangt.<br />

Nr. 5 Legitimationsurkunden<br />

(1) Erbnachweise<br />

Nach dem Tode des Kunden kann die <strong>Sparkasse</strong> zur Klärung der<br />

rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines<br />

Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse<br />

verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der <strong>Sparkasse</strong> mit<br />

deutscher Übersetzung vorzulegen. Die <strong>Sparkasse</strong> kann auf die Vorlegung<br />

eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,


Allgemeine Geschäftsbedingungen 2<br />

182 104.000 D1 (Fassung Mai 2012) - (R1)<br />

wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament<br />

oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige<br />

Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.<br />

(2) Leistungsbefugnis der <strong>Sparkasse</strong><br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, auch die in Urkunden nach Absatz 1 Satz 2<br />

als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichneten Personen als<br />

Berechtigte anzusehen, insbesondere sie verfügen zu lassen und mit<br />

befreiender Wirkung an sie zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der <strong>Sparkasse</strong><br />

die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkunden bekannt oder infolge<br />

Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.<br />

(3) Sonstige ausländische Urkunden<br />

Werden der <strong>Sparkasse</strong> ausländische Urkunden als Ausweis der Person<br />

oder <strong>zum</strong> Nachweis einer Berechtigung vorgelegt, so wird sie prüfen, ob die<br />

Urkunden <strong>zum</strong> Nachweis geeignet sind. Sie haftet jedoch für deren<br />

Eignung, Wirksamkeit und Vollständigkeit sowie für deren richtige<br />

Übersetzung und Auslegung nur bei Fahrlässigkeit oder wenn die Urkunde<br />

insgesamt gefälscht ist. Im vorstehenden Rahmen kann die <strong>Sparkasse</strong> die<br />

in den Urkunden als Berechtigte bezeichneten Personen als berechtigt<br />

ansehen, insbesondere sie verfügen lassen und mit befreiender Wirkung an<br />

sie leisten.<br />

Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort<br />

(1) Deutsches Recht<br />

Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern<br />

dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.<br />

(2) Erfüllungsort<br />

Erfüllungsort für die <strong>Sparkasse</strong> und den Kunden ist der Sitz der <strong>Sparkasse</strong>.<br />

(3) Gerichtsstand<br />

Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen<br />

Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die<br />

<strong>Sparkasse</strong> an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem<br />

Gerichtsstand verklagt werden.<br />

Kontokorrentkonten und andere Geschäfte<br />

Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss<br />

(1) Kontokorrent<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> führt ein Konto zur Abwicklung des laufenden Geschäftsund<br />

Zahlungsverkehrs (Girokonto) als Kontokorrent im Sinne des § 355 des<br />

Handelsgesetzbuches (Konto in laufender Rechnung).<br />

(2) Rechnungsabschluss<br />

Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die <strong>Sparkasse</strong> jeweils <strong>zum</strong> Ende<br />

eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss. Bei Vorliegen eines<br />

berechtigten <strong>In</strong>teresses einer der Vertragsparteien wird der<br />

Rechnungsabschluss auch zu sonstigen Terminen erteilt.<br />

(3) Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss<br />

Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der <strong>Sparkasse</strong><br />

schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der<br />

elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking),<br />

auf diesem Weg zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen<br />

gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Absatz 1<br />

Buchst. g), gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von<br />

sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen<br />

wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die<br />

<strong>Sparkasse</strong> wird den Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses auf<br />

diese Folgen besonders hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit<br />

heraus, so können sowohl der Kunde als auch die <strong>Sparkasse</strong> eine<br />

Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.<br />

Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften<br />

(1) Stornobuchung vor Rechnungsabschluss<br />

Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht werden (z. B.<br />

wegen Irrtums, Schreibfehlers), darf die <strong>Sparkasse</strong> bis <strong>zum</strong> nächsten<br />

Rechnungsabschluss durch einfache Buchung rückgängig machen<br />

(Stornobuchung), soweit ihr ein Rückforderungsanspruch gegen den<br />

Kunden zusteht.<br />

(2) Korrekturbuchung nach Rechnungsabschluss<br />

Den Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 kann die <strong>Sparkasse</strong> auch<br />

noch nach Rechnungsabschluss durch Korrekturbuchung geltend machen,<br />

wenn sie die fehlerhafte Gutschrift nicht mehr rechtzeitig vor diesem<br />

Zeitpunkt festgestellt hat. Bei Widerspruch des Kunden wird die <strong>Sparkasse</strong><br />

die Korrekturbuchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend<br />

machen.<br />

(3) Kennzeichnung<br />

Storno- und Korrekturbuchungen werden im Kontoauszug gekennzeichnet.<br />

Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren<br />

(1) Gutschriften "Eingang vorbehalten"<br />

Schreibt die <strong>Sparkasse</strong> den Gegenwert von Schecks, Lastschriften oder<br />

anderen Einzugspapieren schon vor ihrer Einlösung gut, so geschieht dies<br />

unter dem Vorbehalt der Einlösung und des Einganges des Gegenwertes<br />

(E. v.-Gutschrift). Das gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften oder<br />

anderen Einzugspapiere bei der <strong>Sparkasse</strong> selbst zahlbar sind. Werden<br />

Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder geht der <strong>Sparkasse</strong> der<br />

Gegenwert aus einem Einzugspapier nicht zu, so macht sie die Gutschrift<br />

gemäß Nr. 23 Absatz 2 dieser AGB rückgängig, und zwar auch nach einem<br />

zwischenzeitlich erfolgten Rechnungsabschluss.<br />

(2) Einlösung<br />

Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften, Schecks und<br />

andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung<br />

nicht bis <strong>zum</strong> Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages 1 rückgängig<br />

gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die <strong>Sparkasse</strong> ihren<br />

Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekundet hat<br />

(z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften aus anderen Verfahren<br />

gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen<br />

Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />

eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren<br />

Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können.<br />

Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.<br />

Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung<br />

Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten sowie bei<br />

nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die <strong>Sparkasse</strong> die<br />

unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor.<br />

Nr. 11 Aufrechnung und Verrechnung<br />

(1) Aufrechnung durch den Kunden<br />

Der Kunde darf Forderungen gegen die <strong>Sparkasse</strong> nur insoweit<br />

aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig<br />

festgestellt sind.<br />

(2) Verrechnung durch die <strong>Sparkasse</strong><br />

Die <strong>Sparkasse</strong> darf bestimmen, auf welche von mehreren fälligen<br />

Forderungen Zahlungseingänge, die zur Begleichung sämtlicher<br />

Forderungen nicht ausreichen, zu verrechnen sind. Dies gilt nicht, soweit<br />

der Kunde anderes bestimmt hat oder eine andere Verrechnung gesetzlich<br />

zwingend vorgeschrieben ist.<br />

Nr. 12 Konten in ausländischer Währung<br />

Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich zur bargeldlosen<br />

Abwicklung von Zahlungen an den Kunden und von Verfügungen des<br />

Kunden in ausländischer Währung.<br />

Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung<br />

Die Verpflichtung der <strong>Sparkasse</strong> zur Ausführung einer Verfügung zulasten<br />

eines Guthabens in ausländischer Währung oder zur Erfüllung einer<br />

Verbindlichkeit in ausländischer Währung ist in dem Umfang und solange<br />

ausgesetzt, wie die <strong>Sparkasse</strong> in der Währung, auf die das Guthaben oder<br />

die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder<br />

Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen<br />

kann. <strong>In</strong> dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse<br />

andauern, ist die <strong>Sparkasse</strong> auch nicht zu einer Erfüllung an einem<br />

anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen<br />

Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld<br />

verpflichtet. Die Verpflichtung der <strong>Sparkasse</strong> zur Ausführung einer<br />

Verfügung zulasten eines Guthabens in ausländischer Währung ist<br />

dagegen nicht ausgesetzt, wenn die <strong>Sparkasse</strong> diese vollständig im<br />

eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der <strong>Sparkasse</strong>,<br />

fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu<br />

verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />

Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung<br />

Geldbeträge in ausländischer Währung darf die <strong>Sparkasse</strong> mangels<br />

ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in Euro gutschreiben,<br />

sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der betreffenden Währung<br />

führt.<br />

Nr. 15 Wechselkurs<br />

Die Bestimmung des Wechselkurses bei Geschäften in ausländischer<br />

Währung ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei<br />

Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.<br />

Nr. 16 Einlagengeschäft<br />

Mangels abweichender Vereinbarungen sind Einlagen ohne Kündigung<br />

fällig (täglich fällige Gelder). Täglich fällige Gelder werden mit dem<br />

jeweiligen Zinssatz, den die <strong>Sparkasse</strong> für Einlagen dieser Art zahlt,<br />

verzinst; dieser Zinssatz wird durch Aushang bekannt gemacht. Für die<br />

Zinsberechnung bei Einlagen wird jeder Monat zu 30 Tagen gerechnet.


Allgemeine Geschäftsbedingungen 3<br />

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Urheberrechtlich geschützt<br />

Entgelte und Auslagen<br />

Nr. 17 Zinsen und Entgelte<br />

(1) Zinsen und Entgelte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern<br />

Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit<br />

Verbrauchern üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem<br />

Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />

Wenn ein Verbraucher einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort<br />

aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende<br />

Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im<br />

Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen<br />

und Entgelte.<br />

(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Geschäftsverkehrs mit<br />

Verbrauchern<br />

Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestimmen sich die<br />

Zinsen und Entgelte für in Anspruch genommene Kredite und Leistungen<br />

nach der getroffenen Vereinbarung, ergänzend nach dem Preis- und<br />

Leistungsverzeichnis in der <strong>zum</strong> Zeitpunkt der <strong>In</strong>anspruchnahme geltenden<br />

Fassung.<br />

(3) Entgelte für sonstige Leistungen<br />

Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im<br />

Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und<br />

die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem <strong>In</strong>teresse<br />

erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine<br />

Vergütung zu erwarten sind, kann die <strong>Sparkasse</strong> ein nach Maßgabe der<br />

gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.<br />

(4) Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten<br />

Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die <strong>Sparkasse</strong> bereits gesetzlich oder<br />

aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im<br />

eigenen <strong>In</strong>teresse erbringt, wird die <strong>Sparkasse</strong> kein Entgelt berechnen, es<br />

sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der<br />

gesetzlichen Regelungen erhoben.<br />

(5) Änderung von Zinsen, Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung<br />

Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz<br />

erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die<br />

<strong>Sparkasse</strong> wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer<br />

Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon<br />

betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der<br />

Bekannt- gabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der<br />

Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte<br />

Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Eine Kündigung des Kunden gilt<br />

als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier<br />

Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.<br />

(6) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch<br />

genommenen Leistungen<br />

Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im<br />

Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch<br />

genommen werden (z. B. Depotführung), werden dem Kunden spätestens<br />

zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in<br />

Textform angeboten. Hat der Kunde mit der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart<br />

(z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege<br />

angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er<br />

seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese<br />

Genehmigungswirkung wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> in ihrem Angebot besonders<br />

hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen angeboten, kann er den von<br />

den Änderungen betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />

des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei<br />

kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> in ihrem<br />

Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte<br />

Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.<br />

(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen<br />

Bei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Zinsen und Entgelte<br />

nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend nach<br />

den gesetzlichen Vorschriften.<br />

(8) Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern<br />

Bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten sich die Entgelte<br />

nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und besonderen<br />

Bedingungen. Soweit dort keine Regelung getroffen ist, gelten die Absätze<br />

1 und 4 sowie – für die Änderung jeglicher Entgelte bei<br />

Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. Girovertrag) – Absatz 6.<br />

Nr. 18 Auslagen<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu<br />

stellen, die anfallen, wenn die <strong>Sparkasse</strong> in seinem Auftrag oder seinem<br />

mutmaßlichen <strong>In</strong>teresse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti)<br />

oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet<br />

werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung<br />

von Sicherungsgut).<br />

Pflichten und Haftung von <strong>Sparkasse</strong> und Kunde<br />

Nr. 19 Haftung der <strong>Sparkasse</strong><br />

(1) Haftung für Verschulden<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> haftet für eigenes Verschulden sowie das Verschulden von<br />

Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber dem<br />

Kunden bedient, soweit sich nicht aus den folgenden Absätzen, den<br />

besonderen Bedingungen oder aus einzelvertraglichen Regelungen etwas<br />

Abweichendes ergibt. Haftet die <strong>Sparkasse</strong> und ist ein Schaden nicht<br />

ausschließlich von der <strong>Sparkasse</strong> verursacht oder verschuldet, so richtet<br />

sich die Verpflichtung <strong>zum</strong> Schadensersatz nach den Grundsätzen des<br />

Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch.<br />

(2) Haftung für Dritte<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisung ganz<br />

oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Erledigung übertragen, soweit<br />

dies unter Berücksichtigung der Art des Auftrages und der <strong>In</strong>teressen von<br />

<strong>Sparkasse</strong> und Kunde erforderlich erscheint. <strong>In</strong> diesen Fällen beschränken<br />

sich die Verpflichtung und Haftung der <strong>Sparkasse</strong> auf die Weiterleitung des<br />

Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung des Dritten.<br />

(3) Haftung bei höherer Gewalt<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs<br />

(z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere infolge von höherer<br />

Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignissen) sowie infolge von<br />

sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik,<br />

Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch<br />

Verfügungen von hoher Hand des <strong>In</strong>- und Auslands eintreten.<br />

Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden<br />

(1) Grundsatz<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehen seinerseits<br />

besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere<br />

folgende Pflichten:<br />

a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen<br />

Der <strong>Sparkasse</strong> sind unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmen der<br />

Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart<br />

wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege alle für die<br />

Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere<br />

Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der<br />

Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. Eheschließung,<br />

Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes) oder<br />

der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z. B. nachträglich<br />

eingetretene Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten)<br />

sowie Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten oder der der <strong>Sparkasse</strong><br />

bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B.<br />

Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die<br />

Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden.<br />

Die Namen der für den Kunden vertretungs- oder verfügungsbefugten<br />

Personen sind der <strong>Sparkasse</strong> mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf<br />

den Vordrucken der <strong>Sparkasse</strong> bekannt zu geben. Darüber hinaus können<br />

sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem<br />

Geldwäschegesetz ergeben.<br />

b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen<br />

Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den <strong>In</strong>halt des Geschäfts<br />

zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen<br />

als solche gekennzeichnet sein. Bei Zahlungsaufträgen hat der Kunde<br />

insbesondere auf richtige, vollständige, unmissverständliche und leserliche<br />

Angaben, vor allem der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN 2 und<br />

BIC 3 zu achten.<br />

c) Sorgfalt bei besonderer Auftragsübermittlung<br />

Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten Aufträgen<br />

oder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich keine<br />

Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer<br />

ergeben.<br />

d) Verwendung von Vordrucken<br />

Für bestimmte Geschäfte, insbesondere im Scheck- und Lastschriftverkehr,<br />

bei Barabhebungen, Überweisungen, sind die von der <strong>Sparkasse</strong><br />

zugelassenen Vordrucke zu verwenden.<br />

e) Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer Weisung<br />

Besondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen hat der Kunde der<br />

<strong>Sparkasse</strong> gesondert mitzuteilen, bei formularmäßig erteilten Aufträgen<br />

außerhalb des Formulars. Dies gilt insbesondere, wenn Zahlungen auf<br />

bestimmte Forderungen der <strong>Sparkasse</strong> verrechnet werden sollen.<br />

f) Hinweis auf Fristen und Termine<br />

Der Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders darauf hinzuweisen,<br />

wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fristen oder zu bestimmten Terminen


Allgemeine Geschäftsbedingungen 4<br />

182 104.000 D1 (Fassung Mai 2012) - (R2)<br />

ausgeführt sein sollen oder wenn bei nicht ordnungsgemäßer,<br />

insbesondere nicht fristgemäßer Ausführung von Aufträgen<br />

außergewöhnliche Schäden drohen. Auf die besondere Hinweispflicht bei<br />

knappen Scheckvorlegungsfristen nach Nr. 24 wird verwiesen.<br />

g) Unverzügliche Reklamation<br />

Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Kontoauszüge,<br />

Wertpapieraufstellungen oder sonstige Mitteilungen der <strong>Sparkasse</strong> sowie<br />

Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit von der <strong>Sparkasse</strong><br />

gelieferter Wertpapiere oder sonstiger Werte müssen unverzüglich erhoben<br />

werden. Falls Rechnungsabschlüsse oder Depotaufstellungen dem Kunden<br />

nicht zugehen, muss er die <strong>Sparkasse</strong> unverzüglich benachrichtigen. Die<br />

Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Anzeigen,<br />

Mitteilungen oder Sendungen, deren Eingang der Kunde erwarten oder mit<br />

deren Eingang er rechnen muss.<br />

h) Kontrolle von Bestätigungen der <strong>Sparkasse</strong><br />

Soweit Bestätigungen der <strong>Sparkasse</strong> von Aufträgen oder Weisungen des<br />

Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich zu beanstanden.<br />

(2) Haftung bei Pflichtverletzungen<br />

Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungsund<br />

sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zulasten des Kunden. Bei<br />

schuldhafter Mitverursachung des Schadens durch die <strong>Sparkasse</strong> richtet<br />

sich die Haftung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254<br />

Bürgerliches Gesetzbuch.<br />

AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe<br />

Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung<br />

(1) Umfang<br />

Der Kunde räumt hiermit der <strong>Sparkasse</strong> ein Pfandrecht ein an Werten jeder<br />

Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch<br />

Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige<br />

Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche<br />

Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere<br />

einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine,<br />

Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente,<br />

Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden<br />

gegen die <strong>Sparkasse</strong> (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden<br />

gegen Dritte sind an die <strong>Sparkasse</strong> abgetreten, wenn über die Forderungen<br />

ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die<br />

Verfügungsmacht der <strong>Sparkasse</strong> gelangen.<br />

(2) Ausnahmen<br />

Gelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrücklichen<br />

Zweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung in die Verfügungsmacht<br />

der <strong>Sparkasse</strong> (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Schecks,<br />

Wechsels oder Ausführung einer bestimmten Überweisung), so erstreckt<br />

sich das Pfandrecht der <strong>Sparkasse</strong> nicht auf diese Werte. Im Ausland<br />

verwahrte Wertpapiere unterliegen – vorbehaltlich anderweitiger<br />

Vereinbarung – nicht dem Pfandrecht. Dasselbe gilt für die von der<br />

<strong>Sparkasse</strong> selbst ausgegebenen Genussrechte/Genussscheine und für<br />

Ansprüche des Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z. B. nachrangig<br />

haftende <strong>In</strong>haberschuldverschreibung).<br />

(3) Gesicherte Ansprüche<br />

Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten<br />

oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der <strong>Sparkasse</strong> gegen den<br />

Kunden, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erwirbt.<br />

Ansprüche gegen Kunden aus von diesen für Dritte übernommenen<br />

Bürgschaften werden erst ab deren Fälligkeit gesichert.<br />

(4) Geltendmachung des Pfandrechts<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei<br />

einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches besteht<br />

insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungsrechts<br />

gemäß Nr. 22.<br />

(5) Verwertung<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn der Kunde<br />

seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit<br />

angemessener Nachfrist und einer Androhung der Verwertung<br />

entsprechend § 1234 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nicht nachkommt.<br />

Unter mehreren Sicherheiten hat die <strong>Sparkasse</strong> die Wahl. Bei der Auswahl<br />

und Verwertung wird die <strong>Sparkasse</strong> auf die berechtigten Belange des<br />

Kunden Rücksicht nehmen. Die <strong>Sparkasse</strong> hat das Recht,<br />

Verwertungserlöse, die nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen<br />

ausreichen, nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die <strong>Sparkasse</strong><br />

wird dem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse so gestalten,<br />

dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen<br />

sind.<br />

Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe<br />

(1) Nachsicherungsrecht<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von<br />

Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund<br />

nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z. B.<br />

aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen<br />

oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage<br />

ergibt.<br />

Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die<br />

Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten<br />

im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag 75.000 Euro<br />

übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch<br />

dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschließenden Angaben<br />

über Sicherheiten enthält.<br />

(2) Freigabe-Verpflichtung<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer<br />

Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den<br />

Gesamtbetrag aller Forderungen der <strong>Sparkasse</strong> nicht nur vorübergehend<br />

um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den<br />

jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die <strong>Sparkasse</strong> im<br />

Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus<br />

Verwertungserlösen belastet ist. Die <strong>Sparkasse</strong> wird bei der Auswahl der<br />

freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden<br />

Rücksicht nehmen.<br />

Einzugspapiere<br />

Nr. 23 <strong>In</strong>kasso im Einzugsgeschäft<br />

(1) <strong>In</strong>kasso-Vereinbarung<br />

Schecks, Wechsel, Lastschriften oder sonstige Einzugspapiere werden von<br />

der <strong>Sparkasse</strong> nur <strong>zum</strong> Einzug (<strong>In</strong>kasso) hereingenommen, soweit nichts<br />

anderes vereinbart ist.<br />

(2) Rückbelastung<br />

Hat die <strong>Sparkasse</strong> den Gegenwert von Einzugspapieren schon vor Eingang<br />

gutgeschrieben, so kann sie den Gegenwert bei Nichteinlösung der Papiere<br />

rückbelasten, und zwar auch nach einem zwischenzeitlichen<br />

Rechnungsabschluss. Das Gleiche gilt, wenn<br />

– ihr der Gegenwert nicht zugeht oder<br />

– die freie Verfügung über den Gegenwert durch Gesetz oder behördliche<br />

Maßnahmen beschränkt ist oder<br />

– die Papiere infolge unüberwindlicher Hindernisse nicht oder nicht rechtzeitig<br />

vorgelegt werden können oder<br />

– der Einzug mit im Zeitpunkt der Hereinnahme nicht bekannten unverhältnismäßigen<br />

Schwierigkeiten verbunden ist oder<br />

– in dem Land, in dem die Papiere einzulösen sind, ein Moratorium ergangen<br />

ist.<br />

Unter den gleichen Voraussetzungen kann die <strong>Sparkasse</strong> Einzugspapiere<br />

auch schon vor Fälligkeit zurückgeben. Die Rückbelastung ist auch<br />

zulässig, wenn die Papiere nicht zurückgegeben werden können. Ist dies<br />

von der <strong>Sparkasse</strong> zu vertreten, so trägt sie einen sich hieraus ergebenden<br />

Schaden des Kunden.<br />

Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel<br />

Wenn Schecks, die am Bankplatz der <strong>Sparkasse</strong> zahlbar sind, nicht<br />

spätestens am dritten Geschäftstag, Schecks auf auswärtige Bankplätze<br />

nicht spätestens am vierten Geschäftstag vor Ablauf der Vorlegungsfrist<br />

(Artikel 29 Scheckgesetz) eingereicht werden bzw. bei Übersendung nicht<br />

innerhalb dieser Fristen vor Geschäftsschluss bei der <strong>Sparkasse</strong> eingehen,<br />

so hat der Kunde auf den Ablauf der Vorlegungsfrist und die eventuelle<br />

Anwendung von Eilmitteln gesondert hinzuweisen.<br />

Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft<br />

(1) Sicherungseigentum<br />

Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln <strong>zum</strong> Einzug überträgt der<br />

Kunde der <strong>Sparkasse</strong> das Sicherungseigentum an den Papieren für den<br />

Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der <strong>Sparkasse</strong><br />

aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das<br />

Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis<br />

<strong>zum</strong> Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des<br />

Sicherungseigentums gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf<br />

die <strong>Sparkasse</strong> über.<br />

(2) Sicherungsabtretung<br />

Werden andere Papiere <strong>zum</strong> Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften,<br />

kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden<br />

Forderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die<br />

<strong>Sparkasse</strong> über.


Allgemeine Geschäftsbedingungen 5<br />

Auflösung der Geschäftsbeziehung<br />

Nr. 26 Kündigungsrecht<br />

(1) Ordentliche Kündigung<br />

Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine<br />

Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können<br />

sowohl der Kunde als auch die <strong>Sparkasse</strong> die gesamte<br />

Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die <strong>Sparkasse</strong>, so wird<br />

sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen,<br />

insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.<br />

Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B.<br />

Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die <strong>Sparkasse</strong> beträgt die<br />

Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.<br />

(2) Kündigung aus wichtigem Grund<br />

Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als<br />

auch die <strong>Sparkasse</strong> die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne<br />

Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund<br />

vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der<br />

Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die<br />

berechtigten Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen.<br />

Für die <strong>Sparkasse</strong> ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben,<br />

wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Umstände die<br />

Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die<br />

Durchsetzbarkeit der Ansprüche der <strong>Sparkasse</strong> – auch unter Verwertung<br />

etwaiger Sicherheiten – gefährdet wird:<br />

a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche<br />

Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in der<br />

Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherheiten eintritt,<br />

insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie<br />

einstellen zu wollen, oder wenn von dem Kunden angenommene Wechsel<br />

zu Protest gehen;<br />

b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur<br />

Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforderung durch<br />

die <strong>Sparkasse</strong> nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt;<br />

c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse<br />

gemacht hat;<br />

d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird;<br />

e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichteten oder des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich verschlechtert haben oder<br />

erheblich gefährdet sind, sowie bei Tod oder Wechsel des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters.<br />

Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag,<br />

ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten<br />

Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Etwas anderes gilt nur,<br />

wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, er die<br />

Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer<br />

bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die <strong>Sparkasse</strong> den Fortbestand ihres<br />

Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistung<br />

gebunden hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter<br />

Abwägung der beiderseitigen <strong>In</strong>teressen eine sofortige Kündigung<br />

rechtfertigen.<br />

(3) Kündigung bei Verbraucherdarlehensverträgen<br />

Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderregelungen für die<br />

Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen vorsieht, kann die<br />

<strong>Sparkasse</strong> nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />

(4) Rechtsfolgen bei Kündigung<br />

Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner<br />

Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Konten geschuldeten<br />

Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die <strong>Sparkasse</strong><br />

insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen<br />

Verpflichtungen zu befreien.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinem Auftrag<br />

übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen,<br />

insbesondere solche in fremder Währung, mit Wirkung gegen den Kunden<br />

auszugleichen sowie hereingenommene Wechsel und Schecks sofort<br />

zurückzubelasten; die wechsel- oder scheckrechtlichen Ansprüche gegen<br />

den Kunden und jeden aus dem Papier Verpflichteten auf Zahlung des<br />

vollen Betrages der Wechsel und Schecks mit Nebenforderungen<br />

verbleiben der <strong>Sparkasse</strong> jedoch bis zur Abdeckung eines etwaigen<br />

Schuldsaldos.<br />

Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />

Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner<br />

Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem<br />

Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen weiter.<br />

Nr. 28 Schutz der Einlagen durch <strong>In</strong>stitutssicherung<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist dem Sicherungssystem der Deutschen<br />

<strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe angeschlossen. Als institutssichernde<br />

Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs- und<br />

Anlegerentschädigungsgesetzes schützt dieses System den Bestand der<br />

angeschlossenen <strong>In</strong>stitute und überwacht die Risikosituation. Die<br />

<strong>Sparkasse</strong> ist befugt, dem Sicherungssystem oder einem von ihm<br />

Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu<br />

1<br />

Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.<br />

2<br />

<strong>In</strong>ternational Bank Account Number.<br />

3<br />

Bank Identifier Code.<br />

182 104.000 D1 (Fassung Mai 2012) - (V3)<br />

Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />

Urheberrechtlich geschützt

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