In wenigen Schritten zum Abschluss! - Sparkasse Mittelthüringen
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<strong>In</strong> <strong>wenigen</strong> <strong>Schritten</strong> <strong>zum</strong> <strong>Abschluss</strong>!<br />
Persönliche Daten eingeben.<br />
Geben Sie Ihre persönlichen Daten vollständig ein.<br />
Anrede<br />
Vorname(n)<br />
Nachname<br />
Straße<br />
Postleitzahl<br />
Ort<br />
IBAN oder Kontonummer<br />
BIC oder Bankleitzahl<br />
Referenz-Bank<br />
Geburtsdatum<br />
Geburtsort<br />
Familienstand<br />
Nationalität<br />
Beruf<br />
Laufzeit in Monaten<br />
Anlage-Betrag<br />
Zinssatz<br />
Zur Nutzung des Online-Bankings mit PIN und TAN bestelle ich<br />
TAN-Generator(en) <strong>zum</strong> Preis von je 9,90 Euro.<br />
Die Abbuchung des Rechungsbetrages soll von meinem Referenz-Konto erfolgen<br />
Antragsformular ausdrucken.<br />
Drucken Sie das Antragsformular vollständig aus.<br />
Unterzeichnung der Vertragsunterlagen in der Geschäftsstelle.<br />
Kommen Sie mit dem Antragsformular und Ihrem Personalausweis in eine unserer Geschäftsstellen.<br />
Ein Mitarbeiter wird Sie bitten, das Antragsformular zu unterschreiben.<br />
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Identität zweifelsfrei festzustellen.<br />
Bestätigungsschreiben per Post.<br />
<strong>In</strong> <strong>wenigen</strong> Tagen erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben zur Kontoeröffnung per Post.<br />
Unser Tipp.<br />
Sie möchten Ihre Zinsen steuerfrei erhalten? Dann erteilen Sie uns einfach einen Freistellungsauftrag.<br />
www.sparkasse-mittelthueringen.de/onlineprodukte
Kaufauftrag <strong>Sparkasse</strong>nbrief<br />
Kontoinhaber = Gläubiger (Angaben zur Person und Anschrift)<br />
<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />
Anger 25/26<br />
99084 Erfurt<br />
Ust-IDNr.DE 150/124/010<br />
Personennummer Bankleitzahl Kontonummer<br />
820 510 00<br />
Geburtsdatum/Geburtsort<br />
Beruf/Branche/berufliche Stellung<br />
nicht selbstständig<br />
nicht selbstständig<br />
Staatsangehörigkeit<br />
selbstständig<br />
selbstständig<br />
Aufenthaltsland bei Gebietsfremden<br />
Gesetzlicher Vertreter des Gläubigers (Name und Anschrift)<br />
Käufer (falls abweichend vom Gläubiger)<br />
Das Konto wird privat genutzt. betrieblich genutzt. 1<br />
1 Diese Angabe ist erforderlich in Hinblick auf den korrekten Einbehalt der Abgeltungsteuer.<br />
1 Vertragsdaten<br />
168 690.000 D1 (Fassung März 2013) - v1.23<br />
© Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Zu Lasten Konto-Nr.<br />
Gegen bar<br />
kaufe ich/kaufen wir einen <strong>Sparkasse</strong>nbrief zu folgenden Bedingungen:<br />
Laufzeit Monate Fälligkeit Zinssatz % p.a.<br />
Zinstermin<br />
Nennbetrag EUR<br />
Die Zinsen sollen nachträglich zu den Zinsterminen – ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer –<br />
dem Zinsgutschriftskonto des Gläubigers<br />
Nr. bei der BLZ<br />
gutgeschrieben werden.<br />
Die Zinsen sollen auf den Kaufpreis angerechnet werden (Abzinsung). Bei Fälligkeit des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes erfolgt die Auszahlung<br />
des Nennbetrages ggf. vermindert um die anfallende Kapitalertragsteuer.<br />
Abzinsungsbetrag EUR<br />
Somit sind zu belasten/zu zahlen Wert Betrag EUR<br />
2 Ausfertigung der <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde<br />
Der Gläubiger ist damit einverstanden, dass die Ausfertigung der <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde bis auf weiteres zurückgestellt wird. Der<br />
Gläubiger kann bis zur Fälligkeit jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes verlangen.<br />
Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes dem Gutschriftskonto des Gläubigers<br />
Nr. bei der BLZ<br />
gutzuschreiben.<br />
Ich bitte um Ausfertigung einer <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde.<br />
Brief-Nr.<br />
Den <strong>Sparkasse</strong>nbrief nehmen Sie bitte für mich/uns in Verwahrung.<br />
Hinterlegungs-Nr.<br />
Den <strong>Sparkasse</strong>nbrief händigen Sie mir/uns bitte aus.<br />
Bei Fälligkeit ist der Gegenwert des <strong>Sparkasse</strong>nbriefes gegen Rückgabe der Urkunde auszuzahlen.<br />
3 Unkündbarkeit, Erfüllungsort<br />
Die Schuldverschreibung ist beiderseits unkündbar. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der Schuldverschreibung ist der Sitz der<br />
<strong>Sparkasse</strong>.<br />
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Kontonummer<br />
4 Verfügungsberechtigung bei Gemeinschaftskonto<br />
Einzelverfügungsberechtigung der Gläubiger<br />
Sind mehrere Personen Gläubiger, so ist jede von ihnen berechtigt, über den <strong>Sparkasse</strong>nbrief zu verfügen. Jeder Kontoinhaber kann die<br />
Einzelverfügungsberechtigung eines anderen Kontoinhabers mit Wirkung für die Zukunft der <strong>Sparkasse</strong> gegenüber – aus Beweisgründen<br />
möglichst schriftlich – widerrufen. Sodann sind alle Kontoinhaber nur noch gemeinschaftlich verfügungsberechtigt. Die <strong>Sparkasse</strong> wird die<br />
anderen Kontoinhaber über die Umwandlung unterrichten. Im Todesfall kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner gem. LPartG als<br />
Kontomitinhaber das Konto auf seinen Namen umschreiben lassen. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich<br />
erteilt werden.<br />
Nur gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung der Gläubiger<br />
5 Werbewiderspruch<br />
Der Kontoinhaber kann/Die Kontoinhaber können jederzeit der Verwendung seiner/ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.<br />
6 Gesetzliche Mitwirkungspflicht<br />
Der Kontoinhaber ist/Die Kontoinhaber sind verpflichtet, etwaige sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen der<br />
gegenüber der <strong>Sparkasse</strong> gemachten Angaben dieser unverzüglich anzuzeigen (§ 4 Abs. 6 GwG).<br />
7 Angaben <strong>zum</strong> wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GwG)<br />
Der Kontoinhaber handelt/Die Kontoinhaber handeln im eigenen wirtschaftlichen <strong>In</strong>teresse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere<br />
eines Treugebers):<br />
Ja.<br />
Nein.<br />
Wirtschaftlich Berechtigter: Der Kontoinhaber handelt/Die Kontoinhaber handeln im wirtschaftlichen <strong>In</strong>teresse und auf Veranlassung<br />
der nachfolgend aufgeführten Person(en):<br />
(Name, Vorname, Anschrift)<br />
8 Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Sparkasse</strong> Vertragsbestandteil<br />
sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in den Kassenräumen eingesehen werden und werden<br />
auf Wunsch zur Verfügung gestellt.<br />
Unterschrift(en) Kontoinhaber<br />
Ort, Datum<br />
Erfurt,<br />
Zustimmung der gesetzl. Vertreter bei Konten Minderjähriger bitte mit gesondertem<br />
Vordruck 182 320.000.<br />
168 690.000 D1 (Fassung März 2013) - v1.23<br />
© Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
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Kontonummer<br />
Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung/Identifizierung nach GwG:<br />
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Art der Legitimation (Ausweis-Art, Ausweis-Nummer, ausgestellt von)<br />
oder Verweis auf erfolgte Legitimation/Identifizierung:<br />
Angaben geprüft und für die Richtigkeit der Unterschriften:<br />
am:<br />
Hinweis nach § 23a KWG<br />
ausgehändigt<br />
Beratung und werbliche <strong>In</strong>formation einverstanden per<br />
Telefon /<br />
E-Mail<br />
Freistellungsauftrag erteilt geändert entfällt Daten freigegeben:<br />
168 690.000 D1 (Fassung März 2013) - v1.23<br />
© Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
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s<br />
<strong>In</strong>formationen für den Verbraucher<br />
– S-OnlineSparbrief –<br />
Diese <strong>In</strong>formationen gelten bis auf weiteres und stehen<br />
nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
A. Allgemeine <strong>In</strong>formationen<br />
Name und Anschrift der <strong>Sparkasse</strong><br />
Stand:<br />
Februar 2011<br />
Zentrale<br />
<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />
Anger 25/26<br />
99084 Erfurt<br />
Zuständige Filiale (soweit bereits bekannt)<br />
Telefon: 0361 - 545 0<br />
Telefax: 0361 - 545 43199<br />
E-Mail: info@sparkasse-mittelthueringen.de<br />
Telefon:<br />
Telefax:<br />
E-Mail:<br />
Name und Anschrift des für die <strong>Sparkasse</strong> handelnden Vermittlers/Dienstleisters (soweit vorhanden)<br />
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der <strong>Sparkasse</strong><br />
Vorstand: Dieter Bauhaus, Vorsitzender des Vorstandes<br />
Hans-Georg Dorst, Ralf Dammeyer, Michael Haun (stv.)<br />
Hauptgeschäftstätigkeit der <strong>Sparkasse</strong><br />
Die <strong>Sparkasse</strong> betreibt alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapier- und Depotgeschäft,<br />
Zahlungsverkehr u. ä.), soweit das <strong>Sparkasse</strong>ngesetz, die <strong>Sparkasse</strong>nsatzung oder andere gesetzliche Regelungen keine Einschränkungen<br />
vorsehen.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt (<strong>In</strong>ternet: www.bafin.de)<br />
Eintragung im Handelsregister<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer<br />
HRA 102.182 (Jena) Ust-IDNr. DE 150/124/010<br />
Vertragssprache<br />
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch.<br />
Rechtsordnung/Gerichtsstand<br />
Auf den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung findet vorbehaltich der in Artikel 29 des Einführungsgesetzes <strong>zum</strong> Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch (EGBGB) geregelten Ausnahmen deutsches Recht Anwendung. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandsklausel.<br />
Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung<br />
1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen,<br />
2. der §§ 675c – 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) oder<br />
3. – ab dem 11. Juni 2010 – der §§ 491 – 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) kann sich der Kunde an die bei der<br />
Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die<br />
Adresse lautet:<br />
Deutsche Bundesbank<br />
Schlichtungsstelle<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt<br />
102 160.000 (Fassung Juli 2008) - (V1)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt<br />
Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten mit der <strong>Sparkasse</strong> besteht für den Kunden zudem die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle beim<br />
SGVHT anzurufen. Die Verfahrensordnung ist unter der folgenden Adresse erhältlich:<br />
<strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverband<br />
Hessen – Thüringen<br />
- Schlichtungsstelle -<br />
Bonifaciusstraße 15<br />
99084 Erfurt.<br />
Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248<br />
des Einführungsgesetzes <strong>zum</strong> Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
eingelegt werden.<br />
Hinweise <strong>zum</strong> Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist dem Sicherungssystem der Deutschen <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe angeschlossen.
B. <strong>In</strong>formationen <strong>zum</strong> <strong>Sparkasse</strong>nbrief S-OnlineSparbrief (normalverzinslich)<br />
Wesentliche Leistungsmerkmale<br />
Der S-OnlineSparbrief ist eine Anlage mit festem Zins und fester Laufzeit. Gegen Zahlung eines Einmalbetrages erwirbt der Kunde einen<br />
<strong>Sparkasse</strong>nbrief <strong>zum</strong> im Kaufauftrag angegebenen Nennwert. Bis zur Fälligkeit kann der Kunde jederzeit die Ausfertigung und Aushändigung<br />
einer <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde verlangen.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> zahlt dem Kunden die vereinbarten Zinsen, die sie zu den vereinbarten Zinsterminen dem vom Kunden angegebenen Konto<br />
gutschreibt. Bei Fälligkeit schreibt die <strong>Sparkasse</strong> dem Kunden den Gegenwert des <strong>Sparkasse</strong>nbriefs dem vom Kunden angegebenen Konto<br />
gut. Hat der Kunde die Ausfertigung und Aushändigung einer <strong>Sparkasse</strong>nbriefurkunde verlangt, erfolgt die Rückzahlung des Gegenwertes<br />
nur gegen Rückgabe dieser Urkunde.<br />
Zuzahlungen und Verfügungen während der Laufzeit sind nicht möglich. Der S-OnlineSparbrief ist beiderseits unkündbar.<br />
Preise<br />
Die Anlage des S-OnlineSparbriefs erfolgt unentgeltlich.<br />
Weitere vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten<br />
Zinserträge sind als Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen<br />
Berater wenden. Dies gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist.<br />
Kosten, die dem Kunden von Dritten in Rechnung gestellt werden (z. B. für Telefon, <strong>In</strong>ternet, Porti), hat der Kunde selbst zu tragen.<br />
Zusätzliche Telekommunikationskosten<br />
Darüber hinaus gehende Telekommunikationskosten werden seitens der <strong>Sparkasse</strong> nicht in Rechnung gestellt.<br />
Leistungsvorbehalt<br />
Keiner.<br />
Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Zahlung der Einlage durch den Kunden<br />
Der Kunde hat beim Kauf des S-OnlineSparbriefes den vereinbarten Anlagebetrag zu leisten.<br />
Erfüllung<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem S-OnlineSparbrief durch Entgegennahme des Anlagebetrages, Zahlung der vereinbarten<br />
Zinsen auf das Gutschriftskonto und Rückzahlung des Anlagebetrages bei Fälligkeit.<br />
Vertragliche Kündigungsregeln<br />
Der S-Online-Sparbrief ist während der Vertragslaufzeit beiderseits unkündbar.<br />
Ergänzend gelten die in Nr. 26 der AGB <strong>Sparkasse</strong>n für den Kunden und die <strong>Sparkasse</strong> festgelegten Kündigungsregeln.<br />
Mindestlaufzeit des Vertrages<br />
Die Vertragslaufzeit ist zugleich die Mindestlaufzeit des Vertrages.<br />
Sonstige Rechte und Pflichten der <strong>Sparkasse</strong> und des Kunden<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen <strong>Sparkasse</strong> und Kunde sind in den beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
<strong>Sparkasse</strong>n" beschrieben. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
Gültigkeit der <strong>In</strong>formationen<br />
Etwaige Befristungen ergeben sich aus den beigefügten Unterlagen.<br />
102 160.000 (Fassung Juli 2008) - (V2)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt
C. <strong>In</strong>formationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages<br />
<strong>In</strong>formation <strong>zum</strong> Zustandekommen des Vertrages über den S-OnlineSparbrief (normalverzinslich) im Fernabsatz<br />
Nach vollständigem Ausfüllen des Online-Formulars gibt der Kunde eine gültige TAN und die Angebotskennnummer ein. Mit dem<br />
Anklicken des Buttons "<strong>Abschluss</strong>" gibt der Kunde ein auf den Vertragsschluss gerichtetes rechtsverbindliches Angebot ab. Mit Erhalt der<br />
Zugangsbestätigung kommt der Vertrag zu Stande.<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen 1<br />
ohne Angabe von Gründen in Textform<br />
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch<br />
nicht vor Erfüllung der <strong>In</strong>formationspflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-<strong>In</strong>foV, bei<br />
Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in<br />
Verbindung mit § 3 BGB-<strong>In</strong>foV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
(Name, Firma und ladungsfähige Anschrift der <strong>Sparkasse</strong>, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung<br />
seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine <strong>In</strong>ternet-Adresse).<br />
<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />
Anger 25/26<br />
99084 Erfurt<br />
Fax: 0361 - 545 43199<br />
EMail: info@sparkasse-mittelthueringen.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />
Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der <strong>Sparkasse</strong> die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren, muss er der <strong>Sparkasse</strong> insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen<br />
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis <strong>zum</strong> Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die <strong>Sparkasse</strong> mit<br />
deren Empfang.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig<br />
erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
1 Frist ist im Einzelfall durch die <strong>Sparkasse</strong> zu prüfen.<br />
Ihre<br />
<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />
102 160.000 (Fassung Juli 2008) - (V3)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt
s<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
Rahmenvereinbarung über die Teilnahme<br />
am Online-Banking/Telefon-Banking und<br />
am Elektronischen Postfach<br />
Teilnehmer:<br />
Anrede, Titel, Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, weitere Telekommunikationsdaten (Telefon, Telefax, E-Mail)<br />
Vertragsreferenzen:<br />
Vertragsnummer: Benutzerkennung: Personen-Nummer:<br />
1. Vertragszweck<br />
Aufgrund dieser Rahmenvereinbarung hat der Teilnehmer im Rahmen seiner Verfügungsbefugnis gemäß Nummer 5 die Möglichkeit, unter Verwendung<br />
der jeweiligen Authentifizierungsinstrumente (s. Nummer 7) die per Online-Banking/Telefon-Banking für ihn freigeschalteten Bankgeschäfte<br />
(Kauf/Verkauf von Wertpapieren sowie Zahlungsdienste wie z. B. Überweisungen, Lastschriftrückgaben und konto-/depotbezogene <strong>In</strong>formationen)<br />
über die Konten/Depots (s. Nummer 4) abzuwickeln. Weiter kann er sich auf Wunsch für Geschäftsvorfälle der <strong>Sparkasse</strong> und der<br />
Verbundpartner ggfs. mittels der Authentifizierungsinstrumente freischalten lassen.<br />
Welche Bankgeschäfte jeweils über die vereinbarten Zugänge angeboten werden, kann der Teilnehmer auch in der Online-Bedienungsanleitung<br />
unter der Adresse:<br />
oder bei seinem Kundenberater erfahren.<br />
2. Änderung der Rahmenvereinbarung<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> kann diese Rahmenvereinbarung insgesamt oder einzelne Leistungen (z. B. den Einsatz einzelner Authentifizierungsinstrumente,<br />
Geschäftsvorfälle der Verbundpartner) mit einer Frist von zwei Monaten kündigen. Änderungen der Rahmenvereinbarung insgesamt<br />
oder einzelner Leistungen sowie die Einführung und Änderungen von Entgelten werden dem Konto-/Depotinhaber spätestens zwei Monate vor<br />
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Konto-/Depotinhabers <strong>zum</strong> Angebot der<br />
<strong>Sparkasse</strong> gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Im Übrigen<br />
gilt Nr. 2 AGB-<strong>Sparkasse</strong>n und für Entgelte Nr. 17 AGB-<strong>Sparkasse</strong>n entsprechend.<br />
3. Teilnehmer<br />
Der Teilnehmer ist der Konto-/Depotinhaber und verfügt mit den in Nummer 7 dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Authentifizierungsinstrumenten<br />
mit Einzelverfügungsberechtigung<br />
nur mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung:<br />
Der Teilnehmer ist/wird der Verfügungsberechtigte des Konto-/Depotinhabers:<br />
4. Einbezogene Konten und Depots<br />
Diese Rahmenvereinbarung bezieht sich auf alle bestehenden und zukünftigen Konten/Depots des Konto-/Depotinhabers. Der<br />
Konto-/Depotinhaber kann der Freischaltung einzelner Konten/Depots widersprechen.<br />
182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (V1)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt<br />
Diese Rahmenvereinbarung bezieht sich auf die nachfolgend genannten Konten/Depots:<br />
Für diesen Teilnehmer früher vereinbarte Konto-/Depotlisten erlöschen hiermit.
Diese Rahmenvereinbarung bezieht sich ebenfalls auf<br />
alle von der DekaBank für den Teilnehmer geführten und für den elektronischen Zugriff freigeschaltete<br />
DekaBank-Depots, ergänzend gelten die Bedingungen für die DEKA<br />
5. Verfügungslimite<br />
Die Verfügungsmöglichkeit über die von Nummer 4 erfassten Konten, soweit vertraglich vorgesehen, kann nachfolgend betragsmäßig unabhängig<br />
von der Höhe des Kontostandes kontenübergreifend durch ein einheitliches Zahlungsverkehr-Tageslimit (ZV-Tageslimit) begrenzt werden.<br />
Das ZV-Tageslimit hat folgende Wirkung: Bei der <strong>Sparkasse</strong> eingehende Zahlungsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs nur<br />
entgegengenommen, wenn dadurch das Limit des Einreichungstages nicht überschritten wird. Auf das Limit des Ausführungstages, etwa bei<br />
einer Terminüberweisung, kommt es dabei nicht an. Über Limitüberschreitungen wird die <strong>Sparkasse</strong> den Teilnehmer unverzüglich informieren.<br />
ZV-Tageslimit<br />
Online-Banking - 3.000,00 EUR<br />
Die Deckungsprüfung für Brokerage-Verfügungen wird am jeweiligen Verrechnungskonto vorgenommen.<br />
Für das Telefon-Banking können eigenständige Verfügungslimite festgelegt werden.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist nicht verpflichtet, im Rahmen des Verfügungslimits liegende Vorgänge auszuführen, wenn das betreffende Konto oder Depot<br />
keine ausreichende Deckung oder keinen ausreichenden Kreditrahmen aufweist.<br />
Etwaige früher vereinbarte Verfügungslimite erlöschen hiermit.<br />
6. Produkt- und Anlageberatung<br />
Für die gemäß der Rahmenvereinbarung in Anspruch genommenen Leistungen findet weder eine Produktberatung noch eine Anlageberatung,<br />
insbesondere zu Wertpapierdienstleistungen, statt.<br />
7. Vereinbarte Authentifizierungsinstrumente<br />
Die nachfolgend angekreuzten Authentifizierungsinstrumente einschließlich der PIN sollen für den Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden:<br />
Telefon-Banking: Der Teilnehmer erhält ein Exemplar der Bedingungen für das Telefon-Banking. Dem Teilnehmer werden außerhalb des<br />
Telefon-Banking eine persönliche Identifikationsnummer (Telefon-Banking-PIN) sowie Hinweise zur Nutzung von Telefon-Banking bekannt<br />
gegeben.<br />
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass Telefongespräche im Rahmen des Telefon-Banking aufgezeichnet werden. Mit der<br />
Aufzeichnung soll sichergestellt werden, dass in Reklamationsfällen Zweifelsfragen über den <strong>In</strong>halt eines Auftrages sowie die Person des<br />
Auftraggebers ausgeräumt werden können.<br />
Für das Telefon-Banking im Sinne dieser Vereinbarung sind ausschließlich die von der <strong>Sparkasse</strong> mitgeteilten Servicetelefonnummern zu<br />
verwenden. Diese Rahmenvereinbarung findet keine Anwendung bei Telefongesprächen, die der Teilnehmer über andere als in Nummer 8<br />
genannte Telefonnummern mit der <strong>Sparkasse</strong> führt.<br />
Online-Banking: Der Teilnehmer erhält ein Exemplar der Bedingungen für das Online-Banking. Der Teilnehmer erhält außerhalb des<br />
Online-Banking als persönliches Sicherheitsmerkmal die persönliche Identifikationsnummer (PIN). Folgende Authentifizierungsinstrumente<br />
werden vereinbart:<br />
eine Liste mit einmal verwendbaren Transaktionsnummern (iTAN-Verfahren); die Liste wird per Post an die vereinbarte Postanschrift<br />
des Teilnehmers oder des Kontoinhabers oder des vereinbarten Vertretungsberechtigten zugestellt;<br />
eine Chipkarte mit TAN-Generator (chipTAN-Verfahren); ausgeliefert wird eine<br />
<strong>Sparkasse</strong>nCard<br />
kontoungebundene Geldkarte<br />
keine Karte, genutzt wird die vorhandene Karte mit der Nummer<br />
das smsTAN-Verfahren (außer Mobile-Banking); <strong>zum</strong> Empfang von TAN per SMS wird folgende Mobilfunknummer für den Teilnehmer<br />
freigeschaltet:<br />
182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (R1)<br />
eine Chipkarte mit Signaturfunktion (Signaturverfahren). Der Erwerb der Signaturkarte ist nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung.<br />
Die Signatur befindet sich auf einer<br />
<strong>Sparkasse</strong>nCard mit Signatur<br />
eine HBCI-Chipkarte (HBCI-Signaturverfahren); ausgeliefert wird eine<br />
HBCI-Chipkarte oder<br />
keine Karte, genutzt wird die vorhandene Karte mit der Nummer<br />
Zu den personalisierten Sicherheitsmerkmalen bei den verschiedenen TAN-Verfahren gehört die einmal verwendbare einzelne TAN, die entweder<br />
vom Online-Banking-System abgefragt (iTAN-Verfahren) oder für einen einzelnen Vorgang per TAN-Generator oder per SMS zur<br />
Verfü-gung gestellt wird.<br />
Für eine Chipkarte benötigt der Nutzer zusätzlich ein geeignetes Kartenlesegerät. Der Erwerb des Kartenlesegerätes ist nicht Gegenstand dieser<br />
Rahmenvereinbarung. Entgelte für den Versand der smsTAN werden kontenübergreifend dem nachfolgend angegebenen Konto belastet:
8. Kommunikationszugänge<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist derzeit ausschließlich über folgende Kommunikationszugänge erreichbar:<br />
Telefonnummer für Telefon-Banking:<br />
Online-Banking:<br />
www.sparkasse-mittelthueringen.de<br />
Mobile-Banking:<br />
Online-Bezahldienst Giropay:<br />
Über Änderungen der Adressen und Telefonnummern wird die <strong>Sparkasse</strong> per Kontoauszug oder auf andere Weise informieren.<br />
9. Sorgfaltspflichten des Teilnehmers und Schutz des Teilnehmersystems<br />
Der Teilnehmer hat die in den Bedingungen für das Online-Banking vorgeschriebenen Sorgfalts- und Anzeigepflichten einzuhalten und<br />
insbe-sondere die Authentifizierungsinstrumente und die personalisierten Sicherheitsmerkmale gemäß Nummer 7, insbesondere PIN und ggfs.<br />
TAN, sicher vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu verwahren. Das für das Online-Banking vom Teilnehmer genutzte System ist durch<br />
technische Maßnahmen gegen das Ausspähen der Sicherheitsmerkmale zu sichern. Es ist ein Betriebssystem einzusetzen, das dessen<br />
Hersteller für den Zugang <strong>zum</strong> <strong>In</strong>ternet vorgesehen hat und für das er bei Bedarf Programmänderungen (z. B. Sicherheitspatches) zur<br />
Verfügung stellt, die er- kannte Sicherheitsrisiken beheben. Die Systemeinstellungen sind entsprechend den Herstellerempfehlungen<br />
vorzunehmen. Bietet der Herstel- ler mehrere Sicherheitsstufen an, ist eine hohe Sicherheitsstufe einzustellen. Zusätzlich ist – soweit technisch<br />
verfügbar – das System durch ein Antivirenprogramm zu schützen sowie der Datenverkehr durch ein Firewallprogramm zu kontrollieren.<br />
Betriebssystem, Programme, die den Zugang <strong>zum</strong> <strong>In</strong>ternet vermitteln (z. B. Browser) sowie die installierten Schutzprogramme sind nach den<br />
Empfehlungen des jeweiligen Herstel-lers aktuell sicher zu halten. Weiterführende Hinweise <strong>zum</strong> Schutz des Teilnehmersystems können den<br />
Sicherheitshinweisen der <strong>Sparkasse</strong> entnommen werden, die auf den <strong>In</strong>ternetseiten für das Online-Banking veröffentlicht und aktualisiert<br />
werden. Bei Nutzung der Chipkarte als Authentifizierungsinstrument hat der Teilnehmer nur den von der <strong>Sparkasse</strong> gesondert mitgeteilten<br />
Lesegerät-Typ zu verwenden.<br />
10. Anzeigepflicht bei unbefugter Nutzung, Sperrmöglichkeiten Authentifizierungsinstrumente<br />
Eine Sperranzeige gemäß Nummer 8.1 der Bedingungen für das Online-Banking ist der <strong>Sparkasse</strong> per Online-Banking oder telefonisch unter<br />
folgender Telefonnummer mitzuteilen.<br />
Telefonnummer derzeit:<br />
0361 / 545 0<br />
ausserhalb Geschäftszeiten: +49 116 116<br />
Besteht die Gefahr einer missbräuchlichen Nutzung der Authentifizierungsinstrumente (Nummer 7), kann der Teilnehmer die weitere Nutzung<br />
des Authentifizierungsinstruments durch die dreimalige Falscheingabe der PIN selbst sperren.<br />
Das Recht der <strong>Sparkasse</strong> zur Sperrung sowie die Aufhebung der Sperre richtet sich nach den für das jeweilige Authentifizierungsinstrument gemäß<br />
Nummer 7 vereinbarten Bedingungen. Auf die nach diesen Bedingungen vorgesehene Sperrung des Zugangs durch die <strong>Sparkasse</strong> bei<br />
Fehleingaben von PIN und/oder TAN wird hingewiesen.<br />
11. Brokerage<br />
Sofern in diese Rahmenvereinbarung ein Depotkonto aufgenommen wird, können Wertpapierorder derzeit mit Ausnahme des Mobile-Banking-<br />
Zugangs zu den nachfolgenden Bedingungen erteilt werden:<br />
a) Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, die nicht den bisherigen Wertpapierproduktgruppen des<br />
Teilneh-mers entsprechen.<br />
b) Der Teilnehmer ist verpflichtet, eindeutige und vollständige Aufträge zu erteilen. Bei Kauf- oder Verkaufsaufträgen ist in Zweifelsfällen die<br />
ISIN-(<strong>In</strong>ternational Securities Identification Number) bzw. Wertpapierkenn-Nummer entscheidend. Bei unvollständigen und nicht eindeutigen<br />
Aufträgen ist die <strong>Sparkasse</strong> nicht verpflichtet, den Auftrag auszuführen.<br />
c) Die Buchung der Gegenwerte von Kauf oder Verkauf von Wertpapieren erfolgt ausschließlich auf dem bei dem Depotkonto hinterlegten Erträgnis-<br />
bzw. Verrechnungskonto.<br />
d) Auf Anfrage werden dem Teilnehmer Verkaufsunterlagen über <strong>In</strong>vestmentfonds von Kapitalanlagegesellschaften vor Ordererteilung zugesandt<br />
bzw. mitgeteilt, wo und auf welche Weise diese Unterlagen kostenlos erhältlich sind.<br />
Hinweis: Brokerage kann erst nach einer Aufklärung nach dem Wertpapierhandelsgesetz genutzt werden.<br />
12. Datenschutzrechtlicher Hinweis<br />
Alle auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung anfallenden personenbezogenen Daten werden <strong>zum</strong> Zwecke der Vertragsausführung von<br />
der <strong>Sparkasse</strong> erhoben, genutzt und verarbeitet.<br />
182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (V2)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt<br />
13. Verzicht auf papierhafte Kontoauszüge und Abrechnungen<br />
Der Kontoinhaber verzichtet auf die papierhafte Bereitstellung der kontobezogenen <strong>In</strong>formationen für die von Nummer 4 jeweils erfassten<br />
Konten, d. h. insbesondere die Rechnungslegung erfolgt bei rechtzeitigem Abruf ausschließlich in Form des elektronischen<br />
Kontoauszu-ges. Entsprechendes gilt für rechtsverbindliche Erklärungen der <strong>Sparkasse</strong> zur laufenden Geschäftsbeziehung sowie für<br />
Mitteilungen der <strong>Sparkasse</strong> gemäß Nummern 2 und 8, soweit dies gesetzlich in Textform zulässig ist.<br />
Kreditkartenabrechnungen für von der <strong>Sparkasse</strong> dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte Kreditkarten sollen auf die elektronische<br />
Ab-rechnung unter Verzicht auf die papierhafte Bereitstellung von kontobezogenen <strong>In</strong>formationen umgestellt werden.<br />
Vertragsbestätigungen, Wertpapierabrechnungen und sonstige Erklärungen <strong>zum</strong> Depot sowie Fälligkeitsanzeigen sollen nicht mehr papierhaft<br />
zur Verfügung gestellt werden, soweit die Unterrichtung über das Elektronische Postfach gesetzlich in Textform zulässig ist und keine<br />
abweichende Regelung getroffen wurde.<br />
Die Erklärungen der <strong>Sparkasse</strong> werden dem Teilnehmer über das Elektronische Postfach zur Verfügung gestellt, das über das Online-Banking<br />
der <strong>Sparkasse</strong> gemäß Nummer 8 erreicht werden kann. Die Wartezeit bis zur erstmaligen Abrufmöglichkeit über das Elektronische Postfach,<br />
die Speicherdauer sowie die Funktionsweise kann der Online-Bedienungsanleitung <strong>zum</strong> Elektronischen Postfach entnommen werden.<br />
Ergän-zend gelten die beigefügten Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Postfachs. Der Teilnehmer kann über das<br />
Online-Banking selbst einzelne Konten von der elektronischen Abrechnung durch Kündigung ausschließen.
14. Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Für die Rechtsbeziehung des Teilnehmers sowie des Konto-/Depotinhabers zur <strong>Sparkasse</strong> gelten die unter Nummer 7 und 13 angekreuzten<br />
Bedingungen, von denen der Teilnehmer und der Konto-/Depotinhaber je ein Exemplar erhalten haben. Ergänzend gelten die beigefügten<br />
All-gemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Sparkasse</strong> (AGB).<br />
15. Werbewiderspruch<br />
Der Teilnehmer kann jederzeit der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen.<br />
16. Empfangsbestätigung Eröffnungs-PIN<br />
Hiermit bestätigt der Teilnehmer, als Anlage zu dieser Rahmenvereinbarung für die Nutzung von Online-Banking mit PIN und TAN die<br />
Eröff-nungs-PIN erhalten zu haben.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Teilnehmers<br />
Der jeweilige Konto-/Depotinhaber ist mit der Nutzung durch den Teilnehmer zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung einverstanden,<br />
auch wenn er dieses Angebot der <strong>Sparkasse</strong> nicht selbst nutzt.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift des Teilnehmers<br />
Für die <strong>Sparkasse</strong>:<br />
Unterschrift(en) des Konto-/Depotinhabers – falls nicht zugleich Teilnehmer<br />
<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />
Legitimationsprüfung gemäß § 154 Abs. 2 der Abgabenordnung:<br />
Person Ausweis-Art Ausweis-Nummer ausgestellt von<br />
Hinweis nach § 23a KWG<br />
ausgehändigt:<br />
Teilnehmer mit Beratung u. werbl. <strong>In</strong>fo per Telefon/ E-Mail<br />
einverstanden.<br />
Antrag angenommen und<br />
Legitimation geprüft<br />
Daten freigegeben<br />
182 400.000 (Fassung Okt. 2009) - (R2)
Bedingungen für das Online-Banking<br />
s<br />
Fassung Oktober 2009<br />
182 410.000 (Fassung Okt. 2009) - 0510 104.94 (V1)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt<br />
1 Leistungsangebot<br />
(1) Der Konto-/Depotinhaber kann Bankgeschäfte mittels Online-Banking<br />
in dem von der <strong>Sparkasse</strong> angebotenen Umfang abwickeln. Zudem kann er<br />
<strong>In</strong>formationen der <strong>Sparkasse</strong> mittels Online-Banking abrufen.<br />
(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden im Folgenden einheitlich<br />
als "Teilnehmer" bezeichnet. Konto und Depot werden im<br />
Folgen-den einheitlich als "Konto" bezeichnet.<br />
(3) Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der <strong>Sparkasse</strong><br />
geson-dert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite<br />
kann der Konto-/Depotinhaber mit seiner <strong>Sparkasse</strong> gesondert<br />
vereinbaren. Bevoll-mächtigte können nur eine Herabsetzung vereinbaren.<br />
2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking<br />
Der Teilnehmer benötigt für die Abwicklung von Bankgeschäften mittels<br />
On-line-Banking die mit der <strong>Sparkasse</strong> vereinbarten Personalisierten<br />
Sicher-heitsmerkmale und Authentifizierungsinstrumente, um sich<br />
gegenüber der <strong>Sparkasse</strong> als berechtigter Teilnehmer auszuweisen (siehe<br />
Nummer 3) und Aufträge zu autorisieren (siehe Nummer 4).<br />
2.1 Personalisierte Sicherheitsmerkmale<br />
Personalisierte Sicherheitsmerkmale sind:<br />
– die persönliche Identifikationsnummer (PIN),<br />
– einmal verwendbare Transaktionsnummern (TAN),<br />
– der Nutzungscode für die elektronische Signatur.<br />
2.2 Authentifizierungsinstrumente<br />
Die TAN beziehungsweise die elektronische Signatur können dem Teilnehmer<br />
auf folgenden Authentifizierungsinstrumenten zur Verfügung gestellt<br />
werden:<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
auf einer Liste mit einmal verwendbaren TAN,<br />
mittels eines TAN-Generators, der Bestandteil einer Chipkarte oder eines<br />
anderen elektronischen Geräts zur Erzeugung von TAN ist (chipTAN),<br />
mittels eines mobilen Endgerätes (z. B. Mobiltelefon) <strong>zum</strong> Empfang von<br />
TAN per SMS (smsTAN),<br />
auf einer Chipkarte mit Signaturfunktion oder<br />
auf einem sonstigen Authentifizierungsinstrument, auf dem sich<br />
Signa-turschlüssel befinden.<br />
Für eine Chipkarte benötigt der Teilnehmer zusätzlich ein geeignetes Kartenlesegerät.<br />
3 Zugang <strong>zum</strong> Online-Banking<br />
Der Teilnehmer erhält Zugang <strong>zum</strong> Online-Banking, wenn<br />
– derTeilnehmer die Kontonummer oder seine individuelle Kundenkennung<br />
und seine PIN oder elektronische Signatur übermittelt hat,<br />
– die Prüfung dieser Daten bei der <strong>Sparkasse</strong> eine Zugangsberechtigung<br />
des Teilnehmers ergeben hat und<br />
– keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9) vorliegt.<br />
Nach Gewährung des Zugangs <strong>zum</strong> Online-Banking kann der Teilnehmer<br />
<strong>In</strong>formationen abrufen oder Aufträge erteilen.<br />
4 Online-Banking-Aufträge<br />
4.1 Auftragserteilung und Autorisierung<br />
Der Teilnehmer muss Online-Banking-Aufträge (z. B. Überweisungen) zu<br />
deren Wirksamkeit mit dem vereinbarten Personalisierten<br />
Sicherheits-merkmal (TAN oder elektronische Signatur) autorisieren und<br />
der <strong>Sparkasse</strong> mittels Online-Banking übermitteln. Die <strong>Sparkasse</strong> bestätigt<br />
mittels On-line-Banking den Eingang des Auftrags.<br />
4.2 Widerruf von Aufträgen<br />
Die Widerrufbarkeit eines Online-Banking-Auftrags richtet sich nach den<br />
für die jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen<br />
für den Überweisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur<br />
au-ßerhalb des Online-Banking erfolgen, es sei denn, die <strong>Sparkasse</strong> sieht<br />
eine Widerrufmöglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.<br />
5 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die <strong>Sparkasse</strong><br />
(1) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung<br />
der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-<br />
Banking-Seite der <strong>Sparkasse</strong> oder im "Preis- und Leistungsverzeichnis"<br />
be-kannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen<br />
Arbeitslaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der<br />
<strong>Sparkasse</strong> angegebenen oder im "Preis- und Leistungsverzeichnis" bestimmten<br />
Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des<br />
Ein-gangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß "Preis- und<br />
Leistungsverzeich-nis" der <strong>Sparkasse</strong>, so gilt der Auftrag als am<br />
darauffolgenden Geschäfts-tag zugegangen. Die Bearbeitung beginnt erst<br />
an diesem Tag.<br />
(2) Die <strong>Sparkasse</strong> wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen<br />
vorliegen:<br />
– Der Teilnehmer hat sich mit seinem Personalisierten Sicherheitsmerkmal<br />
autorisiert.<br />
– Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B.<br />
Wertpapierorder) liegt vor.<br />
– Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten.<br />
– Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht<br />
überschritten.<br />
– Die Ausführungsvoraussetzungen nach den für die jeweilige Auftragsart<br />
maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontodeckung gemäß<br />
den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.<br />
Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die <strong>Sparkasse</strong><br />
die Online-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die<br />
jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen für den<br />
Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.<br />
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor,<br />
wird die <strong>Sparkasse</strong> den Online-Banking-Auftrag nicht ausführen und dem<br />
Teilnehmer eine <strong>In</strong>formation über die Nichtausführung und – soweit<br />
mög-lich – über deren Gründe und die Möglichkeiten, mit denen Fehler, die<br />
zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können, mittels<br />
Online-Ban-king zur Verfügung stellen.<br />
6 <strong>In</strong>formation des Kontoinhabers über Online-Banking-Verfügungen<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal<br />
monat-lich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf<br />
dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg.<br />
7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers<br />
7.1 Technische Verbindung <strong>zum</strong> Online-Banking<br />
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die technische Verbindung <strong>zum</strong><br />
Online-Banking nur über die von der <strong>Sparkasse</strong> gesondert mitgeteilten<br />
Online-Banking-Zugangskanäle (z. B. <strong>In</strong>ternetadresse) herzustellen.<br />
7.2 Geheimhaltung der Personalisierten Sicherheitsmerkmale und<br />
sichere Aufbewahrung der Authentifizierungsinstrumente<br />
(1) Der Teilnehmer hat<br />
– seine Personalisierten Sicherheitsmerkmale (siehe Nummer 2.1) geheim<br />
zu halten und nur im Rahmen einer Auftragserteilung über die von der<br />
<strong>Sparkasse</strong> gesondert mitgeteilten Online-Banking-Zugangskanäle an<br />
diese zu übermitteln sowie<br />
– sein Authentifizierungsinstrument (siehe Nummer 2.2) vor dem Zugriff<br />
anderer Personen sicher zu verwahren.<br />
Denn jede andere Person, die im Besitz des Authentifizierungsinstruments<br />
ist, kann in Verbindung mit dem dazugehörigen Personalisierten Sicherheitsmerkmal<br />
das Online-Banking-Verfahren missbräuchlich nutzen.<br />
(2) <strong>In</strong>sbesondere ist Folgendes <strong>zum</strong> Schutz des Personalisierten Sicherheitsmerkmals<br />
sowie des Authentifizierungsinstruments zu beachten:<br />
a) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht elektronisch gespeichert<br />
werden (z. B. im Kundensystem).<br />
b) Bei Eingabe des Personalisierten Sicherheitsmerkmals ist sicherzustellen,<br />
dass andere Personen dieses nicht ausspähen können.<br />
c) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb der gesondert<br />
vereinbarten <strong>In</strong>ternetseiten eingegeben werden (z. B. nicht auf<br />
On-line-Händlerseiten).<br />
d) Das Personalisierte Sicherheitsmerkmal darf nicht außerhalb des<br />
Online-Banking-Verfahrens weitergegeben werden, also beispielsweise<br />
nicht per E-Mail.<br />
e) Die PIN und der Nutzungscode für die elektronische Signatur dürfen<br />
nicht zusammen mit dem Authentifizierungsinstrument verwahrt werden.<br />
f) Der Teilnehmer darf zur Autorisierung z. B. eines Auftrags, der<br />
Aufhe-bung einer Sperre oder zur Freischaltung einer neuen TAN-Liste<br />
nicht mehr als eine TAN verwenden.<br />
g) Beim smsTAN-Verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen<br />
werden (z. B. Mobiltelefon), nicht für das Online-Banking genutzt werden.<br />
7.3 Sicherheit des Kundensystems<br />
Der Teilnehmer muss die Sicherheitshinweise der <strong>Sparkasse</strong> <strong>zum</strong> Online-<br />
Banking, insbesondere die Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der eingesetzten Hardund<br />
Software (Kundensystem), beachten.<br />
7.4 Kontrolle der Auftragsdaten mit von der <strong>Sparkasse</strong> angezeigten<br />
Daten<br />
Soweit die <strong>Sparkasse</strong> dem Teilnehmer Daten aus seinem Online-Banking-<br />
Auftrag (z. B. Betrag, Kontonummer des Zahlungsempfängers, Wertpapierkennnummer)<br />
im Kundensystem oder über ein anderes Gerät des Teilneh-
Bedingungen für das Online-Banking 2<br />
182 410.000 (Fassung Okt. 2009) - 0510 104.94 (R1)<br />
mers (z. B. Mobiltelefon, Chipkartenlesegerät mit Display) zur Bestätigung<br />
anzeigt, ist der Teilnehmer verpflichtet, vor der Bestätigung die<br />
Überein-stimmung der angezeigten Daten mit den für die Transaktion<br />
vorgesehe-nen Daten zu prüfen.<br />
8 Anzeige- und Unterrichtungspflichten<br />
8.1 Sperranzeige<br />
(1) Stellt der Teilnehmer den Verlust oder den Diebstahl des Authentifizierungsinstruments,<br />
die missbräuchliche Verwendung oder die sonstige<br />
nicht autorisierte Nutzung seines Authentifizierungsinstruments oder<br />
sei-nes Persönlichen Sicherheitsmerkmals fest, muss der Teilnehmer die<br />
Spar-kasse hierüber unverzüglich unterrichten (Sperranzeige). Der<br />
Teilnehmer kann der <strong>Sparkasse</strong> eine Sperranzeige jederzeit auch über eine<br />
gesondert mitgeteilte Telefonnummer aufgeben.<br />
(2) Der Teilnehmer hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei<br />
der Polizei zur Anzeige zu bringen.<br />
(3) Hat der Teilnehmer den Verdacht, dass eine andere Person unberechtigt<br />
– den Besitz an seinem Authentifizierungsinstrument oder die Kenntnis<br />
seines Personalisierten Sicherheitsmerkmals erlangt hat oder<br />
– das Authentifizierungsinstrument oder das Personalisierte<br />
Sicherheits-merkmal verwendet,<br />
muss er ebenfalls eine Sperranzeige abgeben.<br />
8.2 Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte<br />
Aufträge<br />
Der Kontoinhaber hat die <strong>Sparkasse</strong> unverzüglich nach Feststellung eines<br />
nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu<br />
un-terrichten.<br />
9 Nutzungssperre<br />
9.1 Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im<br />
Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1,<br />
– den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder<br />
– sein Authentifizierungsinstrument.<br />
9.2 Sperre auf Veranlassung der <strong>Sparkasse</strong><br />
(1) Die <strong>Sparkasse</strong> darf den Online-Banking-Zugang für einen Teilnehmer<br />
sperren, wenn<br />
– sie berechtigt ist, den Online-Banking-Vertrag aus wichtigem Grund zu<br />
kündigen,<br />
– sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des<br />
Authentifi-zierungsinstruments oder des Personalisierten<br />
Sicherheitsmerkmals dies rechtfertigen oder<br />
– der Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen<br />
Ver-wendung des Authentifizierungsinstruments besteht.<br />
(2) Die <strong>Sparkasse</strong> wird den Konto-/Depotinhaber unter Angabe der hierfür<br />
maßgeblichen Gründe möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach<br />
der Sperre unterrichten.<br />
9.3 Aufhebung der Sperre<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> wird eine Sperre aufheben oder das Personalisierte Sicherheitsmerkmal<br />
beziehungsweise das Authentifizierungsinstrument austauschen,<br />
wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Hierüber<br />
unterrichtet sie den Konto-/Depotinhaber.<br />
9.4 Automatische Sperre eines chip-basierten Authentifizierungsinstruments<br />
(1) Die Chipkarte mit Signaturfunktion sperrt sich selbst, wenn der Nutzungscode<br />
für die elektronische Signatur dreimal in Folge falsch<br />
eingege-ben wird.<br />
(2) Ein TAN-Generator, der die Eingabe eines eigenen Nutzungscodes<br />
erfor-dert, sperrt sich selbst, wenn dieser dreimal in Folge falsch<br />
eingegeben wird.<br />
(3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Authentifizierungsinstrumente<br />
können dann nicht mehr für das Online-Banking genutzt werden. Der Teilnehmer<br />
kann sich mit der <strong>Sparkasse</strong> in Verbindung setzen, um die Nutzungsmöglichkeiten<br />
des Online-Banking wiederherzustellen.<br />
10 Haftung<br />
10.1 Haftung der <strong>Sparkasse</strong> bei einer nicht autorisierten Online-<br />
Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten<br />
Online-Banking-Verfügung<br />
Die Haftung der <strong>Sparkasse</strong> bei einer nicht autorisierten<br />
Online-Banking-Verfügung und einer nicht oder fehlerhaft ausgeführten<br />
Online-Banking-Verfügung richtet sich nach den für die jeweilige<br />
Auftragsart vereinbarten Bedingungen (z. B. Bedingungen für den<br />
Überweisungsverkehr, Bedingun-gen für das Wertpapiergeschäft).<br />
10.2 Haftung des Kontoinhabers bei missbräuchlicher Nutzung seines<br />
Authentifizierungsinstruments<br />
10.2.1 Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge<br />
vor der Sperranzeige<br />
(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf<br />
der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhanden<br />
gekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber<br />
für den der <strong>Sparkasse</strong> hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem<br />
Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an<br />
dem Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen des<br />
Authentifi-zierungsinstruments ein Verschulden trifft.<br />
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen<br />
aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments,<br />
ohne dass dieses verloren gegangen, gestohlen oder<br />
sonst abhanden gekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der<br />
<strong>Sparkasse</strong> hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150<br />
Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der<br />
Personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.<br />
(3) Ist der Kontoinhaber kein Verbraucher, haftet er für Schäden aufgrund<br />
von nicht autorisierten Zahlungsvorgängen über die Haftungsgrenze von<br />
150 Euro nach Absatz 1 und 2 hinaus, wenn der Teilnehmer fahrlässig oder<br />
vorsätzlich gegen seine Anzeige- und Sorgfaltspflichten nach diesen<br />
Be-dingungen gehandelt hat.<br />
(4) Der Kontoinhaber ist nicht <strong>zum</strong> Ersatz des Schadens nach den<br />
Ab-sätzen 1, 2 und 3 verpflichtet, wenn der Teilnehmer die Sperranzeige<br />
nach Nummer 8.1 nicht abgeben konnte, weil die <strong>Sparkasse</strong> nicht die<br />
Möglich-keit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte<br />
und der Schaden dadurch eingetreten ist.<br />
(5) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen<br />
und hat der Teilnehmer seine Sorgfaltspflichten nach diesen<br />
Bedin-gungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder in<br />
betrügerischer Absicht gehandelt, trägt der Kontoinhaber den hierdurch<br />
entstandenen Schaden in vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des<br />
Teilnehmers kann insbesondere dann vorliegen, wenn er<br />
a) den Verlust oder Diebstahl des Authentifizierungsinstruments oder die<br />
missbräuchliche Nutzung des Authentifizierungsinstruments oder des Personalisierten<br />
Sicherheitsmerkmals der <strong>Sparkasse</strong> nicht unverzüglich anzeigt,<br />
nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat (siehe Nummer 8.1 Absatz 1),<br />
b) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal im Kundensystem gespeichert<br />
hat (siehe Nummer 7.2 Absatz 2 a),<br />
c) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal einer anderen Person<br />
mitge-teilt hat und der Missbrauch dadurch verursacht wurde (siehe<br />
Nummer 7.2 Absatz 1 Satz 1),<br />
d) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal erkennbar außerhalb der gesondert<br />
vereinbarten <strong>In</strong>ternetseiten eingegeben hat (siehe Nummer 7.2<br />
Ab-satz 2 c),<br />
e) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal außerhalb des Online-Banking-<br />
Verfahrens, beispielsweise per E-Mail, weitergegeben hat (siehe Nummer<br />
7.2 Absatz 2 d),<br />
f) das Personalisierte Sicherheitsmerkmal auf dem Authentifizierungsinstrument<br />
vermerkt oder zusammen mit diesem verwahrt hat (siehe<br />
Num-mer 7.2 Absatz 2 e),<br />
g) mehr als eine TAN zur Autorisierung eines Auftrags verwendet (siehe<br />
Nummer 7.2 Absatz 2 f),<br />
h) beim smsTAN-Verfahren das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden<br />
(z. B. Mobiltelefon), auch für das Online-Banking nutzt (siehe Nummer 7.2<br />
Absatz 2 g).<br />
(6) Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums, für den der<br />
Ver-fügungsrahmen gilt, verursacht werden, beschränkt sich jeweils auf<br />
den vereinbarten Verfügungsrahmen.<br />
10.2.2 Haftung bei nicht autorisierten Wertpapiertransaktionen vor der<br />
Sperranzeige<br />
Beruhen nicht autorisierte Wertpapiertransaktionen vor der Sperranzeige<br />
auf der Nutzung eines verloren gegangenen oder gestohlenen<br />
Authentifi-zierungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen<br />
Nutzung des Personalisierten Sicherheitsmerkmals oder des<br />
Authentifizierungs-instruments und ist der <strong>Sparkasse</strong> hierdurch ein<br />
Schaden entstanden, haf-ten der Kontoinhaber und die <strong>Sparkasse</strong> nach<br />
den gesetzlichen Grundsät-zen des Mitverschuldens.<br />
10.2.3 Haftung der <strong>Sparkasse</strong> ab der Sperranzeige<br />
Sobald die <strong>Sparkasse</strong> eine Sperranzeige des Teilnehmers erhalten hat,<br />
übernimmt sie alle danach durch nicht autorisierte<br />
Online-Banking-Verfü-gungen entstehenden Schäden. Dies gilt nicht,<br />
wenn der Teilnehmer in be-trügerischer Absicht gehandelt hat.<br />
10.2.4 Haftungsausschluss<br />
Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden<br />
Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren<br />
Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft,<br />
keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der<br />
gebote-nen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können.<br />
11 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit<br />
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der <strong>Sparkasse</strong> kann sich der<br />
Kon-to-/Depotinhaber an die im "Preis- und Leistungsverzeichnis" näher<br />
be-zeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden.
S <strong>Sparkasse</strong><br />
Mittelthüringen<br />
Bestellung chipTan Generator<br />
Name:<br />
Straße:<br />
PLZ:<br />
Ort:<br />
Bitte buchen Sie den Gesamtbetrag von folgendem Konto ab:<br />
Belastungskonto:<br />
Anzahl:<br />
Stck.<br />
Betrag pro Generator: 9,90 €<br />
Gesamtbetrag:<br />
Widerrufsbelehrung<br />
Widerrufsrecht<br />
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen 1<br />
ohne Angabe von Gründen in Textform<br />
(z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch<br />
nicht vor Erfüllung der <strong>In</strong>formationspflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-<strong>In</strong>foV, bei<br />
Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr auch nicht vor Erfüllung der Pflichten der <strong>Sparkasse</strong> gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in<br />
Verbindung mit § 3 BGB-<strong>In</strong>foV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an:<br />
(Name, Firma und ladungsfähige Anschrift der <strong>Sparkasse</strong>, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung<br />
seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine <strong>In</strong>ternet-Adresse).<br />
<strong>Sparkasse</strong> Mittelthüringen<br />
Anger 25/26<br />
99084 Erfurt Fax: 0361 - 545 43199<br />
EMail: info@sparkasse-mittelthueringen.de<br />
Widerrufsfolgen<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />
Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der <strong>Sparkasse</strong> die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren, muss er der <strong>Sparkasse</strong> insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen<br />
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis <strong>zum</strong> Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die <strong>Sparkasse</strong> mit<br />
deren Empfang.<br />
Besonderer Hinweis<br />
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig<br />
erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />
Ende der Widerrufsbelehrung<br />
1 Frist ist im Einzelfall durch die <strong>Sparkasse</strong> zu prüfen.<br />
Erfurt,<br />
Ort, Datum
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und <strong>Sparkasse</strong><br />
Fassung Mai 2012<br />
<strong>In</strong>haltsverzeichnis<br />
Allgemeines<br />
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung<br />
Nr. 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen<br />
Nr. 3 Bankauskünfte<br />
Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse<br />
Nr. 5 Legitimationsurkunden<br />
Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort<br />
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte<br />
Nr. 7<br />
Nr. 8<br />
Nr. 9<br />
Nr. 10<br />
Nr. 11<br />
Nr. 12<br />
Nr. 13<br />
Nr. 14<br />
Nr. 15<br />
Nr. 16<br />
Kontokorrent, Rechnungsabschluss<br />
Korrektur fehlerhafter Gutschriften<br />
Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren<br />
Auftragsbestätigung vor Ausführung<br />
Aufrechnung und Verrechnung<br />
Konten in ausländischer Währung<br />
Leistungsbefreiung bei Geschäften<br />
in ausländischer Währung<br />
Geldeingang in ausländischer Währung<br />
Wechselkurs<br />
Einlagengeschäft<br />
Entgelte und Auslagen<br />
Nr. 17 Zinsen und Entgelte<br />
Nr. 18 Auslagen<br />
Pflichten und Haftung von <strong>Sparkasse</strong> und Kunde<br />
Nr. 19 Haftung der <strong>Sparkasse</strong><br />
Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden<br />
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe<br />
Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung<br />
Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe<br />
Einzugspapiere<br />
Nr. 23 <strong>In</strong>kasso im Einzugsgeschäft<br />
Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel<br />
Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft<br />
Auflösung der Geschäftsbeziehung<br />
Nr. 26 Kündigungsrecht<br />
Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
Nr. 28 Schutz der Einlagen durch <strong>In</strong>stitutssicherung<br />
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Urheberrechtlich geschützt<br />
Allgemeines<br />
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung<br />
(1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis<br />
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der <strong>Sparkasse</strong> ist<br />
durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes<br />
Vertrauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass<br />
die <strong>Sparkasse</strong> seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.<br />
(2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen<br />
Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen<br />
Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für<br />
einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere<br />
Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des<br />
Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim<br />
Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von<br />
Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.<br />
Nr. 2 Änderungen der Geschäftsbedingungen<br />
(1) Angebot der <strong>Sparkasse</strong><br />
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen<br />
Bedingungen oder die Einführung zusätzlicher Bedingungen werden dem<br />
Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres<br />
Wirksamwerdens in der jeweils gesetzlich zugelassenen Form angeboten.<br />
(2) Zustimmung zu Änderungen<br />
Die Zustimmung des Kunden <strong>zum</strong> Angebot der <strong>Sparkasse</strong> gilt als erteilt,<br />
wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese<br />
Genehmigungswirkung wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> in ihrem Angebot besonders<br />
hinweisen. Die <strong>Sparkasse</strong> wird dann die geänderte Fassung der<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die geänderten besonderen<br />
Bedingungen bzw. die zusätzlich eingeführten Bedingungen der weiteren<br />
Geschäftsbeziehung zugrunde legen.<br />
(3) Sonderkündigungsrecht bei Änderungen von Bedingungen zu<br />
Zahlungsdiensten<br />
Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten<br />
(z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von den<br />
Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem<br />
vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch<br />
fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die<br />
<strong>Sparkasse</strong> in ihrem Angebot besonders hinweisen.<br />
(4) Abweichende Vereinbarungen<br />
Das Änderungsverfahren gemäß Absatz 1 und Absatz 2 findet keine<br />
Anwendung, soweit abweichende Vereinbarungen getroffen sind. Satz 1 gilt<br />
nicht für Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten.<br />
Nr. 3 Bankauskünfte<br />
(1) <strong>In</strong>halt von Bankauskünften<br />
Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen<br />
über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kreditwürdigkeit<br />
und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände,<br />
Sparguthaben, Depot- oder sonstige der <strong>Sparkasse</strong> anvertraute<br />
Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.<br />
(2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> darf Bankauskünfte über juristische Personen und im<br />
Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage<br />
auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der <strong>Sparkasse</strong> keine anders<br />
lautende Weisung des Kunden vorliegt. <strong>In</strong> allen anderen Fällen darf die<br />
<strong>Sparkasse</strong> Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein<br />
oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte erhalten nur<br />
eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und<br />
die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der Anfragende ein<br />
berechtigtes <strong>In</strong>teresse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.<br />
(3) Schriftliche Bestätigung<br />
Bei mündlichen Auskünften über Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit<br />
behält sich die <strong>Sparkasse</strong> eine unverzügliche schriftliche Bestätigung vor,<br />
deren <strong>In</strong>halt von diesem Zeitpunkt an maßgeblich ist.<br />
Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse<br />
(1) Bekanntgabe<br />
Der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegebene Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse<br />
gelten, bis ihr eine Mitteilung über das Erlöschen oder eine Änderung<br />
schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der<br />
elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking),<br />
auf diesem Wege zugeht, es sei denn, diese Umstände sind der <strong>Sparkasse</strong><br />
bekannt oder infolge Fahrlässigkeit nicht bekannt. Dies gilt auch, wenn die<br />
Befugnisse in einem öffentlichen Register eingetragen sind und eine<br />
Änderung veröffentlicht ist.<br />
(2) Mangel in der Geschäftsfähigkeit des Vertreters<br />
Der Kunde trägt den Schaden, der daraus entstehen sollte, dass die<br />
<strong>Sparkasse</strong> von einem eintretenden Mangel in der Geschäftsfähigkeit seines<br />
Vertreters unverschuldet keine Kenntnis erlangt.<br />
Nr. 5 Legitimationsurkunden<br />
(1) Erbnachweise<br />
Nach dem Tode des Kunden kann die <strong>Sparkasse</strong> zur Klärung der<br />
rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines<br />
Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse<br />
verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der <strong>Sparkasse</strong> mit<br />
deutscher Übersetzung vorzulegen. Die <strong>Sparkasse</strong> kann auf die Vorlegung<br />
eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten,
Allgemeine Geschäftsbedingungen 2<br />
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wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament<br />
oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige<br />
Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird.<br />
(2) Leistungsbefugnis der <strong>Sparkasse</strong><br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, auch die in Urkunden nach Absatz 1 Satz 2<br />
als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichneten Personen als<br />
Berechtigte anzusehen, insbesondere sie verfügen zu lassen und mit<br />
befreiender Wirkung an sie zu leisten. Dies gilt nicht, wenn der <strong>Sparkasse</strong><br />
die Unrichtigkeit oder Unwirksamkeit dieser Urkunden bekannt oder infolge<br />
Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist.<br />
(3) Sonstige ausländische Urkunden<br />
Werden der <strong>Sparkasse</strong> ausländische Urkunden als Ausweis der Person<br />
oder <strong>zum</strong> Nachweis einer Berechtigung vorgelegt, so wird sie prüfen, ob die<br />
Urkunden <strong>zum</strong> Nachweis geeignet sind. Sie haftet jedoch für deren<br />
Eignung, Wirksamkeit und Vollständigkeit sowie für deren richtige<br />
Übersetzung und Auslegung nur bei Fahrlässigkeit oder wenn die Urkunde<br />
insgesamt gefälscht ist. Im vorstehenden Rahmen kann die <strong>Sparkasse</strong> die<br />
in den Urkunden als Berechtigte bezeichneten Personen als berechtigt<br />
ansehen, insbesondere sie verfügen lassen und mit befreiender Wirkung an<br />
sie leisten.<br />
Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort<br />
(1) Deutsches Recht<br />
Auf die Geschäftsbeziehung findet deutsches Recht Anwendung, sofern<br />
dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.<br />
(2) Erfüllungsort<br />
Erfüllungsort für die <strong>Sparkasse</strong> und den Kunden ist der Sitz der <strong>Sparkasse</strong>.<br />
(3) Gerichtsstand<br />
Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen<br />
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die<br />
<strong>Sparkasse</strong> an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen und nur an diesem<br />
Gerichtsstand verklagt werden.<br />
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte<br />
Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss<br />
(1) Kontokorrent<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> führt ein Konto zur Abwicklung des laufenden Geschäftsund<br />
Zahlungsverkehrs (Girokonto) als Kontokorrent im Sinne des § 355 des<br />
Handelsgesetzbuches (Konto in laufender Rechnung).<br />
(2) Rechnungsabschluss<br />
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erteilt die <strong>Sparkasse</strong> jeweils <strong>zum</strong> Ende<br />
eines Kalenderquartals einen Rechnungsabschluss. Bei Vorliegen eines<br />
berechtigten <strong>In</strong>teresses einer der Vertragsparteien wird der<br />
Rechnungsabschluss auch zu sonstigen Terminen erteilt.<br />
(3) Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss<br />
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse müssen der <strong>Sparkasse</strong><br />
schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der<br />
elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking),<br />
auf diesem Weg zugehen. Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen<br />
gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Absatz 1<br />
Buchst. g), gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von<br />
sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen<br />
wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die<br />
<strong>Sparkasse</strong> wird den Kunden bei Erteilung des Rechnungsabschlusses auf<br />
diese Folgen besonders hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit<br />
heraus, so können sowohl der Kunde als auch die <strong>Sparkasse</strong> eine<br />
Richtigstellung aufgrund gesetzlicher Ansprüche verlangen.<br />
Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften<br />
(1) Stornobuchung vor Rechnungsabschluss<br />
Gutschriften, die ohne einen verpflichtenden Auftrag gebucht werden (z. B.<br />
wegen Irrtums, Schreibfehlers), darf die <strong>Sparkasse</strong> bis <strong>zum</strong> nächsten<br />
Rechnungsabschluss durch einfache Buchung rückgängig machen<br />
(Stornobuchung), soweit ihr ein Rückforderungsanspruch gegen den<br />
Kunden zusteht.<br />
(2) Korrekturbuchung nach Rechnungsabschluss<br />
Den Rückforderungsanspruch nach Absatz 1 kann die <strong>Sparkasse</strong> auch<br />
noch nach Rechnungsabschluss durch Korrekturbuchung geltend machen,<br />
wenn sie die fehlerhafte Gutschrift nicht mehr rechtzeitig vor diesem<br />
Zeitpunkt festgestellt hat. Bei Widerspruch des Kunden wird die <strong>Sparkasse</strong><br />
die Korrekturbuchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend<br />
machen.<br />
(3) Kennzeichnung<br />
Storno- und Korrekturbuchungen werden im Kontoauszug gekennzeichnet.<br />
Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren<br />
(1) Gutschriften "Eingang vorbehalten"<br />
Schreibt die <strong>Sparkasse</strong> den Gegenwert von Schecks, Lastschriften oder<br />
anderen Einzugspapieren schon vor ihrer Einlösung gut, so geschieht dies<br />
unter dem Vorbehalt der Einlösung und des Einganges des Gegenwertes<br />
(E. v.-Gutschrift). Das gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften oder<br />
anderen Einzugspapiere bei der <strong>Sparkasse</strong> selbst zahlbar sind. Werden<br />
Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder geht der <strong>Sparkasse</strong> der<br />
Gegenwert aus einem Einzugspapier nicht zu, so macht sie die Gutschrift<br />
gemäß Nr. 23 Absatz 2 dieser AGB rückgängig, und zwar auch nach einem<br />
zwischenzeitlich erfolgten Rechnungsabschluss.<br />
(2) Einlösung<br />
Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragslastschriften, Schecks und<br />
andere Einzugspapiere sind erst eingelöst, wenn die Belastungsbuchung<br />
nicht bis <strong>zum</strong> Ablauf des übernächsten Bankarbeitstages 1 rückgängig<br />
gemacht wird. Sie sind auch eingelöst, wenn die <strong>Sparkasse</strong> ihren<br />
Einlösungswillen schon vorher Dritten gegenüber erkennbar bekundet hat<br />
(z. B. durch Bezahltmeldung). Für Lastschriften aus anderen Verfahren<br />
gelten die Einlösungsregeln in den hierfür vereinbarten besonderen<br />
Bedingungen. Über die Abrechnungsstelle der Deutschen Bundesbank<br />
eingezogene Schecks sind eingelöst, wenn sie nach deren<br />
Geschäftsbedingungen nicht mehr zurückgegeben werden können.<br />
Barschecks sind mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst.<br />
Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung<br />
Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten sowie bei<br />
nicht unterschriebenen Aufträgen behält sich die <strong>Sparkasse</strong> die<br />
unverzügliche Einholung einer Bestätigung vor Auftragsausführung vor.<br />
Nr. 11 Aufrechnung und Verrechnung<br />
(1) Aufrechnung durch den Kunden<br />
Der Kunde darf Forderungen gegen die <strong>Sparkasse</strong> nur insoweit<br />
aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig<br />
festgestellt sind.<br />
(2) Verrechnung durch die <strong>Sparkasse</strong><br />
Die <strong>Sparkasse</strong> darf bestimmen, auf welche von mehreren fälligen<br />
Forderungen Zahlungseingänge, die zur Begleichung sämtlicher<br />
Forderungen nicht ausreichen, zu verrechnen sind. Dies gilt nicht, soweit<br />
der Kunde anderes bestimmt hat oder eine andere Verrechnung gesetzlich<br />
zwingend vorgeschrieben ist.<br />
Nr. 12 Konten in ausländischer Währung<br />
Konten in ausländischer Währung dienen ausschließlich zur bargeldlosen<br />
Abwicklung von Zahlungen an den Kunden und von Verfügungen des<br />
Kunden in ausländischer Währung.<br />
Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung<br />
Die Verpflichtung der <strong>Sparkasse</strong> zur Ausführung einer Verfügung zulasten<br />
eines Guthabens in ausländischer Währung oder zur Erfüllung einer<br />
Verbindlichkeit in ausländischer Währung ist in dem Umfang und solange<br />
ausgesetzt, wie die <strong>Sparkasse</strong> in der Währung, auf die das Guthaben oder<br />
die Verbindlichkeit lautet, wegen politisch bedingter Maßnahmen oder<br />
Ereignisse im Lande dieser Währung nicht oder nur eingeschränkt verfügen<br />
kann. <strong>In</strong> dem Umfang und solange diese Maßnahmen oder Ereignisse<br />
andauern, ist die <strong>Sparkasse</strong> auch nicht zu einer Erfüllung an einem<br />
anderen Ort außerhalb des Landes der Währung, in einer anderen<br />
Währung (auch nicht in Euro) oder durch Anschaffung von Bargeld<br />
verpflichtet. Die Verpflichtung der <strong>Sparkasse</strong> zur Ausführung einer<br />
Verfügung zulasten eines Guthabens in ausländischer Währung ist<br />
dagegen nicht ausgesetzt, wenn die <strong>Sparkasse</strong> diese vollständig im<br />
eigenen Haus ausführen kann. Das Recht des Kunden und der <strong>Sparkasse</strong>,<br />
fällige gegenseitige Forderungen in derselben Währung miteinander zu<br />
verrechnen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.<br />
Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung<br />
Geldbeträge in ausländischer Währung darf die <strong>Sparkasse</strong> mangels<br />
ausdrücklicher gegenteiliger Weisung des Kunden in Euro gutschreiben,<br />
sofern sie nicht für den Kunden ein Konto in der betreffenden Währung<br />
führt.<br />
Nr. 15 Wechselkurs<br />
Die Bestimmung des Wechselkurses bei Geschäften in ausländischer<br />
Währung ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei<br />
Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.<br />
Nr. 16 Einlagengeschäft<br />
Mangels abweichender Vereinbarungen sind Einlagen ohne Kündigung<br />
fällig (täglich fällige Gelder). Täglich fällige Gelder werden mit dem<br />
jeweiligen Zinssatz, den die <strong>Sparkasse</strong> für Einlagen dieser Art zahlt,<br />
verzinst; dieser Zinssatz wird durch Aushang bekannt gemacht. Für die<br />
Zinsberechnung bei Einlagen wird jeder Monat zu 30 Tagen gerechnet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 3<br />
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Urheberrechtlich geschützt<br />
Entgelte und Auslagen<br />
Nr. 17 Zinsen und Entgelte<br />
(1) Zinsen und Entgelte im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern<br />
Die Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit<br />
Verbrauchern üblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem<br />
Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis.<br />
Wenn ein Verbraucher einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort<br />
aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende<br />
Vereinbarung getroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im<br />
Preisaushang oder Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen<br />
und Entgelte.<br />
(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Geschäftsverkehrs mit<br />
Verbrauchern<br />
Außerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestimmen sich die<br />
Zinsen und Entgelte für in Anspruch genommene Kredite und Leistungen<br />
nach der getroffenen Vereinbarung, ergänzend nach dem Preis- und<br />
Leistungsverzeichnis in der <strong>zum</strong> Zeitpunkt der <strong>In</strong>anspruchnahme geltenden<br />
Fassung.<br />
(3) Entgelte für sonstige Leistungen<br />
Für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im<br />
Preisaushang bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und<br />
die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem <strong>In</strong>teresse<br />
erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine<br />
Vergütung zu erwarten sind, kann die <strong>Sparkasse</strong> ein nach Maßgabe der<br />
gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.<br />
(4) Nicht entgeltpflichtige Tätigkeiten<br />
Für Tätigkeiten, zu deren Erbringung die <strong>Sparkasse</strong> bereits gesetzlich oder<br />
aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im<br />
eigenen <strong>In</strong>teresse erbringt, wird die <strong>Sparkasse</strong> kein Entgelt berechnen, es<br />
sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der<br />
gesetzlichen Regelungen erhoben.<br />
(5) Änderung von Zinsen, Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhung<br />
Die Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatz<br />
erfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden. Die<br />
<strong>Sparkasse</strong> wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Bei einer<br />
Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, die davon<br />
betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nach der<br />
Bekannt- gabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der<br />
Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte<br />
Kreditvereinbarung nicht zugrunde gelegt. Eine Kündigung des Kunden gilt<br />
als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier<br />
Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.<br />
(6) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft in Anspruch<br />
genommenen Leistungen<br />
Änderungen von Entgelten für solche Leistungen, die vom Kunden im<br />
Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch<br />
genommen werden (z. B. Depotführung), werden dem Kunden spätestens<br />
zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in<br />
Textform angeboten. Hat der Kunde mit der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen der<br />
Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart<br />
(z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege<br />
angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er<br />
seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese<br />
Genehmigungswirkung wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> in ihrem Angebot besonders<br />
hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen angeboten, kann er den von<br />
den Änderungen betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt<br />
des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei<br />
kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> in ihrem<br />
Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderte<br />
Entgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt.<br />
(7) Besonderheiten bei Verbraucherdarlehensverträgen<br />
Bei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Zinsen und Entgelte<br />
nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend nach<br />
den gesetzlichen Vorschriften.<br />
(8) Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern<br />
Bei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten sich die Entgelte<br />
nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und besonderen<br />
Bedingungen. Soweit dort keine Regelung getroffen ist, gelten die Absätze<br />
1 und 4 sowie – für die Änderung jeglicher Entgelte bei<br />
Zahlungsdiensterahmenverträgen (z. B. Girovertrag) – Absatz 6.<br />
Nr. 18 Auslagen<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu<br />
stellen, die anfallen, wenn die <strong>Sparkasse</strong> in seinem Auftrag oder seinem<br />
mutmaßlichen <strong>In</strong>teresse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti)<br />
oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet<br />
werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung<br />
von Sicherungsgut).<br />
Pflichten und Haftung von <strong>Sparkasse</strong> und Kunde<br />
Nr. 19 Haftung der <strong>Sparkasse</strong><br />
(1) Haftung für Verschulden<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> haftet für eigenes Verschulden sowie das Verschulden von<br />
Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüber dem<br />
Kunden bedient, soweit sich nicht aus den folgenden Absätzen, den<br />
besonderen Bedingungen oder aus einzelvertraglichen Regelungen etwas<br />
Abweichendes ergibt. Haftet die <strong>Sparkasse</strong> und ist ein Schaden nicht<br />
ausschließlich von der <strong>Sparkasse</strong> verursacht oder verschuldet, so richtet<br />
sich die Verpflichtung <strong>zum</strong> Schadensersatz nach den Grundsätzen des<br />
Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch.<br />
(2) Haftung für Dritte<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisung ganz<br />
oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Erledigung übertragen, soweit<br />
dies unter Berücksichtigung der Art des Auftrages und der <strong>In</strong>teressen von<br />
<strong>Sparkasse</strong> und Kunde erforderlich erscheint. <strong>In</strong> diesen Fällen beschränken<br />
sich die Verpflichtung und Haftung der <strong>Sparkasse</strong> auf die Weiterleitung des<br />
Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisung des Dritten.<br />
(3) Haftung bei höherer Gewalt<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs<br />
(z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere infolge von höherer<br />
Gewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignissen) sowie infolge von<br />
sonstigen, von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik,<br />
Aussperrung, Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch<br />
Verfügungen von hoher Hand des <strong>In</strong>- und Auslands eintreten.<br />
Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden<br />
(1) Grundsatz<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehen seinerseits<br />
besondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesondere<br />
folgende Pflichten:<br />
a) Mitteilung wesentlicher Angaben und Änderungen<br />
Der <strong>Sparkasse</strong> sind unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmen der<br />
Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart<br />
wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege alle für die<br />
Geschäftsbeziehung wesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere<br />
Änderungen des Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der<br />
Verfügungs- oder Verpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. Eheschließung,<br />
Eingehung einer Lebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes) oder<br />
der für ihn zeichnungsberechtigten Personen (z. B. nachträglich<br />
eingetretene Geschäftsunfähigkeit eines Vertreters oder Bevollmächtigten)<br />
sowie Änderungen des wirtschaftlich Berechtigten oder der der <strong>Sparkasse</strong><br />
bekannt gegebenen Vertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B.<br />
Vollmachten, Prokura). Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die<br />
Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden.<br />
Die Namen der für den Kunden vertretungs- oder verfügungsbefugten<br />
Personen sind der <strong>Sparkasse</strong> mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf<br />
den Vordrucken der <strong>Sparkasse</strong> bekannt zu geben. Darüber hinaus können<br />
sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem<br />
Geldwäschegesetz ergeben.<br />
b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und Weisungen<br />
Aufträge und Weisungen jeder Art müssen den <strong>In</strong>halt des Geschäfts<br />
zweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssen<br />
als solche gekennzeichnet sein. Bei Zahlungsaufträgen hat der Kunde<br />
insbesondere auf richtige, vollständige, unmissverständliche und leserliche<br />
Angaben, vor allem der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN 2 und<br />
BIC 3 zu achten.<br />
c) Sorgfalt bei besonderer Auftragsübermittlung<br />
Bei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten Aufträgen<br />
oder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich keine<br />
Übermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer<br />
ergeben.<br />
d) Verwendung von Vordrucken<br />
Für bestimmte Geschäfte, insbesondere im Scheck- und Lastschriftverkehr,<br />
bei Barabhebungen, Überweisungen, sind die von der <strong>Sparkasse</strong><br />
zugelassenen Vordrucke zu verwenden.<br />
e) Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer Weisung<br />
Besondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen hat der Kunde der<br />
<strong>Sparkasse</strong> gesondert mitzuteilen, bei formularmäßig erteilten Aufträgen<br />
außerhalb des Formulars. Dies gilt insbesondere, wenn Zahlungen auf<br />
bestimmte Forderungen der <strong>Sparkasse</strong> verrechnet werden sollen.<br />
f) Hinweis auf Fristen und Termine<br />
Der Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders darauf hinzuweisen,<br />
wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fristen oder zu bestimmten Terminen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 4<br />
182 104.000 D1 (Fassung Mai 2012) - (R2)<br />
ausgeführt sein sollen oder wenn bei nicht ordnungsgemäßer,<br />
insbesondere nicht fristgemäßer Ausführung von Aufträgen<br />
außergewöhnliche Schäden drohen. Auf die besondere Hinweispflicht bei<br />
knappen Scheckvorlegungsfristen nach Nr. 24 wird verwiesen.<br />
g) Unverzügliche Reklamation<br />
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse, Lastschriften, Kontoauszüge,<br />
Wertpapieraufstellungen oder sonstige Mitteilungen der <strong>Sparkasse</strong> sowie<br />
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit von der <strong>Sparkasse</strong><br />
gelieferter Wertpapiere oder sonstiger Werte müssen unverzüglich erhoben<br />
werden. Falls Rechnungsabschlüsse oder Depotaufstellungen dem Kunden<br />
nicht zugehen, muss er die <strong>Sparkasse</strong> unverzüglich benachrichtigen. Die<br />
Benachrichtigungspflicht besteht auch beim Ausbleiben anderer Anzeigen,<br />
Mitteilungen oder Sendungen, deren Eingang der Kunde erwarten oder mit<br />
deren Eingang er rechnen muss.<br />
h) Kontrolle von Bestätigungen der <strong>Sparkasse</strong><br />
Soweit Bestätigungen der <strong>Sparkasse</strong> von Aufträgen oder Weisungen des<br />
Kunden abweichen, hat er dies unverzüglich zu beanstanden.<br />
(2) Haftung bei Pflichtverletzungen<br />
Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Mitwirkungsund<br />
sonstigen Sorgfaltspflichten gehen zulasten des Kunden. Bei<br />
schuldhafter Mitverursachung des Schadens durch die <strong>Sparkasse</strong> richtet<br />
sich die Haftung nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, § 254<br />
Bürgerliches Gesetzbuch.<br />
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe<br />
Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung<br />
(1) Umfang<br />
Der Kunde räumt hiermit der <strong>Sparkasse</strong> ein Pfandrecht ein an Werten jeder<br />
Art, die im bankmäßigen Geschäftsverkehr durch den Kunden oder durch<br />
Dritte für seine Rechnung in ihren Besitz oder ihre sonstige<br />
Verfügungsmacht gelangen. Zu den erfassten Werten zählen sämtliche<br />
Sachen und Rechte jeder Art (Beispiele: Waren, Devisen, Wertpapiere<br />
einschließlich der Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine,<br />
Sammeldepotanteile, Bezugsrechte, Schecks, Wechsel, Konnossemente,<br />
Lager- und Ladescheine). Erfasst werden auch Ansprüche des Kunden<br />
gegen die <strong>Sparkasse</strong> (z. B. aus Guthaben). Forderungen des Kunden<br />
gegen Dritte sind an die <strong>Sparkasse</strong> abgetreten, wenn über die Forderungen<br />
ausgestellte Urkunden im bankmäßigen Geschäftsverkehr in die<br />
Verfügungsmacht der <strong>Sparkasse</strong> gelangen.<br />
(2) Ausnahmen<br />
Gelangen Gelder oder andere Werte mit der ausdrücklichen<br />
Zweckbestimmung für eine bestimmte Verwendung in die Verfügungsmacht<br />
der <strong>Sparkasse</strong> (z. B. Bareinzahlung zur Einlösung eines Schecks,<br />
Wechsels oder Ausführung einer bestimmten Überweisung), so erstreckt<br />
sich das Pfandrecht der <strong>Sparkasse</strong> nicht auf diese Werte. Im Ausland<br />
verwahrte Wertpapiere unterliegen – vorbehaltlich anderweitiger<br />
Vereinbarung – nicht dem Pfandrecht. Dasselbe gilt für die von der<br />
<strong>Sparkasse</strong> selbst ausgegebenen Genussrechte/Genussscheine und für<br />
Ansprüche des Kunden aus nachrangigem Haftkapital (z. B. nachrangig<br />
haftende <strong>In</strong>haberschuldverschreibung).<br />
(3) Gesicherte Ansprüche<br />
Das Pfandrecht sichert alle bestehenden und künftigen, auch bedingten<br />
oder befristeten, auch gesetzlichen Ansprüche der <strong>Sparkasse</strong> gegen den<br />
Kunden, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erwirbt.<br />
Ansprüche gegen Kunden aus von diesen für Dritte übernommenen<br />
Bürgschaften werden erst ab deren Fälligkeit gesichert.<br />
(4) Geltendmachung des Pfandrechts<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> darf die dem AGB-Pfandrecht unterliegenden Werte nur bei<br />
einem berechtigten Sicherungsinteresse zurückhalten. Ein solches besteht<br />
insbesondere unter den Voraussetzungen des Nachsicherungsrechts<br />
gemäß Nr. 22.<br />
(5) Verwertung<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist zur Verwertung dieser Werte berechtigt, wenn der Kunde<br />
seinen Verbindlichkeiten bei Fälligkeit und trotz Mahnung mit<br />
angemessener Nachfrist und einer Androhung der Verwertung<br />
entsprechend § 1234 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch nicht nachkommt.<br />
Unter mehreren Sicherheiten hat die <strong>Sparkasse</strong> die Wahl. Bei der Auswahl<br />
und Verwertung wird die <strong>Sparkasse</strong> auf die berechtigten Belange des<br />
Kunden Rücksicht nehmen. Die <strong>Sparkasse</strong> hat das Recht,<br />
Verwertungserlöse, die nicht zur Befriedigung sämtlicher Forderungen<br />
ausreichen, nach ihrem billigen Ermessen zu verrechnen. Die <strong>Sparkasse</strong><br />
wird dem Kunden erteilte Gutschriften über Verwertungserlöse so gestalten,<br />
dass sie als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen<br />
sind.<br />
Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe<br />
(1) Nachsicherungsrecht<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> kann vom Kunden die Bestellung oder Verstärkung von<br />
Sicherheiten für seine Verbindlichkeiten verlangen, wenn sich aufgrund<br />
nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände, z. B.<br />
aufgrund einer Verschlechterung oder drohenden Verschlechterung der<br />
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, eines Mithaftenden oder Bürgen<br />
oder des Werts bestehender Sicherheiten, eine Veränderung der Risikolage<br />
ergibt.<br />
Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein Anspruch auf die<br />
Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nur, soweit die Sicherheiten<br />
im Kreditvertrag angegeben sind; wenn der Nettokreditbetrag 75.000 Euro<br />
übersteigt, besteht der Anspruch auf Bestellung oder Verstärkung auch<br />
dann, wenn der Kreditvertrag keine oder keine abschließenden Angaben<br />
über Sicherheiten enthält.<br />
(2) Freigabe-Verpflichtung<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist auf Verlangen zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer<br />
Wahl verpflichtet, soweit der realisierbare Wert aller Sicherheiten den<br />
Gesamtbetrag aller Forderungen der <strong>Sparkasse</strong> nicht nur vorübergehend<br />
um mehr als 10 v. H. übersteigt. Diese Deckungsgrenze erhöht sich um den<br />
jeweils aktuellen Umsatzsteuersatz, soweit die <strong>Sparkasse</strong> im<br />
Verwertungsfall mit der Abführung der Umsatzsteuer aus<br />
Verwertungserlösen belastet ist. Die <strong>Sparkasse</strong> wird bei der Auswahl der<br />
freizugebenden Sicherheiten auf die berechtigten Belange des Kunden<br />
Rücksicht nehmen.<br />
Einzugspapiere<br />
Nr. 23 <strong>In</strong>kasso im Einzugsgeschäft<br />
(1) <strong>In</strong>kasso-Vereinbarung<br />
Schecks, Wechsel, Lastschriften oder sonstige Einzugspapiere werden von<br />
der <strong>Sparkasse</strong> nur <strong>zum</strong> Einzug (<strong>In</strong>kasso) hereingenommen, soweit nichts<br />
anderes vereinbart ist.<br />
(2) Rückbelastung<br />
Hat die <strong>Sparkasse</strong> den Gegenwert von Einzugspapieren schon vor Eingang<br />
gutgeschrieben, so kann sie den Gegenwert bei Nichteinlösung der Papiere<br />
rückbelasten, und zwar auch nach einem zwischenzeitlichen<br />
Rechnungsabschluss. Das Gleiche gilt, wenn<br />
– ihr der Gegenwert nicht zugeht oder<br />
– die freie Verfügung über den Gegenwert durch Gesetz oder behördliche<br />
Maßnahmen beschränkt ist oder<br />
– die Papiere infolge unüberwindlicher Hindernisse nicht oder nicht rechtzeitig<br />
vorgelegt werden können oder<br />
– der Einzug mit im Zeitpunkt der Hereinnahme nicht bekannten unverhältnismäßigen<br />
Schwierigkeiten verbunden ist oder<br />
– in dem Land, in dem die Papiere einzulösen sind, ein Moratorium ergangen<br />
ist.<br />
Unter den gleichen Voraussetzungen kann die <strong>Sparkasse</strong> Einzugspapiere<br />
auch schon vor Fälligkeit zurückgeben. Die Rückbelastung ist auch<br />
zulässig, wenn die Papiere nicht zurückgegeben werden können. Ist dies<br />
von der <strong>Sparkasse</strong> zu vertreten, so trägt sie einen sich hieraus ergebenden<br />
Schaden des Kunden.<br />
Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel<br />
Wenn Schecks, die am Bankplatz der <strong>Sparkasse</strong> zahlbar sind, nicht<br />
spätestens am dritten Geschäftstag, Schecks auf auswärtige Bankplätze<br />
nicht spätestens am vierten Geschäftstag vor Ablauf der Vorlegungsfrist<br />
(Artikel 29 Scheckgesetz) eingereicht werden bzw. bei Übersendung nicht<br />
innerhalb dieser Fristen vor Geschäftsschluss bei der <strong>Sparkasse</strong> eingehen,<br />
so hat der Kunde auf den Ablauf der Vorlegungsfrist und die eventuelle<br />
Anwendung von Eilmitteln gesondert hinzuweisen.<br />
Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft<br />
(1) Sicherungseigentum<br />
Mit der Einreichung von Schecks und Wechseln <strong>zum</strong> Einzug überträgt der<br />
Kunde der <strong>Sparkasse</strong> das Sicherungseigentum an den Papieren für den<br />
Fall, dass das Einzugspapier nicht eingelöst wird und der <strong>Sparkasse</strong><br />
aufgrund von Vorausverfügungen des Kunden im Hinblick auf das<br />
Einzugsgeschäft Ansprüche gegen den Kunden zustehen, und zwar bis<br />
<strong>zum</strong> Ausgleich dieser Ansprüche. Mit dem Erwerb des<br />
Sicherungseigentums gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf<br />
die <strong>Sparkasse</strong> über.<br />
(2) Sicherungsabtretung<br />
Werden andere Papiere <strong>zum</strong> Einzug eingereicht (z. B. Lastschriften,<br />
kaufmännische Handelspapiere), so gehen die zugrunde liegenden<br />
Forderungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf die<br />
<strong>Sparkasse</strong> über.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 5<br />
Auflösung der Geschäftsbeziehung<br />
Nr. 26 Kündigungsrecht<br />
(1) Ordentliche Kündigung<br />
Soweit keine zwingenden Vorschriften entgegenstehen und weder eine<br />
Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, können<br />
sowohl der Kunde als auch die <strong>Sparkasse</strong> die gesamte<br />
Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftszweige jederzeit ohne<br />
Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Kündigt die <strong>Sparkasse</strong>, so wird<br />
sie den berechtigten Belangen des Kunden angemessen Rechnung tragen,<br />
insbesondere nicht zur Unzeit kündigen.<br />
Für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrages (z. B.<br />
Girovertrag oder Kartenvertrag) durch die <strong>Sparkasse</strong> beträgt die<br />
Kündigungsfrist mindestens zwei Monate.<br />
(2) Kündigung aus wichtigem Grund<br />
Ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen können sowohl der Kunde als<br />
auch die <strong>Sparkasse</strong> die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne<br />
Geschäftszweige jederzeit fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund<br />
vorliegt, aufgrund dessen dem Kündigenden die Fortsetzung der<br />
Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann. Dabei sind die<br />
berechtigten Belange des anderen Vertragspartners zu berücksichtigen.<br />
Für die <strong>Sparkasse</strong> ist ein solcher Kündigungsgrund insbesondere gegeben,<br />
wenn aufgrund der nachfolgend beispielhaft aufgeführten Umstände die<br />
Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen des Kunden oder die<br />
Durchsetzbarkeit der Ansprüche der <strong>Sparkasse</strong> – auch unter Verwertung<br />
etwaiger Sicherheiten – gefährdet wird:<br />
a) wenn eine wesentliche Verschlechterung oder eine erhebliche<br />
Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder in der<br />
Werthaltigkeit der für ein Darlehen gestellten Sicherheiten eintritt,<br />
insbesondere wenn der Kunde die Zahlungen einstellt oder erklärt, sie<br />
einstellen zu wollen, oder wenn von dem Kunden angenommene Wechsel<br />
zu Protest gehen;<br />
b) wenn der Kunde seiner Verpflichtung zur Bestellung oder zur<br />
Verstärkung von Sicherheiten (Nr. 22 Absatz 1) nach Aufforderung durch<br />
die <strong>Sparkasse</strong> nicht innerhalb angemessener Frist nachkommt;<br />
c) wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse<br />
gemacht hat;<br />
d) wenn gegen den Kunden eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird;<br />
e) wenn sich die Vermögensverhältnisse eines Mitverpflichteten oder des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters wesentlich verschlechtert haben oder<br />
erheblich gefährdet sind, sowie bei Tod oder Wechsel des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters.<br />
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag,<br />
ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten<br />
Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Etwas anderes gilt nur,<br />
wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, er die<br />
Leistung zu einem im Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer<br />
bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl die <strong>Sparkasse</strong> den Fortbestand ihres<br />
Leistungsinteresses vertraglich an die Rechtzeitigkeit der Leistung<br />
gebunden hat, oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter<br />
Abwägung der beiderseitigen <strong>In</strong>teressen eine sofortige Kündigung<br />
rechtfertigen.<br />
(3) Kündigung bei Verbraucherdarlehensverträgen<br />
Soweit das Bürgerliche Gesetzbuch zwingende Sonderregelungen für die<br />
Kündigung von Verbraucherdarlehensverträgen vorsieht, kann die<br />
<strong>Sparkasse</strong> nur nach Maßgabe dieser Regelungen kündigen.<br />
(4) Rechtsfolgen bei Kündigung<br />
Mit der Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner<br />
Geschäftszweige werden die auf den betroffenen Konten geschuldeten<br />
Beträge sofort fällig. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die <strong>Sparkasse</strong><br />
insoweit von allen für ihn oder in seinem Auftrag übernommenen<br />
Verpflichtungen zu befreien.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist berechtigt, die für den Kunden oder in seinem Auftrag<br />
übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und sonstige Verpflichtungen,<br />
insbesondere solche in fremder Währung, mit Wirkung gegen den Kunden<br />
auszugleichen sowie hereingenommene Wechsel und Schecks sofort<br />
zurückzubelasten; die wechsel- oder scheckrechtlichen Ansprüche gegen<br />
den Kunden und jeden aus dem Papier Verpflichteten auf Zahlung des<br />
vollen Betrages der Wechsel und Schecks mit Nebenforderungen<br />
verbleiben der <strong>Sparkasse</strong> jedoch bis zur Abdeckung eines etwaigen<br />
Schuldsaldos.<br />
Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen<br />
Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner<br />
Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem<br />
Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen weiter.<br />
Nr. 28 Schutz der Einlagen durch <strong>In</strong>stitutssicherung<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist dem Sicherungssystem der Deutschen<br />
<strong>Sparkasse</strong>n-Finanzgruppe angeschlossen. Als institutssichernde<br />
Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs- und<br />
Anlegerentschädigungsgesetzes schützt dieses System den Bestand der<br />
angeschlossenen <strong>In</strong>stitute und überwacht die Risikosituation. Die<br />
<strong>Sparkasse</strong> ist befugt, dem Sicherungssystem oder einem von ihm<br />
Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu<br />
1<br />
Bankarbeitstage sind alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember.<br />
2<br />
<strong>In</strong>ternational Bank Account Number.<br />
3<br />
Bank Identifier Code.<br />
182 104.000 D1 (Fassung Mai 2012) - (V3)<br />
Deutscher <strong>Sparkasse</strong>nverlag<br />
Urheberrechtlich geschützt