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Presse-Information - Verbands-Sparkasse Wesel

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<strong>Presse</strong>-<strong>Information</strong><br />

<strong>Verbands</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Wesel</strong><br />

Großer Anpassungsbedarf für Firmen und Vereine<br />

Zahlungsverkehr ändert sich ab dem 1.2.2014<br />

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehr - SEPA - nimmt die nächste Stufe und verursacht<br />

bei Firmen und Vereinen im Vorfeld einen großen Anpassungsbedarf, den<br />

keiner unterschätzen sollte. Hier gilt, rechtzeitig Vorbereitungen zu treffen, um<br />

ab dem 1. Februar 2014 weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können.<br />

Wer nicht reagiert, kann ab dem 1. Februar seine Vereinsbeiträge und Firmenlastschriften<br />

nicht mehr einziehen. Die <strong>Verbands</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Wesel</strong> möchte<br />

mit verschiedenen Maßnahmen dazu beitragen, die vorbereitenden Arbeiten in<br />

den Firmen und Vereinen anzustoßen und möchte alle Beteiligten für dieses<br />

Thema sensibilisieren.<br />

Aber was bedeutet SEPA eigentlich?<br />

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-<br />

Zahlungsverkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen<br />

in Euro-Währung nach gleichen Regeln behandelt werden.<br />

SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher<br />

Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Damit können bargeldlose<br />

Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) in 32 Staaten Europas so sicher<br />

und insbesondere einfach getätigt werden wie man das aus dem heutigen<br />

Inlandszahlungsverkehr kennt und gewohnt ist.<br />

Die SEPA-Überweisung kennen viele bereits, wenn Beträge in Euro ins Ausland<br />

überwiesen werden müssen. Dieser Vordruck ist künftig (spätestens ab 2016<br />

zwingend) auch für inländische Zahlungen zu verwenden.<br />

Das bedeutet<br />

• IBAN und BIC statt Konto-Nr. und Bankleitzahl<br />

zur eindeutigen Indentifikation des Zahlungsempfängers muss die<br />

IBAN (International Bank Account Number) genutzt werden. Der<br />

Auftraggeber muss ebenfalls seine IBAN angeben<br />

• der Betrag muss auf Euro lauten<br />

• Die Gutschrift erfolgt innerhalb eines Geschäftstages<br />

• jeder zahlt die (evtl.) Kosten seines Kreditinstitutes<br />

• es gibt keine beleghaften Sammelüberweisungen mehr<br />

Die SEPA-Lastschrift kennt noch keiner. Sie wird zum 1.2.2014 verpflichtend eingeführt<br />

und löst das bisherige Lastschriftverfahren ab.<br />

• Lastschrifteinzüge auch grenzüberschreitend möglich<br />

Postfach 10 06 60 • 46466 <strong>Wesel</strong><br />

Bismarckstr. 1<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Telefon 0281 205-354<br />

Telefax 0281 205-353


<strong>Presse</strong>-<strong>Information</strong><br />

• der Zahlungsempfänger benötigt die IBAN des Zahlungspflichtigen<br />

- daher rechtzeitig tätig werden<br />

• es muss ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift<br />

angegeben werden.<br />

• Darüber ist der Zahlungspflichtige zu informieren.<br />

• Rückgabefrist der Lastschrift beträgt 8 Wochen. - Aber, erfolgt die<br />

Abbuchung ohne gültiges Lastschriftmandat, beträgt die Rückgabefrist<br />

13 Monate !!!<br />

• Der Lastschrifteinreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikations-<br />

Nr., die er bei der Bundesbank beantragen muss.<br />

• Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos per Online. Keine<br />

Disketten und Belege mehr.<br />

Vorbereitungen des Firmeninhabers oder des Vereins:<br />

• Beantragung einer Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank<br />

• Aufbau einer Mandatsverwaltung, jedes Vereinsmitglied muss eine<br />

eindeutige Mandats-Nr. bekommen.<br />

• Abschluss einer SEPA-Inkassovereinbarung mit der <strong>Sparkasse</strong><br />

• <strong>Information</strong> an Kunden/Vereinsmitglieder (Mandatsreferenz, Fälligkeiten<br />

etc.)<br />

• Prüfen, ob die Zahlungsverkehrssoftware SEPA-fähig ist.<br />

• Anpassung von Rechnungen, Verträgen, Beitrittserklärungen<br />

• Verringerung des Verwendungszwecks von 378 auf 140 Zeichen.<br />

Es gibt eine ganze Menge an Vorarbeiten, darauf wird die <strong>Sparkasse</strong><br />

auch in verschiedenen Kundenveranstaltungen hinweisen. Fachreferenten<br />

des Rheinischen <strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverbandes und der <strong>Verbands</strong>-<strong>Sparkasse</strong><br />

stellen die Veränderungen vor und stehen Rede<br />

und Antwort.<br />

Die Veranstaltungen für Firmenkunden und Vereine finden statt am:<br />

27.2. um 9.00 Uhr City-Center, Cafeteria, Bismarckstr. 1, <strong>Wesel</strong> für<br />

Firmen<br />

13.3. um 19.00 Uhr Hamminkeln, Gaststätte Hoffmann für Vereine<br />

18.3. um 19.00 Uhr Schermbeck, Gaststätte Ramirez für Vereine<br />

15.4. um 19.00 Uhr <strong>Wesel</strong>, Parkettsaal Niederrheinhalle für Vereine<br />

Interessenten können sich beim Vorstandsekretariat der <strong>Verbands</strong>-<br />

Postfach 10 06 60 • 46466 <strong>Wesel</strong><br />

Bismarckstr. 1<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Telefon 0281 205-354<br />

Telefax 0281 205-353


<strong>Presse</strong>-<strong>Information</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong> unter 0281 205 258 oder 251 zu den Veranstaltungen anmelden.<br />

Darüber hinaus stehen wichtige <strong>Information</strong>en natürlich im Internet<br />

der <strong>Verbands</strong>-<strong>Sparkasse</strong> <strong>Wesel</strong> oder können beim Berater der <strong>Sparkasse</strong><br />

erfragt werden.<br />

Postfach 10 06 60 • 46466 <strong>Wesel</strong><br />

Bismarckstr. 1<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

Telefon 0281 205-354<br />

Telefax 0281 205-353

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