allgemeine vertragsbedingungen für beratungs ... - Aareon Kongress
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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR<br />
BERATUNGS- UND SERVICELEISTUNGEN<br />
nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden,<br />
jedoch die jeweils übermittelnde Partei ein erkennbares<br />
Interesse an ihrer Geheimhaltung hat.<br />
Zu den Betriebsgeheimnissen der <strong>Aareon</strong> gehören<br />
auch die nach den vorliegenden Bedingungen<br />
erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse.<br />
2. Beide Parteien werden alle Personen, die sie<br />
im Rahmen der Leistungserbringung einsetzen<br />
zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und<br />
auf Anforderung den Nachweis hierüber erbringen.<br />
3. Der Vertragspartner verwahrt die Vertragsgegenstände<br />
– insbesondere ihm eventuelle<br />
überlassene Quellprogramme und Dokumentationen<br />
– sorgfältig, um Missbrauch auszuschließen.<br />
4. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung<br />
gilt nicht für im Zusammenhang mit der<br />
Vertragsdurchführung durch <strong>Aareon</strong> erlangtes<br />
Know-how, insbesondere nicht für <strong>allgemeine</strong>s<br />
betriebswirtschaftliches und technisches Knowhow.<br />
5. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt<br />
darüber hinaus nicht für Informationen,<br />
• die einer Partei zum Zeitpunkt der Übermittlung<br />
durch die jeweils andere Partei ohne<br />
Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits<br />
bekannt waren;<br />
• die zum vorgenannten Zeitpunkt bereits<br />
allgemein bekannt waren oder später allgemein<br />
bekannt werden, ohne dass dies auf<br />
eine rechts- oder vertragswidrige Handlung<br />
des Informationsempfängers zurückzuführen<br />
ist;<br />
• die rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung<br />
zur Geheimhaltung erhalten wurden;<br />
• bezüglich deren Weitergabe die jeweils<br />
andere Partei vorher schriftlich zugestimmt<br />
hat.<br />
6. Die Vertragspartner werden das Datengeheimnis<br />
gemäß § 5 BDSG wahren und bei der<br />
Durchführung des Auftrages nur solche Personen<br />
einsetzen, die ebenfalls auf das Datengeheimnis<br />
verpflichtet worden sind. Auf Anforderung des<br />
Vertragspartners stellt <strong>Aareon</strong> ihre Hinweise zum<br />
Datenschutz zur Verfügung.<br />
7. <strong>Aareon</strong> ist berechtigt, personenbezogene<br />
Daten an Unterauftragnehmer weiterzugeben,<br />
sofern eine solche Weitergabe zur Erbringung der<br />
jeweils beauftragten Leistungen erforderlich ist.<br />
<strong>Aareon</strong> wird diese Unterauftragnehmer entsprechend<br />
den einschlägigen datenschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen verpflichten.<br />
8. <strong>Aareon</strong> ist berechtigt, den Vertragspartner<br />
in die Referenzkundenliste der <strong>Aareon</strong>-Gruppe<br />
aufzunehmen und den Namen des Vertragspartners<br />
im Zusammenhang mit den Produkten und<br />
Leistungen der <strong>Aareon</strong>-Gruppe gegenüber Dritten<br />
und in Veröffentlichungen unabhängig vom Medium<br />
(z.B. Internet, Presse, Angebote, Präsentationen,<br />
Interviews etc.) zu erwähnen. Der Kunde<br />
kann die Zustimmung hierzu jederzeit schriftlich<br />
für die Zukunft wieder entziehen.<br />
§ 15 Treuepflicht<br />
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Loyalität.<br />
Zu unterlassen ist insbesondere die aktive<br />
Abwerbung von Mitarbeitern der <strong>Aareon</strong>. Weiterhin<br />
verpflichtet sich der Vertragspartner, keinen<br />
Mitarbeiter der <strong>Aareon</strong> während der Laufzeit des<br />
Vertrages sowie innerhalb von 12 Monaten nach<br />
Ablauf des Vertrages auf eigene Rechnung oder<br />
durch Dritte einzustellen oder sonst in irgendeiner<br />
Weise zu beschäftigen oder zu beauftragen,<br />
es sei denn <strong>Aareon</strong> stimmt vorher schriftlich zu.<br />
§ 16 Kündigung<br />
1. Projektaufträge sind, sofern Leistungen im<br />
Rahmen von Dienstverträgen erbracht werden,<br />
jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende<br />
kündbar.<br />
2. Beide Parteien können den Vertrag jeweils<br />
aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.<br />
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht<br />
insbesondere dann, wenn<br />
a) eine Vertragspartei in schwerwiegender<br />
Weise gegen Bestimmungen dieses Vertrages<br />
verstößt, der Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung<br />
mit angemessener Fristsetzung nicht behoben<br />
wird und die jeweilige Vertragspartei in dem<br />
Abmahnschreiben für den Fall der Nichtbeachtung<br />
eine fristlose Kündigung dieses Vertrages<br />
angekündigt hat, oder<br />
b) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen einer Vertragspartei<br />
gestellt wird, der nicht innerhalb eines Monats<br />
zurückgenommen wird oder ein Insolvenzverfahren<br />
über das Vermögen einer Vertragspartei<br />
eröffnet wird oder eine Verfahrensabweisung<br />
mangels Masse erfolgt.<br />
3. Kann keine Einigung über die Leistungsbeschreibung<br />
oder Projektpläne erzielt werden, sind<br />
beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit<br />
sofortiger Wirkung zu kündigen. Von <strong>Aareon</strong> mit<br />
Zustimmung des Vertragspartners bereits getätigte<br />
Aufwendungen sind von diesem zu ersetzen.<br />
§ 17 Schlussvorschriften<br />
1. Vertragsänderungen und –ergänzungen,<br />
Kündigungen sowie Mahnungen und Fristsetzungen<br />
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />
Dies gilt auch für diese Klausel. Zusagen<br />
und Garantien, gleich welcher Art, die eine weitergehende<br />
Einstandspflicht der <strong>Aareon</strong> begründen,<br />
als in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt<br />
ist, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen<br />
Bestätigung durch <strong>Aareon</strong>. Mündliche<br />
Nebenabsprachen sind nicht getroffen.<br />
2. Die Zusammenarbeit erfordert ein hohes<br />
Maß an Vertrauen, Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft.<br />
Frist- und Nachfristsetzungen<br />
müssen (außer in Eilfällen) zumindest 12 Werktage<br />
betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer<br />
gesetzten Frist den Vertragspartner zum Rückstritt<br />
vom Vertrag, zur Beendigung des Vertrages<br />
in sonstiger Weise oder zur Minderung der Vergütung<br />
berechtigen, so muss der Vertragspartner<br />
diese Konsequenz des fruchtlosen Fristablaufs<br />
schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen.<br />
Der Leistungspflichtige hat unverzüglich auf<br />
eine Fristsetzung zu reagieren.<br />
3. Die Durchführung der einzelnen vertraglich<br />
vereinbarten Beratungsleistungen erfolgt in Abhängigkeit<br />
von der jeweiligen Aufgabenstellung<br />
entweder in Mainz oder an dem für die Betreuung<br />
des Kunden zuständigen Standort von <strong>Aareon</strong>,<br />
sofern sich nicht hierfür aus dem Vertrag, insbesondere<br />
der Leistungsbeschreibung ein anderer<br />
Ort, z.B. der Sitz des Vertragspartners ergibt.<br />
4. Der Vertragspartner kann seine Forderungen<br />
– unbeschadet der Regelung des § 354a HGB<br />
– nicht an Dritte abtreten.<br />
5. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen<br />
aufrechnen.<br />
6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und<br />
im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz.<br />
7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland ohne das UN-Kaufrecht.<br />
8. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder<br />
teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt<br />
der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der<br />
ganz oder teilweise unwirksamen Regelung tritt<br />
das in Kraft, was die Parteien bei verständiger<br />
Würdigung der ganz oder teilweise unwirksamen<br />
Regelung unter Berücksichtigung des angestrebten<br />
wirtschaftlichen Erfolges vereinbart hätten,<br />
falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen<br />
wäre. Das Gleiche gilt, sofern dieser Vertrag eine<br />
Regelungslücke enthält.<br />
© 2009 <strong>Aareon</strong> (AIVN 01.00 / 18.07.2008) Seite 6 von 6