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allgemeine vertragsbedingungen für beratungs ... - Aareon Kongress

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ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR<br />

BERATUNGS- UND SERVICELEISTUNGEN<br />

nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden,<br />

jedoch die jeweils übermittelnde Partei ein erkennbares<br />

Interesse an ihrer Geheimhaltung hat.<br />

Zu den Betriebsgeheimnissen der <strong>Aareon</strong> gehören<br />

auch die nach den vorliegenden Bedingungen<br />

erbrachten Leistungen und Leistungsergebnisse.<br />

2. Beide Parteien werden alle Personen, die sie<br />

im Rahmen der Leistungserbringung einsetzen<br />

zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten und<br />

auf Anforderung den Nachweis hierüber erbringen.<br />

3. Der Vertragspartner verwahrt die Vertragsgegenstände<br />

– insbesondere ihm eventuelle<br />

überlassene Quellprogramme und Dokumentationen<br />

– sorgfältig, um Missbrauch auszuschließen.<br />

4. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung<br />

gilt nicht für im Zusammenhang mit der<br />

Vertragsdurchführung durch <strong>Aareon</strong> erlangtes<br />

Know-how, insbesondere nicht für <strong>allgemeine</strong>s<br />

betriebswirtschaftliches und technisches Knowhow.<br />

5. Diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt<br />

darüber hinaus nicht für Informationen,<br />

• die einer Partei zum Zeitpunkt der Übermittlung<br />

durch die jeweils andere Partei ohne<br />

Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits<br />

bekannt waren;<br />

• die zum vorgenannten Zeitpunkt bereits<br />

allgemein bekannt waren oder später allgemein<br />

bekannt werden, ohne dass dies auf<br />

eine rechts- oder vertragswidrige Handlung<br />

des Informationsempfängers zurückzuführen<br />

ist;<br />

• die rechtmäßig von dritter Seite ohne Verpflichtung<br />

zur Geheimhaltung erhalten wurden;<br />

• bezüglich deren Weitergabe die jeweils<br />

andere Partei vorher schriftlich zugestimmt<br />

hat.<br />

6. Die Vertragspartner werden das Datengeheimnis<br />

gemäß § 5 BDSG wahren und bei der<br />

Durchführung des Auftrages nur solche Personen<br />

einsetzen, die ebenfalls auf das Datengeheimnis<br />

verpflichtet worden sind. Auf Anforderung des<br />

Vertragspartners stellt <strong>Aareon</strong> ihre Hinweise zum<br />

Datenschutz zur Verfügung.<br />

7. <strong>Aareon</strong> ist berechtigt, personenbezogene<br />

Daten an Unterauftragnehmer weiterzugeben,<br />

sofern eine solche Weitergabe zur Erbringung der<br />

jeweils beauftragten Leistungen erforderlich ist.<br />

<strong>Aareon</strong> wird diese Unterauftragnehmer entsprechend<br />

den einschlägigen datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen verpflichten.<br />

8. <strong>Aareon</strong> ist berechtigt, den Vertragspartner<br />

in die Referenzkundenliste der <strong>Aareon</strong>-Gruppe<br />

aufzunehmen und den Namen des Vertragspartners<br />

im Zusammenhang mit den Produkten und<br />

Leistungen der <strong>Aareon</strong>-Gruppe gegenüber Dritten<br />

und in Veröffentlichungen unabhängig vom Medium<br />

(z.B. Internet, Presse, Angebote, Präsentationen,<br />

Interviews etc.) zu erwähnen. Der Kunde<br />

kann die Zustimmung hierzu jederzeit schriftlich<br />

für die Zukunft wieder entziehen.<br />

§ 15 Treuepflicht<br />

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Loyalität.<br />

Zu unterlassen ist insbesondere die aktive<br />

Abwerbung von Mitarbeitern der <strong>Aareon</strong>. Weiterhin<br />

verpflichtet sich der Vertragspartner, keinen<br />

Mitarbeiter der <strong>Aareon</strong> während der Laufzeit des<br />

Vertrages sowie innerhalb von 12 Monaten nach<br />

Ablauf des Vertrages auf eigene Rechnung oder<br />

durch Dritte einzustellen oder sonst in irgendeiner<br />

Weise zu beschäftigen oder zu beauftragen,<br />

es sei denn <strong>Aareon</strong> stimmt vorher schriftlich zu.<br />

§ 16 Kündigung<br />

1. Projektaufträge sind, sofern Leistungen im<br />

Rahmen von Dienstverträgen erbracht werden,<br />

jeweils mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende<br />

kündbar.<br />

2. Beide Parteien können den Vertrag jeweils<br />

aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.<br />

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht<br />

insbesondere dann, wenn<br />

a) eine Vertragspartei in schwerwiegender<br />

Weise gegen Bestimmungen dieses Vertrages<br />

verstößt, der Verstoß trotz schriftlicher Abmahnung<br />

mit angemessener Fristsetzung nicht behoben<br />

wird und die jeweilige Vertragspartei in dem<br />

Abmahnschreiben für den Fall der Nichtbeachtung<br />

eine fristlose Kündigung dieses Vertrages<br />

angekündigt hat, oder<br />

b) ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen einer Vertragspartei<br />

gestellt wird, der nicht innerhalb eines Monats<br />

zurückgenommen wird oder ein Insolvenzverfahren<br />

über das Vermögen einer Vertragspartei<br />

eröffnet wird oder eine Verfahrensabweisung<br />

mangels Masse erfolgt.<br />

3. Kann keine Einigung über die Leistungsbeschreibung<br />

oder Projektpläne erzielt werden, sind<br />

beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit<br />

sofortiger Wirkung zu kündigen. Von <strong>Aareon</strong> mit<br />

Zustimmung des Vertragspartners bereits getätigte<br />

Aufwendungen sind von diesem zu ersetzen.<br />

§ 17 Schlussvorschriften<br />

1. Vertragsänderungen und –ergänzungen,<br />

Kündigungen sowie Mahnungen und Fristsetzungen<br />

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für diese Klausel. Zusagen<br />

und Garantien, gleich welcher Art, die eine weitergehende<br />

Einstandspflicht der <strong>Aareon</strong> begründen,<br />

als in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt<br />

ist, bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen<br />

Bestätigung durch <strong>Aareon</strong>. Mündliche<br />

Nebenabsprachen sind nicht getroffen.<br />

2. Die Zusammenarbeit erfordert ein hohes<br />

Maß an Vertrauen, Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft.<br />

Frist- und Nachfristsetzungen<br />

müssen (außer in Eilfällen) zumindest 12 Werktage<br />

betragen. Soll der fruchtlose Ablauf einer<br />

gesetzten Frist den Vertragspartner zum Rückstritt<br />

vom Vertrag, zur Beendigung des Vertrages<br />

in sonstiger Weise oder zur Minderung der Vergütung<br />

berechtigen, so muss der Vertragspartner<br />

diese Konsequenz des fruchtlosen Fristablaufs<br />

schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen.<br />

Der Leistungspflichtige hat unverzüglich auf<br />

eine Fristsetzung zu reagieren.<br />

3. Die Durchführung der einzelnen vertraglich<br />

vereinbarten Beratungsleistungen erfolgt in Abhängigkeit<br />

von der jeweiligen Aufgabenstellung<br />

entweder in Mainz oder an dem für die Betreuung<br />

des Kunden zuständigen Standort von <strong>Aareon</strong>,<br />

sofern sich nicht hierfür aus dem Vertrag, insbesondere<br />

der Leistungsbeschreibung ein anderer<br />

Ort, z.B. der Sitz des Vertragspartners ergibt.<br />

4. Der Vertragspartner kann seine Forderungen<br />

– unbeschadet der Regelung des § 354a HGB<br />

– nicht an Dritte abtreten.<br />

5. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen<br />

aufrechnen.<br />

6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und<br />

im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Mainz.<br />

7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland ohne das UN-Kaufrecht.<br />

8. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder<br />

teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt<br />

der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der<br />

ganz oder teilweise unwirksamen Regelung tritt<br />

das in Kraft, was die Parteien bei verständiger<br />

Würdigung der ganz oder teilweise unwirksamen<br />

Regelung unter Berücksichtigung des angestrebten<br />

wirtschaftlichen Erfolges vereinbart hätten,<br />

falls ihnen dieser Umstand bekannt gewesen<br />

wäre. Das Gleiche gilt, sofern dieser Vertrag eine<br />

Regelungslücke enthält.<br />

© 2009 <strong>Aareon</strong> (AIVN 01.00 / 18.07.2008) Seite 6 von 6

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