Anlage 4 Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur ... - SpreeGas
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3. Abrechnungszeitraum:<br />
Die Ermittlung der Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen erfolgt vom Netzbetreiber für SLP K<strong>und</strong>en<br />
jährlich zum Stichtag <strong>und</strong> für RLM K<strong>und</strong>en monatlich.<br />
4. Preis:<br />
Zur Abrechnung der Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen der RLM K<strong>und</strong>en wird der jeweilige<br />
monatliche Ausgleichsenergiepreis zum Ansatz gebracht.<br />
Für die Abrechnung der SLP K<strong>und</strong>en ermittelt der Ausspeisenetzbetreiber einen Jahrespreis.<br />
Dieser ergibt sich aus den monatlichen Ausgleichsenergiepreisen von Januar bis Dezember<br />
als ungewichtetes arithmetisches Mittel. Der Preis wird auf alle errechneten Mehr- <strong>und</strong><br />
Mindermengen angewendet, unabhängig davon, wann der K<strong>und</strong>e angeschlossen wurde<br />
oder ob ein Lieferantenwechsel stattgef<strong>und</strong>en hat. Für den Fall des Lieferantenwechsels<br />
erfolgt die Ermittlung der Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen getrennt für den jeweiligen Lieferanten<br />
vor <strong>und</strong> nach dem Lieferantenwechsel.<br />
5. Gewichtungsverfahren:<br />
Gradtagsgewichtete Abgrenzung<br />
6. Zeitpunkt der Rechnungserstellung <strong>und</strong> Versand: gemäß BDEW/ VKU Leitfaden<br />
7. Übermittlung der Rechnung: Sammelrechnung in Papierform<br />
8. Mindermengenrechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum <strong>zur</strong> Zahlung<br />
fällig. Mehrmengengutschriften werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum an den<br />
Transportk<strong>und</strong>en überwiesen.<br />
<strong>Anlage</strong> 4 Lieferantenrahmenvertrag <strong>SpreeGas</strong><br />
Stand 01.10.2011 Seite 2 von 2