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Anlage 4 Standardlastprofilverfahren und Verfahren zur ... - SpreeGas

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<strong>Anlage</strong> 4<br />

<strong>Standardlastprofilverfahren</strong> <strong>und</strong> <strong>Verfahren</strong> <strong>zur</strong> Mehr-/Mindermengenabrechnung<br />

Für die Allokation der Standardlastprofile wendet <strong>SpreeGas</strong> das analytische Lastprofilverfahren<br />

an.<br />

Für den Heizgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile <strong>zur</strong> Anwendung:<br />

Nomenklatur D14 = Einfamilienhaus<br />

Nomenklatur D24 = Mehrfamilienhaus<br />

Für den Kochgas-Letztverbraucher kommen folgende Standardlastprofile <strong>zur</strong> Anwendung<br />

Nomenklatur HK3 = Kochgask<strong>und</strong>en<br />

Für Gewerbebetriebe kommen die folgenden Standardlastprofile <strong>zur</strong> Anwendung:<br />

Nomenklatur HD4 = Gewerbe allgemein<br />

Die <strong>zur</strong> Anwendung des Standardlastprofils notwendigen Temperaturen liefert die Wetterstation<br />

ID 10496 des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Cottbus.<br />

Mit folgender Formel wird die für die Berechnung des Tagesverbrauchs notwendige Temperatur<br />

ermittelt:<br />

Die Lastprofile können der Veröffentlichung unter www.spreegas.de entnommen werden.<br />

Die Abrechnung der Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen erfolgt gemäß BDEW/VKU-Leitfaden <strong>zur</strong> Be- <strong>und</strong><br />

Abrechnung von Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen Gas in der jeweils gültigen Fassung, derzeit vom<br />

15.05.2009, in Verbindung mit dessen <strong>Anlage</strong> 2, Ergänzende Hinweise <strong>zur</strong> Anwendung vom<br />

28.04.2010.<br />

1. <strong>Verfahren</strong>: Stichtagsverfahren<br />

Die Ablesung der Messeinrichtung findet jährlich zum Stichtag 31.12. statt. Dabei darf die<br />

Ablesung gemäß DVGW Arbeitsblatt G 685 6 Wochen vor <strong>und</strong> 4 Wochen nach dem Stichtag<br />

stattfinden. Ablesungen, die nicht am Stichtag stattfinden, werden auf den Stichtag<br />

hochgerechnet. Lieferantenwechsel werden monatsscharf in der Allokation <strong>und</strong><br />

tagesscharf in der Mengenabgrenzung berücksichtigt. Davon abweichend werden Ein- <strong>und</strong><br />

Auszüge entsprechend GeLi Gas behandelt.<br />

2. Abrechnungsart: Sammelrechnung pro Transportk<strong>und</strong>e<br />

<strong>Anlage</strong> 4 Lieferantenrahmenvertrag <strong>SpreeGas</strong><br />

Stand 01.10.2011 Seite 1 von 2


3. Abrechnungszeitraum:<br />

Die Ermittlung der Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen erfolgt vom Netzbetreiber für SLP K<strong>und</strong>en<br />

jährlich zum Stichtag <strong>und</strong> für RLM K<strong>und</strong>en monatlich.<br />

4. Preis:<br />

Zur Abrechnung der Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen der RLM K<strong>und</strong>en wird der jeweilige<br />

monatliche Ausgleichsenergiepreis zum Ansatz gebracht.<br />

Für die Abrechnung der SLP K<strong>und</strong>en ermittelt der Ausspeisenetzbetreiber einen Jahrespreis.<br />

Dieser ergibt sich aus den monatlichen Ausgleichsenergiepreisen von Januar bis Dezember<br />

als ungewichtetes arithmetisches Mittel. Der Preis wird auf alle errechneten Mehr- <strong>und</strong><br />

Mindermengen angewendet, unabhängig davon, wann der K<strong>und</strong>e angeschlossen wurde<br />

oder ob ein Lieferantenwechsel stattgef<strong>und</strong>en hat. Für den Fall des Lieferantenwechsels<br />

erfolgt die Ermittlung der Mehr- <strong>und</strong> Mindermengen getrennt für den jeweiligen Lieferanten<br />

vor <strong>und</strong> nach dem Lieferantenwechsel.<br />

5. Gewichtungsverfahren:<br />

Gradtagsgewichtete Abgrenzung<br />

6. Zeitpunkt der Rechnungserstellung <strong>und</strong> Versand: gemäß BDEW/ VKU Leitfaden<br />

7. Übermittlung der Rechnung: Sammelrechnung in Papierform<br />

8. Mindermengenrechnungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum <strong>zur</strong> Zahlung<br />

fällig. Mehrmengengutschriften werden spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum an den<br />

Transportk<strong>und</strong>en überwiesen.<br />

<strong>Anlage</strong> 4 Lieferantenrahmenvertrag <strong>SpreeGas</strong><br />

Stand 01.10.2011 Seite 2 von 2

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