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Einzelhandelskonzept Stadt Delbrück

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<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung<br />

Dortmund, April 2012<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Elisabeth Kopischke<br />

Stefan Kruse<br />

unter Mitarbeit von<br />

Jana Fieseler<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung<br />

Markt 5 44137 Dortmund<br />

Telefon: 02 31-55 78 58-0 Fax: 02 31-55 78 58-50<br />

www.junker-kruse.de info@junker-kruse.de<br />

April 2012


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Hinweise<br />

Das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurde am 29.03.2012 vom Rat der <strong>Stadt</strong> als städtebauliches<br />

Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB verabschiedet. Am 17.04.2012<br />

wurde der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />

Einzelhandel vom Kabinett beschlossen. Die somit vorliegenden „in Aufstellung befindlichen<br />

Ziele“ sind gemäß § 4 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Absatz 1 Nr. 4 ROG<br />

als sonstige Erfordernisse der Raumordnung in der Abwägung und bei Ermessensentscheidungen<br />

bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die vorliegende Fassung<br />

des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Regelungen auf Landesebene<br />

ebenso wie die Ergebnisse der Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung.<br />

Die Änderungen zur Entwurfsfassung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es vom 16.12.2011 (Grundlage<br />

des Ratsbeschlusses) sind gänzlich kompatibel mit den ursprünglichen stadtentwicklungsplanerischen<br />

Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und bedingen somit keine grundlegende konzeptionelle<br />

Änderung.<br />

Im Sinne einer einfacheren Lesbarkeit verzichten wir darauf, stets männliche und weibliche<br />

Schriftformen zu verwenden. Selbstverständlich sind immer gleichzeitig und chancengleich Frauen<br />

und Männer angesprochen.<br />

Der Endbericht sowie die Entwurfsvorlagen unterliegen dem Urheberrecht (§ 2 Absatz 2 sowie<br />

§ 31 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte). Soweit mit dem Auftraggeber<br />

nichts anderes vereinbart wurde, sind Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentlichung<br />

(auch auszugsweise) nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt.<br />

4<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Inhalt<br />

1 Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung der<br />

Untersuchung ........................................................................ 7<br />

2 Methodik ............................................................................. 10<br />

2.1 Angebotsanalyse ............................................................................... 10<br />

2.2 Nachfrageseite ................................................................................... 15<br />

2.3 Städtebauliche Analyse ...................................................................... 16<br />

2.4 Untersuchungsaufbau und Kommunikationsstruktur ........................... 17<br />

3 Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen<br />

der Zentren- und Einzelhandelsstruktur in <strong>Delbrück</strong> ............. 18<br />

3.1 Rolle in der Region und verkehrliche Anbindung ................................. 18<br />

3.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur .................................................... 19<br />

3.3 Einzelhandelsrelevante und sekundärstatistische Einordnung .............. 20<br />

4 Einzelhandelsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ............................. 22<br />

4.1 Gesamtstädtische Struktur ................................................................. 22<br />

4.2 Räumliche Differenzierung des Einzelhandelsangebotes in der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ................................................................................... 26<br />

4.2.1 Innenstadt (Hauptzentrum) .................................................................................. 27<br />

4.2.2 Zentraler Bereich in Lippling ................................................................................. 31<br />

4.2.3 Zentraler Bereich in Ostenland ............................................................................. 33<br />

4.2.4 Zentraler Bereich in Westenholz ........................................................................... 35<br />

4.2.5 Weitere Einzelhandelsstandorte ........................................................................... 37<br />

4.3 Struktur und räumliche Verteilung der Grundversorgung .................... 38<br />

4.3.1 Übersicht räumlicher Angebotsschwerpunkte innerhalb der <strong>Delbrück</strong>er<br />

Einzelhandelsstruktur ........................................................................................... 44<br />

4.4 Fazit Angebotsanalyse ....................................................................... 45<br />

5 Analyse der Nachfrageseite .................................................. 48<br />

5.1 Einzugsgebiet .................................................................................... 48<br />

5.2 Umsätze und Zentralität des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels ........................ 49<br />

5.3 Fazit der Nachfrageanalyse ................................................................ 51<br />

6 Prognose der Verkaufsflächenspielräume ............................. 52<br />

6.1 Ökonomische Rahmenbedingungen ................................................... 52<br />

6.2 Zielzentralitäten für das Jahr 2020 / Entwicklungsperspektiven.......... 53<br />

5<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7 <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ........................ 57<br />

7.1 Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Delbrück</strong> ............................................................................................ 57<br />

7.2 Standortstruktur ................................................................................ 59<br />

7.3 Zentrale Versorgungsbereiche in <strong>Delbrück</strong> .......................................... 62<br />

7.3.1 Abgrenzungskriterien........................................................................................... 63<br />

7.3.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt ................................ 64<br />

7.3.3 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling .................................... 67<br />

7.3.4 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland ................................. 68<br />

7.3.5 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz ............................... 69<br />

7.4 Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Delbrück</strong> ............................................................................................ 70<br />

7.5 Tabubereiche für den Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong> ................................... 70<br />

7.6 <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste ................................................................. 71<br />

7.6.1 Herleitung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste ............................................................. 74<br />

7.7 Grundsätze zur Entwicklung des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> ................. 79<br />

7.7.1 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten<br />

Kernsortimenten .................................................................................................. 81<br />

7.7.2 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />

Kernsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante Sortimente) ............................... 84<br />

7.7.3 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten<br />

Kernsortimenten .................................................................................................. 86<br />

7.7.4 „Handwerkerprivileg“ ......................................................................................... 88<br />

7.7.5 Prüfschema zur ersten Einordnung von Einzelhandelsvorhaben ............................. 89<br />

8 Aktualisierung und Fortschreibung ....................................... 91<br />

9 Schlusswort .......................................................................... 93<br />

10 Verzeichnisse ....................................................................... 94<br />

11 Anhang ................................................................................ 97<br />

11.1 Abkürzungen ..................................................................................... 99<br />

11.2 Legenden ........................................................................................ 100<br />

11.3 Einordnung von Potenzialflächen zur Einzelhandelsentwicklung<br />

in <strong>Delbrück</strong> ...................................................................................... 101<br />

11.4 Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe ................. 112<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

6


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

1 Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung der Untersuchung<br />

Seit mehr als drei Jahrzehnten dauert der Strukturwandel im Einzelhandel an und hat, angesichts<br />

der angekündigten Expansionsbestrebungen einiger Konzerne, anscheinend noch nicht seinen<br />

Höhepunkt erreicht. Dieses Phänomen trifft auf fast alle Branchen und Betriebsformen zu, wobei<br />

dem Lebensmittelsektor und hier insbesondere den Lebensmitteldiscountern, eine besondere<br />

Bedeutung zukommt. Lebensmitteldiscounter verfolgen gleich mehrere Strategien in ihren Betriebskonzepten:<br />

• bevorzugt autokundenorientierte Standorte mit einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen,<br />

• preisaggressiv im Hauptsortiment Lebensmittel sowie<br />

• gezielte (wöchentlich wechselnde) Sortimentsergänzungen mit Non-Food-Artikeln (Aktionswaren),<br />

die dann nicht selten Marktanteile von bis zu 50 % für den Angebotszeitraum erreichen<br />

und<br />

• somit in einen starken Wettbewerb zu anderen örtlichen Anbietern vor allem in gewachsenen<br />

zentralen Strukturen in den betroffenen Hauptbranchen treten.<br />

Der Trend zu größer werdenden Betriebsformen und der damit einhergehenden Ausdifferenzierung<br />

des Warenangebotes (auch in Richtung Non-Food-Artikeln) sowie die in vielen Regionen<br />

dramatisch angestiegene Anzahl der Einzelhandelsbetriebe führt zudem bei einem nahezu<br />

gleichbleibenden (und teilweise sogar rückläufigen) Nachfragepotenzial, u.a. auf Grund rückgängiger<br />

Bevölkerungszahlen, zu einem verschärften Konkurrenzwettbewerb, der in vielen Fällen<br />

bereits „kannibalöse Ausmaße“ annimmt.<br />

Der Druck auf die (auf Expansion ausgerichteten) Konzerne und Betriebe wächst zunehmend,<br />

was sich insbesondere in neuen Betriebskonzepten und -strategien ausdrückt, allerdings auch<br />

mit erheblichen potenziellen Folgewirkungen für Städte und Gemeinden einhergeht. Diese Neuorientierung<br />

ist für die raumbezogene Planung auch mit neuen Standortanforderungen und<br />

-mustern verbunden. Dies ist auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> festzustellen: integrierte Standorte in<br />

den Zentren werden bzw. wurden zunehmend in Frage gestellt, Anfragen zu Einzelhandelsansiedlungen<br />

zielen bevorzugt auf dezentrale Standorte in verkehrsgünstiger Lage. Die Folge solcher<br />

Entwicklungen besteht darin, dass vor dem Hintergrund einer aus quantitativer Sicht ausreichenden<br />

Versorgungssituation ehemals funktionierende Versorgungsnetze und insbesondere<br />

gewachsene Zentren, sowohl innerstädtische wie auch Nahversorgungszentren, in ihrer Versorgungsfunktion<br />

geschwächt werden. Zudem erhalten derartige „neue“ Standorte in der Regel<br />

eine stark autokundenorientierte Ausrichtung, wodurch insbesondere nicht-Pkw-mobile Menschen<br />

in ihrer Grund- bzw. Nahversorgung und somit auch in ihrer Lebensqualität eingeschränkt<br />

werden.<br />

Ähnliche Probleme sind bei Fachmärkten festzustellen, wenngleich ihr Expansionsverhalten nicht<br />

ganz so aggressiv ist wie das der Lebensmitteldiscounter. Auch bei diesem Betriebstyp spielen<br />

neue Standortmuster und größer werdende Betriebseinheiten ebenso wie sich ändernde Betriebskonzepte<br />

eine Rolle, die im Wesentlichen durch die immer größer werdenden Anteile in<br />

den Rand- oder Nebensortimenten zum Ausdruck kommen. Die Konsequenzen dieser Entwicklung<br />

konzentrieren sich allerdings auf gewachsene Versorgungsbereiche, die in Folge potenziel-<br />

7<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

ler Kunden- und somit Umsatzverluste deutlich an Prosperität verlieren können, wodurch letztlich<br />

die Funktion der Zentren gefährdet sein kann.<br />

Den betrieblichen bzw. konzernimmanenten Entwicklungen stehen raumordnerische und städtebauliche<br />

Zielvorstellungen und gesetzliche Grundlagen auf Bundes- bzw. Landesebene gegenüber,<br />

die nicht immer mit den Vorstellungen der Ansiedlungsinteressenten in Einklang zu bringen<br />

sind. So steht auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> vor der Aufgabe, im Spannungsfeld zwischen betreibermotivierten<br />

Standortwünschen auf der einen sowie städtebaulichen und stadtentwicklungspolitisch<br />

motivierten Zielvorstellungen auf der anderen Seite einen auf die spezifische Situation<br />

in der <strong>Stadt</strong> ausgerichteten, konstruktiven Umgang mit den beschriebenen Strukturentwicklungen<br />

zu finden.<br />

Die – auch insbesondere rechtliche – Notwendigkeit (im Sinne der späteren bauleitplanerischen<br />

Umsetzung) der Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das ein städtebauliches<br />

Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 (6) Nr. 11 BauGB darstellt, ist in verschiedenen Urteilen des OVG<br />

Münster nochmals hervorgehoben worden: Denn „erst solche konzeptionellen Festlegungen,<br />

die dann gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB auch bei der weiteren Aufstellung der Bauleitpläne zu<br />

berücksichtigen sind, lassen in aller Regel die Feststellung zu, ob das Angebot bestimmter Warensortimente<br />

an bestimmten Standorten in das städtebauliche Ordnungssystem der jeweiligen<br />

Gemeinde funktionsgerecht eingebunden ist.“ 1 Die Verbindlichkeit eines solchen Konzeptes ist<br />

dabei durch einen entsprechenden Ratsbeschluss unbedingt herbeizuführen.<br />

Aber auch für die Steuerung in – bisher – unbeplanten Innenbereichen ist ein solches <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

eine bedeutsame Grundlage. Denn nach der neuen Vorschrift des § 9 (2a) BauGB<br />

kann für „im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) [...] zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler<br />

Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung<br />

und der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festgesetzt werden,<br />

dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen Nutzungen zulässig<br />

oder nicht zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können; [...]. Dabei ist insbesondere<br />

ein hierauf bezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.<br />

11 BauGB zu berücksichtigen, das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden<br />

zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde oder eines Gemeindeteils enthält [...].“<br />

Bis zum 31.12.2011 gab das im Juni 2007 in Kraft getretene Landesentwicklungsprogramm des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen (LEPro NRW) mit dem § 24a klare Zielvorgaben zur Ansiedlung des<br />

großflächigen Einzelhandels. Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 30.09.2009 war § 24a<br />

LEPro in den Kommunen in ihrer Abwägung (nur noch) zu berücksichtigen. Am 17.04.2012<br />

wurde nunmehr der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Sachlicher Teilplan<br />

Großflächiger Einzelhandel vom Kabinett beschlossen. Die somit vorliegenden „in Aufstellung<br />

befindlichen Ziele“ sind gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) als sonstige Erfordernisse<br />

der Raumordnung in der Abwägung und bei Ermessensentscheidungen bei raumbedeutsamen<br />

Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. 2<br />

1 OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2006 - 7 D 8/04.NE; hier Seite 16; vgl. zur Notwendigkeit eines <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />

auch OVG NRW, Urteil vom 28. August 2006 - 7 D 112/05.NE<br />

2 http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

8


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Die Zielvorgaben des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel beziehen sich auf<br />

tatsächlich vorhandene sowie zu entwickelnde, von den Gemeinden festgelegte, zentrale Versorgungsbereiche.<br />

Bei der Festlegung der ortstypischen Sortimentsliste sind die zentrenrelevanten<br />

Leitsortimente nach LEP NRW zu beachten. Angestrebt wird mit dem LEP NRW, Sachlicher<br />

Teilplan Großflächiger Einzelhandel eine klare Steuerung des zentrenrelevanten (sowie nahversorgungsrelevanten)<br />

und nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels im Sinne einer geordneten Einzelhandelsstruktur<br />

sowie zum Schutz gewachsener zentraler Versorgungsbereiche.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde das Planungsbüro Junker und Kruse, <strong>Stadt</strong>forschung • Planung,<br />

Dortmund mit der Erarbeitung eines <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> beauftragt.<br />

Diese Untersuchung soll, unter Berücksichtigung sowohl der rechtlichen, demographischen und<br />

städtebaulichen Rahmenbedingungen als auch der betrieblichen Anforderungen, Strategien zur<br />

Einzelhandels- und letztlich auch zur <strong>Stadt</strong>entwicklung aufzeigen.<br />

Ziel ist es dabei, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung, eine sachgerechte<br />

und empirisch abgesicherte Bewertungsgrundlage für aktuell anstehende Bebauungsplanverfahren<br />

und / oder Ansiedlungsanfragen zu liefern als auch mögliche Entwicklungsperspektiven<br />

und erforderliche (insbesondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen,<br />

so dass sowohl <strong>Stadt</strong>verwaltung als auch Politik der <strong>Stadt</strong> in die Lage versetzt werden,<br />

stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen zu treffen sowie frühzeitig mögliche<br />

Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die städtische Versorgungsstruktur einschätzen<br />

zu können. Gleichzeitig bildet ein solches städtebauliches Entwicklungskonzept auch<br />

eine wichtige (Argumentations- und Rechts-) Grundlage für eine Kommune, wenn es um die<br />

Abwehr geplanter Vorhaben in Nachbarkommunen geht, die sich ggf. negativ auf die Verwirklichung<br />

ihrer eigenen städtebaulichen Zielvorstellungen auswirken können (§ 2 (2) BauGB).<br />

Mit Blick auf die Ausgangssituation und die untersuchungsrelevanten Fragestellungen wurden<br />

folgende Arbeitsschritte durchgeführt:<br />

• Analyse und Bewertung des Einzelhandelsbestandes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

• Darstellung von Entwicklungsperspektiven des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong><br />

• Ableitung konzeptioneller Bausteine<br />

• Darstellung einer hierarchisch gegliederten Standortstruktur<br />

• Definition übergeordneter Ziele<br />

• Definition und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche<br />

• Erarbeitung einer <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />

• Definition von Grundsätzen für die zukünftige Steuerung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

9<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

2 Methodik<br />

Das vorliegende <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> stützt sich sowohl auf primär- wie<br />

sekundärstatistische Daten. Zur Abbildung der Angebotssituation in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurde<br />

eine Vollerhebung aller Betriebe des Einzelhandels im engeren Sinne 3 und der Leerstände im<br />

gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet durchgeführt.<br />

Für die sekundärstatistischen Daten wurden spezifische Quellen (Pläne, Daten, Gutachten)<br />

genutzt, die in erster Linie dem intertemporären und interregionalen Vergleich der für die von<br />

<strong>Delbrück</strong> gewonnenen Daten dienen. Dazu zählen insbesondere auch die einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraftkennziffern aus dem Bereich der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln.<br />

Zudem wurde eine auf einzelhandelsspezifische Aspekte ausgerichtete Erarbeitung und Beurteilung<br />

städtebaulicher und qualitativer Aspekte vorgenommen, die unter anderem die wesentlichen<br />

Kriterien zur Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne der §§ 2 (2), 9 (2a),<br />

34 (3) BauGB und § 11 (3) BauNVO sowie des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel<br />

darstellen und somit auch aus planungsrechtlicher Sicht zwingend erforderlich sind.<br />

Diese städtebauliche Analyse ergänzt die quantitativen Bausteine, so dass sich in der Gesamtschau<br />

ein detailliertes Bild zur Einkaufssituation in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ergibt.<br />

2.1 Angebotsanalyse<br />

Zur Analyse der <strong>Delbrück</strong>er Angebotssituation wurde eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes<br />

(inkl. Leerstände) im <strong>Stadt</strong>gebiet vorgenommen (Stand November 2010).<br />

Dabei wurden die jeweils geführten Sortimentsgruppen und Verkaufsflächen erhoben. Auf Basis<br />

einer Ortsbegehung sowie kartographischen Auswertung wurden anschließend die Geschäfte<br />

nach ihrer räumlichen Lage eingeordnet.<br />

Der Verkaufsfläche liegt dabei folgende Definition zugrunde:<br />

Zur Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebes zählt die Fläche, die dem Verkauf dient;<br />

einschließlich der Gänge und Treppen in den Verkaufsräumen, der Standflächen für Einrichtungsgegenstände,<br />

der Kassen- und Vorkassenzonen (inkl. Windfang), Bedienungstheken<br />

und die dahinter befindlichen Flächen, Schaufenster und sonstige Flächen, die dem<br />

Kunden zugänglich sind sowie Freiverkaufsflächen, soweit sie nicht nur vorübergehend<br />

genutzt werden 4 .<br />

3<br />

4<br />

Der Einzelhandel im engeren Sinne (auch funktionaler Einzelhandel genannt) umfasst den Absatz von Waren an<br />

Endverbraucher, ohne Kraftfahrzeughandel, Brenn-, Schmier- und Kraftstoffhandel sowie rezeptpflichtiger Apothekenwaren.<br />

Aufgrund ihrer z.T. nicht unerheblichen Relevanz für die Versorgungssituation wurden sowohl das<br />

Lebensmittelhandwerk als auch Tankstellenshops und Kioske in der Untersuchung berücksichtigt.<br />

Diese Definition der Verkaufsfläche wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (vgl. BVerwG<br />

4 C 10.04 Beschluss vom 24. November 2005).<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

10


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Davon zu unterscheiden und damit nicht zur Verkaufsfläche hinzu zu rechnen sind Lagerflächen<br />

oder auch Vorbereitungsräume (z.B. zur Portionierung von Fleisch für die Selbstbedienungstheke).<br />

Hinsichtlich des Umgangs mit Pfandräumen ist ein aktueller obergerichtlicher Beschluss des<br />

OVG NRW (AZ 7 B 1767 / 08) vom 06. Februar 2009 zu berücksichtigen. Danach ist nicht der<br />

gesamte Pfandraum (mithin auch die Fläche, die für die Lagerung der Pfandflaschen benötigt<br />

wird) der Verkaufsfläche hinzuzurechnen, sondern nur die Fläche, die auch tatsächlich vom<br />

Kunden begangen werden kann. Diesen Raum könnte man funktional mit Pfandabgaberaum<br />

bezeichnen und sollen ihn somit von dem eigentlichen Pfand(lager)raum auch begrifflich trennen.<br />

Streitgegenständlich ist häufig die Berücksichtigung der Aufstellflächen für Einkaufswagen. Hierzu<br />

hat sich das OVG NRW in dem vorstehenden Beschluss geäußert. Danach zählen außerhalb<br />

des Gebäudes befindliche Aufstellflächen für Einkaufswagen nicht zur Verkaufsfläche.<br />

Die primärstatistische Erhebung ist als wichtige Datenbasis und fundierte Bewertungsgrundlage<br />

zwingend erforderlich. Insbesondere mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung zum Thema Einzelhandelssteuerung<br />

im Rahmen der Bauleitplanung ist eine sehr dezidierte Bestandserfassung<br />

unabdingbar. So müssen insbesondere auch relevante Nebensortimente erfasst werden, die neben<br />

den klassischen Hauptsortimenten zentrenprägende Funktionen einnehmen können. Um<br />

eine sortimentsgenaue Differenzierung der Verkaufsflächen gewährleisten zu können, wurden<br />

daher alle geführten Sortimente (auf der Basis eines etwa 60 Sortimente umfassenden Branchenschlüssels)<br />

differenziert aufgenommen und die jeweils dazugehörigen Verkaufsflächen ermittelt,<br />

soweit möglich bzw. vom Geschäftsinhaber / Filialleiter zugelassen. Zum Teil wurde bei der Bestimmung<br />

der sortimentsspezifischen Verkaufsflächen auf filial- oder anbieterspezifische Sortimentsschlüssel<br />

zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die<br />

dargestellten Verkaufsflächen der Einzelhandelsbetriebe im Einzelfall von den tatsächlich genehmigten<br />

Flächen (Baugenehmigung) abweichen können.<br />

In der Auswertung der Analysedaten wurden die Sortimentsgruppen den der folgenden Tabelle<br />

zu entnehmenden 17 (Haupt-) Branchen zugeordnet.<br />

Tabelle 1:<br />

Hauptbranchen<br />

Branchenschlüssel zur Unternehmenserhebung<br />

Sortimente (Erhebungsgrundlage)<br />

Überwiegend kurzfristige Bedarfsstufe<br />

1. Nahrungs- und Genussmittel Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Tabakwaren)<br />

Bäckerei- / Konditoreiwaren<br />

Metzgerei- / Fleischereiwaren<br />

Getränke<br />

2. Blumen / Zoo (Schnitt-) Blumen<br />

Topfpflanzen/Blumentöpfe, Vasen<br />

Zoologischer Bedarf<br />

3. Gesundheit und Körperpflege Drogerie, Körperpflegeartikel<br />

Parfümerie- und Kosmetikartikel<br />

Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel<br />

Apothekenwaren<br />

Fortsetzung Tabelle nächste Seite<br />

11<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Hauptbranchen<br />

4. Papier, Büroartikel, Schreibwaren / Zeitungen<br />

/ Zeitschriften / Bücher<br />

Sortimente (Erhebungsgrundlage)<br />

Bücher<br />

Papier, Schreibwaren, Büroartikel<br />

Zeitungen / Zeitschriften<br />

Überwiegend mittelfristige Bedarfsstufe<br />

5. Bekleidung / Textilien Herren-, Damen- und Kinderbekleidung<br />

Bekleidung und Textilien allgemein<br />

6. Schuhe / Lederwaren Schuhe<br />

Meterware für Bekleidung, Kurzwaren, Handarbeitswaren<br />

Lederwaren (Koffer, Taschen, Regenschirme)<br />

7. Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren Haushaltswaren, Schneidwaren, Bestecke<br />

Glas, Porzellan, Keramik<br />

Geschenkartikel<br />

8. Spielwaren / Hobbyartikel Spielwaren<br />

Musikinstrumente und Zubehör<br />

Hobby- und Bastelartikel<br />

9. Sport und Freizeit Sportbekleidung<br />

Sportschuhe<br />

Überwiegend langfristige Bedarfsstufe<br />

Sportartikel<br />

Sportgeräte<br />

Campingartikel<br />

Fahrräder und Zubehör<br />

10. Wohneinrichtung Wohn- und Einrichtungsartikel<br />

Haus- und Heimtextilien, Gardinen<br />

Sicht- und Sonnenschutz<br />

Teppiche (Einzelware)<br />

Kunst, Bilder, Rahmen<br />

Bettwaren, Matratzen<br />

11. Möbel Badmöbel<br />

Küchenmöbel<br />

Haus-, Bett- und Tischwäsche<br />

Büromöbel<br />

Gartenmöbel<br />

Möbel allgemein<br />

12. Elektro / Leuchten Elektrogroßgeräte<br />

Elektrokleingeräte<br />

Lampen / Leuchten / Leuchtmittel<br />

Fortsetzung Tabelle nächste Seite<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

12


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Hauptbranchen<br />

Sortimente (Erhebungsgrundlage)<br />

13. Elektronik / Multimedia Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnische Geräte,<br />

Tonträger<br />

Videokameras und –geräte, Fotoapparate und<br />

Zubehör<br />

14. Medizinische und orthopädische Artikel Augenoptik, Hörgeräte,<br />

Mobiltelefone, Telefone und Faxgeräte und Zubehör<br />

Personal Computer, Peripheriegeräte, Zubehör,<br />

Software<br />

Sanitätsbedarf<br />

15. Uhren, Schmuck Uhren / Schmuck<br />

16. Bau- und Gartenmarktsortimente Baumarktspezifisches Sortiment (Tapeten, Lacke,<br />

Farben, Baustoffe, Bauelemente, Schrauben, Kleineisen,<br />

Installationsbedarf, Teppiche (Auslegware),<br />

Werkzeuge, Elektrogeräte und Zubehör)<br />

Pflanzen, Sämereien, Gartenbedarf<br />

Kfz-Zubehör<br />

17. Sonstiges Aktionswaren<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Erotikartikel<br />

Kinderwagen<br />

Daneben stellt die Einordnung nach Lagekategorien eine wichtige Grundlage zur Erarbeitung der<br />

<strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste dar. Im Rahmen der Erhebung wurden die Einzelhandelsbetriebe in<br />

Lagekategorien eingeordnet. Hier handelt es sich auf der einen Seite um zentrale Lagen<br />

(Hauptzentrum Innenstadt und Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland, Westenholz) sowie<br />

die (übrigen) städtebaulich integrierten und nicht integrierten Lagen auf der anderen Seite. Diese<br />

sind wie nachfolgend beschrieben zu unterscheiden:<br />

Integriert: Dazu zählen Einzelhandelsbetriebe, die sich in Lagen befinden, in denen die Einzelhandelsdichte<br />

und -konzentration nicht ausreicht um sie als Zentrum zu bezeichnen. Sie befinden<br />

sich aber dennoch im Siedlungsgefüge integriert und besitzen die Nähe zu Wohnsiedlungsbereichen<br />

(z.B. der Lebensmittelvollsortimenter Marktkauf, Lange Straße).<br />

Nicht integriert: Die nicht integrierte Lage umfasst sämtliche Standorte, die nicht im Zusammenhang<br />

mit der Wohnbebauung stehen, z.B. Einzelhandelsbetriebe an Hauptausfallstraßen<br />

bzw. Bundesstraßen und autokundenorientierten Standorten (z.B. das Einrichtungshaus Hansel,<br />

Knäppenstraße).<br />

13<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Zentrale Lagen: Diese zeichnen sich durch städtebauliche und funktionale Kriterien aus. Sie<br />

besitzen entsprechend einer Einordnung in Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren eine<br />

Versorgungsfunktion für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet oder siedlungsräumliche Teilbereiche (<strong>Stadt</strong>teile).<br />

Kennzeichnend ist insbesondere eine Multifunktionalität, d.h. Mischung von unterschiedlichen<br />

Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen, aber auch Gastronomie, Kultur und<br />

Freizeit. Diese Bereiche sind schützenswert im Sinne der §§ 2 (2), 9 (2a) und 34 (3) BauGB sowie<br />

§ 11 (3) BauNVO und des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.<br />

Daneben wurde eine kleinräumige Zuordnung der Betriebe unter Bezug auf die <strong>Delbrück</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>teile vorgenommen. Dabei wurden die folgenden zehn <strong>Stadt</strong>teile berücksichtigt (vgl. dazu<br />

auch Karte 1):<br />

• <strong>Delbrück</strong><br />

• Anreppen<br />

• Bentfeld<br />

• Boke<br />

• Hagen<br />

• Lippling<br />

• Ostenland<br />

• Schöning<br />

• Steinhorst<br />

• Westenholz<br />

Karte 1:<br />

Erhebungseinheiten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Quelle: DGK 5; eigene Darstellung<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

14


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Die durchgeführte flächendeckende Begehung und Vollerhebung des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels<br />

im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet stellt eine wesentliche Grundlage zur Analyse und Bewertung der<br />

strukturellen Merkmale des Einzelhandelsangebotes der Gesamtstadt - im Allgemeinen - dar. Im<br />

Speziellen, insbesondere vor dem Hintergrund des innerstädtischen Geschäftszentrums und der<br />

Grundversorgungsstruktur in den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen, lassen sich Rahmenbedingungen<br />

analysieren, die in die zukünftigen gesamtstädtischen, insbesondere nahversorgungsrelevanten<br />

Handlungserfordernisse und planungsrelevanten Aussagen, einfließen. Gleichzeitig ist diese detaillierte<br />

Vorgehensweise im Hinblick auf die im Rahmen des Konzeptes zu erarbeitende „<strong>Delbrück</strong>er<br />

Sortimentsliste“ zwingend geboten.<br />

Unter Berücksichtigung der Verkaufsflächen der Einzelhandelsbetriebe innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />

sowie der im Rahmen der städtebaulichen Analyse durchgeführten räumlichen Einordnung<br />

der Betriebe in verschiedene Lagekategorien können die absatzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ermittelt werden, die in die zukünftigen Handlungserfordernisse<br />

und stadtplanungsrelevanten Aussagen einfließen.<br />

2.2 Nachfrageseite<br />

Die zweite Säule der Grundlagenermittlung stellt die Analyse der Nachfragesituation dar. Sie<br />

muss ein umfassendes Bild über die spezifischen Einkaufsgewohnheiten und -präferenzen der<br />

<strong>Delbrück</strong>er Bevölkerung liefern und auf diese Weise Rückschlüsse auf den Angebots- und Leistungsstand<br />

des Einzelhandels ermöglichen.<br />

Sekundärstatistische Daten<br />

Die modellgestützte Schätzung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft innerhalb von Einzelhandelsgutachten<br />

und -analysen zählt zu den Arbeitsschritten, die methodisch nur unzureichend<br />

abgesichert sind. Da sowohl in der amtlichen Statistik als auch in sonstigen statistischen Quellen<br />

keine Daten und Angaben über Einkommen und Kaufkraftpotenzial zu Verfügung stehen, muss<br />

der Wert der vorhandenen, einzelhandelsrelevanten Kaufkraft durch Regionalisierung entsprechender<br />

Daten des privaten Verbrauchs aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung induziert<br />

werden. Entsprechende Werte werden u.a. jährlich von der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH,<br />

Köln oder der GfK Gesellschaft für Konsum und Absatzforschung, Nürnberg herausgegeben. In<br />

der vorliegenden Untersuchung wird auf Daten der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln<br />

zurückgegriffen, die in Teilen modifiziert wurden und an den der Erhebung zu Grunde gelegten<br />

Branchenschlüssel (vgl. dazu Tabelle 1) angepasst wurden.<br />

Die sogenannten einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern, die jährlich veröffentlicht werden,<br />

vermitteln das Niveau des Kaufkraftpotenzials einer räumlichen Teileinheit (Kommune) im<br />

Verhältnis zu dem des gesamten Bundesgebietes. Ein errechneter Wert unter dem Indexwert<br />

100 (Bundesdurchschnitt) weist auf ein um den entsprechenden Prozentsatz niedrigeres Kaufkraftniveau<br />

im Vergleich zum Bundesdurchschnitt hin. Bewegt sich der lokalspezifische Wert<br />

über dem Indexwert 100, liegt entsprechend ein vergleichsweise höheres Kaufkraftniveau vor.<br />

Ergänzend zu den vorab beschriebenen Quellen bilden die Literaturanalyse, sekundärstatistische<br />

Materialien (u.a. Gutachten, Pläne, Programme, Vorlagen und Veröffentlichungen) und sonstige<br />

15<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Quellen (u.a. lokale Tageszeitungen) weitere wichtige Informationsgrundlagen der vorliegenden<br />

Untersuchung.<br />

2.3 Städtebauliche Analyse<br />

Im Rahmen einer auf den Untersuchungsgegenstand ausgerichteten städtebaulichen Analyse<br />

wurden Einzelhandelsstrukturen im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet, also das innerstädtische Geschäftszentrum<br />

und die Nahversorgungszentren ebenso wie die übrigen die Standortstruktur prägenden<br />

bzw. relevanten Einzelhandelsstandorte bezüglich ihrer räumlichen Lage, ihrer Funktionen und<br />

der funktionalen Vernetzung untersucht. Folgende Kriterien sind Bestandteile der städtebaulichen<br />

Analyse:<br />

• Lage der Einzelhandelsstandorte im <strong>Stadt</strong>gebiet / Lage von Magnetbetrieben<br />

• Struktur und Ausdehnung von Einzelhandelslagen<br />

• Verkehrliche Erreichbarkeit und ruhender Verkehr<br />

• Bebauungsstruktur<br />

• Gestaltung des öffentlichen Raumes / Eingangssituation / Einkaufsatmosphäre<br />

• räumliche / synergetische Effekte und Erweiterungsmöglichkeiten sowie<br />

• Nutzungsmischung, insbesondere mit öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben<br />

bzw. kulturellen / sozialen / kirchlichen Einrichtungen.<br />

Im Rahmen der Analyse der Einzelhandelslagen werden die in der Innenstadt vorhandenen Einzelhandelsdichten<br />

bestimmt. Die Einzelhandelsdichte beschreibt den Anteil der Einzelhandelsbetriebe<br />

im Vergleich zu anderen Nutzungsarten wie Gastronomie, Dienstleistungs- oder Wohnnutzungen.<br />

Hauptlagen weisen in der Regel einen durchgehenden Einzelhandelsbesatz von 90<br />

bis 100 % auf. Bei geringen Einzelhandelsdichten von 0 bis 25 % oder auch bei 25 bis 50 % ist<br />

demnach eine Dominanz anderer Nutzungen vorhanden.<br />

Die städtebauliche Analyse ist ein wichtiger integraler Bestandteil des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>. Sie liefert die Grundlage zur Ableitung städtebaulicher Handlungsempfehlungen<br />

für die Zentren der <strong>Stadt</strong> und die entsprechende Einzelhandelssteuerung. Gleichzeitig<br />

stellt sie aber auch einen unbedingt notwendigen Arbeitsschritt zur räumlichen Abgrenzung der<br />

zentralen Versorgungsbereiche im Sinne der §§ 2 (2) und 34 (3) BauGB und des § 11 (3) BauN-<br />

VO und § 9 (2a) BauGB sowie des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel dar.<br />

In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass die Fixierung der räumlichen<br />

Ausdehnung eines zentralen Versorgungsbereiches vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung<br />

5 keine planerische „Abgrenzungsübung“ sondern ein notwendiger Schritt ist, um eine<br />

rechtsichere Grundlage für spätere Entscheidungen im Rahmen kommunaler Einzelhandelsentwicklungen<br />

zu bieten.<br />

5<br />

Vgl. dazu u.a. Urteile des BVerwG vom 11.10.2007 (AZ 4 C 7.07) sowie des OVG NRW vom 25.10.2007 (AZ 7A<br />

1059/06)<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

16


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

2.4 Untersuchungsaufbau und Kommunikationsstruktur<br />

Die Untersuchung gliedert sich in drei wesentliche Bausteine (vgl. dazu Abbildung 1): die Analyse<br />

der Angebots- und Nachfrageseite in <strong>Delbrück</strong> zum Status-Quo, die perspektivische Betrachtung<br />

von Entwicklungspotenzialen und einer künftigen Steuerungsstrategie sowie dem <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

mit seinen konzeptionellen Bausteinen (Zielen, Standortstruktur, Grundsätzen<br />

zur Umsetzung). Das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1<br />

(6) Nr. 11 BauGB. Die Verbindlichkeit – im Sinne einer kommunalen Eigenbindung bzw. als<br />

Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung – ist schließlich<br />

durch eine entsprechende Beschlussfassung im Rat der <strong>Stadt</strong> herzustellen.<br />

Abbildung 1:<br />

Bausteine der Untersuchung<br />

Status-Quo<br />

Perspektive<br />

Ziel<br />

1<br />

Angebots- u.<br />

Nachfrageanalyse<br />

2<br />

Potenziale<br />

Strategien<br />

Instrumente<br />

3<br />

Entwurf<br />

<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

4<br />

Beschluss<br />

<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Prozessbegleitung<br />

Neben einer umfassenden Analyse und Bewertung der Angebots- und Nachfragestruktur bei der<br />

Konzepterstellung ist es erstrebenswert, gleichrangig die Akteure aus der lokalen Kaufmannschaft<br />

sowie der Politik und Verwaltung für Fragen im Überschneidungsbereich von Einzelhandels-<br />

und <strong>Stadt</strong>entwicklung in den Arbeitsprozess einzubinden. Ein entsprechender fachbezogener<br />

Dialog verbessert die Qualität der Untersuchung und stößt einen Diskussionsprozess – auch<br />

nach Ablauf der begleiteten Untersuchung – an. Nur wenn dieser Dialog bereits während der<br />

Untersuchung beginnt und die Akteure Einfluss auf die Fragestellungen nehmen können, ist die<br />

Basis für eine konstruktive Fortsetzung – nach Abschluss der Untersuchung – gegeben. Wenn<br />

aus einer Beteiligung eine Mitwirkung geworden ist, kann auch mit einer breiten Akzeptanz der<br />

Ergebnisse und Empfehlungen gerechnet werden.<br />

Durch einen breit angelegten Kommunikationsprozess wurde in <strong>Delbrück</strong> insbesondere der lokale<br />

Sachverstand in den Prozess eingebracht. Die Diskussion der Ergebnisse, bereits während der<br />

Erarbeitung des Konzeptes, in einem internen Arbeitskreis, einem Workshop und die Berichterstattung<br />

in politischen Gremien und in der Werbegemeinschaft DEMAG führten zu einer größeren<br />

Transparenz der Inhalte und ihrer Transformation in die entsprechenden Institutionen, Gremien<br />

und Akteure.<br />

17<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

An dieser Stelle sei allen Mitwirkenden für die konstruktive Mitarbeit gedankt.<br />

3 Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der<br />

Zentren- und Einzelhandelsstruktur in <strong>Delbrück</strong><br />

Zur grundsätzlichen Einordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> hinsichtlich der einzelhandelsrelevanten und<br />

städtebaulichen Situation erfolgt nachstehend eine Übersicht der Rahmenbedingungen, die sich<br />

direkt oder indirekt auf die Positionierung, die kundenseitige Inanspruchnahme und somit auch<br />

auf die Prosperität des Einzelhandelsstandortes <strong>Delbrück</strong> auswirken können.<br />

3.1 Rolle in der Region und verkehrliche Anbindung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> befindet sich im Osten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, im Nordwesten<br />

des ostwestfälischen Kreises Paderborn. Im Westen grenzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> an die Städte<br />

Rietberg und Verl (Kreis Gütersloh). Die nordöstliche und östliche Begrenzung bilden die Gemeinde<br />

Hövelhof und die <strong>Stadt</strong> Paderborn und die südliche Begrenzung die Städte Salzkotten<br />

und Lippstadt (Kreis Soest).<br />

Im Rahmen der Landesplanung wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als Mittelzentrum eingestuft (vgl. Karte<br />

2). Die nächstgelegenen Oberzentren sind die Städte Paderborn (rund 20 Autominuten) und<br />

Bielefeld (rund 45 Autominuten).<br />

Karte 2:<br />

Lage im Raum<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße 64 (Rheda-Wiedenbrück – Paderborn).<br />

In einem Radius von 25 km ist die Anbindung an Bundesautobahnen (A 33, A 44 und<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

18


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

A 2) gegeben. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist nicht an den Bahnverkehr angebunden. Nächstgelegene<br />

Bahnhöfe befinden sich in Paderborn, Salzkotten, Rheda-Wiedenbrück und Lippstadt. Einerseits<br />

ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> für den Kfz-Verkehr somit gut zu erreichen, andererseits sind aber auch<br />

andere (überregionale) Wettbewerbsstandorte, wie Paderborn oder Bielefeld, für die <strong>Delbrück</strong>er<br />

Bevölkerung gut erreichbar.<br />

3.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur<br />

Die Siedlungsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist in der nachfolgenden Karte dargestellt und zeigt<br />

einen räumlichen Schwerpunkt im zentralen <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

Karte 3:<br />

Siedlungsstruktur <strong>Delbrück</strong><br />

Quelle: DGK 5; eigene Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Der Siedlungsschwerpunkt der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> liegt mit rund 11.420 Einwohnern (38 % der Gesamtbevölkerung<br />

<strong>Delbrück</strong>s) im gleichnamigen zentralen <strong>Stadt</strong>teil, in dem sich auch die Innenstadt<br />

befindet (vgl. dazu Karte 3 und Tabelle 2). In den übrigen neun <strong>Stadt</strong>teilen stellt sich die<br />

Siedlungsstruktur dörflich strukturiert dar und wird weitgehend durch einen hohen Anteil an<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt.<br />

19<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 2:<br />

Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />

<strong>Stadt</strong>teil<br />

Einwohner<br />

Anreppen 1.340<br />

Bentfeld 1.360<br />

Boke 2.610<br />

<strong>Delbrück</strong> 11.420<br />

Hagen 2.380<br />

Lippling 2.130<br />

Ostenland 3.030<br />

Schöning 1.290<br />

Steinhorst 780<br />

Westenholz 3.690<br />

gesamt 30.030<br />

Quelle: Einwohnermeldeamt <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand 12/2010), gerundete Werte<br />

Die nächstgrößeren <strong>Stadt</strong>teile mit rund 3.690 bzw. 3.030 Einwohnern sind der <strong>Stadt</strong>teil Westenholz<br />

im westlichen <strong>Stadt</strong>gebiet und der <strong>Stadt</strong>teil Ostenland, welcher östlich an den <strong>Stadt</strong>teil<br />

<strong>Delbrück</strong> angrenzt. In den nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen Steinhorst, Lippling und Schöning leben insgesamt<br />

rund 4.200 Einwohner, wobei Steinhorst mit lediglich rund 780 Einwohnern der kleinste<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong>s ist. Der westlich an den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong> angrenzende <strong>Stadt</strong>teil Hagen zählt<br />

rund 2.380 Einwohner. In den <strong>Stadt</strong>teilen Boke und Anreppen, die die südliche Begrenzung des<br />

<strong>Stadt</strong>teils <strong>Delbrück</strong> bilden, leben insgesamt rund 3.950 Einwohner. Der <strong>Stadt</strong>teil Bentfeld im<br />

Südosten, der wie der <strong>Stadt</strong>teil Westenholz nicht an den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong> angrenzt, zählt rund<br />

1.360 Einwohner. Insgesamt erstreckt sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> über eine Fläche von rund 157<br />

km² und zählt insgesamt rund 30.030 Einwohner.<br />

3.3 Einzelhandelsrelevante und sekundärstatistische Einordnung<br />

Die nachfolgende Karte 4 und Tabelle 3 geben einen Überblick, wie sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> insbesondere<br />

bezogen auf die landesplanerische Einordnung und das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau<br />

im Vergleich zu ihren Nachbargemeinden darstellt. Landesplanerisch sind die Nachbargemeinden<br />

wie folgt eingestuft:<br />

• Grundzentren: Augustdorf, Bad Lippspringe, Borchen, Hövelhof, Langenberg, Salzkotten,<br />

Schlangen, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl<br />

• Mittelzentren: Geseke, Gütersloh, Lippstadt, Rheda-Wiedenbrück und Rietberg<br />

• Oberzentrum: Paderborn<br />

In Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer ergeben<br />

sich unterschiedliche, einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenziale für die einzelnen Kommunen.<br />

Mit einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer von 99,1 liegt <strong>Delbrück</strong> leicht unter<br />

dem Bundesdurchschnitt (Indexwert = 100) des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveaus und<br />

bewegt sich im Mittelfeld der Nachbargemeinden.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

20


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 4:<br />

Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern<br />

Quelle: eigene Darstellung; einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern:<br />

IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln, 2010<br />

Tabelle 3: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern in der Region 2010<br />

einzelhandelsrelevante<br />

Zugehöriger<br />

Kommune<br />

Einwohner Kaufkraft in Kaufkraftkennziffer<br />

Kreis<br />

Mio. Euro<br />

Augustdorf Lippe 9.582 41,7 88,3<br />

Bad Lippspringe Paderborn 15.126 73,1 97,1<br />

Borchen Paderborn 13.597 67,2 99,2<br />

<strong>Delbrück</strong> Paderborn 30.030 148,6 99,1<br />

Geseke Soest 20.810 99,6 96,3<br />

Gütersloh Gütersloh 96.343 501,9 104,0<br />

Hövelhof Paderborn 15.938 77,9 98,2<br />

Langenberg Gütersloh 8.193 41,0 100,2<br />

Lippstadt Soest 66.924 336,7 100,8<br />

Paderborn Paderborn 144.811 703,3 97,6<br />

Rheda-Wiedenbrück Gütersloh 46.951 241,4 102,8<br />

Rietberg Gütersloh 28.828 144,1 100,1<br />

Salzkotten Paderborn 24.913 122,4 98,6<br />

Schlangen Lippe 8.833 43,0 97,7<br />

Schloß Holte-Stukenbrock Gütersloh 26.154 133,4 102,1<br />

Verl Gütersloh 24.908 129,2 103,6<br />

Quelle: eigene Darstellung; IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln, 2010 6<br />

6 Die Daten der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln wurden modifiziert und an den der Erhebung zu Grunde<br />

gelegten Branchenschlüssel angepasst (vgl. dazu Kapitel 2.2).<br />

21<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Auf der Basis eines einzelhandelsrelevanten, jährlichen Pro-Kopf-Verbrauches im Bundesdurchschnitt<br />

von rund 5.100 Euro / Kopf ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> in Abhängigkeit von der<br />

Einwohnerzahl und dem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveau ein Kaufkraftpotenzial von<br />

rund 148,6 Mio. Euro (Stand 2010).<br />

4 Einzelhandelsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Eine unabdingbare Grundlage für die Bewertung der Einzelhandelssituation in <strong>Delbrück</strong> sowie<br />

die Ableitung einer künftigen Steuerungsstrategie für den Einzelhandel bildet die Untersuchung<br />

der Einzelhandelsstruktur, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte.<br />

Auf Grundlage der im November 2010 durchgeführten flächendeckenden Einzelhandelserhebung<br />

sowie der städtebaulichen und einzelhandelsbezogenen Beurteilung der Versorgungsstandorte<br />

und -bereiche wird die Angebotsseite des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels analysiert. Dabei<br />

wird die Analyse jeweils differenziert für die Gesamtstadt sowie die räumlichen Angebotsschwerpunkte<br />

vorgenommen.<br />

4.1 Gesamtstädtische Struktur<br />

Das gesamtstädtische Bild der Einzelhandelssituation zum Erhebungszeitpunkt (November 2010)<br />

wird im Folgenden dargestellt:<br />

• Auf gesamtstädtischer Ebene existieren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> 209 Einzelhandelsbetriebe mit<br />

einer Verkaufsfläche von rund 88.300 m² (ohne Leerstände).<br />

• Die einwohnerbezogene Verkaufsfläche beträgt 2,94 m² und rangiert über dem bundesdeutschen<br />

Durchschnittswert von 1,4 m² Verkaufsfläche / Einwohner.<br />

• Auf den großflächigen Einzelhandel (Betriebe ab 800 m² Verkaufsfläche) entfallen 21 Betriebe<br />

im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet. Sie nehmen eine Verkaufsfläche von rund 60.800 m² ein,<br />

das entspricht einem Anteil von 69 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche.<br />

• Die durchschnittliche Verkaufsfläche je Betrieb beträgt rund 420 m² und liegt damit<br />

deutlich über dem bundesdurchschnittlichen Wert von rund 230 m² pro Betrieb. Dieser Wert<br />

veranschaulicht die prägende Bedeutung des großflächigen Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong>.<br />

• Im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet stehen 16 Ladenlokale mit einer Verkaufsfläche von rund<br />

1.520 m² leer. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 7,1 %. Bis zu 10 % Leerstand in<br />

einer Gemeinde werden noch als üblich bewertet, da diese Größenordnung als Obergrenze<br />

für eine natürliche Fluktuationsrate gilt, wobei jedoch bei einer weitergehenden Bewertung<br />

u.a. die Dauer, die Größe und die Lage einzelner Leerstände zu analysieren sind. Es ist festzuhalten,<br />

dass sich die Leerstandssituation in <strong>Delbrück</strong> derzeit keineswegs kritisch darstellt.<br />

Das Verkaufsflächenangebot des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels, gegliedert nach übergeordneten<br />

Warengruppen, verdeutlicht die nachfolgende Tabelle:<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

22


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 4:<br />

Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächen des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong><br />

Warengruppe<br />

Anzahl<br />

der<br />

Betriebe*<br />

Verkaufsfläche<br />

Einwohnerbezogene<br />

Verkaufsflächenausstattung<br />

Anteil an der<br />

Gesamtverkaufsfläche<br />

in m² in % in m²<br />

Nahrungs- und Genussmittel 66 11.100 12,5 0,37<br />

Blumen / Zoo 5 3.550 4,0 0,12<br />

Gesundheit und Körperpflege 14 2.100 2,4 0,07<br />

Papier, Bürobedarf, Schreibwaren /<br />

Bücher / Zeitungen / Zeitschriften 7 1.050 1,2 0,03<br />

Überwiegend kurzfristiger Bedarf 92 17.800 20,1 0,59<br />

Bekleidung / Textilien 27 5.250 5,9 0,17<br />

Schuhe / Lederwaren 9 1.850 2,1 0,06<br />

Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren<br />

1 2.900 3,3 0,10<br />

Spielwaren / Hobbyartikel 5 900 1,0 0,03<br />

Sport und Freizeit 5 700 0,8 0,02<br />

Überwiegend mittelfristiger Bedarf 47 11.600 13,1 0,39<br />

Wohneinrichtung 11 6.450 7,3 0,22<br />

Möbel 7 12.400 14,1 0,41<br />

Elektro / Leuchten 6 3.150 3,5 0,10<br />

Elektronik / Multimedia 8 1.250 1,4 0,04<br />

Medizinische und orthopädische<br />

Artikel 7 450 0,5 0,01<br />

Uhren / Schmuck 1 150 0,2 0,01<br />

Baumarktsortimente 18 23.350 26,4 0,78<br />

Gartenmarktsortimente 11 11.650 13,2 0,39<br />

Überwiegend langfristiger Bedarf 69 58.850 66,6 1,96<br />

Sonstiges 1 100 0,1 0,00<br />

gesamt / Durchschnitt 209 88.300 100,0 2,94<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />

* Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />

Unter quantitativen Gesichtspunkten ist der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel wie folgt gekennzeichnet:<br />

• Insgesamt 58.850 m² bzw. 67 % der gesamtstädtischen Verkaufsfläche werden in den<br />

Warengruppen der überwiegend langfristigen Bedarfsstufe in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> vorgehalten.<br />

Diese Warengruppe ist vor allem geprägt durch die Angebote in den Warengruppen<br />

Bau- und Gartenmarktsortimente (insgesamt rund 35.000 m² Verkaufsfläche) sowie Möbel<br />

23<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

(rund 12.400 m² Verkaufsfläche). Gemeinsam umfassen sie einen Anteil von mehr als 80 %<br />

an der Verkaufsfläche innerhalb der Bedarfsstufe.<br />

• Rund 17.800 m² Verkaufsfläche bzw. ein Anteil von 20 % an der Gesamtverkaufsfläche<br />

entfallen auf die Warengruppen der überwiegend kurzfristigen Bedarfsstufe. Hierbei tritt –<br />

entsprechend des typischen Bildes auch in anderen Kommunen – die Warengruppe Nahrungs-<br />

und Genussmittel quantitativ hervor. Sie ist mit rund 11.100 m² Verkaufsfläche<br />

und einem Anteil von 13 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche in der <strong>Delbrück</strong>er<br />

Einzelhandelslandschaft vertreten. Damit liegt die Verkaufsfläche im Bereich der Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel mit 0,37 m² pro Einwohner nur leicht unter dem bundesdeutschen<br />

Durchschnitt von 0,38 - 0,40 m² Verkaufsfläche pro Einwohner.<br />

• Auf die Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsstufe entfällt ein Anteil von 13 % an<br />

der gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Hier ragt die innerstädtische Leitbranche Bekleidung /<br />

Textilien mit einem Verkaufsflächenangebot von rund 5.250 m² Verkaufsfläche bzw. 6 %<br />

an der Gesamtverkaufsfläche hervor.<br />

Im Vergleich zur Einzelhandelsuntersuchung aus dem Jahr 2004 ist festzuhalten, dass sich der<br />

<strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel, auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einwohnerzahl, positiv<br />

entwickelt hat.<br />

Tabelle 5: Kennwerte des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels im Vergleich 2004 zu 2010<br />

Anzahl der Einzelhandelsbetriebe<br />

(ohne Leerstände)<br />

Verkaufsfläche in m² (gerundet,<br />

ohne Leerstände)<br />

Durchschnittliche Verkaufsfläche pro<br />

Betrieb in m² (gerundet)<br />

2004* 2010<br />

203 209<br />

61.200 88.300<br />

302 425<br />

Verkaufsflächenausstattung in m²<br />

2,06 2,94<br />

pro Einwohner (gerundet)<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010);<br />

Verträglichkeitsanalyse geplanter Einzelhandelsnutzungen im <strong>Stadt</strong>kern von <strong>Delbrück</strong>, 2005<br />

*Erhebungszeitraum: Oktober 2004<br />

• Der Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong> ist quantitativ gut aufgestellt.<br />

• Es besteht ein attraktiver Mix aus inhabergeführten und filialisierten ebenso wie aus kleinflächigen<br />

und großflächigen Betrieben.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

24


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Großflächiger Einzelhandel<br />

Insgesamt 21 großflächige Betriebe 7 bilden mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rund<br />

60.800 m² einen Anteil von rund 69 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Angebotsschwerpunkte<br />

liegen neben Betrieben mit den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel oder<br />

Gartenmarktsortimenten vor allem im Bereich der Baumarktsortimente und Möbel. Der größte<br />

Betrieb im <strong>Stadt</strong>gebiet ist der Möbelmarkt Hansel mit rund 17.600 m² Verkaufsfläche, gefolgt<br />

von den Baumärkten Gerwing (ehemals Bussemas) 8 mit rund 10.000 m² Verkaufsfläche und Obi<br />

mit rund 6.300 m² Verkaufsfläche (vgl. Karte 5).<br />

Karte 5:<br />

Großflächige Einzelhandelsbetriebe im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong><br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Insgesamt ist festzuhalten, dass das Einzelhandelsangebot in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ein Spektrum<br />

über alle Warengruppen umfasst, jedoch z.T. geringer Breite und Tiefe. Zur weiteren Bewertung<br />

dieses quantitativen Angebotes im Hinblick auf stadtentwicklungsrelevante Aspekte und Entwicklungsspielräume<br />

sind darüber hinaus vor allem auch qualitative, strukturelle und räumliche<br />

Kriterien, wie beispielsweise die Lage der entsprechenden Einzelhandelseinrichtungen in einem<br />

7 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in Abgrenzung zum sonstigen Einzelhandel planungsrechtlich eine eigenständige<br />

Nutzungsart. Die Einstufung als großflächiger Betrieb erfolgt nach § 11 (3) BauNVO mit Überschreiten einer<br />

Verkaufsfläche von 800 m²; dies entspricht einer Bruttogeschossfläche von rund 1.200 m². (Vgl. dazu auch: Bundesverwaltungsgericht<br />

Leipzig, Pressemitteilung: Entscheidung zum großflächigen Einzelhandel. Demnach ist ein Einzelhandelsbetrieb<br />

als großflächig einzuordnen, wenn er eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreitet (Urteile vom<br />

24.11.2005: BVerwG 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05 und 4 C 8.05)).<br />

8 Am 01.08.2011 wurde die Firma Bussemas von der Firma Gerwing übernommen.<br />

25<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Zentrum oder dezentral sowie nachfrageseitige Entwicklungen zu berücksichtigen. Diese werden,<br />

ausgerichtet auf den Untersuchungsgegenstand, insbesondere auch auf Ebene der Versorgungs-<br />

und Standortbereiche in den folgenden Kapiteln näher untersucht.<br />

4.2 Räumliche Differenzierung des Einzelhandelsangebotes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

In einem ersten Schritt wird dabei die Verteilung des Einzelhandelsangebotes auf die Lage der<br />

Betriebe in Bezug auf ihre städtebauliche und siedlungsräumliche Integration betrachtet. Darüber<br />

hinaus berücksichtigt die Analyse insbesondere in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt und den Nahversorgungszentren<br />

städtebauliche wie funktionale bzw. einzelhandelsrelevante Aspekte gleichermaßen<br />

und ist somit im Rahmen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es eine unverzichtbare Grundlage<br />

zur Ableitung der räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche.<br />

Karte 6 gibt einen Überblick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />

Der räumliche und quantitative Schwerpunkt zeichnet sich im zentralen Hauptsiedlungsbereich<br />

bzw. der Innenstadt (vgl. dazu Kapitel 4.2.1) von <strong>Delbrück</strong> ab. Daneben treten die zentralen<br />

Lagen in Lippling, Ostenland sowie Westenholz (vgl. dazu Kapitel 4.2.2 bis 4.2.4) besonders<br />

hervor. Darüber hinaus ergänzen großflächige Einzelhandelsbetriebe in solitären Lagen das<br />

gesamtstädtische Einzelhandelsangebot (vgl. dazu Kapitel 4.2.5).<br />

Karte 6:<br />

Lage der Einzelhandelsbetriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

26


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

4.2.1 Innenstadt (Hauptzentrum)<br />

Die Innenstadt bildet den räumlichen Kern der <strong>Stadt</strong> und stellt den Versorgungsschwerpunkt<br />

dar. Sie erstreckt sich von der Lange Straße über die Thülecke bis hin zur Oststraße. Ergänzende<br />

Einzelhandelslagen befinden sich nördlich an der Lipplinger Straße und am Brenkenkamp.<br />

Der Einzelhandel, Leitfunktion der Innenstadt, ist vor allem entlang der Ortsdurchfahrt, also am<br />

Verkehrsband Oststraße, Thülecke und Lange Straße lokalisiert. Er ist daher besonders gut erreichbar,<br />

leidet aber auch gleichzeitig unter den verkehrlichen Belastungen, unter den erheblichen<br />

Raumansprüchen des mobilisierten Individualverkehrs sowie unter den Luft- und<br />

Lärmemissionen. Es handelt sich dabei weitgehend um inhabergeführten Facheinzelhandel, der<br />

überwiegend attraktiv aufgestellt ist.<br />

Die Innenstadt zeichnet sich durch eine gute Mischung der Funktionen aus. Bildungs- und Kultureinrichtungen,<br />

Kirchen und gastronomische Einrichtungen sind zentral verortet und üben eine<br />

starke Magnetwirkung für das Umland aus. Zudem wird in der Innenstadt oder in unmittelbarer<br />

Nähe zu ihr gewohnt.<br />

Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ein städtebauliches Entwicklungskonzept für ihre<br />

Innenstadt, unter Berücksichtigung der „Förderrichtlinien <strong>Stadt</strong>erneuerung 2008“, erstellen lassen.<br />

In einem breit angelegten Planungs- und Beteiligungsprozess entstand ein Integriertes<br />

Handlungskonzept 9 , das, ausgehend vom vorhandenen <strong>Stadt</strong>bild und aufbauend auf den bisherigen<br />

Planungen, konkrete Antworten auf die genannten Probleme und Fragestellungen liefert.<br />

Darüber hinaus sollen mit Fördergeldern aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive <strong>Stadt</strong>- und<br />

Ortsteilzentren“ die Konzeptbausteine in den nächsten Jahren realisiert werden.<br />

Das Konzept zur Stärkung der Innenstadt setzt auf eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte, die<br />

entsprechend der Analyse und formulierten Zielsetzungen vom Umbau des zentralen Alten<br />

Marktes bis hin zur Aufwertung des öffentlichen Raums durch Kunstobjekte und Grün sowie die<br />

Attraktivierung des Gesichts der <strong>Stadt</strong> durch attraktivere Fassaden, also Investitionen der Privaten,<br />

reichen. Dadurch sollen neue Treffpunkte und Attraktionen in der Innenstadt entstehen. Im<br />

Kern geht es darum, die Aufenthaltsqualität für Besucher und Kunden, insbesondere im Hinblick<br />

auf Familien- und Seniorenfreundlichkeit deutlich zu erhöhen und so für Lebens- und Wohlfühlqualität<br />

und eine nachhaltige, auch ökonomisch wirksame Entwicklung der <strong>Stadt</strong> zu sorgen.<br />

Eine zentrale Voraussetzung für eine Aufwertung der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt liegt in der Reduzierung<br />

und Neuordnung des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt, um die Emissionen deutlich zu<br />

reduzieren und Bummeln in sicherer Umgebung für alle <strong>Delbrück</strong>er zu ermöglichen. Nur<br />

dadurch kann langfristig nachhaltiger Städtebau im Zentrum betrieben werden. Die Aufwertung<br />

des Kirchplatzes oder des Marktes zur Verbesserung der Aufenthaltsmöglichkeiten stellt hier<br />

einen wichtigen Baustein dar.<br />

9 Junker und Kruse, SHP Ingenieure: Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von <strong>Delbrück</strong>, August 2011<br />

27<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Angebotsstruktur<br />

Insgesamt werden in der Innenstadt zum Zeitpunkt der Erhebung in 90 Betrieben rund<br />

18.250 m² Verkaufsfläche und damit 21 % der Gesamtverkaufsfläche der <strong>Stadt</strong> vorgehalten<br />

(vgl. dazu Tabelle 6).<br />

Der größte Anbieter und wichtiger Magnetbetrieb in der Innenstadt ist der Lebensmittelvollsortimenter<br />

Minipreis (rund 1.200 m² Verkaufsfläche), darüber hinaus sind als prägende Frequenzbringer<br />

im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels der Lebensmittelvollsortimenter Elli Markt<br />

(rund 900 m² Verkaufsfläche) sowie die Lebensmitteldiscounter Netto (rund 800 m² Verkaufsfläche),<br />

Lidl (rund 700 m² Verkaufsfläche) und Aldi (rund 700 m² Verkaufsfläche) zu nennen. In<br />

der Warengruppe Bekleidung / Textilien stellt das Fachgeschäft Dunschen (rund 1.200 m² Verkaufsfläche)<br />

den größten Anbieter dar. Des Weiteren sind in der Warengruppe Gesundheit und<br />

Körperpflege der Drogeriemarkt Rossmann (rund 500 m² Verkaufsfläche) und im Bereich Schuhe<br />

/ Lederwaren das Fachgeschäft Schuh Okay (rund 550 m² Verkaufsfläche) zu nennen, die<br />

jeweils in den Warengruppen die größten Anbieter darstellen. Darüber hinaus befinden sich mit<br />

dem Malerfachmarkt Scheller an der Oststraße, dem Raiffeisen Markt sowie dem Baustoffhandel<br />

Happe an der Lipplinger Straße auch Anbieter mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment in der<br />

Innenstadt von <strong>Delbrück</strong>.<br />

Insgesamt besteht in der Innenstadt ein umfassendes, zentrentypisches Angebot mit einem Betriebsformenmix<br />

aus Filialisten und inhabergeführten Fachgeschäften.<br />

In der folgenden Tabelle ist das Einzelhandelsangebot in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt differenziert<br />

nach Hauptwarengruppen dargestellt:<br />

Tabelle 6:<br />

Angebotssituation im innerstädtischen Zentrum von <strong>Delbrück</strong><br />

(Hauptzentrum)<br />

Warengruppe<br />

Anzahl der<br />

Betriebe*<br />

Verkaufsfläche<br />

in m² in % an gesamt<br />

Nahrungs- und Genussmittel 17 4.790 26,2%<br />

Blumen / Zoo 1 290 1,6%<br />

Gesundheit und Körperpflege 8 1.290 7,1%<br />

Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />

Zeitungen / Zeitschriften 6 530 2,9%<br />

Überwiegend kurzfristiger Bedarf 32 6.890 37,7%<br />

Bekleidung / Textilien 24 4.630 25,3%<br />

Schuhe / Lederwaren 8 1.710 9,4%<br />

Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren 1 340 1,9%<br />

Spielwaren / Hobbyartikel 2 180 1,0%<br />

Sport und Freizeit 1 460 2,5%<br />

Überwiegend mittelfristiger Bedarf 36 7.330 40,1%<br />

Wohneinrichtung 4 1.010 5,5%<br />

Möbel 2 570 3,1%<br />

Elektro / Leuchten - 20 0,1%<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

28


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Warengruppe<br />

Anzahl der<br />

Betriebe*<br />

Verkaufsfläche<br />

in m² in % an gesamt<br />

Elektronik / Multimedia 5 500 2,7%<br />

Medizinische und orthopädische<br />

Artikel 6 360 2,0%<br />

Uhren / Schmuck 1 160 0,9%<br />

Baumarktsortimente 3 1.140 6,2%<br />

Gartenmarktsortimente 1 260 1,4%<br />

Überwiegend langfristiger Bedarf 22 4.020 22,0%<br />

Sonstiges - 30 0,2%<br />

gesamt / Durchschnitt 90 18.270 100,0%<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />

* Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />

• Das Verkaufsflächenangebot im Bereich der Waren der kurzfristigen Bedarfsstufe umfasst<br />

insgesamt rund 6.900 m². Das Gros entfällt dabei auf die Warengruppen Nahrungs- und<br />

Genussmittel mit 4.800 m² Verkaufsfläche sowie Gesundheit und Körperpflege mit rund<br />

1.300 m² Verkaufsfläche. Neben den großen Lebensmittelmärkten ergänzen kleinere Lebensmittelanbieter,<br />

wie etwa Lebensmittelhandwerksbetriebe oder Fachgeschäfte und auch<br />

einzelne Betriebe mit Randsortimenten aus dem Bereich der kurzfristigen Bedarfsstufe, das<br />

Angebot.<br />

• Innerhalb der Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsdeckung nehmen die innerstädtischen<br />

Leitbranchen Bekleidung / Textilien mit rund 4.650 m² Verkaufsfläche sowie Schuhe /<br />

Lederwaren mit rund 1.700 m ² Verkaufsfläche einen besonderen quantitativen Stellenwert<br />

ein. Somit sind 88 % bzw. 92 % der gesamtstädtischen Verkaufsfläche dieser Warengruppen<br />

in der Innenstadt angesiedelt. Insgesamt entfällt in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt auf die<br />

mittelfristige Bedarfsstufe eine Verkaufsfläche von rund 7.350 m² Verkaufsfläche und somit<br />

knapp zwei Drittel der entsprechenden Gesamtverkaufsfläche der <strong>Stadt</strong>.<br />

• Das Warenangebot der langfristigen Bedarfsstufe ist im Innenstadtbereich von <strong>Delbrück</strong> mit<br />

rund 4.000 m² Verkaufsfläche vertreten. Dies entspricht lediglich einem Anteil an der Gesamtverkaufsfläche<br />

der <strong>Stadt</strong> von rund 5 %. Mehr als die Hälfte entfallen dabei auf die Warengruppen<br />

Baumarktsortimente und Möbel mit rund 1.150 m² Verkaufsfläche bzw. rund<br />

1.000 m² Verkaufsfläche. Die langfristige Bedarfsstufe ist geprägt durch typische nichtzentrenrelevante<br />

Sortimente (Bau-, Gartenmarktsortimente und Möbel), aber auch durch<br />

zentrenrelevante Sortimente wie Elektronik / Multimedia oder Uhren / Schmuck. Der größte<br />

Anbieter in der Warengruppe Elektronik / Multimedia befindet sich allerdings außerhalb der<br />

Innenstadt.<br />

29<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 7:<br />

Einzelhandelsbetriebe in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Die räumlich funktionale Struktur der Innenstadt<br />

Die <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt zeichnet sich durch ein dichtes Einzelhandelsangebot (vgl. dazu Karte<br />

7), hohe Passantenfrequenzen, einen zentrenrelevanten Branchenmix, eine innenstadttypische<br />

Anbieterstruktur sowie eine typische städtebauliche Gestaltung aus.<br />

Das Einzelhandelsangebot in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt wird durch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe<br />

ergänzt, die vor allem auch die zentrale, stadtweit übergreifende Versorgungsfunktion<br />

unterstreichen, dazu zählen u.a. Rathaus, Bildungseinrichtungen, kath. Bücherei, Bank /<br />

Sparkasse, Ärzte, Versicherungen, Krankenkassen und gastronomische Einrichtungen.<br />

Ein wichtiges Kriterium für die Abgrenzung des Geschäftszentrums in <strong>Delbrück</strong> ist die Nutzungsstruktur<br />

und die Differenzierung in Haupt-, Neben- und Ergänzungslagen. Die Einzelhandelsdichte<br />

beschreibt in diesem Zusammenhang das Verhältnis von Einzelhandelsnutzungen zu anderen<br />

Nutzungen wie Dienstleistungen, Gastronomie, Wohnen oder auch Leerständen in den<br />

Erdgeschossen der straßenbegleitenden Bebauung. Die Darstellung der Einzelhandelsdichten<br />

gibt ein anschauliches Bild der räumlichen Ausprägung des Geschäftszentrums und seiner unterschiedlichen<br />

Einzelhandelslagen (vgl. Karte 8). Somit werden insbesondere auch Konzentrationspunkte<br />

und zusammenhängende Lagen der Einzelhandelsnutzungen verdeutlicht.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

30


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 8:<br />

Einzelhandelsdichten in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt<br />

Quelle: DGK 5; eigene Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

4.2.2 Zentraler Bereich in Lippling<br />

Der zentrale Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Lippling befindet sich etwa 3,6 km (Luftlinie) entfernt von der<br />

<strong>Delbrück</strong>er Innenstadt und erstreckt sich über den Kreuzungsbereich Zur alten Kapelle, Zur<br />

Schmiede und der Westerwieher Straße.<br />

Angebotsstruktur<br />

Insgesamt umfasst das Einzelhandelsangebot des Lipplinger Hauptgeschäftsbereiches rund<br />

950 m² Verkaufsfläche, was einem Anteil von 1 % der Gesamtverkaufsfläche der <strong>Stadt</strong> entspricht.<br />

Größter Anbieter im Lipplinger Geschäftsbereich ist der Lebensmittelmarkt Nahkauf an<br />

der Straße Zur alten Kapelle.<br />

Der Angebotsschwerpunkt im zentralen Bereich Lippling liegt mit rund 450 m² Verkaufsfläche –<br />

geprägt durch einen Lebensmittelmarkt – in den Warengruppen der kurzfristigen Bedarfsdeckung,<br />

insbesondere in dem Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel und ist damit vor<br />

allem auf die Grund- bzw. Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>teil ausgerichtet.<br />

Ferner befinden sich in diesem zentralen Bereich Dienstleistungsbetriebe, dabei handelt es sich<br />

u.a. um eine Sparkasse, eine Volksbank, eine Grundschule, einen Friseur und gastronomische<br />

Angebote.<br />

31<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 7:<br />

Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Lippling<br />

Warengruppe<br />

Anzahl der<br />

Betriebe*<br />

Verkaufsfläche<br />

in m² in % an gesamt<br />

Nahrungs- und Genussmittel 3 400 40,0%<br />

Blumen / Zoo - - -<br />

Gesundheit und Körperpflege 1 < 100 7,4%<br />

Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />

Zeitungen / Zeitschriften - < 100 1,1%<br />

Überwiegend kurzfristiger Bedarf 4 450 48,4%<br />

Bekleidung / Textilien 1 100 11,6%<br />

Schuhe / Lederwaren - - -<br />

Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - < 100 1,1%<br />

Spielwaren / Hobbyartikel - - -<br />

Sport und Freizeit - - -<br />

Überwiegend mittelfristiger Bedarf 1 100 12,6%<br />

Wohneinrichtung 1 100 12,6%<br />

Möbel - - -<br />

Elektro / Leuchten 1 < 100 7,4%<br />

Elektronik / Multimedia - - -<br />

Medizinische und orthopädische<br />

Artikel - - -<br />

Uhren / Schmuck - - -<br />

Baumarktsortimente 1 200 20,0%<br />

Gartenmarktsortimente - - -<br />

Überwiegend langfristiger Bedarf 3 350 38,9%<br />

Sonstiges - - -<br />

gesamt / Durchschnitt 8 950 100,0%<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />

*Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

32


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 9:<br />

Zentraler Bereich in Lippling<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Die räumlich funktionale Struktur des zentralen Bereichs in Lippling<br />

Es ist festzuhalten, dass im zentralen Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Lippling eine aufgelockerte Bebauung<br />

mit dörflichem Zentrencharakter vorherrscht. Dieser wird geprägt durch Einzelhandelsnutzungen,<br />

die im Wesentlichen auf ein Angebot von Waren der kurzfristigen Bedarfsstufe ausgerichtet<br />

sind und durch öffentliche wie private Dienstleistungen sowie gastronomische Angebote ergänzt<br />

werden.<br />

4.2.3 Zentraler Bereich in Ostenland<br />

In 4,8 km Entfernung nordöstlich der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt befindet sich der zentrale Bereich<br />

des <strong>Stadt</strong>teils Ostenland. Dieser erstreckt sich im Kreuzungsbereich der Straßen Auf dem Haupte,<br />

Auf der Bache und Osterloher Straße.<br />

Angebotsstruktur<br />

Insgesamt umfasst der zentrale Bereich in dem <strong>Stadt</strong>teil Ostenland zum Zeitpunkt der Erhebung<br />

rund 2.450 m² Verkaufsfläche. Der größte Betrieb ist die Landgärtnerei Sporkmann mit rund<br />

1.700 m² Verkaufsfläche. Im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist der Supermarkt Markant<br />

(rund 500 m² Verkaufsfläche) als funktionstragender Anbieter des Zentrums hervorzuheben.<br />

33<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 8:<br />

Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Ostenland<br />

Warengruppe<br />

Anzahl der<br />

Betriebe*<br />

Verkaufsfläche<br />

in m² in % an gesamt<br />

Nahrungs- und Genussmittel 3 500 20,5<br />

Blumen / Zoo 1 900 36,9<br />

Gesundheit und Körperpflege 1 200 7,8<br />

Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />

Zeitungen / Zeitschriften - - -<br />

Überwiegend kurzfristiger Bedarf 5 1.600 65,2<br />

Bekleidung / Textilien - - -<br />

Schuhe / Lederwaren - - -<br />

Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - < 100 3,7<br />

Spielwaren / Hobbyartikel - - -<br />

Sport und Freizeit - - -<br />

Überwiegend mittelfristiger Bedarf - < 100 3,7<br />

Wohneinrichtung - 500 20,9<br />

Möbel - - -<br />

Elektro / Leuchten - - -<br />

Elektronik / Multimedia - - -<br />

Medizinische und orthopädische<br />

Artikel - - -<br />

Uhren / Schmuck - - -<br />

Baumarktsortimente - - -<br />

Gartenmarktsortimente - 250 10,2<br />

Überwiegend langfristiger Bedarf - 750 31,1<br />

Sonstiges - - -<br />

gesamt / Durchschnitt 5 2.450 100,0<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />

*Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />

Die Angebotsstruktur ist überwiegend durch nahversorgungsrelevante Sortimente geprägt. Etwa<br />

65 % der Verkaufsfläche sind den Warengruppen der kurzfristigen Bedarfsstufe zuzuordnen.<br />

Den quantitativen Schwerpunkt stellen die Warengruppen Blumen / Zoo sowie Nahrungs- und<br />

Genussmittel dar. Darüber hinaus besteht ein ergänzendes Einzelhandelsangebot in einzelnen<br />

Sortimentsbereichen der mittel- und langfristigen Bedarfsstufe. Hier tritt besonders die Warengruppe<br />

Wohneinrichtung hervor. Außerdem sind in diesem zentralen Bereich Dienstleitungsbetriebe<br />

anzutreffen, dabei handelt es sich u.a. um eine Sparkasse, eine Volksbank und einen Friseur.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

34


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 10:<br />

Zentraler Bereich in Ostenland<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Die räumlich funktionale Struktur des zentralen Bereichs in Ostenland<br />

Insgesamt ist der zentrale Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Ostenland mit seiner aufgelockerten Bebauung<br />

durch einen dörflichen Charakter geprägt. Hier findet man eine Bündelung unterschiedlicher<br />

Nutzungen: Einzelhandelsnutzungen, die im Hinblick auf die Nahversorgung im Wesentlichen<br />

auf ein Angebot von Waren der kurzfristigen Bedarfsstufe (Nahrungs- und Genussmittel) ausgerichtet<br />

sind, öffentliche Einrichtungen wie eine Mehrzweckhalle und die Kirche, Dienstleistungsbetriebe<br />

sowie ein gastronomisches Angebot.<br />

4.2.4 Zentraler Bereich in Westenholz<br />

Im Westen des <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiets befindet sich der zentrale Bereich des <strong>Stadt</strong>teils Westenholz.<br />

Dieser erstreckt sich entlang der Westenholzer Straße von der Knäppenstraße bis zur Suternstraße.<br />

Angebotsstruktur<br />

In der folgenden Tabelle ist das Einzelhandelsangebot in dem zentralen Bereich des <strong>Stadt</strong>teils<br />

Westenholz differenziert nach Hauptwarengruppen dargestellt:<br />

35<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 9:<br />

Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Westenholz<br />

Warengruppe<br />

Anzahl der<br />

Betriebe*<br />

Verkaufsfläche<br />

in m² in % an gesamt<br />

Nahrungs- und Genussmittel 5 650 63,2%<br />

Blumen / Zoo - < 100 1,9%<br />

Gesundheit und Körperpflege 3 200 19,8%<br />

Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />

Zeitungen / Zeitschriften 1 < 100 4,7%<br />

Überwiegend kurzfristiger Bedarf 9 950 88,7%<br />

Bekleidung / Textilien - - -<br />

Schuhe / Lederwaren - - -<br />

Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - < 100 2,8%<br />

Spielwaren / Hobbyartikel - - -<br />

Sport und Freizeit - - -<br />

Überwiegend mittelfristiger Bedarf - < 100 2,8%<br />

Wohneinrichtung - < 100 1,9%<br />

Möbel - - -<br />

Elektro / Leuchten 1 < 100 6,6%<br />

Elektronik / Multimedia - - -<br />

Medizinische und orthopädische Artikel - - -<br />

Uhren / Schmuck - - -<br />

Baumarktsortimente - - -<br />

Gartenmarktsortimente - - -<br />

Überwiegend langfristiger Bedarf 1 < 100 8,5%<br />

Sonstiges - < 100 0,9%<br />

gesamt / Durchschnitt 10 1.050 100,0%<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />

*Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />

Der zentrale Bereich verfügt über rund 1.050 m² Verkaufsfläche. Als Magnetbetrieb fungiert der<br />

Supermarkt Markant mit rund 500 m² Verkaufsfläche. Die Warengruppen der kurzfristigen Bedarfsstufe<br />

nehmen rund 89 % der Verkaufsfläche des zentralen Bereiches ein. Erwartungsgemäß<br />

stellen die Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit und Körperpflege den<br />

quantitativen Schwerpunkt zur Sicherung der Nahversorgung für den umliegenden Wohnsiedlungsbereich<br />

dar. Sie prägen im Wesentlichen die auf die Nahversorgung ausgerichtete Funktion<br />

des Zentrums. Angebote aus dem Bereich der Warengruppen der mittel- und langfristigen Bedarfsdeckung<br />

haben nur ergänzenden Charakter und sind in geringer quantitativer Ausprägung,<br />

z.T. lückenhaft vorhanden.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

36


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Ergänzt wird das Einzelhandelsangebot durch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe, hierzu<br />

zählen eine Sparkasse, eine Volksbank sowie ein Arzt.<br />

Karte 11:<br />

Zentraler Bereich in Westenholz<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Die räumlich funktionale Struktur des zentralen Bereichs in Westenholz<br />

Insgesamt ist der zentrale Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Westenholz mit seiner aufgelockerten Bebauung<br />

im Wesentlichen linear entlang der Westenholzer Straße zwischen der Einmündung zur Knäppenstraße<br />

bis zum Markant-Markt südlich der Einmündung Suternstraße ausgerichtet. Einen<br />

städtebaulichen Kristallisationspunkt stellt der Dorfplatz dar. Der dörfliche Zentrencharakter wird<br />

durch unterschiedliche Nutzungen geprägt, dazu gehören neben dem vor allem auf die Grundversorgung<br />

ausgerichteten Einzelhandelsangebot auch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe.<br />

4.2.5 Weitere Einzelhandelsstandorte<br />

Im gesamtstädtischen Kontext der Versorgungsstruktur sind neben den zentralen Bereichen in<br />

<strong>Delbrück</strong> auch zahlreiche solitäre Standorte des Einzelhandels vertreten. Diese befinden sich in<br />

städtebaulich integrierter oder nicht integrierter Lage des Siedlungsbereichs der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>.<br />

Neben den großflächigen Anbietern Marktkauf, Pfennigpfeifer und Super-Schnäppchen, die<br />

nahversorgungsrelevante bzw. zentrenrelevante Sortimente anbieten, weisen die entsprechen-<br />

37<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

den Anbieter überwiegend Angebotsschwerpunkte im Bereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente<br />

(Bau-, Gartensortimente, Möbel ) auf. Aufgrund der Art und des Umfangs der nichtzentrenrelevanten<br />

Sortimente und daraus resultierenden geringen Flächenproduktivitäten werden<br />

diese regelmäßig nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit den zentralen Einkaufsbereichen<br />

angeboten. Aufgrund des hohen Potentials einer Mobilisierung ausreichend großer<br />

Baugrundstücke, der im Vergleich zu Innenstädten und örtlichen Zentren geringeren Bauerschließungskosten<br />

und nicht zuletzt durch eine in der Regel verkehrsgünstige Lage an städtischen<br />

Ausfallstraßen, rücken derartige Sonderstandorte oftmals in den Fokus von Investoren<br />

auch solcher (großflächiger) Einzelhandelsbetriebe, die sich durch zentrenrelevante Kernsortimente<br />

auszeichnen. Vor diesem Hintergrund und besonderer Berücksichtigung des Zentrenschutzes<br />

ist auch eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit nicht integrierten Sonderstandorten<br />

und eine Bewertung hinsichtlich zukünftiger Entwicklungspotentiale im Rahmen eines <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />

unmittelbar angezeigt.<br />

Innerhalb der lokalen Einzelhandelsstrukturen in <strong>Delbrück</strong> sind die ergänzenden Angebote des<br />

großflächigen, nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels (Kernsortimente: Bau-, Gartensortimente,<br />

Möbel) ausschließlich als Einzelstandorte vorhanden. Dazu zählen folgende Anbieter:<br />

• Einrichtungshaus Hansel, Westenholz (Möbel)<br />

• Gerwing (ehemals Bussemas), Boke (Baumarktsortiment)<br />

• Obi, <strong>Delbrück</strong> (Baumarktsortiment)<br />

• Im grünen Glück, <strong>Delbrück</strong> (Gartenmarktsortiment)<br />

• Försters Freizeitmarkt, Schöning (Gartenmarktsortiment)<br />

• I&M Bauzentrum Westerhorstmann, <strong>Delbrück</strong> (Baumarktsortiment)<br />

• Gärtnerei Neiske, Ostenland (Gartenmarktsortiment)<br />

• Paul Arens, Ostenland (Möbel)<br />

• Baumschule Helfgerdt, <strong>Delbrück</strong> (Gartenmarktsortiment)<br />

• Hassenbürger, Hagen (Baumarktsortiment)<br />

• Kückmann, <strong>Delbrück</strong> (Baumarktsortiment)<br />

• Gärtnerei Grundmeier, <strong>Delbrück</strong> (Gartenmarktsortiment)<br />

4.3 Struktur und räumliche Verteilung der Grundversorgung<br />

Einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Einzelhandelsstruktur, aber auch im Rahmen der<br />

kommunalen Daseinsvorsorge, nimmt die Grundversorgung ein. Unter der wohnungsnahen<br />

Grundversorgung wird in diesem Zusammenhang die Versorgung der Bürger mit Gütern und<br />

Dienstleistungen des kurzfristigen (täglichen) Bedarfs verstanden, die in räumlicher Nähe zum<br />

Konsumenten angeboten werden.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

38


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Zu den Gütern des überwiegend kurzfristigen Bedarfs werden die Warengruppen Nahrungsund<br />

Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflege, Schreibwaren, Papier, Bürobedarf sowie<br />

(Schnitt-)blumen / zoologische Artikel gezählt. Ergänzt werden diese Warengruppen häufig<br />

durch (kleinteilige) Gastronomie- und Dienstleistungsangebote. Folgende Sortimente bzw.<br />

Dienstleistungsangebote sind als relevant für die wohnungsnahe Grundversorgung einzustufen,<br />

dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere in Nahversorgungszentren das ergänzende<br />

Dienstleistungs- und Gastronomieangebot nicht immer alle aufgeführten Anbieter umfassen<br />

muss, um den Nutzungsmix abzurunden:<br />

Tabelle 10:<br />

Angebotsbausteine wohnungsnahe Grundversorgung (idealtypisch)<br />

Mindestausstattung Nahrungs- und Genussmittel<br />

Brot und Backwaren<br />

Fleisch und Wurstwaren<br />

Getränke<br />

Gesundheit und Körperpflege<br />

Apothekerwaren<br />

Zusatzausstattung<br />

Spirituosen, Tabakwaren<br />

Zeitungen, Zeitschriften<br />

Schreibwaren, Papier, Bürobedarf<br />

Schnittblumen / zoologische Artikel<br />

Post, Bank<br />

Ärzte, Friseur, Lotto<br />

Café, Gaststätte<br />

Reinigung, Reisebüro<br />

Quelle: eigene Zusammenstellung<br />

In der Praxis wird als Indikator zur Bewertung der Grundversorgungssituation einer Kommune<br />

insbesondere die Hauptbranche Nahrungs- und Genussmittel herangezogen. Neben der rein<br />

quantitativen Betrachtung ist darüber hinaus auch die Analyse der räumlichen (Erreichbarkeit)<br />

und strukturellen (Betriebsformenmix) Aspekte unerlässlich.<br />

Eine rein quantitative Einordnung geschieht über die Betrachtung der Ausstattung an Lebensmittelverkaufsfläche<br />

pro Einwohner (vgl. dazu Tabelle 11).<br />

39<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 11:<br />

Quantitative Angebotssituation im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in<br />

den <strong>Stadt</strong>teilen<br />

<strong>Stadt</strong>teil<br />

Einwohner<br />

Anzahl der<br />

Betriebe NuG<br />

VKF NuG in m²<br />

VKF NuG / EW<br />

Anreppen 1.340 - - -<br />

Bentfeld 1.360 1 130 0,10<br />

Boke 2.610 4 300 0,11<br />

<strong>Delbrück</strong> 11.420 32 7.600 0,67<br />

Hagen 2.380 2 520 0,22<br />

Lippling 2.130 5 450 0,21<br />

Ostenland 3.030 5 890 0,29<br />

Schöning 1.290 5 440 0,34<br />

Steinhorst 780 - - -<br />

Westenholz 3.690 12 750 0,20<br />

Summe bzw.<br />

Durchschnitt<br />

30.030 66 11.080 0,37<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010)<br />

• Gesamtstädtisch ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> auf Grund der ermittelten Verkaufsfläche<br />

für die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel ein Ausstattungswert von 0,37 m² /<br />

Einwohner. Dieser liegt unter dem Bundesdurchschnitt von 0,38 - 0,40 m² Lebensmittelverkaufsfläche<br />

/ Einwohner und weist somit in einer ersten gesamtstädtischen Einschätzung auf<br />

eine nur leicht unterdurchschnittliche quantitative Ausstattung der <strong>Stadt</strong> hin.<br />

• Bei der stadtteilspezifischen Betrachtung werden Unterschiede bei der Verkaufsflächenausstattung<br />

mit Nahrungs- und Genussmitteln deutlich. Das Angebot im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong><br />

ist mit einer Verkaufsflächenausstattung von 0,67 m² Verkaufsfläche pro Einwohner<br />

überdurchschnittlich, was die zentrale Bedeutung der dort befindlichen Innenstadt wiederspiegelt.<br />

In den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen liegen die Verkaufsflächenausstattungen z.T. deutlich<br />

unter dem gesamtstädtischen Wert.<br />

Von einem quantitativ unterdurchschnittlichen Wert der Verkaufsflächenausstattung in der Warengruppe<br />

Lebensmittel allein ist jedoch noch kein Handlungsbedarf abzuleiten. Hier sind ergänzend<br />

auch die nachfolgenden strukturellen und räumlichen Aspekte zu berücksichtigen. Darüber<br />

hinaus ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die Stärkung der Grundversorgung durch zusätzliche,<br />

strukturprägende Lebensmittelanbieter aus einzelbetriebswirtschaftlicher Sicht eine entsprechende<br />

Mantelbevölkerung (einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial) vorhanden sein muss.<br />

Sie liegt im Hinblick auf heutige Marktzutrittsgrößen von Lebensmittelvollsortimentern (ab<br />

1.200 m² Verkaufsfläche) und Lebensmitteldiscountern (ab 800 m² Verkaufsfläche) bei rund<br />

5.000 Einwohnern. Diese Schwelle ist in den dörflichen <strong>Stadt</strong>teilen z.T. deutlich unterschritten.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

40


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Im Hinblick auf die strukturelle Bewertung der Grundversorgungssituation werden folgende<br />

strukturprägende Betriebstypen mit einem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel unterschieden:<br />

Tabelle 12:<br />

Begriff<br />

Strukturprägende Betriebstypen mit Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel<br />

Erläuterung<br />

Lebensmitteldiscounter<br />

SB-Warenhaus<br />

Supermarkt<br />

Selbstbedienung, umschlagstarke Artikel, aggressive Niedrigpreispolitik,<br />

z.B. Aldi, Penny, Lidl. Heutige Marktzutrittsgröße i.d.R. 800-1.000 m²<br />

Verkaufsfläche.<br />

Einzelhandelsgroßbetrieb, Discount-Prinzip, Selbstbedienung, Verkaufsfläche<br />

mind. 5.000 m², umfassendes Sortiment mit Schwerpunkt Nahrungs-<br />

und Genussmittel / Standort häufig in <strong>Stadt</strong>randlagen, weiträumige<br />

Kundenparkplätze (z.B. Real, Kaufland).<br />

Selbstbedienung, Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche<br />

von mind. 400 m², Lebensmittel einschließlich Frischwaren,<br />

Non-Food-Anteil nicht über 25 % der Gesamtverkaufsfläche.<br />

Verbrauchermarkt<br />

Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Verkaufsfläche mind. 1.500 m²,<br />

Selbstbedienung, breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln<br />

und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen<br />

Bedarfs, häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspolitik,<br />

Standort meist autokundenorientiert.<br />

Quelle: eigene Zusammenstellung<br />

Darüber hinaus ergänzen Lebensmittel-SB-Läden (kleine Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte mit<br />

weniger als 200 m² Verkaufsfläche, Selbstbedienung), Lebensmittel-SB-Märkte (kleine Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte<br />

mit 200 – 400 m² Verkaufsfläche, auch Frischwaren sowie integrierte<br />

Non-Food-Waren, Selbstbedienung), Fach- und Spezialgeschäfte (z.B. Kaffee-, Tee- oder<br />

Süßwarenfachgeschäfte) sowie Lebensmittelhandwerksbetriebe (Bäckereien, Fleischereien) das<br />

Grundversorgungsangebot. In Siedlungsbereichen mit einer geringen Mantelbevölkerung können<br />

diese kleinflächigen Betriebe - wie auch in <strong>Delbrück</strong> zu beobachten ist - einen wichtigen<br />

Beitrag zur wohnungsnahen Grundversorgung leisten. Sie unterliegen nicht den bauplanerischen<br />

Steuerungsmöglichkeiten im Sinne des § 11 (3) BauNVO (großflächiger Einzelhandel).<br />

41<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 13:<br />

Betriebe mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel in den <strong>Delbrück</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>teilen<br />

<strong>Stadt</strong>teil<br />

Lebensmittelhandwerk<br />

Lebens-<br />

mittel-<br />

laden<br />

Lebens-<br />

mittel-<br />

markt<br />

Lebens-<br />

mitteldis-<br />

counter<br />

Lebensmittelsupermarkt<br />

Getränkemarkt<br />

Landhandel<br />

/<br />

Sonstige<br />

Summe<br />

Anreppen<br />

Bentfeld 1 1<br />

Boke 2 1 1 4<br />

<strong>Delbrück</strong> 14 1 1 3 3 3 1 26<br />

Hagen 1 1 2<br />

Lippling 2 1 1 1 5<br />

Ostenland 2 1 1 4<br />

Schöning 1 2 1 4<br />

Steinhorst<br />

Westenholz 2 1 1 1 6 11<br />

Summe 25 5 3 3 7 6 8 57<br />

Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010)<br />

Aus struktureller Sicht ist festzuhalten, dass in <strong>Delbrück</strong> ein mit verschiedenen strukturprägenden<br />

Lebensmittelbetrieben (Supermärkte (7) und Lebensmitteldiscountern (3)) ausgewogener<br />

Betriebsformenmix vorzufinden ist. Der größte Anteil des strukturprägenden Angebots entfällt in<br />

<strong>Delbrück</strong> auf die Lebensmittelsupermärkte. Der hohe Anteil Landhandel / sonstige Betriebe ist<br />

auf die Berücksichtigung sämtlicher Fachgeschäfte, aber auch Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />

oder Kioske, in dieser Rubrik zurückzuführen.<br />

• In der <strong>Delbrück</strong>er Kernstadt befinden sich je drei Lebensmitteldiscounter und Lebensmittelsupermärkte,<br />

die für einen ausgewogenen Betriebsmix sorgen. Ergänzt werden sie durch Lebensmittelfachgeschäfte<br />

und Betriebe des Lebensmittelhandwerks.<br />

• In den <strong>Stadt</strong>teilen Hagen, Ostenland, Schöning und Westenholz stellen je ein Lebensmittelsupermarkt<br />

sowie ergänzende kleinere Betriebe des Sortimentsbereiches Nahrungs- und Genussmittel<br />

die Nahversorgung sicher.<br />

• In Anreppen, Bentfeld, Boke, Lippling und Steinhorst bestehen keine größeren strukturprägenden<br />

Lebensmittelmärkte. Hier übernehmen z.T. aber dennoch kleinteilige Betriebe der<br />

Nahrungs- und Genussmittelbranche eine Teilfunktion als Nahversorger.<br />

Zur räumlichen Bewertung der Einzelhandelsstandorte wird die fußläufige Erreichbarkeit von<br />

Lebensmittelbetrieben als Bewertungsmaßstab herangezogen. Unterschiedliche wissenschaftliche<br />

Untersuchungen haben ein Entfernungsmaß von ca. 500 bis 1.000 m als maximal akzeptierte<br />

Distanz herausgestellt. Dabei handelt es sich um eine kritische Zeit-Weg-Schwelle für Fuß-<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

42


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

gängerdistanzen. Dieser Radius ist als anzusetzende Entfernung zwischen Wohnstandorten und<br />

Standorten mit Grundversorgungsangeboten allgemein anerkannt.<br />

Karte 12 zeigt die strukturprägenden Lebensmittelanbieter (ohne Lebensmittelhandwerksbetreibe<br />

und Kioske) im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet mit einem Luftlinienradius von 600 m.<br />

Karte 12:<br />

Fußläufige Erreichbarkeit von Lebensmittelmärkten<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung<br />

• In der Kernstadt von <strong>Delbrück</strong> lassen sich mehrfache Überlappungen der Radien fußläufiger<br />

Erreichbarkeit feststellen, die nicht zuletzt auch auf das hohe quantitative, zentrale Angebot<br />

zurückzuführen sind.<br />

• Räumliche Versorgungsdefizite ergeben sich im Rahmen einer ersten Einschätzung vornehmlich<br />

in Siedlungsrandbereichen bzw. in Wohnbereichen mit geringer Siedlungsdichte, wie<br />

beispielsweise in Steinhorst, Anreppen und Bentfeld.<br />

Bei der Bewertung der räumlichen Versorgungssituation sind vor dem Hintergrund einer hohen<br />

quantitativen Verkaufsflächenausstattung vor allem aber auch übergeordnete stadtentwicklungspolitische<br />

Zielvorstellungen heranzuziehen. Dabei sind Standorte außerhalb zentraler Bereiche<br />

im Hinblick auf die Schaffung eines engmaschigen, flächendeckenden Netzes bei der Versorgung<br />

mit Lebensmitteln nur dann zusätzlich notwendig, wenn sie zur Schließung von Versorgungslücken<br />

beitragen. Wettbewerbliche Auswirkungen auf die übrigen Standorte sind im Hin-<br />

43<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

blick auf eine Verbesserung der Versorgungsstruktur in einem solchen Fall im Einzelfall abzuwägen<br />

und ggf. hinzunehmen.<br />

4.3.1 Übersicht räumlicher Angebotsschwerpunkte innerhalb der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsstruktur<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsstruktur zum einen aus<br />

der Innenstadt und den dörflichen Zentren in Lippling, Ostenland, Westenholz sowie zum anderen<br />

aus solitären Standorten, die in ihrer Versorgungsfunktion auf die Grundversorgung oder auf<br />

eine Ergänzung des Einzelhandelsangebotes in den Zentren mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten<br />

ausgerichtet sind, zusammensetzt.<br />

Das räumliche Standortprofil der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wird in der folgenden Karte 13 dargestellt.<br />

Karte 13:<br />

Standortstruktur (Analyse)<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

44


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

4.4 Fazit Angebotsanalyse<br />

Zusammenfassend lassen sich im Hinblick auf die <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsstruktur folgende<br />

Aspekte festhalten:<br />

Gesamtstädtische Ebene<br />

• Auf gesamtstädtischer Ebene verfügt <strong>Delbrück</strong> mit rund 88.300 m² Verkaufsfläche bzw.<br />

2,9 m² Verkaufsfläche pro Einwohner über eine insgesamt überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung.<br />

• Mit rund 58.800 m² Verkaufsfläche bzw. einem Anteil von rund 67 % an der Gesamtverkaufsfläche<br />

nehmen die Warengruppen der überwiegend langfristigen Bedarfsstufen erwartungsgemäß<br />

den quantitativ höchsten Stellenwert ein. Innerhalb dieser Bedarfsstufe ragen<br />

die durch großflächige Angebotsformen geprägten Warengruppen Möbel (rund<br />

12.400 m² Verkaufsfläche) sowie Bau- und Gartenmarktsortimente (rund 23.300 m² und<br />

11.700 m² Verkaufsfläche) besonders hervor. Gemeinsam umfassen sie einen Anteil von<br />

mehr als 80 % an der Verkaufsfläche innerhalb der langfristigen Bedarfsstufe.<br />

• Insgesamt rund 20 % der gesamtstädtischen Verkaufsfläche werden in den Warengruppen<br />

der überwiegend kurzfristigen Bedarfsstufe in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> vorgehalten. Hierbei<br />

tritt - entsprechend des typischen Bildes auch in anderen Kommunen - die Warengruppe<br />

Nahrungs- und Genussmittel quantitativ hervor. Sie ist mit rund 11.100 m² und einem<br />

prozentualen Anteil von rund 13 % in der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelslandschaft vertreten.<br />

Damit liegt die Verkaufsfläche der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel mit rund<br />

0,37 m² Verkaufsfläche pro Einwohner leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 0,38 m² -<br />

0,40 m² Verkaufsfläche pro Einwohner.<br />

• Auf die Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsstufe entfällt ein Anteil von 13 % an der<br />

gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Typisch - wie auch in anderen Kommunen - ragt die innerstädtische<br />

Leitbranche Bekleidung / Textilen mit einem Verkaufsflächenangebot von<br />

rund 5.300 m² Verkaufsfläche bzw. 6 % an der Gesamtverkaufsfläche besonders hervor.<br />

• Die rechnerische Verkaufsfläche pro Betrieb liegt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> bei durchschnittlich<br />

425 m² und damit über dem bundesdeutschen Durchschnittswert von rund 230 m² Verkaufsfläche<br />

pro Betrieb. Das Verhältnis von kleinteiligem Einzelhandel, der eher in den zentralen<br />

Lagen zu finden ist, zu großflächigen, ergänzenden Betriebsformen ist in <strong>Delbrück</strong><br />

demnach als üblich anzusehen.<br />

• Auf den großflächigen Einzelhandel entfallen 21 Betriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet. Sie<br />

nehmen einen Verkaufsflächenanteil von rund 60.800 m² Verkaufsfläche ein, das entspricht<br />

einem Anteil von 69 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Angebotsschwerpunkte<br />

liegen neben Betrieben mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel oder Möbel vor<br />

allem im Bereich der Bau- und Gartenmarktsortimente.<br />

• Insgesamt wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ihrer mittelzentralen Bedeutung rein quantitativ gerecht,<br />

über das Grundversorgungsangebot hinaus ist zudem ein ergänzendes und differenziertes<br />

Angebot in den mittel- und langfristigen Warengruppen vorhanden.<br />

45<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Räumliche Verteilung des gesamtstädtischen Angebots<br />

• Rund 21 % der Verkaufsfläche der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (18.300 m² von insgesamt 88.300 m²<br />

Verkaufsfläche) befinden sich in der Innenstadt im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong>. Darüber hinaus befinden<br />

sich nahversorgungsrelevante Angebote in den dörflichen zentralen Lagen in Lippling,<br />

Ostenland und Westenholz.<br />

• Im gesamtstädtischen Kontext der Versorgungsstruktur sind neben den zentralen Bereichen<br />

auch zahlreiche solitäre Standorte des großflächigen Einzelhandels vertreten. Diese befinden<br />

sich in städtebaulich integrierter oder nicht integrierter Lage des Siedlungsbereichs der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Delbrück</strong> und übernehmen eine Ergänzungsfunktion zu den Angeboten in den Zentren. Neben<br />

den großflächigen Anbietern Marktkauf, Pfennigpfeifer und Super-Schnäppchen, die<br />

nahversorgungsrelevante bzw. zentrenrelevante Sortimente anbieten, weisen die übrigen<br />

großflächigen Einzelhandelsbetriebe Angebotsschwerpunkte im Bereich der nichtzentrenrelevanten<br />

Sortimente (Bau-, Gartensortimente, Möbel ) auf. Zu den größten Anbietern<br />

gehören neben dem Möbelhaus Hansel die Baumärkte Gerwing (ehemals Bussemas)<br />

und Obi.<br />

Nahversorgungssituation<br />

• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> verfügt in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel, die als Indikator<br />

zur quantitativen Bewertung der Nahversorgungssituation einer Kommune herangezogen<br />

werden kann, mit rund 11.100 m² Verkaufsfläche bzw. 0,37 m² Verkaufsfläche pro<br />

Einwohner über eine nur leicht unterdurchschnittliche quantitative Ausstattung. Dabei<br />

herrscht ein differenziertes Angebot von strukturprägenden, großen Anbietern, die ergänzt<br />

werden durch kleinflächige Lebensmittelanbieter wie Fachgeschäfte, aber auch Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />

oder Kioske / Tankstellenshops.<br />

• Die stadtsteilspezifische Verkaufsflächenausstattung mit Nahrungs- und Genussmitteln stellt<br />

sich unterschiedlich dar: Das Angebot im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong> ist mit 0,67 m² Verkaufsfläche<br />

pro Einwohner deutlich ausgeprägt, was nicht zuletzt auch auf die zentrale, gesamtstädtische<br />

Versorgungsbedeutung der Innenstadt zurückzuführen ist.<br />

• In den übrigen, dörflichen <strong>Stadt</strong>teilen liegt die Verkaufsflächenausstattung im Bereich Lebensmittel<br />

z.T. deutlich unter dem gesamtstädtischen Wert. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass im Hinblick auf die Stärkung der Grundversorgung durch zusätzliche, strukturprägende<br />

Lebensmittelanbieter aus einzelbetriebswirtschaftlicher Sicht eine entsprechende Mantelbevölkerung<br />

(einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial) vorhanden sein muss. Sie liegt im<br />

Hinblick auf heutige Marktzutrittsgrößen von Lebensmittelvollsortimentern (ab 1.200 m²<br />

Verkaufsfläche) und Lebensmitteldiscountern (ab 800 m² Verkaufsfläche) bei rund 5.000<br />

Einwohnern. Diese Schwelle ist in den dörflichen <strong>Stadt</strong>teilen z.T. deutlich unterschritten.<br />

Dennoch bestehen hier in weiten Teilen - z.T. kleinflächige – Angebote, die eine teilweise<br />

Grundversorgung in den <strong>Stadt</strong>teilen gewährleisten. Unter räumlichen Aspekten (fußläufige<br />

Erreichbarkeit von Lebensmittelanbietern) ergeben sich lediglich in Siedlungsrandbereichen<br />

bzw. in Wohnbereichen mit geringer Siedlungsdichte, wie beispielsweise in Steinhorst, Anreppen<br />

und Bentfeld, Versorgungslücken.<br />

• Der Betriebsformenmix im Bereich der Grundversorgung ist, bezogen auf das gesamte<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet, differenziert und ausgewogen. Es gibt sowohl großflächige, strukturprägende<br />

Angebote (Supermarkt, Lebensmitteldiscounter) als auch ergänzende kleinere Fachgeschäfte<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

46


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

und Betriebe des Lebensmittelhandwerks. Das Gros des Angebotes ist im Kernort <strong>Delbrück</strong><br />

angesiedelt, wo auch der überwiegende Teil der Bevölkerung wohnt.<br />

• Die Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong> stellt sich aus quantitativer, struktureller und<br />

räumlicher Sicht überwiegend gut dar. Dennoch ist zu betonen, dass der vielerorts zu beobachtende<br />

Druck der Lebensmitteldiscounter auf den Markt auch in <strong>Delbrück</strong> ablesbar ist<br />

und damit nicht zuletzt auch die Wettbewerbssituation für Lebensmittelvollsortimenter sowie<br />

bestehende, städtebaulich sinnvolle Standorte zunehmend angespannt wird. Vor dem<br />

Hintergrund der aus gesamtstädtischer Sicht guten quantitativen Ausstattung muss es daher<br />

bei künftigen An- oder Umsiedlungs- und Erweiterungsvorhaben vor allem um qualitative<br />

Verbesserungen, im Sinne eines ausgewogenen und modernen Betriebsformenmixes, an<br />

städtebaulich sinnvollen Standorten gehen.<br />

47<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

5 Analyse der Nachfrageseite<br />

Sowohl für die Ermittlung möglicher absatzwirtschaftlicher Spielräume als auch für die Bewertung<br />

der räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten sind neben der Kenntnis der relevanten Einzelhandels-<br />

und Angebotsstrukturen in <strong>Delbrück</strong> speziell auch die monetären Gegebenheiten auf<br />

der Nachfrageseite von Bedeutung. Dazu wird auf unterschiedliche primärstatistische und sekundärstatistische<br />

Quellen zurückgegriffen, die eine absatzwirtschaftliche Einordnung des bestehenden<br />

<strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels ermöglichen. Wesentliche Aspekte bei der Betrachtung der<br />

einzelhandelsrelevanten Nachfrageseite sind zum einen das Einzugsgebiet des Einzelhandels<br />

sowie zum anderen das lokal vorhandene einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial sowie Einzelhandelsumsätze,<br />

die in der Zusammenschau Aussagen zur Ausstrahlungskraft (Zentralität)<br />

und Prosperität des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels zulassen.<br />

5.1 Einzugsgebiet<br />

Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Mobilität für die Versorgung mit insbesondere<br />

mittel- und langfristigen Bedarfsgütern vollziehen sich räumliche Austauschbeziehungen zwischen<br />

Einzelhandelszentren und Wohnorten der Nachfrager. Im Zuge zunehmender Mobilitätsanforderungen<br />

werden erhöhte Zeit- und Entfernungswiderstände sowohl für das Einkaufen als<br />

auch die Funktionen Arbeit, Dienstleistungsinanspruchnahme und Freizeitgestaltung wahrgenommen.<br />

Daneben führen auch Einzelhandelsagglomerationen, deren kollektives Einzugsgebiet<br />

über das der einzelnen, jeweils dort angesiedelten Betriebe bzw. Betriebsformen hinausgeht, zur<br />

Vergrößerung des Einzugsgebietes einer <strong>Stadt</strong> als Einzelhandelsstandort. Andererseits ist aber<br />

auch zu berücksichtigen, dass ab spezifischen Raum-Zeit-Distanzen (Entfernung zur Innenstadt<br />

bzw. zum Einkaufsstandort) die Bereitschaft der Kunden abnimmt, diese aufzusuchen, weil wiederum<br />

andere Zentren bzw. Standorte geringere Raum-Zeit-Distanzen aufweisen. Aus diesem<br />

räumlichen Spannungsgeflecht resultiert schließlich ein Einzugsgebiet.<br />

Die Abgrenzung des gesamtstädtischen Einzugsgebietes im Rahmen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />

dient zum einen als Indikator zur Bewertung der derzeitigen Ausstrahlungskraft des <strong>Delbrück</strong>er<br />

Einzelhandels, zum anderen als Grundlage zur Ermittlung des externen Nachfragepotenzials. Das<br />

Einzugsgebiet <strong>Delbrück</strong>s lässt sich wie folgt einordnen:<br />

Kerneinzugsgebiet<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong> mit einem Kundenpotenzial von rund 30.000 Einwohnern wird als<br />

Kerneinzugsgebiet definiert. Der überwiegende Anteil der Kunden (i.d.R. 70-80 %) stammt aus<br />

diesem Bereich.<br />

Näheres Einzugsgebiet<br />

Dem näheren Einzugsgebiet werden in der Regel Kommunen zugeordnet, die in direkter Nachbarschaft<br />

zur Untersuchungsregion liegen und noch eine starke Orientierung zum Einkaufsstandort<br />

aufweisen. Der Anteil der Kunden, die aus diesem Verflechtungsbereich stammen, liegt<br />

i.d.R. bei 20-30 %.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

48


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Ferneinzugsgebiet und Streuumsätze<br />

Das Ferneinzugsgebiet umfasst all diejenigen Besucher und Kunden, die keinem der oben genannten<br />

Einzugsbereiche zugeordnet werden können. Darüber hinaus werden die sogenannten<br />

Streuumsätze des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels hinzugezählt, dazu gehören auch Zufallskäufe von<br />

Personen, die außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes wohnen und <strong>Delbrück</strong> nur selten<br />

und nicht regelmäßig besuchen. Der Anteil der „Zufallskunden“ liegt i.d.R. unter 5 %.<br />

5.2 Umsätze und Zentralität des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels<br />

Bei der Ermittlung der aktuellen Umsätze werden nicht nur die Verkaufsflächen pro Hauptbranche<br />

bzw. Sortiment und bundesdurchschnittlichen Umsatzkennwerte angesetzt, vielmehr wird<br />

die konkrete Situation vor Ort mit berücksichtigt. Dies erfolgt über durchschnittliche Flächenproduktivitäten<br />

(Umsatz pro m² Verkaufsfläche) der Vertriebsformen, spezifische Kennwerte<br />

einzelner Anbieter sowie die Berücksichtigung der detaillierten Angebotsstrukturen in <strong>Delbrück</strong>.<br />

Hochgerechnet auf den Verkaufsflächenbestand ergeben sich für die einzelnen Hauptwarengruppen<br />

daraus die in Tabelle 14 dargestellten branchenspezifischen Umsätze in <strong>Delbrück</strong>. Dabei<br />

wurden z.T. Agglomerationen vorgenommen, um eine Kompatibilität mit den Angaben der<br />

IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln zu erreichen. Insgesamt setzt der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel<br />

rund 188 Mio. Euro im Jahr um.<br />

Die Verbrauchsausgaben pro Warengruppe sind unterschiedlich ausgeprägt. Dabei nimmt die<br />

Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel mit 60,9 Mio. Euro rund 41 % des gesamten einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraftpotenzials ein. Deutlich geringere, aber dennoch prägnante Anteile<br />

entfallen auf die Warengruppen Bekleidung sowie Baumarktsortimente (rund 12,9 Mio. Euro<br />

sowie rund 13,3 Mio. Euro) und Elektronik / Multimedia (rund 10,1 Mio. Euro). Weitere monetär<br />

bedeutsame Warengruppen sind Gesundheits- und Körperpflegeartikel und Möbel. Das gesamte<br />

einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial in <strong>Delbrück</strong> umfasst rund 149 Mio. Euro<br />

im Jahr.<br />

Die Ausstrahlungskraft des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels wird durch die einzelhandelsrelevante<br />

Zentralitätskennziffer abgebildet. Diese wird durch das Verhältnis von Einzelhandelsumsatz<br />

und lokalem Nachfragevolumen (Kaufkraftpotenzial) dargestellt. Ein Wert von 1 bedeutet, dass<br />

der Einzelhandelsumsatz genauso groß ist wie das lokal vorhandene Kaufkraftpotenzial, während<br />

Abweichungen über den Basiswert auf eine Leistungsstärke bzw. Abweichungen unterhalb<br />

des Basiswertes auf Strukturschwächen des Einzelhandels hinweisen können.<br />

Stellt man den ermittelten Umsatz (rund 188 Mio. Euro) dem auf Grundlage der IFH-Kennziffern<br />

ermittelten einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial gegenüber (rund 149 Mio. Euro) ergibt<br />

sich daraus die Zentralität von 1,27 über alle Warengruppen, d.h. der Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong><br />

kann per Saldo die lokal vorhandene Kaufkraft im <strong>Stadt</strong>gebiet binden und darüber hinaus fließen<br />

(ebenfalls per Saldo) 27% des Umsatzes aus dem weiteren Einzugsgebiet hinzu.<br />

Für ein Mittelzentrum ist das ein positiv hervorzuhebender Wert, der verdeutlicht, dass der <strong>Delbrück</strong>er<br />

Einzelhandel eine über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinausragende Ausstrahlungskraft entfaltet.<br />

49<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 14:<br />

Umsätze und Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels, branchenspezifisch<br />

Warengruppe<br />

Einzelhandelsrelevan-<br />

Einzelhandelsrele-<br />

Einzelhandels-<br />

ter Umsatz<br />

vantes Kaufkraft-<br />

relevante<br />

potenzial<br />

Zentralität<br />

in Mio. Euro<br />

in Mio. Euro<br />

Nahrungs- und Genussmittel 51,5 60,9 0,84<br />

Blumen / Zoo 6,4 3,1 2,03<br />

Gesundheit und Körperpflege 8,2 9,5 0,86<br />

Papier, Bürobedarf, Schreibwaren /<br />

Bücher / Zeitungen / Zeitschriften<br />

4,0 5,6 0,71<br />

überwiegend kurzfristiger Bedarf 70,0 79,2 0,88<br />

Bekleidung / Textlilien 16,5 12,9 1,28<br />

Schuhe / Lederwaren 6,2 3,2 1,92<br />

Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren<br />

7,3 2,0 3,65<br />

Spielwaren / Hobbyartikel 2,7 3,2 0,86<br />

Sport und Freizeit 2,1 2,4 0,89<br />

überwiegend mittelfristiger Bedarf 34,8 23,7 1,47<br />

Wohneinrichtung 10,3 3,3 3,11<br />

Möbel 16,1 8,1 1,99<br />

Elektro / Leuchten 8,6 3,9 2,18<br />

Elektronik / Multimedia 8,4 10,1 0,83<br />

Medizinische und orthopädische<br />

Artikel<br />

2,6 2,1 1,26<br />

Uhren / Schmuck 1,3 1,4 0,87<br />

Baumarktsortimente 28,4 13,3 2,13<br />

Gartenmarktsortimente 7,5 2,4 1,32<br />

überwiegend langfristiger Bedarf 83,1 44,7 1,86<br />

Sonstiges 0,4 1,1 0,33<br />

gesamt 188,3 148,6 1,27<br />

Quelle: eigene Berechnung<br />

• Die Zentralitätskennziffern erreichen in den Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsdeckung<br />

hohe Werte. Eine Zentralität von 1,47 über das gesamte mittelfristige Warensortiment<br />

zeigt deutliche Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland auf. Dabei weisen nahezu alle Warengruppen<br />

Zentralitäten von über 1,0 auf, die eine gute Aufstellung des Warenangebots in<br />

der mittelfristigen Bedarfsstufe in der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelslandschaft belegen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

50


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

• Auch die Warengruppen der langfristigen Bedarfsdeckung erreichen insgesamt eine Zentralität<br />

von 1,86, was auf entsprechende Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hindeutet. Dabei<br />

treten innerhalb dieser Bedarfsstufe besondere die Warengruppen Möbel und Baumarktsortimente<br />

mit Zentralitätswerten > 2,0 hervor. Auch die Zentralitätswerte in den Warengruppen<br />

Uhren / Schmuck (0,87) und Elektronik / Multimedia (0,83) zeigen eine hohe Eigenbindung<br />

der lokalen Kaufkraft.<br />

• Im Bereich der kurzfristigen Bedarfsdeckung kann das <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsangebot<br />

das lokal vorhandene Kaufkraftpotential nicht in vollem Umfang binden. Für die überwiegend<br />

nahversorgungsrelevanten Warengruppen ist eine Zentralität von 0,88 abzulesen, was<br />

auf leichte Kaufkraftabflüsse hindeutet. Dabei sind rein quantitativ in den Sortimenten Nahrungs-<br />

und Genussmittel (0,84) oder Gesundheits- und Körperpflege Arrondierungsspielräume<br />

erkennbar, wohingegen die Warengruppe Blumen (Indoor) / Zoo mit einer Zentralität<br />

von 2,03 vergleichsweise gut aufgestellt ist.<br />

Insgesamt lässt die modelltheoretisch skizzierte Umsatz-Kaufkraft-Relation auf eine ausgewogene<br />

und funktionsfähige Einzelhandelsstruktur schließen, die keine gravierenden Versorgungsdefizite<br />

erkennen lässt. Daher gilt es zukünftig die vorhandenen Einzelhandelsstrukturen und damit<br />

die mittelzentrale Versorgungsfunktion sowie ein attraktives Angebot im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

zu erhalten und zu sichern. Dies impliziert Entwicklungsoptionen im Hinblick auf die aufgezeigten<br />

Warengruppen, in denen die lokale Kaufkraft derzeit nicht vollends mobilisiert werden kann,<br />

jedoch vor allem vor dem Hintergrund der stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen (u.a.<br />

Zentrenschutz, Innenstadtentwicklung).<br />

5.3 Fazit der Nachfrageanalyse<br />

Zusammenfassend lassen sich bezüglich der nachfrageseitigen Analyse der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> folgende<br />

Aspekte festhalten:<br />

• In <strong>Delbrück</strong> leben im Jahr 2011 rund 30.030 Einwohner mit einem einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraftpotential von rund 149 Mio. Euro.<br />

• Insgesamt werden durch den <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel rund 188 Mio. Euro umgesetzt, so<br />

dass die am Standort vorhandene Kaufkraft gebunden und zusätzliche Kaufkraft aus dem<br />

regionalen Umland mobilisiert werden kann. Die größten Umsatzanteile stellen die Warengruppen<br />

Nahrungs- und Genussmittel, Baumarktsortimente, Bekleidung / Textilien sowie<br />

Möbel und Wohneinrichtungsartikel.<br />

• Die Einzelhandelszentralität der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> von 1,27 ist positiv einzustufen. Gravierende<br />

Unterversorgungen können weder in der Gesamtheit des Einzelhandelsangebots, noch<br />

bezogen auf einzelne Sortimente ausgemacht werden.<br />

Insgesamt gelingt es dem <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel, die vorhandene Kaufkraft der Bevölkerung<br />

zu binden, und darüber hinaus zusätzliche Kaufkraft aus dem Umland zu generieren. Die Zentralität<br />

ist dabei für ein Mittelzentrum im Zusammenhang mit den standortrelevanten Rahmenbedingungen<br />

und der regionalen Konkurrenzsituation gut. Als maßgebliches Entwicklungsziel sind<br />

der Erhalt und die langfristige Sicherung der mittelzentralen Versorgungsfunktion anzustreben.<br />

51<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

6 Prognose der Verkaufsflächenspielräume<br />

Nicht nur für den Einzelhandel, der seit Jahren einem anhaltenden Wandel hinsichtlich der Standortentwicklung,<br />

Betriebs- und Vertriebstypen unterliegt, ist eine neutrale Abschätzung mittelfristiger<br />

Entwicklungsperspektiven von Bedeutung. Auch für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als Träger der<br />

kommunalen Planungshoheit besitzen entsprechende Aussagen als Orientierungsrahmen bei der<br />

Beurteilung perspektivischer Neuansiedlungen, Erweiterung oder Umnutzung von Einzelhandelsflächen<br />

eine Relevanz.<br />

6.1 Ökonomische Rahmenbedingungen<br />

Die Ermittlung möglicher Verkaufsflächenspielräume dient grundsätzlich der Orientierung des<br />

bis zum Zeitraum 2020 voraussichtlich zu erwartenden Verkaufsflächenbedarfs in <strong>Delbrück</strong>. In<br />

die Ermittlung fließt eine Reihe von Faktoren ein, für die entweder Prognosen herangezogen<br />

oder Annahmen getroffen werden. Insbesondere werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:<br />

Gegenwärtige Angebots- und Nachfragesituation<br />

Zur Darstellung der gegenwärtigen Angebots- und Nachfragesituation wurde eine umfassende<br />

Analyse für die <strong>Stadt</strong> angestellt (vgl. dazu Kapitel 4 und 5). Insbesondere der branchenspezifische<br />

Verkaufsflächenbestand sowie die ermittelten einzelhandelsrelevanten Zentralitäten fließen<br />

in die Ermittlung zu künftigen Entwicklungsspielräumen ein.<br />

Umsatzentwicklung und einzelhandelsrelevante Umsatzkennziffern / Flächenproduktivitäten<br />

Die Entwicklung der Flächenproduktivität 10 wird als konstant angenommen. Sie ist in der Vergangenheit<br />

bundesweit durch den ausgesprochen intensiven Wettbewerb mit dem Ziel partieller<br />

Marktverdrängung der Konkurrenzanbieter gesunken. In den letzten Jahren hat sich diese Tendenz<br />

jedoch durch die hohe Dynamik der Betriebstypenentwicklung deutlich ausdifferenziert.<br />

Zudem sind in zahlreichen Betrieben die Grenzrentabilitäten erreicht, was durch die hohe und<br />

zunehmende Zahl der Betriebsaufgaben angezeigt wird und mit Marktsättigungstendenzen einhergeht.<br />

Durch die damit verbundenen fortschreitenden Konzentrationsprozesse kann deswegen<br />

zukünftig zumindest teilweise wieder mit steigenden Flächenproduktivitäten gerechnet werden.<br />

Der nominale Umsatz im bestehenden <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel wird in Abhängigkeit der Entwicklung<br />

einzelhandelsrelevanter Kennwerte und unter Einbeziehung durchschnittlicher Flächenproduktivitäten<br />

gering ansteigen.<br />

Bevölkerungsentwicklung in <strong>Delbrück</strong> bis 2020<br />

Gemäß der Gemeindemodellberechnung der Landesdatenbank NRW des Landesbetriebs für<br />

Information und Technik Nordrhein-Westfalen wird für den Prognosehorizont 2020 ein leichter<br />

Bevölkerungsanstieg von 30.030 (12/2010) auf 31.200 erwartet (vgl. Abbildung 2).<br />

10 Die Flächenproduktivität bezeichnet den Umsatz eines Einzelhandelsbetriebes pro m² Verkaufsfläche.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

52


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Delbrück</strong> von 2000 bis 2020 (31.12.)<br />

31.500<br />

31.000<br />

30.500<br />

30.000<br />

29.500<br />

29.000<br />

28.500<br />

28.000<br />

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2020<br />

Quelle: Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen<br />

Branchenbezogene Entwicklung der Einzelhandelsausgaben<br />

Ein weiterer Einflussfaktor für die Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Nachfrage bis 2020<br />

ist die Veränderung der branchenspezifischen einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben. Die<br />

Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Ausgaben insgesamt ist grundlegend von zwei Faktoren<br />

abhängig:<br />

• zum einen vom privaten Einkommen bzw. dem daraus resultierenden privaten Verbrauch,<br />

• zum anderen von dem Anteil dieser Ausgaben im Einzelhandel bzw. für spezifische Einzelhandelsprodukte<br />

(Ausgabeanteile nach Warengruppen).<br />

Es zeigt sich, dass in den Warengruppen Gesundheits- und Körperpflege, Unterhaltungselektronik<br />

sowie Foto / Optik (besonders Digitalfotografie) weitere Wachstumsimpulse zu erwarten<br />

sind. Die Ausgabenanteile und somit das warengruppenspezifische Kaufkraftvolumen werden<br />

zwischen 2 % und 4 % bis 2020 steigen. In den übrigen Warengruppen wird das zur Verfügung<br />

stehende reale Kaufkraftvolumen eher stagnieren bzw. sinken.<br />

6.2 Zielzentralitäten für das Jahr 2020 / Entwicklungsperspektiven<br />

In der Modellrechnung wird im Hinblick auf eine optimale Vollversorgung der Bevölkerung im<br />

Bereich der Grundversorgung eine Zielzentralität von 100 angenommen. Es zeigt sich, dass im<br />

Bereich des kurzfristigen Bedarfs (mit Ausnahme der Warengruppe Blumen / Zoo) diesbezüglich<br />

aus quantitativer Sicht eine Steigerung der vorhandenen in die Betrachtung eingehende Zentralität<br />

möglich ist. Dabei handelt es sich unter Berücksichtigung der rechnerischen Betrachtungen<br />

mit Ausnahme des Bereichs Nahrungs- und Genussmittel um kleinflächige Arrondierungsspiel-<br />

53<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

räume. Im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ergibt sich ein absatzwirtschaftlich tragfähiges<br />

Potenzial für einen zusätzlichen Lebensmittelmarkt.<br />

Im mittelfristigen Bedarfsbereich wird entsprechend der mittelzentralen Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

eine Zielzentralität von 120 angenommen. Es zeichnet sich in den Warengruppen Spielwaren<br />

/ Hobbyartikel sowie Sport und Freizeit ein kleiner Arrondierungsspielraum ab.<br />

Für die Warengruppen der langfristigen Bedarfsstufe wird eine Zielzentralität von 120 zu Grunde<br />

gelegt, die eine Erhöhung der derzeitigen Ausstrahlungskraft des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> in<br />

einzelnen Warengruppen implizieren würde, aber dennoch den Anforderungen der Versorgungsfunktion<br />

eines Mittelzentrums entspräche. Rechnerisch ergeben sich kleinflächige Arrondierungsspielräume<br />

für die Warengruppen Elektronik / Multimedia und Uhren / Schmuck, die<br />

insbesondere zur Bestandssicherung und Stärkung der innerstädtischen Funktion genutzt werden<br />

sollten.<br />

Insgesamt ist aufgrund der Diskrepanzen zwischen Ausgangs- und Zielzentralitäten aus rein<br />

quantitativer Sicht nur ein eingeschränkter Entwicklungsspielraum in einzelnen Warengruppen<br />

ablesbar.<br />

Abbildung 3:<br />

Aktuelle und Ziel-Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels<br />

0 50 100 150 200 250 300 350 400<br />

Nahrungs- und Genussmittel<br />

Blumen (Indoor) / Zoo<br />

Gesundheit und Körperpflege<br />

PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher<br />

Überwiegend kurzfristiger Bedarf<br />

Bekleidung / Textilien<br />

Schuhe / Lederwaren<br />

GPK / Haushaltswaren<br />

Spielwaren / Hobbyartikel<br />

Sport und Freizeit<br />

Überwiegend mittelfristiger Bedarf<br />

Wohneinrichtung<br />

Möbel<br />

Elektro / Leuchten<br />

Elektronik / Multimedia<br />

medizinische und orthopädische Artikel<br />

Uhren / Schmuck<br />

Baumarktsortimente<br />

Gartenmarktsortimente<br />

Überwiegend langfristiger Bedarf<br />

~100<br />

~120<br />

~120<br />

Quelle: eigene Berechnungen<br />

Vor dem Hintergrund der Versorgungsfunktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>, dem Ziel der Sicherung der<br />

bestehenden Versorgungsstruktur und nicht zuletzt auch der regionalen Konkurrenzsituation<br />

sind die quantitativen Entwicklungsspielräume des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> begrenzt. Das bedeutet<br />

aber nicht, dass künftig keine Entwicklung mehr stattfinden kann, sondern, dass es bei<br />

potenziellen Ansiedlungsvorhaben insbesondere in der Innenstadt oder im Hinblick auf die Stärkung<br />

der Grundversorgung auf folgende Aspekte ankommt:<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

54


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

• Ist der avisierte Standort städtebaulich sinnvoll?<br />

• Wie stellen sich die Größe des Vorhabens und der Betriebstyp im gesamtstädtischen Zusammenhang<br />

und im Hinblick auf die zugedachte Versorgungsaufgabe dar?<br />

• Welche Funktion wird der Einzelhandelsbetrieb übernehmen? Werden bestehende Strukturen<br />

ergänzt bzw. gestützt und Synergien zu bestehenden Anbietern ausgenutzt?<br />

• Hinsichtlich der dargestellten Entwicklungsspielräume ist festzuhalten:<br />

Die in Abbildung 3 mit Pfeilen dargestellten quantitativen Entwicklungsmöglichkeiten besitzen<br />

lediglich einen „Orientierungscharakter“. Erst durch die Abwägung der ermittelten Verkaufsflächenpotenziale<br />

mit der jeweiligen Veranschlagung der potenziellen Verkaufsfläche eines<br />

konkreten Planvorhabens nach<br />

• Art (Betriebsform und -konzept),<br />

• Lage (Standort: Lage im <strong>Stadt</strong>- und Zentrenkontext) und<br />

• Umfang (teilweiser oder gesamter Marktzugang des ermittelten Verkaufsflächenpotenzials)<br />

kann die absatzwirtschaftliche Tragfähigkeit und städtebauliche Verträglichkeit eines Vorhabens<br />

abgeschätzt werden.<br />

Vor allem sind einer „zügellosen“ Ausweitung von Verkaufsflächen Grenzen gesetzt, da zusätzliche<br />

Kaufkraft grundsätzlich nur bis zu einem bestimmten Maße und in bestimmten Branchen<br />

mobilisiert werden kann 11 . Werden darüber hinaus Einzelhandelsvorhaben realisiert, führt<br />

dies ebenso zu Umsatzumverteilungen innerhalb der lokalen Einzelhandelslandschaft und somit<br />

zu Umsatzverlusten bzw. einer Marktverdrängung bestehender Betriebe jeweils in Abhängigkeit<br />

der Relevanz eines Vorhabens. Dies trifft insbesondere auch auf den Lebensmittelbereich zu.<br />

Schließlich wird dieser Sortimentsbereich in erster Linie am Wohnstandort nachgefragt, so dass<br />

sich eine Überversorgung auch vorrangig auf die entsprechenden Wohnsiedlungsbereiche auswirkt.<br />

In der Folge kann es zu Funktionsverlusten von Zentren bzw. Nahversorgungsstandorten<br />

sowie zu negativen städtebaulichen Auswirkungen kommen.<br />

Vorhaben an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Standorten können zur Verbesserung<br />

und Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsangebots, insbesondere auch der Innenstadt,<br />

führen. Die Tatsache, dass dies zu Lasten weniger geeigneter Standorte geschieht, wird dabei in<br />

Kauf genommen. Jedoch muss in diese Überlegung auch einfließen, dass eine deutliche Überdimensionierung<br />

der Einzelhandelsentwicklung innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sowohl<br />

zu einer zusätzlichen Gefährdung der wohnungsnahen Grundversorgung als auch zu Funktionsverlusten<br />

innerhalb der Zentren führen kann. Zukünftige Entwicklungen müssen somit generell<br />

mit Blick auf die Ziele des <strong>Delbrück</strong>er <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es (vgl. Kapitel 7.1) abgewogen<br />

werden. Für bisher nicht vertretene Spezialanbieter oder neuartige Anbieter können sich<br />

darüber hinaus auch dann Entwicklungsspielräume abzeichnen, wenn das übergeordnete<br />

Hauptsortiment bereits umfangreich vertreten ist und an sich kein zusätzlicher Verkaufsflächenspielraum<br />

besteht.<br />

11 insbesondere auch vor dem Hintergrund der regionalen Konkurrenzsituation<br />

55<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Es ist festzuhalten, dass die Einordnung potenzieller Neuvorhaben, Erweiterung oder Umnutzung<br />

von Einzelhandelsflächen in einen städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen<br />

Kontext unabdingbar ist.<br />

Generell gilt zwar, dass die Einzelhandelsstruktur durch einen quantitativen Ausbau zu stärken<br />

ist, es ist aber vor allem die Sicherung und Verbesserung der räumlich strukturellen Angebotssituation<br />

im Sinne einer Stärkung der Innenstadt sowie Verbesserung der wohnungsnahen<br />

Grundversorgung zu verfolgen. Das impliziert, dass zusätzliche zentrenrelevante Sortimente im<br />

innerstädtischen zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

56


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7 <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Die vorangegangenen Analysen, Betrachtungen zu Entwicklungsspielräumen sowie die daraus<br />

entwickelte Strategie der räumlich-funktionalen Gliederung stellen die Basis für die im Folgenden<br />

dargestellten allgemeinen und konkreten Handlungsempfehlungen dar. Diese verfolgen das<br />

Ziel, den Einzelhandelsstandort <strong>Delbrück</strong> zu sichern und zu stärken. Dabei gilt es vor allem, die<br />

räumliche Angebotsstruktur mit einer Konzentration auf die Innenstadt zu sichern und zu profilieren,<br />

die Grundversorgung zu erhalten und zu stärken sowie funktionale Ergänzungsstandorte<br />

zu ermöglichen.<br />

Folgende strategische Bausteine stellen die wichtigen Grundpfeiler des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar:<br />

• die übergeordneten Ziele,<br />

• die Standortstruktur,<br />

• die <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste,<br />

• die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie<br />

• die Grundsätze zur Einzelhandelssteuerung.<br />

7.1 Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurden folgende übergeordneten Ziele für eine zukunftsorientierte<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung formuliert, die eine Fortführung der bisherigen stadtentwicklungspolitischen<br />

Ziele darstellen:<br />

• Sicherung der landesplanerischen Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als Mittelzentrum<br />

Aus landesplanerischer Sicht sind die Städte und Gemeinden in ein hierarchisches, zentralörtliches<br />

Gliederungssystem eingeordnet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> nimmt danach eine mittelzentrale<br />

Versorgungsfunktion ein. Aus einzelhandelsrelevanter Sicht nimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> diese,<br />

nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund einer ausgeprägten Konkurrenzsituation im Umfeld,<br />

nur unzureichend wahr. Maßnahmen zur Einzelhandelsentwicklung müssen daher – im gesamtstädtischen<br />

und regionalen Kontext – auf die Funktion als Mittelzentrum Rücksicht<br />

nehmen, um so eine Sicherung und Stärkung des Einzelhandelsstandortes <strong>Delbrück</strong> zu gewährleisten.<br />

• Sicherung und Ausbau eines attraktiven Einzelhandelsangebotes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

unter Berücksichtigung einer hierarchisch gegliederten, sich funktional ergänzenden<br />

Standortstruktur<br />

Die Attraktivität eines Einkaufsstandortes bestimmt sich in erster Linie durch die Quantität<br />

des Einzelhandelsangebotes (gemessen in Quadratmetern Verkaufsfläche) und seine qualitative<br />

Zusammensetzung (Vielfalt der Branchen, Sortimentstiefe, Betriebsformen und<br />

-konzepte sowie Betriebsgrößenzuordnungen). Nur durch ein Miteinander dieser beiden<br />

Komponenten kann es gelingen, den Einzelhandelsstandort <strong>Delbrück</strong> attraktiv zu gestalten<br />

und auch längerfristig zu erhalten. Ziel muss es daher sein, eine Vielfalt (im oben genannten<br />

57<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Sinne) für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> zu erlangen bzw. zu sichern. Dies hat zwangsläufig zur Folge,<br />

dass die Entwicklung in den einzelnen Bereichen gemäß der ihnen zuerkannten Versorgungsfunktion<br />

gelenkt wird. So kommt der Innenstadt eine zentrale Bedeutung nicht nur für<br />

den Einzelhandel, sondern für alle weiteren innerstädtischen Funktionen wie Kultur, Bildung,<br />

Verwaltung, Gastronomie und Erholungseinrichtungen etc. und den Nahversorgungszentren<br />

Lippling, Ostenland sowie Westenholz eine Nahversorgungsfunktion für die umliegenden<br />

Wohnsiedlungsbereiche zu. Es ist Aufgabe der Ergänzungsstandorte, die Angebotssituation<br />

in den zentralen Versorgungsbereichen funktional zu ergänzen. Dabei ist hervorzuheben,<br />

dass eine ausgewogene Versorgungsstruktur die wesentliche Grundlage für eine regional<br />

konkurrenzfähige und attraktive gesamtstädtische Einzelhandelssituation ist. Die Stärke eines<br />

Geschäftszentrums liegt als gewachsener Versorgungsbereich insbesondere in der räumlichen<br />

Dichte und Vielfalt des – seiner Versorgungsstruktur entsprechenden – Einzelhandelsund<br />

Nutzungsangebotes bzw. seiner Funktionsvielfalt. Eine Öffnung neuer oder Stärkung<br />

vorhandener (in der Regel autokundenorientierter) Einzelhandelsstandorte außerhalb der<br />

gewachsenen Strukturen, in denen insbesondere zentrenrelevante (über die Entwicklungspotenziale<br />

hinausgehende) Sortimente angeboten werden, führt in der Regel zu einer (weiteren)<br />

Schwächung der bestehenden Einzelhandelsstruktur und hat einen ruinösen Wettbewerb<br />

zur Folge.<br />

• Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Delbrück</strong><br />

Die Innenstadt stellt den historisch, siedlungsräumlich und städtebaulich wichtigsten Einzelhandelsstandort<br />

innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar, der sich durch seine Multifunktionalität<br />

(Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Verwaltung<br />

etc.) auszeichnet. Diese ist insbesondere das Ergebnis der bisherigen <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik.<br />

Die Vielfalt des Einzelhandelsangebotes, der Betriebsformen und nicht zuletzt auch<br />

Dienstleistungs- und gastronomischen Nutzungen prägen die Attraktivität der Innenstadt.<br />

Gleichwohl sind aktuell im innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich quantitative und qualitative<br />

Schwächen vorhanden, die erkannt wurden und die es weiter zu verbessern gilt. Auch<br />

zukünftig soll der Focus der Einzelhandelsentwicklung (insbesondere der Entwicklung von<br />

Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten) auf den Hauptgeschäftsbereich<br />

gesetzt werden. Die Innenstadt genießt als zentraler Versorgungsbereich oberste Priorität<br />

innerhalb der <strong>Delbrück</strong>er Standortstruktur, dem sich alle weiteren Standorte und Ziele im<br />

Rahmen einer hierarchischen Gliederung unterordnen.<br />

Die Identität der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ist zu erhalten und zu stärken. Vor allem im Hinblick<br />

auf den zunehmenden kommunalen Wettbewerb ist die Entwicklung bzw. Stärkung eines<br />

klaren Profils von wesentlicher Bedeutung.<br />

• Sicherung und ggf. Ausbau einer wohnortnahen Grundversorgungsstruktur im gesamten<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet durch Zuordnung grundversorgungsrelevanter Sortimente zu Siedlungsbereichen<br />

Ein über verschiedene Betriebsformen reichendes und möglichst dichtes Grundversorgungsangebot<br />

ist nicht nur unter sozialen und kommunikativen Aspekten ein wichtiger Bestandteil<br />

eines zukunftsfähigen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es. Zunehmend stehen diesen planerisch wie gesamtstadtentwicklungspolitisch<br />

sinnvollen Standorten jedoch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten<br />

(Mindestgrößen zur attraktiven Präsentation eines entsprechenden Warensortiments<br />

haben entsprechende Mindestumsätze zur Folge, die wiederum ein entsprechendes<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

58


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet bedingen) gegenüber, die eine Umsetzung dieses Zieles<br />

erschweren. Daher muss unbedingt darauf geachtet werden, eine räumlich (Standorte) wie<br />

funktional (verschiedene Betriebsformen und -größen) abgestufte und ausgewogene Grundversorgungsstruktur<br />

im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet zu schaffen bzw. zu erhalten. Primäres Ziel<br />

sollte es sein, die vorhandenen Standorte und somit die gesamtstädtische Versorgungsstruktur<br />

zu sichern.<br />

• Gezielte und geordnete Entwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />

Großflächige Einzelhandelsstandorte bzw. -standortgemeinschaften, die sich außerhalb der<br />

gewachsenen Zentren befinden, sind – im Sinne einer Arbeitsteilung – ausschließlich als Ergänzungsstandorte<br />

aufzufassen. Dies hat zwingend zur Folge, dass bei Neuansiedlung (Eröffnung<br />

neuer Standorte) bzw. Umnutzung, Verlagerung und Erweiterung bestehender Betriebe<br />

eine Verträglichkeitsanalyse i.S.v. § 11(3) BauNVO – auf Grundlage der formulierten<br />

gesamtstädtischen Ziele und Empfehlungen – durchzuführen ist. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen,<br />

dass ein einmal für „Einzelhandelsnutzungen geöffneter Standort“ nur sehr<br />

schwer anschließend wieder einer anderen Nutzung zugeführt werden kann und somit der<br />

Umnutzungsdruck im Falle einer möglichen Einzelhandelsbrache enorm groß werden kann.<br />

• Planungs- und Investitionssicherheit für bestehenden und anzusiedelnden Einzelhandel<br />

Bei der Diskussion um neue Einzelhandelsentwicklungen in einer Kommune wird der bestehende<br />

Einzelhandel nach wie vor zu oft nur unzureichend in die entsprechenden Überlegungen<br />

und Entwicklungsvorstellungen mit einbezogen. Dabei ist es der vorhandene Bestand,<br />

der die Attraktivität und Ausstrahlungskraft eines Einkaufsstandortes nicht unwesentlich mitbestimmt.<br />

Dies ist jedoch nicht mit einer „Schutzglocke“ für den bestehenden Einzelhandel<br />

gleichzusetzen. Es bedeutet vielmehr, dass im Sinne der Bestandspflege auf der einen wie<br />

auf der anderen Seite bei zukünftigen Planungen die bestehenden Strukturen verstärkt in die<br />

Überlegungen und Diskussionen mit einzubeziehen sind.<br />

• Verhinderung konterkarierender Planungen<br />

Mit Hilfe einer konsequenten Anwendung des Planungsinstrumentariums sollten jene Planungen,<br />

die den Zielvorstellungen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es entgegenstehen, ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Im Folgenden gilt es, diese Zielvorstellungen räumlich und inhaltlich zu konkretisieren. Die<br />

räumliche Grundlage der Handlungsempfehlungen stellt dabei die Standortstruktur dar.<br />

7.2 Standortstruktur<br />

Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Angebots- und Nachfrageanalyse und der Entwicklungsstrategie<br />

für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> sowie unter Berücksichtigung bestehender stadtentwicklungspolitischer<br />

Zielvorstellungen wurden die verschiedenen Einzelhandelsstandorte der <strong>Stadt</strong><br />

unter städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten in ein arbeitsteiliges, hierarchisches<br />

Standortstrukturmodell eingeordnet.<br />

Maßgeblichen Einfluss auf die Einordnung eines Standortbereichs in das Standortprofil haben die<br />

vorhandenen Nutzungen, insbesondere im Hinblick auf das Einzelhandelsangebot und ergänzende<br />

gastronomische und Dienstleistungsangebote (Multifunktionalität).<br />

59<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Daneben sind städtebauliche und stadtentwicklungsrelevante Zielvorstellungen zu berücksichtigen.<br />

Dazu zählen zum Beispiel auch die Zielvorstellungen zum Schutz der Zentren und einer<br />

tragfähigen, wohnortnahen Grundversorgung, die durch eine räumlich möglichst nahe Zuordnung<br />

von Versorgungseinrichtungen zu Bevölkerungsschwerpunkten gewährleistet werden<br />

kann.<br />

Abbildung 4:<br />

Standortstrukturmodell der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Folgende Einordnungskriterien sind für die einzelnen Standortbereiche in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

relevant:<br />

Die Innenstadt (Zentraler Versorgungsbereich im Sinne des BauGB)<br />

Dieser Zentrentyp zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:<br />

• gesamtstädtische ggf. regionale Versorgungsbedeutung,<br />

• vollständiges Einzelhandelsangebot im kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich – mit<br />

Wettbewerbssituationen, insbesondere Prägung durch innerstädtische Leitsortiment und frequenzerzeugende<br />

Magnetbetriebe<br />

• vielfältiger Größen- und Betriebsformenmix, hoher Anteil an kleinteiligem Facheinzelhandel,<br />

• breit gefächertes und umfangreiches, in Wettbewerbssituationen befindliches einzelhandelsnahes<br />

Dienstleistungs-, Kultur- und Gastronomieangebot sowie öffentliche Einrichtungen.<br />

Die Nahversorgungszentren<br />

als lokale Versorgungszentren, die ausschließlich der wohnungsnahen Grundversorgung dienen<br />

und innerhalb eines Siedlungsbereiches in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten liegen. Sie<br />

haben insbesondere für die tägliche Versorgung auch nicht mobiler Bevölkerungsgruppen eine<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

60


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

besondere Bedeutung und verfügen über ein schwerpunktmäßig auf die Grundversorgung ausgerichtetes<br />

Versorgungsangebot.<br />

Angebotsseitig verfügen sie über folgende Merkmale:<br />

• Das Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich wird i.d.R. durch einen oder einige wenige<br />

größere Lebensmittelbetriebe gewährleistet, Kombinationen von verschiedenen Betriebstypen<br />

sind in Abhängigkeit von der Mantelbevölkerung bzw. dem Kaufkraftpotenzial im Einzugsbereich<br />

möglich (z.B. Kombination Supermarkt und Bäckerei oder Metzgerei).<br />

• Angebote im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich gibt es nur in vereinzelten kleineren<br />

Fachgeschäften oder als Randsortiment bei einem Lebensmittelanbieter. Hier können Angebotslücken<br />

in einzelnen Bedarfsbereichen bestehen.<br />

• Neben den Einzelhandelsbetrieben können einige Dienstleistungsbetriebe wie Bank, Friseur,<br />

Post, Sonnenstudio und gastronomische Angebote angegliedert sein.<br />

• Die erkennbare Einheit eines Nahversorgungszentrums resultiert aus städtebaulichen Aspekten,<br />

aber vor allem auch aus einem Funktionsunterschied zu umliegenden Siedlungsbereichen.<br />

Die Nahversorgungsstandorte<br />

mit einer Versorgungsbedeutung für umliegende Wohngebiete und folgenden Merkmalen (Supermarkt<br />

Marktkauf in der Lange Straße):<br />

• Vorhandensein eines strukturprägenden Betriebs im kurzfristigen Bedarfsbereich (v.a. Lebensmittelbereich),<br />

Randsortimente im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich, ggf. ergänzendes<br />

Lebensmittelhandwerk (Bäckerei, Fleischerei) in betrieblicher Einheit,<br />

• kein Wettbewerb am Standort,<br />

• sehr selten ergänzendes, stark eingeschränktes Dienstleistungsangebot (ein oder wenige<br />

Anbieter).<br />

In Abgrenzung zu diesem Standorttyp sind solitäre, dezentrale Standorte von Einzelhandelsbetrieben<br />

mit einem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel einzuordnen, denen keine Nahversorgungsfunktion<br />

zuzuordnen sind.<br />

Der Ergänzungsstandort (großflächiger Einzelhandel)<br />

mit gesamtstädtischem und überörtlichem Einzugsgebiet. Dazu zählen beispielsweise der Standort<br />

des Baumarktes Gerwing (ehemals Bussemas) in Boke oder das Einrichtungshaus Hansel in<br />

Westenholz. Folgende Kennzeichen sind anzuführen:<br />

61<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

• solitär oder Standortgemeinschaft (Sonderstandort),<br />

• Angebotsschwerpunkte in bestimmten Warengruppen, hoher Anteil nicht zentrenprägenden<br />

Einzelhandels 12 ,<br />

• nur vereinzelt Wettbewerb gegeben,<br />

• überwiegend großflächiger Einzelhandel, auch in Standortgemeinschaft,<br />

• i.d.R. kein oder nur geringes Dienstleistungsangebot.<br />

Ausgehend von diesen Einordnungskriterien der einzelnen versorgungsstrukturell bedeutsamen<br />

Standortbereiche ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> folgende räumlich konkretisierte Standortstruktur<br />

(vgl. Karte 14) als Fortführung der bestehenden stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen:<br />

Karte 14:<br />

Standortstruktur<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

7.3 Zentrale Versorgungsbereiche in <strong>Delbrück</strong><br />

Im Gegensatz zu Sonderstandorten bzw. solitären Standorten, welche im Analyseteil dargestellt<br />

wurden, ist es im Hinblick auf eine Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung<br />

12 Entsprechend der stadtentwicklungsplanerischen Zielvorstellung handelt es sich bei Ergänzungsstandorten des<br />

großflächigen Einzelhandels ausschließlich um Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten. Betriebe mit<br />

nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind als Nahversorgungsstandorte zu entwickeln. Darüber hinaus besteht<br />

für solitäre Standorte außerhalb der Zentren mit zentrenrelevanten Kernsortimenten Bestandsschutz (vgl. dazu<br />

Grundsätze, Kapitel 7.7 )<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

62


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

unabdingbar zentrale Versorgungsbereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet zu definieren und gleichsam parzellenscharf<br />

abzugrenzen. Im Folgenden werden nach einer Erläuterung der notwendigen Abgrenzungskriterien<br />

die Innenstadt, das Hauptzentrum <strong>Delbrück</strong>s, sowie die Nahversorgungszentren<br />

Lippling, Ostenland und Westenholz behandelt.<br />

7.3.1 Abgrenzungskriterien<br />

Ein zentraler Versorgungsbereich stellt grundsätzlich einen künftigen Entwicklungsbereich insbesondere<br />

für den nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Einzelhandel dar.<br />

Die Abgrenzung sowie funktionale Definition der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung<br />

möglicher Entwicklungsperspektiven im Rahmen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dient als unentbehrliche Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im<br />

Rahmen der Bauleitplanung. Vorrangiges Ziel ist dabei die Sicherung / Entwicklung einer funktional<br />

gegliederten Zentrenhierarchie unter besonderer Berücksichtigung (städtischer) gewachsener<br />

Zentrenstrukturen.<br />

Die Fixierung der räumlichen Ausdehnung eines zentralen Versorgungsbereichs ist nicht als planerische<br />

„Abgrenzungsübung“ zu sehen, sondern ein notwendiger Schritt, um die Voraussetzungen<br />

für Dichte, räumliche Entwicklungsmöglichkeiten und letztendlich Prosperität zu schaffen.<br />

Dabei ist die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs unter Berücksichtigung<br />

funktionaler und städtebaulicher Kriterien vorzunehmen. Als Grundlage dazu dient nicht zuletzt<br />

die ausführliche einzelhandelsrelevante und städtebauliche Bestandsanalyse (Kapitel 4). Im Wesentlichen<br />

sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />

Funktionale Kriterien<br />

• Einzelhandelsdichte<br />

• Passantenfrequenz<br />

• Verkehrliche Erreichbarkeit (ÖPNV, Pkw, Radfahrer, Fußgänger)<br />

• Multifunktionalität (Mischung von Einzelhandel, öffentliche und private Dienstleistungen,<br />

Gastronomieanbieter)<br />

Städtebauliche Kriterien<br />

• Städtebauliche Einheit<br />

• Bebauungsstruktur<br />

• Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsstruktur<br />

• Barrieren (Straße, Bahnlinie)<br />

• Gestaltung öffentlicher Raum (Pflasterung, Begrünung, etc.)<br />

• Ladengestaltung und -präsentation<br />

63<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Die räumliche Abgrenzung eines künftigen zentralen Versorgungsbereichs geschieht anhand der<br />

o.g. Kriterien bzw. der Berücksichtigung des Bestandes sowie möglicher Entwicklungsperspektiven<br />

gleichsam parzellenscharf.<br />

7.3.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt<br />

Der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist aufgrund seiner Größe und<br />

dem angebotenen Warensortiment hinsichtlich Quantität und Qualität sowie Breite und Tiefe<br />

des Warenangebotes der wichtigste Einzelhandelsstandort im <strong>Stadt</strong>gebiet. Er besitzt eine gesamtstädtische<br />

Versorgungsbedeutung und stellt nicht nur unter städtebaulichen sondern auch<br />

unter einzelhandelsrelevanten Gesichtspunkten den Mittelpunkt der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar.<br />

Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs (vgl. Karte 15) wurde unter Berücksichtigung<br />

funktionaler und städtebaulicher Kriterien vorgenommen und ist eine unentbehrliche<br />

Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung und u.a.<br />

auch zur Ableitung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste.<br />

Karte 15:<br />

Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Die Abgrenzung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereiches orientiert sich unter Berücksichtigung<br />

städtebaulicher Gegebenheiten sowie möglicher Entwicklungsflächen vor allem<br />

am derzeitigen Einzelhandelsbestand bzw. an vorhandenen Einzelhandelsdichten (vgl. dazu auch<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

64


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Kapitel 4.2.1). Er erstreckt sich vornehmlich entlang der Lange Straße, Thülecke und Oststraße,<br />

dem innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich. Dabei stellt der Kirchplatz die städtebauliche, historische<br />

Mitte der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt dar. Durchgehende Einzelhandelslagen mit einem<br />

überwiegend hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen befinden sich im Abschnitt zwischen der<br />

Einmündung Lange Straße / Bendixwall, der Lange Straße über die Thülecke bis zur Oststraße<br />

Ecke Ostenländer Straße. Richtung Westen nehmen die Einzelhandelsdichten ab der Einmündung<br />

Rietberger Straße / Lange Straße ab. Ab der Einmündung Lange Straße / Bendixwall<br />

schließt sich eine deutlich aufgelockerte Bebauung an. Somit - aus städtebaulicher Sicht abgesetzt<br />

- liegen in solitärer Lage der Lebensmittelvollsortimenter Marktkauf sowie der Gartenmarkt<br />

Im grünen Glück. Im Norden reicht der zentrale Versorgungsbereich zwischen Graf-Sporck-<br />

Straße und Lipplinger Straße bis zum Brenkenkamp und umfasst damit die Lebensmittelmärkte<br />

(Aldi, Lidl, Netto), den Raiffeisenmarkt südlich des Brenkenkamp sowie den Baustoffhandel<br />

Happe östlich der Lipplinger Straße 13 . Südlich der Lange Straße bzw. Thülecke befindet sich die<br />

Entwicklungsfläche Himmelreich. Sie reicht von der Kleinen Straße im Westen bis zur Adolf-<br />

Kolping-Straße im Osten, umfasst im Süden die Straße Am Himmelreich und berücksichtigt hinsichtlich<br />

der Abgrenzung bestehende Planungen und bauleitplanerische Festsetzungen 14 . Der<br />

östliche Teil des zentralen Versorgungsbereiches reicht bis zur Einmündung Oststraße / Ostenländer<br />

Straße, wobei der Bereich südlich der Ostenländer Straße und östlich der Schlaunstraße,<br />

als möglicher Verlagerungsstandort für den nördlich gelegenen Lebensmittelmarkt, in den zentralen<br />

Versorgungsbereich aufgenommen wurde. Die Boker Straße weist durch die aufgelockerte<br />

Bebauung eine deutlich andere städtebauliche Prägung auf als der übrige Geschäftsbereich, nur<br />

wenige (kleinflächige) Einzelhandelsnutzungen sind punktuell in solitären Lagen (z.B. Elektronikfachmarkt<br />

Wiedenstridt) vorhanden.<br />

Die Parkplätze innerhalb der Innenstadt stellen einen wesentlichen funktionalen Bestandteil dar,<br />

der nicht zuletzt die Erreichbarkeit der Einzelhandels- und übrigen Nutzungen gewährleistet. Die<br />

Parkplätze sind daher in Karte 15 markiert, gleichwohl stellen sie jedoch keine potenziellen Entwicklungsflächen<br />

für den Einzelhandel dar.<br />

Im Hinblick auf die künftige Entwicklung des (zentrenrelevanten, großflächigen) Einzelhandels in<br />

der Innenstadt <strong>Delbrück</strong> sind folgende Aspekte festzuhalten:<br />

• Der Erhalt, Ausbau und die nachhaltige Sicherung einer attraktiven Versorgungsstruktur<br />

und -qualität in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ist ein vorrangiges Entwicklungsziel.<br />

• Dazu gehört eine Arrondierung des Angebotsspektrums, insbesondere durch zielgerichtete,<br />

branchenspezifische Weiterentwicklungen mit Schwerpunkt in zentrenrelevanten Sortimenten,<br />

um die Attraktivität dieses räumlichen Entwicklungs- und Angebotsschwerpunkts sichern<br />

zu können (Waren aller Bedarfsstufen).<br />

13 Die Fläche des Baustoffhandels wurde aufgrund der bestehenden Einzelhandelsnutzung, die sich von der übrigen<br />

umgebenden Nutzung absetzt in den zentralen Versorgungsbereich aufgenommen. Im Rahmen der Erarbeitung<br />

des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es wurde sie als Entwicklungsfläche diskutiert (vgl. dazu Anhang, Potenzialfläche 6 –<br />

Lipplinger Straße, S. 109) und ist daher mit einer gestrichelten Linie markiert.<br />

14 Vgl. dazu Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt <strong>Delbrück</strong> (2011),<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>: Bebauungsplan Nr. 12A „Himmelreich“ <strong>Delbrück</strong>-Mitte, vereinfachte 3. Änderung, 12.11.2009<br />

65<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

• Der fast ausschließlich auf die Versorgung mit Lebensmitteln ausgerichtete Einzelhandelsbaustein<br />

südlich des Brenkenkamp ist, trotz der räumlichen Nähe, aus städtebaulicher Sicht,<br />

nur unzureichend an den übrigen Geschäftsbereich angeknüpft 15 . Die hier angesiedelten Betriebe<br />

übernehmen eine wichtige Frequenzfunktion für die Innenstadt und sind daher ein<br />

wesentlicher Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches. Dieser ist künftig bauplanungsrechtlich<br />

zu sichern.<br />

• Eine Positionierung des zentralen Versorgungsbereiches gegenüber nicht integrierten Standorten<br />

ist notwendig zur Sicherung der zugeordneten Versorgungsfunktion. Zentrenrelevante<br />

Entwicklungen sind an diesen städtebaulich sinnvollen Standort zu lenken.<br />

• Grundsätzlich sind im zentralen Versorgungsbereich Einzelhandelsnutzungen jeder Art möglich.<br />

Im Sinne stadtentwicklungsplanerischer Zielvorstellungen sind künftige Entwicklungen,<br />

nicht zuletzt auch im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von<br />

<strong>Delbrück</strong>, vor allem auf eine städtebauliche und funktionale Konzentration auf die innerstädtische<br />

Mitte (Marktplatz, Kirchplatz) ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund sind künftige Einzelhandelsentwicklungen<br />

in die Innenstadt zu lenken und Vorhaben mit möglichen negativen<br />

Auswirkungen auf die Innenstadt außerhalb des zentralen Versorgungbereiches wirksam<br />

auszuschließen.<br />

15 Vgl. dazu Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt <strong>Delbrück</strong> (2011)<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

66


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.3.3 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling<br />

Der zentrale Bereich in Lippling ist als Nahversorgungszentrum eingestuft. Danach übernimmt es<br />

eine Versorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Lippling, vorrangig mit Waren der kurzfristigen Bedarfsdeckung.<br />

Der Hauptgeschäftsbereich des Lipplinger Einzelhandels erstreckt sich entlang der Straße Zur<br />

Alten Kapelle und ist geprägt durch kleinteilige Einzelhandelsangebote sowie ergänzende<br />

Dienstleistungen. Auf Grund der städtebaulichen Gestaltung sowie der Einzelhandelsnutzungen<br />

und ergänzenden Dienstleistungen und Gastronomie ist dieser Bereich als Zentrum eindeutig<br />

ablesbar. Mit einem Sortimentsschwerpunkt im Bereich der Waren der kurzfristigen Bedarfsdeckung<br />

bzw. einem Lebensmittelmarkt als funktionstragendem Magnetbetrieb ist dieser zentrale<br />

Versorgungsbereich für die Nahversorgung in Lippling zu sichern.<br />

Karte 16:<br />

Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

67<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.3.4 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland<br />

Der zentrale Bereich in Ostenland ist als Nahversorgungszentrum eingestuft und übernimmt eine<br />

Versorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Ostenland, vorrangig mit Waren der kurzfristigen Bedarfsdeckung.<br />

Der Hauptgeschäftsbereich erstreckt sich im Kreuzungsbereich der Osterloher Straße sowie der<br />

Straßen Auf dem Haupte und Auf der Bache. Auf Grund der städtebaulichen Gestaltung sowie<br />

der Einzelhandelsnutzungen und ergänzenden Dienstleistungen und Gastronomie ist dieser Bereich<br />

als Zentrum eindeutig ablesbar. Ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt dient als funktionstragender<br />

Einzelhandelsbaustein der Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>teil Ostenland. Somit ist dieser zentrale<br />

Versorgungsbereich als Nahversorgungszentrum für den <strong>Stadt</strong>teil Ostenland zu sichern.<br />

Karte 17:<br />

Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

68


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.3.5 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz<br />

Der zentrale Bereich in Westenholz ist als Nahversorgungszentrum eingestuft und übernimmt<br />

eine Versorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Westenholz, vorrangig mit Waren der kurzfristigen<br />

Bedarfsdeckung.<br />

Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Westenholzer Straße ausgehend im<br />

Norden vom Kreuzungsbereich mit der Knäppenstraße bis zum Lebensmittelmarkt südlich der<br />

Einmündung in die Suternstraße. Einen städtebaulichen Kristallisationspunkt bildet der Dorfplatz.<br />

Das Zentrum in Westenholz ist unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gestaltung sowie der<br />

Einzelhandelsnutzungen und ergänzenden Dienstleistungen und Gastronomie abgegrenzt. Der<br />

Lebensmittelmarkt ist als funktionsprägender Magnetbetrieb des Nahversorgungszentrums einzustufen.<br />

Insbesondere im Hinblick auf seine Nahversorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Westenholz ist<br />

dieser zentrale Versorgungsbereich künftig zu sichern.<br />

Karte 18:<br />

Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

69<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.4 Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

Die Sicherstellung einer möglichst umfassenden, kleinmaschigen Nahversorgung im <strong>Delbrück</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet ist ein zentrales stadtentwicklungsrelevantes Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und rechtfertigt<br />

die räumliche Lenkung der entsprechenden Investitionen an städtebaulich geeignete Standorte.<br />

Eine funktionierende wohnungsnahe Grundversorgung bedeutet, Einkaufsangebote mit<br />

Waren des täglichen Bedarfs (v.a. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Zeitschriften)<br />

und ergänzende Dienstleistungen (z.B. Post, Bank, Reinigung) so dezentral und wohnortnah<br />

vorzuhalten, dass eine fußläufige Erreichbarkeit für möglichst alle Einwohner möglich<br />

und zumutbar ist. Voraussetzung für die Sicherstellung einer tragfähigen wohnungsnahen<br />

Grundversorgungsinfrastruktur ist jedoch, dass<br />

• das Kaufkraftpotenzial der Bevölkerung für den täglichen Bedarf nicht von zentralisierten<br />

Anbietern des großflächigen Einzelhandels in einem Maß gebunden wird, dass das Betreiben<br />

kleinerer Einheiten zur Grundversorgung nicht mehr rentabel ist,<br />

• die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> städtebauliche und verkehrliche Rahmenbedingungen schafft, die einen<br />

gewünschten wohnungsnahen Grundversorgungsstandort auch aus Betreibersicht mit den<br />

wichtigsten Standortfaktoren ausstattet,<br />

• Betreibern und Konzepten Vorrang eingeräumt wird, die aktiv mit den Herausforderungen<br />

der im Wandel befindlichen Einzelhandelslandschaft umgehen wollen und können.<br />

Künftiges Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist die nachhaltige Sicherung einer flächendeckenden wohnungsnahen<br />

Grundversorgung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet, die sich auf die Innenstadt, die<br />

Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland und Westenholz sowie auf integrierte Nahversorgungsstandorte<br />

mit ausreichender Mantelbevölkerung stützt.<br />

7.5 Tabubereiche für den Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong><br />

Tabubereiche sind notwendig, um eine geordnete <strong>Stadt</strong>entwicklung mit klaren räumlichen Einzelhandelsstrukturen<br />

zu gewährleisten. Grundsätzlich umfassen die Tabubereiche für den Einzelhandel<br />

alle Gebiete, die nicht im Zusammenhang durch Wohnen geprägt oder als zentraler<br />

Versorgungsbereich definiert sind. Insbesondere für den großflächigen zentrenrelevanten<br />

Einzelhandel ergeben sich Restriktionen auf Basis von zu geringer Siedlungsdichte bzw.<br />

Mantelbevölkerung im <strong>Stadt</strong>gebiet. Gewerbe- und Industriegebiete bzw. entsprechende Alternativstandorte<br />

ohne Einzelhandelsvorprägung sind für jeglichen großflächigen Einzelhandel<br />

auszuschließen.<br />

Mit Bezug auf die übergeordneten Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es ist die Ansiedlung<br />

von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem und zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

im Bereich der Einfallstraßen (außerhalb zentraler Versorgungsbereiche), wie z.B. der B 64, vor<br />

allem zum Schutz der Innenstadt bzw. der wohnungsnahen Grundversorgung grundsätzlich auszuschließen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

70


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.6 <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />

Die <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste stellt ein wichtiges bauplanungsrechtliches Instrumentarium zur<br />

Steuerung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar. Rechtliche Prämissen und Rahmenbedingungen,<br />

Begriffsdefinitionen sowie schließlich die Herleitung der für <strong>Delbrück</strong> ortstypischen Liste<br />

werden im Folgenden dargestellt.<br />

Exkurs: Rahmenbedingungen zur Erstellung einer ortstypischen Sortimentsliste<br />

Eine Sortimentsliste ist als Steuerungsinstrument des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung<br />

richterlich anerkannt. Dabei steht in der Praxis die Zuordnung des sortimentsspezifischen<br />

Einzelhandels zu räumlich und funktional bestimmten zentralen Versorgungsbereichen (gemäß<br />

§§ 2 (2), 34 (3), 9 (2a) BauGB, § 11 (3) BauNVO, LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />

Einzelhandel 16 und EHE NRW) sowie die Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben im Vordergrund<br />

der Betrachtungen.<br />

In der Bauleitplanung ist die Sortimentsliste für Sortimentsbindungen bei der Festsetzung von<br />

Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel (insbesondere mit nicht-zentrenrelevanten<br />

Hauptsortimenten) und bei der Zulässigkeit, dem Ausschluss bzw. der ausnahmsweisen Zulässigkeit<br />

des sortimentsspezifischen Einzelhandels in unterschiedlichen Baugebieten nach §§ 1-11<br />

BauNVO unter Bezugnahme auf § 1 (5) und (9) BauNVO relevant. Nur durch eine konsequente<br />

Ausschöpfung des Bauplanungsrechts kann mit Hilfe der Sortimentslisten beispielsweise in<br />

Misch- und Gewerbegebieten durch Bebauungsplanfestsetzungen gemäß § 1 (9) BauNVO nahversorgungs-<br />

und zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen und dadurch das Zentrengefüge<br />

geschützt werden 17 . Denn für die Zentrenstruktur einer Kommune können nicht nur großflächige<br />

Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren außerhalb der dafür bestimmten zentralen<br />

Versorgungsbereiche, sondern auch der nicht großflächige Einzelhandel (bis zu 800 m² Verkaufsfläche)<br />

mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten negative städtebauliche<br />

Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern<br />

oder Fachmärkten mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten. Diese operieren<br />

oft bewusst knapp unterhalb der Großflächigkeitsgrenze, um nicht gemäß § 11 (3) BauN-<br />

VO sowie LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel kern- oder sondergebietspflichtig<br />

zu werden.<br />

Bei der Steuerung des Einzelhandels ist immer auf eine gemeindespezifische Sortimentsliste abzustellen,<br />

die einen Bezug zu den örtlichen Verhältnissen aber auch zu den Entwicklungsperspektiven<br />

einer Kommune besitzt. Ein Rückgriff auf allgemeingültige Auflistungen zentren- und<br />

nahversorgungsrelevanter Sortimente, wie beispielsweise die im alten Einzelhandelserlass NRW<br />

von 1996 aufgeführte Liste oder auch der Verweis auf andere Listen (z.B. Kölner Liste) im Rahmen<br />

der bauleitplanerischen Steuerung, reicht nicht aus und ist rechtsfehlerhaft 18 .<br />

16 Zum 31.12.2011 trat das LEPro NRW in Gänze außer Kraft. Das Landeskabinett NRW hat am 17.04.2012 den<br />

Landesentwicklungsplans (LEP) NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – beschlossen. Er ist daher<br />

als „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung“ bei künftigen Vorhaben zu berücksichtigen.<br />

17 Vgl. dazu Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 25.10.2007 (OVG 7 A 1059/06), bzw. der BVerwG<br />

Leipzig vom 26.03.2009 (BVerwG 4 C 21.07)<br />

18 Bestätigt durch zahlreiche Urteile des OVG Münster 2004 und 2005.<br />

71<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Sortimentslisten stellen einen wichtigen Bestandteil eines kommunalen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />

dar, wobei eine Differenzierung nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und zur<br />

Vermeidung späterer Auseinandersetzungen auch nicht-zentrenrelevanter Sortimente empfohlen<br />

wird 19 .<br />

Begriffsdefinition<br />

Im Hinblick auf die in der Praxis übliche Differenzierung nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten<br />

und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten bestimmen die rechtlichen Rahmenbedingungen,<br />

der Standort an dem die Sortimente angeboten werden sowie eine mögliche Zielformulierung<br />

die Zuordnung zu einer der genannten Gruppen. Vorab wird zur Erläuterung der<br />

Begriffe zentrenrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Sortimente eine Zuordnung der unterschiedlichen<br />

Merkmale nach folgendem Kriterienkatalog vorgenommen:<br />

Kriterium<br />

Zentrenrelevanter Sortimente<br />

Merkmale<br />

Nicht-zentrenrelevanter Sortimente<br />

Städtebauliche und<br />

Einzelhandelsstruktur<br />

Besucherfrequenz<br />

notwendig für einen attraktiven Branchenmix<br />

hoher Anteil der Verkaufsfläche in den<br />

zentralen Versorgungsbereichen (insbesondere<br />

Haupt- und Nebenzentren)<br />

erzeugen und benötigen hohe Besucherfrequenzen,<br />

insbesondere auch im Zusammenhang<br />

mit der Kopplung von Aktivitäten<br />

nicht prägend für zentrale Versorgungsbereiche<br />

Lage vornehmlich außerhalb von Zentren,<br />

städtebaulich integriert und nicht integriert<br />

erzeugen eigene Besucherfrequenz<br />

Integrationsfähigkeit vergleichsweise geringer Flächenanspruch sehr hoher Flächenanspruch (z.B. Möbel)<br />

autokundenorientiert<br />

Einzelhandelszentralität<br />

Kopplungsaffinität<br />

Transportfähigkeit<br />

hohe Ausstrahlungskraft, teilweise auch<br />

Seltenheit<br />

werden im Zusammenhang mit anderen<br />

Nutzungen im Zentrum aufgesucht (Einzelhandel,<br />

Gastronomie, Dienstleistungen etc.)<br />

„Handtaschensortimente“, können leicht<br />

transportiert werden, d.h. es ist nicht regelmäßig<br />

ein privates Kfz erforderlich<br />

i.d.R. hohe kommunale und z.T. auch regionale<br />

Ausstrahlungskraft<br />

werden i.d.R. gezielt angefahren, geringe<br />

bis keine Koppelungen mit anderen Aktivitäten<br />

können auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit<br />

nur eingeschränkt transportiert<br />

werden, i.d.R. Kfz notwendig<br />

Nahversorgungsrelevante Sortimente dienen der kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfsdeckung.<br />

Auf sie treffen i.d.R. die Merkmale der zentrenrelevanten Sortimente zu. Insbesondere in Kleinund<br />

Mittelstädten oder Neben- und Grundversorgungszentren nehmen sie zentrenprägende<br />

Funktion ein. Eine Ansiedlung an Einzelstandorten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche<br />

kann im Sinne einer wohnungsnahen Grundversorgung sinnvoll sein. Sie sind somit nicht stets,<br />

sondern i.d.R. als zentrenrelevant einzustufen. Unter Berücksichtigung des Einzelfalls sind daher<br />

hier sachgerechte Standortentscheidungen mit dem Ziel, eine möglichst verbrauchernahe Versorgung<br />

mit Lebensmitteln zu gewährleisten und den Regelungsinhalten des § 11 (3) BauNVO<br />

sowie betriebsbedingter Anforderungen zu entsprechen, zu treffen.<br />

19 Vgl. dazu U. Kuschnerus: Der standortgerechte Einzelhandel, 2007, Rd.Nr. 485<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

72


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Landesentwicklungsplan NRW<br />

Bei der Aufstellung von Sortimentslisten sind die auf Landesebene vorgegebenen Zielaussagen<br />

beispielsweise durch Landesentwicklungsprogramme / -pläne oder Einzelhandelserlasse zu berücksichtigen.<br />

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es „eine Legaldefinition dafür, welche Warensortimente<br />

zentrenrelevant sind“ nicht gibt, auch nimmt der Einzelhandelserlass 1996 nicht für<br />

sich in Anspruch „die Zentrenrelevanz bestimmter Warengruppen abschließend festzulegen“.<br />

Somit bedarf es „regelmäßig einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation,<br />

wenn zum Schutz etwa des Innenstadtbereichs bestimmte Warensortimente an nicht integrierten<br />

Standorten ausgeschlossen werden sollen“ 20 .<br />

In Nordrhein-Westfalen bilden der Landesentwicklungsplan LEP NRW – Sachlicher Teilplan<br />

Großflächiger Einzelhandel (i.d.F. des Kabinettsbeschlusses vom 17.04.2012) sowie der Einzelhandelserlass<br />

NRW – EHE NRW (i.d.F. vom 20.09.2008) eine bedeutende Grundlage für die<br />

Erstellung und die Inhalte von Sortimentslisten. Gemäß EHE NRW Nr. 2.5 sind die zentren- und<br />

nahversorgungsrelevanten Sortimente von der Gemeinde festzulegen. Bei Festlegung der zentrenrelevanten<br />

Sortimente sind die in der Erläuterung zu Ziel 2 des LEP NRW – Sachlicher Teilplan<br />

Großflächiger Einzelhandel dargestellten, zentrenrelevanten Leitsortimente zu beachten,<br />

diese sind als stets zentrenrelevant einzustufen.<br />

Die zentrenrelevanten Leitsortimente (gemäß Landesentwicklungsplan LEP NRW – Sachlicher<br />

Teilplan Großflächiger Einzelhandel) sind im Folgenden aufgeführt:<br />

• Papier / Bürobedarf / Schreibwaren<br />

• Bücher<br />

• Bekleidung, Wäsche<br />

• Schuhe, Lederwaren<br />

• medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel<br />

• Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik<br />

• Spielwaren<br />

• Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel<br />

• Elektrogeräte, Medien (=Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto)<br />

• Uhren, Schmuck<br />

und<br />

• Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)<br />

• Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)<br />

20 Kuschnerus 2007, Rd.Nr. 528 sowie Urteil des OVG NRW vom 03.06.2002 (AZ 7 a D 92/00.NE)<br />

73<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Bei der Aufstellung ihrer ortsspezifischen Sortimentsliste können die Gemeinden einzelne (Leit-)<br />

Sortimente konkretisieren. Am Beispiel des Sortiments „Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“<br />

wird die Möglichkeit, folgende Untergruppen zu bilden, verdeutlicht:<br />

• Teppiche (Rollwaren und Einzelware)<br />

• Lampen / Leuchten / Leuchtmittel<br />

• Matratzen / Bettwaren<br />

• Bilder / Bilderrahmen / Spiegel<br />

• Tapeten<br />

Diese können als zentrenrelevant gelten, während eine andere Gemeinde beispielsweise Matratzen<br />

oder Lampen / Leuchten / Leuchtmittel als nicht-zentrenrelevant einstuft. Es ist davon auszugehen,<br />

dass diese aufgezeigte Differenzierung in Untergruppen damit auch auf andere unspezifizierte<br />

Sortimentsgruppen der Liste der zentrenrelevanten Leitsortimente, wie beispielsweise<br />

Sportartikel (im Einzelfall Sportgroßgeräte, wie beispielsweise Boote), zu übertragen ist.<br />

Im Rahmen der Aufstellung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste wurden insbesondere auch bei diesen<br />

Sortimenten die lokale Situation sowie die städtebaulichen Zielvorstellungen näher betrachtet.<br />

7.6.1 Herleitung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />

Die Sortimentsliste stellt einen wichtigen instrumentellen Baustein zur Sicherung der städtebaulichen<br />

Leitvorstellungen dar. Kuschnerus 21 stellt im Sinne der Rechtssicherheit folgende Vorgehensweise<br />

als sachgerecht bei der Erstellung von Sortimentslisten dar:<br />

• Im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es werden die tatsächlich<br />

vorhandenen, typischerweise als zentrenrelevant angesehenen Warensortimente in<br />

den zentralen Versorgungsbereichen, die durch die Bauleitplanung geschützt und gesichert<br />

werden sollen, nach ihrem Umfang ermittelt (Sortimente, Verkaufsflächen).<br />

• Der Aufnahme dieser Sortimente in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente unterliegen<br />

regelmäßig keinen Bedenken, auch wenn dieselben Sortimente ggf. an anderen – solitären,<br />

städtebaulich nicht integrierten – Standorten angeboten werden, wenn entsprechende städtebauliche<br />

Zielvorstellungen im Gesamtkonzept formuliert werden, die ein weiteres Angebot<br />

dieser Sortimente im zentralen Versorgungsbereich begründen.<br />

• In der Rechtsprechung ist darüber hinaus anerkannt, sogenannte „zentrumsbildende“ Nutzungsarten,<br />

die in der Kernzone nicht oder nur geringfügig vertreten sind, in anderen <strong>Stadt</strong>gebieten<br />

mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder<br />

Erhaltung der Attraktivität dem Zentrum zuzuführen. Diese Sortimente können als zentrenrelevant<br />

in die stadtspezifische Liste aufgenommen werden (Begründung im Rahmen eines<br />

städtebaulichen Konzeptes / <strong>Einzelhandelskonzept</strong> notwendig).<br />

21 Vgl. Kuschnerus, Der standortgerechte Einzelhandel, 2007, Rd.Nr. 530<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

74


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Eine gemeindespezifische Liste kann durchaus mit generellen Auflistungen übereinstimmen, sie<br />

kann aber auch zu gewissen Abweichungen gelangen. Entscheidend ist, dass die konkrete Ausgestaltung<br />

der gemeindespezifischen Liste auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt und im<br />

Hinblick auf die sich hieraus ergebenden konkreten städtebaulichen Erfordernisse motiviert ist.<br />

Das Vorgehen bei der Bestimmung der Zentrenrelevanz der Sortimente im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

ist in dem folgenden Schaubild dargestellt:<br />

Abbildung 5:<br />

Bestimmung der Zentrenrelevanz von Sortimenten<br />

Analyse<br />

Aufnahme der einzelhandelsrelevanten und<br />

städtebaulichen Situation (sortimentsspezifische<br />

Verkaufsfläche, Lagen)<br />

Lage des überwiegenden Anteils der<br />

sortimentsspezifischen Verkaufsfläche an<br />

der Gesamtverkaufsfläche<br />

Lage<br />

in zentralen<br />

Versorgungsbereichen<br />

außerhalb zentraler<br />

Versorgungsbereiche<br />

Differenzierung nach Teilsortimenten möglich<br />

Übereinstimmung<br />

mit städtebaulichen<br />

Zielvorstellungen<br />

ja<br />

nein<br />

ja<br />

Einordnung<br />

zentrenrelevant<br />

nicht zentrenrelevant<br />

Quelle: eigene Darstellung<br />

Basierend auf der differenzierten, sortiments- und lagespezifischen Analyse des Einzelhandels in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> sowie unter Berücksichtigung der im Hinblick auf die Methodik bei der Erstellung<br />

von Sortimentslisten dargelegten Kriterien werden die einzelnen Sortimente zunächst aufgrund<br />

ihres, zum Zeitpunkt der Erhebung bestehenden Verkaufsflächenanteils in den Lagen innerhalb<br />

bzw. außerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche in <strong>Delbrück</strong> aufgeteilt<br />

(vgl. dazu Abbildung 6). Unter Berücksichtigung des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />

Einzelhandel und künftiger stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen zur Stärkung der gewachsenen<br />

zentralen Strukturen in <strong>Delbrück</strong> ergibt sich die in Tabelle 15 dargestellte <strong>Delbrück</strong>er<br />

75<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Sortimentsliste mit einer Differenzierung von nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und<br />

nicht-zentrenrelevanten Sortimenten.<br />

Abbildung 6:<br />

Branchenspezifische Verkaufsflächen in % nach Lagen<br />

Uhren / Schmuck<br />

Kinderwagen<br />

Schuhe / Lederwaren<br />

Bücher<br />

Bekleidung / Wäsche<br />

medizinische / orthopädische Artikel<br />

Sport / Freizeit<br />

Apothekenwaren<br />

Gesundheits- und Körperpflege<br />

Fahrräder und technisches Zubehör<br />

Nahrungs- und Genussmittel<br />

Papier / Büroartikel / Schreibwaren<br />

Elektronik / Multimedia<br />

Zeitungen / Zeitschriften<br />

Spielwaren / Hobbyartikel<br />

Wohneinrichtungen<br />

Zoologische Artikel<br />

GPK / Haushaltswaren<br />

Bettwaren / Matratzen<br />

Teppiche (Einzelware)<br />

Baumarktsortimente<br />

Möbel<br />

Blumen (Indoor)<br />

Gartenmarktsortimente<br />

Elektro / Leuchten<br />

12<br />

11<br />

8<br />

5<br />

5<br />

26<br />

20<br />

18<br />

18<br />

40<br />

43<br />

43<br />

51<br />

60<br />

66<br />

92<br />

89<br />

88<br />

83<br />

78<br />

100<br />

100<br />

88<br />

89<br />

92<br />

95<br />

95<br />

97<br />

98<br />

99<br />

74<br />

80<br />

82<br />

82<br />

60<br />

57<br />

57<br />

49<br />

40<br />

34<br />

8<br />

11<br />

12<br />

17<br />

22<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

Hauptgeschäftsbereich<br />

übrige Lagen<br />

Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (November 2010)<br />

Bei der Einordnung nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten<br />

Sortimenten ergeben sich für einzelne Sortimente Abweichungen von der<br />

Bestandssituation. Dabei lassen sich grundsätzlich drei Kategorien beschreiben:<br />

• Sortimente bzw. Sortimentsgruppen, die aufgrund des Bestandes nicht-zentrenrelevant<br />

sind (Anteil der sortimentsspezifischen Verkaufsfläche im zentralen Versorgungsbereich<br />

< 55 %) und in der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste aufgrund der zu berücksichtigenden<br />

Leitsortimente nach LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel<br />

bzw. stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen als nahversorgungsrelevant<br />

bzw. zentrenrelevant eingestuft sind.<br />

Nahversorgungsrelevante Sortimente übernehmen im zentralen Versorgungsbereich insbesondere<br />

in kleineren Städten – wie auch der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> – eine wichtige Magnetfunktion für die<br />

Zentren. In <strong>Delbrück</strong> gilt dies sowohl für die Innenstadt als auch die Nahversorgungszentren in<br />

dörflichen Lagen. Der überwiegende Anteil der gesamtstädtischen Verkaufsflächen innerhalb<br />

des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel (57 %) liegt außerhalb zentraler Versorgungsbereiche<br />

und ergänzt somit die wohnungsnahe Grundversorgung in <strong>Delbrück</strong>. Aufgrund der prägen-<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

76


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

den Funktion des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel aber vor allem auch im Hinblick auf<br />

die Ausweisung als zentrenrelevantes (gleichzeitig nahversorgungsrelevantes) Leitsortiment im<br />

LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) wird es als nahversorgungsrelevant<br />

bzw. zentrenrelevant eingestuft.<br />

• Sortimente bzw. Sortimentsgruppen, die hinsichtlich des Bestandes nicht-zentrenrelevant<br />

sind (Anteil der sortimentsspezifischen Verkaufsfläche außerhalb der zentralen<br />

Versorgungsbereiche > 55 %) und in der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste aufgrund der zu<br />

berücksichtigenden Leitsortimente nach LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />

Einzelhandel bzw. stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen als zentrenrelevant<br />

eingestuft sind.<br />

Aufgrund der Bestandssituation liegt der überwiegende Teil folgender Sortimente außerhalb des<br />

abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichs: Papier, Büroartikel, Schreibwaren (57 % außerhalb<br />

der zentralen Versorgungsbereiche), Elektronik / Multimedia (60 % außerhalb der zentralen<br />

Versorgungsbereiche), Glas, Porzellan, Keramik sowie Haushaltswaren (88 % außerhalb der<br />

zentralen Versorgungsbereiche), Spielwaren / Hobbyartikel (80 % außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche).<br />

Diese sind im Sinne der stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> sowie unter Berücksichtigung der zentrenrelevanten Leitsortimente nach LEP<br />

NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel künftig als zentrenrelevant einzustufen.<br />

Wohneinrichtungsartikel, Bettwaren / Matratzen und Teppiche gehören zur Warengruppe der<br />

Einrichtungsartikel im Allgemeinen. Diese sind nicht als zentrenrelevante Leitsortimente gemäß<br />

LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel ausgewiesen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen<br />

Beschaffenheit (Transportfähigkeit, Platzbedarf etc.) wurde im Rahmen der Erstellung<br />

der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste eine Differenzierung dieser Einzelsortimente vorgenommen.<br />

Während Wohneinrichtungsartikel wie Bilder oder Kunstgewerbe eine hohe Zentrenrelevanz<br />

aufweisen (u.a. aufgrund einer Kopplung mit anderen Einzelhandelsnageboten, teilweise Seltenheit)<br />

und daher auch als zentrenrelevantes Sortiment eingestuft werden, wurden Bettwaren /<br />

Matratzen und Teppiche aufgrund ihrer Beschaffenheit (u.a. Transportfähigkeit, Platzbedarf) der<br />

Kategorie der nicht-zentrenrelevanten Sortimente zugeordnet.<br />

• Sortimente bzw. Sortimentsgruppen, die aufgrund des Bestandes zentrenrelevant sind<br />

(Anteil der sortimentsspezifischen Verkaufsfläche in zentralen Versorgungsbereichen<br />

> 55 %) und in der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste als nicht-zentrenrelevant eingestuft<br />

sind.<br />

Warengruppen, die sich aus verschiedenen Teilsortimenten zusammensetzen, können in Abhängigkeit<br />

von der Bestandssituation sowie den Eigenschaften der Einzelsortimente (z.B. Flächenbedarf)<br />

und städtebaulichen Zielvorstellungen als nicht-zentrenrelevant eingestuft werden. Daher<br />

wurde eine Differenzierung der Hauptwarengruppe Sport / Freizeit vorgenommen. Angler-,<br />

Jagd- und Reitartikel, Waffen, Campingartikel und Sportgroßgeräte entwickeln eine vergleichsweise<br />

geringe Magnetfunktion innerhalb der Zentren. Auch aufgrund der übrigen Charakteristika<br />

dieser Sortimente im Hinblick auf Flächenansprüche und Transportfähigkeit werden diese als<br />

nicht-zentrenrelevant eingestuft.<br />

77<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 15:<br />

<strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />

Zentrenrelevante Sortimente<br />

Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />

Apothekenwaren<br />

Back- und Fleischwaren<br />

Drogeriewaren<br />

Getränke<br />

Nahrungs- und Genussmittel<br />

Reformwaren<br />

Schnittblumen<br />

Zeitungen / Zeitschriften<br />

Augenoptik<br />

Bekleidung<br />

Bücher<br />

Büromaschinen<br />

Elektrokleingeräte<br />

Elektronik und Multimedia<br />

Fahrräder und technisches Zubehör<br />

Geschenkartikel<br />

Glas / Porzellan / Keramik<br />

Handarbeitsbedarf / Kurzwaren / Meterware<br />

Stoffe / Wolle<br />

Haushaltswaren<br />

Heimtextilien, Dekostoffe, Haus- und<br />

Tischwäsche<br />

Hobbyartikel<br />

Hörgeräte<br />

Nicht-zentrenrelevante Sortimente<br />

Angler-, Jagd- und Reitartikel (ohne Bekleidung<br />

und Schuhe) und Waffen<br />

Bauelemente, Baustoffe<br />

Baumarktspezifisches Sortiment<br />

Bettwaren / Matratzen<br />

Campingartikel<br />

Elektrogroßgeräte<br />

Erotikartikel<br />

Gartenartikel / -geräte<br />

Kamine / Kachelöfen<br />

Kinderwagen<br />

Lederwaren / Taschen / Koffer /<br />

Regenschirme<br />

Medizinische und orthopädische Artikel<br />

Musikinstrumente und Zubehör<br />

Papier, Bürobedarf, Schreibwaren<br />

Parfümerie- und Kosmetikartikel<br />

Schuhe<br />

Spielwaren<br />

Sportartikel / -kleingeräte (ohne Sportgroßgeräte)<br />

Sportbekleidung<br />

Sportschuhe<br />

Telekommunikation und Zubehör<br />

Uhren / Schmuck<br />

Wohneinrichtungsartikel – Kunstgewerbe,<br />

Bilder, Bilderrahmen<br />

Kfz-, Caravan- und Motorradzubehör<br />

Kfz- und Motorradhandel<br />

Lampen und Leuchten, Leuchtmittel<br />

Möbel<br />

Pflanzen / Samen<br />

Rollläden / Markisen<br />

Sportgroßgeräte<br />

Tapeten<br />

Teppiche, Bodenbeläge<br />

Zoologische Artikel, lebende Tiere<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

78


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.7 Grundsätze zur Entwicklung des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong><br />

Die z.T. geringen absatzwirtschaftlichen Spielräume vor dem Hintergrund des Schutzes bestehender<br />

Versorgungsstrukturen implizieren, dass weniger ein quantitativer Ausbau als vielmehr<br />

die räumlich-strukturelle Verbesserung der Angebotssituation die Ziele der Einzelhandelsentwicklung<br />

in <strong>Delbrück</strong> sicherstellen können. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> bedeutet dies, dass zusätzliche<br />

Verkaufsflächen, durch neue Anbieter oder Erweiterungen bestehender Betriebe, bewusst mit<br />

Blick auf die künftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> bzw. der Innenstadt, also an städtebaulich sinnvollen<br />

Standorten, errichtet werden sollten. Dies setzt eine eingehende Prüfung sowohl des Angebotsschwerpunktes<br />

als auch der Verkaufsflächendimensionierung zusätzlicher Anbieter im Hinblick<br />

auf mögliche kommunale wie auch ggf. regionale städtebauliche Auswirkungen voraus.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist eine Neuansiedlung, Verlagerung, Umnutzung oder Erweiterung<br />

von Einzelhandelsbetrieben dann sinnvoll, wenn sie zur Stärkung des Hauptzentrums bzw. zur<br />

Sicherung der Nahversorgungszentren, der räumlichen Konzentration des nicht-zentrenrelevanten<br />

Einzelhandels an den Sonderstandorten oder zur Sicherung der Nahversorgung in<br />

den Siedlungsbereichen beitragen.<br />

Im Hinblick auf eine langfristige Sicherung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Delbrück</strong> sollten für die zukünftige räumliche Einzelhandelsentwicklung grundsätzliche Strategien<br />

entwickelt werden, die einen Entscheidungsrahmen für die Neuansiedlung, Verlagerung,<br />

Erweiterung oder Umnutzung von Einzelhandelsbetrieben darstellen. Vor dem Hintergrund der<br />

Ziele des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und unter Berücksichtigung der Bewertung<br />

der Ausgangssituation einerseits sowie der zukünftigen entwicklungsbestimmenden Faktoren<br />

andererseits sollen daher für <strong>Delbrück</strong> die folgenden Grundsätze zur räumlichen Einzelhandels-<br />

und Zentrenentwicklung gelten und durch entsprechende politische Beschlüsse manifestiert<br />

werden. So können sowohl intern (Selbstbindung; zukünftige Bauleitplanverfahren) als auch<br />

extern (für vorhandene Gewerbetreibende und potenzielle zukünftige Investoren) deutliche Signale<br />

gesetzt werden. Erst mit diesem Schritt kann es gelingen, allen Beteiligten, insbesondere<br />

Politik, Verwaltung, Einzelhändlern und Investoren, Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit<br />

zu gewährleisten.<br />

Dabei ergibt sich aber nicht nur für den großflächigen Einzelhandel, sondern auch für Einzelhandelsbetriebe,<br />

die mit ihrer Verkaufsflächengröße unterhalb der Großflächigkeit angesiedelt sind,<br />

ein Steuerungserfordernis, dem die formulierten Grundsätze Rechnung tragen.<br />

Bestehende bzw. genehmigte Betriebe, die auf Grund ihrer Nutzung und Größenordnung nicht<br />

den formulierten Grundsätzen entsprechen, d.h. die gemäß dieser Regelungen an einem Standort<br />

nicht mehr zulässig wären, genießen den sogenannten „passiven“ Bestandsschutz. Dieser<br />

ist begrenzt auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Funktion. Er erlischt bei Zerstörung<br />

oder erheblicher Änderung des Objektes, bei Aufnahme einer anderen Nutzung sowie bei<br />

Nichtausübung der genehmigten Nutzung i.d.R. nach frühestens zwei und höchstens drei Jahren<br />

22 . In einzelnen – nachfolgend explizit aufgeführten – Fällen kann durch entsprechende bauleitplanerische<br />

Festsetzungen auch abweichend ein erweiterter bzw. aktiver Bestandsschutz fest-<br />

22 vgl. dazu auch: Kuschnerus, Ulrich; „Der sachgerechte Bebauungsplan – Handreichungen für die kommunale<br />

Planung“; Münster; 2004<br />

79<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

gesetzt werden, der maßvolle Erweiterungen bzw. Nutzungsänderungen über den derzeitigen<br />

Bestand hinaus gewährleistet.<br />

Zur künftigen Steuerung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurden in Form von drei<br />

Grundsätzen Ansiedlungsregeln für den Einzelhandel formuliert. Sie stellen einen klaren Ordnungsrahmen<br />

für künftige Ansiedlungen und Umnutzungen von Einzelhandelsbetrieben mit<br />

nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dar.<br />

Bestehende Standorte, die diesen räumlichen Steuerungskriterien nicht entsprechen, besitzen<br />

Bestandsschutz. Die folgende Tabelle stellt die sich ergebenden sechs Fallkonstellationen mit<br />

einer Differenzierung der Betriebsgrößen nach Kleinflächigkeit (bis 800 m² Verkaufsfläche) und<br />

Großflächigkeit (bei Überschreiten von 800 m²) sowie Beispiele entsprechender Einzelhandelsbetriebe<br />

dar:<br />

Kernsortiment Größenordnung Beispiel<br />

Grundsatz 1<br />

nahversorgungsrelevant<br />

1 kleinflächig, ≤ 800 m²<br />

Verkaufsfläche<br />

2 großflächig > 800 m²<br />

Verkaufsfläche<br />

Supermarkt, Lebensmitteldiscounter,<br />

Fachgeschäfte, z.B. Obst und<br />

Gemüse, Spezialgeschäfte, z.B.<br />

Süßwaren; Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />

(Bäckerei, Metzgerei)<br />

SB-Warenhaus, Verbrauchermarkt,<br />

Supermarkt, Lebensmitteldiscounter<br />

Grundsatz 2<br />

zentrenrelevant<br />

3 kleinflächig, ≤ 800 m²<br />

Verkaufsfläche<br />

4 großflächig > 800 m²<br />

Verkaufsfläche<br />

Textilfachgeschäft oder<br />

-discounter, Schuhfachgeschäft<br />

oder -fachmarkt, Musikfachgeschäft<br />

Textilkaufhaus, Schuhfachmarkt,<br />

Elektronikfachmarkt, Sportfachmarkt<br />

Grundsatz 3<br />

nicht-zentrenrelevant<br />

5 kleinflächig, ≤ 800 m²<br />

Verkaufsfläche<br />

6 großflächig > 800 m²<br />

Verkaufsfläche<br />

Matratzenfachmarkt , Tapetenund<br />

Teppichbodenfachmarkt<br />

Möbelhaus, Küchenstudio, Baumarkt,<br />

Gartencenter<br />

Ausnahmen von den Grundsätzen sind im Einzelfall zu begründen und vor den Zielaussagen des<br />

<strong>Einzelhandelskonzept</strong>es und den übrigen berührten Belangen abzuwägen. Grundsätzlich ist dabei<br />

zu berücksichtigen, dass jede Ausnahme vom Konzept dieses als Argumentationsgrundlage<br />

für nachfolgende Fälle untergräbt.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

80


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.7.1 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten<br />

Ziel:<br />

Sicherung und Stärkung einer attraktiven, möglichst flächendeckenden wohnungsnahen Grundversorgung<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet insbesondere durch Sicherung und Entwicklung von funktionsfähigen<br />

Zentren.<br />

§ §<br />

Landesgesetzgebung:<br />

Der Landesentwicklungsplan NRW weist Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Absatz 3 BauNVO<br />

mit zentrenrelevanten Sortimenten den zentralen Versorgungsbereichen zu (LEP NRW – Sachlicher<br />

Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 2). Ausnahmsweise dürfen entsprechend des Zieles<br />

des LEP NRW Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben des § 11 (3) BauNVO mit nahversorgungsrelevantem<br />

Kernsortiment auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt<br />

und festgesetzt werden, wenn nachweislich<br />

• eine integrierte Lage in den zentralen Versorgungsbereichen nicht möglich ist und<br />

• die Gewährung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs diese<br />

Bauleitplanung erfordert und<br />

• zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.<br />

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nahversorgungsrelevante Sortimente (Lebensmittel, Getränke<br />

und Gesundheits- und Drogerieartikel) gemäß Einzelhandelserlass NRW (Kapitel 2.5) als i.d.R.<br />

zentrenrelevant einzustufen sind. Darüber hinaus kommt dem Lebensmitteleinzelhandel eine<br />

besondere Bedeutung im Hinblick auf die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung<br />

zu, wobei nach entsprechender Prüfung im Einzelfall bei großflächigen Vorhaben<br />

keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung entstehen sollen (EHE<br />

NRW, Kapitel 2.8).<br />

Grundsatz 1:<br />

a. Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment sollen<br />

in den zentralen Versorgungsbereichen (Hauptzentrum Innenstadt, Nahversorgungszentren<br />

Lippling, Ostenland, Westenholz) liegen.<br />

b. Groß- und kleinflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sollen<br />

nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden. (Mögliche Ausnahme:<br />

Tankstellenshop, Kiosk)<br />

Ausnahme 1<br />

Bei atypischer Fallgestaltung können im begründeten Einzelfall großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment auch außerhalb der zentralen Versorgungsbe-<br />

81<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

reiche zulässig sein (Nachweis im Einzelfall unter Berücksichtigung der landesplanerischen Ziele,<br />

bauplanungsrechtliche Steuerung).<br />

Ausnahme 2<br />

Nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe können außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche<br />

in städtebaulich integrierten Lagen (z.B. in Mischgebieten und Allgemeinen Wohngebieten), nur<br />

wenn sie der Nahversorgung dienen, angesiedelt werden. Negative städtebauliche Auswirkungen<br />

auf den zentralen Versorgungsbereich und wohnortnahe Versorgungsstrukturen sind ebenso<br />

wie Agglomerationen (auch kleinflächiger Einzelhandelsbetriebe) auszuschließen (Nachweis<br />

im Einzelfall, bauplanungsrechtliche Steuerung).<br />

Erläuterung<br />

Vor dem Hintergrund der formulierten Zielsetzung einer arbeitsteiligen Versorgungsstruktur<br />

sowie dem Ausbau bzw. der Sicherung einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen<br />

Grundversorgung sollen Standorte für Einzelhandelsbetriebe (sowohl großflächige als auch<br />

kleinflächige) mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment im zentralen Versorgungsbereich,<br />

der Innenstadt von <strong>Delbrück</strong> bzw. in den Nahversorgungszentren in Lippling, Ostenland<br />

und Westenholz liegen. Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten<br />

sollen nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden (Ausnahme:<br />

Tankstellenshops, Kioske), um den Charakter dieser Gebiete zu erhalten und für gewerbliche<br />

Nutzungen vorzuhalten.<br />

Folgende Ausnahmen sind im Sinne einer flächendeckenden Nahversorgung im Einzelfall zu<br />

prüfen. Sie gelten ausdrücklich nicht für Standorte innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten<br />

und dürfen die wohnortnahe Grundversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet nicht im Bestand gefährden<br />

bzw. gewünschte Entwicklungen beeinträchtigen.<br />

Ausnahme 1<br />

An solitären Standorten außerhalb des räumlich definierten zentralen Versorgungsbereichs können<br />

großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten dann<br />

sinnvoll und zulässig sein, wenn sie einer atypischen Fallgestaltung entsprechen. Diese liegt<br />

vor, wenn der Einzelhandelsbetrieb auf Grund betrieblicher Besonderheiten oder der besonderen<br />

städtebaulichen Situation nicht zu der Art Betriebe gehört, die von der Regelvermutung gemäß<br />

§ 11 Absatz 3 BauNVO erfasst und eine Nahversorgungsfunktion nachgewiesen werden.<br />

Betriebliche Besonderheiten, die von der typischen Fallgestaltung abweichen können, sind<br />

gegeben<br />

• bei einer Abweichung des Verhältnisses von Geschossfläche zur Verkaufsfläche, d.h. wenn<br />

der Anteil der Verkaufsfläche wesentlich unter 2/3 der Geschossfläche liegt,<br />

• wenn der Betrieb beschränkt ist auf ein schmales Warensortiment,<br />

• bei Artikeln, die üblicherweise mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden (z.B.<br />

Kfz-Handel mit Werkstatt),<br />

• bei Artikeln, die in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen stehen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

82


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Abweichungen der konkreten städtebaulichen Situation von der typischen Fallgestaltung gemäß<br />

§ 11 Absatz 3 BauNVO bestehen beispielsweise darin,<br />

• dass der Einzugsbereich des Betriebes im Warenangebot bisher unterversorgt war und innerhalb<br />

des Einzugsbereiches des Betriebes zentrale Versorgungsbereiche an anderen Standorten<br />

(i.S.d. <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es) nicht vorgesehen sind oder<br />

• der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung gut erreichbarer Lage (städtebaulich<br />

integriert) errichtet werden soll, jedoch nur, wenn er der Standort- bzw. Versorgungsstruktur<br />

(i.S.d. <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es) entspricht.<br />

Von einer Nahversorgungsfunktion ist auszugehen, wenn<br />

• die sortimentsspezifische Kaufkraftabschöpfung des Planvorhabens in einem fußläufigen<br />

600 m Radius an einem städtebaulich integrierten Standort eine Quote von 35 % der sortimentsspezifischen<br />

Kaufkraft (Nahrungs- und Genussmittel) 23 der Bevölkerung nicht überschreitet<br />

und<br />

• keine mehr als unwesentliche (>10 %) Überschneidung des 600 m Radius mit dem 600 m<br />

Radius des / der nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche(s) besteht.<br />

Das bedeutet: Moderne Lebensmittelmärkte in einer Größenordnung von rund 800 m² Verkaufsfläche<br />

(Lebensmitteldiscounter) bzw. 1.200 m² Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter)<br />

wären auf eine Mantelbevölkerung von mindestens rund 5.500 bis 6.000 Einwohnern innerhalb<br />

eines 600 m Radius angewiesen 24 .<br />

Ausnahme 2<br />

In Baugebieten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche (u.a. MI, WA, unbeplanter Innenbereich<br />

§ 34 BauGB) können Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten bis zur<br />

Großflächigkeit in Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn dadurch eine Versorgungslücke im<br />

Nahbereich geschlossen werden kann. Im Einzelfall sollte zum einen die Nahversorgungsfunktion<br />

nachgewiesen werden und zum anderen dargestellt werden, dass vom Vorhaben keine negativen<br />

Auswirkungen auf die Standortstruktur bzw. den zentralen Versorgungsbereich ausgehen.<br />

Eine weitere Ausnahme bildet das sogenannte „Handwerkerprivileg“ (vgl. dazu Kapitel 7.7.4).<br />

23 Diese liegt derzeit bei rund 1.955 Euro pro Einwohner (BBE Köln, Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern<br />

2008)<br />

24 Bei einer Flächenproduktivität von 4.000 Euro/m² für Lebensmittelvollsortimenter bzw. 6.000 Euro/m² für Lebensmitteldiscounter<br />

und einem Flächenanteil für (nicht nahversorgungsrelevante) Randsortimente von rd. 15-<br />

20 %.<br />

83<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.7.2 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />

(ohne nahversorgungsrelevante Sortimente)<br />

Ziel:<br />

Sicherung und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion und der regionalen Ausstrahlung<br />

der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt als bedeutendster Einzelhandelsstandort im <strong>Stadt</strong>gebiet durch<br />

Sicherung und Entwicklung der Einzelhandelszentralität, der Funktionsvielfalt und der Identifikationsmöglichkeiten<br />

sowie Sicherung und Stärkung der gesamtstädtischen Standortstruktur. Sicherung<br />

und Stärkung der Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland und Westenholz.<br />

§ §<br />

Landesgesetzgebung:<br />

Der landesentwicklungsplan NRW weist Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Absatz 3 BauNVO<br />

mit zentrenrelevanten Sortimenten den zentralen Versorgungsbereichen zu (LEP NRW – Sachlicher<br />

Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 2).<br />

Vorhandene Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Absatz 3 BauNVO außerhalb von zentralen<br />

Versorgungsbereichen dürfen unter Beschränkung auf den vorhandenen Bestand als Sondergebiete<br />

festgesetzt werden (LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 7).<br />

Grundsatz 2:<br />

a. Standorte für (groß- und kleinflächige) Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem<br />

Kernsortiment sollen im Hauptzentrum Innenstadt liegen.<br />

b. Standorte für kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

können auch in den Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland und Westenholz liegen.<br />

c. Groß- und kleinflächige Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollen nicht außerhalb<br />

der zentralen Versorgungsbereiche, insbesondere auch nicht in Gewerbe- und<br />

Industriegebieten angesiedelt werden.<br />

Ausnahme 1<br />

Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (z.B. in MI-Gebieten oder in den Dörfern) sollen<br />

kleinflächige Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur nach entsprechender Einzelfallprüfung<br />

zugelassen werden, wenn sie der Versorgung der im Nahbereich wohnenden Bevölkerung<br />

dienen und keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche<br />

zu erwarten sind.<br />

Erläuterung<br />

Um die Zukunftsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt mit seiner funktionalen<br />

Zuordnung als Hauptgeschäftsbereich der <strong>Stadt</strong> zu gewährleisten und so das Standortgefüge<br />

innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten, ist es sinnvoll und zielfüh-<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

84


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

rend die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel räumlich zu steuern. Einzelhandelsbetriebe<br />

mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollen demnach zukünftig vorrangig in die <strong>Delbrück</strong>er<br />

Innenstadt gelenkt werden, um diesen Standort in seiner Versorgungsbedeutung zu sichern<br />

und weiter zu entwickeln sowie einen ruinösen Wettbewerb der verschiedenen Einzelhandelsstandorte<br />

untereinander zu vermeiden.<br />

Grundsätzlich sind in zentralen Versorgungsbereichen Einzelhandelsnutzungen jeder Art möglich.<br />

Im Sinne stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen sind jedoch folgende Empfehlungen<br />

zu einer inneren Gliederung bzw. Steuerung, insbesondere des großflächigen, zentrenrelevanten<br />

Einzelhandels herauszustellen.<br />

Insbesondere bei Neuansiedlungen von Betrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollten<br />

folgende Kriterien geprüft werden:<br />

• die Lage des Vorhabenstandortes, unter Berücksichtigung von Möglichkeiten einer städtebaulichen<br />

Verknüpfung mit bestehenden Strukturen zur künftigen Nutzung von Synergien,<br />

• die Größe (Verkaufsfläche) und das Warenangebot (Betriebstyp, Warenangebot) des Vorhabens<br />

vor dem Hintergrund einer kommunalen und regionalen Verträglichkeit sowie<br />

• die Funktion im Sinne einer Ergänzung / Diversifizierung des bestehenden Angebotes.<br />

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht jede zur Verfügung stehende Fläche innerhalb der<br />

zentralen Versorgungsbereiche durch Einzelhandel genutzt werden sollten bzw. müssen, sondern<br />

im Einzelfall auch andere zentrentypische Nutzungen (wie beispielsweise Dienstleistungen<br />

oder Gastronomie) i.S. einer multifunktionalen Ausrichtung des Zentrums in den Abwägungsprozess<br />

eingestellt werden sollten.<br />

Der Grundsatz impliziert einen weitgehend konsequenten Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben<br />

mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs.<br />

Ist dies z.B. in Gewerbe- und Industriegebieten, in Sondergebieten ohne Einzelhandelsvorprägung<br />

sowie in allgemeinen oder besonderen Wohngebieten städtebaulich sinnvoll und<br />

rechtlich auch einfach umsetzbar, so schwer - auch und insbesondere im Hinblick auf die politische<br />

Vermittelbarkeit dieser möglichen Erforderlichkeit - stellt sich dieser Ausschluss für Mischgebiete<br />

25 dar. Denn die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>, ebenso wie auch zahlreiche andere kleinere oder größere<br />

Kommunen, weist z.T. traditionell gewachsene kleinere Versorgungsangebote und –<br />

strukturen auf, die in der Regel durch kleinflächige, inhabergeführte Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten<br />

Sortimenten geprägt sind. Für diese soll das Konzept keine existenzgefährdenden<br />

Rahmenvorgaben formulieren, was i.d.R. auch einem politischen Konsens und damit den städtebaulichen<br />

Zielvorstellungen <strong>Delbrück</strong>s entspricht. Insbesondere für Mischgebiete ist daher im<br />

Einzelfall zu prüfen, ob ein konsequenter Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels oder eine<br />

Zulässigkeit im Sinne einer ergänzenden Versorgung der Bevölkerung im unmittelbaren Einzugs-<br />

25 Vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 26. März 2009 (AZ 4 C 21.07): „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden,<br />

dass ein in einem Bebauungsplan festgesetzter genereller Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben durch das Ziel einer Stärkung<br />

der in einem gesamtstädtischen <strong>Einzelhandelskonzept</strong> ausgewiesenen <strong>Stadt</strong>bezirks- und Ortsteilzentren städtebaulich gerechtfertigt<br />

sein kann. Danach ist es einer Gemeinde auf der Grundlage eines schlüssigen gesamtstädtischen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />

grundsätzlich gestattet, Nutzungsarten, die in Zentren nicht oder nur geringfügig vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten<br />

mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder Erhaltung der Attraktivität dem Zentrum zuzuführen.<br />

85<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

bzw. Nahbereich dieser Läden den Zielen und Grundsätzen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es bzw.<br />

den stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen <strong>Delbrück</strong>s entspricht. In diesem Zusammenhang<br />

sind vor allem auch Agglomerationen von mehreren Einzelhandelsbetrieben mit einer Größenordnung<br />

unterhalb der Großflächigkeit zu einem insgesamt größeren und somit wesentlich<br />

bedeutsameren Standortbereich zu vermeiden.<br />

Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten (Haupt-)Sortimenten (vgl. Grundsatz 3) führen<br />

regelmäßig sogenannte Ergänzungs- oder Randsortimente. Während von nichtzentrenrelevanten<br />

Randsortimenten definitionsgemäß keine Gefährdung für die Entwicklung des<br />

zentralen Versorgungsbereichs ausgeht, sind bei zentrenrelevanten Randsortimenten außerhalb<br />

des städtebaulich-funktionalen Zentrums Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich<br />

möglich. Obwohl das Anbieten von zentrenrelevanten Randsortimenten den städtebaulichen<br />

Zielen dieses <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s widerspricht, wäre ein völliger Ausschluss unrealistisch, da<br />

sich diese Angebotsform bereits in vielen Branchen etabliert hat (bei Möbelanbietern z.B. Glas /<br />

Porzellan / Keramik). Diese zentrenrelevanten Randsortimente sollten jedoch nur in begrenztem<br />

Umfang und vor allem nur dann, wenn ein direkter funktionaler Bezug zum Hauptsortiment<br />

vorhanden ist, zulässig sein. Gemäß den Zielsetzungen des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />

Einzelhandel sind innenstadtrelevante Randsortimente auf eine innenstadtverträgliche<br />

Größenordnung zu begrenzen (Ziel 5: Umfang der zentrenrelvanten Randsortimente maximal<br />

10 % der Gesamtverkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebes mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment;<br />

Grundsatz 6: maximal 2.500 m² Verkaufsfläche). Eine städtebauliche und landesplanerische<br />

Verträglichkeit sollte dabei ggf. im Einzelfall geprüft werden. Unter Berücksichtigung<br />

der kleinteiligen Strukturen in <strong>Delbrück</strong> sollte der Orientierungswert für die maximale Verkaufsfläche<br />

zentrenrelevanter Randsortimente bei 800 m² und damit unterhalb des landesplanerischen<br />

Schwellenwertes liegen. Unabhängig von der Größe der für zentrenrelevante Randsortimente<br />

insgesamt zulässigen Fläche sollte außerdem sichergestellt werden, dass diese nicht von<br />

einem einzigen oder einigen wenigen Sortimenten belegt werden kann. Gleichzeitig ist darauf zu<br />

achten, dass eine solche Regelung nicht zur Einrichtung eines Shop-in-Shop-Systems genutzt<br />

wird, denn dieses käme einem Einkaufszentrum gleich.<br />

In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben<br />

mit zentrenrelevanten Kernsortimenten unabhängig von der Größenordnung generell auszuschließen.<br />

Eine Ausnahme bildet hier lediglich das sogenannte „Handwerkerprivileg“.<br />

7.7.3 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />

Ziel:<br />

Räumliche Konzentration auch des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten<br />

Kernsortimenten auf dafür festgesetzte Sonderstandorte und Sicherung einer zukunftsfähigen<br />

Arbeitsteilung zwischen zentralen Versorgungsbereichen, insbesondere der Innenstadt und den<br />

Sonderstandorten zur Sicherung sowie zum Ausbau einer quantitativ und qualitativ guten Versorgung<br />

der Bevölkerung.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

86


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

§ §<br />

Landesgesetzgebung:<br />

Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten (i.S.<br />

des § 11 (3) BauNVO) dürfen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ausgewiesen werden,<br />

wenn<br />

• der Standort im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegt (LEP NRW – Sachlicher Teilplan<br />

Großflächiger Einzelhandel, Ziel 1) und<br />

• der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente unter 10 % der Gesamtverkaufsfläche (LEP<br />

NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 5) bzw. max. 2.500 m² Verkaufsfläche<br />

(LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Grundsatz 6) liegt.<br />

Regelvermutung gemäß Grundsatz 4, LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel:<br />

Der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweiligen Festsetzungen von Sondergebieten<br />

für Vorhaben i.S. des § 11 (3) BauNVO mit nicht-zentrenrelvanten Kernsortimenten ermöglichten<br />

Einzelhandelsnutzungen soll die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für<br />

die geplanten Sortimentsgruppen nicht übersteigen.<br />

Grundsatz 3:<br />

a. Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

können in den zentralen Versorgungsbereichen liegen.<br />

b. Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollen Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />

mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment vorrangig auf vorhandene,<br />

ggf. auf zu planende Sonderstandorte konzentriert werden.<br />

c. Standorte für nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem<br />

Kernsortiment können vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen oder an den<br />

vorhandenen Sonderstandorten liegen.<br />

Erläuterung<br />

Nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel (bis zur Schwelle der Großflächigkeit) kann – aus baurechtlicher<br />

Sicht – zwar grundsätzlich überall im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet, wo Einzelhandel im Rahmen<br />

der Bauleitplanung zulässig ist, zugelassen werden. Zum Erreichen und zur späteren Einhaltung<br />

des Zielsystems zur Einzelhandelsentwicklung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als auch unter betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten (Synergieeffekte durch kumulierte Einzugsbereiche) sollten jedoch<br />

auch Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />

(groß- und kleinflächig) räumlich gelenkt werden.<br />

Im Bereich der typischen, nicht-zentrenrelevanten Sortimente (Bau- und Gartenmarktsortimente,<br />

Möbel) konnten im Rahmen der Potenzialbetrachtungen keine Entwicklungsspielräume ermittelt<br />

werden. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung neuer spezieller Sonderstandorte für nichtzentrenrelevante<br />

Einzelhandelsansiedlungen nicht angezeigt.<br />

In bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten ohne Einzelhandelsvorprägung ist der Einzelhandel<br />

mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten gänzlich (also auch jener unterhalb der Schwelle<br />

der Großflächigkeit) durch entsprechende Festsetzungen auszuschließen. Zum einen können<br />

87<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

solche Vorhaben die Vorrangstandorte gefährden, zum anderen hat die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben<br />

in Gewerbegebieten oftmals eine drastische Erhöhung der Bodenpreise im<br />

betroffenen Gebiet und somit einen Wettbewerbsnachteil insbesondere für mittelständische<br />

Handwerks- und Gewerbebetriebe zur Folge. Die Ansiedlung von Kfz-Handel ist im Einzelfall zu<br />

prüfen.<br />

Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten (Haupt-)Sortimenten führen regelmäßig sogenannte<br />

Ergänzungs- oder Randsortimente. Während von nicht-zentrenrelevanten Randsortimenten<br />

definitionsgemäß keine Gefährdung für die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs<br />

ausgeht, sind bei zentrenrelevanten Randsortimenten außerhalb des städtebaulichfunktionalen<br />

Zentrums Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich möglich. Obwohl<br />

das Anbieten von zentrenrelevanten Randsortimenten den städtebaulichen Zielen dieses <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />

widerspricht, wäre ein völliger Ausschluss unrealistisch, da sich diese Angebotsform<br />

bereits in vielen Branchen etabliert hat (bei Möbelanbietern z.B. Glas / Porzellan / Keramik).<br />

Diese zentrenrelevanten Randsortimente sollten jedoch nur in begrenztem Umfang und<br />

vor allem nur dann, wenn ein direkter funktionaler Bezug zum Hauptsortiment vorhanden ist,<br />

zulässig sein. Gemäß den Zielsetzungen des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel<br />

sind innenstadtrelevante Randsortimente auf eine innenstadtverträgliche Größenordnung<br />

zu begrenzen (Ziel 5: Umfang der zentrenrelvanten Randsortimente maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />

eines Einzelhandelsbetriebes mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment; Grundsatz<br />

6: maximal 2.500 m² Verkaufsfläche). Eine städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeit<br />

sollte dabei ggf. im Einzelfall geprüft werden. Unter Berücksichtigung der kleinteiligen<br />

Strukturen in <strong>Delbrück</strong> sollte der Orientierungswert für die maximale Verkaufsfläche zentrenrelevanter<br />

Randsortimente bei 800 m² und damit unterhalb des landesplanerischen Schwellenwertes<br />

liegen. Unabhängig von der Größe der für zentrenrelevante Randsortimente insgesamt zulässigen<br />

Fläche sollte außerdem sichergestellt werden, dass diese nicht von einem einzigen oder<br />

einigen wenigen Sortimenten belegt werden kann. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine<br />

solche Regelung nicht zur Einrichtung eines Shop-in-Shop-Systems genutzt wird, denn dieses<br />

käme einem Einkaufszentrum gleich.<br />

7.7.4 „Handwerkerprivileg“<br />

Darüber hinaus bestehen Ansiedlungsperspektiven für Verkaufsstätten (mit nahversorgungsrelevanten,<br />

zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten) in Verbindung mit Gewerbebetrieben<br />

in GE- und GI-Gebieten („Handwerkerprivileg“), wenn<br />

• die Verkaufsfläche dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet<br />

• und in betrieblichem Zusammenhang errichtet ist,<br />

• die angebotenen Waren aus eigener Herstellung auf dem Betriebsgrundstück stammen<br />

oder im Zusammenhang mit den hier hergestellten Waren oder mit den angebotenen<br />

Handwerksleistungen stehen,<br />

• die Verkaufsfläche und der Umsatz dem Hauptbetrieb deutlich untergeordnet sind und<br />

• die Grenze der Großflächigkeit nach § 11 (3) BauNVO nicht überschritten wird.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />

88


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

7.7.5 Prüfschema zur ersten Einordnung von Einzelhandelsvorhaben<br />

Das folgende Prüfschema dient zur ersten Bewertung neuer Planvorhaben im Hinblick auf ihre<br />

Kompatibilität mit dem <strong>Einzelhandelskonzept</strong> und den darin formulierten Zielen, dem Standortprofil<br />

sowie den Grundsätzen zur Umsetzung.<br />

Den übergeordneten Zielen folgend sind Einzelhandelsvorhaben hinsichtlich ihrer Bedeutung für<br />

die Versorgungsstruktur für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> zu hinterfragen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen,<br />

dass dieses Prüfschema nur eine erste Einordnung ermöglichen soll und z.B. eine –<br />

im Einzelfall erforderliche – konkrete landesplanerische und städtebauliche Wirkungsanalyse<br />

in keiner Weise ersetzen kann.<br />

Erläuterungen zur Tabelle 16:<br />

+ zulässig im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

- unzulässig im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Delbrück</strong><br />

* Im Sinne der Grundsätze sollte vor der Öffnung neuer Standorte für nichtzentrenrelevanten<br />

Einzelhandel die Option einer Konzentration an bestehenden Standorten<br />

geprüft werden.<br />

** Vorrangstandort für großflächige Betriebe mit nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel, Begrenzung<br />

der zentrenrelevanten Randsortimente verträglich gestalten (vgl. Grundsatz 3).<br />

89<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Tabelle 16:<br />

Ansiedlungsempfehlungen für Einzelhandelsbetriebe nach Lage und Größe (Prüfschema)<br />

Einzelhandelsbetrieb<br />

Kernsortiment Verkaufs-<br />

standort<br />

nahversorgungsrelevant<br />

+<br />

(Nahversorgungsfunktion)<br />

zentrenrelevant<br />

nicht<br />

zentrenrelevant<br />

fläche<br />

≤ 800 m²<br />

> 800 m²<br />

≤ 800 m²<br />

> 800 m²<br />

≤ 800 m²<br />

> 800 m²<br />

Lage<br />

Beispiel Hauptzentrum Nahversorgungs-<br />

Supermarkt, Lebensmitteldiscounter,<br />

Fachgeschäfte, z.B.<br />

Obst und Gemüse, Spezialgeschäfte,<br />

z.B. Süßwaren; Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />

(Bäckerei,<br />

Metzgerei)<br />

SB-Warenhaus, Verbrauchermarkt,<br />

Supermarkt, Lebensmitteldiscounter<br />

Textilfachgeschäft oder -<br />

discounter, Schuhfachgeschäft<br />

oder -fachmarkt, Musikfachgeschäft<br />

Textilkaufhaus, Schuhfachmarkt,<br />

Elektronikfachmarkt, Sportfachmarkt<br />

Matratzenfachmarkt, Tapeten<br />

und Teppichbodenfachmarkt<br />

Möbelhaus, Küchenstudio, Baumarkt,<br />

Gartencenter<br />

zentren<br />

+ +<br />

+<br />

+<br />

+<br />

(Nahversorgungsfunktion)<br />

+<br />

(Nahversorgungsfunktion)<br />

außerhalb ZVB<br />

+<br />

(Nahversorgungsfunktion)<br />

SO / Ergänzungs-<br />

-<br />

- -<br />

GE / GI<br />

-<br />

Ausnahme:<br />

Einzelfallprüfung:<br />

Handwerkerprivileg<br />

- -<br />

-<br />

Ausnahme:<br />

Einzelfallprüfung:<br />

Handwerkerprivileg<br />

+ - - - -<br />

+ + + +**<br />

+ + +* +*<br />

-<br />

Ausnahme:<br />

Einzelfallprüfung:<br />

Handwerkerprivileg<br />

-<br />

Einzelfallprüfung:<br />

Handwerkerprivileg<br />

Kfz-Handel<br />

90<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

8 Aktualisierung und Fortschreibung<br />

Die hohe Dynamik der Veränderungen im Einzelhandel muss auch im Hinblick auf die Datengrundlage<br />

des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> berücksichtigt werden. Die <strong>Delbrück</strong>er<br />

Einzelhandelslandschaft ist, wie auch bundesweit zu beobachten, durch permanente Veränderungen<br />

wie Neuansiedlungen, Betriebserweiterungen aber auch Betriebsaufgaben gekennzeichnet.<br />

Daraus kann nicht zuletzt auch im Bereich der Nahversorgung ein neuer Handlungsbedarf<br />

resultieren. Um diesen rechtzeitig erkennen und darauf reagieren zu können, bedarf die Datenbasis<br />

bzw. Bestandserhebung des gesamtstädtischen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es einer regelmäßigen<br />

Aktualisierung. Auf Grund der bauordnungsrechtlichen Vorschriften kann dies zumindest für<br />

großflächige Einzelhandelsansiedlungen laufend erfolgen.<br />

Die Daten können kontinuierlich in ein zugehöriges Geoinformationssystem eingepflegt werden.<br />

Zum anderen ist eine regelmäßige neue Vollerhebung des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels – wie in der<br />

Vergangenheit bereits geschehen – auch weiterhin unumgänglich. Je nach Finanzierbarkeit sollte<br />

spätestens alle fünf Jahre eine vollkommene Neuerhebung des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsbestandes<br />

vorgenommen werden.<br />

Die Fortschreibung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />

Das grundsätzliche Ziel des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es, die Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Delbrück</strong> im Sinne einer zentrenorientierten und wohnortnahen Versorgungsstruktur auf die<br />

integrierten Standorte der zentralen Versorgung zu lenken, sollte jedoch unabhängig von kurzfristigen<br />

Veränderungen Fortbestand besitzen. Dennoch sind auf Grund der hohen Dynamik der<br />

im Einzelhandel ablaufenden Prozesse – z.B. im Bereich der Nahversorgung – unvorhergesehene<br />

Veränderungen und damit ein Bedarf zur Fortschreibung des Konzeptes nicht auszuschließen.<br />

Dieser Bedarf sollte erfahrungsgemäß etwa alle 5 Jahre von der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> in Absprache mit<br />

den Verfahrensbeteiligten und gegebenenfalls mit anderen relevanten Akteuren bewertet werden.<br />

Insbesondere die konkretisierten Maßnahmenvorschläge des Konzeptes bedürfen einer<br />

Erfolgskontrolle und eventuell einer Fortschreibung. Für das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> kann sich die<br />

Notwendigkeit einer Fortschreibung ergeben, wenn sich z.B. Einzelhandelszentralitäten im regionalen<br />

und kommunalen Zusammenhang stark verschieben sollten. Erhebliche Veränderungen<br />

der gesetzlichen Grundlagen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung stellen ebenfalls eine<br />

mögliche Ursache für eine Fortschreibung der Konzepte dar.<br />

Von großer Bedeutung ist angesichts der dynamischen Entwicklung von Angebots- und Nachfragestrukturen<br />

im Einzelhandel, dass allen Berechnungen und Bewertungen eine möglichst aktuelle<br />

Datenbasis zugrunde gelegt wird. Das gilt in besonderem Maß für<br />

• Einwohnerzahlen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und die umliegenden Städte und Gemeinden,<br />

• sortimentsspezifische Kaufkraftkennziffern,<br />

• Planvorhaben zum großflächigen Einzelhandel mit Informationen zu Betreibern, Standort,<br />

Betriebsform, Sortiment, Verkaufsfläche, potenziellem Umsatz, Planungsfortschritt und geplantem<br />

Eröffnungstermin (<strong>Delbrück</strong> und Region),<br />

• bestehende Einzelhandelsbetriebe mit Informationen zu Betreibern, Standort, Betriebsform,<br />

Sortimenten, Verkaufsfläche, geschätztem Umsatz.<br />

91<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Fortschreibung qualitativer Kriterien<br />

Neben den bereits beschriebenen Daten müssen auch die qualitativen Kriterien in regelmäßigen<br />

Zeiträumen (etwa alle 5 Jahre) kritisch überprüft und ggf. an neue Entwicklungen angepasst<br />

werden. Dazu zählen insbesondere die<br />

• Anforderungen an Standorte für bestimmte Betriebsformen des großflächigen Einzelhandels<br />

(z.B. SB-Warenhäuser / Verbrauchermärkte, Bau- / Gartencenter, Möbel- / Einrichtungshäuser),<br />

• als zentrenrelevant betrachteten Sortimente,<br />

• Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 92


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

9 Schlusswort<br />

Die aufgezeigte, zielgerichtete Weiter- und Neuentwicklung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />

bietet gute Chancen, ein auch weiterhin attraktives, konzentriertes und hinsichtlich der<br />

wohnungsnahen Grundversorgung engmaschiges Versorgungsnetz bereit zu halten bzw. zu<br />

schaffen, welches einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Notwendigkeiten und den<br />

städtebaulich wünschenswerten Entwicklungen darstellt.<br />

Mit dem vorgelegten <strong>Einzelhandelskonzept</strong> liegt nunmehr ein Baustein für die künftige <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />

vor, der auch als Fortschreibung des bestehenden Entwicklungsleitbildes, den verantwortlichen<br />

Akteuren aus Einzelhandel, Verwaltung, Politik sowie weiteren Institutionen einen<br />

Entscheidungs- und Orientierungsrahmen liefert.<br />

Der Umfang und die Komplexität der zu ergreifenden Maßnahmen machen ein zielgerichtetes<br />

und möglichst abgestimmtes Engagement aller Akteure erforderlich. Nur im Konsens ist eine<br />

Umsetzung der Empfehlungen zeitnah möglich. Dabei sollte jeder der beteiligten Akteure seine<br />

spezifischen Möglichkeiten einbringen.<br />

• Einzelhändler, Eigentümer und Investoren sind aufgefordert, die aufgezeigten Perspektiven<br />

sowohl quantitativ als auch qualitativ zu prüfen und, soweit vertretbar, umzusetzen. Insbesondere<br />

das Erreichen eines angemessenen Standards hinsichtlich der Verkaufsflächen und<br />

Außenpräsentation ist hier von Bedeutung.<br />

• Die Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wird angesprochen, die planerischen und planungsrechtlichen<br />

Voraussetzungen für die Umsetzung der aufgeführten Empfehlungen und Anregungen<br />

zu schaffen und relevante Maßnahmen im öffentlichen Raum zu forcieren.<br />

• Zudem sind alle Akteure aufgefordert, das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für <strong>Delbrück</strong> fortzuschreiben,<br />

um neue Entwicklungen der Rahmenbedingungen mit berücksichtigen zu können. Dazu<br />

zählen insbesondere größere Veränderungen in der <strong>Delbrück</strong>er Angebotsstruktur (z.B.<br />

Veränderungen im Verkaufsflächenangebot), die Veränderungen der wirtschaftlichen Situation<br />

oder Entwicklungen im <strong>Delbrück</strong>er Umland.<br />

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> durch Beschlussfassung im Rat der <strong>Stadt</strong> politisch manifestiert werden sollte. So<br />

wird eine Akzeptanz von allen Beteiligten sowie Handlungssicherheit für alle Akteure erlangt<br />

und die künftige städtebauliche und einzelhandelsrelevante Entwicklung optimal gesichert und<br />

gestärkt.<br />

93 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

10 Verzeichnisse<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Bausteine der Untersuchung ........................................................................ 17<br />

Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Delbrück</strong> von 2000 bis 2020 (31.12.)................ 53<br />

Abbildung 3: Aktuelle und Ziel-Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels......................... 54<br />

Abbildung 4: Standortstrukturmodell der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> .................................................. 60<br />

Abbildung 5: Bestimmung der Zentrenrelevanz von Sortimenten ....................................... 75<br />

Abbildung 6: Branchenspezifische Verkaufsflächen in % nach Lagen ................................. 76<br />

Karten<br />

Karte 1: Erhebungseinheiten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> .................................................... 14<br />

Karte 2: Lage im Raum ............................................................................................ 18<br />

Karte 3: Siedlungsstruktur <strong>Delbrück</strong> .......................................................................... 19<br />

Karte 4: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern................................................. 21<br />

Karte 5: Großflächige Einzelhandelsbetriebe im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong> ......................... 25<br />

Karte 6: Lage der Einzelhandelsbetriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet ............................ 26<br />

Karte 7: Einzelhandelsbetriebe in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ...................................... 30<br />

Karte 8: Einzelhandelsdichten in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ....................................... 31<br />

Karte 9: Zentraler Bereich in Lippling ........................................................................ 33<br />

Karte 10: Zentraler Bereich in Ostenland .................................................................... 35<br />

Karte 11: Zentraler Bereich in Westenholz .................................................................. 37<br />

Karte 12: Fußläufige Erreichbarkeit von Lebensmittelmärkten ...................................... 43<br />

Karte 13: Standortstruktur (Analyse)........................................................................... 44<br />

Karte 14: Standortstruktur ......................................................................................... 62<br />

Karte 15: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt ......................... 64<br />

Karte 16: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling............................. 67<br />

Karte 17: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland ......................... 68<br />

Karte 18: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz ....................... 69<br />

Karte 19: Übersicht über Potenzialflächen ................................................................. 102<br />

Karte 20: Potenzialfläche 1a – Himmelreich .............................................................. 104<br />

Karte 21: Potenzialfläche 1b – Himmelreich .............................................................. 105<br />

Karte 22: Potenzialfläche 1c – Himmelreich .............................................................. 106<br />

Karte 23: Potenzialfläche 2 – Boker Straße West ....................................................... 107<br />

Karte 24: Potenzialfläche 3 – Boker Straße Ost.......................................................... 108<br />

Karte 25: Potenzialfläche 4 – Rietberger Straße ......................................................... 109<br />

Karte 26: Potenzialfläche 5 – Oststraße .................................................................... 110<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 94


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 27: Potenzialfläche 6 – Lipplinger Straße .......................................................... 111<br />

Tabellen<br />

Tabelle 1: Branchenschlüssel zur Unternehmenserhebung ............................................ 11<br />

Tabelle 2: Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> nach <strong>Stadt</strong>teilen ............................................ 20<br />

Tabelle 3: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern in der Region 2010 ................... 21<br />

Tabelle 4: Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächen des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> ........ 23<br />

Tabelle 5: Kennwerte des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels im Vergleich 2004 zu 2010 ............ 24<br />

Tabelle 6:<br />

Angebotssituation im innerstädtischen Zentrum von <strong>Delbrück</strong><br />

(Hauptzentrum) .......................................................................................... 28<br />

Tabelle 7: Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Lippling .......................................... 32<br />

Tabelle 8: Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Ostenland ....................................... 34<br />

Tabelle 9: Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Westenholz ..................................... 36<br />

Tabelle 10: Angebotsbausteine wohnungsnahe Grundversorgung (idealtypisch) .............. 39<br />

Tabelle 11:<br />

Tabelle 12:<br />

Tabelle 13:<br />

Tabelle 14:<br />

Quantitative Angebotssituation im Bereich Nahrungs- und Genussmittel<br />

in den <strong>Stadt</strong>teilen........................................................................................ 40<br />

Strukturprägende Betriebstypen mit Kernsortiment Nahrungs- und<br />

Genussmittel .............................................................................................. 41<br />

Betriebe mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel in den<br />

<strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>teilen ................................................................................. 42<br />

Umsätze und Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels,<br />

branchenspezifisch ...................................................................................... 50<br />

Tabelle 15: <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste ........................................................................... 78<br />

Tabelle 16:<br />

Ansiedlungsempfehlungen für Einzelhandelsbetriebe nach Lage und<br />

Größe (Prüfschema) .................................................................................... 90<br />

Tabelle 17: Potenzialflächen ....................................................................................... 102<br />

95 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 96


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

11 Anhang<br />

11.1 Abkürzungen ............................................................................................. 99<br />

11.2 Legenden ................................................................................................. 100<br />

11.3 Einordnung von Potenzialflächen zur Einzelhandelsentwicklung<br />

in <strong>Delbrück</strong> .............................................................................................. 101<br />

11.4 Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe ......................... 112<br />

97 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 98


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

11.1 Abkürzungen<br />

B<br />

BAB<br />

BauGB<br />

BauNVO<br />

BVerwG<br />

DGK<br />

d.h.<br />

EH<br />

GE / GI<br />

GPK<br />

i.S.v.<br />

IT<br />

LEP NRW<br />

LM<br />

MI<br />

Mio.<br />

Mrd.<br />

OVG<br />

PBS<br />

SB<br />

SO<br />

UEL<br />

VKF<br />

vgl.<br />

WA<br />

z.B.<br />

z.T.<br />

ZVB<br />

Bundesstraße<br />

Bundesautobahn<br />

Baugesetzbuch<br />

Baunutzungsverordnung<br />

Bundesverwaltungsgericht<br />

Deutsche Grundkarte<br />

das heißt<br />

Einzelhandelsbetriebe<br />

Baugebiet für gewerbliche / industrielle Nutzung (Bauleitplanung)<br />

Glas / Porzellan / Keramik<br />

im Sinne von<br />

Informationstechnologie<br />

Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen<br />

Lebensmittel<br />

Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO<br />

Millionen<br />

Milliarden<br />

Oberverwaltungsgericht<br />

Papier / Bürobedarf / Schreibwaren<br />

Selbstbedienung<br />

Sondergebiet<br />

Unterhaltungselektronik<br />

Verkaufsfläche<br />

Vergleiche<br />

Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />

zum Beispiel<br />

zum Teil<br />

Zentraler Versorgungsbereich<br />

99 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

11.2 Legenden<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 100


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

11.3 Einordnung von Potenzialflächen zur Einzelhandelsentwicklung in <strong>Delbrück</strong><br />

Im Rahmen der Erarbeitung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>, insbesondere der<br />

Abgrenzung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereiches sowie dem Umgang mit den<br />

übergeordneten städtebaulichen Zielen und Grundsätzen zur Umsetzung, stellt die Bewertung<br />

und Einordnung möglicher Potenzialflächen einen wichtigen Baustein dar. Dabei sollte untersucht<br />

werden, ob, und wenn ja, welche Standorte im <strong>Stadt</strong>gebiet zukünftig für eine Einzelhandelsnutzung<br />

im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels (Lebensmitteldiscounter oder Lebensmittelvollsortimenter)<br />

geeignet sind bzw. wo im Umkehrschluss keine Einzelhandelsansiedlungen<br />

zu befürworten sind.<br />

Es ist zu berücksichtigen, dass einer „zügellosen“ Ausweitung von Verkaufsflächen Grenzen<br />

gesetzt sind, da zusätzliche Kaufkraft grundsätzlich nur bis zu einem bestimmten Maße und in<br />

bestimmten Branchen mobilisiert werden kann, das schließt die Nutzung in Summe aller Potenzialflächen<br />

durch Lebensmittelmärkte aus. Werden Einzelhandelsvorhaben realisiert, die das Maß<br />

der rechnerischen absatzwirtschaftlichen Tragfähigkeit überschreiten, führt dies zu Umsatzumverteilungen<br />

innerhalb der lokalen Einzelhandelslandschaft und somit zu Umsatzverlusten bzw.<br />

einer Marktverdrängung bestehender Betriebe jeweils in Abhängigkeit der Relevanz eines Vorhabens.<br />

Dies trifft insbesondere auch auf den Lebensmittelbereich zu. Schließlich wird dieser<br />

Sortimentsbereich in erster Linie am Wohnstandort nachgefragt, so dass sich eine Überversorgung<br />

auch vorrangig auf die entsprechenden Wohnsiedlungsbereiche bzw. auch kleineren Nahversorgungszentren<br />

auswirkt. In der Folge kann es zu Gefährdungen der Versorgungsstruktur<br />

durch Funktionsverluste von Zentren bzw. Nahversorgungsstandorten kommen.<br />

Vorhaben an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Standorten können zur Verbesserung<br />

und Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsangebots, insbesondere auch der Innenstadt,<br />

führen. Die Tatsache, dass dies zu Lasten weniger geeigneter Standorte geschieht, wird dabei in<br />

Kauf genommen. Jedoch muss in diese Überlegung auch einfließen, dass eine deutliche Überdimensionierung<br />

der Einzelhandelsentwicklung innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sowohl<br />

zu einer zusätzlichen Gefährdung der wohnungsnahen Grundversorgung als auch zu Funktionsverlusten<br />

innerhalb der Zentren führen kann. Für bisher nicht vertretene Spezialanbieter<br />

oder neuartige Anbieter können sich darüber hinaus auch dann Entwicklungsspielräume am<br />

städtebaulich sinnvollen Standort (!) abzeichnen, wenn das übergeordnete Hauptsortiment bereits<br />

umfangreich vertreten ist und an sich kein zusätzlicher Verkaufsflächenspielraum besteht.<br />

Vor diesem Hintergrund wurden die Potenzialflächen im Hinblick auf eine künftige Einzelhandelsnutzung<br />

und ihre Integrierbarkeit in den innerstädtischen zentralen Versorgungsbereich bewertet.<br />

Tabelle 17 und Karte 19 geben einen Überblick über die Potenzialflächen in <strong>Delbrück</strong>.<br />

101 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 19:<br />

Übersicht über Potenzialflächen<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Tabelle 17:<br />

Nr.<br />

Lage<br />

Potenzialflächen<br />

1a, 1b, 1c Himmelreich<br />

2 Boker Straße West<br />

3 Boker Straße Ost<br />

4 Rietberger Straße<br />

5 Oststraße<br />

6 Lipplinger Straße<br />

Die Analyse und Bewertung der Potenzialflächen wird auf wesentliche, das <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

berührende Kriterien beschränkt. In einer abschließenden Entscheidungsfindung zur Eignung<br />

eines Standortes sind immer auch weitere relevante Aspekte, wie beispielsweise die verkehrliche<br />

Situation, Lärmimmissionen oder auch die Verfügbarkeit der Flächen zu berücksichtigen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 102


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Folgende Kriterien wurden untersucht:<br />

• Lage<br />

Lage des Standortes im Gemeindegebiet<br />

• Grundstücksgröße<br />

Größe der Grundstücksfläche<br />

• Entfernung zum zentralen Versorgungsbereich<br />

Lage des Standortes zum zentralen Versorgungsbereich<br />

• Anbindung an (Haupt-)Geschäftslage<br />

Lage des Standortes zur (Haupt-)Geschäftslage<br />

• Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />

Bewertung des Standortes hinsichtlich der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />

In den folgenden Tabellen werden die Ergebnisse der Prüfung der einzelnen Standorte dargestellt.<br />

103 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 20:<br />

Potenzialfläche 1a – Himmelreich<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 1a – Himmelreich<br />

Lage<br />

Lage im südwestlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />

Grundstücksgröße rund 5.000 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />

ja<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Der Standort ist im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es geeignet zur<br />

Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, jedoch schränkt die Flächengröße und rückwärtige<br />

Lage die Entwicklungsfähigkeit ein.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 104


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 21:<br />

Potenzialfläche 1b – Himmelreich<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 1b – Himmelreich<br />

Lage<br />

Lage im südwestlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />

Grundstücksgröße rund 2.000 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />

ja<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Der Standort ist im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es geeignet zur<br />

Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, jedoch insbesondere aufgrund der Flächengröße und<br />

des –zuschnitts ist die Entwicklung eines größeren Lebensmittelmarktes nicht möglich.<br />

105 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 22:<br />

Potenzialfläche 1c – Himmelreich<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 1c – Himmelreich<br />

Lage<br />

Lage im südwestlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />

Grundstücksgröße rund 2.000 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />

ja<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Der Standort ist im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es geeignet zur<br />

Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, jedoch insbesondere aufgrund der Flächengröße und<br />

des –zuschnitts ist die Entwicklung eines größeren Lebensmittelmarktes nicht möglich.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 106


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 23:<br />

Potenzialfläche 2 – Boker Straße West<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 2 – Boker Straße West<br />

Lage<br />

städtebaulich integrierte Lage südlich des Hauptgeschäftszentrums<br />

an der Kreuzung Rietberger<br />

Straße / Boker Straße<br />

Grundstücksgröße rund 7.000 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

ca. 500 m zum Hauptgeschäftszentrum<br />

nein<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Der Standort liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, daher ist im Sinne der Ziele<br />

und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit<br />

nahversorgungsrelevanten oder zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen.<br />

107 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 24:<br />

Potenzialfläche 3 – Boker Straße Ost<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 3 – Boker Straße Ost<br />

Lage<br />

Integrierte Lage südlich des Hauptgeschäftszentrums<br />

an der Kreuzung Rietberger Straße / Boker<br />

Straße<br />

Grundstücksgröße rund 3.600 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

ca. 500 m zum Hauptgeschäftszentrum<br />

nein<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Der Standort liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, daher ist im Sinne der Ziele<br />

und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit<br />

nahversorgungsrelevanten oder zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 108


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 25:<br />

Potenzialfläche 4 – Rietberger Straße<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 4 – Rietberger Straße<br />

Lage<br />

Integrierte Lage südlich des Hauptgeschäftszentrums<br />

an Rietberger Straße zwischen Boker Straße<br />

und Schlaunstraße<br />

Grundstücksgröße rund 6.500 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

ca. 500 m zum Hauptgeschäftszentrum<br />

nein<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Der Standort liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, daher ist im Sinne der Ziele<br />

und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit<br />

nahversorgungsrelevanten oder zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen.<br />

109 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 26:<br />

Potenzialfläche 5 – Oststraße<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 5 – Oststraße<br />

Lage<br />

Lage im östlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />

Grundstücksgröße rund 3.000 m² + rund 2.700 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

unmittelbar an den derzeitigen Geschäftsbereich<br />

angrenzend und daher in den zentralen Versorgungsbereich<br />

integrierbar<br />

ja<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Der Standort erlaubt eine direkte Anbindung an den bestehenden Geschäftsbereich im innerstädtischen<br />

zentralen Versorgungsbereich. Vor dem Hintergrund einer potenziellen Verlagerung / Erweiterung<br />

des bestehenden gegenüberliegenden Lebensmittelvollsortimenters ist diese Fläche als<br />

Potenzialfläche in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs aufgenommen worden.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 110


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Karte 27:<br />

Potenzialfläche 6 – Lipplinger Straße<br />

Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />

Darstellung; Legende siehe Anhang<br />

Potenzialfläche 6 – Lipplinger Straße<br />

Lage<br />

Lage im nördlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereiches<br />

Grundstücksgröße rund 6.100 m²<br />

Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />

Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />

Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />

unmittelbar an den derzeitigen Geschäftsbereich<br />

angrenzend und daher in den zentralen Versorgungsbereich<br />

integrierbar<br />

ja<br />

<br />

<br />

<br />

Fazit<br />

Grundsätzlich ist die Ansiedlung jeglichen Einzelhandels an diesem Standort möglich. Jedoch<br />

wäre eine entsprechende Einzelhandelsansiedlung mit dem städtebaulichen Ziel der inneren,<br />

funktionalen Gliederung der Innenstadt und der diesbezüglich beabsichtigten Festschreibung<br />

des Einzelhandelsbestandes als Grundversorgungsbaustein (Lebensmittel) am Brenkenkamp<br />

nicht vereinbar.<br />

111 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

11.4 Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe<br />

Begriff<br />

Einzelhandel<br />

im engeren Sinne<br />

Einzelhandelsbetrieb<br />

Einzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraft<br />

Einzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraftkennziffer<br />

Einzelhandelsrelevante<br />

Zentralität<br />

Einzelhandelsrelevante<br />

Zentralitätskennziffer<br />

Erläuterung<br />

Absatz von Waren an Endverbraucher ohne Kraftfahrzeughandel, Brenn-,<br />

Kraft- und Schmierstoffhandel sowie rezeptpflichtige Apothekenwaren.<br />

Ein Einzelhandelsbetrieb ist ein Betrieb, der ausschließlich oder<br />

überwiegend an letzte Verbraucher verkauft. Hierzu zählen u.a. alle<br />

Kauf- und Warenhäuser, SB-Warenhäuser, SB-Kaufhäuser, Verbrauchermärkte<br />

sowie Fachmärkte. Dazu gehört auch der Direktverkauf<br />

an Endverbraucher, unabhängig davon, ob dieser am<br />

Standort des Fertigungsbetriebs oder in einem eigens dazu geschaffenen<br />

Zentrum (Factory-Outlet-Center) erfolgt.<br />

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft bezeichnet denjenigen Anteil<br />

an den privaten Verbrauchsausgaben, der dem Einzelhandel zufließt.<br />

Verschiedene Institute wie die IFH RETAIL CONSULTANTS<br />

GmbH, Köln oder die Gesellschaft für Konsum- und Absatzforschung,<br />

Nürnberg (GfK) ermitteln diesen Schätzwert auf unterschiedlichen<br />

räumlichen Einheiten und in der Regel in regelmäßigen<br />

Abständen. Dabei werden die für jedes Gebiet unterschiedlichen<br />

Ausgaben für Dienstleistungen, Wohnung, Reisen und Zukunftsvorsorge<br />

(ermittelt durch Verbraucherstichproben) von der allgemeinen<br />

Kaufkraft des Gebietes abgezogen.<br />

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer beschreibt das Verhältnis<br />

der in einer räumlichen Teileinheit vorhandenen einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraft pro Einwohner zur einzelhandelsrelevanten<br />

einwohnerbezogenen Kaufkraft in der gesamten Bundesrepublik.<br />

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer pro Kopf gibt die<br />

prozentuale Abweichung der Pro-Kopf-Einzelhandelsrelevanten-<br />

Kaufkraft vom Bundesdurchschnitt (Indexwert = 100) an. Die<br />

Kennziffern werden z.B. von der IFH RETAIL CONSULTANTS<br />

GmbH, Köln ermittelt und jährlich aktualisiert. Daneben kann auch<br />

auf von der GfK oder MB Research ermittelte Kennziffern zurückgegriffen<br />

werden.<br />

Die einzelhandelsrelevante Zentralität einer <strong>Stadt</strong> / Region stellt ein<br />

maßgebliches Gütekriterium nicht zuletzt für die Leistungsstärke des<br />

Einzelhandels dar, denn sie ist Indikator dafür, wie weit es einem<br />

Teilraum gelingt, zur lokal gebundenen Kaufkraft zusätzliche Kaufkraft<br />

zugunsten des niedergelassenen Einzelhandels anzuziehen. Die<br />

Einzelhandelszentralität ist damit eine Maßzahl für den Kaufkraftzufluss<br />

oder den Kaufkraftabfluss einer <strong>Stadt</strong> / Region.<br />

Die einzelhandelsrelevante Zentralitätskennziffer wird durch das Verhältnis<br />

von Einzelhandelsumsatz zu dem vorhandenen einzelhandelsrelevanten<br />

Nachfragevolumen berechnet. Ein Wert von 100 bedeutet,<br />

dass der Einzelhandelsumsatz genauso groß ist, wie die einzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraft in dieser Region. Abweichungen über den Basiswert<br />

(Indexwert = 100) deuten auf eine Leistungsstärke hin bzw. eine<br />

Abweichung unterhalb des Basiswertes deuten auf Strukturschwächen<br />

des Einzelhandels in der untersuchten Region hin.<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 112


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Fachmarkt<br />

Großflächiger<br />

Einzelhandel<br />

Kaufkraftabfluss<br />

Kaufkraftbindung<br />

Einzelhandelsrelevantes<br />

Kaufkraftpotential<br />

(Großflächiger) Einzelhandelsbetrieb, in der Regel ab 400 m² Verkaufsfläche,<br />

Konzentration des Sortiments auf eine oder mehrere<br />

Branchen des mittel- oder langfristigen Bedarfs (Non-Food, ausgenommen<br />

Kfz-Handel), meist Standorte außerhalb zentraler Einkaufsbereiche<br />

mit guter Pkw-Erreichbarkeit (v. a. in Gewerbe- und<br />

Sondergebieten, an Ausfallstraßen, im Außenbereich von Städten),<br />

Dominanz des Selbstbedienungsprinzips.<br />

Großflächige Einzelhandelsbetriebe (mit einer Verkaufsfläche von<br />

mehr als 800 m²) unterliegen dem Sonderregime des § 11 (3)<br />

BauNVO, da von ihnen (als zuwiderlegende Vermutungsregel) negative<br />

städtebauliche Auswirkungen ausgehen können. Zu den<br />

großflächigen Einzelhandelsbetrieben zählen u.a. Einkaufszentren,<br />

Warenhäuser, SB-Warenhäuser, Kaufhäuser, Verbrauchermärkte<br />

sowie Fachmärkte.<br />

Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft, die durch die am Ort vorhandenen<br />

Anbieter nicht gebunden werden kann und folglich in andere<br />

Orte / das Umland oder in den Versand-/Internethandel abfließt.<br />

Kaufkraftabflüsse zeigen die räumliche Einkaufsorientierung der<br />

ansässigen Bevölkerung auf.<br />

Die Kaufkraftbindung beschreibt den Anteil der einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraft der Einwohner eines Ortes, der von den Anbietern<br />

gebunden und somit in Umsatz umgewandelt werden kann.<br />

Das am Ort vorhandene einzelhandelsrelevante Kaufkraftvolumen,<br />

ermittelt aus der Einwohnerzahl und der einzelhandelsrelevanten<br />

Kaufkraft.<br />

Lebensmitteldiscounter Ähnlich dem Supermarkt, jedoch Discountcharakter und i.d.R. keine<br />

Käse- oder Wursttheke (mit Bedienung), z.B. Aldi, Penny, Lidl. Verkaufsfläche<br />

i.d.R. 800 - 1.000 m², Selbstbedienung.<br />

Nahversorgungsrelevantes<br />

Sortiment<br />

Nahversorgungsstandort<br />

Nahversorgungszentrum<br />

Als nahversorgungsrelevantes Sortiment werden Warengruppen bezeichnet,<br />

die dem täglichen Bedarf dienen (Lebensmittel, Getränke<br />

sowie ggf. auch Drogerie- und Kosmetikartikel) und demzufolge wohnungsnah<br />

nachgefragt werden können. Die nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimente sind i.d.R. auch innenstadt- bzw. zentrenrelevant.<br />

Ein Nahversorgungsstandort ist ein solitärer Handelsstandort, bestehend<br />

aus einem Lebensmittelvollsortimenter oder Lebensmitteldiscounter.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ist er nicht in eine funktionale<br />

Einheit eingebunden (somit kein Zentrum). Ein Nahversorgungsstandort<br />

ist sowohl in städtebaulich integrierten als auch nichtintegrierten<br />

Lagen anzutreffen.<br />

Ein Nahversorgungszentrum verfügt über eine erkennbare städtebauliche<br />

Einheit (z.B. durch Platz oder Straßengestaltung) und liegt<br />

im Siedlungsgefüge integriert in räumlicher Nachbarschaft zu<br />

Wohngebieten. Es stellt ein lokales Versorgungszentrum dar, welches<br />

überwiegend der Nahversorgung im Bereich der kurzfristigen<br />

Bedarfsdeckung dient. Die Angebotsstruktur wird in der Regel<br />

durch einen Lebensmittelvollsortimenter und/oder Lebensmitteldiscounter,<br />

Lebensmittelfachgeschäfte, Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />

sowie vereinzelt kleineren Fachgeschäften bestimmt. Darüber<br />

hinaus sind zum Teil Dienstleistungsbetriebe, wie beispielsweise<br />

Friseur, Bank, Sonnenstudio angegliedert.<br />

113 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

SB-Warenhaus<br />

Sonderstandort<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentrum<br />

Supermarkt<br />

(= Lebensmittelmarkt)<br />

Umsatzkennziffer<br />

Nach dem Discountprinzip arbeitender Einzelhandelsgroßbetrieb,<br />

Selbstbedienung, Verkaufsfläche mindestens 3.000 m² bzw. 5.000<br />

m², umfassendes Sortiment mit Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel<br />

/ Standort häufig in <strong>Stadt</strong>randlagen, weiträumige Kundenparkplätze<br />

(z.B. Real).<br />

Sonderstandorte des Einzelhandels sind Standorte des großflächigen<br />

Einzelhandels. Vorrangig handelt es sich dabei zum einen um Einkaufszentren<br />

und zum anderen um Einzelhandelsbetriebe aus dem<br />

nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich (Gartenmärkte, Baumärkte,<br />

Möbelmärkte). Kennzeichnend ist dabei eine autokundenorientierte<br />

Lage.<br />

Ein <strong>Stadt</strong>teilzentrum stellt eine städtebauliche Einheit dar. Aus städtebaulicher<br />

Sicht ist es abgesetzt vom Hauptsiedlungsgefüge und<br />

liegt in räumlicher Nähe zu Wohngebieten. Es dient zum einen der<br />

Nahversorgung und zum anderen der Grundversorgung eines<br />

<strong>Stadt</strong>teils (bzw. Versorgungsbereiches) mit Waren des mittel- bis<br />

langfristigen Bedarfs. Die Angebotsstruktur ist gekennzeichnet<br />

durch Lebensmittelvollsortimenter und/oder Lebensmitteldiscounter<br />

(z.T. mit Konkurrenzsituation), Lebensmittelfachgeschäfte und Lebensmittelhandwerksbetriebe.<br />

Darüber hinaus umfasst das Handelsangebot<br />

Warengruppen des mittel- und langfristigen Bedarfs,<br />

jedoch z.T. in geringer Tiefe und Breite. Darüber hinaus sind zentrentypische<br />

Dienstleistungen (z.B. Bank, Versicherungsbüro, Post,<br />

Friseur, Reisebüro, Ärzte, Gastronomie) vorhanden.<br />

Verkaufsfläche mind. 400 m² bis max. 1.500 m², Nahrungs- und<br />

Genussmittel einschl. Frischwaren und ergänzend Waren des täglichen<br />

und kurzfristigen Bedarfs, vorwiegend Selbstbedienung.<br />

Umsatzkennziffern bringen die regionale Verteilung der Einzelhandelsumsätze<br />

in Deutschland zum Ausdruck. Berechnungsgrundlage<br />

ist die Umsatzsteuerstatistik, wobei diese regional bereinigt werden<br />

muss. Der Umsatz in Euro gibt den gesamten im jeweiligen Gebiet<br />

getätigten Einzelhandelsumsatz an. Der Umsatz pro Kopf gibt einen<br />

Durchschnittsbetrag des Einzelhandelsumsatzes für jeden Einwohner<br />

des Gebietes an. Die Umsatzkennziffer pro Kopf stellt somit die<br />

prozentuale Abweichung des Pro-Kopf-Umsatzes vom Durchschnitt<br />

der Bundesrepublik (Indexwert = 100) dar. Abweichungen über<br />

den Basiswert deuten auf einen umsatzstärkeren Einzelhandel im<br />

Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt hin bzw. eine Abweichung<br />

unterhalb des Basiswertes deutet auf vergleichsweise niedrigere<br />

Umsätze im Einzelhandel in der untersuchten Region hin, und kann<br />

somit Hinweise auf die Attraktivität einer <strong>Stadt</strong> als Einzelhandelsstandort<br />

geben.<br />

Verbrauchermarkt Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Verkaufsfläche 1.500 – 3.000<br />

bzw. 5.000 m², breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln<br />

und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen<br />

Bedarfs, überwiegend Selbstbedienung, häufig Dauerniedrigpreispolitik<br />

oder Sonderangebotspolitik, Standort meist autokundenorientiert.<br />

Verkaufsfläche<br />

Gemäß Ziffer 2.4 des „Einzelhandelserlasses NRW“ vom<br />

22.09.2008 ist bei der Berechnung der Verkaufsfläche die dem<br />

Kunden zugängliche Fläche maßgeblich. Hierzu gehören auch<br />

Schaufenster, Gänge, Treppen, Kassenzonen in den Verkaufsräu-<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 114


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

men, Standflächen für Einrichtungsgegenstände und Freiverkaufsflächen<br />

soweit sie nicht nur vorübergehend zum Verkauf genutzt<br />

werden.<br />

• Auch zur Verkaufsfläche sind diejenigen Bereiche zu zählen, die<br />

vom Kunden zwar aus betrieblichen und hygienischen Gründen<br />

nicht betreten werden dürfen, in denen aber die Ware für ihn<br />

sichtbar ausliegt (Käse-, Fleisch- und Wursttheke etc.) und in<br />

dem das Personal die Ware zerkleinert, abwiegt und verpackt.<br />

• Ebenso zählen dazu die Flächen des Windfangs und des Kassenvorraums<br />

(Einschließlich eines Bereiches zum Einpacken der<br />

Ware und Entsorgen des Verpackungsmaterials).<br />

• Nicht zur Verkaufsfläche sind diejenigen Flächen zu zählen, auf<br />

denen für den Kunden nicht sichtbar die handwerkliche und<br />

sonstige Vorbereitung (Portionierung etc.) erfolgt sowie die<br />

(reinen) Lagerflächen (BVerwG, 24.11.2005, 4 C 10.04).<br />

• Flächen für die Pfandrücknahme sind ebenfalls der Verkaufsfläche<br />

zuzurechnen soweit sie dem Kunden zugänglich sind. Für<br />

Kunden unzugängliche Lagerräume für Pfandgut gehören nicht<br />

zur Verkaufsfläche.<br />

• Flächen für Einkaufswagen gehören, sowohl innerhalb als auch<br />

außerhalb des Gebäudes gelegen, grundsätzlich zur Verkaufsfläche.<br />

Verkaufsflächenausstattung<br />

je Einwohner<br />

Zentraler Versorgungsbereich<br />

Das Verhältnis der einzelhandelsrelevanten Verkaufsfläche bezogen<br />

auf die jeweilige Einwohnerzahl ist ein quantitativer Versorgungsindikator<br />

für den Ausstattungsstandard des jeweiligen Untersuchungsgebietes.<br />

Ein zentraler Versorgungsbereich ist ein (im Sinne des §2(2) BauGB,<br />

§9 (2a) BauGB, § 34 (3) BauGB, §11(3) BauNVO und LEP NRW,<br />

Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) schützenswerter<br />

Bereich, der sich aus planerischen Festlegungen (Bauleitplänen,<br />

Raumordnungsplänen), raumordnerischen und/oder städtebaulichen<br />

Konzeptionen sowie tatsächlichen, örtlichen Verhältnissen<br />

ergibt.<br />

Innerhalb einer Kommune kann es mehr als nur einen zentralen<br />

Versorgungsbereich geben (innerstädtisches Hauptzentrum sowie<br />

<strong>Stadt</strong>teil- / Neben- oder Nahversorgungszentren). Daneben muss<br />

ein zentraler Versorgungsbereich zum Betrachtungszeitraum noch<br />

nicht vollständig entwickelt sein, wobei eine entsprechende, eindeutige<br />

Planungskonzeption (zum Genehmigungszeitpunkt eines<br />

Vorhabens) vorliegen muss. Innerhalb der Innenstadt setzt sich ein<br />

zentraler Standortbereich für Einzelhandel und Dienstleistungen ab.<br />

Bei dem zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt handelt es<br />

sich somit lediglich um einen Teil der durch ein hohes Maß an Nutzungsvielfalt<br />

geprägten Innenstadt. Die Innenstadt „als Ganzes“<br />

übernimmt dabei über den Handel hinausgehende Funktionen wie<br />

öffentliche und private Dienstleistungen, Wohnen, Freizeit, Kultur<br />

und Erholung.<br />

Die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches ist unter<br />

städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten vorzunehmen.<br />

Dabei kann ein zentraler Versorgungsbereich über die Grenzen des<br />

innerstädtischen Geschäftsbereichs hinausgehen und muss nicht<br />

115 Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund


<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />

Zentrenrelevante<br />

Sortimente<br />

zwingend mit einer Kerngebietsausweisung (im Bebauungsplan)<br />

übereinstimmen. Wesentliche Abgrenzungskriterien sind:<br />

• Funktionale Kriterien: Einzelhandelsdichte, Passantenfrequenz,<br />

Kundenorientierung der Anbieter (Autokunden, Fußgänger),<br />

Multifunktionalität (Dienstleistungen, Einzelhandel, Gastronomie).<br />

• Städtebauliche Kriterien: Bebauungsstruktur, Gestaltung und<br />

Dimensionierung der Verkehrsstruktur, Barrieren (Straße, Bahnlinie<br />

etc.), Gestaltung öffentlicher Raum (Pflasterung, Begrünung<br />

etc.) und Ladengestaltung, -präsentation.<br />

Zentrenrelevante Warengruppen zeichnen sich durch Besucherfrequenzerzeugung,<br />

Integrationsfähigkeit, Einzelhandelszentralität,<br />

Kopplungsaffinität und Transportfähigkeit („Handtaschensortimente“)<br />

aus. Sie sind abzugrenzen von nahversorgungsrelevanten und<br />

nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Für den zentrenbezogenen<br />

Einzelhandel besitzen Warensortimente mit Zentrenrelevanz eine<br />

hohe Bedeutung, die mit zunehmender Sortimentsüberschneidung<br />

der an den nicht-integrierten Standorten geführten Warensortimente<br />

geschwächt werden kann. Insbesondere Betriebe, die an dezentralen<br />

bzw. städtebaulich nicht-integrierten Standorten angesiedelt<br />

werden, können durch das Angebot von zentrenrelevanten Sortimenten,<br />

d.h. durch Angebotsüberschneidungen bei gleichzeitig<br />

wesentlich günstigeren Wettbewerbsbedingungen (Standortvorteile<br />

u.a. aufgrund günstiger Miet- bzw. Grundstückspreise; geringen<br />

Betriebs- und Personalkosten, besserer (Pkw-) Erreichbarkeit; kostenfreiem<br />

Parken) zu einem Bedeutungsverlust der Innenstädte und<br />

<strong>Stadt</strong>teilzentren beitragen. Die von zentrenrelevanten Sortimenten<br />

ausgehenden Gefährdungspotentiale für gewachsene Zentren sind<br />

zudem abhängig von der Größe und der zentralörtlichen Bedeutung<br />

der Kommune (z.B. kann der Lebensmitteleinzelhandel in Grundzentren<br />

- angesichts der daraus resultierenden Kundenfrequenz,<br />

von denen auch Anbieter in anderen Branchen profitieren - durchaus<br />

zentrentragend sein). Im Hinblick auf die Verwendung von<br />

Sortimentslisten als räumliches Steuerungsinstrument (Bauleitplanung)<br />

zur Sicherung städtebaulicher Ziele ist eine einzelfallbezogene<br />

bzw. stadtspezifische Konkretisierung notwendig (z.B. in Form<br />

von Positiv-, Negativlisten).<br />

Junker und Kruse<br />

<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 116

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