Einzelhandelskonzept Stadt Delbrück
Einzelhandelskonzept Stadt Delbrück
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<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung<br />
Dortmund, April 2012<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Im Auftrag der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Elisabeth Kopischke<br />
Stefan Kruse<br />
unter Mitarbeit von<br />
Jana Fieseler<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung<br />
Markt 5 44137 Dortmund<br />
Telefon: 02 31-55 78 58-0 Fax: 02 31-55 78 58-50<br />
www.junker-kruse.de info@junker-kruse.de<br />
April 2012
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Hinweise<br />
Das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurde am 29.03.2012 vom Rat der <strong>Stadt</strong> als städtebauliches<br />
Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB verabschiedet. Am 17.04.2012<br />
wurde der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />
Einzelhandel vom Kabinett beschlossen. Die somit vorliegenden „in Aufstellung befindlichen<br />
Ziele“ sind gemäß § 4 Absatz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 3 Absatz 1 Nr. 4 ROG<br />
als sonstige Erfordernisse der Raumordnung in der Abwägung und bei Ermessensentscheidungen<br />
bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Die vorliegende Fassung<br />
des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es berücksichtigt die aktuellen gesetzlichen Regelungen auf Landesebene<br />
ebenso wie die Ergebnisse der Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Beteiligung.<br />
Die Änderungen zur Entwurfsfassung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es vom 16.12.2011 (Grundlage<br />
des Ratsbeschlusses) sind gänzlich kompatibel mit den ursprünglichen stadtentwicklungsplanerischen<br />
Zielsetzungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und bedingen somit keine grundlegende konzeptionelle<br />
Änderung.<br />
Im Sinne einer einfacheren Lesbarkeit verzichten wir darauf, stets männliche und weibliche<br />
Schriftformen zu verwenden. Selbstverständlich sind immer gleichzeitig und chancengleich Frauen<br />
und Männer angesprochen.<br />
Der Endbericht sowie die Entwurfsvorlagen unterliegen dem Urheberrecht (§ 2 Absatz 2 sowie<br />
§ 31 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte). Soweit mit dem Auftraggeber<br />
nichts anderes vereinbart wurde, sind Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentlichung<br />
(auch auszugsweise) nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt.<br />
4<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Inhalt<br />
1 Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung der<br />
Untersuchung ........................................................................ 7<br />
2 Methodik ............................................................................. 10<br />
2.1 Angebotsanalyse ............................................................................... 10<br />
2.2 Nachfrageseite ................................................................................... 15<br />
2.3 Städtebauliche Analyse ...................................................................... 16<br />
2.4 Untersuchungsaufbau und Kommunikationsstruktur ........................... 17<br />
3 Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen<br />
der Zentren- und Einzelhandelsstruktur in <strong>Delbrück</strong> ............. 18<br />
3.1 Rolle in der Region und verkehrliche Anbindung ................................. 18<br />
3.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur .................................................... 19<br />
3.3 Einzelhandelsrelevante und sekundärstatistische Einordnung .............. 20<br />
4 Einzelhandelsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ............................. 22<br />
4.1 Gesamtstädtische Struktur ................................................................. 22<br />
4.2 Räumliche Differenzierung des Einzelhandelsangebotes in der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ................................................................................... 26<br />
4.2.1 Innenstadt (Hauptzentrum) .................................................................................. 27<br />
4.2.2 Zentraler Bereich in Lippling ................................................................................. 31<br />
4.2.3 Zentraler Bereich in Ostenland ............................................................................. 33<br />
4.2.4 Zentraler Bereich in Westenholz ........................................................................... 35<br />
4.2.5 Weitere Einzelhandelsstandorte ........................................................................... 37<br />
4.3 Struktur und räumliche Verteilung der Grundversorgung .................... 38<br />
4.3.1 Übersicht räumlicher Angebotsschwerpunkte innerhalb der <strong>Delbrück</strong>er<br />
Einzelhandelsstruktur ........................................................................................... 44<br />
4.4 Fazit Angebotsanalyse ....................................................................... 45<br />
5 Analyse der Nachfrageseite .................................................. 48<br />
5.1 Einzugsgebiet .................................................................................... 48<br />
5.2 Umsätze und Zentralität des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels ........................ 49<br />
5.3 Fazit der Nachfrageanalyse ................................................................ 51<br />
6 Prognose der Verkaufsflächenspielräume ............................. 52<br />
6.1 Ökonomische Rahmenbedingungen ................................................... 52<br />
6.2 Zielzentralitäten für das Jahr 2020 / Entwicklungsperspektiven.......... 53<br />
5<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7 <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ........................ 57<br />
7.1 Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Delbrück</strong> ............................................................................................ 57<br />
7.2 Standortstruktur ................................................................................ 59<br />
7.3 Zentrale Versorgungsbereiche in <strong>Delbrück</strong> .......................................... 62<br />
7.3.1 Abgrenzungskriterien........................................................................................... 63<br />
7.3.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt ................................ 64<br />
7.3.3 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling .................................... 67<br />
7.3.4 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland ................................. 68<br />
7.3.5 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz ............................... 69<br />
7.4 Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Delbrück</strong> ............................................................................................ 70<br />
7.5 Tabubereiche für den Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong> ................................... 70<br />
7.6 <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste ................................................................. 71<br />
7.6.1 Herleitung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste ............................................................. 74<br />
7.7 Grundsätze zur Entwicklung des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> ................. 79<br />
7.7.1 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten<br />
Kernsortimenten .................................................................................................. 81<br />
7.7.2 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten<br />
Kernsortimenten (ohne nahversorgungsrelevante Sortimente) ............................... 84<br />
7.7.3 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten<br />
Kernsortimenten .................................................................................................. 86<br />
7.7.4 „Handwerkerprivileg“ ......................................................................................... 88<br />
7.7.5 Prüfschema zur ersten Einordnung von Einzelhandelsvorhaben ............................. 89<br />
8 Aktualisierung und Fortschreibung ....................................... 91<br />
9 Schlusswort .......................................................................... 93<br />
10 Verzeichnisse ....................................................................... 94<br />
11 Anhang ................................................................................ 97<br />
11.1 Abkürzungen ..................................................................................... 99<br />
11.2 Legenden ........................................................................................ 100<br />
11.3 Einordnung von Potenzialflächen zur Einzelhandelsentwicklung<br />
in <strong>Delbrück</strong> ...................................................................................... 101<br />
11.4 Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe ................. 112<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
6
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
1 Ausgangslage, Anlass und Zielsetzung der Untersuchung<br />
Seit mehr als drei Jahrzehnten dauert der Strukturwandel im Einzelhandel an und hat, angesichts<br />
der angekündigten Expansionsbestrebungen einiger Konzerne, anscheinend noch nicht seinen<br />
Höhepunkt erreicht. Dieses Phänomen trifft auf fast alle Branchen und Betriebsformen zu, wobei<br />
dem Lebensmittelsektor und hier insbesondere den Lebensmitteldiscountern, eine besondere<br />
Bedeutung zukommt. Lebensmitteldiscounter verfolgen gleich mehrere Strategien in ihren Betriebskonzepten:<br />
• bevorzugt autokundenorientierte Standorte mit einer ausreichenden Anzahl an Stellplätzen,<br />
• preisaggressiv im Hauptsortiment Lebensmittel sowie<br />
• gezielte (wöchentlich wechselnde) Sortimentsergänzungen mit Non-Food-Artikeln (Aktionswaren),<br />
die dann nicht selten Marktanteile von bis zu 50 % für den Angebotszeitraum erreichen<br />
und<br />
• somit in einen starken Wettbewerb zu anderen örtlichen Anbietern vor allem in gewachsenen<br />
zentralen Strukturen in den betroffenen Hauptbranchen treten.<br />
Der Trend zu größer werdenden Betriebsformen und der damit einhergehenden Ausdifferenzierung<br />
des Warenangebotes (auch in Richtung Non-Food-Artikeln) sowie die in vielen Regionen<br />
dramatisch angestiegene Anzahl der Einzelhandelsbetriebe führt zudem bei einem nahezu<br />
gleichbleibenden (und teilweise sogar rückläufigen) Nachfragepotenzial, u.a. auf Grund rückgängiger<br />
Bevölkerungszahlen, zu einem verschärften Konkurrenzwettbewerb, der in vielen Fällen<br />
bereits „kannibalöse Ausmaße“ annimmt.<br />
Der Druck auf die (auf Expansion ausgerichteten) Konzerne und Betriebe wächst zunehmend,<br />
was sich insbesondere in neuen Betriebskonzepten und -strategien ausdrückt, allerdings auch<br />
mit erheblichen potenziellen Folgewirkungen für Städte und Gemeinden einhergeht. Diese Neuorientierung<br />
ist für die raumbezogene Planung auch mit neuen Standortanforderungen und<br />
-mustern verbunden. Dies ist auch in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> festzustellen: integrierte Standorte in<br />
den Zentren werden bzw. wurden zunehmend in Frage gestellt, Anfragen zu Einzelhandelsansiedlungen<br />
zielen bevorzugt auf dezentrale Standorte in verkehrsgünstiger Lage. Die Folge solcher<br />
Entwicklungen besteht darin, dass vor dem Hintergrund einer aus quantitativer Sicht ausreichenden<br />
Versorgungssituation ehemals funktionierende Versorgungsnetze und insbesondere<br />
gewachsene Zentren, sowohl innerstädtische wie auch Nahversorgungszentren, in ihrer Versorgungsfunktion<br />
geschwächt werden. Zudem erhalten derartige „neue“ Standorte in der Regel<br />
eine stark autokundenorientierte Ausrichtung, wodurch insbesondere nicht-Pkw-mobile Menschen<br />
in ihrer Grund- bzw. Nahversorgung und somit auch in ihrer Lebensqualität eingeschränkt<br />
werden.<br />
Ähnliche Probleme sind bei Fachmärkten festzustellen, wenngleich ihr Expansionsverhalten nicht<br />
ganz so aggressiv ist wie das der Lebensmitteldiscounter. Auch bei diesem Betriebstyp spielen<br />
neue Standortmuster und größer werdende Betriebseinheiten ebenso wie sich ändernde Betriebskonzepte<br />
eine Rolle, die im Wesentlichen durch die immer größer werdenden Anteile in<br />
den Rand- oder Nebensortimenten zum Ausdruck kommen. Die Konsequenzen dieser Entwicklung<br />
konzentrieren sich allerdings auf gewachsene Versorgungsbereiche, die in Folge potenziel-<br />
7<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
ler Kunden- und somit Umsatzverluste deutlich an Prosperität verlieren können, wodurch letztlich<br />
die Funktion der Zentren gefährdet sein kann.<br />
Den betrieblichen bzw. konzernimmanenten Entwicklungen stehen raumordnerische und städtebauliche<br />
Zielvorstellungen und gesetzliche Grundlagen auf Bundes- bzw. Landesebene gegenüber,<br />
die nicht immer mit den Vorstellungen der Ansiedlungsinteressenten in Einklang zu bringen<br />
sind. So steht auch die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> vor der Aufgabe, im Spannungsfeld zwischen betreibermotivierten<br />
Standortwünschen auf der einen sowie städtebaulichen und stadtentwicklungspolitisch<br />
motivierten Zielvorstellungen auf der anderen Seite einen auf die spezifische Situation<br />
in der <strong>Stadt</strong> ausgerichteten, konstruktiven Umgang mit den beschriebenen Strukturentwicklungen<br />
zu finden.<br />
Die – auch insbesondere rechtliche – Notwendigkeit (im Sinne der späteren bauleitplanerischen<br />
Umsetzung) der Erstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, das ein städtebauliches<br />
Entwicklungskonzept i.S.v. § 1 (6) Nr. 11 BauGB darstellt, ist in verschiedenen Urteilen des OVG<br />
Münster nochmals hervorgehoben worden: Denn „erst solche konzeptionellen Festlegungen,<br />
die dann gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB auch bei der weiteren Aufstellung der Bauleitpläne zu<br />
berücksichtigen sind, lassen in aller Regel die Feststellung zu, ob das Angebot bestimmter Warensortimente<br />
an bestimmten Standorten in das städtebauliche Ordnungssystem der jeweiligen<br />
Gemeinde funktionsgerecht eingebunden ist.“ 1 Die Verbindlichkeit eines solchen Konzeptes ist<br />
dabei durch einen entsprechenden Ratsbeschluss unbedingt herbeizuführen.<br />
Aber auch für die Steuerung in – bisher – unbeplanten Innenbereichen ist ein solches <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
eine bedeutsame Grundlage. Denn nach der neuen Vorschrift des § 9 (2a) BauGB<br />
kann für „im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) [...] zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler<br />
Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung<br />
und der Innenentwicklung der Gemeinden, in einem Bebauungsplan festgesetzt werden,<br />
dass nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen Nutzungen zulässig<br />
oder nicht zulässig sind oder ausnahmsweise zugelassen werden können; [...]. Dabei ist insbesondere<br />
ein hierauf bezogenes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.<br />
11 BauGB zu berücksichtigen, das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden<br />
zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinde oder eines Gemeindeteils enthält [...].“<br />
Bis zum 31.12.2011 gab das im Juni 2007 in Kraft getretene Landesentwicklungsprogramm des<br />
Landes Nordrhein-Westfalen (LEPro NRW) mit dem § 24a klare Zielvorgaben zur Ansiedlung des<br />
großflächigen Einzelhandels. Aufgrund eines Urteils des OVG NRW vom 30.09.2009 war § 24a<br />
LEPro in den Kommunen in ihrer Abwägung (nur noch) zu berücksichtigen. Am 17.04.2012<br />
wurde nunmehr der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW), Sachlicher Teilplan<br />
Großflächiger Einzelhandel vom Kabinett beschlossen. Die somit vorliegenden „in Aufstellung<br />
befindlichen Ziele“ sind gemäß § 4 Raumordnungsgesetz (ROG) als sonstige Erfordernisse<br />
der Raumordnung in der Abwägung und bei Ermessensentscheidungen bei raumbedeutsamen<br />
Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. 2<br />
1 OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 2006 - 7 D 8/04.NE; hier Seite 16; vgl. zur Notwendigkeit eines <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />
auch OVG NRW, Urteil vom 28. August 2006 - 7 D 112/05.NE<br />
2 http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
8
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Die Zielvorgaben des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel beziehen sich auf<br />
tatsächlich vorhandene sowie zu entwickelnde, von den Gemeinden festgelegte, zentrale Versorgungsbereiche.<br />
Bei der Festlegung der ortstypischen Sortimentsliste sind die zentrenrelevanten<br />
Leitsortimente nach LEP NRW zu beachten. Angestrebt wird mit dem LEP NRW, Sachlicher<br />
Teilplan Großflächiger Einzelhandel eine klare Steuerung des zentrenrelevanten (sowie nahversorgungsrelevanten)<br />
und nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels im Sinne einer geordneten Einzelhandelsstruktur<br />
sowie zum Schutz gewachsener zentraler Versorgungsbereiche.<br />
Vor diesem Hintergrund wurde das Planungsbüro Junker und Kruse, <strong>Stadt</strong>forschung • Planung,<br />
Dortmund mit der Erarbeitung eines <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> beauftragt.<br />
Diese Untersuchung soll, unter Berücksichtigung sowohl der rechtlichen, demographischen und<br />
städtebaulichen Rahmenbedingungen als auch der betrieblichen Anforderungen, Strategien zur<br />
Einzelhandels- und letztlich auch zur <strong>Stadt</strong>entwicklung aufzeigen.<br />
Ziel ist es dabei, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung, eine sachgerechte<br />
und empirisch abgesicherte Bewertungsgrundlage für aktuell anstehende Bebauungsplanverfahren<br />
und / oder Ansiedlungsanfragen zu liefern als auch mögliche Entwicklungsperspektiven<br />
und erforderliche (insbesondere baurechtliche) Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen,<br />
so dass sowohl <strong>Stadt</strong>verwaltung als auch Politik der <strong>Stadt</strong> in die Lage versetzt werden,<br />
stadtentwicklungspolitische Grundsatzentscheidungen zu treffen sowie frühzeitig mögliche<br />
Auswirkungen einzelner Standortentscheidungen auf die städtische Versorgungsstruktur einschätzen<br />
zu können. Gleichzeitig bildet ein solches städtebauliches Entwicklungskonzept auch<br />
eine wichtige (Argumentations- und Rechts-) Grundlage für eine Kommune, wenn es um die<br />
Abwehr geplanter Vorhaben in Nachbarkommunen geht, die sich ggf. negativ auf die Verwirklichung<br />
ihrer eigenen städtebaulichen Zielvorstellungen auswirken können (§ 2 (2) BauGB).<br />
Mit Blick auf die Ausgangssituation und die untersuchungsrelevanten Fragestellungen wurden<br />
folgende Arbeitsschritte durchgeführt:<br />
• Analyse und Bewertung des Einzelhandelsbestandes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
• Darstellung von Entwicklungsperspektiven des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong><br />
• Ableitung konzeptioneller Bausteine<br />
• Darstellung einer hierarchisch gegliederten Standortstruktur<br />
• Definition übergeordneter Ziele<br />
• Definition und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche<br />
• Erarbeitung einer <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />
• Definition von Grundsätzen für die zukünftige Steuerung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
9<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
2 Methodik<br />
Das vorliegende <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> stützt sich sowohl auf primär- wie<br />
sekundärstatistische Daten. Zur Abbildung der Angebotssituation in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurde<br />
eine Vollerhebung aller Betriebe des Einzelhandels im engeren Sinne 3 und der Leerstände im<br />
gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet durchgeführt.<br />
Für die sekundärstatistischen Daten wurden spezifische Quellen (Pläne, Daten, Gutachten)<br />
genutzt, die in erster Linie dem intertemporären und interregionalen Vergleich der für die von<br />
<strong>Delbrück</strong> gewonnenen Daten dienen. Dazu zählen insbesondere auch die einzelhandelsrelevanten<br />
Kaufkraftkennziffern aus dem Bereich der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln.<br />
Zudem wurde eine auf einzelhandelsspezifische Aspekte ausgerichtete Erarbeitung und Beurteilung<br />
städtebaulicher und qualitativer Aspekte vorgenommen, die unter anderem die wesentlichen<br />
Kriterien zur Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne der §§ 2 (2), 9 (2a),<br />
34 (3) BauGB und § 11 (3) BauNVO sowie des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel<br />
darstellen und somit auch aus planungsrechtlicher Sicht zwingend erforderlich sind.<br />
Diese städtebauliche Analyse ergänzt die quantitativen Bausteine, so dass sich in der Gesamtschau<br />
ein detailliertes Bild zur Einkaufssituation in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ergibt.<br />
2.1 Angebotsanalyse<br />
Zur Analyse der <strong>Delbrück</strong>er Angebotssituation wurde eine flächendeckende Erhebung des Einzelhandelsbestandes<br />
(inkl. Leerstände) im <strong>Stadt</strong>gebiet vorgenommen (Stand November 2010).<br />
Dabei wurden die jeweils geführten Sortimentsgruppen und Verkaufsflächen erhoben. Auf Basis<br />
einer Ortsbegehung sowie kartographischen Auswertung wurden anschließend die Geschäfte<br />
nach ihrer räumlichen Lage eingeordnet.<br />
Der Verkaufsfläche liegt dabei folgende Definition zugrunde:<br />
Zur Verkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebes zählt die Fläche, die dem Verkauf dient;<br />
einschließlich der Gänge und Treppen in den Verkaufsräumen, der Standflächen für Einrichtungsgegenstände,<br />
der Kassen- und Vorkassenzonen (inkl. Windfang), Bedienungstheken<br />
und die dahinter befindlichen Flächen, Schaufenster und sonstige Flächen, die dem<br />
Kunden zugänglich sind sowie Freiverkaufsflächen, soweit sie nicht nur vorübergehend<br />
genutzt werden 4 .<br />
3<br />
4<br />
Der Einzelhandel im engeren Sinne (auch funktionaler Einzelhandel genannt) umfasst den Absatz von Waren an<br />
Endverbraucher, ohne Kraftfahrzeughandel, Brenn-, Schmier- und Kraftstoffhandel sowie rezeptpflichtiger Apothekenwaren.<br />
Aufgrund ihrer z.T. nicht unerheblichen Relevanz für die Versorgungssituation wurden sowohl das<br />
Lebensmittelhandwerk als auch Tankstellenshops und Kioske in der Untersuchung berücksichtigt.<br />
Diese Definition der Verkaufsfläche wurde durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt (vgl. BVerwG<br />
4 C 10.04 Beschluss vom 24. November 2005).<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
10
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Davon zu unterscheiden und damit nicht zur Verkaufsfläche hinzu zu rechnen sind Lagerflächen<br />
oder auch Vorbereitungsräume (z.B. zur Portionierung von Fleisch für die Selbstbedienungstheke).<br />
Hinsichtlich des Umgangs mit Pfandräumen ist ein aktueller obergerichtlicher Beschluss des<br />
OVG NRW (AZ 7 B 1767 / 08) vom 06. Februar 2009 zu berücksichtigen. Danach ist nicht der<br />
gesamte Pfandraum (mithin auch die Fläche, die für die Lagerung der Pfandflaschen benötigt<br />
wird) der Verkaufsfläche hinzuzurechnen, sondern nur die Fläche, die auch tatsächlich vom<br />
Kunden begangen werden kann. Diesen Raum könnte man funktional mit Pfandabgaberaum<br />
bezeichnen und sollen ihn somit von dem eigentlichen Pfand(lager)raum auch begrifflich trennen.<br />
Streitgegenständlich ist häufig die Berücksichtigung der Aufstellflächen für Einkaufswagen. Hierzu<br />
hat sich das OVG NRW in dem vorstehenden Beschluss geäußert. Danach zählen außerhalb<br />
des Gebäudes befindliche Aufstellflächen für Einkaufswagen nicht zur Verkaufsfläche.<br />
Die primärstatistische Erhebung ist als wichtige Datenbasis und fundierte Bewertungsgrundlage<br />
zwingend erforderlich. Insbesondere mit Blick auf die jüngere Rechtsprechung zum Thema Einzelhandelssteuerung<br />
im Rahmen der Bauleitplanung ist eine sehr dezidierte Bestandserfassung<br />
unabdingbar. So müssen insbesondere auch relevante Nebensortimente erfasst werden, die neben<br />
den klassischen Hauptsortimenten zentrenprägende Funktionen einnehmen können. Um<br />
eine sortimentsgenaue Differenzierung der Verkaufsflächen gewährleisten zu können, wurden<br />
daher alle geführten Sortimente (auf der Basis eines etwa 60 Sortimente umfassenden Branchenschlüssels)<br />
differenziert aufgenommen und die jeweils dazugehörigen Verkaufsflächen ermittelt,<br />
soweit möglich bzw. vom Geschäftsinhaber / Filialleiter zugelassen. Zum Teil wurde bei der Bestimmung<br />
der sortimentsspezifischen Verkaufsflächen auf filial- oder anbieterspezifische Sortimentsschlüssel<br />
zurückgegriffen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die<br />
dargestellten Verkaufsflächen der Einzelhandelsbetriebe im Einzelfall von den tatsächlich genehmigten<br />
Flächen (Baugenehmigung) abweichen können.<br />
In der Auswertung der Analysedaten wurden die Sortimentsgruppen den der folgenden Tabelle<br />
zu entnehmenden 17 (Haupt-) Branchen zugeordnet.<br />
Tabelle 1:<br />
Hauptbranchen<br />
Branchenschlüssel zur Unternehmenserhebung<br />
Sortimente (Erhebungsgrundlage)<br />
Überwiegend kurzfristige Bedarfsstufe<br />
1. Nahrungs- und Genussmittel Nahrungs- und Genussmittel (inkl. Tabakwaren)<br />
Bäckerei- / Konditoreiwaren<br />
Metzgerei- / Fleischereiwaren<br />
Getränke<br />
2. Blumen / Zoo (Schnitt-) Blumen<br />
Topfpflanzen/Blumentöpfe, Vasen<br />
Zoologischer Bedarf<br />
3. Gesundheit und Körperpflege Drogerie, Körperpflegeartikel<br />
Parfümerie- und Kosmetikartikel<br />
Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel<br />
Apothekenwaren<br />
Fortsetzung Tabelle nächste Seite<br />
11<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Hauptbranchen<br />
4. Papier, Büroartikel, Schreibwaren / Zeitungen<br />
/ Zeitschriften / Bücher<br />
Sortimente (Erhebungsgrundlage)<br />
Bücher<br />
Papier, Schreibwaren, Büroartikel<br />
Zeitungen / Zeitschriften<br />
Überwiegend mittelfristige Bedarfsstufe<br />
5. Bekleidung / Textilien Herren-, Damen- und Kinderbekleidung<br />
Bekleidung und Textilien allgemein<br />
6. Schuhe / Lederwaren Schuhe<br />
Meterware für Bekleidung, Kurzwaren, Handarbeitswaren<br />
Lederwaren (Koffer, Taschen, Regenschirme)<br />
7. Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren Haushaltswaren, Schneidwaren, Bestecke<br />
Glas, Porzellan, Keramik<br />
Geschenkartikel<br />
8. Spielwaren / Hobbyartikel Spielwaren<br />
Musikinstrumente und Zubehör<br />
Hobby- und Bastelartikel<br />
9. Sport und Freizeit Sportbekleidung<br />
Sportschuhe<br />
Überwiegend langfristige Bedarfsstufe<br />
Sportartikel<br />
Sportgeräte<br />
Campingartikel<br />
Fahrräder und Zubehör<br />
10. Wohneinrichtung Wohn- und Einrichtungsartikel<br />
Haus- und Heimtextilien, Gardinen<br />
Sicht- und Sonnenschutz<br />
Teppiche (Einzelware)<br />
Kunst, Bilder, Rahmen<br />
Bettwaren, Matratzen<br />
11. Möbel Badmöbel<br />
Küchenmöbel<br />
Haus-, Bett- und Tischwäsche<br />
Büromöbel<br />
Gartenmöbel<br />
Möbel allgemein<br />
12. Elektro / Leuchten Elektrogroßgeräte<br />
Elektrokleingeräte<br />
Lampen / Leuchten / Leuchtmittel<br />
Fortsetzung Tabelle nächste Seite<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
12
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Hauptbranchen<br />
Sortimente (Erhebungsgrundlage)<br />
13. Elektronik / Multimedia Rundfunk-, Fernseh- und phonotechnische Geräte,<br />
Tonträger<br />
Videokameras und –geräte, Fotoapparate und<br />
Zubehör<br />
14. Medizinische und orthopädische Artikel Augenoptik, Hörgeräte,<br />
Mobiltelefone, Telefone und Faxgeräte und Zubehör<br />
Personal Computer, Peripheriegeräte, Zubehör,<br />
Software<br />
Sanitätsbedarf<br />
15. Uhren, Schmuck Uhren / Schmuck<br />
16. Bau- und Gartenmarktsortimente Baumarktspezifisches Sortiment (Tapeten, Lacke,<br />
Farben, Baustoffe, Bauelemente, Schrauben, Kleineisen,<br />
Installationsbedarf, Teppiche (Auslegware),<br />
Werkzeuge, Elektrogeräte und Zubehör)<br />
Pflanzen, Sämereien, Gartenbedarf<br />
Kfz-Zubehör<br />
17. Sonstiges Aktionswaren<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Erotikartikel<br />
Kinderwagen<br />
Daneben stellt die Einordnung nach Lagekategorien eine wichtige Grundlage zur Erarbeitung der<br />
<strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste dar. Im Rahmen der Erhebung wurden die Einzelhandelsbetriebe in<br />
Lagekategorien eingeordnet. Hier handelt es sich auf der einen Seite um zentrale Lagen<br />
(Hauptzentrum Innenstadt und Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland, Westenholz) sowie<br />
die (übrigen) städtebaulich integrierten und nicht integrierten Lagen auf der anderen Seite. Diese<br />
sind wie nachfolgend beschrieben zu unterscheiden:<br />
Integriert: Dazu zählen Einzelhandelsbetriebe, die sich in Lagen befinden, in denen die Einzelhandelsdichte<br />
und -konzentration nicht ausreicht um sie als Zentrum zu bezeichnen. Sie befinden<br />
sich aber dennoch im Siedlungsgefüge integriert und besitzen die Nähe zu Wohnsiedlungsbereichen<br />
(z.B. der Lebensmittelvollsortimenter Marktkauf, Lange Straße).<br />
Nicht integriert: Die nicht integrierte Lage umfasst sämtliche Standorte, die nicht im Zusammenhang<br />
mit der Wohnbebauung stehen, z.B. Einzelhandelsbetriebe an Hauptausfallstraßen<br />
bzw. Bundesstraßen und autokundenorientierten Standorten (z.B. das Einrichtungshaus Hansel,<br />
Knäppenstraße).<br />
13<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Zentrale Lagen: Diese zeichnen sich durch städtebauliche und funktionale Kriterien aus. Sie<br />
besitzen entsprechend einer Einordnung in Haupt-, Neben- und Nahversorgungszentren eine<br />
Versorgungsfunktion für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet oder siedlungsräumliche Teilbereiche (<strong>Stadt</strong>teile).<br />
Kennzeichnend ist insbesondere eine Multifunktionalität, d.h. Mischung von unterschiedlichen<br />
Nutzungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen, aber auch Gastronomie, Kultur und<br />
Freizeit. Diese Bereiche sind schützenswert im Sinne der §§ 2 (2), 9 (2a) und 34 (3) BauGB sowie<br />
§ 11 (3) BauNVO und des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.<br />
Daneben wurde eine kleinräumige Zuordnung der Betriebe unter Bezug auf die <strong>Delbrück</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>teile vorgenommen. Dabei wurden die folgenden zehn <strong>Stadt</strong>teile berücksichtigt (vgl. dazu<br />
auch Karte 1):<br />
• <strong>Delbrück</strong><br />
• Anreppen<br />
• Bentfeld<br />
• Boke<br />
• Hagen<br />
• Lippling<br />
• Ostenland<br />
• Schöning<br />
• Steinhorst<br />
• Westenholz<br />
Karte 1:<br />
Erhebungseinheiten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Quelle: DGK 5; eigene Darstellung<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
14
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Die durchgeführte flächendeckende Begehung und Vollerhebung des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels<br />
im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet stellt eine wesentliche Grundlage zur Analyse und Bewertung der<br />
strukturellen Merkmale des Einzelhandelsangebotes der Gesamtstadt - im Allgemeinen - dar. Im<br />
Speziellen, insbesondere vor dem Hintergrund des innerstädtischen Geschäftszentrums und der<br />
Grundversorgungsstruktur in den einzelnen <strong>Stadt</strong>teilen, lassen sich Rahmenbedingungen<br />
analysieren, die in die zukünftigen gesamtstädtischen, insbesondere nahversorgungsrelevanten<br />
Handlungserfordernisse und planungsrelevanten Aussagen, einfließen. Gleichzeitig ist diese detaillierte<br />
Vorgehensweise im Hinblick auf die im Rahmen des Konzeptes zu erarbeitende „<strong>Delbrück</strong>er<br />
Sortimentsliste“ zwingend geboten.<br />
Unter Berücksichtigung der Verkaufsflächen der Einzelhandelsbetriebe innerhalb des <strong>Stadt</strong>gebietes<br />
sowie der im Rahmen der städtebaulichen Analyse durchgeführten räumlichen Einordnung<br />
der Betriebe in verschiedene Lagekategorien können die absatzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ermittelt werden, die in die zukünftigen Handlungserfordernisse<br />
und stadtplanungsrelevanten Aussagen einfließen.<br />
2.2 Nachfrageseite<br />
Die zweite Säule der Grundlagenermittlung stellt die Analyse der Nachfragesituation dar. Sie<br />
muss ein umfassendes Bild über die spezifischen Einkaufsgewohnheiten und -präferenzen der<br />
<strong>Delbrück</strong>er Bevölkerung liefern und auf diese Weise Rückschlüsse auf den Angebots- und Leistungsstand<br />
des Einzelhandels ermöglichen.<br />
Sekundärstatistische Daten<br />
Die modellgestützte Schätzung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft innerhalb von Einzelhandelsgutachten<br />
und -analysen zählt zu den Arbeitsschritten, die methodisch nur unzureichend<br />
abgesichert sind. Da sowohl in der amtlichen Statistik als auch in sonstigen statistischen Quellen<br />
keine Daten und Angaben über Einkommen und Kaufkraftpotenzial zu Verfügung stehen, muss<br />
der Wert der vorhandenen, einzelhandelsrelevanten Kaufkraft durch Regionalisierung entsprechender<br />
Daten des privaten Verbrauchs aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung induziert<br />
werden. Entsprechende Werte werden u.a. jährlich von der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH,<br />
Köln oder der GfK Gesellschaft für Konsum und Absatzforschung, Nürnberg herausgegeben. In<br />
der vorliegenden Untersuchung wird auf Daten der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln<br />
zurückgegriffen, die in Teilen modifiziert wurden und an den der Erhebung zu Grunde gelegten<br />
Branchenschlüssel (vgl. dazu Tabelle 1) angepasst wurden.<br />
Die sogenannten einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffern, die jährlich veröffentlicht werden,<br />
vermitteln das Niveau des Kaufkraftpotenzials einer räumlichen Teileinheit (Kommune) im<br />
Verhältnis zu dem des gesamten Bundesgebietes. Ein errechneter Wert unter dem Indexwert<br />
100 (Bundesdurchschnitt) weist auf ein um den entsprechenden Prozentsatz niedrigeres Kaufkraftniveau<br />
im Vergleich zum Bundesdurchschnitt hin. Bewegt sich der lokalspezifische Wert<br />
über dem Indexwert 100, liegt entsprechend ein vergleichsweise höheres Kaufkraftniveau vor.<br />
Ergänzend zu den vorab beschriebenen Quellen bilden die Literaturanalyse, sekundärstatistische<br />
Materialien (u.a. Gutachten, Pläne, Programme, Vorlagen und Veröffentlichungen) und sonstige<br />
15<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Quellen (u.a. lokale Tageszeitungen) weitere wichtige Informationsgrundlagen der vorliegenden<br />
Untersuchung.<br />
2.3 Städtebauliche Analyse<br />
Im Rahmen einer auf den Untersuchungsgegenstand ausgerichteten städtebaulichen Analyse<br />
wurden Einzelhandelsstrukturen im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet, also das innerstädtische Geschäftszentrum<br />
und die Nahversorgungszentren ebenso wie die übrigen die Standortstruktur prägenden<br />
bzw. relevanten Einzelhandelsstandorte bezüglich ihrer räumlichen Lage, ihrer Funktionen und<br />
der funktionalen Vernetzung untersucht. Folgende Kriterien sind Bestandteile der städtebaulichen<br />
Analyse:<br />
• Lage der Einzelhandelsstandorte im <strong>Stadt</strong>gebiet / Lage von Magnetbetrieben<br />
• Struktur und Ausdehnung von Einzelhandelslagen<br />
• Verkehrliche Erreichbarkeit und ruhender Verkehr<br />
• Bebauungsstruktur<br />
• Gestaltung des öffentlichen Raumes / Eingangssituation / Einkaufsatmosphäre<br />
• räumliche / synergetische Effekte und Erweiterungsmöglichkeiten sowie<br />
• Nutzungsmischung, insbesondere mit öffentlichen und privaten Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben<br />
bzw. kulturellen / sozialen / kirchlichen Einrichtungen.<br />
Im Rahmen der Analyse der Einzelhandelslagen werden die in der Innenstadt vorhandenen Einzelhandelsdichten<br />
bestimmt. Die Einzelhandelsdichte beschreibt den Anteil der Einzelhandelsbetriebe<br />
im Vergleich zu anderen Nutzungsarten wie Gastronomie, Dienstleistungs- oder Wohnnutzungen.<br />
Hauptlagen weisen in der Regel einen durchgehenden Einzelhandelsbesatz von 90<br />
bis 100 % auf. Bei geringen Einzelhandelsdichten von 0 bis 25 % oder auch bei 25 bis 50 % ist<br />
demnach eine Dominanz anderer Nutzungen vorhanden.<br />
Die städtebauliche Analyse ist ein wichtiger integraler Bestandteil des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>. Sie liefert die Grundlage zur Ableitung städtebaulicher Handlungsempfehlungen<br />
für die Zentren der <strong>Stadt</strong> und die entsprechende Einzelhandelssteuerung. Gleichzeitig<br />
stellt sie aber auch einen unbedingt notwendigen Arbeitsschritt zur räumlichen Abgrenzung der<br />
zentralen Versorgungsbereiche im Sinne der §§ 2 (2) und 34 (3) BauGB und des § 11 (3) BauN-<br />
VO und § 9 (2a) BauGB sowie des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel dar.<br />
In diesem Zusammenhang ist deutlich darauf hinzuweisen, dass die Fixierung der räumlichen<br />
Ausdehnung eines zentralen Versorgungsbereiches vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung<br />
5 keine planerische „Abgrenzungsübung“ sondern ein notwendiger Schritt ist, um eine<br />
rechtsichere Grundlage für spätere Entscheidungen im Rahmen kommunaler Einzelhandelsentwicklungen<br />
zu bieten.<br />
5<br />
Vgl. dazu u.a. Urteile des BVerwG vom 11.10.2007 (AZ 4 C 7.07) sowie des OVG NRW vom 25.10.2007 (AZ 7A<br />
1059/06)<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
16
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
2.4 Untersuchungsaufbau und Kommunikationsstruktur<br />
Die Untersuchung gliedert sich in drei wesentliche Bausteine (vgl. dazu Abbildung 1): die Analyse<br />
der Angebots- und Nachfrageseite in <strong>Delbrück</strong> zum Status-Quo, die perspektivische Betrachtung<br />
von Entwicklungspotenzialen und einer künftigen Steuerungsstrategie sowie dem <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
mit seinen konzeptionellen Bausteinen (Zielen, Standortstruktur, Grundsätzen<br />
zur Umsetzung). Das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.v. § 1<br />
(6) Nr. 11 BauGB. Die Verbindlichkeit – im Sinne einer kommunalen Eigenbindung bzw. als<br />
Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung – ist schließlich<br />
durch eine entsprechende Beschlussfassung im Rat der <strong>Stadt</strong> herzustellen.<br />
Abbildung 1:<br />
Bausteine der Untersuchung<br />
Status-Quo<br />
Perspektive<br />
Ziel<br />
1<br />
Angebots- u.<br />
Nachfrageanalyse<br />
2<br />
Potenziale<br />
Strategien<br />
Instrumente<br />
3<br />
Entwurf<br />
<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
4<br />
Beschluss<br />
<strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Prozessbegleitung<br />
Neben einer umfassenden Analyse und Bewertung der Angebots- und Nachfragestruktur bei der<br />
Konzepterstellung ist es erstrebenswert, gleichrangig die Akteure aus der lokalen Kaufmannschaft<br />
sowie der Politik und Verwaltung für Fragen im Überschneidungsbereich von Einzelhandels-<br />
und <strong>Stadt</strong>entwicklung in den Arbeitsprozess einzubinden. Ein entsprechender fachbezogener<br />
Dialog verbessert die Qualität der Untersuchung und stößt einen Diskussionsprozess – auch<br />
nach Ablauf der begleiteten Untersuchung – an. Nur wenn dieser Dialog bereits während der<br />
Untersuchung beginnt und die Akteure Einfluss auf die Fragestellungen nehmen können, ist die<br />
Basis für eine konstruktive Fortsetzung – nach Abschluss der Untersuchung – gegeben. Wenn<br />
aus einer Beteiligung eine Mitwirkung geworden ist, kann auch mit einer breiten Akzeptanz der<br />
Ergebnisse und Empfehlungen gerechnet werden.<br />
Durch einen breit angelegten Kommunikationsprozess wurde in <strong>Delbrück</strong> insbesondere der lokale<br />
Sachverstand in den Prozess eingebracht. Die Diskussion der Ergebnisse, bereits während der<br />
Erarbeitung des Konzeptes, in einem internen Arbeitskreis, einem Workshop und die Berichterstattung<br />
in politischen Gremien und in der Werbegemeinschaft DEMAG führten zu einer größeren<br />
Transparenz der Inhalte und ihrer Transformation in die entsprechenden Institutionen, Gremien<br />
und Akteure.<br />
17<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
An dieser Stelle sei allen Mitwirkenden für die konstruktive Mitarbeit gedankt.<br />
3 Übergeordnete standortrelevante Rahmenbedingungen der<br />
Zentren- und Einzelhandelsstruktur in <strong>Delbrück</strong><br />
Zur grundsätzlichen Einordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> hinsichtlich der einzelhandelsrelevanten und<br />
städtebaulichen Situation erfolgt nachstehend eine Übersicht der Rahmenbedingungen, die sich<br />
direkt oder indirekt auf die Positionierung, die kundenseitige Inanspruchnahme und somit auch<br />
auf die Prosperität des Einzelhandelsstandortes <strong>Delbrück</strong> auswirken können.<br />
3.1 Rolle in der Region und verkehrliche Anbindung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> befindet sich im Osten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, im Nordwesten<br />
des ostwestfälischen Kreises Paderborn. Im Westen grenzt die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> an die Städte<br />
Rietberg und Verl (Kreis Gütersloh). Die nordöstliche und östliche Begrenzung bilden die Gemeinde<br />
Hövelhof und die <strong>Stadt</strong> Paderborn und die südliche Begrenzung die Städte Salzkotten<br />
und Lippstadt (Kreis Soest).<br />
Im Rahmen der Landesplanung wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als Mittelzentrum eingestuft (vgl. Karte<br />
2). Die nächstgelegenen Oberzentren sind die Städte Paderborn (rund 20 Autominuten) und<br />
Bielefeld (rund 45 Autominuten).<br />
Karte 2:<br />
Lage im Raum<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße 64 (Rheda-Wiedenbrück – Paderborn).<br />
In einem Radius von 25 km ist die Anbindung an Bundesautobahnen (A 33, A 44 und<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
18
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
A 2) gegeben. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist nicht an den Bahnverkehr angebunden. Nächstgelegene<br />
Bahnhöfe befinden sich in Paderborn, Salzkotten, Rheda-Wiedenbrück und Lippstadt. Einerseits<br />
ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> für den Kfz-Verkehr somit gut zu erreichen, andererseits sind aber auch<br />
andere (überregionale) Wettbewerbsstandorte, wie Paderborn oder Bielefeld, für die <strong>Delbrück</strong>er<br />
Bevölkerung gut erreichbar.<br />
3.2 Bevölkerung und Siedlungsstruktur<br />
Die Siedlungsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist in der nachfolgenden Karte dargestellt und zeigt<br />
einen räumlichen Schwerpunkt im zentralen <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
Karte 3:<br />
Siedlungsstruktur <strong>Delbrück</strong><br />
Quelle: DGK 5; eigene Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Der Siedlungsschwerpunkt der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> liegt mit rund 11.420 Einwohnern (38 % der Gesamtbevölkerung<br />
<strong>Delbrück</strong>s) im gleichnamigen zentralen <strong>Stadt</strong>teil, in dem sich auch die Innenstadt<br />
befindet (vgl. dazu Karte 3 und Tabelle 2). In den übrigen neun <strong>Stadt</strong>teilen stellt sich die<br />
Siedlungsstruktur dörflich strukturiert dar und wird weitgehend durch einen hohen Anteil an<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt.<br />
19<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 2:<br />
Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> nach <strong>Stadt</strong>teilen<br />
<strong>Stadt</strong>teil<br />
Einwohner<br />
Anreppen 1.340<br />
Bentfeld 1.360<br />
Boke 2.610<br />
<strong>Delbrück</strong> 11.420<br />
Hagen 2.380<br />
Lippling 2.130<br />
Ostenland 3.030<br />
Schöning 1.290<br />
Steinhorst 780<br />
Westenholz 3.690<br />
gesamt 30.030<br />
Quelle: Einwohnermeldeamt <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand 12/2010), gerundete Werte<br />
Die nächstgrößeren <strong>Stadt</strong>teile mit rund 3.690 bzw. 3.030 Einwohnern sind der <strong>Stadt</strong>teil Westenholz<br />
im westlichen <strong>Stadt</strong>gebiet und der <strong>Stadt</strong>teil Ostenland, welcher östlich an den <strong>Stadt</strong>teil<br />
<strong>Delbrück</strong> angrenzt. In den nördlichen <strong>Stadt</strong>teilen Steinhorst, Lippling und Schöning leben insgesamt<br />
rund 4.200 Einwohner, wobei Steinhorst mit lediglich rund 780 Einwohnern der kleinste<br />
<strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong>s ist. Der westlich an den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong> angrenzende <strong>Stadt</strong>teil Hagen zählt<br />
rund 2.380 Einwohner. In den <strong>Stadt</strong>teilen Boke und Anreppen, die die südliche Begrenzung des<br />
<strong>Stadt</strong>teils <strong>Delbrück</strong> bilden, leben insgesamt rund 3.950 Einwohner. Der <strong>Stadt</strong>teil Bentfeld im<br />
Südosten, der wie der <strong>Stadt</strong>teil Westenholz nicht an den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong> angrenzt, zählt rund<br />
1.360 Einwohner. Insgesamt erstreckt sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> über eine Fläche von rund 157<br />
km² und zählt insgesamt rund 30.030 Einwohner.<br />
3.3 Einzelhandelsrelevante und sekundärstatistische Einordnung<br />
Die nachfolgende Karte 4 und Tabelle 3 geben einen Überblick, wie sich die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> insbesondere<br />
bezogen auf die landesplanerische Einordnung und das einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau<br />
im Vergleich zu ihren Nachbargemeinden darstellt. Landesplanerisch sind die Nachbargemeinden<br />
wie folgt eingestuft:<br />
• Grundzentren: Augustdorf, Bad Lippspringe, Borchen, Hövelhof, Langenberg, Salzkotten,<br />
Schlangen, Schloß Holte-Stukenbrock und Verl<br />
• Mittelzentren: Geseke, Gütersloh, Lippstadt, Rheda-Wiedenbrück und Rietberg<br />
• Oberzentrum: Paderborn<br />
In Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer ergeben<br />
sich unterschiedliche, einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenziale für die einzelnen Kommunen.<br />
Mit einer einzelhandelsrelevanten Kaufkraftkennziffer von 99,1 liegt <strong>Delbrück</strong> leicht unter<br />
dem Bundesdurchschnitt (Indexwert = 100) des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveaus und<br />
bewegt sich im Mittelfeld der Nachbargemeinden.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
20
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 4:<br />
Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern<br />
Quelle: eigene Darstellung; einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern:<br />
IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln, 2010<br />
Tabelle 3: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern in der Region 2010<br />
einzelhandelsrelevante<br />
Zugehöriger<br />
Kommune<br />
Einwohner Kaufkraft in Kaufkraftkennziffer<br />
Kreis<br />
Mio. Euro<br />
Augustdorf Lippe 9.582 41,7 88,3<br />
Bad Lippspringe Paderborn 15.126 73,1 97,1<br />
Borchen Paderborn 13.597 67,2 99,2<br />
<strong>Delbrück</strong> Paderborn 30.030 148,6 99,1<br />
Geseke Soest 20.810 99,6 96,3<br />
Gütersloh Gütersloh 96.343 501,9 104,0<br />
Hövelhof Paderborn 15.938 77,9 98,2<br />
Langenberg Gütersloh 8.193 41,0 100,2<br />
Lippstadt Soest 66.924 336,7 100,8<br />
Paderborn Paderborn 144.811 703,3 97,6<br />
Rheda-Wiedenbrück Gütersloh 46.951 241,4 102,8<br />
Rietberg Gütersloh 28.828 144,1 100,1<br />
Salzkotten Paderborn 24.913 122,4 98,6<br />
Schlangen Lippe 8.833 43,0 97,7<br />
Schloß Holte-Stukenbrock Gütersloh 26.154 133,4 102,1<br />
Verl Gütersloh 24.908 129,2 103,6<br />
Quelle: eigene Darstellung; IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln, 2010 6<br />
6 Die Daten der IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln wurden modifiziert und an den der Erhebung zu Grunde<br />
gelegten Branchenschlüssel angepasst (vgl. dazu Kapitel 2.2).<br />
21<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Auf der Basis eines einzelhandelsrelevanten, jährlichen Pro-Kopf-Verbrauches im Bundesdurchschnitt<br />
von rund 5.100 Euro / Kopf ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> in Abhängigkeit von der<br />
Einwohnerzahl und dem einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveau ein Kaufkraftpotenzial von<br />
rund 148,6 Mio. Euro (Stand 2010).<br />
4 Einzelhandelsstruktur der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Eine unabdingbare Grundlage für die Bewertung der Einzelhandelssituation in <strong>Delbrück</strong> sowie<br />
die Ableitung einer künftigen Steuerungsstrategie für den Einzelhandel bildet die Untersuchung<br />
der Einzelhandelsstruktur, nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte.<br />
Auf Grundlage der im November 2010 durchgeführten flächendeckenden Einzelhandelserhebung<br />
sowie der städtebaulichen und einzelhandelsbezogenen Beurteilung der Versorgungsstandorte<br />
und -bereiche wird die Angebotsseite des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels analysiert. Dabei<br />
wird die Analyse jeweils differenziert für die Gesamtstadt sowie die räumlichen Angebotsschwerpunkte<br />
vorgenommen.<br />
4.1 Gesamtstädtische Struktur<br />
Das gesamtstädtische Bild der Einzelhandelssituation zum Erhebungszeitpunkt (November 2010)<br />
wird im Folgenden dargestellt:<br />
• Auf gesamtstädtischer Ebene existieren in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> 209 Einzelhandelsbetriebe mit<br />
einer Verkaufsfläche von rund 88.300 m² (ohne Leerstände).<br />
• Die einwohnerbezogene Verkaufsfläche beträgt 2,94 m² und rangiert über dem bundesdeutschen<br />
Durchschnittswert von 1,4 m² Verkaufsfläche / Einwohner.<br />
• Auf den großflächigen Einzelhandel (Betriebe ab 800 m² Verkaufsfläche) entfallen 21 Betriebe<br />
im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet. Sie nehmen eine Verkaufsfläche von rund 60.800 m² ein,<br />
das entspricht einem Anteil von 69 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche.<br />
• Die durchschnittliche Verkaufsfläche je Betrieb beträgt rund 420 m² und liegt damit<br />
deutlich über dem bundesdurchschnittlichen Wert von rund 230 m² pro Betrieb. Dieser Wert<br />
veranschaulicht die prägende Bedeutung des großflächigen Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong>.<br />
• Im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet stehen 16 Ladenlokale mit einer Verkaufsfläche von rund<br />
1.520 m² leer. Dies entspricht einer Leerstandsquote von 7,1 %. Bis zu 10 % Leerstand in<br />
einer Gemeinde werden noch als üblich bewertet, da diese Größenordnung als Obergrenze<br />
für eine natürliche Fluktuationsrate gilt, wobei jedoch bei einer weitergehenden Bewertung<br />
u.a. die Dauer, die Größe und die Lage einzelner Leerstände zu analysieren sind. Es ist festzuhalten,<br />
dass sich die Leerstandssituation in <strong>Delbrück</strong> derzeit keineswegs kritisch darstellt.<br />
Das Verkaufsflächenangebot des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels, gegliedert nach übergeordneten<br />
Warengruppen, verdeutlicht die nachfolgende Tabelle:<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
22
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 4:<br />
Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächen des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong><br />
Warengruppe<br />
Anzahl<br />
der<br />
Betriebe*<br />
Verkaufsfläche<br />
Einwohnerbezogene<br />
Verkaufsflächenausstattung<br />
Anteil an der<br />
Gesamtverkaufsfläche<br />
in m² in % in m²<br />
Nahrungs- und Genussmittel 66 11.100 12,5 0,37<br />
Blumen / Zoo 5 3.550 4,0 0,12<br />
Gesundheit und Körperpflege 14 2.100 2,4 0,07<br />
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren /<br />
Bücher / Zeitungen / Zeitschriften 7 1.050 1,2 0,03<br />
Überwiegend kurzfristiger Bedarf 92 17.800 20,1 0,59<br />
Bekleidung / Textilien 27 5.250 5,9 0,17<br />
Schuhe / Lederwaren 9 1.850 2,1 0,06<br />
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren<br />
1 2.900 3,3 0,10<br />
Spielwaren / Hobbyartikel 5 900 1,0 0,03<br />
Sport und Freizeit 5 700 0,8 0,02<br />
Überwiegend mittelfristiger Bedarf 47 11.600 13,1 0,39<br />
Wohneinrichtung 11 6.450 7,3 0,22<br />
Möbel 7 12.400 14,1 0,41<br />
Elektro / Leuchten 6 3.150 3,5 0,10<br />
Elektronik / Multimedia 8 1.250 1,4 0,04<br />
Medizinische und orthopädische<br />
Artikel 7 450 0,5 0,01<br />
Uhren / Schmuck 1 150 0,2 0,01<br />
Baumarktsortimente 18 23.350 26,4 0,78<br />
Gartenmarktsortimente 11 11.650 13,2 0,39<br />
Überwiegend langfristiger Bedarf 69 58.850 66,6 1,96<br />
Sonstiges 1 100 0,1 0,00<br />
gesamt / Durchschnitt 209 88.300 100,0 2,94<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />
* Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />
Unter quantitativen Gesichtspunkten ist der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel wie folgt gekennzeichnet:<br />
• Insgesamt 58.850 m² bzw. 67 % der gesamtstädtischen Verkaufsfläche werden in den<br />
Warengruppen der überwiegend langfristigen Bedarfsstufe in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> vorgehalten.<br />
Diese Warengruppe ist vor allem geprägt durch die Angebote in den Warengruppen<br />
Bau- und Gartenmarktsortimente (insgesamt rund 35.000 m² Verkaufsfläche) sowie Möbel<br />
23<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
(rund 12.400 m² Verkaufsfläche). Gemeinsam umfassen sie einen Anteil von mehr als 80 %<br />
an der Verkaufsfläche innerhalb der Bedarfsstufe.<br />
• Rund 17.800 m² Verkaufsfläche bzw. ein Anteil von 20 % an der Gesamtverkaufsfläche<br />
entfallen auf die Warengruppen der überwiegend kurzfristigen Bedarfsstufe. Hierbei tritt –<br />
entsprechend des typischen Bildes auch in anderen Kommunen – die Warengruppe Nahrungs-<br />
und Genussmittel quantitativ hervor. Sie ist mit rund 11.100 m² Verkaufsfläche<br />
und einem Anteil von 13 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche in der <strong>Delbrück</strong>er<br />
Einzelhandelslandschaft vertreten. Damit liegt die Verkaufsfläche im Bereich der Warengruppe<br />
Nahrungs- und Genussmittel mit 0,37 m² pro Einwohner nur leicht unter dem bundesdeutschen<br />
Durchschnitt von 0,38 - 0,40 m² Verkaufsfläche pro Einwohner.<br />
• Auf die Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsstufe entfällt ein Anteil von 13 % an<br />
der gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Hier ragt die innerstädtische Leitbranche Bekleidung /<br />
Textilien mit einem Verkaufsflächenangebot von rund 5.250 m² Verkaufsfläche bzw. 6 %<br />
an der Gesamtverkaufsfläche hervor.<br />
Im Vergleich zur Einzelhandelsuntersuchung aus dem Jahr 2004 ist festzuhalten, dass sich der<br />
<strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel, auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einwohnerzahl, positiv<br />
entwickelt hat.<br />
Tabelle 5: Kennwerte des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels im Vergleich 2004 zu 2010<br />
Anzahl der Einzelhandelsbetriebe<br />
(ohne Leerstände)<br />
Verkaufsfläche in m² (gerundet,<br />
ohne Leerstände)<br />
Durchschnittliche Verkaufsfläche pro<br />
Betrieb in m² (gerundet)<br />
2004* 2010<br />
203 209<br />
61.200 88.300<br />
302 425<br />
Verkaufsflächenausstattung in m²<br />
2,06 2,94<br />
pro Einwohner (gerundet)<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010);<br />
Verträglichkeitsanalyse geplanter Einzelhandelsnutzungen im <strong>Stadt</strong>kern von <strong>Delbrück</strong>, 2005<br />
*Erhebungszeitraum: Oktober 2004<br />
• Der Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong> ist quantitativ gut aufgestellt.<br />
• Es besteht ein attraktiver Mix aus inhabergeführten und filialisierten ebenso wie aus kleinflächigen<br />
und großflächigen Betrieben.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
24
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Großflächiger Einzelhandel<br />
Insgesamt 21 großflächige Betriebe 7 bilden mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rund<br />
60.800 m² einen Anteil von rund 69 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Angebotsschwerpunkte<br />
liegen neben Betrieben mit den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel oder<br />
Gartenmarktsortimenten vor allem im Bereich der Baumarktsortimente und Möbel. Der größte<br />
Betrieb im <strong>Stadt</strong>gebiet ist der Möbelmarkt Hansel mit rund 17.600 m² Verkaufsfläche, gefolgt<br />
von den Baumärkten Gerwing (ehemals Bussemas) 8 mit rund 10.000 m² Verkaufsfläche und Obi<br />
mit rund 6.300 m² Verkaufsfläche (vgl. Karte 5).<br />
Karte 5:<br />
Großflächige Einzelhandelsbetriebe im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong><br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Insgesamt ist festzuhalten, dass das Einzelhandelsangebot in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ein Spektrum<br />
über alle Warengruppen umfasst, jedoch z.T. geringer Breite und Tiefe. Zur weiteren Bewertung<br />
dieses quantitativen Angebotes im Hinblick auf stadtentwicklungsrelevante Aspekte und Entwicklungsspielräume<br />
sind darüber hinaus vor allem auch qualitative, strukturelle und räumliche<br />
Kriterien, wie beispielsweise die Lage der entsprechenden Einzelhandelseinrichtungen in einem<br />
7 Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind in Abgrenzung zum sonstigen Einzelhandel planungsrechtlich eine eigenständige<br />
Nutzungsart. Die Einstufung als großflächiger Betrieb erfolgt nach § 11 (3) BauNVO mit Überschreiten einer<br />
Verkaufsfläche von 800 m²; dies entspricht einer Bruttogeschossfläche von rund 1.200 m². (Vgl. dazu auch: Bundesverwaltungsgericht<br />
Leipzig, Pressemitteilung: Entscheidung zum großflächigen Einzelhandel. Demnach ist ein Einzelhandelsbetrieb<br />
als großflächig einzuordnen, wenn er eine Verkaufsfläche von 800 m² überschreitet (Urteile vom<br />
24.11.2005: BVerwG 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05 und 4 C 8.05)).<br />
8 Am 01.08.2011 wurde die Firma Bussemas von der Firma Gerwing übernommen.<br />
25<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Zentrum oder dezentral sowie nachfrageseitige Entwicklungen zu berücksichtigen. Diese werden,<br />
ausgerichtet auf den Untersuchungsgegenstand, insbesondere auch auf Ebene der Versorgungs-<br />
und Standortbereiche in den folgenden Kapiteln näher untersucht.<br />
4.2 Räumliche Differenzierung des Einzelhandelsangebotes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
In einem ersten Schritt wird dabei die Verteilung des Einzelhandelsangebotes auf die Lage der<br />
Betriebe in Bezug auf ihre städtebauliche und siedlungsräumliche Integration betrachtet. Darüber<br />
hinaus berücksichtigt die Analyse insbesondere in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt und den Nahversorgungszentren<br />
städtebauliche wie funktionale bzw. einzelhandelsrelevante Aspekte gleichermaßen<br />
und ist somit im Rahmen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es eine unverzichtbare Grundlage<br />
zur Ableitung der räumlichen Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche.<br />
Karte 6 gibt einen Überblick über die Verteilung der Einzelhandelsbetriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet.<br />
Der räumliche und quantitative Schwerpunkt zeichnet sich im zentralen Hauptsiedlungsbereich<br />
bzw. der Innenstadt (vgl. dazu Kapitel 4.2.1) von <strong>Delbrück</strong> ab. Daneben treten die zentralen<br />
Lagen in Lippling, Ostenland sowie Westenholz (vgl. dazu Kapitel 4.2.2 bis 4.2.4) besonders<br />
hervor. Darüber hinaus ergänzen großflächige Einzelhandelsbetriebe in solitären Lagen das<br />
gesamtstädtische Einzelhandelsangebot (vgl. dazu Kapitel 4.2.5).<br />
Karte 6:<br />
Lage der Einzelhandelsbetriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
26
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
4.2.1 Innenstadt (Hauptzentrum)<br />
Die Innenstadt bildet den räumlichen Kern der <strong>Stadt</strong> und stellt den Versorgungsschwerpunkt<br />
dar. Sie erstreckt sich von der Lange Straße über die Thülecke bis hin zur Oststraße. Ergänzende<br />
Einzelhandelslagen befinden sich nördlich an der Lipplinger Straße und am Brenkenkamp.<br />
Der Einzelhandel, Leitfunktion der Innenstadt, ist vor allem entlang der Ortsdurchfahrt, also am<br />
Verkehrsband Oststraße, Thülecke und Lange Straße lokalisiert. Er ist daher besonders gut erreichbar,<br />
leidet aber auch gleichzeitig unter den verkehrlichen Belastungen, unter den erheblichen<br />
Raumansprüchen des mobilisierten Individualverkehrs sowie unter den Luft- und<br />
Lärmemissionen. Es handelt sich dabei weitgehend um inhabergeführten Facheinzelhandel, der<br />
überwiegend attraktiv aufgestellt ist.<br />
Die Innenstadt zeichnet sich durch eine gute Mischung der Funktionen aus. Bildungs- und Kultureinrichtungen,<br />
Kirchen und gastronomische Einrichtungen sind zentral verortet und üben eine<br />
starke Magnetwirkung für das Umland aus. Zudem wird in der Innenstadt oder in unmittelbarer<br />
Nähe zu ihr gewohnt.<br />
Vor diesem Hintergrund hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ein städtebauliches Entwicklungskonzept für ihre<br />
Innenstadt, unter Berücksichtigung der „Förderrichtlinien <strong>Stadt</strong>erneuerung 2008“, erstellen lassen.<br />
In einem breit angelegten Planungs- und Beteiligungsprozess entstand ein Integriertes<br />
Handlungskonzept 9 , das, ausgehend vom vorhandenen <strong>Stadt</strong>bild und aufbauend auf den bisherigen<br />
Planungen, konkrete Antworten auf die genannten Probleme und Fragestellungen liefert.<br />
Darüber hinaus sollen mit Fördergeldern aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive <strong>Stadt</strong>- und<br />
Ortsteilzentren“ die Konzeptbausteine in den nächsten Jahren realisiert werden.<br />
Das Konzept zur Stärkung der Innenstadt setzt auf eine Vielzahl unterschiedlicher Projekte, die<br />
entsprechend der Analyse und formulierten Zielsetzungen vom Umbau des zentralen Alten<br />
Marktes bis hin zur Aufwertung des öffentlichen Raums durch Kunstobjekte und Grün sowie die<br />
Attraktivierung des Gesichts der <strong>Stadt</strong> durch attraktivere Fassaden, also Investitionen der Privaten,<br />
reichen. Dadurch sollen neue Treffpunkte und Attraktionen in der Innenstadt entstehen. Im<br />
Kern geht es darum, die Aufenthaltsqualität für Besucher und Kunden, insbesondere im Hinblick<br />
auf Familien- und Seniorenfreundlichkeit deutlich zu erhöhen und so für Lebens- und Wohlfühlqualität<br />
und eine nachhaltige, auch ökonomisch wirksame Entwicklung der <strong>Stadt</strong> zu sorgen.<br />
Eine zentrale Voraussetzung für eine Aufwertung der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt liegt in der Reduzierung<br />
und Neuordnung des Verkehrs in der Ortsdurchfahrt, um die Emissionen deutlich zu<br />
reduzieren und Bummeln in sicherer Umgebung für alle <strong>Delbrück</strong>er zu ermöglichen. Nur<br />
dadurch kann langfristig nachhaltiger Städtebau im Zentrum betrieben werden. Die Aufwertung<br />
des Kirchplatzes oder des Marktes zur Verbesserung der Aufenthaltsmöglichkeiten stellt hier<br />
einen wichtigen Baustein dar.<br />
9 Junker und Kruse, SHP Ingenieure: Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von <strong>Delbrück</strong>, August 2011<br />
27<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Angebotsstruktur<br />
Insgesamt werden in der Innenstadt zum Zeitpunkt der Erhebung in 90 Betrieben rund<br />
18.250 m² Verkaufsfläche und damit 21 % der Gesamtverkaufsfläche der <strong>Stadt</strong> vorgehalten<br />
(vgl. dazu Tabelle 6).<br />
Der größte Anbieter und wichtiger Magnetbetrieb in der Innenstadt ist der Lebensmittelvollsortimenter<br />
Minipreis (rund 1.200 m² Verkaufsfläche), darüber hinaus sind als prägende Frequenzbringer<br />
im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels der Lebensmittelvollsortimenter Elli Markt<br />
(rund 900 m² Verkaufsfläche) sowie die Lebensmitteldiscounter Netto (rund 800 m² Verkaufsfläche),<br />
Lidl (rund 700 m² Verkaufsfläche) und Aldi (rund 700 m² Verkaufsfläche) zu nennen. In<br />
der Warengruppe Bekleidung / Textilien stellt das Fachgeschäft Dunschen (rund 1.200 m² Verkaufsfläche)<br />
den größten Anbieter dar. Des Weiteren sind in der Warengruppe Gesundheit und<br />
Körperpflege der Drogeriemarkt Rossmann (rund 500 m² Verkaufsfläche) und im Bereich Schuhe<br />
/ Lederwaren das Fachgeschäft Schuh Okay (rund 550 m² Verkaufsfläche) zu nennen, die<br />
jeweils in den Warengruppen die größten Anbieter darstellen. Darüber hinaus befinden sich mit<br />
dem Malerfachmarkt Scheller an der Oststraße, dem Raiffeisen Markt sowie dem Baustoffhandel<br />
Happe an der Lipplinger Straße auch Anbieter mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment in der<br />
Innenstadt von <strong>Delbrück</strong>.<br />
Insgesamt besteht in der Innenstadt ein umfassendes, zentrentypisches Angebot mit einem Betriebsformenmix<br />
aus Filialisten und inhabergeführten Fachgeschäften.<br />
In der folgenden Tabelle ist das Einzelhandelsangebot in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt differenziert<br />
nach Hauptwarengruppen dargestellt:<br />
Tabelle 6:<br />
Angebotssituation im innerstädtischen Zentrum von <strong>Delbrück</strong><br />
(Hauptzentrum)<br />
Warengruppe<br />
Anzahl der<br />
Betriebe*<br />
Verkaufsfläche<br />
in m² in % an gesamt<br />
Nahrungs- und Genussmittel 17 4.790 26,2%<br />
Blumen / Zoo 1 290 1,6%<br />
Gesundheit und Körperpflege 8 1.290 7,1%<br />
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />
Zeitungen / Zeitschriften 6 530 2,9%<br />
Überwiegend kurzfristiger Bedarf 32 6.890 37,7%<br />
Bekleidung / Textilien 24 4.630 25,3%<br />
Schuhe / Lederwaren 8 1.710 9,4%<br />
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren 1 340 1,9%<br />
Spielwaren / Hobbyartikel 2 180 1,0%<br />
Sport und Freizeit 1 460 2,5%<br />
Überwiegend mittelfristiger Bedarf 36 7.330 40,1%<br />
Wohneinrichtung 4 1.010 5,5%<br />
Möbel 2 570 3,1%<br />
Elektro / Leuchten - 20 0,1%<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
28
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Warengruppe<br />
Anzahl der<br />
Betriebe*<br />
Verkaufsfläche<br />
in m² in % an gesamt<br />
Elektronik / Multimedia 5 500 2,7%<br />
Medizinische und orthopädische<br />
Artikel 6 360 2,0%<br />
Uhren / Schmuck 1 160 0,9%<br />
Baumarktsortimente 3 1.140 6,2%<br />
Gartenmarktsortimente 1 260 1,4%<br />
Überwiegend langfristiger Bedarf 22 4.020 22,0%<br />
Sonstiges - 30 0,2%<br />
gesamt / Durchschnitt 90 18.270 100,0%<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />
* Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />
• Das Verkaufsflächenangebot im Bereich der Waren der kurzfristigen Bedarfsstufe umfasst<br />
insgesamt rund 6.900 m². Das Gros entfällt dabei auf die Warengruppen Nahrungs- und<br />
Genussmittel mit 4.800 m² Verkaufsfläche sowie Gesundheit und Körperpflege mit rund<br />
1.300 m² Verkaufsfläche. Neben den großen Lebensmittelmärkten ergänzen kleinere Lebensmittelanbieter,<br />
wie etwa Lebensmittelhandwerksbetriebe oder Fachgeschäfte und auch<br />
einzelne Betriebe mit Randsortimenten aus dem Bereich der kurzfristigen Bedarfsstufe, das<br />
Angebot.<br />
• Innerhalb der Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsdeckung nehmen die innerstädtischen<br />
Leitbranchen Bekleidung / Textilien mit rund 4.650 m² Verkaufsfläche sowie Schuhe /<br />
Lederwaren mit rund 1.700 m ² Verkaufsfläche einen besonderen quantitativen Stellenwert<br />
ein. Somit sind 88 % bzw. 92 % der gesamtstädtischen Verkaufsfläche dieser Warengruppen<br />
in der Innenstadt angesiedelt. Insgesamt entfällt in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt auf die<br />
mittelfristige Bedarfsstufe eine Verkaufsfläche von rund 7.350 m² Verkaufsfläche und somit<br />
knapp zwei Drittel der entsprechenden Gesamtverkaufsfläche der <strong>Stadt</strong>.<br />
• Das Warenangebot der langfristigen Bedarfsstufe ist im Innenstadtbereich von <strong>Delbrück</strong> mit<br />
rund 4.000 m² Verkaufsfläche vertreten. Dies entspricht lediglich einem Anteil an der Gesamtverkaufsfläche<br />
der <strong>Stadt</strong> von rund 5 %. Mehr als die Hälfte entfallen dabei auf die Warengruppen<br />
Baumarktsortimente und Möbel mit rund 1.150 m² Verkaufsfläche bzw. rund<br />
1.000 m² Verkaufsfläche. Die langfristige Bedarfsstufe ist geprägt durch typische nichtzentrenrelevante<br />
Sortimente (Bau-, Gartenmarktsortimente und Möbel), aber auch durch<br />
zentrenrelevante Sortimente wie Elektronik / Multimedia oder Uhren / Schmuck. Der größte<br />
Anbieter in der Warengruppe Elektronik / Multimedia befindet sich allerdings außerhalb der<br />
Innenstadt.<br />
29<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 7:<br />
Einzelhandelsbetriebe in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Die räumlich funktionale Struktur der Innenstadt<br />
Die <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt zeichnet sich durch ein dichtes Einzelhandelsangebot (vgl. dazu Karte<br />
7), hohe Passantenfrequenzen, einen zentrenrelevanten Branchenmix, eine innenstadttypische<br />
Anbieterstruktur sowie eine typische städtebauliche Gestaltung aus.<br />
Das Einzelhandelsangebot in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt wird durch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe<br />
ergänzt, die vor allem auch die zentrale, stadtweit übergreifende Versorgungsfunktion<br />
unterstreichen, dazu zählen u.a. Rathaus, Bildungseinrichtungen, kath. Bücherei, Bank /<br />
Sparkasse, Ärzte, Versicherungen, Krankenkassen und gastronomische Einrichtungen.<br />
Ein wichtiges Kriterium für die Abgrenzung des Geschäftszentrums in <strong>Delbrück</strong> ist die Nutzungsstruktur<br />
und die Differenzierung in Haupt-, Neben- und Ergänzungslagen. Die Einzelhandelsdichte<br />
beschreibt in diesem Zusammenhang das Verhältnis von Einzelhandelsnutzungen zu anderen<br />
Nutzungen wie Dienstleistungen, Gastronomie, Wohnen oder auch Leerständen in den<br />
Erdgeschossen der straßenbegleitenden Bebauung. Die Darstellung der Einzelhandelsdichten<br />
gibt ein anschauliches Bild der räumlichen Ausprägung des Geschäftszentrums und seiner unterschiedlichen<br />
Einzelhandelslagen (vgl. Karte 8). Somit werden insbesondere auch Konzentrationspunkte<br />
und zusammenhängende Lagen der Einzelhandelsnutzungen verdeutlicht.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
30
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 8:<br />
Einzelhandelsdichten in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt<br />
Quelle: DGK 5; eigene Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
4.2.2 Zentraler Bereich in Lippling<br />
Der zentrale Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Lippling befindet sich etwa 3,6 km (Luftlinie) entfernt von der<br />
<strong>Delbrück</strong>er Innenstadt und erstreckt sich über den Kreuzungsbereich Zur alten Kapelle, Zur<br />
Schmiede und der Westerwieher Straße.<br />
Angebotsstruktur<br />
Insgesamt umfasst das Einzelhandelsangebot des Lipplinger Hauptgeschäftsbereiches rund<br />
950 m² Verkaufsfläche, was einem Anteil von 1 % der Gesamtverkaufsfläche der <strong>Stadt</strong> entspricht.<br />
Größter Anbieter im Lipplinger Geschäftsbereich ist der Lebensmittelmarkt Nahkauf an<br />
der Straße Zur alten Kapelle.<br />
Der Angebotsschwerpunkt im zentralen Bereich Lippling liegt mit rund 450 m² Verkaufsfläche –<br />
geprägt durch einen Lebensmittelmarkt – in den Warengruppen der kurzfristigen Bedarfsdeckung,<br />
insbesondere in dem Sortimentsbereich Nahrungs- und Genussmittel und ist damit vor<br />
allem auf die Grund- bzw. Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>teil ausgerichtet.<br />
Ferner befinden sich in diesem zentralen Bereich Dienstleistungsbetriebe, dabei handelt es sich<br />
u.a. um eine Sparkasse, eine Volksbank, eine Grundschule, einen Friseur und gastronomische<br />
Angebote.<br />
31<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 7:<br />
Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Lippling<br />
Warengruppe<br />
Anzahl der<br />
Betriebe*<br />
Verkaufsfläche<br />
in m² in % an gesamt<br />
Nahrungs- und Genussmittel 3 400 40,0%<br />
Blumen / Zoo - - -<br />
Gesundheit und Körperpflege 1 < 100 7,4%<br />
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />
Zeitungen / Zeitschriften - < 100 1,1%<br />
Überwiegend kurzfristiger Bedarf 4 450 48,4%<br />
Bekleidung / Textilien 1 100 11,6%<br />
Schuhe / Lederwaren - - -<br />
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - < 100 1,1%<br />
Spielwaren / Hobbyartikel - - -<br />
Sport und Freizeit - - -<br />
Überwiegend mittelfristiger Bedarf 1 100 12,6%<br />
Wohneinrichtung 1 100 12,6%<br />
Möbel - - -<br />
Elektro / Leuchten 1 < 100 7,4%<br />
Elektronik / Multimedia - - -<br />
Medizinische und orthopädische<br />
Artikel - - -<br />
Uhren / Schmuck - - -<br />
Baumarktsortimente 1 200 20,0%<br />
Gartenmarktsortimente - - -<br />
Überwiegend langfristiger Bedarf 3 350 38,9%<br />
Sonstiges - - -<br />
gesamt / Durchschnitt 8 950 100,0%<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />
*Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
32
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 9:<br />
Zentraler Bereich in Lippling<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Die räumlich funktionale Struktur des zentralen Bereichs in Lippling<br />
Es ist festzuhalten, dass im zentralen Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Lippling eine aufgelockerte Bebauung<br />
mit dörflichem Zentrencharakter vorherrscht. Dieser wird geprägt durch Einzelhandelsnutzungen,<br />
die im Wesentlichen auf ein Angebot von Waren der kurzfristigen Bedarfsstufe ausgerichtet<br />
sind und durch öffentliche wie private Dienstleistungen sowie gastronomische Angebote ergänzt<br />
werden.<br />
4.2.3 Zentraler Bereich in Ostenland<br />
In 4,8 km Entfernung nordöstlich der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt befindet sich der zentrale Bereich<br />
des <strong>Stadt</strong>teils Ostenland. Dieser erstreckt sich im Kreuzungsbereich der Straßen Auf dem Haupte,<br />
Auf der Bache und Osterloher Straße.<br />
Angebotsstruktur<br />
Insgesamt umfasst der zentrale Bereich in dem <strong>Stadt</strong>teil Ostenland zum Zeitpunkt der Erhebung<br />
rund 2.450 m² Verkaufsfläche. Der größte Betrieb ist die Landgärtnerei Sporkmann mit rund<br />
1.700 m² Verkaufsfläche. Im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ist der Supermarkt Markant<br />
(rund 500 m² Verkaufsfläche) als funktionstragender Anbieter des Zentrums hervorzuheben.<br />
33<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 8:<br />
Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Ostenland<br />
Warengruppe<br />
Anzahl der<br />
Betriebe*<br />
Verkaufsfläche<br />
in m² in % an gesamt<br />
Nahrungs- und Genussmittel 3 500 20,5<br />
Blumen / Zoo 1 900 36,9<br />
Gesundheit und Körperpflege 1 200 7,8<br />
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />
Zeitungen / Zeitschriften - - -<br />
Überwiegend kurzfristiger Bedarf 5 1.600 65,2<br />
Bekleidung / Textilien - - -<br />
Schuhe / Lederwaren - - -<br />
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - < 100 3,7<br />
Spielwaren / Hobbyartikel - - -<br />
Sport und Freizeit - - -<br />
Überwiegend mittelfristiger Bedarf - < 100 3,7<br />
Wohneinrichtung - 500 20,9<br />
Möbel - - -<br />
Elektro / Leuchten - - -<br />
Elektronik / Multimedia - - -<br />
Medizinische und orthopädische<br />
Artikel - - -<br />
Uhren / Schmuck - - -<br />
Baumarktsortimente - - -<br />
Gartenmarktsortimente - 250 10,2<br />
Überwiegend langfristiger Bedarf - 750 31,1<br />
Sonstiges - - -<br />
gesamt / Durchschnitt 5 2.450 100,0<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />
*Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />
Die Angebotsstruktur ist überwiegend durch nahversorgungsrelevante Sortimente geprägt. Etwa<br />
65 % der Verkaufsfläche sind den Warengruppen der kurzfristigen Bedarfsstufe zuzuordnen.<br />
Den quantitativen Schwerpunkt stellen die Warengruppen Blumen / Zoo sowie Nahrungs- und<br />
Genussmittel dar. Darüber hinaus besteht ein ergänzendes Einzelhandelsangebot in einzelnen<br />
Sortimentsbereichen der mittel- und langfristigen Bedarfsstufe. Hier tritt besonders die Warengruppe<br />
Wohneinrichtung hervor. Außerdem sind in diesem zentralen Bereich Dienstleitungsbetriebe<br />
anzutreffen, dabei handelt es sich u.a. um eine Sparkasse, eine Volksbank und einen Friseur.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
34
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 10:<br />
Zentraler Bereich in Ostenland<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Die räumlich funktionale Struktur des zentralen Bereichs in Ostenland<br />
Insgesamt ist der zentrale Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Ostenland mit seiner aufgelockerten Bebauung<br />
durch einen dörflichen Charakter geprägt. Hier findet man eine Bündelung unterschiedlicher<br />
Nutzungen: Einzelhandelsnutzungen, die im Hinblick auf die Nahversorgung im Wesentlichen<br />
auf ein Angebot von Waren der kurzfristigen Bedarfsstufe (Nahrungs- und Genussmittel) ausgerichtet<br />
sind, öffentliche Einrichtungen wie eine Mehrzweckhalle und die Kirche, Dienstleistungsbetriebe<br />
sowie ein gastronomisches Angebot.<br />
4.2.4 Zentraler Bereich in Westenholz<br />
Im Westen des <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiets befindet sich der zentrale Bereich des <strong>Stadt</strong>teils Westenholz.<br />
Dieser erstreckt sich entlang der Westenholzer Straße von der Knäppenstraße bis zur Suternstraße.<br />
Angebotsstruktur<br />
In der folgenden Tabelle ist das Einzelhandelsangebot in dem zentralen Bereich des <strong>Stadt</strong>teils<br />
Westenholz differenziert nach Hauptwarengruppen dargestellt:<br />
35<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 9:<br />
Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Westenholz<br />
Warengruppe<br />
Anzahl der<br />
Betriebe*<br />
Verkaufsfläche<br />
in m² in % an gesamt<br />
Nahrungs- und Genussmittel 5 650 63,2%<br />
Blumen / Zoo - < 100 1,9%<br />
Gesundheit und Körperpflege 3 200 19,8%<br />
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren / Bücher /<br />
Zeitungen / Zeitschriften 1 < 100 4,7%<br />
Überwiegend kurzfristiger Bedarf 9 950 88,7%<br />
Bekleidung / Textilien - - -<br />
Schuhe / Lederwaren - - -<br />
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren - < 100 2,8%<br />
Spielwaren / Hobbyartikel - - -<br />
Sport und Freizeit - - -<br />
Überwiegend mittelfristiger Bedarf - < 100 2,8%<br />
Wohneinrichtung - < 100 1,9%<br />
Möbel - - -<br />
Elektro / Leuchten 1 < 100 6,6%<br />
Elektronik / Multimedia - - -<br />
Medizinische und orthopädische Artikel - - -<br />
Uhren / Schmuck - - -<br />
Baumarktsortimente - - -<br />
Gartenmarktsortimente - - -<br />
Überwiegend langfristiger Bedarf 1 < 100 8,5%<br />
Sonstiges - < 100 0,9%<br />
gesamt / Durchschnitt 10 1.050 100,0%<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene Berechnung<br />
*Anzahl der Betriebe bezogen auf das vorgehaltene Kernsortiment<br />
Der zentrale Bereich verfügt über rund 1.050 m² Verkaufsfläche. Als Magnetbetrieb fungiert der<br />
Supermarkt Markant mit rund 500 m² Verkaufsfläche. Die Warengruppen der kurzfristigen Bedarfsstufe<br />
nehmen rund 89 % der Verkaufsfläche des zentralen Bereiches ein. Erwartungsgemäß<br />
stellen die Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Gesundheit und Körperpflege den<br />
quantitativen Schwerpunkt zur Sicherung der Nahversorgung für den umliegenden Wohnsiedlungsbereich<br />
dar. Sie prägen im Wesentlichen die auf die Nahversorgung ausgerichtete Funktion<br />
des Zentrums. Angebote aus dem Bereich der Warengruppen der mittel- und langfristigen Bedarfsdeckung<br />
haben nur ergänzenden Charakter und sind in geringer quantitativer Ausprägung,<br />
z.T. lückenhaft vorhanden.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
36
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Ergänzt wird das Einzelhandelsangebot durch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe, hierzu<br />
zählen eine Sparkasse, eine Volksbank sowie ein Arzt.<br />
Karte 11:<br />
Zentraler Bereich in Westenholz<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Die räumlich funktionale Struktur des zentralen Bereichs in Westenholz<br />
Insgesamt ist der zentrale Bereich im <strong>Stadt</strong>teil Westenholz mit seiner aufgelockerten Bebauung<br />
im Wesentlichen linear entlang der Westenholzer Straße zwischen der Einmündung zur Knäppenstraße<br />
bis zum Markant-Markt südlich der Einmündung Suternstraße ausgerichtet. Einen<br />
städtebaulichen Kristallisationspunkt stellt der Dorfplatz dar. Der dörfliche Zentrencharakter wird<br />
durch unterschiedliche Nutzungen geprägt, dazu gehören neben dem vor allem auf die Grundversorgung<br />
ausgerichteten Einzelhandelsangebot auch Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe.<br />
4.2.5 Weitere Einzelhandelsstandorte<br />
Im gesamtstädtischen Kontext der Versorgungsstruktur sind neben den zentralen Bereichen in<br />
<strong>Delbrück</strong> auch zahlreiche solitäre Standorte des Einzelhandels vertreten. Diese befinden sich in<br />
städtebaulich integrierter oder nicht integrierter Lage des Siedlungsbereichs der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>.<br />
Neben den großflächigen Anbietern Marktkauf, Pfennigpfeifer und Super-Schnäppchen, die<br />
nahversorgungsrelevante bzw. zentrenrelevante Sortimente anbieten, weisen die entsprechen-<br />
37<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
den Anbieter überwiegend Angebotsschwerpunkte im Bereich der nicht-zentrenrelevanten Sortimente<br />
(Bau-, Gartensortimente, Möbel ) auf. Aufgrund der Art und des Umfangs der nichtzentrenrelevanten<br />
Sortimente und daraus resultierenden geringen Flächenproduktivitäten werden<br />
diese regelmäßig nicht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit den zentralen Einkaufsbereichen<br />
angeboten. Aufgrund des hohen Potentials einer Mobilisierung ausreichend großer<br />
Baugrundstücke, der im Vergleich zu Innenstädten und örtlichen Zentren geringeren Bauerschließungskosten<br />
und nicht zuletzt durch eine in der Regel verkehrsgünstige Lage an städtischen<br />
Ausfallstraßen, rücken derartige Sonderstandorte oftmals in den Fokus von Investoren<br />
auch solcher (großflächiger) Einzelhandelsbetriebe, die sich durch zentrenrelevante Kernsortimente<br />
auszeichnen. Vor diesem Hintergrund und besonderer Berücksichtigung des Zentrenschutzes<br />
ist auch eine konzeptionelle Auseinandersetzung mit nicht integrierten Sonderstandorten<br />
und eine Bewertung hinsichtlich zukünftiger Entwicklungspotentiale im Rahmen eines <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />
unmittelbar angezeigt.<br />
Innerhalb der lokalen Einzelhandelsstrukturen in <strong>Delbrück</strong> sind die ergänzenden Angebote des<br />
großflächigen, nicht-zentrenrelevanten Einzelhandels (Kernsortimente: Bau-, Gartensortimente,<br />
Möbel) ausschließlich als Einzelstandorte vorhanden. Dazu zählen folgende Anbieter:<br />
• Einrichtungshaus Hansel, Westenholz (Möbel)<br />
• Gerwing (ehemals Bussemas), Boke (Baumarktsortiment)<br />
• Obi, <strong>Delbrück</strong> (Baumarktsortiment)<br />
• Im grünen Glück, <strong>Delbrück</strong> (Gartenmarktsortiment)<br />
• Försters Freizeitmarkt, Schöning (Gartenmarktsortiment)<br />
• I&M Bauzentrum Westerhorstmann, <strong>Delbrück</strong> (Baumarktsortiment)<br />
• Gärtnerei Neiske, Ostenland (Gartenmarktsortiment)<br />
• Paul Arens, Ostenland (Möbel)<br />
• Baumschule Helfgerdt, <strong>Delbrück</strong> (Gartenmarktsortiment)<br />
• Hassenbürger, Hagen (Baumarktsortiment)<br />
• Kückmann, <strong>Delbrück</strong> (Baumarktsortiment)<br />
• Gärtnerei Grundmeier, <strong>Delbrück</strong> (Gartenmarktsortiment)<br />
4.3 Struktur und räumliche Verteilung der Grundversorgung<br />
Einen besonderen Stellenwert im Rahmen der Einzelhandelsstruktur, aber auch im Rahmen der<br />
kommunalen Daseinsvorsorge, nimmt die Grundversorgung ein. Unter der wohnungsnahen<br />
Grundversorgung wird in diesem Zusammenhang die Versorgung der Bürger mit Gütern und<br />
Dienstleistungen des kurzfristigen (täglichen) Bedarfs verstanden, die in räumlicher Nähe zum<br />
Konsumenten angeboten werden.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
38
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Zu den Gütern des überwiegend kurzfristigen Bedarfs werden die Warengruppen Nahrungsund<br />
Genussmittel, Gesundheits- und Körperpflege, Schreibwaren, Papier, Bürobedarf sowie<br />
(Schnitt-)blumen / zoologische Artikel gezählt. Ergänzt werden diese Warengruppen häufig<br />
durch (kleinteilige) Gastronomie- und Dienstleistungsangebote. Folgende Sortimente bzw.<br />
Dienstleistungsangebote sind als relevant für die wohnungsnahe Grundversorgung einzustufen,<br />
dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere in Nahversorgungszentren das ergänzende<br />
Dienstleistungs- und Gastronomieangebot nicht immer alle aufgeführten Anbieter umfassen<br />
muss, um den Nutzungsmix abzurunden:<br />
Tabelle 10:<br />
Angebotsbausteine wohnungsnahe Grundversorgung (idealtypisch)<br />
Mindestausstattung Nahrungs- und Genussmittel<br />
Brot und Backwaren<br />
Fleisch und Wurstwaren<br />
Getränke<br />
Gesundheit und Körperpflege<br />
Apothekerwaren<br />
Zusatzausstattung<br />
Spirituosen, Tabakwaren<br />
Zeitungen, Zeitschriften<br />
Schreibwaren, Papier, Bürobedarf<br />
Schnittblumen / zoologische Artikel<br />
Post, Bank<br />
Ärzte, Friseur, Lotto<br />
Café, Gaststätte<br />
Reinigung, Reisebüro<br />
Quelle: eigene Zusammenstellung<br />
In der Praxis wird als Indikator zur Bewertung der Grundversorgungssituation einer Kommune<br />
insbesondere die Hauptbranche Nahrungs- und Genussmittel herangezogen. Neben der rein<br />
quantitativen Betrachtung ist darüber hinaus auch die Analyse der räumlichen (Erreichbarkeit)<br />
und strukturellen (Betriebsformenmix) Aspekte unerlässlich.<br />
Eine rein quantitative Einordnung geschieht über die Betrachtung der Ausstattung an Lebensmittelverkaufsfläche<br />
pro Einwohner (vgl. dazu Tabelle 11).<br />
39<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 11:<br />
Quantitative Angebotssituation im Bereich Nahrungs- und Genussmittel in<br />
den <strong>Stadt</strong>teilen<br />
<strong>Stadt</strong>teil<br />
Einwohner<br />
Anzahl der<br />
Betriebe NuG<br />
VKF NuG in m²<br />
VKF NuG / EW<br />
Anreppen 1.340 - - -<br />
Bentfeld 1.360 1 130 0,10<br />
Boke 2.610 4 300 0,11<br />
<strong>Delbrück</strong> 11.420 32 7.600 0,67<br />
Hagen 2.380 2 520 0,22<br />
Lippling 2.130 5 450 0,21<br />
Ostenland 3.030 5 890 0,29<br />
Schöning 1.290 5 440 0,34<br />
Steinhorst 780 - - -<br />
Westenholz 3.690 12 750 0,20<br />
Summe bzw.<br />
Durchschnitt<br />
30.030 66 11.080 0,37<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010)<br />
• Gesamtstädtisch ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> auf Grund der ermittelten Verkaufsfläche<br />
für die Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel ein Ausstattungswert von 0,37 m² /<br />
Einwohner. Dieser liegt unter dem Bundesdurchschnitt von 0,38 - 0,40 m² Lebensmittelverkaufsfläche<br />
/ Einwohner und weist somit in einer ersten gesamtstädtischen Einschätzung auf<br />
eine nur leicht unterdurchschnittliche quantitative Ausstattung der <strong>Stadt</strong> hin.<br />
• Bei der stadtteilspezifischen Betrachtung werden Unterschiede bei der Verkaufsflächenausstattung<br />
mit Nahrungs- und Genussmitteln deutlich. Das Angebot im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong><br />
ist mit einer Verkaufsflächenausstattung von 0,67 m² Verkaufsfläche pro Einwohner<br />
überdurchschnittlich, was die zentrale Bedeutung der dort befindlichen Innenstadt wiederspiegelt.<br />
In den übrigen <strong>Stadt</strong>teilen liegen die Verkaufsflächenausstattungen z.T. deutlich<br />
unter dem gesamtstädtischen Wert.<br />
Von einem quantitativ unterdurchschnittlichen Wert der Verkaufsflächenausstattung in der Warengruppe<br />
Lebensmittel allein ist jedoch noch kein Handlungsbedarf abzuleiten. Hier sind ergänzend<br />
auch die nachfolgenden strukturellen und räumlichen Aspekte zu berücksichtigen. Darüber<br />
hinaus ist festzuhalten, dass im Hinblick auf die Stärkung der Grundversorgung durch zusätzliche,<br />
strukturprägende Lebensmittelanbieter aus einzelbetriebswirtschaftlicher Sicht eine entsprechende<br />
Mantelbevölkerung (einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial) vorhanden sein muss.<br />
Sie liegt im Hinblick auf heutige Marktzutrittsgrößen von Lebensmittelvollsortimentern (ab<br />
1.200 m² Verkaufsfläche) und Lebensmitteldiscountern (ab 800 m² Verkaufsfläche) bei rund<br />
5.000 Einwohnern. Diese Schwelle ist in den dörflichen <strong>Stadt</strong>teilen z.T. deutlich unterschritten.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
40
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Im Hinblick auf die strukturelle Bewertung der Grundversorgungssituation werden folgende<br />
strukturprägende Betriebstypen mit einem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel unterschieden:<br />
Tabelle 12:<br />
Begriff<br />
Strukturprägende Betriebstypen mit Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel<br />
Erläuterung<br />
Lebensmitteldiscounter<br />
SB-Warenhaus<br />
Supermarkt<br />
Selbstbedienung, umschlagstarke Artikel, aggressive Niedrigpreispolitik,<br />
z.B. Aldi, Penny, Lidl. Heutige Marktzutrittsgröße i.d.R. 800-1.000 m²<br />
Verkaufsfläche.<br />
Einzelhandelsgroßbetrieb, Discount-Prinzip, Selbstbedienung, Verkaufsfläche<br />
mind. 5.000 m², umfassendes Sortiment mit Schwerpunkt Nahrungs-<br />
und Genussmittel / Standort häufig in <strong>Stadt</strong>randlagen, weiträumige<br />
Kundenparkplätze (z.B. Real, Kaufland).<br />
Selbstbedienung, Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche<br />
von mind. 400 m², Lebensmittel einschließlich Frischwaren,<br />
Non-Food-Anteil nicht über 25 % der Gesamtverkaufsfläche.<br />
Verbrauchermarkt<br />
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Verkaufsfläche mind. 1.500 m²,<br />
Selbstbedienung, breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln<br />
und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen<br />
Bedarfs, häufig Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspolitik,<br />
Standort meist autokundenorientiert.<br />
Quelle: eigene Zusammenstellung<br />
Darüber hinaus ergänzen Lebensmittel-SB-Läden (kleine Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte mit<br />
weniger als 200 m² Verkaufsfläche, Selbstbedienung), Lebensmittel-SB-Märkte (kleine Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte<br />
mit 200 – 400 m² Verkaufsfläche, auch Frischwaren sowie integrierte<br />
Non-Food-Waren, Selbstbedienung), Fach- und Spezialgeschäfte (z.B. Kaffee-, Tee- oder<br />
Süßwarenfachgeschäfte) sowie Lebensmittelhandwerksbetriebe (Bäckereien, Fleischereien) das<br />
Grundversorgungsangebot. In Siedlungsbereichen mit einer geringen Mantelbevölkerung können<br />
diese kleinflächigen Betriebe - wie auch in <strong>Delbrück</strong> zu beobachten ist - einen wichtigen<br />
Beitrag zur wohnungsnahen Grundversorgung leisten. Sie unterliegen nicht den bauplanerischen<br />
Steuerungsmöglichkeiten im Sinne des § 11 (3) BauNVO (großflächiger Einzelhandel).<br />
41<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 13:<br />
Betriebe mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel in den <strong>Delbrück</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>teilen<br />
<strong>Stadt</strong>teil<br />
Lebensmittelhandwerk<br />
Lebens-<br />
mittel-<br />
laden<br />
Lebens-<br />
mittel-<br />
markt<br />
Lebens-<br />
mitteldis-<br />
counter<br />
Lebensmittelsupermarkt<br />
Getränkemarkt<br />
Landhandel<br />
/<br />
Sonstige<br />
Summe<br />
Anreppen<br />
Bentfeld 1 1<br />
Boke 2 1 1 4<br />
<strong>Delbrück</strong> 14 1 1 3 3 3 1 26<br />
Hagen 1 1 2<br />
Lippling 2 1 1 1 5<br />
Ostenland 2 1 1 4<br />
Schöning 1 2 1 4<br />
Steinhorst<br />
Westenholz 2 1 1 1 6 11<br />
Summe 25 5 3 3 7 6 8 57<br />
Quelle: Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010)<br />
Aus struktureller Sicht ist festzuhalten, dass in <strong>Delbrück</strong> ein mit verschiedenen strukturprägenden<br />
Lebensmittelbetrieben (Supermärkte (7) und Lebensmitteldiscountern (3)) ausgewogener<br />
Betriebsformenmix vorzufinden ist. Der größte Anteil des strukturprägenden Angebots entfällt in<br />
<strong>Delbrück</strong> auf die Lebensmittelsupermärkte. Der hohe Anteil Landhandel / sonstige Betriebe ist<br />
auf die Berücksichtigung sämtlicher Fachgeschäfte, aber auch Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />
oder Kioske, in dieser Rubrik zurückzuführen.<br />
• In der <strong>Delbrück</strong>er Kernstadt befinden sich je drei Lebensmitteldiscounter und Lebensmittelsupermärkte,<br />
die für einen ausgewogenen Betriebsmix sorgen. Ergänzt werden sie durch Lebensmittelfachgeschäfte<br />
und Betriebe des Lebensmittelhandwerks.<br />
• In den <strong>Stadt</strong>teilen Hagen, Ostenland, Schöning und Westenholz stellen je ein Lebensmittelsupermarkt<br />
sowie ergänzende kleinere Betriebe des Sortimentsbereiches Nahrungs- und Genussmittel<br />
die Nahversorgung sicher.<br />
• In Anreppen, Bentfeld, Boke, Lippling und Steinhorst bestehen keine größeren strukturprägenden<br />
Lebensmittelmärkte. Hier übernehmen z.T. aber dennoch kleinteilige Betriebe der<br />
Nahrungs- und Genussmittelbranche eine Teilfunktion als Nahversorger.<br />
Zur räumlichen Bewertung der Einzelhandelsstandorte wird die fußläufige Erreichbarkeit von<br />
Lebensmittelbetrieben als Bewertungsmaßstab herangezogen. Unterschiedliche wissenschaftliche<br />
Untersuchungen haben ein Entfernungsmaß von ca. 500 bis 1.000 m als maximal akzeptierte<br />
Distanz herausgestellt. Dabei handelt es sich um eine kritische Zeit-Weg-Schwelle für Fuß-<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
42
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
gängerdistanzen. Dieser Radius ist als anzusetzende Entfernung zwischen Wohnstandorten und<br />
Standorten mit Grundversorgungsangeboten allgemein anerkannt.<br />
Karte 12 zeigt die strukturprägenden Lebensmittelanbieter (ohne Lebensmittelhandwerksbetreibe<br />
und Kioske) im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet mit einem Luftlinienradius von 600 m.<br />
Karte 12:<br />
Fußläufige Erreichbarkeit von Lebensmittelmärkten<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung<br />
• In der Kernstadt von <strong>Delbrück</strong> lassen sich mehrfache Überlappungen der Radien fußläufiger<br />
Erreichbarkeit feststellen, die nicht zuletzt auch auf das hohe quantitative, zentrale Angebot<br />
zurückzuführen sind.<br />
• Räumliche Versorgungsdefizite ergeben sich im Rahmen einer ersten Einschätzung vornehmlich<br />
in Siedlungsrandbereichen bzw. in Wohnbereichen mit geringer Siedlungsdichte, wie<br />
beispielsweise in Steinhorst, Anreppen und Bentfeld.<br />
Bei der Bewertung der räumlichen Versorgungssituation sind vor dem Hintergrund einer hohen<br />
quantitativen Verkaufsflächenausstattung vor allem aber auch übergeordnete stadtentwicklungspolitische<br />
Zielvorstellungen heranzuziehen. Dabei sind Standorte außerhalb zentraler Bereiche<br />
im Hinblick auf die Schaffung eines engmaschigen, flächendeckenden Netzes bei der Versorgung<br />
mit Lebensmitteln nur dann zusätzlich notwendig, wenn sie zur Schließung von Versorgungslücken<br />
beitragen. Wettbewerbliche Auswirkungen auf die übrigen Standorte sind im Hin-<br />
43<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
blick auf eine Verbesserung der Versorgungsstruktur in einem solchen Fall im Einzelfall abzuwägen<br />
und ggf. hinzunehmen.<br />
4.3.1 Übersicht räumlicher Angebotsschwerpunkte innerhalb der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsstruktur<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsstruktur zum einen aus<br />
der Innenstadt und den dörflichen Zentren in Lippling, Ostenland, Westenholz sowie zum anderen<br />
aus solitären Standorten, die in ihrer Versorgungsfunktion auf die Grundversorgung oder auf<br />
eine Ergänzung des Einzelhandelsangebotes in den Zentren mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten<br />
ausgerichtet sind, zusammensetzt.<br />
Das räumliche Standortprofil der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wird in der folgenden Karte 13 dargestellt.<br />
Karte 13:<br />
Standortstruktur (Analyse)<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
44
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
4.4 Fazit Angebotsanalyse<br />
Zusammenfassend lassen sich im Hinblick auf die <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsstruktur folgende<br />
Aspekte festhalten:<br />
Gesamtstädtische Ebene<br />
• Auf gesamtstädtischer Ebene verfügt <strong>Delbrück</strong> mit rund 88.300 m² Verkaufsfläche bzw.<br />
2,9 m² Verkaufsfläche pro Einwohner über eine insgesamt überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung.<br />
• Mit rund 58.800 m² Verkaufsfläche bzw. einem Anteil von rund 67 % an der Gesamtverkaufsfläche<br />
nehmen die Warengruppen der überwiegend langfristigen Bedarfsstufen erwartungsgemäß<br />
den quantitativ höchsten Stellenwert ein. Innerhalb dieser Bedarfsstufe ragen<br />
die durch großflächige Angebotsformen geprägten Warengruppen Möbel (rund<br />
12.400 m² Verkaufsfläche) sowie Bau- und Gartenmarktsortimente (rund 23.300 m² und<br />
11.700 m² Verkaufsfläche) besonders hervor. Gemeinsam umfassen sie einen Anteil von<br />
mehr als 80 % an der Verkaufsfläche innerhalb der langfristigen Bedarfsstufe.<br />
• Insgesamt rund 20 % der gesamtstädtischen Verkaufsfläche werden in den Warengruppen<br />
der überwiegend kurzfristigen Bedarfsstufe in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> vorgehalten. Hierbei<br />
tritt - entsprechend des typischen Bildes auch in anderen Kommunen - die Warengruppe<br />
Nahrungs- und Genussmittel quantitativ hervor. Sie ist mit rund 11.100 m² und einem<br />
prozentualen Anteil von rund 13 % in der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelslandschaft vertreten.<br />
Damit liegt die Verkaufsfläche der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel mit rund<br />
0,37 m² Verkaufsfläche pro Einwohner leicht unter dem Bundesdurchschnitt von 0,38 m² -<br />
0,40 m² Verkaufsfläche pro Einwohner.<br />
• Auf die Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsstufe entfällt ein Anteil von 13 % an der<br />
gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Typisch - wie auch in anderen Kommunen - ragt die innerstädtische<br />
Leitbranche Bekleidung / Textilen mit einem Verkaufsflächenangebot von<br />
rund 5.300 m² Verkaufsfläche bzw. 6 % an der Gesamtverkaufsfläche besonders hervor.<br />
• Die rechnerische Verkaufsfläche pro Betrieb liegt in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> bei durchschnittlich<br />
425 m² und damit über dem bundesdeutschen Durchschnittswert von rund 230 m² Verkaufsfläche<br />
pro Betrieb. Das Verhältnis von kleinteiligem Einzelhandel, der eher in den zentralen<br />
Lagen zu finden ist, zu großflächigen, ergänzenden Betriebsformen ist in <strong>Delbrück</strong><br />
demnach als üblich anzusehen.<br />
• Auf den großflächigen Einzelhandel entfallen 21 Betriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet. Sie<br />
nehmen einen Verkaufsflächenanteil von rund 60.800 m² Verkaufsfläche ein, das entspricht<br />
einem Anteil von 69 % an der gesamtstädtischen Verkaufsfläche. Angebotsschwerpunkte<br />
liegen neben Betrieben mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel oder Möbel vor<br />
allem im Bereich der Bau- und Gartenmarktsortimente.<br />
• Insgesamt wird die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ihrer mittelzentralen Bedeutung rein quantitativ gerecht,<br />
über das Grundversorgungsangebot hinaus ist zudem ein ergänzendes und differenziertes<br />
Angebot in den mittel- und langfristigen Warengruppen vorhanden.<br />
45<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Räumliche Verteilung des gesamtstädtischen Angebots<br />
• Rund 21 % der Verkaufsfläche der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (18.300 m² von insgesamt 88.300 m²<br />
Verkaufsfläche) befinden sich in der Innenstadt im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong>. Darüber hinaus befinden<br />
sich nahversorgungsrelevante Angebote in den dörflichen zentralen Lagen in Lippling,<br />
Ostenland und Westenholz.<br />
• Im gesamtstädtischen Kontext der Versorgungsstruktur sind neben den zentralen Bereichen<br />
auch zahlreiche solitäre Standorte des großflächigen Einzelhandels vertreten. Diese befinden<br />
sich in städtebaulich integrierter oder nicht integrierter Lage des Siedlungsbereichs der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Delbrück</strong> und übernehmen eine Ergänzungsfunktion zu den Angeboten in den Zentren. Neben<br />
den großflächigen Anbietern Marktkauf, Pfennigpfeifer und Super-Schnäppchen, die<br />
nahversorgungsrelevante bzw. zentrenrelevante Sortimente anbieten, weisen die übrigen<br />
großflächigen Einzelhandelsbetriebe Angebotsschwerpunkte im Bereich der nichtzentrenrelevanten<br />
Sortimente (Bau-, Gartensortimente, Möbel ) auf. Zu den größten Anbietern<br />
gehören neben dem Möbelhaus Hansel die Baumärkte Gerwing (ehemals Bussemas)<br />
und Obi.<br />
Nahversorgungssituation<br />
• Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> verfügt in der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel, die als Indikator<br />
zur quantitativen Bewertung der Nahversorgungssituation einer Kommune herangezogen<br />
werden kann, mit rund 11.100 m² Verkaufsfläche bzw. 0,37 m² Verkaufsfläche pro<br />
Einwohner über eine nur leicht unterdurchschnittliche quantitative Ausstattung. Dabei<br />
herrscht ein differenziertes Angebot von strukturprägenden, großen Anbietern, die ergänzt<br />
werden durch kleinflächige Lebensmittelanbieter wie Fachgeschäfte, aber auch Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />
oder Kioske / Tankstellenshops.<br />
• Die stadtsteilspezifische Verkaufsflächenausstattung mit Nahrungs- und Genussmitteln stellt<br />
sich unterschiedlich dar: Das Angebot im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Delbrück</strong> ist mit 0,67 m² Verkaufsfläche<br />
pro Einwohner deutlich ausgeprägt, was nicht zuletzt auch auf die zentrale, gesamtstädtische<br />
Versorgungsbedeutung der Innenstadt zurückzuführen ist.<br />
• In den übrigen, dörflichen <strong>Stadt</strong>teilen liegt die Verkaufsflächenausstattung im Bereich Lebensmittel<br />
z.T. deutlich unter dem gesamtstädtischen Wert. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass im Hinblick auf die Stärkung der Grundversorgung durch zusätzliche, strukturprägende<br />
Lebensmittelanbieter aus einzelbetriebswirtschaftlicher Sicht eine entsprechende Mantelbevölkerung<br />
(einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial) vorhanden sein muss. Sie liegt im<br />
Hinblick auf heutige Marktzutrittsgrößen von Lebensmittelvollsortimentern (ab 1.200 m²<br />
Verkaufsfläche) und Lebensmitteldiscountern (ab 800 m² Verkaufsfläche) bei rund 5.000<br />
Einwohnern. Diese Schwelle ist in den dörflichen <strong>Stadt</strong>teilen z.T. deutlich unterschritten.<br />
Dennoch bestehen hier in weiten Teilen - z.T. kleinflächige – Angebote, die eine teilweise<br />
Grundversorgung in den <strong>Stadt</strong>teilen gewährleisten. Unter räumlichen Aspekten (fußläufige<br />
Erreichbarkeit von Lebensmittelanbietern) ergeben sich lediglich in Siedlungsrandbereichen<br />
bzw. in Wohnbereichen mit geringer Siedlungsdichte, wie beispielsweise in Steinhorst, Anreppen<br />
und Bentfeld, Versorgungslücken.<br />
• Der Betriebsformenmix im Bereich der Grundversorgung ist, bezogen auf das gesamte<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet, differenziert und ausgewogen. Es gibt sowohl großflächige, strukturprägende<br />
Angebote (Supermarkt, Lebensmitteldiscounter) als auch ergänzende kleinere Fachgeschäfte<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
46
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
und Betriebe des Lebensmittelhandwerks. Das Gros des Angebotes ist im Kernort <strong>Delbrück</strong><br />
angesiedelt, wo auch der überwiegende Teil der Bevölkerung wohnt.<br />
• Die Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong> stellt sich aus quantitativer, struktureller und<br />
räumlicher Sicht überwiegend gut dar. Dennoch ist zu betonen, dass der vielerorts zu beobachtende<br />
Druck der Lebensmitteldiscounter auf den Markt auch in <strong>Delbrück</strong> ablesbar ist<br />
und damit nicht zuletzt auch die Wettbewerbssituation für Lebensmittelvollsortimenter sowie<br />
bestehende, städtebaulich sinnvolle Standorte zunehmend angespannt wird. Vor dem<br />
Hintergrund der aus gesamtstädtischer Sicht guten quantitativen Ausstattung muss es daher<br />
bei künftigen An- oder Umsiedlungs- und Erweiterungsvorhaben vor allem um qualitative<br />
Verbesserungen, im Sinne eines ausgewogenen und modernen Betriebsformenmixes, an<br />
städtebaulich sinnvollen Standorten gehen.<br />
47<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
5 Analyse der Nachfrageseite<br />
Sowohl für die Ermittlung möglicher absatzwirtschaftlicher Spielräume als auch für die Bewertung<br />
der räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten sind neben der Kenntnis der relevanten Einzelhandels-<br />
und Angebotsstrukturen in <strong>Delbrück</strong> speziell auch die monetären Gegebenheiten auf<br />
der Nachfrageseite von Bedeutung. Dazu wird auf unterschiedliche primärstatistische und sekundärstatistische<br />
Quellen zurückgegriffen, die eine absatzwirtschaftliche Einordnung des bestehenden<br />
<strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels ermöglichen. Wesentliche Aspekte bei der Betrachtung der<br />
einzelhandelsrelevanten Nachfrageseite sind zum einen das Einzugsgebiet des Einzelhandels<br />
sowie zum anderen das lokal vorhandene einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial sowie Einzelhandelsumsätze,<br />
die in der Zusammenschau Aussagen zur Ausstrahlungskraft (Zentralität)<br />
und Prosperität des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels zulassen.<br />
5.1 Einzugsgebiet<br />
Vor dem Hintergrund der immer weiter steigenden Mobilität für die Versorgung mit insbesondere<br />
mittel- und langfristigen Bedarfsgütern vollziehen sich räumliche Austauschbeziehungen zwischen<br />
Einzelhandelszentren und Wohnorten der Nachfrager. Im Zuge zunehmender Mobilitätsanforderungen<br />
werden erhöhte Zeit- und Entfernungswiderstände sowohl für das Einkaufen als<br />
auch die Funktionen Arbeit, Dienstleistungsinanspruchnahme und Freizeitgestaltung wahrgenommen.<br />
Daneben führen auch Einzelhandelsagglomerationen, deren kollektives Einzugsgebiet<br />
über das der einzelnen, jeweils dort angesiedelten Betriebe bzw. Betriebsformen hinausgeht, zur<br />
Vergrößerung des Einzugsgebietes einer <strong>Stadt</strong> als Einzelhandelsstandort. Andererseits ist aber<br />
auch zu berücksichtigen, dass ab spezifischen Raum-Zeit-Distanzen (Entfernung zur Innenstadt<br />
bzw. zum Einkaufsstandort) die Bereitschaft der Kunden abnimmt, diese aufzusuchen, weil wiederum<br />
andere Zentren bzw. Standorte geringere Raum-Zeit-Distanzen aufweisen. Aus diesem<br />
räumlichen Spannungsgeflecht resultiert schließlich ein Einzugsgebiet.<br />
Die Abgrenzung des gesamtstädtischen Einzugsgebietes im Rahmen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />
dient zum einen als Indikator zur Bewertung der derzeitigen Ausstrahlungskraft des <strong>Delbrück</strong>er<br />
Einzelhandels, zum anderen als Grundlage zur Ermittlung des externen Nachfragepotenzials. Das<br />
Einzugsgebiet <strong>Delbrück</strong>s lässt sich wie folgt einordnen:<br />
Kerneinzugsgebiet<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong> mit einem Kundenpotenzial von rund 30.000 Einwohnern wird als<br />
Kerneinzugsgebiet definiert. Der überwiegende Anteil der Kunden (i.d.R. 70-80 %) stammt aus<br />
diesem Bereich.<br />
Näheres Einzugsgebiet<br />
Dem näheren Einzugsgebiet werden in der Regel Kommunen zugeordnet, die in direkter Nachbarschaft<br />
zur Untersuchungsregion liegen und noch eine starke Orientierung zum Einkaufsstandort<br />
aufweisen. Der Anteil der Kunden, die aus diesem Verflechtungsbereich stammen, liegt<br />
i.d.R. bei 20-30 %.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
48
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Ferneinzugsgebiet und Streuumsätze<br />
Das Ferneinzugsgebiet umfasst all diejenigen Besucher und Kunden, die keinem der oben genannten<br />
Einzugsbereiche zugeordnet werden können. Darüber hinaus werden die sogenannten<br />
Streuumsätze des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels hinzugezählt, dazu gehören auch Zufallskäufe von<br />
Personen, die außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes wohnen und <strong>Delbrück</strong> nur selten<br />
und nicht regelmäßig besuchen. Der Anteil der „Zufallskunden“ liegt i.d.R. unter 5 %.<br />
5.2 Umsätze und Zentralität des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels<br />
Bei der Ermittlung der aktuellen Umsätze werden nicht nur die Verkaufsflächen pro Hauptbranche<br />
bzw. Sortiment und bundesdurchschnittlichen Umsatzkennwerte angesetzt, vielmehr wird<br />
die konkrete Situation vor Ort mit berücksichtigt. Dies erfolgt über durchschnittliche Flächenproduktivitäten<br />
(Umsatz pro m² Verkaufsfläche) der Vertriebsformen, spezifische Kennwerte<br />
einzelner Anbieter sowie die Berücksichtigung der detaillierten Angebotsstrukturen in <strong>Delbrück</strong>.<br />
Hochgerechnet auf den Verkaufsflächenbestand ergeben sich für die einzelnen Hauptwarengruppen<br />
daraus die in Tabelle 14 dargestellten branchenspezifischen Umsätze in <strong>Delbrück</strong>. Dabei<br />
wurden z.T. Agglomerationen vorgenommen, um eine Kompatibilität mit den Angaben der<br />
IFH RETAIL CONSULTANTS GmbH, Köln zu erreichen. Insgesamt setzt der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel<br />
rund 188 Mio. Euro im Jahr um.<br />
Die Verbrauchsausgaben pro Warengruppe sind unterschiedlich ausgeprägt. Dabei nimmt die<br />
Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel mit 60,9 Mio. Euro rund 41 % des gesamten einzelhandelsrelevanten<br />
Kaufkraftpotenzials ein. Deutlich geringere, aber dennoch prägnante Anteile<br />
entfallen auf die Warengruppen Bekleidung sowie Baumarktsortimente (rund 12,9 Mio. Euro<br />
sowie rund 13,3 Mio. Euro) und Elektronik / Multimedia (rund 10,1 Mio. Euro). Weitere monetär<br />
bedeutsame Warengruppen sind Gesundheits- und Körperpflegeartikel und Möbel. Das gesamte<br />
einzelhandelsrelevante Kaufkraftpotenzial in <strong>Delbrück</strong> umfasst rund 149 Mio. Euro<br />
im Jahr.<br />
Die Ausstrahlungskraft des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels wird durch die einzelhandelsrelevante<br />
Zentralitätskennziffer abgebildet. Diese wird durch das Verhältnis von Einzelhandelsumsatz<br />
und lokalem Nachfragevolumen (Kaufkraftpotenzial) dargestellt. Ein Wert von 1 bedeutet, dass<br />
der Einzelhandelsumsatz genauso groß ist wie das lokal vorhandene Kaufkraftpotenzial, während<br />
Abweichungen über den Basiswert auf eine Leistungsstärke bzw. Abweichungen unterhalb<br />
des Basiswertes auf Strukturschwächen des Einzelhandels hinweisen können.<br />
Stellt man den ermittelten Umsatz (rund 188 Mio. Euro) dem auf Grundlage der IFH-Kennziffern<br />
ermittelten einzelhandelsrelevanten Kaufkraftpotenzial gegenüber (rund 149 Mio. Euro) ergibt<br />
sich daraus die Zentralität von 1,27 über alle Warengruppen, d.h. der Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong><br />
kann per Saldo die lokal vorhandene Kaufkraft im <strong>Stadt</strong>gebiet binden und darüber hinaus fließen<br />
(ebenfalls per Saldo) 27% des Umsatzes aus dem weiteren Einzugsgebiet hinzu.<br />
Für ein Mittelzentrum ist das ein positiv hervorzuhebender Wert, der verdeutlicht, dass der <strong>Delbrück</strong>er<br />
Einzelhandel eine über die <strong>Stadt</strong>grenzen hinausragende Ausstrahlungskraft entfaltet.<br />
49<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 14:<br />
Umsätze und Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels, branchenspezifisch<br />
Warengruppe<br />
Einzelhandelsrelevan-<br />
Einzelhandelsrele-<br />
Einzelhandels-<br />
ter Umsatz<br />
vantes Kaufkraft-<br />
relevante<br />
potenzial<br />
Zentralität<br />
in Mio. Euro<br />
in Mio. Euro<br />
Nahrungs- und Genussmittel 51,5 60,9 0,84<br />
Blumen / Zoo 6,4 3,1 2,03<br />
Gesundheit und Körperpflege 8,2 9,5 0,86<br />
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren /<br />
Bücher / Zeitungen / Zeitschriften<br />
4,0 5,6 0,71<br />
überwiegend kurzfristiger Bedarf 70,0 79,2 0,88<br />
Bekleidung / Textlilien 16,5 12,9 1,28<br />
Schuhe / Lederwaren 6,2 3,2 1,92<br />
Glas, Porzellan, Keramik / Haushaltswaren<br />
7,3 2,0 3,65<br />
Spielwaren / Hobbyartikel 2,7 3,2 0,86<br />
Sport und Freizeit 2,1 2,4 0,89<br />
überwiegend mittelfristiger Bedarf 34,8 23,7 1,47<br />
Wohneinrichtung 10,3 3,3 3,11<br />
Möbel 16,1 8,1 1,99<br />
Elektro / Leuchten 8,6 3,9 2,18<br />
Elektronik / Multimedia 8,4 10,1 0,83<br />
Medizinische und orthopädische<br />
Artikel<br />
2,6 2,1 1,26<br />
Uhren / Schmuck 1,3 1,4 0,87<br />
Baumarktsortimente 28,4 13,3 2,13<br />
Gartenmarktsortimente 7,5 2,4 1,32<br />
überwiegend langfristiger Bedarf 83,1 44,7 1,86<br />
Sonstiges 0,4 1,1 0,33<br />
gesamt 188,3 148,6 1,27<br />
Quelle: eigene Berechnung<br />
• Die Zentralitätskennziffern erreichen in den Warengruppen der mittelfristigen Bedarfsdeckung<br />
hohe Werte. Eine Zentralität von 1,47 über das gesamte mittelfristige Warensortiment<br />
zeigt deutliche Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland auf. Dabei weisen nahezu alle Warengruppen<br />
Zentralitäten von über 1,0 auf, die eine gute Aufstellung des Warenangebots in<br />
der mittelfristigen Bedarfsstufe in der <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelslandschaft belegen.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
50
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
• Auch die Warengruppen der langfristigen Bedarfsdeckung erreichen insgesamt eine Zentralität<br />
von 1,86, was auf entsprechende Kaufkraftzuflüsse aus dem Umland hindeutet. Dabei<br />
treten innerhalb dieser Bedarfsstufe besondere die Warengruppen Möbel und Baumarktsortimente<br />
mit Zentralitätswerten > 2,0 hervor. Auch die Zentralitätswerte in den Warengruppen<br />
Uhren / Schmuck (0,87) und Elektronik / Multimedia (0,83) zeigen eine hohe Eigenbindung<br />
der lokalen Kaufkraft.<br />
• Im Bereich der kurzfristigen Bedarfsdeckung kann das <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsangebot<br />
das lokal vorhandene Kaufkraftpotential nicht in vollem Umfang binden. Für die überwiegend<br />
nahversorgungsrelevanten Warengruppen ist eine Zentralität von 0,88 abzulesen, was<br />
auf leichte Kaufkraftabflüsse hindeutet. Dabei sind rein quantitativ in den Sortimenten Nahrungs-<br />
und Genussmittel (0,84) oder Gesundheits- und Körperpflege Arrondierungsspielräume<br />
erkennbar, wohingegen die Warengruppe Blumen (Indoor) / Zoo mit einer Zentralität<br />
von 2,03 vergleichsweise gut aufgestellt ist.<br />
Insgesamt lässt die modelltheoretisch skizzierte Umsatz-Kaufkraft-Relation auf eine ausgewogene<br />
und funktionsfähige Einzelhandelsstruktur schließen, die keine gravierenden Versorgungsdefizite<br />
erkennen lässt. Daher gilt es zukünftig die vorhandenen Einzelhandelsstrukturen und damit<br />
die mittelzentrale Versorgungsfunktion sowie ein attraktives Angebot im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
zu erhalten und zu sichern. Dies impliziert Entwicklungsoptionen im Hinblick auf die aufgezeigten<br />
Warengruppen, in denen die lokale Kaufkraft derzeit nicht vollends mobilisiert werden kann,<br />
jedoch vor allem vor dem Hintergrund der stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen (u.a.<br />
Zentrenschutz, Innenstadtentwicklung).<br />
5.3 Fazit der Nachfrageanalyse<br />
Zusammenfassend lassen sich bezüglich der nachfrageseitigen Analyse der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> folgende<br />
Aspekte festhalten:<br />
• In <strong>Delbrück</strong> leben im Jahr 2011 rund 30.030 Einwohner mit einem einzelhandelsrelevanten<br />
Kaufkraftpotential von rund 149 Mio. Euro.<br />
• Insgesamt werden durch den <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel rund 188 Mio. Euro umgesetzt, so<br />
dass die am Standort vorhandene Kaufkraft gebunden und zusätzliche Kaufkraft aus dem<br />
regionalen Umland mobilisiert werden kann. Die größten Umsatzanteile stellen die Warengruppen<br />
Nahrungs- und Genussmittel, Baumarktsortimente, Bekleidung / Textilien sowie<br />
Möbel und Wohneinrichtungsartikel.<br />
• Die Einzelhandelszentralität der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> von 1,27 ist positiv einzustufen. Gravierende<br />
Unterversorgungen können weder in der Gesamtheit des Einzelhandelsangebots, noch<br />
bezogen auf einzelne Sortimente ausgemacht werden.<br />
Insgesamt gelingt es dem <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel, die vorhandene Kaufkraft der Bevölkerung<br />
zu binden, und darüber hinaus zusätzliche Kaufkraft aus dem Umland zu generieren. Die Zentralität<br />
ist dabei für ein Mittelzentrum im Zusammenhang mit den standortrelevanten Rahmenbedingungen<br />
und der regionalen Konkurrenzsituation gut. Als maßgebliches Entwicklungsziel sind<br />
der Erhalt und die langfristige Sicherung der mittelzentralen Versorgungsfunktion anzustreben.<br />
51<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
6 Prognose der Verkaufsflächenspielräume<br />
Nicht nur für den Einzelhandel, der seit Jahren einem anhaltenden Wandel hinsichtlich der Standortentwicklung,<br />
Betriebs- und Vertriebstypen unterliegt, ist eine neutrale Abschätzung mittelfristiger<br />
Entwicklungsperspektiven von Bedeutung. Auch für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als Träger der<br />
kommunalen Planungshoheit besitzen entsprechende Aussagen als Orientierungsrahmen bei der<br />
Beurteilung perspektivischer Neuansiedlungen, Erweiterung oder Umnutzung von Einzelhandelsflächen<br />
eine Relevanz.<br />
6.1 Ökonomische Rahmenbedingungen<br />
Die Ermittlung möglicher Verkaufsflächenspielräume dient grundsätzlich der Orientierung des<br />
bis zum Zeitraum 2020 voraussichtlich zu erwartenden Verkaufsflächenbedarfs in <strong>Delbrück</strong>. In<br />
die Ermittlung fließt eine Reihe von Faktoren ein, für die entweder Prognosen herangezogen<br />
oder Annahmen getroffen werden. Insbesondere werden folgende Kriterien zu Grunde gelegt:<br />
Gegenwärtige Angebots- und Nachfragesituation<br />
Zur Darstellung der gegenwärtigen Angebots- und Nachfragesituation wurde eine umfassende<br />
Analyse für die <strong>Stadt</strong> angestellt (vgl. dazu Kapitel 4 und 5). Insbesondere der branchenspezifische<br />
Verkaufsflächenbestand sowie die ermittelten einzelhandelsrelevanten Zentralitäten fließen<br />
in die Ermittlung zu künftigen Entwicklungsspielräumen ein.<br />
Umsatzentwicklung und einzelhandelsrelevante Umsatzkennziffern / Flächenproduktivitäten<br />
Die Entwicklung der Flächenproduktivität 10 wird als konstant angenommen. Sie ist in der Vergangenheit<br />
bundesweit durch den ausgesprochen intensiven Wettbewerb mit dem Ziel partieller<br />
Marktverdrängung der Konkurrenzanbieter gesunken. In den letzten Jahren hat sich diese Tendenz<br />
jedoch durch die hohe Dynamik der Betriebstypenentwicklung deutlich ausdifferenziert.<br />
Zudem sind in zahlreichen Betrieben die Grenzrentabilitäten erreicht, was durch die hohe und<br />
zunehmende Zahl der Betriebsaufgaben angezeigt wird und mit Marktsättigungstendenzen einhergeht.<br />
Durch die damit verbundenen fortschreitenden Konzentrationsprozesse kann deswegen<br />
zukünftig zumindest teilweise wieder mit steigenden Flächenproduktivitäten gerechnet werden.<br />
Der nominale Umsatz im bestehenden <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandel wird in Abhängigkeit der Entwicklung<br />
einzelhandelsrelevanter Kennwerte und unter Einbeziehung durchschnittlicher Flächenproduktivitäten<br />
gering ansteigen.<br />
Bevölkerungsentwicklung in <strong>Delbrück</strong> bis 2020<br />
Gemäß der Gemeindemodellberechnung der Landesdatenbank NRW des Landesbetriebs für<br />
Information und Technik Nordrhein-Westfalen wird für den Prognosehorizont 2020 ein leichter<br />
Bevölkerungsanstieg von 30.030 (12/2010) auf 31.200 erwartet (vgl. Abbildung 2).<br />
10 Die Flächenproduktivität bezeichnet den Umsatz eines Einzelhandelsbetriebes pro m² Verkaufsfläche.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
52
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Delbrück</strong> von 2000 bis 2020 (31.12.)<br />
31.500<br />
31.000<br />
30.500<br />
30.000<br />
29.500<br />
29.000<br />
28.500<br />
28.000<br />
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2020<br />
Quelle: Landesdatenbank Nordrhein-Westfalen<br />
Branchenbezogene Entwicklung der Einzelhandelsausgaben<br />
Ein weiterer Einflussfaktor für die Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Nachfrage bis 2020<br />
ist die Veränderung der branchenspezifischen einzelhandelsrelevanten Verbrauchsausgaben. Die<br />
Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Ausgaben insgesamt ist grundlegend von zwei Faktoren<br />
abhängig:<br />
• zum einen vom privaten Einkommen bzw. dem daraus resultierenden privaten Verbrauch,<br />
• zum anderen von dem Anteil dieser Ausgaben im Einzelhandel bzw. für spezifische Einzelhandelsprodukte<br />
(Ausgabeanteile nach Warengruppen).<br />
Es zeigt sich, dass in den Warengruppen Gesundheits- und Körperpflege, Unterhaltungselektronik<br />
sowie Foto / Optik (besonders Digitalfotografie) weitere Wachstumsimpulse zu erwarten<br />
sind. Die Ausgabenanteile und somit das warengruppenspezifische Kaufkraftvolumen werden<br />
zwischen 2 % und 4 % bis 2020 steigen. In den übrigen Warengruppen wird das zur Verfügung<br />
stehende reale Kaufkraftvolumen eher stagnieren bzw. sinken.<br />
6.2 Zielzentralitäten für das Jahr 2020 / Entwicklungsperspektiven<br />
In der Modellrechnung wird im Hinblick auf eine optimale Vollversorgung der Bevölkerung im<br />
Bereich der Grundversorgung eine Zielzentralität von 100 angenommen. Es zeigt sich, dass im<br />
Bereich des kurzfristigen Bedarfs (mit Ausnahme der Warengruppe Blumen / Zoo) diesbezüglich<br />
aus quantitativer Sicht eine Steigerung der vorhandenen in die Betrachtung eingehende Zentralität<br />
möglich ist. Dabei handelt es sich unter Berücksichtigung der rechnerischen Betrachtungen<br />
mit Ausnahme des Bereichs Nahrungs- und Genussmittel um kleinflächige Arrondierungsspiel-<br />
53<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
räume. Im Bereich Nahrungs- und Genussmittel ergibt sich ein absatzwirtschaftlich tragfähiges<br />
Potenzial für einen zusätzlichen Lebensmittelmarkt.<br />
Im mittelfristigen Bedarfsbereich wird entsprechend der mittelzentralen Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
eine Zielzentralität von 120 angenommen. Es zeichnet sich in den Warengruppen Spielwaren<br />
/ Hobbyartikel sowie Sport und Freizeit ein kleiner Arrondierungsspielraum ab.<br />
Für die Warengruppen der langfristigen Bedarfsstufe wird eine Zielzentralität von 120 zu Grunde<br />
gelegt, die eine Erhöhung der derzeitigen Ausstrahlungskraft des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> in<br />
einzelnen Warengruppen implizieren würde, aber dennoch den Anforderungen der Versorgungsfunktion<br />
eines Mittelzentrums entspräche. Rechnerisch ergeben sich kleinflächige Arrondierungsspielräume<br />
für die Warengruppen Elektronik / Multimedia und Uhren / Schmuck, die<br />
insbesondere zur Bestandssicherung und Stärkung der innerstädtischen Funktion genutzt werden<br />
sollten.<br />
Insgesamt ist aufgrund der Diskrepanzen zwischen Ausgangs- und Zielzentralitäten aus rein<br />
quantitativer Sicht nur ein eingeschränkter Entwicklungsspielraum in einzelnen Warengruppen<br />
ablesbar.<br />
Abbildung 3:<br />
Aktuelle und Ziel-Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels<br />
0 50 100 150 200 250 300 350 400<br />
Nahrungs- und Genussmittel<br />
Blumen (Indoor) / Zoo<br />
Gesundheit und Körperpflege<br />
PBS / Zeitungen / Zeitschriften / Bücher<br />
Überwiegend kurzfristiger Bedarf<br />
Bekleidung / Textilien<br />
Schuhe / Lederwaren<br />
GPK / Haushaltswaren<br />
Spielwaren / Hobbyartikel<br />
Sport und Freizeit<br />
Überwiegend mittelfristiger Bedarf<br />
Wohneinrichtung<br />
Möbel<br />
Elektro / Leuchten<br />
Elektronik / Multimedia<br />
medizinische und orthopädische Artikel<br />
Uhren / Schmuck<br />
Baumarktsortimente<br />
Gartenmarktsortimente<br />
Überwiegend langfristiger Bedarf<br />
~100<br />
~120<br />
~120<br />
Quelle: eigene Berechnungen<br />
Vor dem Hintergrund der Versorgungsfunktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>, dem Ziel der Sicherung der<br />
bestehenden Versorgungsstruktur und nicht zuletzt auch der regionalen Konkurrenzsituation<br />
sind die quantitativen Entwicklungsspielräume des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> begrenzt. Das bedeutet<br />
aber nicht, dass künftig keine Entwicklung mehr stattfinden kann, sondern, dass es bei<br />
potenziellen Ansiedlungsvorhaben insbesondere in der Innenstadt oder im Hinblick auf die Stärkung<br />
der Grundversorgung auf folgende Aspekte ankommt:<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
54
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
• Ist der avisierte Standort städtebaulich sinnvoll?<br />
• Wie stellen sich die Größe des Vorhabens und der Betriebstyp im gesamtstädtischen Zusammenhang<br />
und im Hinblick auf die zugedachte Versorgungsaufgabe dar?<br />
• Welche Funktion wird der Einzelhandelsbetrieb übernehmen? Werden bestehende Strukturen<br />
ergänzt bzw. gestützt und Synergien zu bestehenden Anbietern ausgenutzt?<br />
• Hinsichtlich der dargestellten Entwicklungsspielräume ist festzuhalten:<br />
Die in Abbildung 3 mit Pfeilen dargestellten quantitativen Entwicklungsmöglichkeiten besitzen<br />
lediglich einen „Orientierungscharakter“. Erst durch die Abwägung der ermittelten Verkaufsflächenpotenziale<br />
mit der jeweiligen Veranschlagung der potenziellen Verkaufsfläche eines<br />
konkreten Planvorhabens nach<br />
• Art (Betriebsform und -konzept),<br />
• Lage (Standort: Lage im <strong>Stadt</strong>- und Zentrenkontext) und<br />
• Umfang (teilweiser oder gesamter Marktzugang des ermittelten Verkaufsflächenpotenzials)<br />
kann die absatzwirtschaftliche Tragfähigkeit und städtebauliche Verträglichkeit eines Vorhabens<br />
abgeschätzt werden.<br />
Vor allem sind einer „zügellosen“ Ausweitung von Verkaufsflächen Grenzen gesetzt, da zusätzliche<br />
Kaufkraft grundsätzlich nur bis zu einem bestimmten Maße und in bestimmten Branchen<br />
mobilisiert werden kann 11 . Werden darüber hinaus Einzelhandelsvorhaben realisiert, führt<br />
dies ebenso zu Umsatzumverteilungen innerhalb der lokalen Einzelhandelslandschaft und somit<br />
zu Umsatzverlusten bzw. einer Marktverdrängung bestehender Betriebe jeweils in Abhängigkeit<br />
der Relevanz eines Vorhabens. Dies trifft insbesondere auch auf den Lebensmittelbereich zu.<br />
Schließlich wird dieser Sortimentsbereich in erster Linie am Wohnstandort nachgefragt, so dass<br />
sich eine Überversorgung auch vorrangig auf die entsprechenden Wohnsiedlungsbereiche auswirkt.<br />
In der Folge kann es zu Funktionsverlusten von Zentren bzw. Nahversorgungsstandorten<br />
sowie zu negativen städtebaulichen Auswirkungen kommen.<br />
Vorhaben an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Standorten können zur Verbesserung<br />
und Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsangebots, insbesondere auch der Innenstadt,<br />
führen. Die Tatsache, dass dies zu Lasten weniger geeigneter Standorte geschieht, wird dabei in<br />
Kauf genommen. Jedoch muss in diese Überlegung auch einfließen, dass eine deutliche Überdimensionierung<br />
der Einzelhandelsentwicklung innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sowohl<br />
zu einer zusätzlichen Gefährdung der wohnungsnahen Grundversorgung als auch zu Funktionsverlusten<br />
innerhalb der Zentren führen kann. Zukünftige Entwicklungen müssen somit generell<br />
mit Blick auf die Ziele des <strong>Delbrück</strong>er <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es (vgl. Kapitel 7.1) abgewogen<br />
werden. Für bisher nicht vertretene Spezialanbieter oder neuartige Anbieter können sich<br />
darüber hinaus auch dann Entwicklungsspielräume abzeichnen, wenn das übergeordnete<br />
Hauptsortiment bereits umfangreich vertreten ist und an sich kein zusätzlicher Verkaufsflächenspielraum<br />
besteht.<br />
11 insbesondere auch vor dem Hintergrund der regionalen Konkurrenzsituation<br />
55<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Es ist festzuhalten, dass die Einordnung potenzieller Neuvorhaben, Erweiterung oder Umnutzung<br />
von Einzelhandelsflächen in einen städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen<br />
Kontext unabdingbar ist.<br />
Generell gilt zwar, dass die Einzelhandelsstruktur durch einen quantitativen Ausbau zu stärken<br />
ist, es ist aber vor allem die Sicherung und Verbesserung der räumlich strukturellen Angebotssituation<br />
im Sinne einer Stärkung der Innenstadt sowie Verbesserung der wohnungsnahen<br />
Grundversorgung zu verfolgen. Das impliziert, dass zusätzliche zentrenrelevante Sortimente im<br />
innerstädtischen zentralen Versorgungsbereich angesiedelt werden.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
56
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7 <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Die vorangegangenen Analysen, Betrachtungen zu Entwicklungsspielräumen sowie die daraus<br />
entwickelte Strategie der räumlich-funktionalen Gliederung stellen die Basis für die im Folgenden<br />
dargestellten allgemeinen und konkreten Handlungsempfehlungen dar. Diese verfolgen das<br />
Ziel, den Einzelhandelsstandort <strong>Delbrück</strong> zu sichern und zu stärken. Dabei gilt es vor allem, die<br />
räumliche Angebotsstruktur mit einer Konzentration auf die Innenstadt zu sichern und zu profilieren,<br />
die Grundversorgung zu erhalten und zu stärken sowie funktionale Ergänzungsstandorte<br />
zu ermöglichen.<br />
Folgende strategische Bausteine stellen die wichtigen Grundpfeiler des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar:<br />
• die übergeordneten Ziele,<br />
• die Standortstruktur,<br />
• die <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste,<br />
• die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie<br />
• die Grundsätze zur Einzelhandelssteuerung.<br />
7.1 Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurden folgende übergeordneten Ziele für eine zukunftsorientierte<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklung formuliert, die eine Fortführung der bisherigen stadtentwicklungspolitischen<br />
Ziele darstellen:<br />
• Sicherung der landesplanerischen Funktion der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als Mittelzentrum<br />
Aus landesplanerischer Sicht sind die Städte und Gemeinden in ein hierarchisches, zentralörtliches<br />
Gliederungssystem eingeordnet. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> nimmt danach eine mittelzentrale<br />
Versorgungsfunktion ein. Aus einzelhandelsrelevanter Sicht nimmt die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> diese,<br />
nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund einer ausgeprägten Konkurrenzsituation im Umfeld,<br />
nur unzureichend wahr. Maßnahmen zur Einzelhandelsentwicklung müssen daher – im gesamtstädtischen<br />
und regionalen Kontext – auf die Funktion als Mittelzentrum Rücksicht<br />
nehmen, um so eine Sicherung und Stärkung des Einzelhandelsstandortes <strong>Delbrück</strong> zu gewährleisten.<br />
• Sicherung und Ausbau eines attraktiven Einzelhandelsangebotes in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
unter Berücksichtigung einer hierarchisch gegliederten, sich funktional ergänzenden<br />
Standortstruktur<br />
Die Attraktivität eines Einkaufsstandortes bestimmt sich in erster Linie durch die Quantität<br />
des Einzelhandelsangebotes (gemessen in Quadratmetern Verkaufsfläche) und seine qualitative<br />
Zusammensetzung (Vielfalt der Branchen, Sortimentstiefe, Betriebsformen und<br />
-konzepte sowie Betriebsgrößenzuordnungen). Nur durch ein Miteinander dieser beiden<br />
Komponenten kann es gelingen, den Einzelhandelsstandort <strong>Delbrück</strong> attraktiv zu gestalten<br />
und auch längerfristig zu erhalten. Ziel muss es daher sein, eine Vielfalt (im oben genannten<br />
57<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Sinne) für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> zu erlangen bzw. zu sichern. Dies hat zwangsläufig zur Folge,<br />
dass die Entwicklung in den einzelnen Bereichen gemäß der ihnen zuerkannten Versorgungsfunktion<br />
gelenkt wird. So kommt der Innenstadt eine zentrale Bedeutung nicht nur für<br />
den Einzelhandel, sondern für alle weiteren innerstädtischen Funktionen wie Kultur, Bildung,<br />
Verwaltung, Gastronomie und Erholungseinrichtungen etc. und den Nahversorgungszentren<br />
Lippling, Ostenland sowie Westenholz eine Nahversorgungsfunktion für die umliegenden<br />
Wohnsiedlungsbereiche zu. Es ist Aufgabe der Ergänzungsstandorte, die Angebotssituation<br />
in den zentralen Versorgungsbereichen funktional zu ergänzen. Dabei ist hervorzuheben,<br />
dass eine ausgewogene Versorgungsstruktur die wesentliche Grundlage für eine regional<br />
konkurrenzfähige und attraktive gesamtstädtische Einzelhandelssituation ist. Die Stärke eines<br />
Geschäftszentrums liegt als gewachsener Versorgungsbereich insbesondere in der räumlichen<br />
Dichte und Vielfalt des – seiner Versorgungsstruktur entsprechenden – Einzelhandelsund<br />
Nutzungsangebotes bzw. seiner Funktionsvielfalt. Eine Öffnung neuer oder Stärkung<br />
vorhandener (in der Regel autokundenorientierter) Einzelhandelsstandorte außerhalb der<br />
gewachsenen Strukturen, in denen insbesondere zentrenrelevante (über die Entwicklungspotenziale<br />
hinausgehende) Sortimente angeboten werden, führt in der Regel zu einer (weiteren)<br />
Schwächung der bestehenden Einzelhandelsstruktur und hat einen ruinösen Wettbewerb<br />
zur Folge.<br />
• Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Delbrück</strong><br />
Die Innenstadt stellt den historisch, siedlungsräumlich und städtebaulich wichtigsten Einzelhandelsstandort<br />
innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar, der sich durch seine Multifunktionalität<br />
(Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Verwaltung<br />
etc.) auszeichnet. Diese ist insbesondere das Ergebnis der bisherigen <strong>Stadt</strong>entwicklungspolitik.<br />
Die Vielfalt des Einzelhandelsangebotes, der Betriebsformen und nicht zuletzt auch<br />
Dienstleistungs- und gastronomischen Nutzungen prägen die Attraktivität der Innenstadt.<br />
Gleichwohl sind aktuell im innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich quantitative und qualitative<br />
Schwächen vorhanden, die erkannt wurden und die es weiter zu verbessern gilt. Auch<br />
zukünftig soll der Focus der Einzelhandelsentwicklung (insbesondere der Entwicklung von<br />
Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten) auf den Hauptgeschäftsbereich<br />
gesetzt werden. Die Innenstadt genießt als zentraler Versorgungsbereich oberste Priorität<br />
innerhalb der <strong>Delbrück</strong>er Standortstruktur, dem sich alle weiteren Standorte und Ziele im<br />
Rahmen einer hierarchischen Gliederung unterordnen.<br />
Die Identität der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ist zu erhalten und zu stärken. Vor allem im Hinblick<br />
auf den zunehmenden kommunalen Wettbewerb ist die Entwicklung bzw. Stärkung eines<br />
klaren Profils von wesentlicher Bedeutung.<br />
• Sicherung und ggf. Ausbau einer wohnortnahen Grundversorgungsstruktur im gesamten<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet durch Zuordnung grundversorgungsrelevanter Sortimente zu Siedlungsbereichen<br />
Ein über verschiedene Betriebsformen reichendes und möglichst dichtes Grundversorgungsangebot<br />
ist nicht nur unter sozialen und kommunikativen Aspekten ein wichtiger Bestandteil<br />
eines zukunftsfähigen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es. Zunehmend stehen diesen planerisch wie gesamtstadtentwicklungspolitisch<br />
sinnvollen Standorten jedoch betriebswirtschaftliche Notwendigkeiten<br />
(Mindestgrößen zur attraktiven Präsentation eines entsprechenden Warensortiments<br />
haben entsprechende Mindestumsätze zur Folge, die wiederum ein entsprechendes<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
58
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet bedingen) gegenüber, die eine Umsetzung dieses Zieles<br />
erschweren. Daher muss unbedingt darauf geachtet werden, eine räumlich (Standorte) wie<br />
funktional (verschiedene Betriebsformen und -größen) abgestufte und ausgewogene Grundversorgungsstruktur<br />
im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet zu schaffen bzw. zu erhalten. Primäres Ziel<br />
sollte es sein, die vorhandenen Standorte und somit die gesamtstädtische Versorgungsstruktur<br />
zu sichern.<br />
• Gezielte und geordnete Entwicklung großflächiger Einzelhandelsbetriebe<br />
Großflächige Einzelhandelsstandorte bzw. -standortgemeinschaften, die sich außerhalb der<br />
gewachsenen Zentren befinden, sind – im Sinne einer Arbeitsteilung – ausschließlich als Ergänzungsstandorte<br />
aufzufassen. Dies hat zwingend zur Folge, dass bei Neuansiedlung (Eröffnung<br />
neuer Standorte) bzw. Umnutzung, Verlagerung und Erweiterung bestehender Betriebe<br />
eine Verträglichkeitsanalyse i.S.v. § 11(3) BauNVO – auf Grundlage der formulierten<br />
gesamtstädtischen Ziele und Empfehlungen – durchzuführen ist. Hierbei ist vor allem zu berücksichtigen,<br />
dass ein einmal für „Einzelhandelsnutzungen geöffneter Standort“ nur sehr<br />
schwer anschließend wieder einer anderen Nutzung zugeführt werden kann und somit der<br />
Umnutzungsdruck im Falle einer möglichen Einzelhandelsbrache enorm groß werden kann.<br />
• Planungs- und Investitionssicherheit für bestehenden und anzusiedelnden Einzelhandel<br />
Bei der Diskussion um neue Einzelhandelsentwicklungen in einer Kommune wird der bestehende<br />
Einzelhandel nach wie vor zu oft nur unzureichend in die entsprechenden Überlegungen<br />
und Entwicklungsvorstellungen mit einbezogen. Dabei ist es der vorhandene Bestand,<br />
der die Attraktivität und Ausstrahlungskraft eines Einkaufsstandortes nicht unwesentlich mitbestimmt.<br />
Dies ist jedoch nicht mit einer „Schutzglocke“ für den bestehenden Einzelhandel<br />
gleichzusetzen. Es bedeutet vielmehr, dass im Sinne der Bestandspflege auf der einen wie<br />
auf der anderen Seite bei zukünftigen Planungen die bestehenden Strukturen verstärkt in die<br />
Überlegungen und Diskussionen mit einzubeziehen sind.<br />
• Verhinderung konterkarierender Planungen<br />
Mit Hilfe einer konsequenten Anwendung des Planungsinstrumentariums sollten jene Planungen,<br />
die den Zielvorstellungen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es entgegenstehen, ausgeschlossen<br />
werden.<br />
Im Folgenden gilt es, diese Zielvorstellungen räumlich und inhaltlich zu konkretisieren. Die<br />
räumliche Grundlage der Handlungsempfehlungen stellt dabei die Standortstruktur dar.<br />
7.2 Standortstruktur<br />
Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Angebots- und Nachfrageanalyse und der Entwicklungsstrategie<br />
für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> sowie unter Berücksichtigung bestehender stadtentwicklungspolitischer<br />
Zielvorstellungen wurden die verschiedenen Einzelhandelsstandorte der <strong>Stadt</strong><br />
unter städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten in ein arbeitsteiliges, hierarchisches<br />
Standortstrukturmodell eingeordnet.<br />
Maßgeblichen Einfluss auf die Einordnung eines Standortbereichs in das Standortprofil haben die<br />
vorhandenen Nutzungen, insbesondere im Hinblick auf das Einzelhandelsangebot und ergänzende<br />
gastronomische und Dienstleistungsangebote (Multifunktionalität).<br />
59<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Daneben sind städtebauliche und stadtentwicklungsrelevante Zielvorstellungen zu berücksichtigen.<br />
Dazu zählen zum Beispiel auch die Zielvorstellungen zum Schutz der Zentren und einer<br />
tragfähigen, wohnortnahen Grundversorgung, die durch eine räumlich möglichst nahe Zuordnung<br />
von Versorgungseinrichtungen zu Bevölkerungsschwerpunkten gewährleistet werden<br />
kann.<br />
Abbildung 4:<br />
Standortstrukturmodell der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Folgende Einordnungskriterien sind für die einzelnen Standortbereiche in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
relevant:<br />
Die Innenstadt (Zentraler Versorgungsbereich im Sinne des BauGB)<br />
Dieser Zentrentyp zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:<br />
• gesamtstädtische ggf. regionale Versorgungsbedeutung,<br />
• vollständiges Einzelhandelsangebot im kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereich – mit<br />
Wettbewerbssituationen, insbesondere Prägung durch innerstädtische Leitsortiment und frequenzerzeugende<br />
Magnetbetriebe<br />
• vielfältiger Größen- und Betriebsformenmix, hoher Anteil an kleinteiligem Facheinzelhandel,<br />
• breit gefächertes und umfangreiches, in Wettbewerbssituationen befindliches einzelhandelsnahes<br />
Dienstleistungs-, Kultur- und Gastronomieangebot sowie öffentliche Einrichtungen.<br />
Die Nahversorgungszentren<br />
als lokale Versorgungszentren, die ausschließlich der wohnungsnahen Grundversorgung dienen<br />
und innerhalb eines Siedlungsbereiches in direkter Nachbarschaft zu Wohngebieten liegen. Sie<br />
haben insbesondere für die tägliche Versorgung auch nicht mobiler Bevölkerungsgruppen eine<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
60
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
besondere Bedeutung und verfügen über ein schwerpunktmäßig auf die Grundversorgung ausgerichtetes<br />
Versorgungsangebot.<br />
Angebotsseitig verfügen sie über folgende Merkmale:<br />
• Das Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich wird i.d.R. durch einen oder einige wenige<br />
größere Lebensmittelbetriebe gewährleistet, Kombinationen von verschiedenen Betriebstypen<br />
sind in Abhängigkeit von der Mantelbevölkerung bzw. dem Kaufkraftpotenzial im Einzugsbereich<br />
möglich (z.B. Kombination Supermarkt und Bäckerei oder Metzgerei).<br />
• Angebote im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich gibt es nur in vereinzelten kleineren<br />
Fachgeschäften oder als Randsortiment bei einem Lebensmittelanbieter. Hier können Angebotslücken<br />
in einzelnen Bedarfsbereichen bestehen.<br />
• Neben den Einzelhandelsbetrieben können einige Dienstleistungsbetriebe wie Bank, Friseur,<br />
Post, Sonnenstudio und gastronomische Angebote angegliedert sein.<br />
• Die erkennbare Einheit eines Nahversorgungszentrums resultiert aus städtebaulichen Aspekten,<br />
aber vor allem auch aus einem Funktionsunterschied zu umliegenden Siedlungsbereichen.<br />
Die Nahversorgungsstandorte<br />
mit einer Versorgungsbedeutung für umliegende Wohngebiete und folgenden Merkmalen (Supermarkt<br />
Marktkauf in der Lange Straße):<br />
• Vorhandensein eines strukturprägenden Betriebs im kurzfristigen Bedarfsbereich (v.a. Lebensmittelbereich),<br />
Randsortimente im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich, ggf. ergänzendes<br />
Lebensmittelhandwerk (Bäckerei, Fleischerei) in betrieblicher Einheit,<br />
• kein Wettbewerb am Standort,<br />
• sehr selten ergänzendes, stark eingeschränktes Dienstleistungsangebot (ein oder wenige<br />
Anbieter).<br />
In Abgrenzung zu diesem Standorttyp sind solitäre, dezentrale Standorte von Einzelhandelsbetrieben<br />
mit einem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel einzuordnen, denen keine Nahversorgungsfunktion<br />
zuzuordnen sind.<br />
Der Ergänzungsstandort (großflächiger Einzelhandel)<br />
mit gesamtstädtischem und überörtlichem Einzugsgebiet. Dazu zählen beispielsweise der Standort<br />
des Baumarktes Gerwing (ehemals Bussemas) in Boke oder das Einrichtungshaus Hansel in<br />
Westenholz. Folgende Kennzeichen sind anzuführen:<br />
61<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
• solitär oder Standortgemeinschaft (Sonderstandort),<br />
• Angebotsschwerpunkte in bestimmten Warengruppen, hoher Anteil nicht zentrenprägenden<br />
Einzelhandels 12 ,<br />
• nur vereinzelt Wettbewerb gegeben,<br />
• überwiegend großflächiger Einzelhandel, auch in Standortgemeinschaft,<br />
• i.d.R. kein oder nur geringes Dienstleistungsangebot.<br />
Ausgehend von diesen Einordnungskriterien der einzelnen versorgungsstrukturell bedeutsamen<br />
Standortbereiche ergibt sich für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> folgende räumlich konkretisierte Standortstruktur<br />
(vgl. Karte 14) als Fortführung der bestehenden stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen:<br />
Karte 14:<br />
Standortstruktur<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
7.3 Zentrale Versorgungsbereiche in <strong>Delbrück</strong><br />
Im Gegensatz zu Sonderstandorten bzw. solitären Standorten, welche im Analyseteil dargestellt<br />
wurden, ist es im Hinblick auf eine Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung<br />
12 Entsprechend der stadtentwicklungsplanerischen Zielvorstellung handelt es sich bei Ergänzungsstandorten des<br />
großflächigen Einzelhandels ausschließlich um Betriebe mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten. Betriebe mit<br />
nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sind als Nahversorgungsstandorte zu entwickeln. Darüber hinaus besteht<br />
für solitäre Standorte außerhalb der Zentren mit zentrenrelevanten Kernsortimenten Bestandsschutz (vgl. dazu<br />
Grundsätze, Kapitel 7.7 )<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
62
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
unabdingbar zentrale Versorgungsbereiche im <strong>Stadt</strong>gebiet zu definieren und gleichsam parzellenscharf<br />
abzugrenzen. Im Folgenden werden nach einer Erläuterung der notwendigen Abgrenzungskriterien<br />
die Innenstadt, das Hauptzentrum <strong>Delbrück</strong>s, sowie die Nahversorgungszentren<br />
Lippling, Ostenland und Westenholz behandelt.<br />
7.3.1 Abgrenzungskriterien<br />
Ein zentraler Versorgungsbereich stellt grundsätzlich einen künftigen Entwicklungsbereich insbesondere<br />
für den nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Einzelhandel dar.<br />
Die Abgrenzung sowie funktionale Definition der zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung<br />
möglicher Entwicklungsperspektiven im Rahmen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dient als unentbehrliche Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im<br />
Rahmen der Bauleitplanung. Vorrangiges Ziel ist dabei die Sicherung / Entwicklung einer funktional<br />
gegliederten Zentrenhierarchie unter besonderer Berücksichtigung (städtischer) gewachsener<br />
Zentrenstrukturen.<br />
Die Fixierung der räumlichen Ausdehnung eines zentralen Versorgungsbereichs ist nicht als planerische<br />
„Abgrenzungsübung“ zu sehen, sondern ein notwendiger Schritt, um die Voraussetzungen<br />
für Dichte, räumliche Entwicklungsmöglichkeiten und letztendlich Prosperität zu schaffen.<br />
Dabei ist die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereichs unter Berücksichtigung<br />
funktionaler und städtebaulicher Kriterien vorzunehmen. Als Grundlage dazu dient nicht zuletzt<br />
die ausführliche einzelhandelsrelevante und städtebauliche Bestandsanalyse (Kapitel 4). Im Wesentlichen<br />
sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:<br />
Funktionale Kriterien<br />
• Einzelhandelsdichte<br />
• Passantenfrequenz<br />
• Verkehrliche Erreichbarkeit (ÖPNV, Pkw, Radfahrer, Fußgänger)<br />
• Multifunktionalität (Mischung von Einzelhandel, öffentliche und private Dienstleistungen,<br />
Gastronomieanbieter)<br />
Städtebauliche Kriterien<br />
• Städtebauliche Einheit<br />
• Bebauungsstruktur<br />
• Gestaltung und Dimensionierung der Verkehrsstruktur<br />
• Barrieren (Straße, Bahnlinie)<br />
• Gestaltung öffentlicher Raum (Pflasterung, Begrünung, etc.)<br />
• Ladengestaltung und -präsentation<br />
63<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Die räumliche Abgrenzung eines künftigen zentralen Versorgungsbereichs geschieht anhand der<br />
o.g. Kriterien bzw. der Berücksichtigung des Bestandes sowie möglicher Entwicklungsperspektiven<br />
gleichsam parzellenscharf.<br />
7.3.2 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt<br />
Der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist aufgrund seiner Größe und<br />
dem angebotenen Warensortiment hinsichtlich Quantität und Qualität sowie Breite und Tiefe<br />
des Warenangebotes der wichtigste Einzelhandelsstandort im <strong>Stadt</strong>gebiet. Er besitzt eine gesamtstädtische<br />
Versorgungsbedeutung und stellt nicht nur unter städtebaulichen sondern auch<br />
unter einzelhandelsrelevanten Gesichtspunkten den Mittelpunkt der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar.<br />
Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs (vgl. Karte 15) wurde unter Berücksichtigung<br />
funktionaler und städtebaulicher Kriterien vorgenommen und ist eine unentbehrliche<br />
Grundlage für die Steuerung des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung und u.a.<br />
auch zur Ableitung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste.<br />
Karte 15:<br />
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Die Abgrenzung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereiches orientiert sich unter Berücksichtigung<br />
städtebaulicher Gegebenheiten sowie möglicher Entwicklungsflächen vor allem<br />
am derzeitigen Einzelhandelsbestand bzw. an vorhandenen Einzelhandelsdichten (vgl. dazu auch<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
64
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Kapitel 4.2.1). Er erstreckt sich vornehmlich entlang der Lange Straße, Thülecke und Oststraße,<br />
dem innerstädtischen Hauptgeschäftsbereich. Dabei stellt der Kirchplatz die städtebauliche, historische<br />
Mitte der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt dar. Durchgehende Einzelhandelslagen mit einem<br />
überwiegend hohen Anteil an Einzelhandelsnutzungen befinden sich im Abschnitt zwischen der<br />
Einmündung Lange Straße / Bendixwall, der Lange Straße über die Thülecke bis zur Oststraße<br />
Ecke Ostenländer Straße. Richtung Westen nehmen die Einzelhandelsdichten ab der Einmündung<br />
Rietberger Straße / Lange Straße ab. Ab der Einmündung Lange Straße / Bendixwall<br />
schließt sich eine deutlich aufgelockerte Bebauung an. Somit - aus städtebaulicher Sicht abgesetzt<br />
- liegen in solitärer Lage der Lebensmittelvollsortimenter Marktkauf sowie der Gartenmarkt<br />
Im grünen Glück. Im Norden reicht der zentrale Versorgungsbereich zwischen Graf-Sporck-<br />
Straße und Lipplinger Straße bis zum Brenkenkamp und umfasst damit die Lebensmittelmärkte<br />
(Aldi, Lidl, Netto), den Raiffeisenmarkt südlich des Brenkenkamp sowie den Baustoffhandel<br />
Happe östlich der Lipplinger Straße 13 . Südlich der Lange Straße bzw. Thülecke befindet sich die<br />
Entwicklungsfläche Himmelreich. Sie reicht von der Kleinen Straße im Westen bis zur Adolf-<br />
Kolping-Straße im Osten, umfasst im Süden die Straße Am Himmelreich und berücksichtigt hinsichtlich<br />
der Abgrenzung bestehende Planungen und bauleitplanerische Festsetzungen 14 . Der<br />
östliche Teil des zentralen Versorgungsbereiches reicht bis zur Einmündung Oststraße / Ostenländer<br />
Straße, wobei der Bereich südlich der Ostenländer Straße und östlich der Schlaunstraße,<br />
als möglicher Verlagerungsstandort für den nördlich gelegenen Lebensmittelmarkt, in den zentralen<br />
Versorgungsbereich aufgenommen wurde. Die Boker Straße weist durch die aufgelockerte<br />
Bebauung eine deutlich andere städtebauliche Prägung auf als der übrige Geschäftsbereich, nur<br />
wenige (kleinflächige) Einzelhandelsnutzungen sind punktuell in solitären Lagen (z.B. Elektronikfachmarkt<br />
Wiedenstridt) vorhanden.<br />
Die Parkplätze innerhalb der Innenstadt stellen einen wesentlichen funktionalen Bestandteil dar,<br />
der nicht zuletzt die Erreichbarkeit der Einzelhandels- und übrigen Nutzungen gewährleistet. Die<br />
Parkplätze sind daher in Karte 15 markiert, gleichwohl stellen sie jedoch keine potenziellen Entwicklungsflächen<br />
für den Einzelhandel dar.<br />
Im Hinblick auf die künftige Entwicklung des (zentrenrelevanten, großflächigen) Einzelhandels in<br />
der Innenstadt <strong>Delbrück</strong> sind folgende Aspekte festzuhalten:<br />
• Der Erhalt, Ausbau und die nachhaltige Sicherung einer attraktiven Versorgungsstruktur<br />
und -qualität in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ist ein vorrangiges Entwicklungsziel.<br />
• Dazu gehört eine Arrondierung des Angebotsspektrums, insbesondere durch zielgerichtete,<br />
branchenspezifische Weiterentwicklungen mit Schwerpunkt in zentrenrelevanten Sortimenten,<br />
um die Attraktivität dieses räumlichen Entwicklungs- und Angebotsschwerpunkts sichern<br />
zu können (Waren aller Bedarfsstufen).<br />
13 Die Fläche des Baustoffhandels wurde aufgrund der bestehenden Einzelhandelsnutzung, die sich von der übrigen<br />
umgebenden Nutzung absetzt in den zentralen Versorgungsbereich aufgenommen. Im Rahmen der Erarbeitung<br />
des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es wurde sie als Entwicklungsfläche diskutiert (vgl. dazu Anhang, Potenzialfläche 6 –<br />
Lipplinger Straße, S. 109) und ist daher mit einer gestrichelten Linie markiert.<br />
14 Vgl. dazu Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt <strong>Delbrück</strong> (2011),<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>: Bebauungsplan Nr. 12A „Himmelreich“ <strong>Delbrück</strong>-Mitte, vereinfachte 3. Änderung, 12.11.2009<br />
65<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
• Der fast ausschließlich auf die Versorgung mit Lebensmitteln ausgerichtete Einzelhandelsbaustein<br />
südlich des Brenkenkamp ist, trotz der räumlichen Nähe, aus städtebaulicher Sicht,<br />
nur unzureichend an den übrigen Geschäftsbereich angeknüpft 15 . Die hier angesiedelten Betriebe<br />
übernehmen eine wichtige Frequenzfunktion für die Innenstadt und sind daher ein<br />
wesentlicher Bestandteil des zentralen Versorgungsbereiches. Dieser ist künftig bauplanungsrechtlich<br />
zu sichern.<br />
• Eine Positionierung des zentralen Versorgungsbereiches gegenüber nicht integrierten Standorten<br />
ist notwendig zur Sicherung der zugeordneten Versorgungsfunktion. Zentrenrelevante<br />
Entwicklungen sind an diesen städtebaulich sinnvollen Standort zu lenken.<br />
• Grundsätzlich sind im zentralen Versorgungsbereich Einzelhandelsnutzungen jeder Art möglich.<br />
Im Sinne stadtentwicklungsplanerischer Zielvorstellungen sind künftige Entwicklungen,<br />
nicht zuletzt auch im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes für die Innenstadt von<br />
<strong>Delbrück</strong>, vor allem auf eine städtebauliche und funktionale Konzentration auf die innerstädtische<br />
Mitte (Marktplatz, Kirchplatz) ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund sind künftige Einzelhandelsentwicklungen<br />
in die Innenstadt zu lenken und Vorhaben mit möglichen negativen<br />
Auswirkungen auf die Innenstadt außerhalb des zentralen Versorgungbereiches wirksam<br />
auszuschließen.<br />
15 Vgl. dazu Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt <strong>Delbrück</strong> (2011)<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
66
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.3.3 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling<br />
Der zentrale Bereich in Lippling ist als Nahversorgungszentrum eingestuft. Danach übernimmt es<br />
eine Versorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Lippling, vorrangig mit Waren der kurzfristigen Bedarfsdeckung.<br />
Der Hauptgeschäftsbereich des Lipplinger Einzelhandels erstreckt sich entlang der Straße Zur<br />
Alten Kapelle und ist geprägt durch kleinteilige Einzelhandelsangebote sowie ergänzende<br />
Dienstleistungen. Auf Grund der städtebaulichen Gestaltung sowie der Einzelhandelsnutzungen<br />
und ergänzenden Dienstleistungen und Gastronomie ist dieser Bereich als Zentrum eindeutig<br />
ablesbar. Mit einem Sortimentsschwerpunkt im Bereich der Waren der kurzfristigen Bedarfsdeckung<br />
bzw. einem Lebensmittelmarkt als funktionstragendem Magnetbetrieb ist dieser zentrale<br />
Versorgungsbereich für die Nahversorgung in Lippling zu sichern.<br />
Karte 16:<br />
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
67<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.3.4 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland<br />
Der zentrale Bereich in Ostenland ist als Nahversorgungszentrum eingestuft und übernimmt eine<br />
Versorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Ostenland, vorrangig mit Waren der kurzfristigen Bedarfsdeckung.<br />
Der Hauptgeschäftsbereich erstreckt sich im Kreuzungsbereich der Osterloher Straße sowie der<br />
Straßen Auf dem Haupte und Auf der Bache. Auf Grund der städtebaulichen Gestaltung sowie<br />
der Einzelhandelsnutzungen und ergänzenden Dienstleistungen und Gastronomie ist dieser Bereich<br />
als Zentrum eindeutig ablesbar. Ein kleinflächiger Lebensmittelmarkt dient als funktionstragender<br />
Einzelhandelsbaustein der Nahversorgung im <strong>Stadt</strong>teil Ostenland. Somit ist dieser zentrale<br />
Versorgungsbereich als Nahversorgungszentrum für den <strong>Stadt</strong>teil Ostenland zu sichern.<br />
Karte 17:<br />
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
68
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.3.5 Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz<br />
Der zentrale Bereich in Westenholz ist als Nahversorgungszentrum eingestuft und übernimmt<br />
eine Versorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Westenholz, vorrangig mit Waren der kurzfristigen<br />
Bedarfsdeckung.<br />
Der zentrale Versorgungsbereich erstreckt sich entlang der Westenholzer Straße ausgehend im<br />
Norden vom Kreuzungsbereich mit der Knäppenstraße bis zum Lebensmittelmarkt südlich der<br />
Einmündung in die Suternstraße. Einen städtebaulichen Kristallisationspunkt bildet der Dorfplatz.<br />
Das Zentrum in Westenholz ist unter Berücksichtigung der städtebaulichen Gestaltung sowie der<br />
Einzelhandelsnutzungen und ergänzenden Dienstleistungen und Gastronomie abgegrenzt. Der<br />
Lebensmittelmarkt ist als funktionsprägender Magnetbetrieb des Nahversorgungszentrums einzustufen.<br />
Insbesondere im Hinblick auf seine Nahversorgungsfunktion für den <strong>Stadt</strong>teil Westenholz ist<br />
dieser zentrale Versorgungsbereich künftig zu sichern.<br />
Karte 18:<br />
Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
69<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.4 Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
Die Sicherstellung einer möglichst umfassenden, kleinmaschigen Nahversorgung im <strong>Delbrück</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>gebiet ist ein zentrales stadtentwicklungsrelevantes Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und rechtfertigt<br />
die räumliche Lenkung der entsprechenden Investitionen an städtebaulich geeignete Standorte.<br />
Eine funktionierende wohnungsnahe Grundversorgung bedeutet, Einkaufsangebote mit<br />
Waren des täglichen Bedarfs (v.a. Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Zeitschriften)<br />
und ergänzende Dienstleistungen (z.B. Post, Bank, Reinigung) so dezentral und wohnortnah<br />
vorzuhalten, dass eine fußläufige Erreichbarkeit für möglichst alle Einwohner möglich<br />
und zumutbar ist. Voraussetzung für die Sicherstellung einer tragfähigen wohnungsnahen<br />
Grundversorgungsinfrastruktur ist jedoch, dass<br />
• das Kaufkraftpotenzial der Bevölkerung für den täglichen Bedarf nicht von zentralisierten<br />
Anbietern des großflächigen Einzelhandels in einem Maß gebunden wird, dass das Betreiben<br />
kleinerer Einheiten zur Grundversorgung nicht mehr rentabel ist,<br />
• die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> städtebauliche und verkehrliche Rahmenbedingungen schafft, die einen<br />
gewünschten wohnungsnahen Grundversorgungsstandort auch aus Betreibersicht mit den<br />
wichtigsten Standortfaktoren ausstattet,<br />
• Betreibern und Konzepten Vorrang eingeräumt wird, die aktiv mit den Herausforderungen<br />
der im Wandel befindlichen Einzelhandelslandschaft umgehen wollen und können.<br />
Künftiges Ziel der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> ist die nachhaltige Sicherung einer flächendeckenden wohnungsnahen<br />
Grundversorgung im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet, die sich auf die Innenstadt, die<br />
Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland und Westenholz sowie auf integrierte Nahversorgungsstandorte<br />
mit ausreichender Mantelbevölkerung stützt.<br />
7.5 Tabubereiche für den Einzelhandel in <strong>Delbrück</strong><br />
Tabubereiche sind notwendig, um eine geordnete <strong>Stadt</strong>entwicklung mit klaren räumlichen Einzelhandelsstrukturen<br />
zu gewährleisten. Grundsätzlich umfassen die Tabubereiche für den Einzelhandel<br />
alle Gebiete, die nicht im Zusammenhang durch Wohnen geprägt oder als zentraler<br />
Versorgungsbereich definiert sind. Insbesondere für den großflächigen zentrenrelevanten<br />
Einzelhandel ergeben sich Restriktionen auf Basis von zu geringer Siedlungsdichte bzw.<br />
Mantelbevölkerung im <strong>Stadt</strong>gebiet. Gewerbe- und Industriegebiete bzw. entsprechende Alternativstandorte<br />
ohne Einzelhandelsvorprägung sind für jeglichen großflächigen Einzelhandel<br />
auszuschließen.<br />
Mit Bezug auf die übergeordneten Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es ist die Ansiedlung<br />
von Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem und zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
im Bereich der Einfallstraßen (außerhalb zentraler Versorgungsbereiche), wie z.B. der B 64, vor<br />
allem zum Schutz der Innenstadt bzw. der wohnungsnahen Grundversorgung grundsätzlich auszuschließen.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
70
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.6 <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />
Die <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste stellt ein wichtiges bauplanungsrechtliches Instrumentarium zur<br />
Steuerung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> dar. Rechtliche Prämissen und Rahmenbedingungen,<br />
Begriffsdefinitionen sowie schließlich die Herleitung der für <strong>Delbrück</strong> ortstypischen Liste<br />
werden im Folgenden dargestellt.<br />
Exkurs: Rahmenbedingungen zur Erstellung einer ortstypischen Sortimentsliste<br />
Eine Sortimentsliste ist als Steuerungsinstrument des Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung<br />
richterlich anerkannt. Dabei steht in der Praxis die Zuordnung des sortimentsspezifischen<br />
Einzelhandels zu räumlich und funktional bestimmten zentralen Versorgungsbereichen (gemäß<br />
§§ 2 (2), 34 (3), 9 (2a) BauGB, § 11 (3) BauNVO, LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />
Einzelhandel 16 und EHE NRW) sowie die Genehmigung von Einzelhandelsvorhaben im Vordergrund<br />
der Betrachtungen.<br />
In der Bauleitplanung ist die Sortimentsliste für Sortimentsbindungen bei der Festsetzung von<br />
Sondergebieten für den großflächigen Einzelhandel (insbesondere mit nicht-zentrenrelevanten<br />
Hauptsortimenten) und bei der Zulässigkeit, dem Ausschluss bzw. der ausnahmsweisen Zulässigkeit<br />
des sortimentsspezifischen Einzelhandels in unterschiedlichen Baugebieten nach §§ 1-11<br />
BauNVO unter Bezugnahme auf § 1 (5) und (9) BauNVO relevant. Nur durch eine konsequente<br />
Ausschöpfung des Bauplanungsrechts kann mit Hilfe der Sortimentslisten beispielsweise in<br />
Misch- und Gewerbegebieten durch Bebauungsplanfestsetzungen gemäß § 1 (9) BauNVO nahversorgungs-<br />
und zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen und dadurch das Zentrengefüge<br />
geschützt werden 17 . Denn für die Zentrenstruktur einer Kommune können nicht nur großflächige<br />
Einzelhandelsbetriebe oder Einkaufszentren außerhalb der dafür bestimmten zentralen<br />
Versorgungsbereiche, sondern auch der nicht großflächige Einzelhandel (bis zu 800 m² Verkaufsfläche)<br />
mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten negative städtebauliche<br />
Auswirkungen haben. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Lebensmitteldiscountern<br />
oder Fachmärkten mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten. Diese operieren<br />
oft bewusst knapp unterhalb der Großflächigkeitsgrenze, um nicht gemäß § 11 (3) BauN-<br />
VO sowie LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel kern- oder sondergebietspflichtig<br />
zu werden.<br />
Bei der Steuerung des Einzelhandels ist immer auf eine gemeindespezifische Sortimentsliste abzustellen,<br />
die einen Bezug zu den örtlichen Verhältnissen aber auch zu den Entwicklungsperspektiven<br />
einer Kommune besitzt. Ein Rückgriff auf allgemeingültige Auflistungen zentren- und<br />
nahversorgungsrelevanter Sortimente, wie beispielsweise die im alten Einzelhandelserlass NRW<br />
von 1996 aufgeführte Liste oder auch der Verweis auf andere Listen (z.B. Kölner Liste) im Rahmen<br />
der bauleitplanerischen Steuerung, reicht nicht aus und ist rechtsfehlerhaft 18 .<br />
16 Zum 31.12.2011 trat das LEPro NRW in Gänze außer Kraft. Das Landeskabinett NRW hat am 17.04.2012 den<br />
Landesentwicklungsplans (LEP) NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel – beschlossen. Er ist daher<br />
als „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung“ bei künftigen Vorhaben zu berücksichtigen.<br />
17 Vgl. dazu Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 25.10.2007 (OVG 7 A 1059/06), bzw. der BVerwG<br />
Leipzig vom 26.03.2009 (BVerwG 4 C 21.07)<br />
18 Bestätigt durch zahlreiche Urteile des OVG Münster 2004 und 2005.<br />
71<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Sortimentslisten stellen einen wichtigen Bestandteil eines kommunalen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />
dar, wobei eine Differenzierung nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und zur<br />
Vermeidung späterer Auseinandersetzungen auch nicht-zentrenrelevanter Sortimente empfohlen<br />
wird 19 .<br />
Begriffsdefinition<br />
Im Hinblick auf die in der Praxis übliche Differenzierung nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten<br />
und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten bestimmen die rechtlichen Rahmenbedingungen,<br />
der Standort an dem die Sortimente angeboten werden sowie eine mögliche Zielformulierung<br />
die Zuordnung zu einer der genannten Gruppen. Vorab wird zur Erläuterung der<br />
Begriffe zentrenrelevanter und nicht-zentrenrelevanter Sortimente eine Zuordnung der unterschiedlichen<br />
Merkmale nach folgendem Kriterienkatalog vorgenommen:<br />
Kriterium<br />
Zentrenrelevanter Sortimente<br />
Merkmale<br />
Nicht-zentrenrelevanter Sortimente<br />
Städtebauliche und<br />
Einzelhandelsstruktur<br />
Besucherfrequenz<br />
notwendig für einen attraktiven Branchenmix<br />
hoher Anteil der Verkaufsfläche in den<br />
zentralen Versorgungsbereichen (insbesondere<br />
Haupt- und Nebenzentren)<br />
erzeugen und benötigen hohe Besucherfrequenzen,<br />
insbesondere auch im Zusammenhang<br />
mit der Kopplung von Aktivitäten<br />
nicht prägend für zentrale Versorgungsbereiche<br />
Lage vornehmlich außerhalb von Zentren,<br />
städtebaulich integriert und nicht integriert<br />
erzeugen eigene Besucherfrequenz<br />
Integrationsfähigkeit vergleichsweise geringer Flächenanspruch sehr hoher Flächenanspruch (z.B. Möbel)<br />
autokundenorientiert<br />
Einzelhandelszentralität<br />
Kopplungsaffinität<br />
Transportfähigkeit<br />
hohe Ausstrahlungskraft, teilweise auch<br />
Seltenheit<br />
werden im Zusammenhang mit anderen<br />
Nutzungen im Zentrum aufgesucht (Einzelhandel,<br />
Gastronomie, Dienstleistungen etc.)<br />
„Handtaschensortimente“, können leicht<br />
transportiert werden, d.h. es ist nicht regelmäßig<br />
ein privates Kfz erforderlich<br />
i.d.R. hohe kommunale und z.T. auch regionale<br />
Ausstrahlungskraft<br />
werden i.d.R. gezielt angefahren, geringe<br />
bis keine Koppelungen mit anderen Aktivitäten<br />
können auf Grund ihrer Größe und Beschaffenheit<br />
nur eingeschränkt transportiert<br />
werden, i.d.R. Kfz notwendig<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente dienen der kurzfristigen bzw. täglichen Bedarfsdeckung.<br />
Auf sie treffen i.d.R. die Merkmale der zentrenrelevanten Sortimente zu. Insbesondere in Kleinund<br />
Mittelstädten oder Neben- und Grundversorgungszentren nehmen sie zentrenprägende<br />
Funktion ein. Eine Ansiedlung an Einzelstandorten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche<br />
kann im Sinne einer wohnungsnahen Grundversorgung sinnvoll sein. Sie sind somit nicht stets,<br />
sondern i.d.R. als zentrenrelevant einzustufen. Unter Berücksichtigung des Einzelfalls sind daher<br />
hier sachgerechte Standortentscheidungen mit dem Ziel, eine möglichst verbrauchernahe Versorgung<br />
mit Lebensmitteln zu gewährleisten und den Regelungsinhalten des § 11 (3) BauNVO<br />
sowie betriebsbedingter Anforderungen zu entsprechen, zu treffen.<br />
19 Vgl. dazu U. Kuschnerus: Der standortgerechte Einzelhandel, 2007, Rd.Nr. 485<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
72
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Landesentwicklungsplan NRW<br />
Bei der Aufstellung von Sortimentslisten sind die auf Landesebene vorgegebenen Zielaussagen<br />
beispielsweise durch Landesentwicklungsprogramme / -pläne oder Einzelhandelserlasse zu berücksichtigen.<br />
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es „eine Legaldefinition dafür, welche Warensortimente<br />
zentrenrelevant sind“ nicht gibt, auch nimmt der Einzelhandelserlass 1996 nicht für<br />
sich in Anspruch „die Zentrenrelevanz bestimmter Warengruppen abschließend festzulegen“.<br />
Somit bedarf es „regelmäßig einer individuellen Betrachtung der jeweiligen örtlichen Situation,<br />
wenn zum Schutz etwa des Innenstadtbereichs bestimmte Warensortimente an nicht integrierten<br />
Standorten ausgeschlossen werden sollen“ 20 .<br />
In Nordrhein-Westfalen bilden der Landesentwicklungsplan LEP NRW – Sachlicher Teilplan<br />
Großflächiger Einzelhandel (i.d.F. des Kabinettsbeschlusses vom 17.04.2012) sowie der Einzelhandelserlass<br />
NRW – EHE NRW (i.d.F. vom 20.09.2008) eine bedeutende Grundlage für die<br />
Erstellung und die Inhalte von Sortimentslisten. Gemäß EHE NRW Nr. 2.5 sind die zentren- und<br />
nahversorgungsrelevanten Sortimente von der Gemeinde festzulegen. Bei Festlegung der zentrenrelevanten<br />
Sortimente sind die in der Erläuterung zu Ziel 2 des LEP NRW – Sachlicher Teilplan<br />
Großflächiger Einzelhandel dargestellten, zentrenrelevanten Leitsortimente zu beachten,<br />
diese sind als stets zentrenrelevant einzustufen.<br />
Die zentrenrelevanten Leitsortimente (gemäß Landesentwicklungsplan LEP NRW – Sachlicher<br />
Teilplan Großflächiger Einzelhandel) sind im Folgenden aufgeführt:<br />
• Papier / Bürobedarf / Schreibwaren<br />
• Bücher<br />
• Bekleidung, Wäsche<br />
• Schuhe, Lederwaren<br />
• medizinische, orthopädische, pharmazeutische Artikel<br />
• Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik<br />
• Spielwaren<br />
• Sportbekleidung, Sportschuhe, Sportartikel<br />
• Elektrogeräte, Medien (=Unterhaltungs- und Kommunikationselektronik, Computer, Foto)<br />
• Uhren, Schmuck<br />
und<br />
• Nahrungs- und Genussmittel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)<br />
• Gesundheits- und Körperpflegeartikel (gleichzeitig nahversorgungsrelevant)<br />
20 Kuschnerus 2007, Rd.Nr. 528 sowie Urteil des OVG NRW vom 03.06.2002 (AZ 7 a D 92/00.NE)<br />
73<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Bei der Aufstellung ihrer ortsspezifischen Sortimentsliste können die Gemeinden einzelne (Leit-)<br />
Sortimente konkretisieren. Am Beispiel des Sortiments „Einrichtungszubehör (ohne Möbel)“<br />
wird die Möglichkeit, folgende Untergruppen zu bilden, verdeutlicht:<br />
• Teppiche (Rollwaren und Einzelware)<br />
• Lampen / Leuchten / Leuchtmittel<br />
• Matratzen / Bettwaren<br />
• Bilder / Bilderrahmen / Spiegel<br />
• Tapeten<br />
Diese können als zentrenrelevant gelten, während eine andere Gemeinde beispielsweise Matratzen<br />
oder Lampen / Leuchten / Leuchtmittel als nicht-zentrenrelevant einstuft. Es ist davon auszugehen,<br />
dass diese aufgezeigte Differenzierung in Untergruppen damit auch auf andere unspezifizierte<br />
Sortimentsgruppen der Liste der zentrenrelevanten Leitsortimente, wie beispielsweise<br />
Sportartikel (im Einzelfall Sportgroßgeräte, wie beispielsweise Boote), zu übertragen ist.<br />
Im Rahmen der Aufstellung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste wurden insbesondere auch bei diesen<br />
Sortimenten die lokale Situation sowie die städtebaulichen Zielvorstellungen näher betrachtet.<br />
7.6.1 Herleitung der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />
Die Sortimentsliste stellt einen wichtigen instrumentellen Baustein zur Sicherung der städtebaulichen<br />
Leitvorstellungen dar. Kuschnerus 21 stellt im Sinne der Rechtssicherheit folgende Vorgehensweise<br />
als sachgerecht bei der Erstellung von Sortimentslisten dar:<br />
• Im Rahmen der Aufstellung eines gemeindlichen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es werden die tatsächlich<br />
vorhandenen, typischerweise als zentrenrelevant angesehenen Warensortimente in<br />
den zentralen Versorgungsbereichen, die durch die Bauleitplanung geschützt und gesichert<br />
werden sollen, nach ihrem Umfang ermittelt (Sortimente, Verkaufsflächen).<br />
• Der Aufnahme dieser Sortimente in die Liste der zentrenrelevanten Sortimente unterliegen<br />
regelmäßig keinen Bedenken, auch wenn dieselben Sortimente ggf. an anderen – solitären,<br />
städtebaulich nicht integrierten – Standorten angeboten werden, wenn entsprechende städtebauliche<br />
Zielvorstellungen im Gesamtkonzept formuliert werden, die ein weiteres Angebot<br />
dieser Sortimente im zentralen Versorgungsbereich begründen.<br />
• In der Rechtsprechung ist darüber hinaus anerkannt, sogenannte „zentrumsbildende“ Nutzungsarten,<br />
die in der Kernzone nicht oder nur geringfügig vertreten sind, in anderen <strong>Stadt</strong>gebieten<br />
mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder<br />
Erhaltung der Attraktivität dem Zentrum zuzuführen. Diese Sortimente können als zentrenrelevant<br />
in die stadtspezifische Liste aufgenommen werden (Begründung im Rahmen eines<br />
städtebaulichen Konzeptes / <strong>Einzelhandelskonzept</strong> notwendig).<br />
21 Vgl. Kuschnerus, Der standortgerechte Einzelhandel, 2007, Rd.Nr. 530<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
74
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Eine gemeindespezifische Liste kann durchaus mit generellen Auflistungen übereinstimmen, sie<br />
kann aber auch zu gewissen Abweichungen gelangen. Entscheidend ist, dass die konkrete Ausgestaltung<br />
der gemeindespezifischen Liste auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmt und im<br />
Hinblick auf die sich hieraus ergebenden konkreten städtebaulichen Erfordernisse motiviert ist.<br />
Das Vorgehen bei der Bestimmung der Zentrenrelevanz der Sortimente im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
ist in dem folgenden Schaubild dargestellt:<br />
Abbildung 5:<br />
Bestimmung der Zentrenrelevanz von Sortimenten<br />
Analyse<br />
Aufnahme der einzelhandelsrelevanten und<br />
städtebaulichen Situation (sortimentsspezifische<br />
Verkaufsfläche, Lagen)<br />
Lage des überwiegenden Anteils der<br />
sortimentsspezifischen Verkaufsfläche an<br />
der Gesamtverkaufsfläche<br />
Lage<br />
in zentralen<br />
Versorgungsbereichen<br />
außerhalb zentraler<br />
Versorgungsbereiche<br />
Differenzierung nach Teilsortimenten möglich<br />
Übereinstimmung<br />
mit städtebaulichen<br />
Zielvorstellungen<br />
ja<br />
nein<br />
ja<br />
Einordnung<br />
zentrenrelevant<br />
nicht zentrenrelevant<br />
Quelle: eigene Darstellung<br />
Basierend auf der differenzierten, sortiments- und lagespezifischen Analyse des Einzelhandels in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> sowie unter Berücksichtigung der im Hinblick auf die Methodik bei der Erstellung<br />
von Sortimentslisten dargelegten Kriterien werden die einzelnen Sortimente zunächst aufgrund<br />
ihres, zum Zeitpunkt der Erhebung bestehenden Verkaufsflächenanteils in den Lagen innerhalb<br />
bzw. außerhalb der abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche in <strong>Delbrück</strong> aufgeteilt<br />
(vgl. dazu Abbildung 6). Unter Berücksichtigung des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />
Einzelhandel und künftiger stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen zur Stärkung der gewachsenen<br />
zentralen Strukturen in <strong>Delbrück</strong> ergibt sich die in Tabelle 15 dargestellte <strong>Delbrück</strong>er<br />
75<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Sortimentsliste mit einer Differenzierung von nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und<br />
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten.<br />
Abbildung 6:<br />
Branchenspezifische Verkaufsflächen in % nach Lagen<br />
Uhren / Schmuck<br />
Kinderwagen<br />
Schuhe / Lederwaren<br />
Bücher<br />
Bekleidung / Wäsche<br />
medizinische / orthopädische Artikel<br />
Sport / Freizeit<br />
Apothekenwaren<br />
Gesundheits- und Körperpflege<br />
Fahrräder und technisches Zubehör<br />
Nahrungs- und Genussmittel<br />
Papier / Büroartikel / Schreibwaren<br />
Elektronik / Multimedia<br />
Zeitungen / Zeitschriften<br />
Spielwaren / Hobbyartikel<br />
Wohneinrichtungen<br />
Zoologische Artikel<br />
GPK / Haushaltswaren<br />
Bettwaren / Matratzen<br />
Teppiche (Einzelware)<br />
Baumarktsortimente<br />
Möbel<br />
Blumen (Indoor)<br />
Gartenmarktsortimente<br />
Elektro / Leuchten<br />
12<br />
11<br />
8<br />
5<br />
5<br />
26<br />
20<br />
18<br />
18<br />
40<br />
43<br />
43<br />
51<br />
60<br />
66<br />
92<br />
89<br />
88<br />
83<br />
78<br />
100<br />
100<br />
88<br />
89<br />
92<br />
95<br />
95<br />
97<br />
98<br />
99<br />
74<br />
80<br />
82<br />
82<br />
60<br />
57<br />
57<br />
49<br />
40<br />
34<br />
8<br />
11<br />
12<br />
17<br />
22<br />
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />
Hauptgeschäftsbereich<br />
übrige Lagen<br />
Quelle: eigene Darstellung auf Grundlage der Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (November 2010)<br />
Bei der Einordnung nach nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nichtzentrenrelevanten<br />
Sortimenten ergeben sich für einzelne Sortimente Abweichungen von der<br />
Bestandssituation. Dabei lassen sich grundsätzlich drei Kategorien beschreiben:<br />
• Sortimente bzw. Sortimentsgruppen, die aufgrund des Bestandes nicht-zentrenrelevant<br />
sind (Anteil der sortimentsspezifischen Verkaufsfläche im zentralen Versorgungsbereich<br />
< 55 %) und in der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste aufgrund der zu berücksichtigenden<br />
Leitsortimente nach LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel<br />
bzw. stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen als nahversorgungsrelevant<br />
bzw. zentrenrelevant eingestuft sind.<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente übernehmen im zentralen Versorgungsbereich insbesondere<br />
in kleineren Städten – wie auch der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> – eine wichtige Magnetfunktion für die<br />
Zentren. In <strong>Delbrück</strong> gilt dies sowohl für die Innenstadt als auch die Nahversorgungszentren in<br />
dörflichen Lagen. Der überwiegende Anteil der gesamtstädtischen Verkaufsflächen innerhalb<br />
des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel (57 %) liegt außerhalb zentraler Versorgungsbereiche<br />
und ergänzt somit die wohnungsnahe Grundversorgung in <strong>Delbrück</strong>. Aufgrund der prägen-<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
76
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
den Funktion des Sortiments Nahrungs- und Genussmittel aber vor allem auch im Hinblick auf<br />
die Ausweisung als zentrenrelevantes (gleichzeitig nahversorgungsrelevantes) Leitsortiment im<br />
LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) wird es als nahversorgungsrelevant<br />
bzw. zentrenrelevant eingestuft.<br />
• Sortimente bzw. Sortimentsgruppen, die hinsichtlich des Bestandes nicht-zentrenrelevant<br />
sind (Anteil der sortimentsspezifischen Verkaufsfläche außerhalb der zentralen<br />
Versorgungsbereiche > 55 %) und in der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste aufgrund der zu<br />
berücksichtigenden Leitsortimente nach LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />
Einzelhandel bzw. stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen als zentrenrelevant<br />
eingestuft sind.<br />
Aufgrund der Bestandssituation liegt der überwiegende Teil folgender Sortimente außerhalb des<br />
abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichs: Papier, Büroartikel, Schreibwaren (57 % außerhalb<br />
der zentralen Versorgungsbereiche), Elektronik / Multimedia (60 % außerhalb der zentralen<br />
Versorgungsbereiche), Glas, Porzellan, Keramik sowie Haushaltswaren (88 % außerhalb der<br />
zentralen Versorgungsbereiche), Spielwaren / Hobbyartikel (80 % außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche).<br />
Diese sind im Sinne der stadtentwicklungsplanerischen Zielsetzungen der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> sowie unter Berücksichtigung der zentrenrelevanten Leitsortimente nach LEP<br />
NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel künftig als zentrenrelevant einzustufen.<br />
Wohneinrichtungsartikel, Bettwaren / Matratzen und Teppiche gehören zur Warengruppe der<br />
Einrichtungsartikel im Allgemeinen. Diese sind nicht als zentrenrelevante Leitsortimente gemäß<br />
LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel ausgewiesen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen<br />
Beschaffenheit (Transportfähigkeit, Platzbedarf etc.) wurde im Rahmen der Erstellung<br />
der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste eine Differenzierung dieser Einzelsortimente vorgenommen.<br />
Während Wohneinrichtungsartikel wie Bilder oder Kunstgewerbe eine hohe Zentrenrelevanz<br />
aufweisen (u.a. aufgrund einer Kopplung mit anderen Einzelhandelsnageboten, teilweise Seltenheit)<br />
und daher auch als zentrenrelevantes Sortiment eingestuft werden, wurden Bettwaren /<br />
Matratzen und Teppiche aufgrund ihrer Beschaffenheit (u.a. Transportfähigkeit, Platzbedarf) der<br />
Kategorie der nicht-zentrenrelevanten Sortimente zugeordnet.<br />
• Sortimente bzw. Sortimentsgruppen, die aufgrund des Bestandes zentrenrelevant sind<br />
(Anteil der sortimentsspezifischen Verkaufsfläche in zentralen Versorgungsbereichen<br />
> 55 %) und in der <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste als nicht-zentrenrelevant eingestuft<br />
sind.<br />
Warengruppen, die sich aus verschiedenen Teilsortimenten zusammensetzen, können in Abhängigkeit<br />
von der Bestandssituation sowie den Eigenschaften der Einzelsortimente (z.B. Flächenbedarf)<br />
und städtebaulichen Zielvorstellungen als nicht-zentrenrelevant eingestuft werden. Daher<br />
wurde eine Differenzierung der Hauptwarengruppe Sport / Freizeit vorgenommen. Angler-,<br />
Jagd- und Reitartikel, Waffen, Campingartikel und Sportgroßgeräte entwickeln eine vergleichsweise<br />
geringe Magnetfunktion innerhalb der Zentren. Auch aufgrund der übrigen Charakteristika<br />
dieser Sortimente im Hinblick auf Flächenansprüche und Transportfähigkeit werden diese als<br />
nicht-zentrenrelevant eingestuft.<br />
77<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 15:<br />
<strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste<br />
Zentrenrelevante Sortimente<br />
Nahversorgungsrelevante Sortimente<br />
Apothekenwaren<br />
Back- und Fleischwaren<br />
Drogeriewaren<br />
Getränke<br />
Nahrungs- und Genussmittel<br />
Reformwaren<br />
Schnittblumen<br />
Zeitungen / Zeitschriften<br />
Augenoptik<br />
Bekleidung<br />
Bücher<br />
Büromaschinen<br />
Elektrokleingeräte<br />
Elektronik und Multimedia<br />
Fahrräder und technisches Zubehör<br />
Geschenkartikel<br />
Glas / Porzellan / Keramik<br />
Handarbeitsbedarf / Kurzwaren / Meterware<br />
Stoffe / Wolle<br />
Haushaltswaren<br />
Heimtextilien, Dekostoffe, Haus- und<br />
Tischwäsche<br />
Hobbyartikel<br />
Hörgeräte<br />
Nicht-zentrenrelevante Sortimente<br />
Angler-, Jagd- und Reitartikel (ohne Bekleidung<br />
und Schuhe) und Waffen<br />
Bauelemente, Baustoffe<br />
Baumarktspezifisches Sortiment<br />
Bettwaren / Matratzen<br />
Campingartikel<br />
Elektrogroßgeräte<br />
Erotikartikel<br />
Gartenartikel / -geräte<br />
Kamine / Kachelöfen<br />
Kinderwagen<br />
Lederwaren / Taschen / Koffer /<br />
Regenschirme<br />
Medizinische und orthopädische Artikel<br />
Musikinstrumente und Zubehör<br />
Papier, Bürobedarf, Schreibwaren<br />
Parfümerie- und Kosmetikartikel<br />
Schuhe<br />
Spielwaren<br />
Sportartikel / -kleingeräte (ohne Sportgroßgeräte)<br />
Sportbekleidung<br />
Sportschuhe<br />
Telekommunikation und Zubehör<br />
Uhren / Schmuck<br />
Wohneinrichtungsartikel – Kunstgewerbe,<br />
Bilder, Bilderrahmen<br />
Kfz-, Caravan- und Motorradzubehör<br />
Kfz- und Motorradhandel<br />
Lampen und Leuchten, Leuchtmittel<br />
Möbel<br />
Pflanzen / Samen<br />
Rollläden / Markisen<br />
Sportgroßgeräte<br />
Tapeten<br />
Teppiche, Bodenbeläge<br />
Zoologische Artikel, lebende Tiere<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
78
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.7 Grundsätze zur Entwicklung des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong><br />
Die z.T. geringen absatzwirtschaftlichen Spielräume vor dem Hintergrund des Schutzes bestehender<br />
Versorgungsstrukturen implizieren, dass weniger ein quantitativer Ausbau als vielmehr<br />
die räumlich-strukturelle Verbesserung der Angebotssituation die Ziele der Einzelhandelsentwicklung<br />
in <strong>Delbrück</strong> sicherstellen können. Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> bedeutet dies, dass zusätzliche<br />
Verkaufsflächen, durch neue Anbieter oder Erweiterungen bestehender Betriebe, bewusst mit<br />
Blick auf die künftige Entwicklung der <strong>Stadt</strong> bzw. der Innenstadt, also an städtebaulich sinnvollen<br />
Standorten, errichtet werden sollten. Dies setzt eine eingehende Prüfung sowohl des Angebotsschwerpunktes<br />
als auch der Verkaufsflächendimensionierung zusätzlicher Anbieter im Hinblick<br />
auf mögliche kommunale wie auch ggf. regionale städtebauliche Auswirkungen voraus.<br />
Aus städtebaulicher Sicht ist eine Neuansiedlung, Verlagerung, Umnutzung oder Erweiterung<br />
von Einzelhandelsbetrieben dann sinnvoll, wenn sie zur Stärkung des Hauptzentrums bzw. zur<br />
Sicherung der Nahversorgungszentren, der räumlichen Konzentration des nicht-zentrenrelevanten<br />
Einzelhandels an den Sonderstandorten oder zur Sicherung der Nahversorgung in<br />
den Siedlungsbereichen beitragen.<br />
Im Hinblick auf eine langfristige Sicherung der Einzelhandels- und Zentrenentwicklung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Delbrück</strong> sollten für die zukünftige räumliche Einzelhandelsentwicklung grundsätzliche Strategien<br />
entwickelt werden, die einen Entscheidungsrahmen für die Neuansiedlung, Verlagerung,<br />
Erweiterung oder Umnutzung von Einzelhandelsbetrieben darstellen. Vor dem Hintergrund der<br />
Ziele des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und unter Berücksichtigung der Bewertung<br />
der Ausgangssituation einerseits sowie der zukünftigen entwicklungsbestimmenden Faktoren<br />
andererseits sollen daher für <strong>Delbrück</strong> die folgenden Grundsätze zur räumlichen Einzelhandels-<br />
und Zentrenentwicklung gelten und durch entsprechende politische Beschlüsse manifestiert<br />
werden. So können sowohl intern (Selbstbindung; zukünftige Bauleitplanverfahren) als auch<br />
extern (für vorhandene Gewerbetreibende und potenzielle zukünftige Investoren) deutliche Signale<br />
gesetzt werden. Erst mit diesem Schritt kann es gelingen, allen Beteiligten, insbesondere<br />
Politik, Verwaltung, Einzelhändlern und Investoren, Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit<br />
zu gewährleisten.<br />
Dabei ergibt sich aber nicht nur für den großflächigen Einzelhandel, sondern auch für Einzelhandelsbetriebe,<br />
die mit ihrer Verkaufsflächengröße unterhalb der Großflächigkeit angesiedelt sind,<br />
ein Steuerungserfordernis, dem die formulierten Grundsätze Rechnung tragen.<br />
Bestehende bzw. genehmigte Betriebe, die auf Grund ihrer Nutzung und Größenordnung nicht<br />
den formulierten Grundsätzen entsprechen, d.h. die gemäß dieser Regelungen an einem Standort<br />
nicht mehr zulässig wären, genießen den sogenannten „passiven“ Bestandsschutz. Dieser<br />
ist begrenzt auf den genehmigten Bestand und die genehmigte Funktion. Er erlischt bei Zerstörung<br />
oder erheblicher Änderung des Objektes, bei Aufnahme einer anderen Nutzung sowie bei<br />
Nichtausübung der genehmigten Nutzung i.d.R. nach frühestens zwei und höchstens drei Jahren<br />
22 . In einzelnen – nachfolgend explizit aufgeführten – Fällen kann durch entsprechende bauleitplanerische<br />
Festsetzungen auch abweichend ein erweiterter bzw. aktiver Bestandsschutz fest-<br />
22 vgl. dazu auch: Kuschnerus, Ulrich; „Der sachgerechte Bebauungsplan – Handreichungen für die kommunale<br />
Planung“; Münster; 2004<br />
79<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
gesetzt werden, der maßvolle Erweiterungen bzw. Nutzungsänderungen über den derzeitigen<br />
Bestand hinaus gewährleistet.<br />
Zur künftigen Steuerung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wurden in Form von drei<br />
Grundsätzen Ansiedlungsregeln für den Einzelhandel formuliert. Sie stellen einen klaren Ordnungsrahmen<br />
für künftige Ansiedlungen und Umnutzungen von Einzelhandelsbetrieben mit<br />
nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten dar.<br />
Bestehende Standorte, die diesen räumlichen Steuerungskriterien nicht entsprechen, besitzen<br />
Bestandsschutz. Die folgende Tabelle stellt die sich ergebenden sechs Fallkonstellationen mit<br />
einer Differenzierung der Betriebsgrößen nach Kleinflächigkeit (bis 800 m² Verkaufsfläche) und<br />
Großflächigkeit (bei Überschreiten von 800 m²) sowie Beispiele entsprechender Einzelhandelsbetriebe<br />
dar:<br />
Kernsortiment Größenordnung Beispiel<br />
Grundsatz 1<br />
nahversorgungsrelevant<br />
1 kleinflächig, ≤ 800 m²<br />
Verkaufsfläche<br />
2 großflächig > 800 m²<br />
Verkaufsfläche<br />
Supermarkt, Lebensmitteldiscounter,<br />
Fachgeschäfte, z.B. Obst und<br />
Gemüse, Spezialgeschäfte, z.B.<br />
Süßwaren; Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />
(Bäckerei, Metzgerei)<br />
SB-Warenhaus, Verbrauchermarkt,<br />
Supermarkt, Lebensmitteldiscounter<br />
Grundsatz 2<br />
zentrenrelevant<br />
3 kleinflächig, ≤ 800 m²<br />
Verkaufsfläche<br />
4 großflächig > 800 m²<br />
Verkaufsfläche<br />
Textilfachgeschäft oder<br />
-discounter, Schuhfachgeschäft<br />
oder -fachmarkt, Musikfachgeschäft<br />
Textilkaufhaus, Schuhfachmarkt,<br />
Elektronikfachmarkt, Sportfachmarkt<br />
Grundsatz 3<br />
nicht-zentrenrelevant<br />
5 kleinflächig, ≤ 800 m²<br />
Verkaufsfläche<br />
6 großflächig > 800 m²<br />
Verkaufsfläche<br />
Matratzenfachmarkt , Tapetenund<br />
Teppichbodenfachmarkt<br />
Möbelhaus, Küchenstudio, Baumarkt,<br />
Gartencenter<br />
Ausnahmen von den Grundsätzen sind im Einzelfall zu begründen und vor den Zielaussagen des<br />
<strong>Einzelhandelskonzept</strong>es und den übrigen berührten Belangen abzuwägen. Grundsätzlich ist dabei<br />
zu berücksichtigen, dass jede Ausnahme vom Konzept dieses als Argumentationsgrundlage<br />
für nachfolgende Fälle untergräbt.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
80
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.7.1 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten<br />
Ziel:<br />
Sicherung und Stärkung einer attraktiven, möglichst flächendeckenden wohnungsnahen Grundversorgung<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet insbesondere durch Sicherung und Entwicklung von funktionsfähigen<br />
Zentren.<br />
§ §<br />
Landesgesetzgebung:<br />
Der Landesentwicklungsplan NRW weist Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Absatz 3 BauNVO<br />
mit zentrenrelevanten Sortimenten den zentralen Versorgungsbereichen zu (LEP NRW – Sachlicher<br />
Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 2). Ausnahmsweise dürfen entsprechend des Zieles<br />
des LEP NRW Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben des § 11 (3) BauNVO mit nahversorgungsrelevantem<br />
Kernsortiment auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt<br />
und festgesetzt werden, wenn nachweislich<br />
• eine integrierte Lage in den zentralen Versorgungsbereichen nicht möglich ist und<br />
• die Gewährung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs diese<br />
Bauleitplanung erfordert und<br />
• zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.<br />
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nahversorgungsrelevante Sortimente (Lebensmittel, Getränke<br />
und Gesundheits- und Drogerieartikel) gemäß Einzelhandelserlass NRW (Kapitel 2.5) als i.d.R.<br />
zentrenrelevant einzustufen sind. Darüber hinaus kommt dem Lebensmitteleinzelhandel eine<br />
besondere Bedeutung im Hinblick auf die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung<br />
zu, wobei nach entsprechender Prüfung im Einzelfall bei großflächigen Vorhaben<br />
keine negativen Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung entstehen sollen (EHE<br />
NRW, Kapitel 2.8).<br />
Grundsatz 1:<br />
a. Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment sollen<br />
in den zentralen Versorgungsbereichen (Hauptzentrum Innenstadt, Nahversorgungszentren<br />
Lippling, Ostenland, Westenholz) liegen.<br />
b. Groß- und kleinflächige Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten sollen<br />
nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden. (Mögliche Ausnahme:<br />
Tankstellenshop, Kiosk)<br />
Ausnahme 1<br />
Bei atypischer Fallgestaltung können im begründeten Einzelfall großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment auch außerhalb der zentralen Versorgungsbe-<br />
81<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
reiche zulässig sein (Nachweis im Einzelfall unter Berücksichtigung der landesplanerischen Ziele,<br />
bauplanungsrechtliche Steuerung).<br />
Ausnahme 2<br />
Nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe können außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche<br />
in städtebaulich integrierten Lagen (z.B. in Mischgebieten und Allgemeinen Wohngebieten), nur<br />
wenn sie der Nahversorgung dienen, angesiedelt werden. Negative städtebauliche Auswirkungen<br />
auf den zentralen Versorgungsbereich und wohnortnahe Versorgungsstrukturen sind ebenso<br />
wie Agglomerationen (auch kleinflächiger Einzelhandelsbetriebe) auszuschließen (Nachweis<br />
im Einzelfall, bauplanungsrechtliche Steuerung).<br />
Erläuterung<br />
Vor dem Hintergrund der formulierten Zielsetzung einer arbeitsteiligen Versorgungsstruktur<br />
sowie dem Ausbau bzw. der Sicherung einer möglichst flächendeckenden wohnortnahen<br />
Grundversorgung sollen Standorte für Einzelhandelsbetriebe (sowohl großflächige als auch<br />
kleinflächige) mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment im zentralen Versorgungsbereich,<br />
der Innenstadt von <strong>Delbrück</strong> bzw. in den Nahversorgungszentren in Lippling, Ostenland<br />
und Westenholz liegen. Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten<br />
sollen nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden (Ausnahme:<br />
Tankstellenshops, Kioske), um den Charakter dieser Gebiete zu erhalten und für gewerbliche<br />
Nutzungen vorzuhalten.<br />
Folgende Ausnahmen sind im Sinne einer flächendeckenden Nahversorgung im Einzelfall zu<br />
prüfen. Sie gelten ausdrücklich nicht für Standorte innerhalb von Gewerbe- und Industriegebieten<br />
und dürfen die wohnortnahe Grundversorgung im <strong>Stadt</strong>gebiet nicht im Bestand gefährden<br />
bzw. gewünschte Entwicklungen beeinträchtigen.<br />
Ausnahme 1<br />
An solitären Standorten außerhalb des räumlich definierten zentralen Versorgungsbereichs können<br />
großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten dann<br />
sinnvoll und zulässig sein, wenn sie einer atypischen Fallgestaltung entsprechen. Diese liegt<br />
vor, wenn der Einzelhandelsbetrieb auf Grund betrieblicher Besonderheiten oder der besonderen<br />
städtebaulichen Situation nicht zu der Art Betriebe gehört, die von der Regelvermutung gemäß<br />
§ 11 Absatz 3 BauNVO erfasst und eine Nahversorgungsfunktion nachgewiesen werden.<br />
Betriebliche Besonderheiten, die von der typischen Fallgestaltung abweichen können, sind<br />
gegeben<br />
• bei einer Abweichung des Verhältnisses von Geschossfläche zur Verkaufsfläche, d.h. wenn<br />
der Anteil der Verkaufsfläche wesentlich unter 2/3 der Geschossfläche liegt,<br />
• wenn der Betrieb beschränkt ist auf ein schmales Warensortiment,<br />
• bei Artikeln, die üblicherweise mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten werden (z.B.<br />
Kfz-Handel mit Werkstatt),<br />
• bei Artikeln, die in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen stehen.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
82
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Abweichungen der konkreten städtebaulichen Situation von der typischen Fallgestaltung gemäß<br />
§ 11 Absatz 3 BauNVO bestehen beispielsweise darin,<br />
• dass der Einzugsbereich des Betriebes im Warenangebot bisher unterversorgt war und innerhalb<br />
des Einzugsbereiches des Betriebes zentrale Versorgungsbereiche an anderen Standorten<br />
(i.S.d. <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es) nicht vorgesehen sind oder<br />
• der Betrieb in zentraler und für die Wohnbevölkerung gut erreichbarer Lage (städtebaulich<br />
integriert) errichtet werden soll, jedoch nur, wenn er der Standort- bzw. Versorgungsstruktur<br />
(i.S.d. <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es) entspricht.<br />
Von einer Nahversorgungsfunktion ist auszugehen, wenn<br />
• die sortimentsspezifische Kaufkraftabschöpfung des Planvorhabens in einem fußläufigen<br />
600 m Radius an einem städtebaulich integrierten Standort eine Quote von 35 % der sortimentsspezifischen<br />
Kaufkraft (Nahrungs- und Genussmittel) 23 der Bevölkerung nicht überschreitet<br />
und<br />
• keine mehr als unwesentliche (>10 %) Überschneidung des 600 m Radius mit dem 600 m<br />
Radius des / der nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche(s) besteht.<br />
Das bedeutet: Moderne Lebensmittelmärkte in einer Größenordnung von rund 800 m² Verkaufsfläche<br />
(Lebensmitteldiscounter) bzw. 1.200 m² Verkaufsfläche (Lebensmittelvollsortimenter)<br />
wären auf eine Mantelbevölkerung von mindestens rund 5.500 bis 6.000 Einwohnern innerhalb<br />
eines 600 m Radius angewiesen 24 .<br />
Ausnahme 2<br />
In Baugebieten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche (u.a. MI, WA, unbeplanter Innenbereich<br />
§ 34 BauGB) können Betriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten bis zur<br />
Großflächigkeit in Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn dadurch eine Versorgungslücke im<br />
Nahbereich geschlossen werden kann. Im Einzelfall sollte zum einen die Nahversorgungsfunktion<br />
nachgewiesen werden und zum anderen dargestellt werden, dass vom Vorhaben keine negativen<br />
Auswirkungen auf die Standortstruktur bzw. den zentralen Versorgungsbereich ausgehen.<br />
Eine weitere Ausnahme bildet das sogenannte „Handwerkerprivileg“ (vgl. dazu Kapitel 7.7.4).<br />
23 Diese liegt derzeit bei rund 1.955 Euro pro Einwohner (BBE Köln, Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern<br />
2008)<br />
24 Bei einer Flächenproduktivität von 4.000 Euro/m² für Lebensmittelvollsortimenter bzw. 6.000 Euro/m² für Lebensmitteldiscounter<br />
und einem Flächenanteil für (nicht nahversorgungsrelevante) Randsortimente von rd. 15-<br />
20 %.<br />
83<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.7.2 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />
(ohne nahversorgungsrelevante Sortimente)<br />
Ziel:<br />
Sicherung und Stärkung der mittelzentralen Versorgungsfunktion und der regionalen Ausstrahlung<br />
der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt als bedeutendster Einzelhandelsstandort im <strong>Stadt</strong>gebiet durch<br />
Sicherung und Entwicklung der Einzelhandelszentralität, der Funktionsvielfalt und der Identifikationsmöglichkeiten<br />
sowie Sicherung und Stärkung der gesamtstädtischen Standortstruktur. Sicherung<br />
und Stärkung der Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland und Westenholz.<br />
§ §<br />
Landesgesetzgebung:<br />
Der landesentwicklungsplan NRW weist Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Absatz 3 BauNVO<br />
mit zentrenrelevanten Sortimenten den zentralen Versorgungsbereichen zu (LEP NRW – Sachlicher<br />
Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 2).<br />
Vorhandene Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Absatz 3 BauNVO außerhalb von zentralen<br />
Versorgungsbereichen dürfen unter Beschränkung auf den vorhandenen Bestand als Sondergebiete<br />
festgesetzt werden (LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 7).<br />
Grundsatz 2:<br />
a. Standorte für (groß- und kleinflächige) Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem<br />
Kernsortiment sollen im Hauptzentrum Innenstadt liegen.<br />
b. Standorte für kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
können auch in den Nahversorgungszentren Lippling, Ostenland und Westenholz liegen.<br />
c. Groß- und kleinflächige Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollen nicht außerhalb<br />
der zentralen Versorgungsbereiche, insbesondere auch nicht in Gewerbe- und<br />
Industriegebieten angesiedelt werden.<br />
Ausnahme 1<br />
Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (z.B. in MI-Gebieten oder in den Dörfern) sollen<br />
kleinflächige Betriebe mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur nach entsprechender Einzelfallprüfung<br />
zugelassen werden, wenn sie der Versorgung der im Nahbereich wohnenden Bevölkerung<br />
dienen und keine negativen städtebaulichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche<br />
zu erwarten sind.<br />
Erläuterung<br />
Um die Zukunftsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt mit seiner funktionalen<br />
Zuordnung als Hauptgeschäftsbereich der <strong>Stadt</strong> zu gewährleisten und so das Standortgefüge<br />
innerhalb der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten, ist es sinnvoll und zielfüh-<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
84
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
rend die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel räumlich zu steuern. Einzelhandelsbetriebe<br />
mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollen demnach zukünftig vorrangig in die <strong>Delbrück</strong>er<br />
Innenstadt gelenkt werden, um diesen Standort in seiner Versorgungsbedeutung zu sichern<br />
und weiter zu entwickeln sowie einen ruinösen Wettbewerb der verschiedenen Einzelhandelsstandorte<br />
untereinander zu vermeiden.<br />
Grundsätzlich sind in zentralen Versorgungsbereichen Einzelhandelsnutzungen jeder Art möglich.<br />
Im Sinne stadtentwicklungspolitischer Zielvorstellungen sind jedoch folgende Empfehlungen<br />
zu einer inneren Gliederung bzw. Steuerung, insbesondere des großflächigen, zentrenrelevanten<br />
Einzelhandels herauszustellen.<br />
Insbesondere bei Neuansiedlungen von Betrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sollten<br />
folgende Kriterien geprüft werden:<br />
• die Lage des Vorhabenstandortes, unter Berücksichtigung von Möglichkeiten einer städtebaulichen<br />
Verknüpfung mit bestehenden Strukturen zur künftigen Nutzung von Synergien,<br />
• die Größe (Verkaufsfläche) und das Warenangebot (Betriebstyp, Warenangebot) des Vorhabens<br />
vor dem Hintergrund einer kommunalen und regionalen Verträglichkeit sowie<br />
• die Funktion im Sinne einer Ergänzung / Diversifizierung des bestehenden Angebotes.<br />
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass nicht jede zur Verfügung stehende Fläche innerhalb der<br />
zentralen Versorgungsbereiche durch Einzelhandel genutzt werden sollten bzw. müssen, sondern<br />
im Einzelfall auch andere zentrentypische Nutzungen (wie beispielsweise Dienstleistungen<br />
oder Gastronomie) i.S. einer multifunktionalen Ausrichtung des Zentrums in den Abwägungsprozess<br />
eingestellt werden sollten.<br />
Der Grundsatz impliziert einen weitgehend konsequenten Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben<br />
mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs.<br />
Ist dies z.B. in Gewerbe- und Industriegebieten, in Sondergebieten ohne Einzelhandelsvorprägung<br />
sowie in allgemeinen oder besonderen Wohngebieten städtebaulich sinnvoll und<br />
rechtlich auch einfach umsetzbar, so schwer - auch und insbesondere im Hinblick auf die politische<br />
Vermittelbarkeit dieser möglichen Erforderlichkeit - stellt sich dieser Ausschluss für Mischgebiete<br />
25 dar. Denn die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>, ebenso wie auch zahlreiche andere kleinere oder größere<br />
Kommunen, weist z.T. traditionell gewachsene kleinere Versorgungsangebote und –<br />
strukturen auf, die in der Regel durch kleinflächige, inhabergeführte Fachgeschäfte mit zentrenrelevanten<br />
Sortimenten geprägt sind. Für diese soll das Konzept keine existenzgefährdenden<br />
Rahmenvorgaben formulieren, was i.d.R. auch einem politischen Konsens und damit den städtebaulichen<br />
Zielvorstellungen <strong>Delbrück</strong>s entspricht. Insbesondere für Mischgebiete ist daher im<br />
Einzelfall zu prüfen, ob ein konsequenter Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels oder eine<br />
Zulässigkeit im Sinne einer ergänzenden Versorgung der Bevölkerung im unmittelbaren Einzugs-<br />
25 Vgl. dazu Urteil des BVerwG vom 26. März 2009 (AZ 4 C 21.07): „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden,<br />
dass ein in einem Bebauungsplan festgesetzter genereller Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben durch das Ziel einer Stärkung<br />
der in einem gesamtstädtischen <strong>Einzelhandelskonzept</strong> ausgewiesenen <strong>Stadt</strong>bezirks- und Ortsteilzentren städtebaulich gerechtfertigt<br />
sein kann. Danach ist es einer Gemeinde auf der Grundlage eines schlüssigen gesamtstädtischen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />
grundsätzlich gestattet, Nutzungsarten, die in Zentren nicht oder nur geringfügig vertreten sind, in anderen Gemeindegebieten<br />
mit dem Ziel auszuschließen, eventuelle Neuansiedlungen zwecks Steigerung oder Erhaltung der Attraktivität dem Zentrum zuzuführen.<br />
85<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
bzw. Nahbereich dieser Läden den Zielen und Grundsätzen des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es bzw.<br />
den stadtentwicklungspolitischen Zielvorstellungen <strong>Delbrück</strong>s entspricht. In diesem Zusammenhang<br />
sind vor allem auch Agglomerationen von mehreren Einzelhandelsbetrieben mit einer Größenordnung<br />
unterhalb der Großflächigkeit zu einem insgesamt größeren und somit wesentlich<br />
bedeutsameren Standortbereich zu vermeiden.<br />
Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten (Haupt-)Sortimenten (vgl. Grundsatz 3) führen<br />
regelmäßig sogenannte Ergänzungs- oder Randsortimente. Während von nichtzentrenrelevanten<br />
Randsortimenten definitionsgemäß keine Gefährdung für die Entwicklung des<br />
zentralen Versorgungsbereichs ausgeht, sind bei zentrenrelevanten Randsortimenten außerhalb<br />
des städtebaulich-funktionalen Zentrums Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich<br />
möglich. Obwohl das Anbieten von zentrenrelevanten Randsortimenten den städtebaulichen<br />
Zielen dieses <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s widerspricht, wäre ein völliger Ausschluss unrealistisch, da<br />
sich diese Angebotsform bereits in vielen Branchen etabliert hat (bei Möbelanbietern z.B. Glas /<br />
Porzellan / Keramik). Diese zentrenrelevanten Randsortimente sollten jedoch nur in begrenztem<br />
Umfang und vor allem nur dann, wenn ein direkter funktionaler Bezug zum Hauptsortiment<br />
vorhanden ist, zulässig sein. Gemäß den Zielsetzungen des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger<br />
Einzelhandel sind innenstadtrelevante Randsortimente auf eine innenstadtverträgliche<br />
Größenordnung zu begrenzen (Ziel 5: Umfang der zentrenrelvanten Randsortimente maximal<br />
10 % der Gesamtverkaufsfläche eines Einzelhandelsbetriebes mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment;<br />
Grundsatz 6: maximal 2.500 m² Verkaufsfläche). Eine städtebauliche und landesplanerische<br />
Verträglichkeit sollte dabei ggf. im Einzelfall geprüft werden. Unter Berücksichtigung<br />
der kleinteiligen Strukturen in <strong>Delbrück</strong> sollte der Orientierungswert für die maximale Verkaufsfläche<br />
zentrenrelevanter Randsortimente bei 800 m² und damit unterhalb des landesplanerischen<br />
Schwellenwertes liegen. Unabhängig von der Größe der für zentrenrelevante Randsortimente<br />
insgesamt zulässigen Fläche sollte außerdem sichergestellt werden, dass diese nicht von<br />
einem einzigen oder einigen wenigen Sortimenten belegt werden kann. Gleichzeitig ist darauf zu<br />
achten, dass eine solche Regelung nicht zur Einrichtung eines Shop-in-Shop-Systems genutzt<br />
wird, denn dieses käme einem Einkaufszentrum gleich.<br />
In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsbetrieben<br />
mit zentrenrelevanten Kernsortimenten unabhängig von der Größenordnung generell auszuschließen.<br />
Eine Ausnahme bildet hier lediglich das sogenannte „Handwerkerprivileg“.<br />
7.7.3 Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />
Ziel:<br />
Räumliche Konzentration auch des großflächigen Einzelhandels mit nicht-zentrenrelevanten<br />
Kernsortimenten auf dafür festgesetzte Sonderstandorte und Sicherung einer zukunftsfähigen<br />
Arbeitsteilung zwischen zentralen Versorgungsbereichen, insbesondere der Innenstadt und den<br />
Sonderstandorten zur Sicherung sowie zum Ausbau einer quantitativ und qualitativ guten Versorgung<br />
der Bevölkerung.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
86
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
§ §<br />
Landesgesetzgebung:<br />
Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten (i.S.<br />
des § 11 (3) BauNVO) dürfen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche ausgewiesen werden,<br />
wenn<br />
• der Standort im Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) liegt (LEP NRW – Sachlicher Teilplan<br />
Großflächiger Einzelhandel, Ziel 1) und<br />
• der Anteil der zentrenrelevanten Randsortimente unter 10 % der Gesamtverkaufsfläche (LEP<br />
NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Ziel 5) bzw. max. 2.500 m² Verkaufsfläche<br />
(LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Grundsatz 6) liegt.<br />
Regelvermutung gemäß Grundsatz 4, LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel:<br />
Der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweiligen Festsetzungen von Sondergebieten<br />
für Vorhaben i.S. des § 11 (3) BauNVO mit nicht-zentrenrelvanten Kernsortimenten ermöglichten<br />
Einzelhandelsnutzungen soll die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für<br />
die geplanten Sortimentsgruppen nicht übersteigen.<br />
Grundsatz 3:<br />
a. Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
können in den zentralen Versorgungsbereichen liegen.<br />
b. Außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollen Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe<br />
mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment vorrangig auf vorhandene,<br />
ggf. auf zu planende Sonderstandorte konzentriert werden.<br />
c. Standorte für nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevantem<br />
Kernsortiment können vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen oder an den<br />
vorhandenen Sonderstandorten liegen.<br />
Erläuterung<br />
Nicht-zentrenrelevanter Einzelhandel (bis zur Schwelle der Großflächigkeit) kann – aus baurechtlicher<br />
Sicht – zwar grundsätzlich überall im gesamten <strong>Stadt</strong>gebiet, wo Einzelhandel im Rahmen<br />
der Bauleitplanung zulässig ist, zugelassen werden. Zum Erreichen und zur späteren Einhaltung<br />
des Zielsystems zur Einzelhandelsentwicklung für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> als auch unter betriebswirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten (Synergieeffekte durch kumulierte Einzugsbereiche) sollten jedoch<br />
auch Ansiedlungen von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten Kernsortimenten<br />
(groß- und kleinflächig) räumlich gelenkt werden.<br />
Im Bereich der typischen, nicht-zentrenrelevanten Sortimente (Bau- und Gartenmarktsortimente,<br />
Möbel) konnten im Rahmen der Potenzialbetrachtungen keine Entwicklungsspielräume ermittelt<br />
werden. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung neuer spezieller Sonderstandorte für nichtzentrenrelevante<br />
Einzelhandelsansiedlungen nicht angezeigt.<br />
In bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten ohne Einzelhandelsvorprägung ist der Einzelhandel<br />
mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten gänzlich (also auch jener unterhalb der Schwelle<br />
der Großflächigkeit) durch entsprechende Festsetzungen auszuschließen. Zum einen können<br />
87<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
solche Vorhaben die Vorrangstandorte gefährden, zum anderen hat die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben<br />
in Gewerbegebieten oftmals eine drastische Erhöhung der Bodenpreise im<br />
betroffenen Gebiet und somit einen Wettbewerbsnachteil insbesondere für mittelständische<br />
Handwerks- und Gewerbebetriebe zur Folge. Die Ansiedlung von Kfz-Handel ist im Einzelfall zu<br />
prüfen.<br />
Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten (Haupt-)Sortimenten führen regelmäßig sogenannte<br />
Ergänzungs- oder Randsortimente. Während von nicht-zentrenrelevanten Randsortimenten<br />
definitionsgemäß keine Gefährdung für die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs<br />
ausgeht, sind bei zentrenrelevanten Randsortimenten außerhalb des städtebaulichfunktionalen<br />
Zentrums Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich möglich. Obwohl<br />
das Anbieten von zentrenrelevanten Randsortimenten den städtebaulichen Zielen dieses <strong>Einzelhandelskonzept</strong>s<br />
widerspricht, wäre ein völliger Ausschluss unrealistisch, da sich diese Angebotsform<br />
bereits in vielen Branchen etabliert hat (bei Möbelanbietern z.B. Glas / Porzellan / Keramik).<br />
Diese zentrenrelevanten Randsortimente sollten jedoch nur in begrenztem Umfang und<br />
vor allem nur dann, wenn ein direkter funktionaler Bezug zum Hauptsortiment vorhanden ist,<br />
zulässig sein. Gemäß den Zielsetzungen des LEP NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel<br />
sind innenstadtrelevante Randsortimente auf eine innenstadtverträgliche Größenordnung<br />
zu begrenzen (Ziel 5: Umfang der zentrenrelvanten Randsortimente maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche<br />
eines Einzelhandelsbetriebes mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment; Grundsatz<br />
6: maximal 2.500 m² Verkaufsfläche). Eine städtebauliche und landesplanerische Verträglichkeit<br />
sollte dabei ggf. im Einzelfall geprüft werden. Unter Berücksichtigung der kleinteiligen<br />
Strukturen in <strong>Delbrück</strong> sollte der Orientierungswert für die maximale Verkaufsfläche zentrenrelevanter<br />
Randsortimente bei 800 m² und damit unterhalb des landesplanerischen Schwellenwertes<br />
liegen. Unabhängig von der Größe der für zentrenrelevante Randsortimente insgesamt zulässigen<br />
Fläche sollte außerdem sichergestellt werden, dass diese nicht von einem einzigen oder<br />
einigen wenigen Sortimenten belegt werden kann. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass eine<br />
solche Regelung nicht zur Einrichtung eines Shop-in-Shop-Systems genutzt wird, denn dieses<br />
käme einem Einkaufszentrum gleich.<br />
7.7.4 „Handwerkerprivileg“<br />
Darüber hinaus bestehen Ansiedlungsperspektiven für Verkaufsstätten (mit nahversorgungsrelevanten,<br />
zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimenten) in Verbindung mit Gewerbebetrieben<br />
in GE- und GI-Gebieten („Handwerkerprivileg“), wenn<br />
• die Verkaufsfläche dem Hauptbetrieb räumlich zugeordnet<br />
• und in betrieblichem Zusammenhang errichtet ist,<br />
• die angebotenen Waren aus eigener Herstellung auf dem Betriebsgrundstück stammen<br />
oder im Zusammenhang mit den hier hergestellten Waren oder mit den angebotenen<br />
Handwerksleistungen stehen,<br />
• die Verkaufsfläche und der Umsatz dem Hauptbetrieb deutlich untergeordnet sind und<br />
• die Grenze der Großflächigkeit nach § 11 (3) BauNVO nicht überschritten wird.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund<br />
88
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
7.7.5 Prüfschema zur ersten Einordnung von Einzelhandelsvorhaben<br />
Das folgende Prüfschema dient zur ersten Bewertung neuer Planvorhaben im Hinblick auf ihre<br />
Kompatibilität mit dem <strong>Einzelhandelskonzept</strong> und den darin formulierten Zielen, dem Standortprofil<br />
sowie den Grundsätzen zur Umsetzung.<br />
Den übergeordneten Zielen folgend sind Einzelhandelsvorhaben hinsichtlich ihrer Bedeutung für<br />
die Versorgungsstruktur für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> zu hinterfragen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen,<br />
dass dieses Prüfschema nur eine erste Einordnung ermöglichen soll und z.B. eine –<br />
im Einzelfall erforderliche – konkrete landesplanerische und städtebauliche Wirkungsanalyse<br />
in keiner Weise ersetzen kann.<br />
Erläuterungen zur Tabelle 16:<br />
+ zulässig im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
- unzulässig im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Delbrück</strong><br />
* Im Sinne der Grundsätze sollte vor der Öffnung neuer Standorte für nichtzentrenrelevanten<br />
Einzelhandel die Option einer Konzentration an bestehenden Standorten<br />
geprüft werden.<br />
** Vorrangstandort für großflächige Betriebe mit nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel, Begrenzung<br />
der zentrenrelevanten Randsortimente verträglich gestalten (vgl. Grundsatz 3).<br />
89<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Tabelle 16:<br />
Ansiedlungsempfehlungen für Einzelhandelsbetriebe nach Lage und Größe (Prüfschema)<br />
Einzelhandelsbetrieb<br />
Kernsortiment Verkaufs-<br />
standort<br />
nahversorgungsrelevant<br />
+<br />
(Nahversorgungsfunktion)<br />
zentrenrelevant<br />
nicht<br />
zentrenrelevant<br />
fläche<br />
≤ 800 m²<br />
> 800 m²<br />
≤ 800 m²<br />
> 800 m²<br />
≤ 800 m²<br />
> 800 m²<br />
Lage<br />
Beispiel Hauptzentrum Nahversorgungs-<br />
Supermarkt, Lebensmitteldiscounter,<br />
Fachgeschäfte, z.B.<br />
Obst und Gemüse, Spezialgeschäfte,<br />
z.B. Süßwaren; Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />
(Bäckerei,<br />
Metzgerei)<br />
SB-Warenhaus, Verbrauchermarkt,<br />
Supermarkt, Lebensmitteldiscounter<br />
Textilfachgeschäft oder -<br />
discounter, Schuhfachgeschäft<br />
oder -fachmarkt, Musikfachgeschäft<br />
Textilkaufhaus, Schuhfachmarkt,<br />
Elektronikfachmarkt, Sportfachmarkt<br />
Matratzenfachmarkt, Tapeten<br />
und Teppichbodenfachmarkt<br />
Möbelhaus, Küchenstudio, Baumarkt,<br />
Gartencenter<br />
zentren<br />
+ +<br />
+<br />
+<br />
+<br />
(Nahversorgungsfunktion)<br />
+<br />
(Nahversorgungsfunktion)<br />
außerhalb ZVB<br />
+<br />
(Nahversorgungsfunktion)<br />
SO / Ergänzungs-<br />
-<br />
- -<br />
GE / GI<br />
-<br />
Ausnahme:<br />
Einzelfallprüfung:<br />
Handwerkerprivileg<br />
- -<br />
-<br />
Ausnahme:<br />
Einzelfallprüfung:<br />
Handwerkerprivileg<br />
+ - - - -<br />
+ + + +**<br />
+ + +* +*<br />
-<br />
Ausnahme:<br />
Einzelfallprüfung:<br />
Handwerkerprivileg<br />
-<br />
Einzelfallprüfung:<br />
Handwerkerprivileg<br />
Kfz-Handel<br />
90<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
8 Aktualisierung und Fortschreibung<br />
Die hohe Dynamik der Veränderungen im Einzelhandel muss auch im Hinblick auf die Datengrundlage<br />
des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> berücksichtigt werden. Die <strong>Delbrück</strong>er<br />
Einzelhandelslandschaft ist, wie auch bundesweit zu beobachten, durch permanente Veränderungen<br />
wie Neuansiedlungen, Betriebserweiterungen aber auch Betriebsaufgaben gekennzeichnet.<br />
Daraus kann nicht zuletzt auch im Bereich der Nahversorgung ein neuer Handlungsbedarf<br />
resultieren. Um diesen rechtzeitig erkennen und darauf reagieren zu können, bedarf die Datenbasis<br />
bzw. Bestandserhebung des gesamtstädtischen <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es einer regelmäßigen<br />
Aktualisierung. Auf Grund der bauordnungsrechtlichen Vorschriften kann dies zumindest für<br />
großflächige Einzelhandelsansiedlungen laufend erfolgen.<br />
Die Daten können kontinuierlich in ein zugehöriges Geoinformationssystem eingepflegt werden.<br />
Zum anderen ist eine regelmäßige neue Vollerhebung des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels – wie in der<br />
Vergangenheit bereits geschehen – auch weiterhin unumgänglich. Je nach Finanzierbarkeit sollte<br />
spätestens alle fünf Jahre eine vollkommene Neuerhebung des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandelsbestandes<br />
vorgenommen werden.<br />
Die Fortschreibung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />
Das grundsätzliche Ziel des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es, die Einzelhandelsentwicklung in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Delbrück</strong> im Sinne einer zentrenorientierten und wohnortnahen Versorgungsstruktur auf die<br />
integrierten Standorte der zentralen Versorgung zu lenken, sollte jedoch unabhängig von kurzfristigen<br />
Veränderungen Fortbestand besitzen. Dennoch sind auf Grund der hohen Dynamik der<br />
im Einzelhandel ablaufenden Prozesse – z.B. im Bereich der Nahversorgung – unvorhergesehene<br />
Veränderungen und damit ein Bedarf zur Fortschreibung des Konzeptes nicht auszuschließen.<br />
Dieser Bedarf sollte erfahrungsgemäß etwa alle 5 Jahre von der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> in Absprache mit<br />
den Verfahrensbeteiligten und gegebenenfalls mit anderen relevanten Akteuren bewertet werden.<br />
Insbesondere die konkretisierten Maßnahmenvorschläge des Konzeptes bedürfen einer<br />
Erfolgskontrolle und eventuell einer Fortschreibung. Für das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> kann sich die<br />
Notwendigkeit einer Fortschreibung ergeben, wenn sich z.B. Einzelhandelszentralitäten im regionalen<br />
und kommunalen Zusammenhang stark verschieben sollten. Erhebliche Veränderungen<br />
der gesetzlichen Grundlagen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung stellen ebenfalls eine<br />
mögliche Ursache für eine Fortschreibung der Konzepte dar.<br />
Von großer Bedeutung ist angesichts der dynamischen Entwicklung von Angebots- und Nachfragestrukturen<br />
im Einzelhandel, dass allen Berechnungen und Bewertungen eine möglichst aktuelle<br />
Datenbasis zugrunde gelegt wird. Das gilt in besonderem Maß für<br />
• Einwohnerzahlen für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> und die umliegenden Städte und Gemeinden,<br />
• sortimentsspezifische Kaufkraftkennziffern,<br />
• Planvorhaben zum großflächigen Einzelhandel mit Informationen zu Betreibern, Standort,<br />
Betriebsform, Sortiment, Verkaufsfläche, potenziellem Umsatz, Planungsfortschritt und geplantem<br />
Eröffnungstermin (<strong>Delbrück</strong> und Region),<br />
• bestehende Einzelhandelsbetriebe mit Informationen zu Betreibern, Standort, Betriebsform,<br />
Sortimenten, Verkaufsfläche, geschätztem Umsatz.<br />
91<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Fortschreibung qualitativer Kriterien<br />
Neben den bereits beschriebenen Daten müssen auch die qualitativen Kriterien in regelmäßigen<br />
Zeiträumen (etwa alle 5 Jahre) kritisch überprüft und ggf. an neue Entwicklungen angepasst<br />
werden. Dazu zählen insbesondere die<br />
• Anforderungen an Standorte für bestimmte Betriebsformen des großflächigen Einzelhandels<br />
(z.B. SB-Warenhäuser / Verbrauchermärkte, Bau- / Gartencenter, Möbel- / Einrichtungshäuser),<br />
• als zentrenrelevant betrachteten Sortimente,<br />
• Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 92
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
9 Schlusswort<br />
Die aufgezeigte, zielgerichtete Weiter- und Neuentwicklung des Einzelhandels in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong><br />
bietet gute Chancen, ein auch weiterhin attraktives, konzentriertes und hinsichtlich der<br />
wohnungsnahen Grundversorgung engmaschiges Versorgungsnetz bereit zu halten bzw. zu<br />
schaffen, welches einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Notwendigkeiten und den<br />
städtebaulich wünschenswerten Entwicklungen darstellt.<br />
Mit dem vorgelegten <strong>Einzelhandelskonzept</strong> liegt nunmehr ein Baustein für die künftige <strong>Stadt</strong>entwicklung<br />
vor, der auch als Fortschreibung des bestehenden Entwicklungsleitbildes, den verantwortlichen<br />
Akteuren aus Einzelhandel, Verwaltung, Politik sowie weiteren Institutionen einen<br />
Entscheidungs- und Orientierungsrahmen liefert.<br />
Der Umfang und die Komplexität der zu ergreifenden Maßnahmen machen ein zielgerichtetes<br />
und möglichst abgestimmtes Engagement aller Akteure erforderlich. Nur im Konsens ist eine<br />
Umsetzung der Empfehlungen zeitnah möglich. Dabei sollte jeder der beteiligten Akteure seine<br />
spezifischen Möglichkeiten einbringen.<br />
• Einzelhändler, Eigentümer und Investoren sind aufgefordert, die aufgezeigten Perspektiven<br />
sowohl quantitativ als auch qualitativ zu prüfen und, soweit vertretbar, umzusetzen. Insbesondere<br />
das Erreichen eines angemessenen Standards hinsichtlich der Verkaufsflächen und<br />
Außenpräsentation ist hier von Bedeutung.<br />
• Die Verwaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> wird angesprochen, die planerischen und planungsrechtlichen<br />
Voraussetzungen für die Umsetzung der aufgeführten Empfehlungen und Anregungen<br />
zu schaffen und relevante Maßnahmen im öffentlichen Raum zu forcieren.<br />
• Zudem sind alle Akteure aufgefordert, das <strong>Einzelhandelskonzept</strong> für <strong>Delbrück</strong> fortzuschreiben,<br />
um neue Entwicklungen der Rahmenbedingungen mit berücksichtigen zu können. Dazu<br />
zählen insbesondere größere Veränderungen in der <strong>Delbrück</strong>er Angebotsstruktur (z.B.<br />
Veränderungen im Verkaufsflächenangebot), die Veränderungen der wirtschaftlichen Situation<br />
oder Entwicklungen im <strong>Delbrück</strong>er Umland.<br />
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> durch Beschlussfassung im Rat der <strong>Stadt</strong> politisch manifestiert werden sollte. So<br />
wird eine Akzeptanz von allen Beteiligten sowie Handlungssicherheit für alle Akteure erlangt<br />
und die künftige städtebauliche und einzelhandelsrelevante Entwicklung optimal gesichert und<br />
gestärkt.<br />
93 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
10 Verzeichnisse<br />
Abbildungsverzeichnis<br />
Abbildung 1: Bausteine der Untersuchung ........................................................................ 17<br />
Abbildung 2: Bevölkerungsentwicklung in <strong>Delbrück</strong> von 2000 bis 2020 (31.12.)................ 53<br />
Abbildung 3: Aktuelle und Ziel-Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels......................... 54<br />
Abbildung 4: Standortstrukturmodell der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> .................................................. 60<br />
Abbildung 5: Bestimmung der Zentrenrelevanz von Sortimenten ....................................... 75<br />
Abbildung 6: Branchenspezifische Verkaufsflächen in % nach Lagen ................................. 76<br />
Karten<br />
Karte 1: Erhebungseinheiten in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> .................................................... 14<br />
Karte 2: Lage im Raum ............................................................................................ 18<br />
Karte 3: Siedlungsstruktur <strong>Delbrück</strong> .......................................................................... 19<br />
Karte 4: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern................................................. 21<br />
Karte 5: Großflächige Einzelhandelsbetriebe im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Delbrück</strong> ......................... 25<br />
Karte 6: Lage der Einzelhandelsbetriebe im <strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>gebiet ............................ 26<br />
Karte 7: Einzelhandelsbetriebe in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ...................................... 30<br />
Karte 8: Einzelhandelsdichten in der <strong>Delbrück</strong>er Innenstadt ....................................... 31<br />
Karte 9: Zentraler Bereich in Lippling ........................................................................ 33<br />
Karte 10: Zentraler Bereich in Ostenland .................................................................... 35<br />
Karte 11: Zentraler Bereich in Westenholz .................................................................. 37<br />
Karte 12: Fußläufige Erreichbarkeit von Lebensmittelmärkten ...................................... 43<br />
Karte 13: Standortstruktur (Analyse)........................................................................... 44<br />
Karte 14: Standortstruktur ......................................................................................... 62<br />
Karte 15: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt ......................... 64<br />
Karte 16: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Lippling............................. 67<br />
Karte 17: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Ostenland ......................... 68<br />
Karte 18: Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches Westenholz ....................... 69<br />
Karte 19: Übersicht über Potenzialflächen ................................................................. 102<br />
Karte 20: Potenzialfläche 1a – Himmelreich .............................................................. 104<br />
Karte 21: Potenzialfläche 1b – Himmelreich .............................................................. 105<br />
Karte 22: Potenzialfläche 1c – Himmelreich .............................................................. 106<br />
Karte 23: Potenzialfläche 2 – Boker Straße West ....................................................... 107<br />
Karte 24: Potenzialfläche 3 – Boker Straße Ost.......................................................... 108<br />
Karte 25: Potenzialfläche 4 – Rietberger Straße ......................................................... 109<br />
Karte 26: Potenzialfläche 5 – Oststraße .................................................................... 110<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 94
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 27: Potenzialfläche 6 – Lipplinger Straße .......................................................... 111<br />
Tabellen<br />
Tabelle 1: Branchenschlüssel zur Unternehmenserhebung ............................................ 11<br />
Tabelle 2: Einwohner der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> nach <strong>Stadt</strong>teilen ............................................ 20<br />
Tabelle 3: Einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern in der Region 2010 ................... 21<br />
Tabelle 4: Anzahl der Betriebe und Verkaufsflächen des Einzelhandels in <strong>Delbrück</strong> ........ 23<br />
Tabelle 5: Kennwerte des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels im Vergleich 2004 zu 2010 ............ 24<br />
Tabelle 6:<br />
Angebotssituation im innerstädtischen Zentrum von <strong>Delbrück</strong><br />
(Hauptzentrum) .......................................................................................... 28<br />
Tabelle 7: Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Lippling .......................................... 32<br />
Tabelle 8: Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Ostenland ....................................... 34<br />
Tabelle 9: Verkaufsflächen im zentralen Bereich in Westenholz ..................................... 36<br />
Tabelle 10: Angebotsbausteine wohnungsnahe Grundversorgung (idealtypisch) .............. 39<br />
Tabelle 11:<br />
Tabelle 12:<br />
Tabelle 13:<br />
Tabelle 14:<br />
Quantitative Angebotssituation im Bereich Nahrungs- und Genussmittel<br />
in den <strong>Stadt</strong>teilen........................................................................................ 40<br />
Strukturprägende Betriebstypen mit Kernsortiment Nahrungs- und<br />
Genussmittel .............................................................................................. 41<br />
Betriebe mit dem Kernsortiment Nahrungs- und Genussmittel in den<br />
<strong>Delbrück</strong>er <strong>Stadt</strong>teilen ................................................................................. 42<br />
Umsätze und Zentralitäten des <strong>Delbrück</strong>er Einzelhandels,<br />
branchenspezifisch ...................................................................................... 50<br />
Tabelle 15: <strong>Delbrück</strong>er Sortimentsliste ........................................................................... 78<br />
Tabelle 16:<br />
Ansiedlungsempfehlungen für Einzelhandelsbetriebe nach Lage und<br />
Größe (Prüfschema) .................................................................................... 90<br />
Tabelle 17: Potenzialflächen ....................................................................................... 102<br />
95 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 96
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
11 Anhang<br />
11.1 Abkürzungen ............................................................................................. 99<br />
11.2 Legenden ................................................................................................. 100<br />
11.3 Einordnung von Potenzialflächen zur Einzelhandelsentwicklung<br />
in <strong>Delbrück</strong> .............................................................................................. 101<br />
11.4 Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe ......................... 112<br />
97 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 98
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
11.1 Abkürzungen<br />
B<br />
BAB<br />
BauGB<br />
BauNVO<br />
BVerwG<br />
DGK<br />
d.h.<br />
EH<br />
GE / GI<br />
GPK<br />
i.S.v.<br />
IT<br />
LEP NRW<br />
LM<br />
MI<br />
Mio.<br />
Mrd.<br />
OVG<br />
PBS<br />
SB<br />
SO<br />
UEL<br />
VKF<br />
vgl.<br />
WA<br />
z.B.<br />
z.T.<br />
ZVB<br />
Bundesstraße<br />
Bundesautobahn<br />
Baugesetzbuch<br />
Baunutzungsverordnung<br />
Bundesverwaltungsgericht<br />
Deutsche Grundkarte<br />
das heißt<br />
Einzelhandelsbetriebe<br />
Baugebiet für gewerbliche / industrielle Nutzung (Bauleitplanung)<br />
Glas / Porzellan / Keramik<br />
im Sinne von<br />
Informationstechnologie<br />
Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen<br />
Lebensmittel<br />
Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO<br />
Millionen<br />
Milliarden<br />
Oberverwaltungsgericht<br />
Papier / Bürobedarf / Schreibwaren<br />
Selbstbedienung<br />
Sondergebiet<br />
Unterhaltungselektronik<br />
Verkaufsfläche<br />
Vergleiche<br />
Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO<br />
zum Beispiel<br />
zum Teil<br />
Zentraler Versorgungsbereich<br />
99 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
11.2 Legenden<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 100
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
11.3 Einordnung von Potenzialflächen zur Einzelhandelsentwicklung in <strong>Delbrück</strong><br />
Im Rahmen der Erarbeitung des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es für die <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong>, insbesondere der<br />
Abgrenzung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereiches sowie dem Umgang mit den<br />
übergeordneten städtebaulichen Zielen und Grundsätzen zur Umsetzung, stellt die Bewertung<br />
und Einordnung möglicher Potenzialflächen einen wichtigen Baustein dar. Dabei sollte untersucht<br />
werden, ob, und wenn ja, welche Standorte im <strong>Stadt</strong>gebiet zukünftig für eine Einzelhandelsnutzung<br />
im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels (Lebensmitteldiscounter oder Lebensmittelvollsortimenter)<br />
geeignet sind bzw. wo im Umkehrschluss keine Einzelhandelsansiedlungen<br />
zu befürworten sind.<br />
Es ist zu berücksichtigen, dass einer „zügellosen“ Ausweitung von Verkaufsflächen Grenzen<br />
gesetzt sind, da zusätzliche Kaufkraft grundsätzlich nur bis zu einem bestimmten Maße und in<br />
bestimmten Branchen mobilisiert werden kann, das schließt die Nutzung in Summe aller Potenzialflächen<br />
durch Lebensmittelmärkte aus. Werden Einzelhandelsvorhaben realisiert, die das Maß<br />
der rechnerischen absatzwirtschaftlichen Tragfähigkeit überschreiten, führt dies zu Umsatzumverteilungen<br />
innerhalb der lokalen Einzelhandelslandschaft und somit zu Umsatzverlusten bzw.<br />
einer Marktverdrängung bestehender Betriebe jeweils in Abhängigkeit der Relevanz eines Vorhabens.<br />
Dies trifft insbesondere auch auf den Lebensmittelbereich zu. Schließlich wird dieser<br />
Sortimentsbereich in erster Linie am Wohnstandort nachgefragt, so dass sich eine Überversorgung<br />
auch vorrangig auf die entsprechenden Wohnsiedlungsbereiche bzw. auch kleineren Nahversorgungszentren<br />
auswirkt. In der Folge kann es zu Gefährdungen der Versorgungsstruktur<br />
durch Funktionsverluste von Zentren bzw. Nahversorgungsstandorten kommen.<br />
Vorhaben an stadtentwicklungspolitisch gewünschten Standorten können zur Verbesserung<br />
und Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsangebots, insbesondere auch der Innenstadt,<br />
führen. Die Tatsache, dass dies zu Lasten weniger geeigneter Standorte geschieht, wird dabei in<br />
Kauf genommen. Jedoch muss in diese Überlegung auch einfließen, dass eine deutliche Überdimensionierung<br />
der Einzelhandelsentwicklung innerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sowohl<br />
zu einer zusätzlichen Gefährdung der wohnungsnahen Grundversorgung als auch zu Funktionsverlusten<br />
innerhalb der Zentren führen kann. Für bisher nicht vertretene Spezialanbieter<br />
oder neuartige Anbieter können sich darüber hinaus auch dann Entwicklungsspielräume am<br />
städtebaulich sinnvollen Standort (!) abzeichnen, wenn das übergeordnete Hauptsortiment bereits<br />
umfangreich vertreten ist und an sich kein zusätzlicher Verkaufsflächenspielraum besteht.<br />
Vor diesem Hintergrund wurden die Potenzialflächen im Hinblick auf eine künftige Einzelhandelsnutzung<br />
und ihre Integrierbarkeit in den innerstädtischen zentralen Versorgungsbereich bewertet.<br />
Tabelle 17 und Karte 19 geben einen Überblick über die Potenzialflächen in <strong>Delbrück</strong>.<br />
101 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 19:<br />
Übersicht über Potenzialflächen<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Tabelle 17:<br />
Nr.<br />
Lage<br />
Potenzialflächen<br />
1a, 1b, 1c Himmelreich<br />
2 Boker Straße West<br />
3 Boker Straße Ost<br />
4 Rietberger Straße<br />
5 Oststraße<br />
6 Lipplinger Straße<br />
Die Analyse und Bewertung der Potenzialflächen wird auf wesentliche, das <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
berührende Kriterien beschränkt. In einer abschließenden Entscheidungsfindung zur Eignung<br />
eines Standortes sind immer auch weitere relevante Aspekte, wie beispielsweise die verkehrliche<br />
Situation, Lärmimmissionen oder auch die Verfügbarkeit der Flächen zu berücksichtigen.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 102
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Folgende Kriterien wurden untersucht:<br />
• Lage<br />
Lage des Standortes im Gemeindegebiet<br />
• Grundstücksgröße<br />
Größe der Grundstücksfläche<br />
• Entfernung zum zentralen Versorgungsbereich<br />
Lage des Standortes zum zentralen Versorgungsbereich<br />
• Anbindung an (Haupt-)Geschäftslage<br />
Lage des Standortes zur (Haupt-)Geschäftslage<br />
• Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />
Bewertung des Standortes hinsichtlich der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es<br />
In den folgenden Tabellen werden die Ergebnisse der Prüfung der einzelnen Standorte dargestellt.<br />
103 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 20:<br />
Potenzialfläche 1a – Himmelreich<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 1a – Himmelreich<br />
Lage<br />
Lage im südwestlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />
Grundstücksgröße rund 5.000 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />
ja<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Der Standort ist im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es geeignet zur<br />
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, jedoch schränkt die Flächengröße und rückwärtige<br />
Lage die Entwicklungsfähigkeit ein.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 104
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 21:<br />
Potenzialfläche 1b – Himmelreich<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 1b – Himmelreich<br />
Lage<br />
Lage im südwestlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />
Grundstücksgröße rund 2.000 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />
ja<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Der Standort ist im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es geeignet zur<br />
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, jedoch insbesondere aufgrund der Flächengröße und<br />
des –zuschnitts ist die Entwicklung eines größeren Lebensmittelmarktes nicht möglich.<br />
105 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 22:<br />
Potenzialfläche 1c – Himmelreich<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 1c – Himmelreich<br />
Lage<br />
Lage im südwestlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />
Grundstücksgröße rund 2.000 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches<br />
ja<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Der Standort ist im Sinne der Ziele und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es geeignet zur<br />
Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, jedoch insbesondere aufgrund der Flächengröße und<br />
des –zuschnitts ist die Entwicklung eines größeren Lebensmittelmarktes nicht möglich.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 106
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 23:<br />
Potenzialfläche 2 – Boker Straße West<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 2 – Boker Straße West<br />
Lage<br />
städtebaulich integrierte Lage südlich des Hauptgeschäftszentrums<br />
an der Kreuzung Rietberger<br />
Straße / Boker Straße<br />
Grundstücksgröße rund 7.000 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
ca. 500 m zum Hauptgeschäftszentrum<br />
nein<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Der Standort liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, daher ist im Sinne der Ziele<br />
und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit<br />
nahversorgungsrelevanten oder zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen.<br />
107 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 24:<br />
Potenzialfläche 3 – Boker Straße Ost<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 3 – Boker Straße Ost<br />
Lage<br />
Integrierte Lage südlich des Hauptgeschäftszentrums<br />
an der Kreuzung Rietberger Straße / Boker<br />
Straße<br />
Grundstücksgröße rund 3.600 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
ca. 500 m zum Hauptgeschäftszentrum<br />
nein<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Der Standort liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, daher ist im Sinne der Ziele<br />
und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit<br />
nahversorgungsrelevanten oder zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 108
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 25:<br />
Potenzialfläche 4 – Rietberger Straße<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 4 – Rietberger Straße<br />
Lage<br />
Integrierte Lage südlich des Hauptgeschäftszentrums<br />
an Rietberger Straße zwischen Boker Straße<br />
und Schlaunstraße<br />
Grundstücksgröße rund 6.500 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
ca. 500 m zum Hauptgeschäftszentrum<br />
nein<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Der Standort liegt außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches, daher ist im Sinne der Ziele<br />
und Grundsätze des <strong>Einzelhandelskonzept</strong>es die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit<br />
nahversorgungsrelevanten oder zentrenrelevanten Kernsortimenten auszuschließen.<br />
109 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 26:<br />
Potenzialfläche 5 – Oststraße<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 5 – Oststraße<br />
Lage<br />
Lage im östlichen Bereich des Hauptgeschäftszentrums<br />
Grundstücksgröße rund 3.000 m² + rund 2.700 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
unmittelbar an den derzeitigen Geschäftsbereich<br />
angrenzend und daher in den zentralen Versorgungsbereich<br />
integrierbar<br />
ja<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Der Standort erlaubt eine direkte Anbindung an den bestehenden Geschäftsbereich im innerstädtischen<br />
zentralen Versorgungsbereich. Vor dem Hintergrund einer potenziellen Verlagerung / Erweiterung<br />
des bestehenden gegenüberliegenden Lebensmittelvollsortimenters ist diese Fläche als<br />
Potenzialfläche in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs aufgenommen worden.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 110
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Karte 27:<br />
Potenzialfläche 6 – Lipplinger Straße<br />
Quelle: DGK 5; Junker und Kruse: Unternehmenserhebung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> (Stand November 2010), eigene<br />
Darstellung; Legende siehe Anhang<br />
Potenzialfläche 6 – Lipplinger Straße<br />
Lage<br />
Lage im nördlichen Bereich des zentralen Versorgungsbereiches<br />
Grundstücksgröße rund 6.100 m²<br />
Entfernung zu zentralen Versorgungsbereichen<br />
Anbindung an (Haupt-) Geschäftslage<br />
Grundsätze <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
EH mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
EH mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment<br />
unmittelbar an den derzeitigen Geschäftsbereich<br />
angrenzend und daher in den zentralen Versorgungsbereich<br />
integrierbar<br />
ja<br />
<br />
<br />
<br />
Fazit<br />
Grundsätzlich ist die Ansiedlung jeglichen Einzelhandels an diesem Standort möglich. Jedoch<br />
wäre eine entsprechende Einzelhandelsansiedlung mit dem städtebaulichen Ziel der inneren,<br />
funktionalen Gliederung der Innenstadt und der diesbezüglich beabsichtigten Festschreibung<br />
des Einzelhandelsbestandes als Grundversorgungsbaustein (Lebensmittel) am Brenkenkamp<br />
nicht vereinbar.<br />
111 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
11.4 Glossar – Definition einzelhandelsrelevanter Fachbegriffe<br />
Begriff<br />
Einzelhandel<br />
im engeren Sinne<br />
Einzelhandelsbetrieb<br />
Einzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraft<br />
Einzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraftkennziffer<br />
Einzelhandelsrelevante<br />
Zentralität<br />
Einzelhandelsrelevante<br />
Zentralitätskennziffer<br />
Erläuterung<br />
Absatz von Waren an Endverbraucher ohne Kraftfahrzeughandel, Brenn-,<br />
Kraft- und Schmierstoffhandel sowie rezeptpflichtige Apothekenwaren.<br />
Ein Einzelhandelsbetrieb ist ein Betrieb, der ausschließlich oder<br />
überwiegend an letzte Verbraucher verkauft. Hierzu zählen u.a. alle<br />
Kauf- und Warenhäuser, SB-Warenhäuser, SB-Kaufhäuser, Verbrauchermärkte<br />
sowie Fachmärkte. Dazu gehört auch der Direktverkauf<br />
an Endverbraucher, unabhängig davon, ob dieser am<br />
Standort des Fertigungsbetriebs oder in einem eigens dazu geschaffenen<br />
Zentrum (Factory-Outlet-Center) erfolgt.<br />
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft bezeichnet denjenigen Anteil<br />
an den privaten Verbrauchsausgaben, der dem Einzelhandel zufließt.<br />
Verschiedene Institute wie die IFH RETAIL CONSULTANTS<br />
GmbH, Köln oder die Gesellschaft für Konsum- und Absatzforschung,<br />
Nürnberg (GfK) ermitteln diesen Schätzwert auf unterschiedlichen<br />
räumlichen Einheiten und in der Regel in regelmäßigen<br />
Abständen. Dabei werden die für jedes Gebiet unterschiedlichen<br />
Ausgaben für Dienstleistungen, Wohnung, Reisen und Zukunftsvorsorge<br />
(ermittelt durch Verbraucherstichproben) von der allgemeinen<br />
Kaufkraft des Gebietes abgezogen.<br />
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer beschreibt das Verhältnis<br />
der in einer räumlichen Teileinheit vorhandenen einzelhandelsrelevanten<br />
Kaufkraft pro Einwohner zur einzelhandelsrelevanten<br />
einwohnerbezogenen Kaufkraft in der gesamten Bundesrepublik.<br />
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer pro Kopf gibt die<br />
prozentuale Abweichung der Pro-Kopf-Einzelhandelsrelevanten-<br />
Kaufkraft vom Bundesdurchschnitt (Indexwert = 100) an. Die<br />
Kennziffern werden z.B. von der IFH RETAIL CONSULTANTS<br />
GmbH, Köln ermittelt und jährlich aktualisiert. Daneben kann auch<br />
auf von der GfK oder MB Research ermittelte Kennziffern zurückgegriffen<br />
werden.<br />
Die einzelhandelsrelevante Zentralität einer <strong>Stadt</strong> / Region stellt ein<br />
maßgebliches Gütekriterium nicht zuletzt für die Leistungsstärke des<br />
Einzelhandels dar, denn sie ist Indikator dafür, wie weit es einem<br />
Teilraum gelingt, zur lokal gebundenen Kaufkraft zusätzliche Kaufkraft<br />
zugunsten des niedergelassenen Einzelhandels anzuziehen. Die<br />
Einzelhandelszentralität ist damit eine Maßzahl für den Kaufkraftzufluss<br />
oder den Kaufkraftabfluss einer <strong>Stadt</strong> / Region.<br />
Die einzelhandelsrelevante Zentralitätskennziffer wird durch das Verhältnis<br />
von Einzelhandelsumsatz zu dem vorhandenen einzelhandelsrelevanten<br />
Nachfragevolumen berechnet. Ein Wert von 100 bedeutet,<br />
dass der Einzelhandelsumsatz genauso groß ist, wie die einzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraft in dieser Region. Abweichungen über den Basiswert<br />
(Indexwert = 100) deuten auf eine Leistungsstärke hin bzw. eine<br />
Abweichung unterhalb des Basiswertes deuten auf Strukturschwächen<br />
des Einzelhandels in der untersuchten Region hin.<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 112
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Fachmarkt<br />
Großflächiger<br />
Einzelhandel<br />
Kaufkraftabfluss<br />
Kaufkraftbindung<br />
Einzelhandelsrelevantes<br />
Kaufkraftpotential<br />
(Großflächiger) Einzelhandelsbetrieb, in der Regel ab 400 m² Verkaufsfläche,<br />
Konzentration des Sortiments auf eine oder mehrere<br />
Branchen des mittel- oder langfristigen Bedarfs (Non-Food, ausgenommen<br />
Kfz-Handel), meist Standorte außerhalb zentraler Einkaufsbereiche<br />
mit guter Pkw-Erreichbarkeit (v. a. in Gewerbe- und<br />
Sondergebieten, an Ausfallstraßen, im Außenbereich von Städten),<br />
Dominanz des Selbstbedienungsprinzips.<br />
Großflächige Einzelhandelsbetriebe (mit einer Verkaufsfläche von<br />
mehr als 800 m²) unterliegen dem Sonderregime des § 11 (3)<br />
BauNVO, da von ihnen (als zuwiderlegende Vermutungsregel) negative<br />
städtebauliche Auswirkungen ausgehen können. Zu den<br />
großflächigen Einzelhandelsbetrieben zählen u.a. Einkaufszentren,<br />
Warenhäuser, SB-Warenhäuser, Kaufhäuser, Verbrauchermärkte<br />
sowie Fachmärkte.<br />
Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft, die durch die am Ort vorhandenen<br />
Anbieter nicht gebunden werden kann und folglich in andere<br />
Orte / das Umland oder in den Versand-/Internethandel abfließt.<br />
Kaufkraftabflüsse zeigen die räumliche Einkaufsorientierung der<br />
ansässigen Bevölkerung auf.<br />
Die Kaufkraftbindung beschreibt den Anteil der einzelhandelsrelevanten<br />
Kaufkraft der Einwohner eines Ortes, der von den Anbietern<br />
gebunden und somit in Umsatz umgewandelt werden kann.<br />
Das am Ort vorhandene einzelhandelsrelevante Kaufkraftvolumen,<br />
ermittelt aus der Einwohnerzahl und der einzelhandelsrelevanten<br />
Kaufkraft.<br />
Lebensmitteldiscounter Ähnlich dem Supermarkt, jedoch Discountcharakter und i.d.R. keine<br />
Käse- oder Wursttheke (mit Bedienung), z.B. Aldi, Penny, Lidl. Verkaufsfläche<br />
i.d.R. 800 - 1.000 m², Selbstbedienung.<br />
Nahversorgungsrelevantes<br />
Sortiment<br />
Nahversorgungsstandort<br />
Nahversorgungszentrum<br />
Als nahversorgungsrelevantes Sortiment werden Warengruppen bezeichnet,<br />
die dem täglichen Bedarf dienen (Lebensmittel, Getränke<br />
sowie ggf. auch Drogerie- und Kosmetikartikel) und demzufolge wohnungsnah<br />
nachgefragt werden können. Die nahversorgungsrelevanten<br />
Sortimente sind i.d.R. auch innenstadt- bzw. zentrenrelevant.<br />
Ein Nahversorgungsstandort ist ein solitärer Handelsstandort, bestehend<br />
aus einem Lebensmittelvollsortimenter oder Lebensmitteldiscounter.<br />
Aus städtebaulicher Sicht ist er nicht in eine funktionale<br />
Einheit eingebunden (somit kein Zentrum). Ein Nahversorgungsstandort<br />
ist sowohl in städtebaulich integrierten als auch nichtintegrierten<br />
Lagen anzutreffen.<br />
Ein Nahversorgungszentrum verfügt über eine erkennbare städtebauliche<br />
Einheit (z.B. durch Platz oder Straßengestaltung) und liegt<br />
im Siedlungsgefüge integriert in räumlicher Nachbarschaft zu<br />
Wohngebieten. Es stellt ein lokales Versorgungszentrum dar, welches<br />
überwiegend der Nahversorgung im Bereich der kurzfristigen<br />
Bedarfsdeckung dient. Die Angebotsstruktur wird in der Regel<br />
durch einen Lebensmittelvollsortimenter und/oder Lebensmitteldiscounter,<br />
Lebensmittelfachgeschäfte, Lebensmittelhandwerksbetriebe<br />
sowie vereinzelt kleineren Fachgeschäften bestimmt. Darüber<br />
hinaus sind zum Teil Dienstleistungsbetriebe, wie beispielsweise<br />
Friseur, Bank, Sonnenstudio angegliedert.<br />
113 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
SB-Warenhaus<br />
Sonderstandort<br />
<strong>Stadt</strong>teilzentrum<br />
Supermarkt<br />
(= Lebensmittelmarkt)<br />
Umsatzkennziffer<br />
Nach dem Discountprinzip arbeitender Einzelhandelsgroßbetrieb,<br />
Selbstbedienung, Verkaufsfläche mindestens 3.000 m² bzw. 5.000<br />
m², umfassendes Sortiment mit Schwerpunkt Nahrungs- und Genussmittel<br />
/ Standort häufig in <strong>Stadt</strong>randlagen, weiträumige Kundenparkplätze<br />
(z.B. Real).<br />
Sonderstandorte des Einzelhandels sind Standorte des großflächigen<br />
Einzelhandels. Vorrangig handelt es sich dabei zum einen um Einkaufszentren<br />
und zum anderen um Einzelhandelsbetriebe aus dem<br />
nicht-zentrenrelevanten Sortimentsbereich (Gartenmärkte, Baumärkte,<br />
Möbelmärkte). Kennzeichnend ist dabei eine autokundenorientierte<br />
Lage.<br />
Ein <strong>Stadt</strong>teilzentrum stellt eine städtebauliche Einheit dar. Aus städtebaulicher<br />
Sicht ist es abgesetzt vom Hauptsiedlungsgefüge und<br />
liegt in räumlicher Nähe zu Wohngebieten. Es dient zum einen der<br />
Nahversorgung und zum anderen der Grundversorgung eines<br />
<strong>Stadt</strong>teils (bzw. Versorgungsbereiches) mit Waren des mittel- bis<br />
langfristigen Bedarfs. Die Angebotsstruktur ist gekennzeichnet<br />
durch Lebensmittelvollsortimenter und/oder Lebensmitteldiscounter<br />
(z.T. mit Konkurrenzsituation), Lebensmittelfachgeschäfte und Lebensmittelhandwerksbetriebe.<br />
Darüber hinaus umfasst das Handelsangebot<br />
Warengruppen des mittel- und langfristigen Bedarfs,<br />
jedoch z.T. in geringer Tiefe und Breite. Darüber hinaus sind zentrentypische<br />
Dienstleistungen (z.B. Bank, Versicherungsbüro, Post,<br />
Friseur, Reisebüro, Ärzte, Gastronomie) vorhanden.<br />
Verkaufsfläche mind. 400 m² bis max. 1.500 m², Nahrungs- und<br />
Genussmittel einschl. Frischwaren und ergänzend Waren des täglichen<br />
und kurzfristigen Bedarfs, vorwiegend Selbstbedienung.<br />
Umsatzkennziffern bringen die regionale Verteilung der Einzelhandelsumsätze<br />
in Deutschland zum Ausdruck. Berechnungsgrundlage<br />
ist die Umsatzsteuerstatistik, wobei diese regional bereinigt werden<br />
muss. Der Umsatz in Euro gibt den gesamten im jeweiligen Gebiet<br />
getätigten Einzelhandelsumsatz an. Der Umsatz pro Kopf gibt einen<br />
Durchschnittsbetrag des Einzelhandelsumsatzes für jeden Einwohner<br />
des Gebietes an. Die Umsatzkennziffer pro Kopf stellt somit die<br />
prozentuale Abweichung des Pro-Kopf-Umsatzes vom Durchschnitt<br />
der Bundesrepublik (Indexwert = 100) dar. Abweichungen über<br />
den Basiswert deuten auf einen umsatzstärkeren Einzelhandel im<br />
Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt hin bzw. eine Abweichung<br />
unterhalb des Basiswertes deutet auf vergleichsweise niedrigere<br />
Umsätze im Einzelhandel in der untersuchten Region hin, und kann<br />
somit Hinweise auf die Attraktivität einer <strong>Stadt</strong> als Einzelhandelsstandort<br />
geben.<br />
Verbrauchermarkt Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Verkaufsfläche 1.500 – 3.000<br />
bzw. 5.000 m², breites und tiefes Sortiment an Nahrungs- und Genussmitteln<br />
und an Ge- und Verbrauchsgütern des kurz- und mittelfristigen<br />
Bedarfs, überwiegend Selbstbedienung, häufig Dauerniedrigpreispolitik<br />
oder Sonderangebotspolitik, Standort meist autokundenorientiert.<br />
Verkaufsfläche<br />
Gemäß Ziffer 2.4 des „Einzelhandelserlasses NRW“ vom<br />
22.09.2008 ist bei der Berechnung der Verkaufsfläche die dem<br />
Kunden zugängliche Fläche maßgeblich. Hierzu gehören auch<br />
Schaufenster, Gänge, Treppen, Kassenzonen in den Verkaufsräu-<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 114
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
men, Standflächen für Einrichtungsgegenstände und Freiverkaufsflächen<br />
soweit sie nicht nur vorübergehend zum Verkauf genutzt<br />
werden.<br />
• Auch zur Verkaufsfläche sind diejenigen Bereiche zu zählen, die<br />
vom Kunden zwar aus betrieblichen und hygienischen Gründen<br />
nicht betreten werden dürfen, in denen aber die Ware für ihn<br />
sichtbar ausliegt (Käse-, Fleisch- und Wursttheke etc.) und in<br />
dem das Personal die Ware zerkleinert, abwiegt und verpackt.<br />
• Ebenso zählen dazu die Flächen des Windfangs und des Kassenvorraums<br />
(Einschließlich eines Bereiches zum Einpacken der<br />
Ware und Entsorgen des Verpackungsmaterials).<br />
• Nicht zur Verkaufsfläche sind diejenigen Flächen zu zählen, auf<br />
denen für den Kunden nicht sichtbar die handwerkliche und<br />
sonstige Vorbereitung (Portionierung etc.) erfolgt sowie die<br />
(reinen) Lagerflächen (BVerwG, 24.11.2005, 4 C 10.04).<br />
• Flächen für die Pfandrücknahme sind ebenfalls der Verkaufsfläche<br />
zuzurechnen soweit sie dem Kunden zugänglich sind. Für<br />
Kunden unzugängliche Lagerräume für Pfandgut gehören nicht<br />
zur Verkaufsfläche.<br />
• Flächen für Einkaufswagen gehören, sowohl innerhalb als auch<br />
außerhalb des Gebäudes gelegen, grundsätzlich zur Verkaufsfläche.<br />
Verkaufsflächenausstattung<br />
je Einwohner<br />
Zentraler Versorgungsbereich<br />
Das Verhältnis der einzelhandelsrelevanten Verkaufsfläche bezogen<br />
auf die jeweilige Einwohnerzahl ist ein quantitativer Versorgungsindikator<br />
für den Ausstattungsstandard des jeweiligen Untersuchungsgebietes.<br />
Ein zentraler Versorgungsbereich ist ein (im Sinne des §2(2) BauGB,<br />
§9 (2a) BauGB, § 34 (3) BauGB, §11(3) BauNVO und LEP NRW,<br />
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel) schützenswerter<br />
Bereich, der sich aus planerischen Festlegungen (Bauleitplänen,<br />
Raumordnungsplänen), raumordnerischen und/oder städtebaulichen<br />
Konzeptionen sowie tatsächlichen, örtlichen Verhältnissen<br />
ergibt.<br />
Innerhalb einer Kommune kann es mehr als nur einen zentralen<br />
Versorgungsbereich geben (innerstädtisches Hauptzentrum sowie<br />
<strong>Stadt</strong>teil- / Neben- oder Nahversorgungszentren). Daneben muss<br />
ein zentraler Versorgungsbereich zum Betrachtungszeitraum noch<br />
nicht vollständig entwickelt sein, wobei eine entsprechende, eindeutige<br />
Planungskonzeption (zum Genehmigungszeitpunkt eines<br />
Vorhabens) vorliegen muss. Innerhalb der Innenstadt setzt sich ein<br />
zentraler Standortbereich für Einzelhandel und Dienstleistungen ab.<br />
Bei dem zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt handelt es<br />
sich somit lediglich um einen Teil der durch ein hohes Maß an Nutzungsvielfalt<br />
geprägten Innenstadt. Die Innenstadt „als Ganzes“<br />
übernimmt dabei über den Handel hinausgehende Funktionen wie<br />
öffentliche und private Dienstleistungen, Wohnen, Freizeit, Kultur<br />
und Erholung.<br />
Die Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches ist unter<br />
städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten vorzunehmen.<br />
Dabei kann ein zentraler Versorgungsbereich über die Grenzen des<br />
innerstädtischen Geschäftsbereichs hinausgehen und muss nicht<br />
115 Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund
<strong>Stadt</strong> <strong>Delbrück</strong> • <strong>Einzelhandelskonzept</strong><br />
Zentrenrelevante<br />
Sortimente<br />
zwingend mit einer Kerngebietsausweisung (im Bebauungsplan)<br />
übereinstimmen. Wesentliche Abgrenzungskriterien sind:<br />
• Funktionale Kriterien: Einzelhandelsdichte, Passantenfrequenz,<br />
Kundenorientierung der Anbieter (Autokunden, Fußgänger),<br />
Multifunktionalität (Dienstleistungen, Einzelhandel, Gastronomie).<br />
• Städtebauliche Kriterien: Bebauungsstruktur, Gestaltung und<br />
Dimensionierung der Verkehrsstruktur, Barrieren (Straße, Bahnlinie<br />
etc.), Gestaltung öffentlicher Raum (Pflasterung, Begrünung<br />
etc.) und Ladengestaltung, -präsentation.<br />
Zentrenrelevante Warengruppen zeichnen sich durch Besucherfrequenzerzeugung,<br />
Integrationsfähigkeit, Einzelhandelszentralität,<br />
Kopplungsaffinität und Transportfähigkeit („Handtaschensortimente“)<br />
aus. Sie sind abzugrenzen von nahversorgungsrelevanten und<br />
nicht-zentrenrelevanten Sortimenten. Für den zentrenbezogenen<br />
Einzelhandel besitzen Warensortimente mit Zentrenrelevanz eine<br />
hohe Bedeutung, die mit zunehmender Sortimentsüberschneidung<br />
der an den nicht-integrierten Standorten geführten Warensortimente<br />
geschwächt werden kann. Insbesondere Betriebe, die an dezentralen<br />
bzw. städtebaulich nicht-integrierten Standorten angesiedelt<br />
werden, können durch das Angebot von zentrenrelevanten Sortimenten,<br />
d.h. durch Angebotsüberschneidungen bei gleichzeitig<br />
wesentlich günstigeren Wettbewerbsbedingungen (Standortvorteile<br />
u.a. aufgrund günstiger Miet- bzw. Grundstückspreise; geringen<br />
Betriebs- und Personalkosten, besserer (Pkw-) Erreichbarkeit; kostenfreiem<br />
Parken) zu einem Bedeutungsverlust der Innenstädte und<br />
<strong>Stadt</strong>teilzentren beitragen. Die von zentrenrelevanten Sortimenten<br />
ausgehenden Gefährdungspotentiale für gewachsene Zentren sind<br />
zudem abhängig von der Größe und der zentralörtlichen Bedeutung<br />
der Kommune (z.B. kann der Lebensmitteleinzelhandel in Grundzentren<br />
- angesichts der daraus resultierenden Kundenfrequenz,<br />
von denen auch Anbieter in anderen Branchen profitieren - durchaus<br />
zentrentragend sein). Im Hinblick auf die Verwendung von<br />
Sortimentslisten als räumliches Steuerungsinstrument (Bauleitplanung)<br />
zur Sicherung städtebaulicher Ziele ist eine einzelfallbezogene<br />
bzw. stadtspezifische Konkretisierung notwendig (z.B. in Form<br />
von Positiv-, Negativlisten).<br />
Junker und Kruse<br />
<strong>Stadt</strong>forschung • Planung Dortmund 116