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Datum, Unterschrift - Stadtwerke Bliestal

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<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH, Bliesgaustraße 13, 66440 Blieskastel<br />

Name:<br />

Geburtsdatum:<br />

Straße:<br />

Ort:<br />

Telefon:<br />

Verbrauchsstelle:<br />

Kunden-Nr.:<br />

Bitte kreuzen Sie die von Ihnen gewünschte Variante des Angebotes an und<br />

bestätigen Sie Ihre Wahl durch Ihre <strong>Unterschrift</strong>.<br />

Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „Flex“ 1<br />

bis 4.000 kWh/Jahr<br />

ab 4.001 kWh/Jahr<br />

10,41 Cent/kWh*<br />

6,66 Cent/kWh*<br />

Vertragslaufzeit 12 Monate, zzgl. Grundpreis<br />

Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „Festpreis“ 1<br />

bis 4.000 kWh/Jahr<br />

ab 4.001 kWh/Jahr<br />

10,41 Cent/kWh*<br />

6,66 Cent/kWh*<br />

Festpreisgarantie bis zum 30.09.2012, zzgl. Grundpreis<br />

Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „klimagasplus“-Flex 1<br />

bis 4.000 kWh/Jahr<br />

ab 4.001 kWh/Jahr<br />

10,70 Cent/kWh*<br />

6,95 Cent/kWh*<br />

Vertragslaufzeit 12 Monate, zzgl. Grundpreis<br />

Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „klimagasplus“-<br />

Festpreis 1<br />

bis 4.000 kWh/Jahr<br />

ab 4.001 kWh/Jahr<br />

10,70 Cent/kWh*<br />

6,95 Cent/kWh*<br />

Festpreisgarantie bis zum 30.09.2012, zzgl. Grundpreis<br />

Grundversorgung 2<br />

bis 4.000 kWh/Jahr<br />

ab 4.001 kWh/Jahr<br />

keine Vertragslaufzeit, zzgl. Grundpreis<br />

10,77 Cent/kWh*<br />

7,02 Cent/kWh*<br />

*Bruttopreise (gerundet), einschl. der gesetzlichen Erdgassteuer von 0,55<br />

Cent/kWh sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%, zzgl.<br />

Grundpreis nach folgender Tabelle:<br />

Jahresenergiebedarf* Grundpreis €/Monat (brutto)<br />

kleiner 4.000 kWh 3,07<br />

von 4.001 - 10.000 kWh 15,47<br />

von 10.001 - 17.000 kWh 15,71<br />

von 17.001 - 24.000 kWh 16,18<br />

von 24.001 - 30.000 kWh 16,90<br />

von 30.001 - 45.000 kWh 18,92<br />

von 45.001 - 70.000 kWh 21,30<br />

von 70.001 - 100.000 kWh 26,18<br />

größer 100.000 kWh bitte Angebot anfordern<br />

*Der Jahresenergiebedarf berechnet sich aufgrund des Vorjahresbedarfs.<br />

Bei unterjährigem Bedarf errechnet sich der Jahresenergiebedarf aus einer<br />

temperaturabhängigen Hochrechnung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong><br />

GmbH. In den genannten Grundpreisen ist das Entgelt für die Messung<br />

bis zu der Zählergröße G 6 enthalten. Für größere Zähler erhöht sich der<br />

Grundpreis entsprechend. Die Preise der Grundversorgung gelten auch für<br />

die Versorgung von Nicht-Haushaltskunden im Netzgebiet der <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Bliestal</strong> GmbH, sofern keine Sondervereinbarung abgeschlossen wurde.<br />

Konzessionsabgabe: 1 In den vorstehenden Nettopreisen ist folgende<br />

Konzessionsabgabe enthalten: 0,03 Cent je Kilowattstunde für Sondervereinbarungen.<br />

Konzessionsabgabe: 2 In den vorstehenden Nettopreisen ist eine Konzessionsabgabe<br />

in Höhe von 0,51 Cent je Kilowattstunde bei Kleinstverbrauch<br />

und 0,22 Cent/kWh für sonstige Tariflieferungen (Grundversorgungstarif)<br />

enthalten. Bei den vorgenannten Konzessionsabgaben handelt es sich um<br />

die jeweils zulässigen Höchstbeiträge nach der Konzessionsabgabenverordnung<br />

(KAV), die an die Stadt Blieskastel und an die Gemeinde Gersheim<br />

abgeführt werden. Die verbrauchte Erdgasmenge in Kubikmetern<br />

(cbm) wird mit dem durchschnittlichen Verbrennungswert gemäß G 685<br />

vom April 1993 in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet (1 cbm: zurzeit ca.<br />

10 – 11 kWh).<br />

Hinweis zum Energiesteuergesetz: In Erfüllung des § 107 Abs. 2 der Verordnung<br />

zur Durchführung des Energiesteuergesetzes sind wir gehalten,<br />

auf folgendes hinzuweisen: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf<br />

nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung<br />

ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung<br />

zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat<br />

steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte<br />

an Ihr zuständiges Hauptzollamt.<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas<br />

an Kunden der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH<br />

(Stand 01.04.2012)<br />

1. Ort und Umfang der Lieferung. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH liefert gemäß den Bestimmungen dieses<br />

Vertrages den gesamten Bedarf an Erdgas für die angegebene Verbrauchsstelle.<br />

2. Erdgaspreis<br />

a.Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> sowie klimagasplus zum „Festpreis“. Die Erdgaspreise ergeben sich aus<br />

der Preisübersicht. Der vereinbarte Arbeitspreis ist über die angegebene Laufzeit festgeschrieben. Nach Ablauf<br />

der Vertragslaufzeit gilt automatisch die zu diesem Zeitpunkt gültige Vereinbarung „Flex“ als vereinbart.<br />

b.Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong>, klimagasplus sowie Grundversorgung. Die Erdgaspreise ergeben sich<br />

aus der Preisübersicht.<br />

3. Preisänderung. Nach Ablauf der Preisgarantie gelten § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV entsprechend. Dies<br />

bedeutet: Preisanpassungen werden nur im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt,<br />

wobei die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> verpflichtet sind, in Ausübung des Ermessens sowohl bei Preiserhöhungen<br />

als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeitlichen Maßstäbe anzuwenden. Änderungen<br />

der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Die Bekanntgabe<br />

erfolgt mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> werden Sie<br />

über beabsichtigte Preisänderungen sechs Wochen vorher schriftlich informieren. Bei Änderungen der Preise<br />

können Sie das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist ab öffentlicher Bekanntgabe folgenden Kalendermonats<br />

in Textform kündigen. Ändern sich die Umsatz- oder Erdgassteuersätze oder werden neue Steuern<br />

oder staatlich initiierte Abgaben auf Erzeugung, Weiterleitung oder den Verbrauch von Erdgas erhoben, ändert<br />

sich der Preis im selben Betrag und zum selben Zeitpunkt. Der Kunde wird spätestens mit der nächsten<br />

Verbrauchsabrechnung über die Änderung informiert. Informationen zu den aktuellen Preisen können im<br />

Internet unter www.stadtwerke-bliestal.de abgerufen werden und sind auch bei unseren Mitarbeiter/-innen in<br />

unseren Kundencentern Blieskastel, Bliesgaustr. 13, 66440 Blieskastel und Gersheim, Bahnhofstr. 5 b, 66453<br />

Gersheim erhältlich bzw. werden auf Wunsch zugesandt.<br />

4. Beginn, Vertragslaufzeit und Kündigung. Der Vertrag wird mit der Auftragsbestätigung durch die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Bliestal</strong> GmbH zu dem in der Auftragsbestätigung genannten <strong>Datum</strong> wirksam. Er hat eine erste Vertragslaufzeit<br />

mit Festpreisgarantie bis zum 30.09.2012 (<strong>Bliestal</strong> „Festpreis“) bzw. von 12 Monaten (<strong>Bliestal</strong> „Flex“).<br />

Die Kündigung hat mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit in Textform zu erfolgen.<br />

Ansonsten verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zu den dann gültigen Preisen (s. Punkt 3).<br />

5. Ergänzende Regelungen. Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen<br />

der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und<br />

die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 28. Oktober 2006 (BGBI. I 2006, S.<br />

2398) und die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH in ihrer jeweils gültigen<br />

Fassung. Ergänzend gelten außerdem die weiter abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen.<br />

6. Widerrufsrecht. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen<br />

gegenüber den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt<br />

frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gilt der Tag des Eingangs des Widerrufs<br />

bei den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong>. Bei einem wirksamen Widerruf gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<br />

7. Voraussetzung für die Erdgaslieferung. Die Verbrauchsstelle muss im Liefergebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong><br />

GmbH liegen. Die Lieferung muss in Niederdruck erfolgen. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag<br />

bei einem anderen Händler bestehen.<br />

8. Ablesung/Angabe des Zählerstandes. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch<br />

ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. Die turnusmäßige Ablesung der Messeinrichtung erfolgt<br />

weiterhin durch die Ableser der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong>. Eine Ablesung durch den Kunden ist jedoch möglich. Im<br />

Fall eines Umzuges muss der Vertrag in Textform gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Wochen<br />

zum Ende eines Monats.<br />

9. Haftung. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3, S. 1 GasGVV können gegen<br />

den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> nur für die Verletzung<br />

vertraglicher Pflichten, wenn sie die Verletzung zu vertreten haben. Zu vertreten haben die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong><br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeiten<br />

haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

sowie in Fällen, in denen eine Freizeichnung von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus<br />

der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet<br />

ist (Kardinalpflichten). Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> haften nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere nicht für<br />

Mangelfolgeschäden und Schäden aus entgangenem Gewinn. Dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässige oder<br />

vorsätzliche Schädigung. Im Falle einer von den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> veranlassten, nicht berechtigten Unterbrechung<br />

der Gaslieferung ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />

10. Sonstiges / Schlussbestimmungen. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen Daten<br />

werden von den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung<br />

(z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt. Der vorliegende Vertrag<br />

ersetzt für die genannte Verbrauchsstelle den bisherigen Erdgasliefervertrag, der mit Inkrafttreten dieses<br />

Vertrages einvernehmlich aufgehoben wird. Der Versorgerwechsel erfolgt unentgeltlich und im Rahmen der<br />

vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.<br />

Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen (GasGVV, Ergänzende Bedingungen zur GasGVV,<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen) werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden<br />

schriftlich mitgeteilt und erlangen mit Beginn des übernächsten Monats nach Verständigung des<br />

Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen im Rahmen des Energielieferungsvertrages<br />

zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> und dem Kunden, sofern nicht binnen 14 Tagen nach<br />

Zugang der Mitteilung beim K unden ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei den <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Bliestal</strong> eingeht. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> werden den Kunden in der Information von der Änderung auf die<br />

Tatsache aufmerksam machen, dass das Stillschweigen des Kunden bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist als<br />

Zustimmung zur Änderung gilt. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder<br />

dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle<br />

der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck dieses<br />

Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorneherein bedacht.<br />

11. Kündigung bestehender und Abschluss erforderlicher Verträge. Der Kunde bevollmächtigt die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Bliestal</strong>, bestehende Gaslieferungen mit anderen Lieferanten als den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> für die vertragliche<br />

Verbrauchsstelle zu kündigen und die für die Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber<br />

(z. B. Netznutzungsvertrag) abzuschließen. Insoweit sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit. Die Vollmachten erlöschen mit Beendigung des Vertrages.<br />

12. Schufaklausel / Information. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über gerichtliche Einziehungsmaßnahmen<br />

bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße<br />

44, 65203 Wiesbaden übermitteln. Soweit nach Übermittlung dieser Informationen solche Daten aus anderen<br />

Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, können wir hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner<br />

der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben<br />

erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels- Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen<br />

und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />

nur erfolgen soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen und gemäß<br />

§ 28 a Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern<br />

ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung<br />

des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Sie können Auskunft bei der SCHUFA über die Sie betreffenden<br />

gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice,<br />

Postfach 60 05 09, 44845 Bochum.<br />

Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten<br />

zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen<br />

oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.<br />

Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort<br />

finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Liste mit Anbietern von wirksamen<br />

Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Energieeinsparung.<br />

Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale<br />

unter www.verbraucherzentrale.de und den Energieagenturen unter: www.energieagenturen.de.<br />

Weitere Kontaktadressen: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de,<br />

Tel.: 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.<br />

de.<br />

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice,<br />

Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030 22480-500, Fax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@<br />

bnetza.de.<br />

<strong>Datum</strong>, <strong>Unterschrift</strong>


Sehr geehrte(r) Kundin(e),<br />

nach wie vor ist die Einzugsermächtigung die bequemste und sicherste Methode im heutigen<br />

Zahlungsverkehr. Um auch Ihnen diese Möglichkeit zu geben, senden Sie dieses Formular<br />

ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH<br />

Bliesgaustraße 13<br />

66440 Blieskastel<br />

Einzugsermächtigung<br />

Ich/Wir bitten Sie, bis auf Widerruf die Verbrauchsabrechnungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH<br />

von meinem/unserem Konto abzubuchen.<br />

Kunde<br />

Kundennummer:<br />

Name, Vorname:<br />

Geburtsdatum:<br />

Straße, Hausnr.:<br />

PLZ / Ort:<br />

Telefon:<br />

E-Mail:<br />

gültig ab:<br />

Bankverbindung<br />

Kontoinhaber:<br />

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BIC:<br />

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<strong>Datum</strong>, <strong>Unterschrift</strong> (Kontoinhaber)

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