Datum, Unterschrift - Stadtwerke Bliestal
Datum, Unterschrift - Stadtwerke Bliestal
Datum, Unterschrift - Stadtwerke Bliestal
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<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH, Bliesgaustraße 13, 66440 Blieskastel<br />
Name:<br />
Geburtsdatum:<br />
Straße:<br />
Ort:<br />
Telefon:<br />
Verbrauchsstelle:<br />
Kunden-Nr.:<br />
Bitte kreuzen Sie die von Ihnen gewünschte Variante des Angebotes an und<br />
bestätigen Sie Ihre Wahl durch Ihre <strong>Unterschrift</strong>.<br />
Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „Flex“ 1<br />
bis 4.000 kWh/Jahr<br />
ab 4.001 kWh/Jahr<br />
10,41 Cent/kWh*<br />
6,66 Cent/kWh*<br />
Vertragslaufzeit 12 Monate, zzgl. Grundpreis<br />
Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „Festpreis“ 1<br />
bis 4.000 kWh/Jahr<br />
ab 4.001 kWh/Jahr<br />
10,41 Cent/kWh*<br />
6,66 Cent/kWh*<br />
Festpreisgarantie bis zum 30.09.2012, zzgl. Grundpreis<br />
Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „klimagasplus“-Flex 1<br />
bis 4.000 kWh/Jahr<br />
ab 4.001 kWh/Jahr<br />
10,70 Cent/kWh*<br />
6,95 Cent/kWh*<br />
Vertragslaufzeit 12 Monate, zzgl. Grundpreis<br />
Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> „klimagasplus“-<br />
Festpreis 1<br />
bis 4.000 kWh/Jahr<br />
ab 4.001 kWh/Jahr<br />
10,70 Cent/kWh*<br />
6,95 Cent/kWh*<br />
Festpreisgarantie bis zum 30.09.2012, zzgl. Grundpreis<br />
Grundversorgung 2<br />
bis 4.000 kWh/Jahr<br />
ab 4.001 kWh/Jahr<br />
keine Vertragslaufzeit, zzgl. Grundpreis<br />
10,77 Cent/kWh*<br />
7,02 Cent/kWh*<br />
*Bruttopreise (gerundet), einschl. der gesetzlichen Erdgassteuer von 0,55<br />
Cent/kWh sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19%, zzgl.<br />
Grundpreis nach folgender Tabelle:<br />
Jahresenergiebedarf* Grundpreis €/Monat (brutto)<br />
kleiner 4.000 kWh 3,07<br />
von 4.001 - 10.000 kWh 15,47<br />
von 10.001 - 17.000 kWh 15,71<br />
von 17.001 - 24.000 kWh 16,18<br />
von 24.001 - 30.000 kWh 16,90<br />
von 30.001 - 45.000 kWh 18,92<br />
von 45.001 - 70.000 kWh 21,30<br />
von 70.001 - 100.000 kWh 26,18<br />
größer 100.000 kWh bitte Angebot anfordern<br />
*Der Jahresenergiebedarf berechnet sich aufgrund des Vorjahresbedarfs.<br />
Bei unterjährigem Bedarf errechnet sich der Jahresenergiebedarf aus einer<br />
temperaturabhängigen Hochrechnung durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong><br />
GmbH. In den genannten Grundpreisen ist das Entgelt für die Messung<br />
bis zu der Zählergröße G 6 enthalten. Für größere Zähler erhöht sich der<br />
Grundpreis entsprechend. Die Preise der Grundversorgung gelten auch für<br />
die Versorgung von Nicht-Haushaltskunden im Netzgebiet der <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Bliestal</strong> GmbH, sofern keine Sondervereinbarung abgeschlossen wurde.<br />
Konzessionsabgabe: 1 In den vorstehenden Nettopreisen ist folgende<br />
Konzessionsabgabe enthalten: 0,03 Cent je Kilowattstunde für Sondervereinbarungen.<br />
Konzessionsabgabe: 2 In den vorstehenden Nettopreisen ist eine Konzessionsabgabe<br />
in Höhe von 0,51 Cent je Kilowattstunde bei Kleinstverbrauch<br />
und 0,22 Cent/kWh für sonstige Tariflieferungen (Grundversorgungstarif)<br />
enthalten. Bei den vorgenannten Konzessionsabgaben handelt es sich um<br />
die jeweils zulässigen Höchstbeiträge nach der Konzessionsabgabenverordnung<br />
(KAV), die an die Stadt Blieskastel und an die Gemeinde Gersheim<br />
abgeführt werden. Die verbrauchte Erdgasmenge in Kubikmetern<br />
(cbm) wird mit dem durchschnittlichen Verbrennungswert gemäß G 685<br />
vom April 1993 in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet (1 cbm: zurzeit ca.<br />
10 – 11 kWh).<br />
Hinweis zum Energiesteuergesetz: In Erfüllung des § 107 Abs. 2 der Verordnung<br />
zur Durchführung des Energiesteuergesetzes sind wir gehalten,<br />
auf folgendes hinzuweisen: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf<br />
nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung<br />
ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung<br />
zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat<br />
steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte<br />
an Ihr zuständiges Hauptzollamt.<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferung von Erdgas<br />
an Kunden der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH<br />
(Stand 01.04.2012)<br />
1. Ort und Umfang der Lieferung. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH liefert gemäß den Bestimmungen dieses<br />
Vertrages den gesamten Bedarf an Erdgas für die angegebene Verbrauchsstelle.<br />
2. Erdgaspreis<br />
a.Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong> sowie klimagasplus zum „Festpreis“. Die Erdgaspreise ergeben sich aus<br />
der Preisübersicht. Der vereinbarte Arbeitspreis ist über die angegebene Laufzeit festgeschrieben. Nach Ablauf<br />
der Vertragslaufzeit gilt automatisch die zu diesem Zeitpunkt gültige Vereinbarung „Flex“ als vereinbart.<br />
b.Sondervereinbarung <strong>Bliestal</strong>, klimagasplus sowie Grundversorgung. Die Erdgaspreise ergeben sich<br />
aus der Preisübersicht.<br />
3. Preisänderung. Nach Ablauf der Preisgarantie gelten § 5 Abs. 2 und 3 GasGVV entsprechend. Dies<br />
bedeutet: Preisanpassungen werden nur im Rahmen des billigen Ermessens im Sinne von § 315 BGB durchgeführt,<br />
wobei die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> verpflichtet sind, in Ausübung des Ermessens sowohl bei Preiserhöhungen<br />
als auch bei Preissenkungen die gleichen sachlichen und zeitlichen Maßstäbe anzuwenden. Änderungen<br />
der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam. Die Bekanntgabe<br />
erfolgt mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> werden Sie<br />
über beabsichtigte Preisänderungen sechs Wochen vorher schriftlich informieren. Bei Änderungen der Preise<br />
können Sie das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist ab öffentlicher Bekanntgabe folgenden Kalendermonats<br />
in Textform kündigen. Ändern sich die Umsatz- oder Erdgassteuersätze oder werden neue Steuern<br />
oder staatlich initiierte Abgaben auf Erzeugung, Weiterleitung oder den Verbrauch von Erdgas erhoben, ändert<br />
sich der Preis im selben Betrag und zum selben Zeitpunkt. Der Kunde wird spätestens mit der nächsten<br />
Verbrauchsabrechnung über die Änderung informiert. Informationen zu den aktuellen Preisen können im<br />
Internet unter www.stadtwerke-bliestal.de abgerufen werden und sind auch bei unseren Mitarbeiter/-innen in<br />
unseren Kundencentern Blieskastel, Bliesgaustr. 13, 66440 Blieskastel und Gersheim, Bahnhofstr. 5 b, 66453<br />
Gersheim erhältlich bzw. werden auf Wunsch zugesandt.<br />
4. Beginn, Vertragslaufzeit und Kündigung. Der Vertrag wird mit der Auftragsbestätigung durch die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Bliestal</strong> GmbH zu dem in der Auftragsbestätigung genannten <strong>Datum</strong> wirksam. Er hat eine erste Vertragslaufzeit<br />
mit Festpreisgarantie bis zum 30.09.2012 (<strong>Bliestal</strong> „Festpreis“) bzw. von 12 Monaten (<strong>Bliestal</strong> „Flex“).<br />
Die Kündigung hat mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Vertragslaufzeit in Textform zu erfolgen.<br />
Ansonsten verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zu den dann gültigen Preisen (s. Punkt 3).<br />
5. Ergänzende Regelungen. Soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes geregelt ist, gelten die Bestimmungen<br />
der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und<br />
die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) vom 28. Oktober 2006 (BGBI. I 2006, S.<br />
2398) und die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH in ihrer jeweils gültigen<br />
Fassung. Ergänzend gelten außerdem die weiter abgedruckten Allgemeinen Vertragsbedingungen.<br />
6. Widerrufsrecht. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen<br />
gegenüber den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt<br />
frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist gilt der Tag des Eingangs des Widerrufs<br />
bei den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong>. Bei einem wirksamen Widerruf gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<br />
7. Voraussetzung für die Erdgaslieferung. Die Verbrauchsstelle muss im Liefergebiet der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong><br />
GmbH liegen. Die Lieferung muss in Niederdruck erfolgen. Es darf zum Lieferbeginn kein wirksamer Erdgasliefervertrag<br />
bei einem anderen Händler bestehen.<br />
8. Ablesung/Angabe des Zählerstandes. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch<br />
ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. Die turnusmäßige Ablesung der Messeinrichtung erfolgt<br />
weiterhin durch die Ableser der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong>. Eine Ablesung durch den Kunden ist jedoch möglich. Im<br />
Fall eines Umzuges muss der Vertrag in Textform gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Wochen<br />
zum Ende eines Monats.<br />
9. Haftung. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3, S. 1 GasGVV können gegen<br />
den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> nur für die Verletzung<br />
vertraglicher Pflichten, wenn sie die Verletzung zu vertreten haben. Zu vertreten haben die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong><br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für einfache Fahrlässigkeiten<br />
haften die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />
sowie in Fällen, in denen eine Freizeichnung von der Haftung wesentliche Rechte und Pflichten, die sich aus<br />
der Natur des Vertrages ergeben, so einschränken würde, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet<br />
ist (Kardinalpflichten). Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> haften nicht für reine Vermögensschäden, insbesondere nicht für<br />
Mangelfolgeschäden und Schäden aus entgangenem Gewinn. Dies gilt jedoch nicht für grob fahrlässige oder<br />
vorsätzliche Schädigung. Im Falle einer von den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> veranlassten, nicht berechtigten Unterbrechung<br />
der Gaslieferung ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.<br />
10. Sonstiges / Schlussbestimmungen. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen Daten<br />
werden von den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung<br />
(z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwandt. Der vorliegende Vertrag<br />
ersetzt für die genannte Verbrauchsstelle den bisherigen Erdgasliefervertrag, der mit Inkrafttreten dieses<br />
Vertrages einvernehmlich aufgehoben wird. Der Versorgerwechsel erfolgt unentgeltlich und im Rahmen der<br />
vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen.<br />
Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen (GasGVV, Ergänzende Bedingungen zur GasGVV,<br />
Allgemeine Vertragsbedingungen) werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden<br />
schriftlich mitgeteilt und erlangen mit Beginn des übernächsten Monats nach Verständigung des<br />
Kunden Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen im Rahmen des Energielieferungsvertrages<br />
zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> und dem Kunden, sofern nicht binnen 14 Tagen nach<br />
Zugang der Mitteilung beim K unden ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei den <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Bliestal</strong> eingeht. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> werden den Kunden in der Information von der Änderung auf die<br />
Tatsache aufmerksam machen, dass das Stillschweigen des Kunden bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist als<br />
Zustimmung zur Änderung gilt. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder<br />
dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle<br />
der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck dieses<br />
Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorneherein bedacht.<br />
11. Kündigung bestehender und Abschluss erforderlicher Verträge. Der Kunde bevollmächtigt die <strong>Stadtwerke</strong><br />
<strong>Bliestal</strong>, bestehende Gaslieferungen mit anderen Lieferanten als den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Bliestal</strong> für die vertragliche<br />
Verbrauchsstelle zu kündigen und die für die Gaslieferung erforderlichen Verträge mit dem Netzbetreiber<br />
(z. B. Netznutzungsvertrag) abzuschließen. Insoweit sind die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit. Die Vollmachten erlöschen mit Beendigung des Vertrages.<br />
12. Schufaklausel / Information. Wir weisen darauf hin, dass wir Daten über gerichtliche Einziehungsmaßnahmen<br />
bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen an die SCHUFA HOLDING AG, Hagenauer Straße<br />
44, 65203 Wiesbaden übermitteln. Soweit nach Übermittlung dieser Informationen solche Daten aus anderen<br />
Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA anfallen, können wir hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Vertragspartner<br />
der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben<br />
erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels- Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen<br />
und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die vorgenannten Datenübermittlungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz<br />
nur erfolgen soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen und gemäß<br />
§ 28 a Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern<br />
ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung<br />
des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Sie können Auskunft bei der SCHUFA über die Sie betreffenden<br />
gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice,<br />
Postfach 60 05 09, 44845 Bochum.<br />
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten<br />
zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen<br />
oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite www.ganz-einfach-energiesparen.de.<br />
Neben unseren Beratungsangeboten weisen wir Sie gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort<br />
finden Sie eine von der Bundesstelle für Energieeffizienz öffentlich geführte Liste mit Anbietern von wirksamen<br />
Maßnahmen zur Effizienzverbesserung und Energieeinsparung.<br />
Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale<br />
unter www.verbraucherzentrale.de und den Energieagenturen unter: www.energieagenturen.de.<br />
Weitere Kontaktadressen: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, www.schlichtungsstelle-energie.de,<br />
Tel.: 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.<br />
de.<br />
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice,<br />
Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030 22480-500, Fax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@<br />
bnetza.de.<br />
<strong>Datum</strong>, <strong>Unterschrift</strong>
Sehr geehrte(r) Kundin(e),<br />
nach wie vor ist die Einzugsermächtigung die bequemste und sicherste Methode im heutigen<br />
Zahlungsverkehr. Um auch Ihnen diese Möglichkeit zu geben, senden Sie dieses Formular<br />
ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse:<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH<br />
Bliesgaustraße 13<br />
66440 Blieskastel<br />
Einzugsermächtigung<br />
Ich/Wir bitten Sie, bis auf Widerruf die Verbrauchsabrechnungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Bliestal</strong> GmbH<br />
von meinem/unserem Konto abzubuchen.<br />
Kunde<br />
Kundennummer:<br />
Name, Vorname:<br />
Geburtsdatum:<br />
Straße, Hausnr.:<br />
PLZ / Ort:<br />
Telefon:<br />
E-Mail:<br />
gültig ab:<br />
Bankverbindung<br />
Kontoinhaber:<br />
IBAN:<br />
BIC:<br />
DE _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _<br />
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<strong>Datum</strong>, <strong>Unterschrift</strong> (Kontoinhaber)