Vertrag über ein partiarisches Darlehen - Stadtwerke Greven
Vertrag über ein partiarisches Darlehen - Stadtwerke Greven
Vertrag über ein partiarisches Darlehen - Stadtwerke Greven
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Vertrag</strong> <strong>über</strong> <strong>ein</strong> <strong>partiarisches</strong> <strong>Darlehen</strong><br />
§ 3 Leistung von Sicherheiten<br />
Zur Absicherung des <strong>Darlehen</strong>srückzahlungsanspruchs des <strong>Darlehen</strong>sgebers wird die <strong>Greven</strong>er Versorgungs-<br />
und Verkehrs-Holding GmbH mit separater Ver<strong>ein</strong>barung <strong>ein</strong>e Bürgschaft stellen.<br />
§ 4 Schlussbestimmungen<br />
(1) Die Rechte und Pflichten aus diesem <strong>Vertrag</strong> können nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen<br />
Teils abgetreten oder sonst <strong>über</strong>tragen werden.<br />
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses <strong>Vertrag</strong>es bedürfen der Schriftform, wobei dieses Schriftformerfordernis<br />
selbst wiederum nur schriftlich abbedungen werden kann.<br />
(3) Sollten <strong>ein</strong>zelne Klauseln dieses <strong>Vertrag</strong>es ganz oder teilweise unwirksam und/oder undurchführbar –<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund – s<strong>ein</strong>, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Beide <strong>Vertrag</strong>spartner<br />
verpflichten sich, die unwirksame/undurchführbare Klausel durch <strong>ein</strong>e andere zu ersetzen, die<br />
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/undurchführbaren Regelung am nächsten kommt und ihrerseits<br />
wirksam ist.<br />
<strong>Greven</strong>, den<br />
<strong>Greven</strong>, den<br />
_________________________<br />
(Name, Vornahme )<br />
<strong>Darlehen</strong>sgeber<br />
_________________________<br />
<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Greven</strong> GmbH<br />
<strong>Darlehen</strong>snehmerin<br />
3/3