Rechnung erklärt - STADTWERKE SANGERHAUSEN GmbH
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Stadtwerke Sangerhausen <strong>GmbH</strong> Druck: 02.04.2008<br />
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Ihre <strong>Rechnung</strong> von den Stadtwerken Sangerhausen – für Sie <strong>erklärt</strong><br />
Es ist uns wichtig, dass unsere <strong>Rechnung</strong>en für Sie verständlich sind. Deshalb sollen<br />
die nachfolgenden Ausführungen zu zwei ausgewählten Beispielrechnungen (<strong>Rechnung</strong><br />
1 Guthaben, <strong>Rechnung</strong> 2 Forderungen) Ihnen dabei ein wenig helfen.<br />
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Text wenn den Stadtwerken keine Bankverbindung bekannt ist:<br />
Wir bitten Sie, die Forderungen bis zu dem genannten Termin auszugleichen.<br />
Überweisen Sie bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer auf die folgende Bankverbindung:<br />
Deutsche Bank<br />
BLZ 860 700 00<br />
KTO 6 595 078<br />
Verwendungszweck 301001234568<br />
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Wir verrechnen Altforderungen in Höhe von 12,00 EUR. 21<br />
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Die Markierungen auf den Beispielrechnungen<br />
<strong>Rechnung</strong>sbetrag, künftiger Abschlag, Fälligkeiten, Zahlungsarten<br />
Markierung 1 Empfänger und Absender<br />
Hier steht die von Ihnen angegebene <strong>Rechnung</strong>sanschrift. Häufig sind <strong>Rechnung</strong>sanschrift<br />
und Anschrift der Verbrauchsstelle identisch.<br />
Die <strong>Rechnung</strong>en werden entweder von unserem Unternehmen selbst oder in unserem<br />
Auftrag erstellt. Absender ist jedoch immer unser Unternehmen.<br />
Markierung 2 <strong>Rechnung</strong>s- , Vertrags- und Serviceinformationen<br />
<strong>Rechnung</strong>sinformationen sind das <strong>Rechnung</strong>sdatum, die Kundennummer und die<br />
<strong>Rechnung</strong>snummer (gemäß Umsatzsteuergesetz § 14). Bei Nachfragen und Überweisungen<br />
an uns ist immer die Kundennummer anzugeben. Die Kundennummer<br />
ermöglicht einen einfachen Zugriff zu Ihren Stammdaten.<br />
In der Rubrik Verbrauchsstelle sind der Vertragspartner und die Adresse der<br />
Verbrauchsstelle angegeben.<br />
Der untere Teil dieses Blocks enthält Kontaktinformationen wie Rufnummer, Postanschrift<br />
und E-Mail Adresse für Nachfragen zur <strong>Rechnung</strong>.<br />
Markierung 3 Abrechnungszeitraum<br />
An dieser Stelle ist der Abrechnungszeitraum angegeben. Im Allgemeinen sind das<br />
12 Monate.<br />
Markierung 4 <strong>Rechnung</strong>szusammenfassung<br />
Die <strong>Rechnung</strong>szusammenfassung enthält in übersichtlicher Form die Nettoentgelte<br />
für den Strom- und / oder Erdgasverbrauch des Abrechnungszeitraums (siehe<br />
Markierung 3 Abrechnungszeitraum).<br />
Im Nettoentgelt Strom ist die Stromsteuer und im Nettoentgelt Erdgas ist die Energiesteuer<br />
enthalten. Beide Steuern sind Verbrauchssteuern und unterliegen deshalb<br />
auch einer Besteuerung durch die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer).<br />
Die Umsatzsteuer ist auf das angegebene Nettoentgelt bezogen (Summe Nettoentgelt<br />
für Strom und Erdgas). Das Nettoentgelt und die Umsatzsteuer summiert ergeben<br />
den Gesamtbetrag (Bruttobetrag) der <strong>Rechnung</strong>.<br />
Markierung 5 Geleistete Zahlungen<br />
Summe aller von Ihnen mit Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum <strong>Rechnung</strong>sdatum<br />
geleisteten Zahlungen. Lediglich zur Information dient die Angabe des darin<br />
enthaltenen Anteils der Umsatzsteuer.<br />
Markierung 6 Guthaben / Forderungen<br />
Vom Gesamtbetrag der <strong>Rechnung</strong> werden die geleisteten Zahlungen abgezogen.<br />
Sind die geleisteten Zahlungen größer als der Gesamtbetrag der <strong>Rechnung</strong> ergibt<br />
sich ein Guthaben für Sie. Im anderen Fall haben wir noch Forderungen an Sie.<br />
Markierung 7 Künftiger monatlicher Abschlag<br />
An dieser Stelle ist der künftige monatliche Abschlag angegeben. Der Abschlag ist<br />
gerundet. Die Berechnung erfolgt auf der Basis des Strom- und / oder Erdgasverbrauchs<br />
im letzten Abrechnungszeitraum und der zum <strong>Rechnung</strong>sdatum aktuellen<br />
Preise.<br />
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Markierung 8 Fälligkeitstermine<br />
Es sind hier die spätesten Termine angegeben, an denen die Abschläge bei unserem<br />
Unternehmen eingegangen sein müssen. Deshalb sollten Sie, bei Beachtung einer<br />
Banklaufzeit von etwa 3 Tagen, die Überweisung spätestens 3 Tage vorher veranlassen.<br />
Markierung 9 Zusammensetzung des Abschlags<br />
Angabe des monatlichen Abschlags (Bruttowert, also mit Umsatzsteuer) getrennt für<br />
Strom und / oder Erdgas. Zur Information sind die Nettowerte auch angegeben.<br />
Markierung 10 Gesamtbetrag - Gutschrift / Forderung<br />
Der hier angegebene Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus dem 1. Abschlag<br />
(Markierung 7 Künftiger monatlicher Abschlag) und aus dem Guthaben oder der Forderung<br />
vom letzten Abrechnungszeitraum (Markierung 6 Guthaben / Forderungen).<br />
Bitte beachten Sie für eine Forderung den angegebenen Fälligkeitstermin.<br />
Markierung 11 Zahlungsart<br />
Der überwiegende Teil unserer Kunden nutzt die Vorteile einer Einzugsermächtigung.<br />
Das ist für Sie erheblich bequemer und spart Zeit. Sie verpassen nie einen Fälligkeitstermin.<br />
Die Abbuchungen erfolgen immer am Ende des laufenden Monats für<br />
den laufenden Monat. Einen Tag exakt zu benennen ist leider nicht möglich.<br />
Selbstverständlich ist es auch möglich Abschlagszahlungen oder Forderungen aus<br />
<strong>Rechnung</strong>en per Überweisung zu begleichen. Dazu finden Sie hier die Angabe unserer<br />
Bankverbindung. Bitte geben Sie bei Einzahlungen Ihre Kundennummer im Feld<br />
Verwendungszweck auf dem Formular Ihrer Bank an.<br />
Berechnungsnachweis über den Stromverbrauch<br />
Markierung 12 Ermittlung des Elektroenergieverbrauchs (Stromverbrauch)<br />
Die angegebene Zählpunktnummer dient nur zur Information. Jeder Zählerstandort in<br />
einem Netzgebiet besitzt eine einmal vergebene Zählpunktnummer zur eindeutigen<br />
Identifikation. Diese ist unabhängig von der Zählernummer.<br />
Der Zähler misst die verbrauchte elektrische Arbeit (Maßeinheit kWh). Der Verbrauch<br />
im Abrechnungszeitraum ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes zum Beginn<br />
und zum Ende des Abrechnungszeitraums. Wie in der Beispielrechnung angegeben,<br />
kann der Abrechnungszeitraum in mehrere Zeiträume unterteilt (gesplittet)<br />
sein. Mögliche Gründe dafür sind u. a. Zählerwechsel, Vertragswechsel, Preisänderungen<br />
oder Steueränderungen.<br />
1. Spalte Zeitraum<br />
Beginn und Ende eines Zeitraums (Split) innerhalb des Abrechnungszeitraums.<br />
2. Spalte Zählernummer<br />
Von uns vergebene und auf dem Zähler angebrachte Eigentumsnummer. Jeder Zähler<br />
hat eine eigene Nummer, die auch vom Typ abhängig ist.<br />
3. Spalte Messung<br />
Im Beispiel die elektrische Arbeit (Verbrauch) eines Eintarifzählers (häufigster Anwendungsfall).<br />
Bei Zweitarifzählern sind es die Arbeit HT (HT für Hochtarif) und Arbeit<br />
NT (NT für Niedrigtarif). Die Umschaltung zwischen den beiden Tarifen erfolgt<br />
mit einer zusätzlich zum Zähler eingebauten Zeitschaltuhr.<br />
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4. bis 7. Spalte Zählerstände, Differenz und Verbrauch<br />
Der Elektroenergieverbrauch in kWh (Stromverbrauch) ist die Differenz zwischen<br />
dem Anfangs- und Endzählerstand.<br />
Die Zählerstände zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums werden von<br />
unseren Mitarbeitern oder von uns Beauftragten abgelesen bzw. Sie lesen selbst ab<br />
und teilen uns das Ergebnis mit.<br />
Die Berechnung von Zählerständen erfolgt meist nur zum Tag einer Preisänderung.<br />
Teilen Sie uns zeitnah den Zählerstand zum Tag der Preisänderung mit, wird selbstverständlich<br />
dieser Wert verwendet.<br />
Schätzungen des Zählerstandes erfolgen nur, wenn eine Ablesung nicht möglich ist.<br />
Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Eigentümer des Objektes nicht erreichbar ist<br />
und damit kein Zugang zum Zähler möglich ist.<br />
Markierung 13 Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes für Strom Teil 1<br />
Über der Tabelle ist die angewendete Preisregelung angegeben. In der Tabelle erscheinen<br />
dann die dazugehörigen Bestandteile (Arbeitsentgelt und Grundpreis) mit<br />
den betreffenden Preisen sowie dem Zeitraum der Anwendung dieser Preise.<br />
Arbeitsentgelt<br />
Die Multiplikation des Verbrauchs mit dem Nettoarbeitspreis ergibt das Arbeitsentgelt<br />
für den betreffenden Zeitraum. Die Nettoentgelte aller Zeiträume werden addiert.<br />
Grundpreis oder Servicepreis<br />
Grundpreis oder bei anderen Preisregelungen Servicepreis, sind vom Verbrauch unabhängig<br />
und als Jahrespreis angegeben. Die Preisbestandteile sind dargestellt. Für<br />
den genannten Zeitraum erfolgt eine taggenaue anteilige Berechnung.<br />
Markierung 14 Staatliche Umlagen und Steuern<br />
Im Arbeitsentgelt sind die hier angeführten Entgelte und die Stromsteuer enthalten.<br />
Diese Entgelte und die Stromsteuer müssen von uns abgeführt werden. Die Stromsteuer<br />
gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern und wird deshalb<br />
lt. Umsatzsteuergesetz auch noch mit der Umsatzsteuer besteuert.<br />
Das Entgelt gemäß Kraft-Wärmekopplungsgesetz (KWKG) wird jährlich vom BDEW<br />
zentral berechnet und ist für alle Lieferanten verbindlich. Die Berechnung des Entgelts<br />
gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt nach vorgegebenen Regeln.<br />
Alle Lieferanten müssen eine prozentual festgelegte EEG-Elektroenergiemenge<br />
zu einem festgelegten Preis kaufen. Die Vorgaben für Menge und Preis werden zentral<br />
vom VDEW im Laufe des Jahres entsprechend der tatsächlich erzeugten Menge<br />
Erneuerbarer Energie angepasst.<br />
Markierung 15 Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes für Strom Teil 2<br />
Einführung geänderter Preise und Preisbestandteile. Ansonsten wie in Markierung 13<br />
Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes für Strom Teil 1 beschrieben.<br />
Die Summe aus den einzelnen Nettoentgelten (Teil 1 und Teil 2) und der Umsatzsteuer<br />
ergibt das Entgelt brutto für die von uns geleistete Stromlieferung (Elektroenergielieferung).<br />
Markierung 16 Netznutzungsentgelt<br />
Jeder Lieferant muss an den Netzbetreiber, in dessen Netz sich die von ihm belieferte<br />
Verbrauchsstelle befindet, für die Nutzung des Netzes Netzentgelte bezahlen.<br />
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Netzentgelte sind praktisch als Entgeltbestandteil für Stromtransportleistungen zu<br />
sehen und unterliegen der Genehmigungspflicht.<br />
Die angegebenen Entgelte sind anteilig in den vorgenannten Preisen enthalten.<br />
Markierung 17 Stromkennzeichnung<br />
Diese Angaben enthalten die vom Gesetzgeber geforderten Informationen über die<br />
Zusammensetzung des gelieferten Stromes und die bei der Erzeugung entstandenen<br />
Auswirkungen auf die Umwelt. Die Angaben beziehen sich auf das vorletzte Lieferjahr<br />
(EnWG § 42).<br />
Berechnungsnachweis über den Erdgasverbrauch<br />
Markierung 18 Ermittlung des Erdgasverbrauchs<br />
Die angegebene Zählpunktnummer dient nur zur Information. Jeder Zählerstandort in<br />
einem Netzgebiet besitzt eine einmal vergebene Zählpunktnummer zur eindeutigen<br />
Identifikation. Diese ist unabhängig von der Zählernummer.<br />
Der Zähler misst die verbrauchte Gasmenge (Maßeinheit m 3 ). Der Verbrauch im Abrechnungszeitraum<br />
ergibt sich aus der Differenz des Zählerstandes zum Beginn und<br />
zum Ende des Abrechnungszeitraums. Wie in der Beispielrechnung angegeben,<br />
kann der Abrechnungszeitraum in mehrere Zeiträume unterteilt (gesplittet) sein. Mögliche<br />
Gründe dafür sind u. a. Zählerwechsel, Vertragswechsel, Preisänderungen oder<br />
Steueränderungen.<br />
1. Spalte Zeitraum<br />
Beginn und Ende eines Zeitraums (Split) innerhalb des Abrechnungszeitraums.<br />
2. Spalte Zählernummer<br />
Von uns vergebene und auf dem Zähler angebrachte Eigentumsnummer. Jeder Zähler<br />
hat eine eigene Nummer, die auch vom Typ abhängig ist.<br />
3. bis 7. Spalte Zählerstände, Differenz, Faktor und Verbrauch<br />
Der Erdgasverbrauch in m 3 (Kubikmeter) ist die Differenz zwischen dem Anfangsund<br />
Endzählerstand. Auf Grund der natürlich gegebenen und nicht beeinflussbaren<br />
Schwankung der chemischen Zusammensetzung von Erdgas hat der Gesetzgeber<br />
die „thermische Abrechnung“ des Gasverbrauchs vorgeschrieben. Hier werden die<br />
jeweils pro Monat gelieferten Gasmengen und der mittlere Brennwert dieses Gases<br />
berücksichtigt und zur Berechnung des gewichteten Jahresdurchschnitts herangezogen.<br />
Mit dem angegebenen Faktor erfolgt die Umrechnung von Kubikmeter in kWh.<br />
Mit diesem Faktor werden auch die physikalischen Parameter bei der Gaslieferung<br />
(Druck, Temperatur) berücksichtigt. Am gleichen Standort zeigt somit ein größerer<br />
Faktor einen höheren Energiegehalt des Gases an. Sie bezahlen damit genau die<br />
tatsächlich bezogene Energie.<br />
Die Zählerstände zum Beginn und zum Ende des Abrechnungszeitraums werden von<br />
unseren Mitarbeitern oder von uns Beauftragten abgelesen bzw. Sie lesen selbst ab<br />
und teilen uns das Ergebnis mit.<br />
Die Berechnung von Zählerständen, z. B. zum Tag einer Preisänderung, erfolgt mit<br />
Hilfe der Gradtagszahlen nach DIN. Dabei werden die jahreszeitlich bedingten Unterschiede<br />
im Verbrauch beim Heizen, also beispielsweise zwischen Sommer und Winter,<br />
berücksichtigt. Teilen Sie uns zeitnah den Zählerstand zum Tag der Preisänderung<br />
mit, wird selbstverständlich dieser Wert verwendet.<br />
Schätzungen des Zählerstandes erfolgen nur, wenn eine Ablesung nicht möglich ist.<br />
Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Eigentümer des Objektes nicht erreichbar ist<br />
und uns damit der Zugang zum Zähler verwehrt bleibt.<br />
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Stadtwerke Sangerhausen <strong>GmbH</strong> Druck: 02.04.2008<br />
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Markierung 19 Einzelnachweis zur Ermittlung des Entgeltes<br />
Über der Tabelle ist die angewendete Preisregelung angegeben. In der Tabelle erscheinen<br />
dann die dazugehörigen Bestandteile (Arbeitsentgelt und Grundpreis) mit<br />
den betreffenden Preisen sowie dem Zeitraum der Anwendung dieser Preise.<br />
Arbeitsentgelt<br />
Die Multiplikation des Verbrauchs mit dem Nettoarbeitspreis ergibt das Arbeitsentgelt<br />
für den betreffenden Zeitraum. Die Nettoentgelte aller Zeiträume werden addiert.<br />
Das angegebene Arbeitsentgelt enthält die Energiesteuer mit dem jeweils gültigen<br />
Satz.<br />
Grundpreis<br />
Der Grundpreis ist vom Verbrauch unabhängig und als Jahrespreis angegeben. Für<br />
den genannten Zeitraum erfolgt eine taggenaue anteilige Berechnung.<br />
Die Summe aus den einzelnen Nettoentgelten und der Umsatzsteuer ergibt das Entgelt<br />
brutto für die von uns geleistete Erdgaslieferung.<br />
Markierung 20 Energiesteuer<br />
Die Energiesteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchssteuern<br />
und wird deshalb lt. Umsatzsteuergesetz auch noch mit der Umsatzsteuer besteuert.<br />
Sie ist Bestandteil des Arbeitspreises und im angegebenen Arbeitsentgelt enthalten.<br />
Besonderheit bei der Jahresabrechnung 2007<br />
Markierung 21 Altforderungen<br />
„Wir verrechnen Altforderungen in Höhe von:“, dieser Satz wird nur auf den Jahresabrechnungen<br />
für 2007 zu finden sein. Ab 1. Januar 2007 benutzt das von uns beauftragte<br />
Dienstleistungsunternehmen A / V / E ein anderes Abrechnungssystem. Die<br />
Jahresabrechnung 2006 erfolgte noch im alten Abrechnungssystem. Die Forderungen<br />
aus der Jahresabrechnung 2006 wurden in das neue System als Altforderungen<br />
übernommen. Sind diese Forderungen beglichen, erscheinen sie dann als geleistete<br />
Zahlungen.<br />
In der Musterrechnung stellt sich das wie folgt dar:<br />
1. Abgebuchte oder vom Kunden überwiesene Forderungen aus der Jahresabrechnung<br />
2006 = 12,00 € (Altforderungen).<br />
2. Monatlicher Abschlag 2007 von 18,00 €.<br />
3. Auflistung aller 2007 geleisteten Abschlagszahlungen<br />
- 12 monatliche Abschläge 12 * 18 € = 216,00 €<br />
- Bezahlte Altforderungen 12,00 €<br />
- Geleistete Zahlungen insgesamt 228,00 €<br />
4. Diese geleisteten Zahlungen werden vom Gesamtbetrag abgezogen (auf der<br />
Musterrechnung mit Minuszeichen versehen).<br />
- Gesamtbetrag 235,66 €<br />
- Geleistete Zahlungen insgesamt -228,00 €<br />
- Somit beträgt unsere Forderung 7,66 €<br />
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