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Arbeitslosigkeit kann jede/n treffen

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Große Abhängigkeit vom Unternehmen<br />

Studien errechnen immer wieder, dass ausländische ArbeitnehmerInnen<br />

mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, als<br />

sie aus dieser erhalten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld und<br />

Notstandshilfe ist eng gekoppelt an den jeweiligen Aufenthaltsstatus<br />

und die Beschäftigungsgenehmigung. So gilt die Beschäftigungsbewilligung<br />

nur für den jeweiligen Arbeitsplatz. Geht die<br />

Firma in Konkurs oder wird der/die Betroffene gekündigt, besteht<br />

kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da keine weitere Arbeitsbewilligung<br />

vorliegt. Jahrelanges Einzahlen bedeutet also nicht,<br />

dass bei Jobverlust auch ein Anspruch auf eine Leistung besteht.<br />

Trotzdem halten sich Missbrauchsvorurteile sehr hartnäckig.<br />

„Es darf nicht sein, dass unsere Gesellschaft dauernd in zwei<br />

Gruppen mit mehr oder weniger Rechten zerfällt, in die Klasse<br />

der Einheimischen und in die Klasse der Fremden. Der Wert des<br />

Schutzes der Menschenrechte erweist sich dort, wo man sie<br />

braucht. Noch eines sollte nicht vergessen werden: In der<br />

Diskriminierung der Minderheiten lebt der Faschismus fort. Der<br />

Rassismus ist der Faschismus unserer Tage.“ (Christian Broda,<br />

Justizminister unter Bruno Kreisky).<br />

<strong>jede</strong>/n <strong>treffen</strong><br />

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