Arbeitslosigkeit kann jede/n treffen
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Große Abhängigkeit vom Unternehmen<br />
Studien errechnen immer wieder, dass ausländische ArbeitnehmerInnen<br />
mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, als<br />
sie aus dieser erhalten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld und<br />
Notstandshilfe ist eng gekoppelt an den jeweiligen Aufenthaltsstatus<br />
und die Beschäftigungsgenehmigung. So gilt die Beschäftigungsbewilligung<br />
nur für den jeweiligen Arbeitsplatz. Geht die<br />
Firma in Konkurs oder wird der/die Betroffene gekündigt, besteht<br />
kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, da keine weitere Arbeitsbewilligung<br />
vorliegt. Jahrelanges Einzahlen bedeutet also nicht,<br />
dass bei Jobverlust auch ein Anspruch auf eine Leistung besteht.<br />
Trotzdem halten sich Missbrauchsvorurteile sehr hartnäckig.<br />
„Es darf nicht sein, dass unsere Gesellschaft dauernd in zwei<br />
Gruppen mit mehr oder weniger Rechten zerfällt, in die Klasse<br />
der Einheimischen und in die Klasse der Fremden. Der Wert des<br />
Schutzes der Menschenrechte erweist sich dort, wo man sie<br />
braucht. Noch eines sollte nicht vergessen werden: In der<br />
Diskriminierung der Minderheiten lebt der Faschismus fort. Der<br />
Rassismus ist der Faschismus unserer Tage.“ (Christian Broda,<br />
Justizminister unter Bruno Kreisky).<br />
<strong>jede</strong>/n <strong>treffen</strong><br />
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