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Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geowissenschaften ...

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(2) Zu Modulprüfungen kann nur zugelassen wer<strong>den</strong>, wer<br />

1. die in § 3 bezeichneten allgemeinen Zugangsvoraussetzungen erfüllt;<br />

2. an der Universität Bonn als or<strong>den</strong>tliche Stu<strong>den</strong>tin oder or<strong>den</strong>tlicher Stu<strong>den</strong>t<br />

eingeschrieben oder gemäß § 52 Abs. 2 HG als Zweithörerin oder Zweithörer<br />

zugelassen ist;<br />

3. die ggf. für das Modul vorgesehenen speziellen Zulassungsvoraussetzungen,<br />

auch in Bezug auf zahlenmäßige Begrenzungen, erfüllt.<br />

(3) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung muss im ersten<br />

Fachsemester gestellt wer<strong>den</strong> und ist zusammen mit der Anmeldung zur ersten<br />

Modulprüfung schriftlich an das Prüfungsamt zu richten. Dem Antrag sind<br />

beizufügen:<br />

a) die Nachweise über das Vorliegen der in Absatz 2 genannten<br />

Zulassungsvoraussetzungen,<br />

b) ein mit Lichtbild versehener Lebenslauf des Prüflings,<br />

c) eine Erklärung darüber, ob der Prüfling in diesem Studiengang oder in einem<br />

verwandten bzw. vergleichbaren Studiengang eine Prüfungsleistung oder die<br />

Bachelorprüfung nicht oder endgültig nicht bestan<strong>den</strong> hat oder sich<br />

gleichzeitig in einem anderen Prüfungsverfahren eines solchen<br />

Studienganges befindet.<br />

Die Möglichkeit der Einführung einer Anmeldung auf elektronischem Wege<br />

bleibt vorbehalten, Einzelheiten wer<strong>den</strong> ggf. vom Prüfungsamt bekannt<br />

gemacht.<br />

(4) Bei der Meldung zu Modulprüfungen, die mehreren Schwerpunkten<br />

zugeordnet wer<strong>den</strong> können, hat der Prüfling bei der Anmeldung zu erklären,<br />

welchem Schwerpunkt die Prüfung zugeordnet wer<strong>den</strong> soll.<br />

(5) Bei der Meldung zur Bachelorarbeit hat der Prüfling <strong>den</strong> Nachweis über <strong>den</strong><br />

erfolgreichen Abschluss der erforderlichen Module zu erbringen, sowie zu<br />

erklären, welchem Schwerpunktbereich die Arbeit zugeordnet wer<strong>den</strong> soll und

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