06.08.2014 Aufrufe

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geowissenschaften ...

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geowissenschaften ...

Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geowissenschaften ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

16<br />

(3) In <strong>den</strong> Modulprüfungen wer<strong>den</strong> die im Rahmen des jeweiligen Moduls<br />

erworbenen theoretischen Kenntnisse der gelehrten Fachgebiete und die<br />

Fähigkeit, übergreifende Zusammenhänge zu verstehen, überprüft. Die<br />

Modulprüfungen erfolgen in der Regel in Form einer Klausurarbeit oder als<br />

mündliche Prüfungsleistung. Bis zu 50% der Modulprüfung können durch<br />

bewertete Teilprüfungen bestimmt wer<strong>den</strong>. Teilprüfungen fin<strong>den</strong> als schriftliche<br />

Klausurarbeiten, mündliche Prüfungsleistungen, Referate, Präsentationen,<br />

Protokolle zu Exkursionen und Geländeübungen sowie als Haus – und<br />

Projektarbeiten statt. Die jeweils möglichen Prüfungsformen sowie die<br />

Zulassungsvoraussetzungen und die Untergliederung in Teilprüfungen wer<strong>den</strong><br />

im Modulplan (Anlage 1) festgelegt. Die konkrete Prüfungsform wird zu Beginn<br />

des Moduls in Abstimmung mit <strong>den</strong> Prüfen<strong>den</strong> festgelegt und rechtzeitig vor<br />

Beginn des Semesters vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben.<br />

(4) Für alle Modulprüfungen und -teilprüfungen, die in Form von Klausuren<br />

oder mündlichen Prüfungsleistungen zu erbringen sind, wer<strong>den</strong> in dem<br />

Semester, in dem das Modul bzw. Teilmodul abgeschlossen wird, zwei<br />

Prüfungstermine angeboten. Fehlversuche an anderen Hochschulen wer<strong>den</strong><br />

angerechnet. Die Termine wer<strong>den</strong> vom Prüfungsamt rechtzeitig durch Aushang<br />

oder elektronisch bekannt gegeben.<br />

(5) Prüfungsleistungen in Seminaren beziehen sich in der Regel auf schriftliche<br />

Ausarbeitungen und mündliche Vortragsleistungen zu Teilbereichen von<br />

Stoffgebieten, die in dem Seminar behandelt wer<strong>den</strong>. Prüfungsleistungen zu<br />

Exkursionen und Geländeübungen beziehen sich in der Regel auf die Erstellung<br />

schriftlicher Protokolle und Berichte zum Verlauf und <strong>den</strong> im Rahmen der<br />

Geländeveranstaltung erarbeiteten Ergebnissen. Prüfungsleistungen in Praktika<br />

und Projektseminaren umfassen in der Regel die eigenständige Bearbeitung,<br />

Dokumentation und Vorstellung eines Projektes, das auch die Kooperation mit<br />

der beruflichen Praxis einschließen kann. Gruppenarbeit ist möglich, sofern sie<br />

eine differenzierte Bewertung der individuellen Leistung der Prüflinge nicht<br />

ausschließt.<br />

(6) Macht der Prüfling durch einen geeigneten Nachweis gegenüber dem<br />

Prüfungsausschuss glaubhaft, dass er wegen ständiger oder mehr als ein<br />

Semester andauernder Behinderung oder einer chronischen Krankheit nicht in<br />

der Lage ist, die Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!