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Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geowissenschaften ...

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(2) Mit Einführung des <strong>Bachelorstudiengang</strong>s <strong>Geowissenschaften</strong> ist keine<br />

Einschreibung zum ersten Studiensemester in die bisherigen Studiengänge<br />

Geologie/Paläontologie und Mineralogie mehr möglich.<br />

(3) Nach Einführung des <strong>Bachelorstudiengang</strong>s <strong>Geowissenschaften</strong> wer<strong>den</strong> für<br />

die bisherigen Diplom-Studiengänge Geologie/Paläontologie und Mineralogie<br />

innerhalb des Zeitraumes von einer Regelstudienzeit und einem Semester<br />

(insgesamt 10 Semester) die nach <strong>den</strong> Diplom-Studienordnungen erforderlichen<br />

oder gleichwertigen Veranstaltungen angeboten.<br />

(4) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser<br />

Prüfungsordnung in <strong>den</strong> Diplomstudiengängen Geologie/Paläontologie und<br />

Mineralogie an der Universität Bonn befin<strong>den</strong> und die Diplomprüfung noch<br />

nicht abgeschlossen haben, können auf schriftlichen Antrag in <strong>den</strong><br />

<strong>Bachelorstudiengang</strong> <strong>Geowissenschaften</strong> wechseln. Bisher erbrachte<br />

Prüfungsleistungen wer<strong>den</strong> in Anlehnung an § 8 angerechnet; Näheres gibt der<br />

Prüfungsausschuss durch Aushang bekannt. In besonderen Fällen entscheidet<br />

der Prüfungsausschussvorsitzende über die Anrechnung von bereits erbrachten<br />

Studienleistungen.<br />

(5) Studierende, die mit Ablauf des 30. September 2011 noch in <strong>den</strong><br />

Diplomstudiengängen Geologie/Paläontologie und Mineralogie an der<br />

Universität Bonn eingeschrieben sind und die Diplom-Vorprüfung noch nicht<br />

abgeschlossen haben, wer<strong>den</strong> unter Anrechnung von Prüfungsleistungen in<br />

Anlehnung an § 8 in <strong>den</strong> <strong>Bachelorstudiengang</strong> <strong>Geowissenschaften</strong> überführt.<br />

Der Prüfungsausschuss kann diese Frist in begründeten Einzelfällen auf<br />

schriftlichen Antrag bis zu einem Jahr verlängern.<br />

(6) Studierende, die mit Ablauf des 30. September 2014 noch in <strong>den</strong><br />

Diplomstudiengängen Geologie/Paläontologie und Mineralogie an der<br />

Universität Bonn eingeschrieben sind und die Diplomprüfung noch nicht<br />

abgeschlossen haben, wer<strong>den</strong> unter Anrechnung von Prüfungsleistungen in<br />

Anlehnung an § 8 in <strong>den</strong> <strong>Bachelorstudiengang</strong> <strong>Geowissenschaften</strong> überführt.<br />

Der Prüfungsausschuss kann diese Frist in begründeten Einzelfällen auf<br />

schriftlichen Antrag bis zu einem Jahr verlängern.

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