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Das Mitteilungsblatt zum Herunterladen - Steißlingen

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Seite 4 Donnerstag, 04. Juli 2013<br />

können. Es wird derzeit deshalb davon<br />

ausgegangen, dass auch der Vermögenshaushalt<br />

im Rahmen der Erwartungen<br />

abschließen wird, d.h. die geplante Rücklagenentnahme<br />

von gut 4,7 Mio. € notwendig<br />

sein wird. Die Auswirkungen der<br />

jüngst bekannt gewordenen Ergebnisse<br />

der Bevölkerungserhebung im Rahmen<br />

des Zensus 2011 werden im Gremium<br />

diskutiert. Bürgermeister Ostermaier zählt<br />

die Gemeinde <strong>Steißlingen</strong> eher zu den<br />

Gewinnern, da der prozentuale Einwohnerverlust<br />

unter dem Landesdurchschnitt<br />

liegt. Voraussetzung ist hierfür, dass die<br />

Landesregierung die Höhe der Zuweisungen<br />

nicht reduziert. Eine Klage der Gemeinde<br />

gegen den Erhebungsbescheid<br />

des Zensus hält der Vorsitzende für nicht<br />

begründbar.<br />

Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister,<br />

dass die Berücksichtigung des Zuschussantrags<br />

<strong>zum</strong> Bau der Gemeinschaftsschule<br />

durch die Bewilligungsbehörde auf<br />

das nächste Jahr verschoben wurde. Die<br />

Frage, ob dadurch ein kurzfristiger Liquiditätsengpass<br />

entsteht, muss durch die<br />

Verwaltung noch näher geprüft werden.<br />

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen<br />

bezüglich dem Haushaltsvollzug<br />

2013 zur Kenntnis.<br />

Genehmigung von Spenden aus den Jahren<br />

2010-2012<br />

Beschluss (14 Ja):<br />

Die Annahmen der o. g. Spenden der<br />

EnBW Regional AG in Höhe von 700,- € im<br />

Jahr 2010, 900,- € im Jahr 2011 und 400,- €<br />

im Jahr 2012 werden nachträglich genehmigt.<br />

Abbauantrag mit landschaftsplegerischem<br />

Begleitplan der Fa. Meichle<br />

& Mohr auf Kiesabbau im Gewann Makariushau<br />

Der Antrag umfasst eine Abbauläche<br />

von 8,57 ha und einer Kiesmenge von ca.<br />

805.000 m³.<br />

Bauamtsleiter Schönenberger erläutert,<br />

dass die baurechtliche Grundlage für diesen<br />

Abbauantrag die Festlegungen im<br />

Flächennutzungsplan 2020 ist, in dem<br />

dieser Bereich als Fläche für Abgrabungen<br />

ausgewiesen ist. Auch im Teilregionalplan<br />

„Oberlächennahe Rohstofe“ ist diese Fläche<br />

als Abbaugebiet für oberlächennahe<br />

Rohstofe ausgewiesen. Anhand einer<br />

Präsentation erklärt er, dass das Gelände<br />

von Westen nach Osten hin von etwa 430<br />

m üNN auf 417 m üNN abfällt. Die Abbausohle<br />

fällt von 421 m üNN im Nordwesten<br />

auf 415 m üNN im Südosten, so dass eine<br />

Überdeckung des oberen Grundwasserhorizontes<br />

von mind. 2 m gewährleistet<br />

ist. Durch den Grenzabstand von 5 m zu<br />

angrenzenden Nutzungen ergibt sich<br />

eine reine Abbauläche von 7,93 ha. Die<br />

Rohstofmächtigkeit steht von 8,20 m bis<br />

12,10 m Höhe an, die Überdeckung mit<br />

Boden- und Abraum liegt bei rund 1,00 m.<br />

Der Kiesabbau ist über die Beschickung<br />

einer Bandstraße in das vorhandene Kieswerk<br />

Schray GmbH & Co. KG geplant. Die<br />

voraussichtliche Dauer des in 3 Abbauabschnitte<br />

aufgeteilten Kiesabbaus beträgt<br />

bei einer durchschnittlichen Abbaumenge<br />

von ca. 180.000 m³ / Jahr rund 4 - 5<br />

Jahre.<br />

Die Rekultivierungsplanung sieht eine<br />

weitgehende Wiederherstellung der ursprünglichen<br />

Geländegestalt, möglichst<br />

mit Wiederbewaldung sowie der Anlage<br />

eines Feuchtbiotopbereiches im Osten<br />

des Abbaugebietes vor. Bei der Geländemodellierung<br />

wird davon ausgegangen,<br />

dass neben Boden und Abraum<br />

aus der Kiesgrube auch Fremdmaterial<br />

von rund 100.000 m³/Jahr angefahren<br />

wird. Bei einem Aufüllvolumen von ca.<br />

600.000 m³ ist von einem Rekultivierungszeitraum<br />

von ca. 6 Jahren auszugehen.<br />

Nach der Geländemodellierung steht die<br />

Wiederherstellung des Waldstandortes<br />

mit der Begründung eines Vorwaldes<br />

mit Schutzfunktion für die nachfolgend<br />

einzubringenden Hauptbaumarten an.<br />

Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen<br />

erfolgen im Aufbau gestufter,<br />

breiter Waldränder, der Anlage von<br />

Stubbenwällen und in der Anlage eines<br />

Feuchtbiotopbereiches im Osten des Abbaugebietes.<br />

Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates<br />

soll seitens der Fa. Meichle & Mohr<br />

eine Aussage über den Anfahrtsweg für<br />

das Aufüllmaterial und für die Auforstung<br />

gemacht werden.<br />

Beschluss (14 Ja-Stimmen):<br />

1. Dem Abbauantrag mit landschaftsplegerischem<br />

Begleitplan der Fa. Meichle &<br />

Mohr auf Kiesabbau im Gewann Makariushau<br />

wird zugestimmt.<br />

2. Dem Antrag auf Kiesabbau auf einer<br />

Teilläche von ca. 2.000 m² des gemeindeeigenen<br />

Flst.-Nr. 7028/1 wird zugestimmt.<br />

Die Kiesentnahme ist über eine<br />

vertragliche Vereinbarung zu regeln.<br />

3. Seitens des Antragstellers soll eine<br />

Aussage über den Anfahrtsweg für das<br />

Aufüllmaterial und für die Auforstung<br />

gemacht werden.<br />

Baugesuche, Bauvoranfragen<br />

1 Baugesuch wird mit der Maßgabe erteilt,<br />

dass der Ausbau der Zufahrt in 3 m<br />

Breite als asphaltierte Straße sowie die<br />

Verlegung der Wasser- und Abwasserdruckleitung<br />

auf Kosten der angeschlossenen<br />

Anlieger erfolgt. Zu einem weiteren<br />

Baugesuch wird das Einvernehmen ebenfalls<br />

erteilt.<br />

Bekanntgaben – Anträge<br />

- Antrag auf Versetzung von Ampelmasten<br />

abgelehnt<br />

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der<br />

Antrag auf Versetzen der Ampelmasten<br />

an der Singener Straße Höhe Landmarkt<br />

abgelehnt wurde. <strong>Das</strong> Regierungspräsidiums<br />

Freiburg als zuständige Verkehrsbehörde<br />

argumentiert, dass die Kosten einer<br />

solchen Maßnahme unverhältnismäßig<br />

hoch sind. Seit dem Aufstellungsjahr 1991<br />

wurde auch nur 1 Unfall bekannt. Der Gemeinderat<br />

bedauert diese Entscheidung.<br />

- Abfräsen der Kantenstreifen der sanierten<br />

Straße „Im Stäudler“<br />

Auf Anfrage erläutert Bauamtsleiter Schönenberger,<br />

dass die beauftragte Firma die<br />

Arbeiten <strong>zum</strong> Abfräsen der Straßenkanten<br />

erst dann machen kann, wenn diese<br />

mehrer Aufträge in unserer Region anstehen.<br />

AUSSCHREIBUNG<br />

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz<br />

ist über die Genehmigung zur Veräußerung<br />

nachstehenden Grundeigentums<br />

zu entscheiden:<br />

Gemarkung: <strong>Steißlingen</strong>,<br />

Gewann: Hintersee<br />

FIst.Nr.: 251, Fläche: 747 qm,<br />

Nutzung: Acker und Grünland<br />

Gemarkung: <strong>Steißlingen</strong>,<br />

Gewann: Hintersee<br />

FIst.Nr.: 269, Fläche: 128 qm,<br />

Nutzung: Grünland<br />

Gemarkung: <strong>Steißlingen</strong>,<br />

Gewann: Hintersee<br />

FIst.Nr.: 272, Fläche: 367 qm,<br />

Nutzung: Grünland<br />

Aufstockungsbedürftige Landwirte können<br />

ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung<br />

dem Landratsamt Konstanz<br />

- Untere Landwirtschaftsbehörde,<br />

Landwirtschaftsamt bis <strong>zum</strong> 19.07.2013<br />

schriftlich mitteilen.<br />

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben:<br />

3151 8481.02/0247-2013

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