Das Mitteilungsblatt zum Herunterladen - Steißlingen
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Seite 4 Donnerstag, 04. Juli 2013<br />
können. Es wird derzeit deshalb davon<br />
ausgegangen, dass auch der Vermögenshaushalt<br />
im Rahmen der Erwartungen<br />
abschließen wird, d.h. die geplante Rücklagenentnahme<br />
von gut 4,7 Mio. € notwendig<br />
sein wird. Die Auswirkungen der<br />
jüngst bekannt gewordenen Ergebnisse<br />
der Bevölkerungserhebung im Rahmen<br />
des Zensus 2011 werden im Gremium<br />
diskutiert. Bürgermeister Ostermaier zählt<br />
die Gemeinde <strong>Steißlingen</strong> eher zu den<br />
Gewinnern, da der prozentuale Einwohnerverlust<br />
unter dem Landesdurchschnitt<br />
liegt. Voraussetzung ist hierfür, dass die<br />
Landesregierung die Höhe der Zuweisungen<br />
nicht reduziert. Eine Klage der Gemeinde<br />
gegen den Erhebungsbescheid<br />
des Zensus hält der Vorsitzende für nicht<br />
begründbar.<br />
Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister,<br />
dass die Berücksichtigung des Zuschussantrags<br />
<strong>zum</strong> Bau der Gemeinschaftsschule<br />
durch die Bewilligungsbehörde auf<br />
das nächste Jahr verschoben wurde. Die<br />
Frage, ob dadurch ein kurzfristiger Liquiditätsengpass<br />
entsteht, muss durch die<br />
Verwaltung noch näher geprüft werden.<br />
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen<br />
bezüglich dem Haushaltsvollzug<br />
2013 zur Kenntnis.<br />
Genehmigung von Spenden aus den Jahren<br />
2010-2012<br />
Beschluss (14 Ja):<br />
Die Annahmen der o. g. Spenden der<br />
EnBW Regional AG in Höhe von 700,- € im<br />
Jahr 2010, 900,- € im Jahr 2011 und 400,- €<br />
im Jahr 2012 werden nachträglich genehmigt.<br />
Abbauantrag mit landschaftsplegerischem<br />
Begleitplan der Fa. Meichle<br />
& Mohr auf Kiesabbau im Gewann Makariushau<br />
Der Antrag umfasst eine Abbauläche<br />
von 8,57 ha und einer Kiesmenge von ca.<br />
805.000 m³.<br />
Bauamtsleiter Schönenberger erläutert,<br />
dass die baurechtliche Grundlage für diesen<br />
Abbauantrag die Festlegungen im<br />
Flächennutzungsplan 2020 ist, in dem<br />
dieser Bereich als Fläche für Abgrabungen<br />
ausgewiesen ist. Auch im Teilregionalplan<br />
„Oberlächennahe Rohstofe“ ist diese Fläche<br />
als Abbaugebiet für oberlächennahe<br />
Rohstofe ausgewiesen. Anhand einer<br />
Präsentation erklärt er, dass das Gelände<br />
von Westen nach Osten hin von etwa 430<br />
m üNN auf 417 m üNN abfällt. Die Abbausohle<br />
fällt von 421 m üNN im Nordwesten<br />
auf 415 m üNN im Südosten, so dass eine<br />
Überdeckung des oberen Grundwasserhorizontes<br />
von mind. 2 m gewährleistet<br />
ist. Durch den Grenzabstand von 5 m zu<br />
angrenzenden Nutzungen ergibt sich<br />
eine reine Abbauläche von 7,93 ha. Die<br />
Rohstofmächtigkeit steht von 8,20 m bis<br />
12,10 m Höhe an, die Überdeckung mit<br />
Boden- und Abraum liegt bei rund 1,00 m.<br />
Der Kiesabbau ist über die Beschickung<br />
einer Bandstraße in das vorhandene Kieswerk<br />
Schray GmbH & Co. KG geplant. Die<br />
voraussichtliche Dauer des in 3 Abbauabschnitte<br />
aufgeteilten Kiesabbaus beträgt<br />
bei einer durchschnittlichen Abbaumenge<br />
von ca. 180.000 m³ / Jahr rund 4 - 5<br />
Jahre.<br />
Die Rekultivierungsplanung sieht eine<br />
weitgehende Wiederherstellung der ursprünglichen<br />
Geländegestalt, möglichst<br />
mit Wiederbewaldung sowie der Anlage<br />
eines Feuchtbiotopbereiches im Osten<br />
des Abbaugebietes vor. Bei der Geländemodellierung<br />
wird davon ausgegangen,<br />
dass neben Boden und Abraum<br />
aus der Kiesgrube auch Fremdmaterial<br />
von rund 100.000 m³/Jahr angefahren<br />
wird. Bei einem Aufüllvolumen von ca.<br />
600.000 m³ ist von einem Rekultivierungszeitraum<br />
von ca. 6 Jahren auszugehen.<br />
Nach der Geländemodellierung steht die<br />
Wiederherstellung des Waldstandortes<br />
mit der Begründung eines Vorwaldes<br />
mit Schutzfunktion für die nachfolgend<br />
einzubringenden Hauptbaumarten an.<br />
Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen<br />
erfolgen im Aufbau gestufter,<br />
breiter Waldränder, der Anlage von<br />
Stubbenwällen und in der Anlage eines<br />
Feuchtbiotopbereiches im Osten des Abbaugebietes.<br />
Auf Anregung aus der Mitte des Gemeinderates<br />
soll seitens der Fa. Meichle & Mohr<br />
eine Aussage über den Anfahrtsweg für<br />
das Aufüllmaterial und für die Auforstung<br />
gemacht werden.<br />
Beschluss (14 Ja-Stimmen):<br />
1. Dem Abbauantrag mit landschaftsplegerischem<br />
Begleitplan der Fa. Meichle &<br />
Mohr auf Kiesabbau im Gewann Makariushau<br />
wird zugestimmt.<br />
2. Dem Antrag auf Kiesabbau auf einer<br />
Teilläche von ca. 2.000 m² des gemeindeeigenen<br />
Flst.-Nr. 7028/1 wird zugestimmt.<br />
Die Kiesentnahme ist über eine<br />
vertragliche Vereinbarung zu regeln.<br />
3. Seitens des Antragstellers soll eine<br />
Aussage über den Anfahrtsweg für das<br />
Aufüllmaterial und für die Auforstung<br />
gemacht werden.<br />
Baugesuche, Bauvoranfragen<br />
1 Baugesuch wird mit der Maßgabe erteilt,<br />
dass der Ausbau der Zufahrt in 3 m<br />
Breite als asphaltierte Straße sowie die<br />
Verlegung der Wasser- und Abwasserdruckleitung<br />
auf Kosten der angeschlossenen<br />
Anlieger erfolgt. Zu einem weiteren<br />
Baugesuch wird das Einvernehmen ebenfalls<br />
erteilt.<br />
Bekanntgaben – Anträge<br />
- Antrag auf Versetzung von Ampelmasten<br />
abgelehnt<br />
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der<br />
Antrag auf Versetzen der Ampelmasten<br />
an der Singener Straße Höhe Landmarkt<br />
abgelehnt wurde. <strong>Das</strong> Regierungspräsidiums<br />
Freiburg als zuständige Verkehrsbehörde<br />
argumentiert, dass die Kosten einer<br />
solchen Maßnahme unverhältnismäßig<br />
hoch sind. Seit dem Aufstellungsjahr 1991<br />
wurde auch nur 1 Unfall bekannt. Der Gemeinderat<br />
bedauert diese Entscheidung.<br />
- Abfräsen der Kantenstreifen der sanierten<br />
Straße „Im Stäudler“<br />
Auf Anfrage erläutert Bauamtsleiter Schönenberger,<br />
dass die beauftragte Firma die<br />
Arbeiten <strong>zum</strong> Abfräsen der Straßenkanten<br />
erst dann machen kann, wenn diese<br />
mehrer Aufträge in unserer Region anstehen.<br />
AUSSCHREIBUNG<br />
Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz<br />
ist über die Genehmigung zur Veräußerung<br />
nachstehenden Grundeigentums<br />
zu entscheiden:<br />
Gemarkung: <strong>Steißlingen</strong>,<br />
Gewann: Hintersee<br />
FIst.Nr.: 251, Fläche: 747 qm,<br />
Nutzung: Acker und Grünland<br />
Gemarkung: <strong>Steißlingen</strong>,<br />
Gewann: Hintersee<br />
FIst.Nr.: 269, Fläche: 128 qm,<br />
Nutzung: Grünland<br />
Gemarkung: <strong>Steißlingen</strong>,<br />
Gewann: Hintersee<br />
FIst.Nr.: 272, Fläche: 367 qm,<br />
Nutzung: Grünland<br />
Aufstockungsbedürftige Landwirte können<br />
ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung<br />
dem Landratsamt Konstanz<br />
- Untere Landwirtschaftsbehörde,<br />
Landwirtschaftsamt bis <strong>zum</strong> 19.07.2013<br />
schriftlich mitteilen.<br />
Bitte folgendes Aktenzeichen angeben:<br />
3151 8481.02/0247-2013