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Pfarrbrief - Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius in Warendorf

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Wahlen zum Pfarrgeme<strong>in</strong>derat<br />

Wahlen zum Pfarrgeme<strong>in</strong>derat<br />

Wer darf wählen?<br />

Wahlberechtigt s<strong>in</strong>d alle <strong>Kath</strong>oliken,<br />

die das 16. Lebensjahr vollendet und <strong>in</strong> der<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>de ihren Wohnsitz haben.<br />

Wer kann gewählt werden?<br />

Wählbar ist jeder <strong>Kath</strong>olik, der <strong>in</strong> der<br />

Pfarrgeme<strong>in</strong>de se<strong>in</strong>en Wohnsitz hat,<br />

das 16. Lebensjahr vollendet hat und<br />

<strong>in</strong> der Ausübung se<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>en<br />

kirchlichen Gliedschaftsrechte nicht<br />

beh<strong>in</strong>dert ist und se<strong>in</strong>er Kandidatur<br />

schriftlich zugestimmt hat.<br />

Ist Briefwahl möglich?<br />

Wähler, die aus wichtigem Grund (z. B.<br />

Krankheit, Alter, Abwesenheit am Wahltag)<br />

verh<strong>in</strong>dert s<strong>in</strong>d, zur Wahl zu kommen,<br />

erhalten auf Antrag im Pfarrbüro e<strong>in</strong>en<br />

Briefwahlsche<strong>in</strong>. Dieser Antrag kann bis<br />

zum Freitag vor der Wahl (5.11.2010) mündlich<br />

oder schriftlich beim Wahlvorstand<br />

(im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten)<br />

gestellt werden.<br />

So wird‘s gemacht<br />

Der Briefwahlsche<strong>in</strong> wird zusammen<br />

mit dem <strong>St</strong>immzettel und dem Wahlumschlag<br />

ausgehändigt. Der Wähler hat den<br />

Briefwahlsche<strong>in</strong> und den verschlossenen<br />

Wahlumschlag mit se<strong>in</strong>em <strong>St</strong>immzettel<br />

spätestens am Wahltag bis zum Ende der<br />

festgesetzten Wahlzeit e<strong>in</strong>zureichen.<br />

4<br />

Können auch außerhalb der Geme<strong>in</strong>de<br />

wohnende <strong>Kath</strong>oliken<br />

wählen oder gewählt werden?<br />

Es können auch außerhalb der Pfarrgeme<strong>in</strong>de<br />

wohnende <strong>Kath</strong>oliken aktives<br />

und passives Wahlrecht ausüben, wenn<br />

sie am Leben der Pfarrgeme<strong>in</strong>de aktiv<br />

Anteil nehmen. Die Antragsformulare<br />

erhalten sie <strong>in</strong> den Pfarrbüros. Die<br />

Ausübung des aktiven und passiven<br />

Wahlrechts <strong>in</strong> mehreren Geme<strong>in</strong>den<br />

gleichzeitig ist nicht zulässig.<br />

1. <strong>St</strong>immzettel <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en<br />

kle<strong>in</strong>eren Briefumschlag<br />

e<strong>in</strong>legen und zukleben!<br />

2. Ausgefüllten Briefwahlsche<strong>in</strong><br />

und Couvert mit<br />

<strong>St</strong>immzettel (zugeklebt) <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>en größeren Briefumschlag<br />

stecken, der an den Wahlausschuss<br />

adressiert ist.<br />

Pfarrei <strong>St</strong>. <strong>Laurentius</strong> | Wahlpfarrbrief im Herbst 2010

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