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Ergänzende Hinweise zur Durchführung von Baumkontrollen in der ...

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Anlage 4 zu Anlage MS vom 21.06.2013<br />

- Feld „Baumart“<br />

E<strong>in</strong>gabe des deutschen Gattungsnamens z. B. Ahorn, Eiche o<strong>der</strong> L<strong>in</strong>de. Der<br />

botanische Name kann – soweit bekannt – ergänzt werden.<br />

Bei Baumarten die sich im H<strong>in</strong>blick auf ihre Reaktionen gegenüber. Schädigungen<br />

aufgrund artspezifischer Unterschiede grundsätzlich unterscheiden,<br />

sollte <strong>der</strong> Artname ergänzt werden. Z. B. weist die Gattung Ahorn h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Arten unterschiedliche Abschottungsreaktionen auf. Während<br />

Berg- und Feld-Ahorn als gute Abschotter e<strong>in</strong>gestuft werden, weist <strong>der</strong> Spitz-<br />

Ahorn mäßige Abschottungseigenschaften und <strong>der</strong> Silber-Ahorn schlechte<br />

Abschottungseigenschaften auf. Welche Baumarten bezüglich ihrer Bruchund<br />

Standsicherheit relevante artspezifische Unterschiede aufweisen und<br />

das Erkennen dieser Arten, wird <strong>in</strong> den Schulungen Baumkontrolle vermittelt.<br />

- Fel<strong>der</strong> „Entwicklungsphase“<br />

- Ob und wann e<strong>in</strong> Baum <strong>der</strong> „Reifephase“ o<strong>der</strong> „Alterungsphase“ zuzuordnen<br />

ist, hängt vom Alter und <strong>der</strong> Baumart sowie den Standortverhältnissen ab.<br />

Die Reifephase erstreckt sich i. d. R. <strong>von</strong> ca. 20 bis ca. 50 bzw. ca. 80 Jahren<br />

Standzeit. Die Alterungsphase beg<strong>in</strong>nt je nach Baumart i. d. R. ab ca. 50<br />

bzw. ca. 80 Jahren Standzeit. Welche Baumarten früher o<strong>der</strong> eher später <strong>in</strong><br />

die Alterungsphase e<strong>in</strong>treten, wird <strong>in</strong> den Schulungen <strong>Baumkontrollen</strong> vermittelt.<br />

Wurde e<strong>in</strong> Baum bei <strong>der</strong> Ersterfassung <strong>der</strong> Reifephase zugeordnet,<br />

ist bei den nachfolgenden Regelkontrollen zu überprüfen, ob die Zuordnung<br />

noch zutreffend ist o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Baum bereits <strong>in</strong> die Alterungsphase e<strong>in</strong>getreten<br />

ist. Für diesen Fall ist dann das Feld Alterungsphase anzukreuzen.<br />

- Feld „Höhe“<br />

Es ist die geschätzte Höhe <strong>in</strong> m e<strong>in</strong>zutragen.<br />

- Feld „Stamm-DU“<br />

Es ist <strong>der</strong> auf dm gerundete Stammdurchmesser e<strong>in</strong>zutragen.<br />

- Feld „naturschutzfachlich bedeutend“<br />

- Das Feld ist optional anzukreuzen, wenn sich <strong>der</strong> Baum<br />

a) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Schutzgebiet bef<strong>in</strong>det o<strong>der</strong><br />

b) <strong>H<strong>in</strong>weise</strong> für e<strong>in</strong>e Besiedelung durch geschützte Arten vorzuf<strong>in</strong>den s<strong>in</strong>d.<br />

zu a) wenn vor Ort e<strong>in</strong> H<strong>in</strong>weis (z. B. Schutztafel Naturdenkmal) vorzuf<strong>in</strong>den<br />

ist, erfolgt <strong>der</strong> E<strong>in</strong>trag durch den Baumkontrolleur; die Überprüfung<br />

ob sich Bäume <strong>in</strong> Schutzgebieten o<strong>der</strong> im Bereich e<strong>in</strong>er Baumschutzverordnung<br />

bef<strong>in</strong>den, erfolgt abschließend durch das SG LP.<br />

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