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der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der ...

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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> 5.3-22-2010<br />

FPO Pädagogik BaMa 2-Fächer<br />

(Keine amtliche Bekanntmachung)<br />

(3) Die Bachelor- o<strong>der</strong> Master-Arbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in einer<br />

<strong>für</strong> die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form bei dem <strong>zu</strong>ständigen<br />

Prüfungsamt ein<strong>zu</strong>reichen.<br />

§ 8<br />

Beschränkung <strong>der</strong> Zulassung <strong>zu</strong> Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtlehrveranstaltungen<br />

(1) Die Zahl <strong>der</strong> <strong>für</strong> die einzelnen Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtlehrveranstaltungen <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

stehenden Plätze wird auf Antrag des Instituts <strong>für</strong> Pädagogik durch den Fakultätskonvent<br />

festgestellt. Melden sich <strong>zu</strong> den Seminaren und Übungen erstmalig mehr <strong>Studierende</strong> als<br />

Plätze vorhanden sind, so prüft <strong>der</strong> Prüfungsausschuss, ob <strong>der</strong> Überhang durch an<strong>der</strong>e<br />

o<strong>der</strong> <strong>zu</strong>sätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann.<br />

(2) Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die <strong>für</strong> die Lehrveranstaltung<br />

verantwortliche Person die Auswahl unter denjenigen <strong>Studierende</strong>n, die in einem<br />

Studiengang eingeschrieben sind, in dem die Lehrveranstaltung studienplanmäßig<br />

vorgesehen ist, sich rechtzeitig bis <strong>zu</strong> dem von <strong>der</strong> verantwortlichen Person festgesetzten<br />

Termin angemeldet haben und die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>für</strong> die Teilnahme erfüllen, wie folgt:<br />

Grundsätzlich ist die Länge <strong>der</strong> Wartezeit maßgeblich. Diejenigen <strong>Studierende</strong>n sind <strong>zu</strong><br />

bevor<strong>zu</strong>gen, <strong>der</strong>en Fachsemesterzahl sich durch Nicht<strong>zu</strong>lassung verlängern würde.<br />

Unter gleichrangigen <strong>Studierende</strong>n entscheidet das Los. Um Härtefälle <strong>zu</strong> vermeiden,<br />

kann <strong>der</strong> Prüfungsausschuss auf Antrag von dieser Reihenfolge abweichen.<br />

II.<br />

Beson<strong>der</strong>e Prüfungsbestimmungen <strong>für</strong> den Bachelor-Studiengang mit dem<br />

Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)<br />

§ 9<br />

Studienziel<br />

Der Bachelorstudiengang Pädagogik vermittelt den <strong>Studierende</strong>n grundlegende<br />

fachwissenschaftliche Kenntnisse, fachwissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden<br />

und die Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse sachlich und sprachlich angemessen<br />

dar<strong>zu</strong>stellen.<br />

Der Studiengang strebt eine breit gefächerte Grundausbildung an und bereitet die<br />

<strong>Studierende</strong>n auf Tätigkeiten in unterschiedlichen pädagogischen Berufsfel<strong>der</strong>n vor.<br />

Zugleich soll die fachwissenschaftliche Grundlage <strong>für</strong> ein Weiterstudium im Master-<br />

Studiengang geleistet werden.<br />

§ 10<br />

Studienaufbau<br />

Das Fach Pädagogik wird im Umfang von 40 bis 43 Semesterwochenstunden und<br />

70 Leistungspunkten studiert. Im dritten Studienjahr wählen die <strong>Studierende</strong>n einen<br />

Spezialisierungsbereich.<br />

§ 11<br />

Zweck <strong>der</strong> Prüfung<br />

(1) Die Bachelor-Prüfung führt <strong>zu</strong> einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss.<br />

(2) Die Prüfung dient dem Nachweis von fachwissenschaftlichem und berufspraktischem<br />

Wissen sowie <strong>der</strong> Fähigkeit, pädagogische Probleme in Theorie und Praxis <strong>zu</strong> erkennen,<br />

<strong>zu</strong> analysieren und methodisch begründete Lösungsvorschläge <strong>zu</strong> entwickeln.<br />

Stand: 17.06.2010 Seite 4 / 12

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