der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der ...
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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> 5.3-22-2010<br />
FPO Pädagogik BaMa 2-Fächer<br />
(Keine amtliche Bekanntmachung)<br />
(3) Die Bachelor- o<strong>der</strong> Master-Arbeit ist in zweifacher schriftlicher Ausfertigung und in einer<br />
<strong>für</strong> die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form bei dem <strong>zu</strong>ständigen<br />
Prüfungsamt ein<strong>zu</strong>reichen.<br />
§ 8<br />
Beschränkung <strong>der</strong> Zulassung <strong>zu</strong> Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtlehrveranstaltungen<br />
(1) Die Zahl <strong>der</strong> <strong>für</strong> die einzelnen Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtlehrveranstaltungen <strong>zu</strong>r Verfügung<br />
stehenden Plätze wird auf Antrag des Instituts <strong>für</strong> Pädagogik durch den Fakultätskonvent<br />
festgestellt. Melden sich <strong>zu</strong> den Seminaren und Übungen erstmalig mehr <strong>Studierende</strong> als<br />
Plätze vorhanden sind, so prüft <strong>der</strong> Prüfungsausschuss, ob <strong>der</strong> Überhang durch an<strong>der</strong>e<br />
o<strong>der</strong> <strong>zu</strong>sätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann.<br />
(2) Ist ein Abbau des Überhangs nicht möglich, so trifft die <strong>für</strong> die Lehrveranstaltung<br />
verantwortliche Person die Auswahl unter denjenigen <strong>Studierende</strong>n, die in einem<br />
Studiengang eingeschrieben sind, in dem die Lehrveranstaltung studienplanmäßig<br />
vorgesehen ist, sich rechtzeitig bis <strong>zu</strong> dem von <strong>der</strong> verantwortlichen Person festgesetzten<br />
Termin angemeldet haben und die Vorausset<strong>zu</strong>ngen <strong>für</strong> die Teilnahme erfüllen, wie folgt:<br />
Grundsätzlich ist die Länge <strong>der</strong> Wartezeit maßgeblich. Diejenigen <strong>Studierende</strong>n sind <strong>zu</strong><br />
bevor<strong>zu</strong>gen, <strong>der</strong>en Fachsemesterzahl sich durch Nicht<strong>zu</strong>lassung verlängern würde.<br />
Unter gleichrangigen <strong>Studierende</strong>n entscheidet das Los. Um Härtefälle <strong>zu</strong> vermeiden,<br />
kann <strong>der</strong> Prüfungsausschuss auf Antrag von dieser Reihenfolge abweichen.<br />
II.<br />
Beson<strong>der</strong>e Prüfungsbestimmungen <strong>für</strong> den Bachelor-Studiengang mit dem<br />
Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)<br />
§ 9<br />
Studienziel<br />
Der Bachelorstudiengang Pädagogik vermittelt den <strong>Studierende</strong>n grundlegende<br />
fachwissenschaftliche Kenntnisse, fachwissenschaftliche Arbeits- und Forschungsmethoden<br />
und die Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse sachlich und sprachlich angemessen<br />
dar<strong>zu</strong>stellen.<br />
Der Studiengang strebt eine breit gefächerte Grundausbildung an und bereitet die<br />
<strong>Studierende</strong>n auf Tätigkeiten in unterschiedlichen pädagogischen Berufsfel<strong>der</strong>n vor.<br />
Zugleich soll die fachwissenschaftliche Grundlage <strong>für</strong> ein Weiterstudium im Master-<br />
Studiengang geleistet werden.<br />
§ 10<br />
Studienaufbau<br />
Das Fach Pädagogik wird im Umfang von 40 bis 43 Semesterwochenstunden und<br />
70 Leistungspunkten studiert. Im dritten Studienjahr wählen die <strong>Studierende</strong>n einen<br />
Spezialisierungsbereich.<br />
§ 11<br />
Zweck <strong>der</strong> Prüfung<br />
(1) Die Bachelor-Prüfung führt <strong>zu</strong> einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss.<br />
(2) Die Prüfung dient dem Nachweis von fachwissenschaftlichem und berufspraktischem<br />
Wissen sowie <strong>der</strong> Fähigkeit, pädagogische Probleme in Theorie und Praxis <strong>zu</strong> erkennen,<br />
<strong>zu</strong> analysieren und methodisch begründete Lösungsvorschläge <strong>zu</strong> entwickeln.<br />
Stand: 17.06.2010 Seite 4 / 12