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Der Bürgermeister und das Strafrecht - Eisenmann Wahle Birk ...

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II. <strong>Strafrecht</strong>liche Risiken<br />

3. Aufgabendelegation <strong>und</strong> Kollektiventscheidungen<br />

� Gesetzeswidrige Kollektiventscheidungen<br />

� Beschlüsse des Gemeinderats oder beschließender<br />

Ausschüsse<br />

═► § 43 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 GemO:<br />

� Unverzüglicher Widerspruch,<br />

� Einberufung einer neuen Sitzung,<br />

� erneute Beschlussfassung <strong>und</strong><br />

� ggf. Herbeiführung einer Entscheidung der<br />

Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

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