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Beitragsordnung - StudentenRat der TU Bergakademie Freiberg

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Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>TU</strong> <strong>Bergakademie</strong> <strong>Freiberg</strong> Nr. 26 20. Dezember 2001<br />

§ 6<br />

Schlussbestimmung<br />

(1) Die <strong>Beitragsordnung</strong> tritt am Tag nach <strong>der</strong> Veröffentlichung durch den Studentenrat in den<br />

Amtlichen Bekanntmachungen <strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Bergakademie</strong> <strong>Freiberg</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>Beitragsordnung</strong><br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Satzung zur 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Beitragsordnung</strong> <strong>der</strong> Studentenschaft<br />

<strong>der</strong> <strong>TU</strong> <strong>Bergakademie</strong> <strong>Freiberg</strong> vom 27. März 2001 außer Kraft.<br />

(2) Der Beitrag nach §3 wird erstmals für das Sommersemester 2002 erhoben.<br />

(3) Mit Inkrafttreten dieser <strong>Beitragsordnung</strong> sind For<strong>der</strong>ungen gegenüber dem Studentenrat aus<br />

früheren <strong>Beitragsordnung</strong>en ausgeschlossen.<br />

<strong>Freiberg</strong>, den 12. Dezember 2001<br />

Christoph Lüdecke<br />

Sprecher des Studentenrates<br />

Stephan Matos Camacho<br />

Stellv. Sprecher des Studentenrates<br />

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