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Präsentation Bürgerinformation Teil I - Stadt Stutensee

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<strong>Stadt</strong> <strong>Stutensee</strong><br />

Städtebauliche Erneuerung<br />

Vorbereitende Untersuchungen „Zentraler Ortsbereich Blankenloch“<br />

Bürgerinformation am 17.07.2012<br />

Klaus-Peter Hildebrand<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Inhalt<br />

<br />

Städtebauliche Erneuerung<br />

<br />

Sachstand Landessanierungsprogramm<br />

<br />

Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />

<br />

Ausgleichsbeträge<br />

<br />

Förderung von privaten Maßnahmen<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Städtebauliche Erneuerung<br />

Städtebauliche Erneuerung in Baden-Württemberg<br />

(Gesamtvolumen ca. 120 Mio. EURO)<br />

Erfolgreiches Landessanierungsprogramm<br />

Gemeinde erhält Landesfinanzhilfe von 60 % für förderfähige<br />

Kosten und Maßnahmen<br />

Gemeinde steuert Komplementäranteil von 40 % bei<br />

Was bedeutet städtebauliche Erneuerung<br />

Beseitigung von Missständen und Mängeln<br />

Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Investitionen<br />

Durchführungszeitraum ca. 8-10 Jahre<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Sachstand Städtebauliche Erneuerung Blankenloch<br />

<br />

Antragstellung ins Landessanierungsprogramm<br />

zum Jahr 2011 Grundlage Grobanalyse (VU <strong>Teil</strong> I)<br />

Aufnahme ins Landessanierungsprogramm 2011<br />

Förderrahmen: 1.333.333 €<br />

• davon Finanzhilfe Land 60 %: 800.000 €<br />

• davon Gemeindeanteil 40 %: 533.333 €<br />

Bewilligungszeitraum: bis 31.12.2019<br />

<br />

Beschluss über Beginn der vorbereitenden<br />

Untersuchungen nach § 141 BauGB: 25.06.2012<br />

Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen : Sommer 2012<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />

Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />

Darstellung der städtebaulichen Mängel und Missstände<br />

Aufarbeitung der relevanten Informationsunterlagen<br />

Ausarbeitung der Ziele und Zwecke der Sanierung<br />

Bürgerbeteiligung<br />

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />

Ermittlung des vorläufigen Fördervolumens und der voraussichtlichen Dauer der Sanierung<br />

Erarbeitung von Beurteilungsgrundlagen für die Beschlussgremien und die zuständigen<br />

Bewilligungsbehörden<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />

Abgrenzung des zukünftigen Sanierungsgebietes<br />

Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen<br />

≠ zukünftiges Sanierungsgebiet<br />

Anpassung an den finanziellen Rahmenbedingungen<br />

Anpassung an Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen<br />

<br />

Berücksichtigung der Mitwirkungsbereitschaft<br />

Zweckmäßigkeit der Durchführung<br />

<br />

Gewährleitung der Wirtschaftlichkeit und der Zügigkeit<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Ausgleichsbeträge<br />

Am Ende der Sanierungsmaßnahme sind Ausgleichsbeträge von der Kommune zu erheben,<br />

wenn in der Sanierung die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152 ff BauGB<br />

nicht ausgeschlossen sind.<br />

Ob Ausgleichsbeträge erhoben werden müssen, hängt von der Verfahrenswahl ab.<br />

keine Ermessensentscheidung!!!<br />

Grundlage für die Entscheidung zur Verfahrenswahl bilden die Ergebnisse der Vorbereitenden<br />

Untersuchungen<br />

Grobanalyse (Vorbereitende Untersuchungen <strong>Teil</strong> I) liegt vor.<br />

Das bisher vorliegende Neuordungskonzept/Maßnahmenkonzeption bietet bereits eine<br />

Entscheidungsgrundlage<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Ausgleichsbeträge<br />

Nach derzeitigem Stand:<br />

Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen und dadurch die Sanierungsziele zu erreichen,<br />

ist das vereinfachte Verfahren ausreichend, ohne dass die Sanierung dadurch erschwert wird.<br />

<br />

Keine Erhebung von Ausgleichsbeträgen!<br />

Aber im Einzelfall:<br />

Eventuell Abschöpfung eines offensichtlichen Sanierungsvorteils bei Abbruchmaßnahmen<br />

durch Reduzierung der Fördersumme.<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Förderung von privaten Maßnahmen<br />

Private Erneuerungsmaßnahmen<br />

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?<br />

Das Grundstück / Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.<br />

Das Bauvorhaben muss dem Sanierungsziel entsprechen und ortsbildgerecht durchgeführt<br />

werden.<br />

Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die vor Baubeginn zwischen dem Eigentümer und der<br />

<strong>Stadt</strong> in einer so genannten Modernisierungsvereinbarung oder in einem städtebaulichen<br />

Vertrag vereinbart wurden.<br />

Die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein<br />

(Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude)<br />

Die Gebäude müssen umfassend saniert werden, d. h. die wesentlichen<br />

Missstände und Mängel müssen beseitigt sein.<br />

Schwerpunkt: energetische Erneuerung<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


Förderung von privaten Maßnahmen<br />

Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten<br />

Die Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind,<br />

können nach § 7 h EStG (bei vermieteten Objekten) im 1.-8. Jahr zu 9% und im<br />

9.-12. Jahr zu 7% abgesetzt werden.<br />

Bei selbstgenutzten Objekten können nach. § 10 f EStG im 1.-10. Jahr 9%, also<br />

insgesamt 90% abgeschrieben werden.<br />

Vorab muss aber eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden!!!<br />

Genauere Auskünfte erteilt der Steuerberater oder das Finanzamt<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH


<strong>Stadt</strong> <strong>Stutensee</strong><br />

<strong>Stadt</strong>bauamt | Ortskernsanierung<br />

Jutta Krause<br />

Telefon: 969 – 234<br />

Jutta.krause@stutensee.de<br />

Sanierungsträger<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH<br />

Regionalbüro Karlsruhe<br />

Klaus-Peter Hildebrand<br />

Telefon: 0721 35454 – 244<br />

Klaus-Peter.Hildebrand@lbbw-im.de<br />

Planungsbüro<br />

GERHARDT.stadtplaner.architekten<br />

Stefanie Ganter<br />

Tel: 0721 83103-0<br />

mail@gerhardt-stadtplaner-architekten.de<br />

LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH

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