Präsentation Bürgerinformation Teil I - Stadt Stutensee
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<strong>Stadt</strong> <strong>Stutensee</strong><br />
Städtebauliche Erneuerung<br />
Vorbereitende Untersuchungen „Zentraler Ortsbereich Blankenloch“<br />
Bürgerinformation am 17.07.2012<br />
Klaus-Peter Hildebrand<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Inhalt<br />
<br />
Städtebauliche Erneuerung<br />
<br />
Sachstand Landessanierungsprogramm<br />
<br />
Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />
<br />
Ausgleichsbeträge<br />
<br />
Förderung von privaten Maßnahmen<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Städtebauliche Erneuerung<br />
Städtebauliche Erneuerung in Baden-Württemberg<br />
(Gesamtvolumen ca. 120 Mio. EURO)<br />
Erfolgreiches Landessanierungsprogramm<br />
Gemeinde erhält Landesfinanzhilfe von 60 % für förderfähige<br />
Kosten und Maßnahmen<br />
Gemeinde steuert Komplementäranteil von 40 % bei<br />
Was bedeutet städtebauliche Erneuerung<br />
Beseitigung von Missständen und Mängeln<br />
Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Investitionen<br />
Durchführungszeitraum ca. 8-10 Jahre<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Sachstand Städtebauliche Erneuerung Blankenloch<br />
<br />
Antragstellung ins Landessanierungsprogramm<br />
zum Jahr 2011 Grundlage Grobanalyse (VU <strong>Teil</strong> I)<br />
Aufnahme ins Landessanierungsprogramm 2011<br />
Förderrahmen: 1.333.333 €<br />
• davon Finanzhilfe Land 60 %: 800.000 €<br />
• davon Gemeindeanteil 40 %: 533.333 €<br />
Bewilligungszeitraum: bis 31.12.2019<br />
<br />
Beschluss über Beginn der vorbereitenden<br />
Untersuchungen nach § 141 BauGB: 25.06.2012<br />
Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen : Sommer 2012<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />
Darstellung der städtebaulichen Mängel und Missstände<br />
Aufarbeitung der relevanten Informationsunterlagen<br />
Ausarbeitung der Ziele und Zwecke der Sanierung<br />
Bürgerbeteiligung<br />
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange<br />
Ermittlung des vorläufigen Fördervolumens und der voraussichtlichen Dauer der Sanierung<br />
Erarbeitung von Beurteilungsgrundlagen für die Beschlussgremien und die zuständigen<br />
Bewilligungsbehörden<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB<br />
Abgrenzung des zukünftigen Sanierungsgebietes<br />
Untersuchungsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen<br />
≠ zukünftiges Sanierungsgebiet<br />
Anpassung an den finanziellen Rahmenbedingungen<br />
Anpassung an Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen<br />
<br />
Berücksichtigung der Mitwirkungsbereitschaft<br />
Zweckmäßigkeit der Durchführung<br />
<br />
Gewährleitung der Wirtschaftlichkeit und der Zügigkeit<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Ausgleichsbeträge<br />
Am Ende der Sanierungsmaßnahme sind Ausgleichsbeträge von der Kommune zu erheben,<br />
wenn in der Sanierung die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der § 152 ff BauGB<br />
nicht ausgeschlossen sind.<br />
Ob Ausgleichsbeträge erhoben werden müssen, hängt von der Verfahrenswahl ab.<br />
keine Ermessensentscheidung!!!<br />
Grundlage für die Entscheidung zur Verfahrenswahl bilden die Ergebnisse der Vorbereitenden<br />
Untersuchungen<br />
Grobanalyse (Vorbereitende Untersuchungen <strong>Teil</strong> I) liegt vor.<br />
Das bisher vorliegende Neuordungskonzept/Maßnahmenkonzeption bietet bereits eine<br />
Entscheidungsgrundlage<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Ausgleichsbeträge<br />
Nach derzeitigem Stand:<br />
Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen und dadurch die Sanierungsziele zu erreichen,<br />
ist das vereinfachte Verfahren ausreichend, ohne dass die Sanierung dadurch erschwert wird.<br />
<br />
Keine Erhebung von Ausgleichsbeträgen!<br />
Aber im Einzelfall:<br />
Eventuell Abschöpfung eines offensichtlichen Sanierungsvorteils bei Abbruchmaßnahmen<br />
durch Reduzierung der Fördersumme.<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Förderung von privaten Maßnahmen<br />
Private Erneuerungsmaßnahmen<br />
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?<br />
Das Grundstück / Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.<br />
Das Bauvorhaben muss dem Sanierungsziel entsprechen und ortsbildgerecht durchgeführt<br />
werden.<br />
Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die vor Baubeginn zwischen dem Eigentümer und der<br />
<strong>Stadt</strong> in einer so genannten Modernisierungsvereinbarung oder in einem städtebaulichen<br />
Vertrag vereinbart wurden.<br />
Die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten müssen wirtschaftlich vertretbar sein<br />
(Ausnahme: denkmalgeschützte Gebäude)<br />
Die Gebäude müssen umfassend saniert werden, d. h. die wesentlichen<br />
Missstände und Mängel müssen beseitigt sein.<br />
Schwerpunkt: energetische Erneuerung<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
Förderung von privaten Maßnahmen<br />
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten<br />
Die Baukosten, die nicht durch den Sanierungszuschuss abgedeckt sind,<br />
können nach § 7 h EStG (bei vermieteten Objekten) im 1.-8. Jahr zu 9% und im<br />
9.-12. Jahr zu 7% abgesetzt werden.<br />
Bei selbstgenutzten Objekten können nach. § 10 f EStG im 1.-10. Jahr 9%, also<br />
insgesamt 90% abgeschrieben werden.<br />
Vorab muss aber eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen werden!!!<br />
Genauere Auskünfte erteilt der Steuerberater oder das Finanzamt<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH
<strong>Stadt</strong> <strong>Stutensee</strong><br />
<strong>Stadt</strong>bauamt | Ortskernsanierung<br />
Jutta Krause<br />
Telefon: 969 – 234<br />
Jutta.krause@stutensee.de<br />
Sanierungsträger<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH<br />
Regionalbüro Karlsruhe<br />
Klaus-Peter Hildebrand<br />
Telefon: 0721 35454 – 244<br />
Klaus-Peter.Hildebrand@lbbw-im.de<br />
Planungsbüro<br />
GERHARDT.stadtplaner.architekten<br />
Stefanie Ganter<br />
Tel: 0721 83103-0<br />
mail@gerhardt-stadtplaner-architekten.de<br />
LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH