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Friedhofsatzung B 8 Friedhofsatzung und ... - Stadt Stutensee

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<strong>Friedhofsatzung</strong> 06/10 B 8<br />

__________________________________________________<br />

Friedhofssatzung <strong>und</strong><br />

Friedhofsgebührensatzung<br />

vom 26.03.2007<br />

Aufgr<strong>und</strong> der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 <strong>und</strong> 49 Abs. 3 Nr. 2 des<br />

Gesetzes über das Friedhofs- <strong>und</strong> Leichenwesen (Bestattungsgesetz) vom 01. Juli<br />

1970 (Ges. Bl. S. 395), in Verbindung mit den §§ 4 <strong>und</strong> 11 der Gemeindeordnung für<br />

Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. 12. 1975 (Ges. Bl<br />

1976, S. 1) sowie den §§ 2, 8 <strong>und</strong> 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-<br />

Württemberg vom 15. 2. 1982 (Ges. Bl. S. 57), jeweils in der derzeit gültigen<br />

Fassung, hat der Gemeinderat am 26.03.2007, die nachstehende Friedhofs- <strong>und</strong><br />

Friedhofsgebührensatzung beschlossen:<br />

I. Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1<br />

Widmung<br />

(1) Die Friedhöfe sind eine öffentliche Einrichtung der <strong>Stadt</strong>. Sie dienen der<br />

Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner <strong>und</strong> der in der <strong>Stadt</strong> verstorbenen<br />

oder tot aufgef<strong>und</strong>enen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem<br />

Wohnsitz sowie für Verstorbene, für die eine Wahlgrabstätte nach § 12 dieser<br />

Satzung zur Verfügung steht. Der Friedhof dient auch der Bestattung von<br />

Totgeburten, Fehlgeburten <strong>und</strong> Ungeborenen, soweit ein Elternteil Einwohner<br />

der <strong>Stadt</strong> ist. In besonderen Fällen kann die <strong>Stadt</strong> die Bestattung anderer<br />

Verstorbener zulassen.<br />

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung<br />

auch für die Beisetzung von Aschen.<br />

(3) Das <strong>Stadt</strong>gebiet wird in folgende Bestattungsbezirke eingeteilt:<br />

3.1 Bestattungsbezirk des Friedhofs Blankenloch; er umfasst das Gebiet<br />

des <strong>Stadt</strong>teils Blankenloch ohne Büchig.<br />

3.2 Bestattungsbezirk des Friedhofs Blankenloch-Büchig; er umfasst das<br />

Gebiet des Teilortes Büchig vom <strong>Stadt</strong>teil Blankenloch.<br />

3.3 Bestattungsbezirk des Waldfriedhofs Friedrichstal; er umfasst das<br />

Gebiet des <strong>Stadt</strong>teils Friedrichstal.<br />

3.4 Bestattungsbezirk des Friedhofs Spöck; er umfasst das Gebiet des<br />

<strong>Stadt</strong>teils Spöck.<br />

3.5 Bestattungsbezirk des Friedhofs Staffort; er umfasst das Gebiet des<br />

<strong>Stadt</strong>teils Staffort.<br />

2

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