Anzahl der „positiven“ Drogentests bei ... - Sucht-Hamburg
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BÜRGERSCHAFT<br />
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/9170<br />
20. Wahlperiode 06.09.13<br />
Schriftliche Kleine Anfrage<br />
des Abgeordneten Christoph de Vries (CDU) vom 30.08.13<br />
und Antwort des Senats<br />
Betr.:<br />
<strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> <strong>„positiven“</strong> <strong>Drogentests</strong> <strong>bei</strong> Pflegeelternbewerbern<br />
In seiner Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 20/9023, gibt<br />
<strong>der</strong> Senat an, dass sich zwischen dem 3. August 2012 und dem 30. April<br />
2013 330 Personen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens um eine Vollzeitpflegschaft<br />
<strong>der</strong> Fachanweisung Pflegekin<strong>der</strong>dienst entsprechend einem<br />
Drogentest unterzogen haben; <strong>bei</strong> sieben dieser Personen fiel das Untersuchungsergebnis<br />
„positiv“ aus. Dies Ergebnis erstaunt umso mehr, da <strong>der</strong><br />
zuständige Senator in <strong>der</strong> Sitzung des „Son<strong>der</strong>ausschusses Chantal“ am<br />
28. Mai 2013 noch ausdrücklich verkündete, dass es keine <strong>„positiven“</strong> Tests<br />
gegeben habe.<br />
Auf meine Frage nach den <strong>„positiven“</strong> Ergebnissen <strong>der</strong> ab dem 1. Mai 2013<br />
durchgeführten Untersuchungen erhielt ich keine Antwort.<br />
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:<br />
Der Senat beantwortet die Fragen unter an<strong>der</strong>em auf <strong>der</strong> Grundlage von Auskünften<br />
des Universitätsklinikums <strong>Hamburg</strong>-Eppendorf (UKE) beziehungsweise des Instituts<br />
für Rechtsmedizin (IfR) des UKE wie folgt:<br />
1. Wie, wann und durch wen werden die zuständigen Behörden über die<br />
Ergebnisse <strong>der</strong> durch das UKE durchgeführten <strong>Drogentests</strong> <strong>bei</strong> Pflegeelternbewerbern<br />
informiert?<br />
2. Wann, durch wen und in welcher Form wurden <strong>der</strong> zuständige Präses<br />
und <strong>der</strong> zuständige Staatsrat über die Ergebnisse informiert?<br />
3. Wenn sie nicht informiert wurden, warum nicht?<br />
Mit Inkrafttreten <strong>der</strong> endgültigen Fachdienstanweisung Pflegekin<strong>der</strong>dienst zum 1. Mai<br />
2013 ist geregelt, dass jede Person, die sich als Pflegeperson bewirbt, dem Jugendamt<br />
einen Drogentest vorlegen muss. Ein positives Testergebnis führt zum Ausschluss<br />
des Bewerbers.<br />
Die jeweiligen Pflegefamilienbewerberinnen und -bewerber erhalten vom Pflegekin<strong>der</strong>dienst<br />
die Information, dass sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sowohl<br />
eine Gesundheitsuntersuchung als auch einen Drogentest durchführen müssen. Für<br />
den Drogentest werden sie im IfR des UKE vorstellig. Die Untersuchungsbefunde<br />
werden nach Abschluss <strong>der</strong> Untersuchung vom IfR direkt an die untersuchte Person<br />
übermittelt. Dieses Ergebnis müssen sie <strong>bei</strong> <strong>der</strong> zentralen Pflegestellenvermittlung im<br />
Bezirksamt Altona vorlegen, wenn sie weiterhin als Bewerber geprüft werden möchten.<br />
Bei einem positiven Testergebnis sind die Bewerberinnen und Bewerber vom<br />
weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn gar kein Ergebnis<br />
vorgelegt wird.
Drucksache 20/9170<br />
Bürgerschaft <strong>der</strong> Freien und Hansestadt <strong>Hamburg</strong> – 20. Wahlperiode<br />
Somit ist sichergestellt, dass kein Pflegekind <strong>bei</strong> einer Person mit einem positiven<br />
Drogentest untergebracht wird.<br />
Eine Information zu positiven <strong>Drogentests</strong> von Bewerbern an die Behörde für Ar<strong>bei</strong>t,<br />
Soziales, Familie und Integration ist für ein sicheres Verfahren im Sinne des Schutzes<br />
von Pflegekin<strong>der</strong>n nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
4. Weshalb ist es dem Senat beziehungsweise <strong>der</strong> zuständigen Behörde<br />
nicht möglich, den Ausgang <strong>der</strong> <strong>Drogentests</strong> ab dem 1. Mai 2013 zu<br />
benennen, obgleich die Ergebnisse <strong>der</strong> <strong>Drogentests</strong> bis zum Inkrafttreten<br />
<strong>der</strong> endgültigen Fachanweisung (30. April 2013) vorliegen und darüber<br />
hinaus auch die <strong>Anzahl</strong> <strong>der</strong> nach dem 1. Mai 2013 durchgeführten<br />
<strong>Drogentests</strong> bekannt ist?<br />
Das IfR führt keine Statistik, die die nachgefragten Daten abrufbereit enthält. Zur Ermittlung<br />
<strong>der</strong> nachgefragten Daten bedarf es sowohl einer händischen Auswertung <strong>der</strong><br />
Laboreingangsregistratur als auch einer händischen Einsichtnahme in die einzelnen<br />
Laborprotokolle zur Feststellung von Detailangaben (zum Beispiel Alter, Status,<br />
Untersuchungsergebnis).<br />
In <strong>der</strong> für die Beantwortung <strong>der</strong> Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 20/9023 zur Verfügung<br />
stehenden Zeit war es dem IfR nicht möglich, alle Einträge zu sichten. Hier<strong>bei</strong> ist<br />
anzumerken, dass in dem für diese Untersuchungen zuständigen Bereich Forensische<br />
Toxikologie und Alkohologie des IfR pro Jahr rund 15.000 Untersuchungsaufträge<br />
bear<strong>bei</strong>tet werden, <strong>der</strong>en Ergebnisse wesentlich für behördliche Verfahren, Ordnungswidrigkeiten-<br />
und Strafverfahren, klinische Behandlungsfälle, Versicherungsfälle<br />
et cetera sind.<br />
Dass dem IfR unabhängig hiervon eine detailliertere Aussage zu den Ergebnissen <strong>der</strong><br />
Untersuchungen im Zeitraum 3. August 2012 bis 30. April 2013 möglich war, ist darin<br />
begründet, dass im Juni 2013 an das IfR die Bitte herangetragen worden war, im Zusammenhang<br />
mit den Sitzungen des Son<strong>der</strong>ausschusses „Chantal“ entsprechende<br />
Informationen bereit zu stellen. Hierzu stand dem IfR ein längerer Zeitraum zur Verfügung.<br />
5. Falls es ihm doch möglich ist, wie viele Ergebnisse <strong>der</strong> 101 durchgeführten<br />
Untersuchungen ab dem 1. Mai 2013 waren „positiv“?<br />
Anlässlich <strong>der</strong> Drs. 20/9023 haben die Mitar<strong>bei</strong>terinnen und Mitar<strong>bei</strong>ter des IfR im<br />
Nachgang über die für die Beantwortung <strong>der</strong> Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung<br />
stehenden Zeit hinaus eine entsprechende Auswertung <strong>der</strong> Untersuchungen für<br />
den Zeitraum 1. Mai 2013 bis 21. August 2013 vorgenommen.<br />
Bei den im genannten Zeitraum durchgeführten 101 Untersuchungen von Personen<br />
über 18 Jahren wurde in zwei Fällen durch Haaruntersuchungen <strong>der</strong> Nachweis illegaler<br />
Betäubungsmittel geführt. Für 27 Personen stehen die Untersuchungsergebnisse<br />
noch aus.<br />
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