Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV
Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV
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Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V.<br />
<strong>Jugendordnung</strong><br />
§1<br />
Name und Mitgliedschaft<br />
Mitglieder der Jugend<strong>ab</strong>teilungen des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V. sind alle Jugendlichen<br />
sowie die gewählten Mitarbeiter/innen der Jugend<strong>ab</strong>teilung.<br />
§2<br />
Aufg<strong>ab</strong>en<br />
Die Jugend des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V. führt und verwaltet sich selbstständig und<br />
entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />
Aufg<strong>ab</strong>en der Jugend des Vereins sind insbesondere:<br />
a) Förderung des Sport als Teil der Jugendarbeit<br />
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,<br />
Gesunderhaltung und Lebensfreude<br />
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der<br />
Gesellschaft<br />
d) Entwicklung neuer Formen des Sportes, der Bildung und zeitgemäßer Gesellung<br />
e) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie<br />
Bildungseinrichtungen<br />
f) Pflege der internationalen Verständigung<br />
§3<br />
Organe<br />
Organe der Jugend des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V. sind:<br />
> der Vereinsjugendtag<br />
> der Vereinsjugendausschuss<br />
> Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen<br />
> die Fachjugendausschüsse<br />
§4<br />
Vereinsjugendtag<br />
Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das höchste Organ der<br />
Jugend des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V.<br />
Sie bestehen aus den jugendlichen Vereinsmitgliedern der Fach<strong>ab</strong>teilungen des Vereins und<br />
allen innerhalb des Jugendbereichs gewählten Mitarbeiter/innen. Die Vereinsjugend sollte<br />
darauf achten, dass männliche und weibliche Jugendliche der Fach<strong>ab</strong>teilungen gewählt<br />
werden.
Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage sind:<br />
> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses<br />
> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des<br />
Vereinsjugendausschusses<br />
> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes<br />
> Entlastung des Vereinsjugendausschusses<br />
> Wahl des Vereinsjugendausschusses<br />
> Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der<br />
Gesamtverein Delegationsrecht hat<br />
> Beschlussfassung über vorliegende Anträge<br />
Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle zwei Jahre<br />
statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Jugendausschusses zwei Wochen vorher<br />
schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />
Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es<br />
erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinjugend es schriftlich unter<br />
Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Jugendausschuss beantragt.<br />
Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />
Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />
Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die Beschlussunfähigkeit<br />
durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />
Die Jugendlichen der Fach<strong>ab</strong>teilungen, die gewählten und berufenen Mitglieder<br />
der Fachjugendausschusse und die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses h<strong>ab</strong>en je eine<br />
nicht übertragbare Stimme.<br />
§5<br />
Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilungen<br />
Die Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das<br />
höchste Organ der Jugend der Fach<strong>ab</strong>teilungen des Vereins. Sie bestehen aus den jugendlichen<br />
Mitgliedern der Fach<strong>ab</strong>teilung und aus allen innerhalb der Fach<strong>ab</strong>teilung gewählten<br />
Mitarbeiter/innen. Mindestalter ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.<br />
Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind:<br />
> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Fachjugendausschusses<br />
> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des Fachjugendausschusses<br />
> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes der<br />
Fach<strong>ab</strong>teilung<br />
> Entlastung des Fachjugendausschusses<br />
> Wahl der Delegierten zum Vereinsjugendtag und zu den Jugendtagen (Kreis, Stadt,<br />
Bezirk, Gau), zu denen die Fach<strong>ab</strong>teilung Delegationsrecht hat.<br />
> Beschlussfassung über vorliegende Anträge
Der ordentliche Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle<br />
zwei Jahre statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Fachjugendausschusses zwei Wochen<br />
vorher schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />
Ein außerordentlicher Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet statt, wenn das Interesse der<br />
Fachjugend<strong>ab</strong>teilung es erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung<br />
es schriftlich unter Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Fachjugendausschuss beantragt.<br />
Der Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />
Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />
Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die<br />
Beschlussunfähigkeit durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />
Die Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung, die das 14. Lebensjahr vollendet h<strong>ab</strong>en, h<strong>ab</strong>en je eine nicht<br />
übertragbare Stimme.<br />
§6<br />
Vereinsjugendausschuss<br />
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:<br />
> dem/der Vorsitzenden und seinem/seiner Stellvertreter/in<br />
> mindestens 3 Beisitzern<br />
> mindestens 2 Jugendvertreter/innen, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind. Es<br />
sollte ein Jugendvertreter und eine Jugendvertreterin gewählt werden.<br />
> dem/der Geschäftsführer/in<br />
> dem/der Kassenverwalter/in<br />
> zwei Kassenprüfer/innen<br />
> den Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse<br />
Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend<br />
nach Innen und Außen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss ein volljähriges<br />
anderes Mitglied des Jugendausschusses oder ein Mitglied des Vereinsvorstandes,<br />
welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter/in<br />
sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.<br />
Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden vom Vereinsjugendtag für 2 Jahre<br />
gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt. Ausnahme sind<br />
die Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse, deren Wahl durch §7 geregelt wird.<br />
In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.<br />
Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufg<strong>ab</strong>en im Rahmen der Vereinssatzung, der<br />
<strong>Jugendordnung</strong> sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.<br />
Der Vereinsjugendsausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtages und dem<br />
Vorstand des Vereins verantwortlich.<br />
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der<br />
Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist von dem/der Vorsitzenden eine<br />
Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.
Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.<br />
Er entscheidet über die Verwendung der der Jugend<strong>ab</strong>teilung zufließenden Mittel.<br />
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufg<strong>ab</strong>en kann der Vereinsjugendausschuss<br />
Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.<br />
§7<br />
Fachjugendausschuss<br />
Der Fachjugendausschuss besteht aus:<br />
> dem/der Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/in<br />
> mindestens 3 Beisitzern<br />
> mindestens 2 Jugendvertreter/innen, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind. Es<br />
sollte ein Jugendvertreter und eine Jugendvertreterin gewählt werden.<br />
> dem/der Geschäftsführer/in<br />
> dem/der Kassenverwalter/in<br />
> zwei Kassenprüfer/innen<br />
Der/die Vorsitzende des Fachjugendausschusses vertritt die Interessen der Fachjugend<strong>ab</strong>teilung<br />
nach Innen und Außen.<br />
Die Mitglieder des Fachjugendausschusses werden von dem Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung für<br />
zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Fachjugendausschusses im Amt.<br />
In den Fachjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.<br />
Der Fachjugendausschuss erfüllt seine Aufg<strong>ab</strong>en im Rahmen der Vereinssatzung, der <strong>Jugendordnung</strong>,<br />
der Beschlüsse der Vereins- und Jugendtage sowie der Wettkampfordnung der<br />
Fachverbände. Der Fachjugendausschuss ist für seine Beschlüsse, die Fragen der Fachsportarten<br />
betreffen, dem Jugendtag, der Fach<strong>ab</strong>teilung und dem Vorstand der Fach<strong>ab</strong>teilung, für<br />
alle anderen Beschlüsse dem Vereinsjugendausschuss und dem Vereinsjugendtag verantwortlich.<br />
Die Sitzungen des Fachjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der<br />
Mitglieder des Fachjugendausschusses ist von dem/der Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2<br />
Wochen einzuberufen.<br />
Der Fachjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten seiner Fach<strong>ab</strong>teilung.<br />
Er entscheidet über die Verwendung der der Fachjugend<strong>ab</strong>teilung zufließenden Mittel.<br />
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufg<strong>ab</strong>en kann der Fachjugendausschuss Unterausschüsse<br />
bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Fachjugendausschusses.<br />
§8<br />
Wettkampfordnung, Spielordnung<br />
Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Wettkampfordnungen oder Spielordnungen der entsprechenden<br />
Fachverbände.
§9<br />
<strong>Jugendordnung</strong>sänderungen<br />
Änderungen der <strong>Jugendordnung</strong> von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell<br />
zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendtag beschlossen werden. Sie<br />
bedürfen der Zustimmung mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.<br />
§10<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Jugendordnung</strong> wurde im Vereinsjugendtag am <strong>26.02.2010</strong> beschlossen und sofort in<br />
Kraft. Sie löst die <strong>Jugendordnung</strong> vom 01.03.2002 <strong>ab</strong>.<br />
<strong>Spellen</strong>, den <strong>26.02.2010</strong><br />
Vorsitzender des Vereinsjugendausschusses<br />
stellvertretender Vorsitzender