06.09.2014 Aufrufe

Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV

Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV

Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V.<br />

<strong>Jugendordnung</strong><br />

§1<br />

Name und Mitgliedschaft<br />

Mitglieder der Jugend<strong>ab</strong>teilungen des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V. sind alle Jugendlichen<br />

sowie die gewählten Mitarbeiter/innen der Jugend<strong>ab</strong>teilung.<br />

§2<br />

Aufg<strong>ab</strong>en<br />

Die Jugend des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V. führt und verwaltet sich selbstständig und<br />

entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />

Aufg<strong>ab</strong>en der Jugend des Vereins sind insbesondere:<br />

a) Förderung des Sport als Teil der Jugendarbeit<br />

b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit,<br />

Gesunderhaltung und Lebensfreude<br />

c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der<br />

Gesellschaft<br />

d) Entwicklung neuer Formen des Sportes, der Bildung und zeitgemäßer Gesellung<br />

e) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe sowie<br />

Bildungseinrichtungen<br />

f) Pflege der internationalen Verständigung<br />

§3<br />

Organe<br />

Organe der Jugend des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V. sind:<br />

> der Vereinsjugendtag<br />

> der Vereinsjugendausschuss<br />

> Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen<br />

> die Fachjugendausschüsse<br />

§4<br />

Vereinsjugendtag<br />

Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das höchste Organ der<br />

Jugend des Spielverein <strong>Spellen</strong> <strong>1920</strong> e.V.<br />

Sie bestehen aus den jugendlichen Vereinsmitgliedern der Fach<strong>ab</strong>teilungen des Vereins und<br />

allen innerhalb des Jugendbereichs gewählten Mitarbeiter/innen. Die Vereinsjugend sollte<br />

darauf achten, dass männliche und weibliche Jugendliche der Fach<strong>ab</strong>teilungen gewählt<br />

werden.


Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage sind:<br />

> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses<br />

> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des<br />

Vereinsjugendausschusses<br />

> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes<br />

> Entlastung des Vereinsjugendausschusses<br />

> Wahl des Vereinsjugendausschusses<br />

> Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der<br />

Gesamtverein Delegationsrecht hat<br />

> Beschlussfassung über vorliegende Anträge<br />

Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle zwei Jahre<br />

statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Jugendausschusses zwei Wochen vorher<br />

schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />

Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es<br />

erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinjugend es schriftlich unter<br />

Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Jugendausschuss beantragt.<br />

Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />

Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />

Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die Beschlussunfähigkeit<br />

durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />

Die Jugendlichen der Fach<strong>ab</strong>teilungen, die gewählten und berufenen Mitglieder<br />

der Fachjugendausschusse und die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses h<strong>ab</strong>en je eine<br />

nicht übertragbare Stimme.<br />

§5<br />

Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilungen<br />

Die Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das<br />

höchste Organ der Jugend der Fach<strong>ab</strong>teilungen des Vereins. Sie bestehen aus den jugendlichen<br />

Mitgliedern der Fach<strong>ab</strong>teilung und aus allen innerhalb der Fach<strong>ab</strong>teilung gewählten<br />

Mitarbeiter/innen. Mindestalter ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.<br />

Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind:<br />

> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Fachjugendausschusses<br />

> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des Fachjugendausschusses<br />

> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes der<br />

Fach<strong>ab</strong>teilung<br />

> Entlastung des Fachjugendausschusses<br />

> Wahl der Delegierten zum Vereinsjugendtag und zu den Jugendtagen (Kreis, Stadt,<br />

Bezirk, Gau), zu denen die Fach<strong>ab</strong>teilung Delegationsrecht hat.<br />

> Beschlussfassung über vorliegende Anträge


Der ordentliche Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle<br />

zwei Jahre statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Fachjugendausschusses zwei Wochen<br />

vorher schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />

Ein außerordentlicher Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet statt, wenn das Interesse der<br />

Fachjugend<strong>ab</strong>teilung es erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung<br />

es schriftlich unter Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Fachjugendausschuss beantragt.<br />

Der Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />

Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />

Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die<br />

Beschlussunfähigkeit durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />

Die Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung, die das 14. Lebensjahr vollendet h<strong>ab</strong>en, h<strong>ab</strong>en je eine nicht<br />

übertragbare Stimme.<br />

§6<br />

Vereinsjugendausschuss<br />

Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:<br />

> dem/der Vorsitzenden und seinem/seiner Stellvertreter/in<br />

> mindestens 3 Beisitzern<br />

> mindestens 2 Jugendvertreter/innen, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind. Es<br />

sollte ein Jugendvertreter und eine Jugendvertreterin gewählt werden.<br />

> dem/der Geschäftsführer/in<br />

> dem/der Kassenverwalter/in<br />

> zwei Kassenprüfer/innen<br />

> den Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse<br />

Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend<br />

nach Innen und Außen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss ein volljähriges<br />

anderes Mitglied des Jugendausschusses oder ein Mitglied des Vereinsvorstandes,<br />

welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter/in<br />

sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.<br />

Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden vom Vereinsjugendtag für 2 Jahre<br />

gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt. Ausnahme sind<br />

die Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse, deren Wahl durch §7 geregelt wird.<br />

In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.<br />

Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufg<strong>ab</strong>en im Rahmen der Vereinssatzung, der<br />

<strong>Jugendordnung</strong> sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.<br />

Der Vereinsjugendsausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtages und dem<br />

Vorstand des Vereins verantwortlich.<br />

Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der<br />

Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist von dem/der Vorsitzenden eine<br />

Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.


Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.<br />

Er entscheidet über die Verwendung der der Jugend<strong>ab</strong>teilung zufließenden Mittel.<br />

Zur Planung und Durchführung besonderer Aufg<strong>ab</strong>en kann der Vereinsjugendausschuss<br />

Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.<br />

§7<br />

Fachjugendausschuss<br />

Der Fachjugendausschuss besteht aus:<br />

> dem/der Vorsitzenden und seiner/ihrer Stellvertreter/in<br />

> mindestens 3 Beisitzern<br />

> mindestens 2 Jugendvertreter/innen, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind. Es<br />

sollte ein Jugendvertreter und eine Jugendvertreterin gewählt werden.<br />

> dem/der Geschäftsführer/in<br />

> dem/der Kassenverwalter/in<br />

> zwei Kassenprüfer/innen<br />

Der/die Vorsitzende des Fachjugendausschusses vertritt die Interessen der Fachjugend<strong>ab</strong>teilung<br />

nach Innen und Außen.<br />

Die Mitglieder des Fachjugendausschusses werden von dem Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung für<br />

zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Fachjugendausschusses im Amt.<br />

In den Fachjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.<br />

Der Fachjugendausschuss erfüllt seine Aufg<strong>ab</strong>en im Rahmen der Vereinssatzung, der <strong>Jugendordnung</strong>,<br />

der Beschlüsse der Vereins- und Jugendtage sowie der Wettkampfordnung der<br />

Fachverbände. Der Fachjugendausschuss ist für seine Beschlüsse, die Fragen der Fachsportarten<br />

betreffen, dem Jugendtag, der Fach<strong>ab</strong>teilung und dem Vorstand der Fach<strong>ab</strong>teilung, für<br />

alle anderen Beschlüsse dem Vereinsjugendausschuss und dem Vereinsjugendtag verantwortlich.<br />

Die Sitzungen des Fachjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der<br />

Mitglieder des Fachjugendausschusses ist von dem/der Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2<br />

Wochen einzuberufen.<br />

Der Fachjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten seiner Fach<strong>ab</strong>teilung.<br />

Er entscheidet über die Verwendung der der Fachjugend<strong>ab</strong>teilung zufließenden Mittel.<br />

Zur Planung und Durchführung besonderer Aufg<strong>ab</strong>en kann der Fachjugendausschuss Unterausschüsse<br />

bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Fachjugendausschusses.<br />

§8<br />

Wettkampfordnung, Spielordnung<br />

Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Wettkampfordnungen oder Spielordnungen der entsprechenden<br />

Fachverbände.


§9<br />

<strong>Jugendordnung</strong>sänderungen<br />

Änderungen der <strong>Jugendordnung</strong> von dem ordentlichen Vereinsjugendtag oder einem speziell<br />

zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendtag beschlossen werden. Sie<br />

bedürfen der Zustimmung mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.<br />

§10<br />

Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Jugendordnung</strong> wurde im Vereinsjugendtag am <strong>26.02.2010</strong> beschlossen und sofort in<br />

Kraft. Sie löst die <strong>Jugendordnung</strong> vom 01.03.2002 <strong>ab</strong>.<br />

<strong>Spellen</strong>, den <strong>26.02.2010</strong><br />

Vorsitzender des Vereinsjugendausschusses<br />

stellvertretender Vorsitzender

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!