Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV
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Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage sind:<br />
> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses<br />
> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des<br />
Vereinsjugendausschusses<br />
> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes<br />
> Entlastung des Vereinsjugendausschusses<br />
> Wahl des Vereinsjugendausschusses<br />
> Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der<br />
Gesamtverein Delegationsrecht hat<br />
> Beschlussfassung über vorliegende Anträge<br />
Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle zwei Jahre<br />
statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Jugendausschusses zwei Wochen vorher<br />
schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />
Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es<br />
erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinjugend es schriftlich unter<br />
Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Jugendausschuss beantragt.<br />
Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />
Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />
Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die Beschlussunfähigkeit<br />
durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />
Die Jugendlichen der Fach<strong>ab</strong>teilungen, die gewählten und berufenen Mitglieder<br />
der Fachjugendausschusse und die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses h<strong>ab</strong>en je eine<br />
nicht übertragbare Stimme.<br />
§5<br />
Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilungen<br />
Die Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das<br />
höchste Organ der Jugend der Fach<strong>ab</strong>teilungen des Vereins. Sie bestehen aus den jugendlichen<br />
Mitgliedern der Fach<strong>ab</strong>teilung und aus allen innerhalb der Fach<strong>ab</strong>teilung gewählten<br />
Mitarbeiter/innen. Mindestalter ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.<br />
Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind:<br />
> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Fachjugendausschusses<br />
> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des Fachjugendausschusses<br />
> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes der<br />
Fach<strong>ab</strong>teilung<br />
> Entlastung des Fachjugendausschusses<br />
> Wahl der Delegierten zum Vereinsjugendtag und zu den Jugendtagen (Kreis, Stadt,<br />
Bezirk, Gau), zu denen die Fach<strong>ab</strong>teilung Delegationsrecht hat.<br />
> Beschlussfassung über vorliegende Anträge