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Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV

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Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage sind:<br />

> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses<br />

> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des<br />

Vereinsjugendausschusses<br />

> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes<br />

> Entlastung des Vereinsjugendausschusses<br />

> Wahl des Vereinsjugendausschusses<br />

> Wahl der Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der<br />

Gesamtverein Delegationsrecht hat<br />

> Beschlussfassung über vorliegende Anträge<br />

Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle zwei Jahre<br />

statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Jugendausschusses zwei Wochen vorher<br />

schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />

Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der Vereinsjugend es<br />

erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Vereinjugend es schriftlich unter<br />

Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Jugendausschuss beantragt.<br />

Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />

Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />

Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die Beschlussunfähigkeit<br />

durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />

Die Jugendlichen der Fach<strong>ab</strong>teilungen, die gewählten und berufenen Mitglieder<br />

der Fachjugendausschusse und die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses h<strong>ab</strong>en je eine<br />

nicht übertragbare Stimme.<br />

§5<br />

Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilungen<br />

Die Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das<br />

höchste Organ der Jugend der Fach<strong>ab</strong>teilungen des Vereins. Sie bestehen aus den jugendlichen<br />

Mitgliedern der Fach<strong>ab</strong>teilung und aus allen innerhalb der Fach<strong>ab</strong>teilung gewählten<br />

Mitarbeiter/innen. Mindestalter ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.<br />

Aufg<strong>ab</strong>en der Jugendtage der Fach<strong>ab</strong>teilungen sind:<br />

> Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Fachjugendausschusses<br />

> Entgegennahme der Berichte und des Kassen<strong>ab</strong>schlusses des Fachjugendausschusses<br />

> Beratung der Jahresrechnung und Ver<strong>ab</strong>schiedung des Haushaltsplanes der<br />

Fach<strong>ab</strong>teilung<br />

> Entlastung des Fachjugendausschusses<br />

> Wahl der Delegierten zum Vereinsjugendtag und zu den Jugendtagen (Kreis, Stadt,<br />

Bezirk, Gau), zu denen die Fach<strong>ab</strong>teilung Delegationsrecht hat.<br />

> Beschlussfassung über vorliegende Anträge

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