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Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV

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Der ordentliche Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle<br />

zwei Jahre statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Fachjugendausschusses zwei Wochen<br />

vorher schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />

Ein außerordentlicher Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet statt, wenn das Interesse der<br />

Fachjugend<strong>ab</strong>teilung es erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung<br />

es schriftlich unter Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Fachjugendausschuss beantragt.<br />

Der Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />

Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />

Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die<br />

Beschlussunfähigkeit durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />

Die Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung, die das 14. Lebensjahr vollendet h<strong>ab</strong>en, h<strong>ab</strong>en je eine nicht<br />

übertragbare Stimme.<br />

§6<br />

Vereinsjugendausschuss<br />

Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:<br />

> dem/der Vorsitzenden und seinem/seiner Stellvertreter/in<br />

> mindestens 3 Beisitzern<br />

> mindestens 2 Jugendvertreter/innen, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind. Es<br />

sollte ein Jugendvertreter und eine Jugendvertreterin gewählt werden.<br />

> dem/der Geschäftsführer/in<br />

> dem/der Kassenverwalter/in<br />

> zwei Kassenprüfer/innen<br />

> den Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse<br />

Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend<br />

nach Innen und Außen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss ein volljähriges<br />

anderes Mitglied des Jugendausschusses oder ein Mitglied des Vereinsvorstandes,<br />

welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter/in<br />

sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.<br />

Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden vom Vereinsjugendtag für 2 Jahre<br />

gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt. Ausnahme sind<br />

die Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse, deren Wahl durch §7 geregelt wird.<br />

In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.<br />

Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufg<strong>ab</strong>en im Rahmen der Vereinssatzung, der<br />

<strong>Jugendordnung</strong> sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.<br />

Der Vereinsjugendsausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtages und dem<br />

Vorstand des Vereins verantwortlich.<br />

Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der<br />

Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist von dem/der Vorsitzenden eine<br />

Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

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