Jugendordnung ab 26.02.2010 - SV Spellen 1920 eV
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Der ordentliche Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet jeweils im ersten Quartal des Jahres alle<br />
zwei Jahre statt. Er wird von dem/der Vorsitzenden des Fachjugendausschusses zwei Wochen<br />
vorher schriftlich oder durch Aushang unter Ang<strong>ab</strong>e der Tagesordnung einberufen.<br />
Ein außerordentlicher Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung findet statt, wenn das Interesse der<br />
Fachjugend<strong>ab</strong>teilung es erfordert oder wenn ¼ der stimmberechtigten Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung<br />
es schriftlich unter Ang<strong>ab</strong>e der Gründe beim Fachjugendausschuss beantragt.<br />
Der Jugendtag der Fach<strong>ab</strong>teilung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.<br />
Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten<br />
Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist <strong>ab</strong>er, dass die<br />
Beschlussunfähigkeit durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.<br />
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<br />
Die Mitglieder der Fach<strong>ab</strong>teilung, die das 14. Lebensjahr vollendet h<strong>ab</strong>en, h<strong>ab</strong>en je eine nicht<br />
übertragbare Stimme.<br />
§6<br />
Vereinsjugendausschuss<br />
Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:<br />
> dem/der Vorsitzenden und seinem/seiner Stellvertreter/in<br />
> mindestens 3 Beisitzern<br />
> mindestens 2 Jugendvertreter/innen, die zur Zeit der Wahl noch Jugendliche sind. Es<br />
sollte ein Jugendvertreter und eine Jugendvertreterin gewählt werden.<br />
> dem/der Geschäftsführer/in<br />
> dem/der Kassenverwalter/in<br />
> zwei Kassenprüfer/innen<br />
> den Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse<br />
Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend<br />
nach Innen und Außen. Ist er/sie nicht volljährig, bestimmt der Jugendausschuss ein volljähriges<br />
anderes Mitglied des Jugendausschusses oder ein Mitglied des Vereinsvorstandes,<br />
welches die Vereinsjugend rechtsgeschäftlich vertritt. Der/die Vorsitzende und sein/ihr Stellvertreter/in<br />
sind Mitglieder des Vereinsvorstandes.<br />
Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden vom Vereinsjugendtag für 2 Jahre<br />
gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt. Ausnahme sind<br />
die Vorsitzenden der Fachjugendausschüsse, deren Wahl durch §7 geregelt wird.<br />
In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar.<br />
Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufg<strong>ab</strong>en im Rahmen der Vereinssatzung, der<br />
<strong>Jugendordnung</strong> sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.<br />
Der Vereinsjugendsausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtages und dem<br />
Vorstand des Vereins verantwortlich.<br />
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der<br />
Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist von dem/der Vorsitzenden eine<br />
Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.