06.09.2014 Aufrufe

Beitragsordnung des Schwimmverein Ludwigsburg 08 e.V.

Beitragsordnung des Schwimmverein Ludwigsburg 08 e.V.

Beitragsordnung des Schwimmverein Ludwigsburg 08 e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Beitragsordnung</strong><br />

§ 1 Grundlage<br />

Grundlage für die Regelungen in dieser <strong>Beitragsordnung</strong> ist der § 7 der Satzung in der Fassung vom<br />

10.11.2006.<br />

§ 2 Solidaritätsprinzip<br />

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung <strong>des</strong> Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.<br />

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung<br />

grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben<br />

erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.<br />

§ 3 Beschlussfassung und Bekanntgabe<br />

Der Hauptausschuss hat daher in seiner Sitzung am 09.11.2012 die nachfolgende <strong>Beitragsordnung</strong> beschlossen.<br />

Die <strong>Beitragsordnung</strong> wird gem. § 7 der Satzung in den Vereinsmedien <strong>des</strong> <strong>Schwimmverein</strong> <strong>Ludwigsburg</strong><br />

<strong>08</strong> e.V bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.<br />

Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese <strong>Beitragsordnung</strong> als Bestandteil<br />

der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.<br />

§ 4 Regelungen<br />

Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch den Hauptausschuss beschlossen und gilt bis zum 31.12. <strong>des</strong><br />

Folgejahres. Fasst der Hauptausschuss keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein<br />

weiteres Jahr. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser <strong>Beitragsordnung</strong>.<br />

Arbeitslose, Kinder, Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Studenten und Rentner<br />

erhalten einen ermäßigten Jahresbeitrag.<br />

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt<br />

werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung<br />

und Prüfung der vorgelegten Nachweise.<br />

Alle Mitglieder sind verpflichtet bis zum 31.12. <strong>des</strong> Vorjahres nachzuweisen, dass die Vergünstigung weiter<br />

besteht. Ohne entsprechenden Nachweis kann der normale Erwachsenenbeitrag eingezogen werden.<br />

Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle<br />

mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.<br />

Bei Vereinseintritt bis zum 30.06. <strong>des</strong> Jahres ist der volle, danach der halbe Jahresbeitrag zu zahlen.<br />

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Er ist nur<br />

zum Schluss eines Kalenderjahrs unter Einhaltung der Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende <strong>des</strong><br />

Jahres zulässig (letzter Termin: 15.11.).


Alle Beiträge <strong>des</strong> Vereins sind auf das Beitragskonto <strong>des</strong> Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:<br />

<strong>Schwimmverein</strong> <strong>Ludwigsburg</strong>, Kto.Nr. 481 614 001, BLZ: 604 901 50, Volksbank LB<br />

Anlage A: Beiträge in der Übersicht<br />

Jahresbeitrag Erwachsener 120,00 €<br />

Jahresbeitrag Ermäßigt 1 (Ehepartner, Rentner, Arbeitsloser) 90,00 €<br />

Jahresbeitrag Ermäßigt 2 (Schüler/Student/Auszubildender über 18 Jahre) 90,00 €<br />

Kind 1 (1.Kind unter 18 Jahre einer Familie) 65,00 €<br />

Kind 2 (2.Kind unter 18 Jahre einer Familie) 55,00 €<br />

Kind 3 (3.Kind unter 18 Jahre einer Familie) 45,00 €<br />

Kind + (4.Kind und je<strong>des</strong> weitere Kind unter 18 Jahre einer Familie)<br />

Beitragsfrei<br />

Fam 11 (1 Erw. und 1 Kind unter 18 Jahren einer Familie) 160,00 €<br />

Fam 12 (1 Erw. und 2 Kinder unter 18 Jahren einer Familie) 200,00 €<br />

Fam 1+ (1 Erw. und 3 und mehr Kinder unter 18 Jahren einer Familie) 240,00 €<br />

Fam 21 (2 Erw. und 1 Kind unter 18 Jahren einer Familie) 230,00 €<br />

Fam 22 (2 Erw. und 2 Kinder unter 18 Jahren einer Familie) 280,00 €<br />

Fam 2+ (2 Erw. und 3 und mehr Kinder unter 18 Jahren einer Familie) 315,00 €<br />

Aufnahmegebühr Einzelmitgliedschaft 15,00 €<br />

Aufnahmegebühr Familienmitgliedschaft 30,00 €<br />

Bearbeitungsgebühr bei Banküberweisung und Barzahlung (auch bei Kursen) 5,00 €<br />

Kursgebühren Anfängerschwimmen (Mitglied) Kind - 10 Termine 40,00 €<br />

Kursgebühren Anfängerschwimmen (Nichtmitglied) Kind - 10 Termine 80,00 €<br />

Kursgebühren Anfängerschwimmen (Mitglied) Erwachsener - 10 Termine 50,00 €<br />

Kursgebühren Anfängerschwimmen (Nichtmitglied) Erwachsener - 10 Termine 100,00 €<br />

Kursgebühren Aqua-Fitness (Mitglied) - 10 Termine 45,00 €<br />

Kursgebühren Aqua-Fitness (Nichtmitglied) - 10 Termine 90,00 €<br />

Kursgebühren Gymnastik (Mitglied) - 20 Termine 45,00 €<br />

Kursgebühren Gymnastik (Nichtmitglied) - 20 Termine 90,00 €<br />

Kursgebühren Nordic-Walking (Mitglied) - 10 Termine 45,00 €<br />

Kursgebühren Nordic-Walking (Nichtmitglied) - 10 Termine 90,00 €<br />

Abteilungsbeitrag Schwimmen<br />

Jahresbeitrag Leistungsgruppe I 90,00 €<br />

Jahresbeitrag Jugend D 50,00 €<br />

Jahresbeitrag Jugend E 40,00 €<br />

Jahresbeitrag Jugend F 20,00 €

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!