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TP-Vorschrift - VwVTP - DVW Landesverein Baden-Württemberg

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1<br />

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG<br />

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums<br />

über das<br />

trigonometrische Festpunktfeld<br />

(<strong>TP</strong>-<strong>Vorschrift</strong> - VwV<strong>TP</strong>)<br />

Vom 22. Dezember 1982 Az.: II 3.0/1<br />

geändert durch die Erlasse des Wirtschaftsministeriums<br />

vom 21. Juni 1994 Az.: VII 2.42/7<br />

vom 15. September 2003 Az.: 6V-2831.1/3<br />

vom 20. Dezember 2004, Az.: 5V-2831.1/2


Vertrieb:<br />

2<br />

Landesvermessungsamt <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

www.lv-bw.de


3<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. Allgemeines und Zuständigkeit 4<br />

2. Geodätische Grundlagen und Koordinatensysteme 4<br />

3. Aufbau des <strong>TP</strong>-Feldes 5<br />

4. Genauigkeit der <strong>TP</strong> 5<br />

5. Festlegung der <strong>TP</strong> 6<br />

6. Bezeichnung der <strong>TP</strong> 7<br />

7. Koordinaten und Höhen der <strong>TP</strong> 7<br />

8. Nachweis der <strong>TP</strong> 8<br />

9. Erhaltung der <strong>TP</strong> 8<br />

10. aufgehoben<br />

11. Aufhebung und Anpassung von <strong>Vorschrift</strong>en 9<br />

Anlagen<br />

Anlage 1 Deutsches Hauptdreiecksnetz (DHDN)<br />

Anlage 2 <strong>TP</strong>-Netz 1. Ordnung in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Anlage 3 Festlegungen der <strong>TP</strong><br />

Anlage 4 entfällt<br />

Anlage 5 entfällt<br />

Anlage 6 entfällt


4<br />

Auf Grund von § 21 Abs. 3 des Vermessungsgesetzes (VermG) vom 1. Juli 2004 (GBl.<br />

S. 469, 509) wird bestimmt:<br />

1. Allgemeines und Zuständigkeit<br />

(1) Das trigonometrische Festpunktfeld (<strong>TP</strong>-Feld) umfasst alle trigonometrischen<br />

Punkte (<strong>TP</strong>). Die <strong>TP</strong> sind Lagefestpunkte, die in dem Nachweis der <strong>TP</strong> (Nr. 8) geführt<br />

werden. Das <strong>TP</strong>-Feld ist nach Ordnungen und nach Gebieten unterteilt. Teile<br />

des <strong>TP</strong>-Feldes heißen <strong>TP</strong>-Netze oder Dreiecksnetze.<br />

(2) aufgehoben<br />

(3) Das <strong>TP</strong>- Feld ist eingerichtet; neue <strong>TP</strong> werden nicht mehr festgelegt. Für die Erhaltung<br />

des <strong>TP</strong>- Feldes (Nr. 9) sind die unteren Vermessungsbehörden zuständig.<br />

Das Landesvermessungsamt führt den in Nr. 8 genannten Nachweis.<br />

2. Geodätische Grundlagen und Koordinatensysteme<br />

(1) Die Grundlage für das <strong>TP</strong>-Feld ist das Deutsche Hauptdreiecksnetz (DHDN).<br />

Das DHDN ist aus einzelnen Netzteilen (Anlage 1) zusammengefügt. Dabei ist der<br />

1895 fertiggestellte Schreibersche Block zwischen Elbe, Main und deutscher Westgrenze<br />

in seiner geographischen Koordinierung unverändert beibehalten worden.<br />

(2) Der das Gebiet des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> umfassende Netzteil wurde im<br />

Jahre 1937 beobachtet. Er wird als Badisch-<strong>Württemberg</strong>isches Hauptdreiecksnetz<br />

bezeichnet.<br />

(3) Das DHDN ist bezogen auf das Erdellipsoid von Bessel. Zentralpunkt ist der<br />

Punkt Rauenberg. Das Netz ist mit der Dreiecksseite Rauenberg-Berlin, Marienkirche,<br />

astronomisch orientiert. Dieses System wird auch als Potsdam-Datum bezeichnet.<br />

Der Maßstab des DHDN ist gewonnen aus den auf das legale Meter umgerechneten<br />

Grundlinienmessungen bei Berlin (1846), Braak (1871), Göttingen<br />

(1880), Meppen (1883) und Bonn (1892); infolge unvermeidlicher Übertragungsfehler<br />

ist der Maßstab des DHDN nicht völlig einheitlich. Ausgehend vom Zentralpunkt<br />

sind die Koordinaten der übrigen Hauptdreieckspunkte durch geodätische Übertragung<br />

mit Hilfe des Azimuts und der ausgeglichenen Richtungen und Strecken berechnet<br />

worden.<br />

(4) aufgehoben<br />

(5) Für die <strong>TP</strong> sind durch unmittelbare konforme Abbildung des Erdellipsoids ebene<br />

rechtwinklige Koordinaten im Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem bestimmt. In der<br />

Regel sind für sie Höhen über Normalnull ermittelt.<br />

(6) Die Meridianstreifen erstrecken sich über je 3 Längengrade. Der Hauptmeridian<br />

(Mittelmeridian) in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> ist der Meridian 9 östlich Greenwich. Die<br />

Abszissenachse ist das Bild des Hauptmeridians. Abszissenanfangspunkt ist der<br />

Schnitt der Abszissenachse mit dem Bild des Äquators. Der positive Zweig der Abszissenachse<br />

weist nach Norden. Der Verjüngungsfaktor ist gleich eins. Die Ordinaten<br />

werden nach Osten hin positiv gezählt. Die Abszissenachse jedes Meridianstreifensystems<br />

hat den Ordinatenwert 500 000 m. Hierdurch erhalten die Ordinaten der<br />

einzelnen Punkte stets positive Werte. Den Ordinaten wird außerdem noch eine<br />

Kennziffer vorangesetzt, die gleich dem dritten Teil der Längengradzahl des Hauptmeridians<br />

ist. Die Ordinaten werden Rechtswerte, die Abszissen Hochwerte genannt.<br />

(7) aufgehoben<br />

Anlage 1

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